Durchführungsvertrag zu vBP Nr. 137 "PV-Freiflächenanlage Waltersberg"


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates, 12.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 12.03.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Lindau hat in seiner Sitzung am 31.01.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 137 „PV-Freiflächenanlage Waltersberg“ auf Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplanes beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB besteht aus drei Teilen: dem vorhaben­bezogenen Bebauungsplan mit Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungs­plan (als Teil des Bebauungsplanes) und dem Durchführungsvertrag. 

Der Durchführungsvertrag ist zwar nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, aber materielle Wirksamkeitsvoraussetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Er muss gemäß § 12 Abs.1 Satz 1 BauGB vor dem Satzungsbeschluss vorliegen. Der Vertrag wird mit dem Vorhabenträger dHb Solarsystem GmbH und der Betreibergesellschaft PVA Lindau GmbH & Co. KG geschlossen. 

Folgendes sind die wesentlichen Inhalte des Durchführungsvertrages:  

  • Durführungsverpflichtung auf Kosten des Vorhabenträgers 
  • Umfang und Details des ökologischen Ausgleichs 
  • Die festgesetzte Nutzung ist auf eine Dauer von 30 Jahre ab Inbetriebnahme begrenzt.
  • Der Vorhabenträger verpflichtet sich, nach Ablauf von 30 Jahren ab Inbetriebnahme oder bei dauerhafter Aufgabe der Nutzung die Anlage vollständig zurückzubauen und zu entsorgen. 
  • Der Rückbau und die Entsorgung der Anlage haben so zu erfolgen, dass die Flächen im Plangebiet wieder als landwirtschaftliche Flächen nutzbar sind. 
  • Eine Verlängerung der zulässigen Nutzungsdauer kann innerhalb von 30 Jahren ab Inbetriebnahme bei der Stadt beantragt werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht. 
  • Einzuhaltende Fristen 
  • Verhältnis von Vorhabenträger und Betreibergesellschaft 

Fachliche Bewertung

Der Durchführungsvertrag wurde in Abstimmung mit der Stadtbauamt erarbeitet. Aus Sicht der Stadtplanung kann dem Durchführungsvertrag zur Realisierung der Freiflächen-Photovoltaikanlage zugestimmt werden. 

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
Auswirkungen werden im Umweltbericht zum vBP Nr. 137 "PV-Freiflächenanlage Waltersberg" erläutert  
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) stimmt dem als Anlage beigefügten Durchführungsvertrag mit Stand vom 12. Februar 2025 nach § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 137 "PV-Freiflächenanlage Waltersberg" zwischen dem Vorhabenträger dHb Solarsystem GmbH, der Betreibergesellschaft PVA Lindau GmbH & Co. KG und der Stadt Lindau zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Krühn ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

Datenstand vom 10.04.2025 13:57 Uhr