Rahmenplan "Köchlin-Kreuzung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 131 "Kemptener Straße 45": Vorstellung des Vorhabens und Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (BP) Nr. 46 „Unteres Rothenmoos“ und wäre nach den rechtsgültigen Festsetzungen planungsrechtlich nicht zulässig. Eine Änderung des BP bzw. die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (vBP) ist notwendig. 

Das Vorhaben liegt auch im Geltungsbereich des städtebaulichen Rahmenplanes „Köchlin Kreuzung“, der in der Fassung vom 09.12.2019 beschlossen wurde. Mit dem Rahmenplan soll ein lebendiges Stadtquartierszentrum mit Gestalt- und Aufenthaltsqualität bei gleichzeitiger Aufwertung des Verkehrsknotenpunktes im Ortsteil Köchlin entstehen. Der Neubau der Weinstube soll zusammen mit dem bestehenden Gasthof Köchlin als prägendes Gebäude im Zentrum dieses neuen Platzraumes stehen. Der vorliegende Entwurf entspricht den städtebaulichen Leitgedanken aus dem Rahmenplan. 

Beschreibung
Es ist vorgesehen das bestehende Gebäude (Weinstube Reutin) abzubrechen und ein neues Gebäude mit gastronomischer/gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss und insgesamt 15 Wohneinheiten in den Obergeschossen zu errichten. Das Gebäude ist dreigeschossig + drei Dachgeschosse, in einer klaren, ruhigen Architektursprache entsprechend den Vorgaben des Rahmenplanes geplant. Das Satteldach wird als fünfte Fassade ausgebildet. Die Erdgeschosszone orientiert sich zum Platz zwischen dem Neubau und dem Gasthof Köchlin und öffnet sich zu diesem, so dass, zusammen mit der Bachfreilegung und der Anlage von Sitzstufen, der Platz an der Köchlin-Kreuzung aufgewertet und belebt wird. 

Abweichungen zum Rahmenplan
  • Die Kubatur vergrößert sich in seiner Länge um ca. 1 m, in seiner Breite um ca. 2 m und in seiner Trauf- und Firsthöhe um ca. 1 m, wodurch im Vergleich zum Rahmenplan ein zusätzlich nutzbares Geschoss im Dachraum entsteht. 
Als Pendant zum Gasthof Köchlin entsteht ein punktförmiges Gebäude als zweiter Kern zur Belebung des öffentlichen Raums („Fruchtfleisch“), wie im Rahmenplan angedacht.
  • Im Erdgeschoss schiebt sich ein eingeschossiger Baukörper (Sockel) von ca. 8,5m x 17m (144,5 m²) Grundfläche und 3,5m Höhe in Richtung Westen heraus. Der Freiraum um das Gebäude verkleinert sich entsprechend. 
  • Straßenseitig, nach Süden und Osten, ist eine Auskragung des Gebäudes geplant (Rücksprung des Erdgeschosses von bis zu 4 m), wodurch die klare Form des punktförmigen Gebäudes unterstützt wird.
  • Innerhalb der Dachflächen sind Dacheinschnitte geplant, die für eine ruhige Gestaltung der fünften Fassade sorgen. Auf die im Rahmenplan zulässigen Gaupen wird bewusst verzichtet. Dies stärkt die Gestalt des gegenüberliegenden Gasthof Köchlin.

Fachliche Bewertung

Der städtebauliche Rahmenplan wurde mit dem vorliegenden Entwurf insgesamt gut umgesetzt. Das zentrale Gebäude ist geeignet den Platzraum zu aktivieren und die Gesamtsituation entsprechend den Zielen des Rahmenplanes zu verbessern. 
Kritisiert werden dennoch die Veränderungen der Kubatur im Vergleich zum Rahmenplan, welche aber in ihrer Maßstäblichkeit und Proportion den Gasthof Köchlin und das nördlich gelegene Altenheim nicht „übertrumpfen“.
Die größere Kubatur im Vergleich zum Gasthof Köchlin (= Pendant), kann durch eine den heutigen Anforderungen und Zeit entsprechende Umsetzung begründet werden und wird aufgrund der insgesamt betrachteten Aufwertung der Köchlin Kreuzung als städtebaulich akzeptabel gesehen. 
Der eingeschossige, begrünte Sockel kann im Hinblick auf die gastronomische Nutzung im Erdgeschoss nachvollzogen werden und erscheint hinsichtlich Lage und Größe angemessen. 
Die Auskragung des Gebäudes (durch Rücksprung des Erdgeschosses) stärkt neben den funktionellen Belangen die räumliche Erlebbarkeit des punktförmigen Gebäudes als klares, einfaches Haus mit Satteldach. 

Unserer Einschätzung nach können sowohl die Kubatur als auch der eingeschossige Sockel und die Auskragung akzeptiert werden, wenn die Außenraumgestaltung als Aufwertung des gesamten Platzraumes identisch zum städtebaulichen Rahmenplan „Köchlin-Kreuzung“ umgesetzt wird und eine qualitativ hochwertige Gestaltung und Materialität gewährleistet werden. Hierzu gehören unbedingt die Bachfreilegung und der Erhalt der Bäume.

Das Vorhaben wird insgesamt von Seiten der Stadtplanung positiv gesehen. Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes, wird empfohlen. 

Beschluss

  1. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben grundsätzlich zu.
  2. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 131 „Kemptener Straße 45“ auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes zu fassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Dokumente
2023-04-20_BP_Geltungsbereich_PG (.pdf)
72_Koechlin_Entwurf_Lageplan_191209_98_Weinstube_IVG_Vorentwurf_Geltungsbereich_500_230522 (.pdf)
98_Weinstube_IVG_Vorentwurf_V7.13.5_230502 (.pdf)
98_Weinstube_IVG_Vorentwurf_V7.13.5_Gelaendeschn_RP_500_230502 (.pdf)
98_VEP_Vorhabenbeschreibung_230612 (.pdf)

Datenstand vom 29.09.2023 08:06 Uhr