Benutzungsordnungen für städt. Sporteinrichtungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Hauptausschusses, 05.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 05.07.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Stadt Lindau (B) betreibt im Stadtgebiet 5 Sporthallen (Jahnturnhalle, Barfüßerhalle, Dreifachsporthalle Aeschach, Sporthalle Hoyren, Turnhalle Reutin) und 2 Mehrzweckhallen (Freizeitzentrum Oberreitnau, Turnhalle Zech). Dazu kommen noch das städtische Stadion und die Freisportanlagen in den Stadtteilen Oberreitnau und Zech.

Die Hallen und die Sportplätze dienen insbesondere dem Schulsportunterricht und stehen somit in erster Linie den Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Lindau (B) zur Verfügung. Sonstigen Verbänden, Vereinen, Personen oder Personengruppen können die Hallen zur Verfügung gestellt werden, wenn deren Mitbenutzung mit den schulischen bzw. kommunalen Interessen vereinbar ist.

Fachliche Bewertung

  1. Für die Nutzung der städtischen Sport- und Mehrzweckhallen bedarf es einer Hallenbenutzungsordnung, die der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit dieser Hallen dient. Sie soll ferner das Ziel haben, einen reibungslosen Ablauf des Sportbetriebes zu gewährleisten.
Die Abt. Kinder, Jugend, Sport hat in Abstimmung mit dem Rechtsamt und der Abteilung Liegenschaften eine entsprechende Hallenbenutzungsordnung neu erstellt. Den Abteilungen Hochbau und Haustechnik wurde ebenfalls die Möglichkeit gegeben, Einwände und Änderungen hinzuzufügen. In vielen Punkten stimmt der entstandene Entwurf mit der Nutzungsordnung des Landkreises Lindau für die Landkreishallen überein.

  1. Für die Nutzung des städtischen Stadions und der Sportplätze in Oberreitnau und Zech bedarf es ebenfalls jeweils einer neuer Benutzungsordnung, die der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit dieser Plätze dient. Sie sollen auch hier das Ziel haben, einen reibungslosen Ablauf des Sportbetriebes zu gewährleisten Die Abt. Kinder, Jugend, Sport hat in Abstimmung mit dem Rechtsamt und des Platzwartes der GTL entsprechende Benutzungsordnungen erstellt.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Sommerweiß möchte zum einen wissen, ob die Hallen bis 22.00 Uhr geöffnet sind und zum anderen ob die Hallen in den Ferien geöffnet sind.

Frau Geiser, Abteilung Kinder / Jugend / Sport, bestätigte, dass die Hallen von Montag bis Freitag für den Übungsbetrieb bis 22.00 Uhr geöffnet haben. Zu der Ferienöffnung teilt sie mit, dass vor vier bis fünf Jahren beschlossen wurde, dass die Hallen in den Ferien geschlossen haben. Ausnahmen bilden die Faschingsferien, die 2. Osterferienwoche und die Herbstferien, zu welchen die Hallen genutzt werden können, sofern dies spätestens eine Woche vorher bei der Stadtverwaltung angemeldet wird.

Stadtrat Dr. Adams findet die Änderung der Benutzungsordnung bezüglich dem „Gendern“ grammatikalisch sehr schlecht und es ist zum Teil nicht eindeutig, dass beide Geschlechter betroffen sind.

Die Abteilungsleiterin Kinder / Jugend / Sport, Frau Zanker, erklärte hierauf, dass die Nutzungsänderung mit der Rechtsabteilung besprochen worden sei.

Es liegt ein Stadtratsbeschluss vor, dass die Stadtverwaltung Lindau die „Gendersprache“ nicht anwendet, teilt Bürgermeisterin Dorfmüller mit.

Frau Zanker wird die Benutzungsordnung bezüglich der „Gendersprache“ ändern.

Beschluss

Der Hauptausschuss beschließt folgende in der Anlage beigefügten Entwürfe:
  • Entwurf der Benutzungsordnung für die Sport- und Mehrzweckhallen der Stadt Lindau(B)
  • Entwurf der Benutzungsordnung  für  das Sportstadion der Stadt Lindau (B)
  • Entwurf der Benutzungsordnung  für  die Sportanlagen der Stadt Lindau (B) in den Stadtteilen Zech und Oberreitnau.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Benutzungsordnung für das Sportstadion der Stadt Lindau-neu (.pdf)
Benutzungsordnung für die Sport- und Mehrzweckhallen der Stadt Lindau-neu (.pdf)
Benutzungsordnung für die Sportanlagen der Stadt Lindau in den Stadtteilen Zech und Oberreitnau-neu (.pdf)

Datenstand vom 20.09.2022 09:23 Uhr