Grünpfeile für Radfahrer an Lichtsignalanlagen; Antrag der Freien Bürger vom 28.03.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Hauptausschusses, 05.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 05.07.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28.03.2022 stellte die Stadtratsfraktion der Freien Bürgerschaft Lindau den Antrag auf Überprüfung, wo in Lindau im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten das Verkehrszeichen 721 (Grüner Pfeil nur für Radfahrer)


an Lindauer Ampeln installiert werden kann (vgl. Anlage).

Fachliche Bewertung

  1. Grünpfeile für Auto- und Radfahrer
Im Stadtgebiet Lindau gibt es derzeit gemäß Hauptausschussbeschluss aus dem Jahr 1999 an folgenden Stellen „allgemeine“ Grünpfeil-Schilder, die sowohl für PKW als auch für Radfahrer gelten, so z.B.

a) Kreuzung Ludwig-Kick-Straße - Anheggerstraße:
  • auf der Anheggerstraße in Fahrtrichtung Norden zum Rechtsabbiegen in die Ludwig 
   Kick-Straße und
  • auf der Ludwig-Kick-Straße in Fahrtrichtung Aeschacher Knoten zum
   Rechtsabbiegen in die Anheggerstraße, Fahrtrichtung Norden.

b) ZUP/Anheggerstraße, Fahrtrichtung rechts in die Rainhausgasse

An Ampeln mit Grünpfeil ist das Abbiegen nach rechts nach dem Anhalten auch bei Rot erlaubt. Der Einsatz des Schildes mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) kommt nur in Betracht, wenn der Rechtsabbieger Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen ausreichend einsehen kann, um die ihm auferlegten Sorgfaltspflichten zu erfüllen. 

  1. Grünpfeile nur für Radfahrer

Die maßgebliche Änderung der Straßenverkehrsordnung für die Möglichkeit der Anbringung eines „Grünpfeiles nur für Radfahrer“ – auf die sich der Antrag der Freien Bürgerschaft bezieht - erfolgte im April 2021. Der Grünpfeil ist demnach an den Stellen vorgesehen, an denen der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat und aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Schutzstreifen, Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegt. An diesen Stellen ist die Regelung sinnvoll und verkehrssicher, da der Radfahrer dort ohne weitere Berührung mit den Autoverkehr abbiegen und weiterfahren kann.

Die Verwaltungsvorschriften zu § 37 Abs. 2 StVO sehen für Grünpfeile besondere Prüfanforderungen vor, die eine spezifische und einzelfallbezogene Prüfung jeder Lichtsignalanlage erforderlich machen. Sofern die Zustimmung des Hauptausschusses erfolgt, wird die Straßenverkehrsbehörde diese Prüfung abschließen und sodann an den Kreuzungen, an denen die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine Freigabe für Radfahrer in Abstimmung mit Polizei und Straßenbaulastträger möglich ist, entsprechende Schilder anordnen. 

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
100 € pro Schild
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons lobt die gut vorbereitete Vorlage.

Stadtrat Kaiser findet, dass dies ein guter Antrag ist.

Stadtrat Hübler meint, dass auch bei der Ampelanlage mit überkreuzenden Radfahrer der Pfeil angebracht werden solle und das hier auch Ständer bei den Ampeln angebracht werden könnten, an welchen sich die Radfahrer festhalten können z. B. Langenweg und Kemptener Straße.

Beschluss

Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, die Anbringung von Grünpfeil-Schildern nur für Radfahrer für die einzelnen Lichtsignalanlagen zu prüfen und bei positivem Ergebnis die Schilder im Einvernehmen mit Polizei und Straßenbaulastträger anzuordnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Freie Bürger Antrag Grüner Pfeil für Radfahrer 28.03.2022 (.pdf)

Datenstand vom 20.09.2022 09:23 Uhr