- Zusammensetzung des Regiebetriebs Grundstücksmanagement
Dem Regiebetrieb Grundstücksmanagement sind der Seehafen einschließlich Leuchtturm, die Anwesen Brettermarkt 2, Linggstraße 3, Schiffswerfte 4 einschließlich Derrickkran und seit 2020 der Bahnhof Reutin sowie die Erbbaurechtsgrundstücke Eilguthalle und Lindenhofweg 23 zugeordnet. Das Anwesen Brettermarkt 2 ist an die Bundespolizei vermietet. Das Gebäude Linggstraße 3 wird vom Kulturamt und der Lindauer Tourismus und Kongress GmbH genutzt. Die Schiffswerfte 4, 4a wird teilweise vom Lindauer Seglerclub e.V., dem Kulturamt und der GTL genutzt. Der Bahnhof Reutin wurde bis Mitte 2022 abgerissen. Bis zur Neubebauung soll der Bahnhofsplatz gestalterisch aufgewertet und für einzelne mobile Gewerbe zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere bei den Energiekosten im Bereich Beheizung wurden für das kommende und die folgenden Haushaltsjahre deutliche Steigerungen gegenüber den bisherigen Ausgaben berücksichtigt.
- Erläuterungen zur Umsatzsteuer und Ertragssteuer
Aufgrund der Neufassung des § 2b UStG, müssen juristische Personen des öffentlichen Rechtes, also auch Kommunen für bestimmte Leistungen Umsatzsteuer abführen. Diese Regelung beruht auf der Tatsache, dass auch juristische Personen des öffentlichen Rechts nach §2b Abs. 1 UStG, Unternehmereigenschaften aufweisen, sofern sie selbstständig eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausüben. Für die Umsatzsteuerdeklaration der Einnahmen mussten die entsprechenden Haushaltsstellen im Bereich Mieten und Pachten ab 2023 daher nochmals überarbeitet und umgestellt werden. Diese untergliedern sich nun jeweils in umsatzsteuerpflichtige sowie umsatzsteuerfreie und nicht steuerbare Umsätze. Diese Umstellung hat nicht nur neue HH-Stellen, sondern auch eine Umbenennung von bestehenden HH-Stellen sowie die Neuzuordnung von Einnahmen zur Folge. Ebenso werden die umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen nun netto dargestellt, die hierbei vereinnahmte Umsatzsteuer unter einer eigenen HH-Stelle. Daher stellen sich die Einnahmeansätze in der Höhe und Aufteilung gegenüber den Vorjahren deutlich verändert dar.
Entsprechend den Betriebsprüfungsergebnissen der Vorjahre und der letzten Steuererklärungen wurden nunmehr auch Ansätze für Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer gebildet. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass keine Kapitalertragssteuer im kommenden und den folgenden HH-Jahren anfällt.
Auf Grund der Betriebsprüfungen bis einschließlich 2017 werden sich voraussichtlich noch erhebliche Steuernachzahlungen einschließlich Zinszahlungen und ggf. Verspätungszuschläge ergeben. Diese sind im Jahr 2023 eingeplant und schmälern das Ergebnis im Verwaltungshaushalt deutlich, sodass die Zuführung geringer ausfällt, als zuletzt.
- Erläuterungen Betrieb gewerblicher Art - Häfen
Im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Steuerberaterkanzlei Küffner bilden die Bootsliegeplätze im Kleinen See (Kernhaushalt) und der Bereich Bootsliegeplätze Seehafen samt Leuchtturm zukünftig den steuerlichen Betrieb gewerblicher Art „Häfen“ (BgA Häfen). Die Verteilung auf zwei verschiedene Haushalte (Kernhaushalt und Regiebetrieb) sowie die bisher unterschiedliche Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben ist aus steuerlicher Sicht nicht praktikabel. Für künftige Steuererklärungen ist daher eine einfachere und transparente Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben unabdingbar. Daher wurde in Abstimmung mit der Steuerberaterkanzlei Küffner, für diesen Bereich im Regiebetrieb zunächst ein neuer Unterabschnitt (56120) gebildet, der mit den Gruppierungsziffern an den Unterabschnitt Bootsliegeplätze Kleiner See (56110) im Kernhaushalt anschließt. Im Kernhaushalt wurde der nicht zum BgA Häfen gehörende Teil aus Unterabschnitt 56110 in einen neuen Unterabschnitt 56130 überführt.
- Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltsanmeldungen
- Seehafen
Aus steuerlichen Gründen werden die Einnahmen aus Bootsliegeplätzen bereits 2022 aufgeschlüsselt nach Dauer-, Saison- und Tageslieger dargestellt. Ab 2023 handelt es sich zudem um netto-Beträge, woraus sich auf den ersten Blick geringere Einnahmen ergeben. Die dazugehörige Umsatzsteuer wird jetzt auf einer anderen HH-Stelle vereinnahmt.
Auf Grund der hohen Steuernachzahlungen im BgA Häfen, konnten keine neuen Baumaßnahmen im Seehafen eingeplant werden. Aus Übertragungsmitteln könnten aber unvorhergesehene Maßnahmen geringen Umfangs finanziert werden.
- Brettermarkt
Für das kommende Jahr sind keine Maßnahmen geplant, es wurden keine Mittel angemeldet.
- Linggstraße
Das Kulturamt sieht einen Bedarf für die Neugestaltung des Fahrradabstellplatzes. Insbesondere soll hier eine Überdachung errichtet werden. Hierfür gibt es bereits einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Auf Grund der geringer ausfallenden Zuführung vom Verwaltungshaushalt und der Dringlichkeit der Stegerneuerung im Werfthafen, konnte diese Maßnahme jedoch nicht berücksichtigt werden.
- Schiffswerfte 4, 4a und Derrickkran
Für die Schiffswerfte 4 laufen weiterhin Verhandlungen mit dem Lindauer-Seglerclub (LSC) über die Nutzung des restlichen Gebäudes. Die zu Beginn des Projekts im Falle eines Mietvertrags mit dem LSC in Aussicht gestellte Beteiligung der Stadt in Höhe von 150.000 € ist auf Grund der Haushaltslage und bei dem vom LSC angestrebten Erbbaurecht nicht mehr sachgerecht.
Der frühere Werkstattbereich, Schiffswerfte 4a wird weiterhin von der Theaterwerkstatt und der GTL als Inselstützpunkt genutzt. Für das kommende Jahr sind im und am Gebäude keine baulichen Maßnahmen geplant, es wurden keine Mittel angemeldet.
Der von der ehemaligen Bodensee-Yachtschule übernommene Steg im Werfthafen ist nach Einschätzung der GTL in einem sehr schlechten Zustand und bedarf einer Sanierung bzw. Erneuerung. Hierfür wurden Mittel in Höhe von 175.000 € angemeldet. Auf Grund der dargestellten Haushaltslage, kann 2023 aber nur ein Teil in Höhe von 90.000 € eingeplant werden. Eine Überarbeitung der Planung und ggf. Standardreduzierung müssen noch geprüft werden. Die finanzielle Beteiligung der beiden Vereine (LSC, YCL) muss ebenfalls vor Beginn der Baumaßnahme geklärt werden. Bisher gibt die Stadt in den Verträgen mit den beiden Vereinen lediglich die Gebühren der Seenverwaltung für die Wasserfläche und die Seeeinbauten weiter. Für den Steg selbst, mussten die Vereine bisher nichts bezahlen.
- Bahnhof Reutin
Der Bahnhof Reutin wurde im HH-Jahr 2022 abgerissen. Die eingeplanten Mittel von 200.000 € reichten hierfür jedoch nicht aus. Zur Deckung der unvorhergesehenen hohen Abrisskosten, musste von anderen Haushaltsstellen mit Restmitteln und aus der allgemeinen Rücklage verstärkt werden.
Für Restzahlung im Zusammenhang mit dem Erwerb des Bahnhofs sind 40.000 € beim Erwerb von Grundstücken (88000.93200) vorgesehen. Hier handelt es sich in erster Linie um die Nachzahlung für die Mehrflächen nach der Vermessung sowie Notar- und Grundbuchkosten.
- Allgemeine Rücklage, Instandhaltungsrücklage
Die allgemeine Rücklage betrug zum 31.12.2021 insgesamt 343.000 €. Zu Beginn des neuen Haushaltsjahres wird sich die allgemeine Rücklage auf ein Minimum reduziert haben. Grund hierfür sind die Mehrausgaben im Bereich Bahnhof Reutin (s.o.). Auf Grund der oben dargestellten Steuernachzahlungen ist für das kommende Haushaltsjahr nur eine Zuführung von 10.450 € vorgesehen. Im Finanzplan sind ab 2024 voraussichtlich wieder höhere Zuführungen zur Allgemeinen Rücklage möglich.
Ein Teil der Rücklagenbildung besteht weiterhin in der Instandhaltungsrücklage für die einzelnen Gebäude im Regiebetrieb. Diese jährlich zu erwirtschaftende Instandhaltungsrücklage betrug bisher 58.200 €. Mit Beschluss des Finanzausschuss vom 11.07.2022 sollte die Rücklage um die Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Leuchtturmeintrittsgelder (30.000 €) erhöht werden. Daher beträgt die Instandhaltungsrücklage ab 2023 nun 88.200 €. Der Stand der Instandhaltungsrücklage zum 31.12.2021 betrug 507.000 €.
- Kreditaufnahmen, Schuldenstand
Die Aufnahme von Krediten ist im Jahr 2023 nicht vorgesehen.
Die Schulden belaufen sich Anfang des Jahres 2023 auf voraussichtlich 97.000 €. Es ist eine ordentliche Tilgung von 88.000 € vorgesehen. Nach derzeitiger Planung wäre der Regiebetrieb Anfang 2024 schuldenfrei.