Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wasserburg Stellungnahme der Stadt Lindau im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates, 15.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 17. Sitzung des Stadtrates 15.12.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger wurde die Stadt Lindau (B) durch die Gemeinden Wasserburg (B) um die Abgabe einer Stellungnahme zur Fort­schreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinden Wasserburg (B) gebeten. Grund­sätzlich sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufeinander ab­zustimmen.

Die Frist für die Abgabe einer Stellungnahme läuft von 15. November bis 15. Dezember 2021. Eine Fristverlängerung bis zum 23.12.2021 wurde bereits beantragt.

  1. Anlass der Fortschreibung

Die Gemeinde Wasserburg hat für das gesamte Gemeindegebiet einen wirksamen Flächen­nutzungsplan in der Fassung vom Oktober 1997. Der Anlass für die Fort­schreibung (Neuaufstellung) des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschafts­plan ist das kommunale Ziel, die weitere städtebauliche Entwicklung entsprechend den aktuellen An­forderungen zu ordnen und zu aktualisieren.

Der Gemeinderat der Gemeinde Wasserburg (B) hat hierzu am 11.07.2017 die Fort­schreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan beschlossen.

  1. Relevante Teilbereiche der Fortschreibung

Für die Stadt Lindau sind vor allem die Bereiche genauer zu beurteilen, welche sich in direkter Nähe zur Gemarkungsgrenze von Lindau befinden. Dies trifft für den Bereich des Ortsteils Bad Schachen (Lindau) und den Ortsteil Reutenen (Wasserburg) zu.

Folgende Änderungen sind hier in der Fortschreibung vorgesehen und zu beurteilen: 
  • Wohnbaufläche W 9 (ehemals W 8)

Die bereits in der 9. Flächennutzungplanänderung dargestellte Wohnbaufläche im Orts­teil Reutenen wird durch die Fortschreibung nur erneut mit aufgenommen und der Eingrünung zusätzlich eine erhöhte Bedeutung zugesprochen. 

  • Wohnbaufläche W 9 entfällt
Ebenfalls im Ortsteil Reutenen, südlich angrenzend, wurde zunächst im Vorentwurf eine Erweiterung der Wohnbaufläche vorgesehen. Im aktuellen Entwurf, der nach der früh­zeitigen Beteiligung nochmals angepasst wurde, entfällt diese und wird als Grün­fläche dargestellt.

  • Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Reitsport
Das Sondergebiet für Reitsport befindet sich an der südöstlichen Gemeindegrenze von Wasserburg, nordöstlich des Ortsteils Reutenen. Die Ausweisung soll den Aus­bau einer Reitsporthalle eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes sichern.

  • Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnmobil
Der geplante Wohnmobilstellplatz befindet sich westlich des Sondergebiets Reitsport an der Höhenstraße und umfasst eine Größe von ca. 0,4 ha. Ein derartiges Angebot zum Parken und Übernachten für Wohnmobile ist aktuell in Wasserburg nicht vor­handen.

Fachliche Bewertung

Nach interner Abstimmung mit den Fachbereichen Umwelt, Verkehr und den Garten- und Tiefbaubetrieben ergeben sich für die einzelnen Teilbereich der Fortschreibung folgende fachliche Bewertungen:

  • Wohnbaufläche W 9 (ehemals W 8)
Der Erweiterung der Wohnbauflächen im Ortsteil Reutenen wurde bereits in der Ver­gangenheit im Rahmen der Beteiligung zur 9. Flächen­nutz­ungs­plan­änderung zuge­stimmt. 

  • Wohnbaufläche W 9 entfällt
Der Wegfall der Wohnbaufläche 9 wird begrüßt. Hierdurch wird eine stärkere begrünte Zäsur zwischen den Ortsteilen erreicht und eine getrennte Wahrnehmung dieser weiterhin bei­behalten.

  • Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Reitsport
Der Landschaftsplan der Stadt Lindau (B) definiert für den Bereich nördlich der Schachener Straße an die Wasserburger Gemarkung angrenzend folgendes Ziel: „Begrenzung Siedlungsentwicklung/Freihaltung Landschaft“. D.h. zwischen der Bebauung nördlich der Schachener Straße und der Bebauung auf Wasserburger Gemarkung ist dauerhaft eine grüne Zäsur zu erhalten. Ein bauliches Zusammen­wachsen von Lindau-Bad Schachen und Wasserburg-Reutenen muss vermieden werden. Der Ortsrand von Bad Schachen muss erhalten bleiben.

In diesem Zusammenhang regt die Stadt Lindau (B) an, den südöstlichen Teil des Flurstückes 2640 der Gemarkung Wasserburg mit Gehölzen zu bepflanzen. Das SO Reitsport muss zur Lindauer Gemarkung hin landschaftsgerecht (z.B. mit einer freiwachsenden Hecke aus heimischen Gehölzen) eingegrünt werden. Bestehende Strukturen (kartierte Biotope) sollten erhalten bleiben. Insbesondere größere Gebäude (Reithalle) müssen optisch durch eine Eingrünung in die bestehende Landschaft eingebunden werden. 

Die Stadt Lindau behält sich vor, eine neue Bewertung vorzunehmen, falls durch eine intensivierte Nutzung umliegender Wege (Ausritte) auf Lindauer Gemarkung Konflikte auftreten sollten.

um zusätzliche Verkehre auf der Schachener Straße zu vermeiden, muss die Aus­schilderung der Reitsportanlage über die Gemeinde Wasserburg erfolgen.

  • Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnmobil
Die Lage des Wohnmobilstandortes wird aufgrund der Stellplatzproblematik im Stadtgebiet Lindau begrüßt. 

Der Wohnmobilstellplatz muss ebenfalls landschaftsgerecht eingegrünt werden.

Zudem muss die Ausschilderung ebenso über Wasserburg erfolgen um so einen erhöhte Auslastung der Schachener Straße vermeiden zu können.

Finanzielle Auswirkungen

Keine finanziellen Auswirkungen.

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung eine Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinden Wasserburg (B) gemäß der oben aufgeführten fachlichen Bewertung abzugeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2021 14:53 Uhr