Flächennutzungsplanänderung im Bereich des BP Nr. 129 "Alte Stadtgärtnerei": Aufstellungsbeschluss und frühzeitge Beteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Stadtrates, 25.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 10. Sitzung des Stadtrates 25.10.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

  1. Ziel, Anlass und Erfordernis der Planung

Die Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen und Grünflächen im Stadteil Aeschach im Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes der Stadtgärtnerei.

Die im Flächennutzungsplan getroffenen Darstellungen stimmen nicht mit den im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ geplanten Nutzungen überein. Somit ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. 

Die zur Umsetzung der Planung erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ werden im Parallel­verfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.


  1. Abgrenzung des Änderungsbereiches

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt im Stadtteil Aeschach und beinhaltet vollständig die Flurnummern 156, 156/1, 157, 158, und 206, jeweils Gemarkung Aeschach. 

Der Umgriff der 3. Flächennutzungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: 

  • Im Norden und Nordwesten durch Flächen für die Landwirtschaft. 
  • Im Nordosten durch Wohnbauflächen. 
  • Im Süden und Südosten durch Gemeinbedarfsflächen (Kirche, Schule, Öffentliche Verwaltung, Sportliche Zwecke) sowie die Ludwig-Kick-Straße. 
  • Im Westen durch Wohnbauflächen und ebenfalls Gemeinbedarfsflächen (Kirche) sowie die Anheggerstraße. 

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirt-schaft und Gemeinbedarf für die Stadtgärtnerei und einen Kindergarten dargestellt. Im Zuge der Planung soll der Geltungsbereich im Flächennutzungsplan von einer landwirtschaftlichen Fläche zu einer öffentlichen Grünfläche und von einer Fläche für den Gemeinbedarf zu einer gemischten Baufläche im Südosten und einer Wohnbaufläche im Nordosten geändert werden.

Fachliche Bewertung

Um die Ziele des Bebauungsplanes Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ umsetzen zu können, wird empfohlen den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die Aufstellung der 3. Flächen­nutzungs­plan­änderung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 129 “Alte Stadtgärtnerei“ gemäß § 8 (3) BauGB.

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) billigt den Vorentwurf der 3. Flächennutzungs­plan­än­der­ung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 129 “Alte Stadtgärtnerei“, mit Stand vom 25.10.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Dokumente
2023-10-25_VORENTWURF_FNP_3_Aend_Begründung mit Umweltbericht (.pdf)
2023-10-25_VORENTWURF_FNP_3_Aend_Plan (.pdf)
Anlage 1 Artenschutzbericht Stadtgärtnerei (.pdf)
Anlage 2 Zauneidechsen Zwischenbericht (.pdf)
Anlage 3 Schallschutzgutachten (.pdf)
Anlage 4 Baumschutz (.pdf)
Anlage 5 Baugrundgutachten (.pdf)
Anlage 6 Abfallrechtliche Vorbewertung (.pdf)
Anlage 7 Verkehrstechnische Stellungnahme (.pdf)
Anlage 8 Brandschutz (.pdf)

Datenstand vom 09.11.2023 09:22 Uhr