Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Stadtrates, 01.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Abteilung Citymarketing und Eventmanagement des Kulturamts schlägt wie in den Vorjahren die Freigabe von 4 verkaufsoffenen Sonntagen gemäß § 14 LadSchlG in Lindau (B) vor:
1. am Sonntag, 16.04.2023 anlässlich der Lindauer Psychotherapie-Wochen,
2. am Sonntag, 28.05.2023 anlässlich des Lindauer Kunsthandwerkermarktes
(festgesetzter Markt),
3. am Sonntag, 10.09.2023 anlässlich des Lindauer Kunsthandwerk- und Genussmarktes (festgesetzter Markt) und
4. am Sonntag, 05.11.2023 anlässlich des Lindauer Jahrmarktes (festgesetzter Markt)
jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr.
Fachliche Bewertung
1. Rechtliche Voraussetzungen
In Bayern gilt nach wie vor das Gesetz über den Ladenschluss des Bundes (LadSchlG). Gemäß § 14 Abs. 1 LadSchlG dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen, bei denen erhebliche Besucherzahlen erwartet werden, an höchstens vier Sonn-/Feiertagen im Jahr (à max. 5 Stunden) geöffnet sein, wenn diese Tage von der Gemeinde durch Rechtsverordnung freigegeben werden. Eine Sonntagsöffnung setzt jedoch einen räumlichen Bezug zur konkreten anlassgebenden Veranstaltung voraus (BVerwG, Urteil vom 11.11.2015, Az 8 CN 2.14).
Die zulässige Gesamtzahl wäre damit eingehalten bzw. wird voll ausgeschöpft.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre bestätigen, dass die oben genannten Veranstaltungen bzw. Märkte geeignet sind, einen beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen. Sie rechtfertigen auf Grund ihrer Größe und des jeweils zu erwartenden Besucherstroms, auch von außerhalb, sowie ihrer jeweiligen Festsetzung als Marktveranstaltung die Freigabe als verkaufsoffene Sonntage (Ausführliche Begründung siehe Anhörungsschreiben Anlage 2).
2. Anhörverfahren
Im Anhörverfahren zum Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung -keine Rückmeldung wurde als Interpretation keiner Einwände angekündigt- gingen folgende Stellungnahmen ein:
Die IHK Schwaben geht davon aus, dass die genannten Anlässe solche sind, die vermutlich einen starken Besucherstrom und ein entsprechendes Bedürfnis nach verlängerten Ladenöffnungszeiten auslösen. Nachdem die Öffnungszeiten nicht in die Zeit der Hauptgottesdienste fallen, werden keine Bedenken gegen die Ladenöffnung an diesen Sonntagen erhoben.
Die Evangelische Kirchengemeinschaft ist davon überzeugt, dass der Sonntag als Ruhetag geschützt werden muss. Der Sonntag müsse frei bleiben von geschäftiger Betriebsamkeit und die Möglichkeit bieten, zu entspannen, Zeit zu haben für sich, für die Familie und den Gottesdienstbesuch. Die Arbeitsbelastung der Angestellten habe sich in der aktuellen Krisenzeit eher noch verschärft. Die Situation sei durch das Grundgefühl der Überlastung und des Druckes, noch mehr für das Wohl der Familie arbeiten gehen zu müssen, bestimmt. Unter diesen Bedingungen sei der freie Sonntag noch wichtiger und unbedingt zu erhalten. Aus diesem Grund sprechen sich die Hauptamtlichen der evangelischen Kirchengemeinden gegen die vier geplanten verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2023 in Lindau aus.
Die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat wie bereits in der Vergangenheit ihre Bedenken hinsichtlich verkaufsoffener Sonn- und Feiertage kundgetan. Zum einen gilt dies für die rechtliche Zulässigkeit der Sonn- und Feiertagsöffnungen, als auch auf grundsätzliche Auswirkungen der Sonn- und Feiertagsarbeit in gesellschaftlicher Hinsicht. Insbesondere hinsichtlich der gesellschaftlichen Auswirkungen hätten sich ihre Befürchtungen immer mehr bestätigt. Mit dem ,,Bündnis für den freien Sonntag", an dem sich vor allen Dingen Kirchen, Gewerkschaften aber auch einzelne Arbeitgeber beteiligen, will Ver.di versuchen, den Wert eines gemeinsamen freien Tages für einen Großteil der Bevölkerung wieder bewusst zu machen. Es bestünde immerhin große Gefahr in der heutigen Zeit, dass alle Eckpfeiler unserer Gesellschaft unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit betrachtet werden. Insofern würde sich ver.di auch über einen bewussteren Umgang mit diesem Thema bei der Stadt Lindau (Bodensee) freuen.
Das Landratsamt Lindau (B), die Katholische Kirche und die Kreishandwerkerschaft haben keine Stellungnahme abgegeben.
3. Erlass der Verordnung
Das Bürger- und Ordnungsamt sieht durch die rechtlich zulässigen verkaufsoffenen Sonntage u.a. die Möglichkeit der Stadt gegeben, die heimische Wirtschaft zu unterstützen und erhebt gegen die Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage grundsätzlich keine Einwände.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Diskussionsverlauf
Stadträtin Rundel zeigt sich generell mit den verkaufsoffenen Sonntagen einverstanden, hat jedoch mit dem 28. Mai ein Problem und bittet daher um getrennte Abstimmung.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt an, dass an diesem Tag Kunsthandwerkermarkt ist.
Stadtrat Strauß wird beide Rechtsverordnungen ablehnen.
Beschluss 1
Der Stadtrat beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten „Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonntage“ im Jahr 2023, stimmt hier jedoch über die folgenden Termine ab: Sonntag, 16.04.2023 anlässlich der Lindauer Psychotherapie-Wochen, Sonntag, 10.09.2023 anlässlich des Lindauer Kunsthandwerk- und Genussmarktes und Sonntag, 05.11.2023 anlässlich des Lindauer Jahrmarktes.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 4
Beschluss 2
Der Stadtrat beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten „Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonntage“ im Jahr 2023, stimmt hier über den folgenden Termin: Sonntag, 28.05.2023 anlässlich des Lindauer Kunsthandwerkermarktes.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 10
Datenstand vom 07.03.2023 13:51 Uhr