Bauantrag: Erweiterung/Sanierung bestehendes Wohnhaus, Ersatzbau für Garage; Sulzenmoos 89 1/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.04.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Vorhaben sieht die Erweiterung und Sanierung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 852/0, Gemarkung Oberreitnau, vor. Zudem soll das bisherige Nebengebäude/Schuppen abgerissen und durch eine Doppelgarage ersetzt werden.

Die Erweiterung des Wohnhauses soll zum einen durch eine Verlängerung des Gebäudes um 4 m nach Süden erfolgen. Das Bestandsgebäude weist eine Grundfläche von rund 75 m² auf, diese soll um 33 m² auf rund 108 m² erweitert werden. 

Zum anderen soll die Firsthöhe um 0,35 m angehoben werden. Das bestehende angeschleppte Satteldach ist asymmetrisch geneigt (40° und 44° Dachneigung). Das Wohnhaus soll nun ein Satteldach mit einheitlich 35° Dachneigung und zwei Gauben nach Westen erhalten. Der Kniestock soll einheitlich auf 1,00 m angehoben werden. 

Gemäß den Ansichten soll das Gelände im Süden angehoben werden um einen ebenerdigen Ausgang in den Garten, bzw. auf eine mögliche Terrasse, die nicht dargestellt ist, zu ermöglichen. Die Fassaden sind in den Ansichten braun dargestellt, was auf eine Holzverschalung schließen lässt. 

Fachliche Bewertung

Das Vorhaben befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt.
Nach § 35 (2) BauGB können sonstige Vorhaben, also Vorhaben die nicht unter § 35 (1) BauGB fallen, im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Gemäß § 35 (4) BauGB kann den nachfolgend bezeichneten sonstigen Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 nicht entgegen gehalten werden, dass sie Darstellungen des Flächennutzungsplanes oder eines Landschaftsplans widersprechen, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen, soweit sie im Übrigen außenbereichsverträglich im Sinne des Absatzes 3 sind:

Nach § 35 (4) Satz 1 Nr. 5 BauGB ist die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
  1. das Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden,
  2. die Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnverhältnisse angemessen und 
  3. bei der Errichtung einer weiteren Wohnung rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird.

Planungsrechtliche Beurteilung 

Das Vorhaben zur Erweiterung / Sanierung eines Wohngebäudes im Außenbereich ist gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB zu prüfen: 

a)        Das Gebäude ist zulässigerweise als Wohnhaus errichtet worden. 
b)        Die zulässige Größe der Erweiterung orientiert sich hilfsweise an § 39 II. WoBauG (Zweites Wohnungsbaugesetz). In dem Gebäude sind zwei Kinderzimmer geplant. Demnach dürfte die Wohnfläche rund 130 m² betragen. Die geplante Wohnflächengröße wurde in den Unterlagen mit rund 145 m² angegeben. Eine Überschreitung der 130 m² ist bei einer Personenanzahl der Familie von mehr als vier Personen gem. § 39 Abs. 2 WoBauG möglich, soweit die Mehrfläche zu einer angemessenen Unterbringung eines Haushaltes von mehr als 4 Personen erforderlich ist. In mündlichen Vorgesprächen war von drei Kindern der Familie die Rede. Der Wohnflächengröße von 145 m² kann aus Sicht des Stadtbauamtes zugestimmt werden. 
Der Doppelgarage kann im Bereich des abzubrechenden Schuppens zugestimmt werden. 

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Zulässigkeit des Vorhabens gem. § 35 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Lageplan (.pdf)
Grundriss_UG (.pdf)
Grundriss_EG (.pdf)
Grundriss_DG (.pdf)
Schnitt (.pdf)
Ansicht Ost (.pdf)
Ansicht Süd (.pdf)
Ansicht West (.pdf)
Ansicht Nord (.pdf)

Datenstand vom 08.05.2023 08:29 Uhr