vorhabenbezogener BP Nr. 137 "PV-Freiflächenanlage Waltersberg" - Abwägung der Stellungnahmen nach §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates, 12.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 12.03.2025 ö beschließend 10

Sachverhalt

  1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung 
Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Oberreitnau, nördlich des Gitzenweiler Hofes, nördlich sowie nordöstlich des Weilers "Waltersberg" in der Gemarkung Oberreitnau. Das Zentrum der Stadt Lindau liegt ca. 6 km entfernt in südlicher Richtung. Aktuell wird das Flurstück als Dauergrünland bewirtschaftet und durch einen von Gitzenweiler im Süden nach Sauters im Norden verlaufenden befestigten Wirtschaftsweg (Fl. Nr. 832/6) geteilt.

Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Absicht eines privaten Investors eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Die Bauleitplanung soll dazu beitragen den Klimaschutz zu fördern. Dies kann im Wesentlichen dadurch erfolgen, dass der CO2-Ausstoß verringert wird. Durch die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage wird ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet, den Energiebedarf künftig durch regenerative Energien decken zu können. Die Stadt möchte die Entwicklung regenerativen Energien fördern und unterstützen. Das Plangebiet eignet sich aufgrund seiner Topografie, seines Zuschnittes und Lage (vorhandene, ausreichende Erschließung) für eine Bebauung mit einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 29.08.2024 fand in der Zeit vom 07.10.2024 bis 08.11.2024 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau vorgebracht werden.  

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Entwurf mit Stand vom 29.08.2024 keine Stellungnahmen ein.  

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB 
Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 26.09.2024 an insgesamt 27 Behörden und Träger öffentlicher Belange versendet. Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und wie in Anlage 1 dargestellt, abgewogen.  

Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur Trägerbeteiligung wurden folgende Planänderungen und Ergänzungen vorgenommen: 
  • Ergänzung der Festsetzung zur "GRZ" (Ziffer 1.2.1)
  • Ergänzung der Festsetzung zu "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" (Ziffer 1.3.1)
  • Anpassung der Festsetzung zu "Zeitliche Befristung der Nutzung, Folgenutzung" (Ziffer 1.4.1)
  • Redaktionelle Anpassung und Ergänzung der Begründung

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die Begründung erhalten jeweils das Fassungsdatum vom 16.12.2024. 

Fachliche Bewertung

Auf den Abwägungsvorschlag in Anlage 1 wird verwiesen. Der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 137 „PV-Freiflächenanlage Waltersberg“ wird empfohlen.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
Siehe Auseinandersetzung damit im Umweltbericht 
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Diskussionsverlauf

Stadtrat Obermayr merkt an, dass für die Entwicklung der Vegetation ein besonnter Streifen von 2,5 Metern zwischen den Modulen entscheidend ist.

Herr Zahner antwortet, dass 3 Meter Abstand zwischen den Modulen geplant ist.

Stadtrat Obermayr entgegnet, dass die Module sehr hoch seien und es dadurch zu keiner Besonnung kommen könne.

Herr Zahner entgegnet, dass es bei den 3 Metern keine Vollbesonnung geben kann, aber unter den Modulen dennoch Besonnung gibt und keine Vollbeschattung.

Stadtrat Müller spricht sich dagegen aus, da man die freie Natur nicht verschandeln solle. 

Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer möchte wissen, ob keine Beweidung mehr mit Schafen vorgesehen ist.

Herr Zahner antwortet, dass es möglich ist, aber keine intensive Nutzung. 

Der Planer, Herr Hofbauer, bestätigt, dass eine Schafbeweidung geplant ist. Zudem merkt er an, dass die Modulwinkel abgeflacht sind. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen.
  2. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 137 "PV-Freiflächenanlage Waltersberg", mit Stand vom 16.12.2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 1

Dokumente
Anlage 1 Abwägungsvorschlag (.pdf)
Anlage 2 vorhabenbezogener Bebauungsplan (.pdf)
Anlage 3 Vorhaben- und Erschließungsplan (.pdf)
Anlage 4 Vorhabenbeschreibung (.pdf)
Anlage 5 Begründung mit Umweltbericht (.pdf)
Anlage 6 Artenschutzrechlicher Kurzbericht (.pdf)
Anlage 7 Blendgutachten (.pdf)
Anlage 8 Bodengutachten (.pdf)

Datenstand vom 10.04.2025 13:57 Uhr