8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vBP Nr. 137 "PV-Freiflächenanlage Waltersberg" - Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates, 12.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 12.03.2025 ö beschließend 11

Sachverhalt

  1. Anlass zur Planung 
Die Planung dient der vorbereitenden Bauleitplanung zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in diesem Bereich. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB. Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Absicht eines privaten Investors eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Die Bauleitplanung soll dazu beitragen den Klimaschutz zu fördern. Dies kann im Wesentlichen dadurch erfolgen, dass der CO2-Ausstoß verringert wird. Durch die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage wird ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet, den Energiebedarf künftig durch regenerative Energien decken zu können. Die Stadt Lindau (B) möchte die Entwicklung regenerativen Energien fördern und unterstützen.

  1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes 
Der zu überplanende Bereich befindet sich nördlich sowie nordöstlich des Weilers "Waltersberg" in der Gemarkung Oberreitnau. Die Stadt Lindau (B) liegt ca. 6 km entfernt in südlicher Richtung. Das Änderungsgebiet wird durch einen von Gitzenweiler im Süden nach Sauters im Norden verlaufenden befestigten Wirtschaftsweg geteilt. Das Plangebiet wird landwirtschaftlich als Grünland genutzt. Im südlichen und südöstlichen Geltungsbereich stocken einzelne Obstbäume, die zum Teil Bestandteile eines kartierten Biotops sind. Im südlichen Plangebiet westlich der Straße stockt eine Linde mittleren Alters. Westlich, nördlich und östlich grenzen weitere landwirtschaftliche Nutzflächen an. Im Nordosten stocken darüber hinaus Waldflächen. Südwestlich grenzt die Bestandsbebauung des Weilers Waltersberg an den Geltungsbereich. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 799 (Teilfläche), 821 (Teilfläche) sowie 832/6 (Teilfläche). Die Abgrenzungen des Flächennutzungsplanes sind jedoch nicht parzellenscharf.


  1. Wirksamer Flächennutzungsplan und geplante Änderungen 
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan sind die Flächen derzeit als Fläche für die Landwirtschaft sowie Fläche der Landesbiotopkartierung dargestellt. Des Weiteren sind eine Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitung sowie ein Bestand an Einzelbäumen dargestellt.
Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung soll die zu ändernde Fläche fortführend als Sonderbaufläche "Sonstige Sondergebiete PV-Freiflächenanlage" sowie als private Grünfläche dargestellt werden. Die Darstellung der Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitung, der Bestand an Einzelbäumen sowie die Fläche der Landesbiotopkartierung soll weiterhin erhalten bleiben.

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu dem Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 29.08.2024 fand in der Zeit vom 07.10.2024 bis 08.11.2024 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau vorgebracht werden.  

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Entwurf mit Stand vom 29.08.2024 keine Stellungnahmen ein.  

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 
Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 26.09.2024 an insgesamt 27 Behörden und Träger öffentlicher Belange versendet. Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und wie in Anlage 1 dargestellt, abgewogen.  

Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur Trägerbeteiligung wurden folgende Planänderungen und Ergänzungen vorgenommen: 
  • Redaktionelle Anpassungen

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung erhalten jeweils das Fassungsdatum vom 16.12.2024.

Fachliche Bewertung

Da die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht mit denen im rechtsgültigen Flächennutzungsplan dargestellten Flächen übereinstimmen, ist es erforderlich den Flächennutzungsplan in einem Parallelverfahren zu ändern. 
Es wird daher empfohlen, den Flächennutzungsplan zu ändern und demensprechend den Feststellungsbeschluss zu fassen.   

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

x positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
x negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
Siehe dazu Auseinandersetzung im Umweltbericht. 
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Diskussionsverlauf

Stadtrat Bandte merkt an, dass die Mitglieder des Klimabeirates einbezogen werden sollen.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons antwortet, dass man sich bei dazu früher melden müsse, das würde es einfacher machen.

Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Koschka, ergänzt, dass Frau Eichler als Klimaschutzmanagerin beteiligt ist. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen. 
  2. Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die Feststellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vBP Nr. 137 „PV-Freiflächenanlage Waltersberg“ mit Stand vom 16.12.2024. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Brombeis ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

Dokumente
Anlage 1 Abwägungsvorschlag (.pdf)
Anlage 2 Flächennutzungsplan (.pdf)
Anlage 3 Begründung mit Umweltbericht (.pdf)

Datenstand vom 10.04.2025 13:57 Uhr