Nutzungsänderung von einem Einzelhandelsgeschäft in einen Lebensmittelmarkt, Zechwaldstraße 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bestandsgebäude Zechwaldstraße 1, indem sich das Einzelhandelsgeschäft „Ness – Mein Einkaufsmarkt“ (früher: Alles Billig) befindet, soll hin zu einem Lebensmittelmarkt (Lidl) umgenutzt werden. Die Zufahrt zum Gebäude erfolgt von der Bregenzer Straße aus. Baulich werden am Gebäude nur geringfügige Änderungen im Bereich des Eingangs und der Anlieferung sowie im Inneren des Gebäudes vorgenommen; die Kubatur des Gebäudes bleibt unverändert. 

Das Angebot umfasst den Verkauf von Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs, die Herstellung von Backwaren und Pfandrücknahme. Der Lebensmittelmarkt weist eine Größe von insgesamt 798,64 m² auf (Verkaufsraum, inkl. Ein-/Ausgang). Es handelt sich damit nicht um einen großflächigen Einzelhandel (großflächiger Einzelhandel: ab 800m²). 

Die Außenanlagen bleiben weitgehend erhalten. Die Baumreihe entlang der Bregenzer Straße bleibt bestehen. Der bestehende Parkplatz wird übernommen; insgesamt werden 46 Pkw-Stellplätze ausgewiesen, zwei davon für Menschen mit Behinderung, zwei davon als Eltern-Kind-Stellplätze. Zwölf Fahrrad-Stellplätze werden neu angelegt. Gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Lindau sind für die Größe des Marktes 20 Pkw-Stellplätze und 10 Fahrrad-Stellplätze nachzuweisen, die Anforderungen ist damit erfüllt. 

Fachliche Bewertung

Das Grundstück (Fl.-Nrn. 1777/3 und 1777/166, Gemarkung Reutin) befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 28 „Dorniersiedlung“, rechtsverbindlich seit 09.06.2006. 

Für die Zulässigkeit des Vorhabens ist lediglich die Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung maßgeblich. Für den Bereich ist ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe2) festgesetzt. Die Einschränkungen beziehen sich zum einen auf den Schallschutz, zum anderen sind u.a. auch Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen. Die Einhaltung der Schallschutzrechtlichen Anforderungen wird vom technischen Immissionsschutz am Landratsamt überprüft.

Aus planungsrechtlicher Sicht kann für die Zulassung des Einzelhandelsbetriebes eine Befreiung erteilt werden. Bereits jetzt befindet sich ein Einzelhandelsbetrieb in dem Gebäude. Das Einzelhandelskonzept der Stadt Lindau, das im Jahr 2015 von der Firma cima erstellt wurde, enthält keine Aussagen zum Lebensmitteleinzelhandel in Zech. 
Die Firma cima untersucht derzeit die beantragte Ansiedlung des Lebensmittelmarktes in Zech und sieht diese positiv. Hierzu wird zeitnah ein entsprechendes Gutachten vorgelegt. Die Stadt Lindau folgt der positiven Einschätzung der Firma cima und stimmt der Zulassung einer Befreiung von der Art der baulichen Nutzung (GEe2) zu. 

Die Nutzungsänderung ist gemäß § 30 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB zulässig. Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Aufgrund der Tatsache, dass sich in diesem Bereich des Gebäudes bereits ein genehmigter Einzelhandelsbetrieb befindet und dieser somit übergreifenden Bestandschutz für die neue Nutzung entfaltet, werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
 

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens und somit der Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 28 „Dorniersiedlung“ hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung gemäß § 30 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Lindau_AwA_Lidl_Zechwaldstraße_221028_Kurzbericht (.pdf)
Lidl_Freiflächenplan_Redacted (.pdf)

Datenstand vom 16.02.2023 08:08 Uhr