6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Auffangparkplatz Blauwiese" - Beschluss zur Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates, 15.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 17. Sitzung des Stadtrates 15.12.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

  1. Ziel, Anlass und Erfordernis der Planung

Die Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ im Bereich des Auffangparkplatzes ‚Blauwiese‘.

Anlass der Flächennutzungsplanänderung ist die Erfordernis eines Neubaus der Mittel­schule. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung war die Erkenntnis, dass zur Deckung des zukünftigen Bedarfs im Grundschulbereich Reutin/Zech die Errichtung einer neuen Mittel­schule eine Grundvoraussetzung ist. Hierzu wurden unterschiedliche Standorte gegen­über­gestellt und letztendlich am 19. Mai 2021 durch den Stadtrat beschlossen, dass der Neubau auf dem Areal ‚Blauwiese‘ erfolgen soll. Der Beschluss beinhaltet zusätzlich den Erhalt von 100 der dort aktuell ver­orteten Stellplätze.

Im weiteren Verlauf soll nun der künftige Standort der Mittelschule planungsrechtlich gesichert werden.

  1. Abgrenzung des Änderungsbereiches

Der Änderungsbereich der 6. Flächennutzungsplanänderung befindet sich im westlichen Bereich des Stadtteils Reutin und umfasst Teilbereiche des Grundstücks Fl.-Nr. 559/8, Gemarkung Reutin. Der zu ändernde Bereich des Flächennutzungsplanes weist insgesamt eine Größe von ca. 9.764 m² auf. 

  1. Änderungen des Flächennutzungsplanes

    1. Stand vor der Änderung

Der rechtsgültige Flächennutzungsplan stellt für den größten Teil des Bereiches der 6. Änderung eine Fläche für den ruhenden Verkehr dar. Des Weiteren wird im nord­west­lichen Teilbereich ein Symbol für ein Regenklärbecken dargestellt. 

Die außerhalb des Änderungsbereiches dargestellte Wasser- bzw. Stromleitung der Stadt­werke sowie das im Westen angrenzende FFH-Gebiet bleiben von der Änderung un­berührt. Ebenso wie die nördlich des Änderungsbereiches dargestellten Einzelbäume. Diese bleiben von der Änderung unberührt.

    1. Inhalt der Änderung

Im nördlichen Bereich wird anstelle des Parkplatzes eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ dargestellt. Im südlichen Teilbereich der Änderung bleibt der Parkplatz ‚Blauwiese‘ bestehen und wird weiter als eine Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Öffentliche Parkfläche“ dargestellt. Künftig können 100 PKWs geparkt werden, die Zufahrt erfolgt weiterhin von der Reutiner Straße ausgehend. 

Das Symbol „Regenklärbecken“ im Änderungsbereich entfällt. Der Hochwasserschutz „Oberreitnauer Ach“ für die Stadt Lindau wurde mit dem Bau des Hochwasser­rück­halte­beckens Oberreitnau abgeschlossen. Auch der Ausbau der Oberreitnauer Ach ist im Stadt­gebiet Lindau abgeschlossen. Die vorgesehene Fläche, wie sie im BP vorgesehen war, wird deshalb nicht mehr benötigt.

Alle weiteren grafischen und textlichen Aussagen des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau bleiben unberührt.

Fachliche Bewertung

Um den Standort der Mittelschule am beschlossenen Standort „Blauwiese“ zu sichern, wird empfohlen den Flächennutzungsplan zu ändern.
 
Das zur Umsetzung der Planung erforderliche Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 94 “Auffangparkplatz Blauwiese” (rechtsverbindlich seit 15.09.1992) soll im Nachgang zum Flächennutzungsplanverfahren durchgeführt werden. Die Änderung kann dann gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. 

Diskussionsverlauf

Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer spricht sich dafür aus, die Grünfinger zu schützen. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auffangparkplatz Blauwiese“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) billigt den Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Auffangparkplatz Blauwiese“ mit Stand vom 30.11.2021.

  1.        Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB für die 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Auffangparkplatz Blauwiese“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 4

Datenstand vom 23.12.2021 14:53 Uhr