Ersatzbeschaffung BHKW - Ermächtigung zur Vergabe
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Werkausschusses GTL, 05.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Werkausschusssitzung vom 29.09.2022 wurde die Neuanschaffung eines Blockheizkraftwerks (BHKW) für die Kläranlage beschlossen. Im vergangenen Jahr wurden die entsprechenden Planungen vorangetrieben, sowie die Ausschreibung vorbereitet und veröffentlicht. Das Konzept sieht für den künftigen Betrieb zwei BHKWs mit je 150 kW elektrischer Leistung vor, um das einzelne Aggregat in den meisten Zeiten im optimalen Betriebspunkt zu fahren. Die Auslegung des neuen BHKWs beläuft sich also auf 150 kW elektrisch, um das bestehende BHKW zu ergänzen. Eine redundante Auslegung ist erforderlich, um diesen wichtigen Anlagenteil effizient nutzen zu können und Verluste über die Gasfackel zu vermeiden. Das bestehende Aggregat wird weiter betrieben, um den Lebenszyklus auszunutzen, doch gleichzeitig wird die Anschaffung eines Ersatzaggregats vorangetrieben. So kann die Kläranlage mittelfristig zwei neue BHKW Anlagen redundant aber bei Bedarf auch ergänzend für höhere Leistungsabgaben betreiben. Bei einem vorzeitigen Ausfall der älteren Maschine würde zumindest das neue Aggregat die Energieversorgung eingeschränkt sicherstellen.
Fachliche Bewertung
Im Zuge der Planung wurden Vorgaben aus dem aktualisierten Explosionsschutzdokument (2023) der Kläranlage berücksichtigt, so dass beide BHKW Standorte mit einem Gassensor ausgestattet werden, die wiederum in der zentralen Gaswarnstation der Kläranlage angeschlossen werden und bei Bedarf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen auslösen. In diesem Zusammenhang stellte sich heraus, dass die bestehende, alte Gaswarnanlage bald vom Hersteller abgekündigt wird, so dass eine Erweiterung an dieser Stelle keinen Sinn mehr macht. In Abstimmung mit dem Planer wurden nun der Austausch der kompletten Gaswarnanlage, sowie die Anbindung der bestehenden Sensoren und die Beschaffung der fehlenden Sensoren in die Ausschreibung mit aufgenommen.
Weiterhin wurden die Kostenschätzungen noch einmal auf Basis der letzten Preisentwicklungen angepasst. Der Kostenrahmen für das BHKW inklusive der Gaswarnanlage beläuft sich nun auf insgesamt rund 600.000 € brutto. Wie anhand der Kostenschätzung zu erkennen ist, steigen die Kosten vom einen auf das andere Jahr sehr rapide an. Daher ist es unheimlich wichtig, dass die Modernisierung der Kläranlage weiter vorangetrieben wird und keine Zeit verloren geht.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Stadtrat S t r a u ß fragt nach, ob bei dieser Anlage diesmal wieder zusätzliche Kosten zu erwarten sind. Die letzte Anlage kostete plötzlich 70.000 € mehr.
Berichterstatterin D r. B u r g h a r d antwortet, dass dieses Budget zusätzliche Anlagengruppen wie die neue Gaswarnanlage und die Messung der Gasqualität berücksichtigt. Die vorhandene Gasreinigung wird weiter verwendet.
Stadtrat K a i s e r fragt nach, ob es sich hierbei um ein weiteres BHKW handelt, was zu dem bestehenden dazu kommt?
Berichterstatterin D r. B u r g h a r d bejaht die Frage. Ziel ist die Redundanz der Anlagen zu gewährleiten. Außerdem wird in den kommenden Jahren eine Steigerung der Gasproduktion angestrebt.
Beschluss
Der Werkausschuss ermächtigt die Werkleitung, die Vergabe für das Blockheizkraftwerk inkl. neuer zentraler Gaswarnanlage bis zu einer Wertgrenze in Höhe von 600.000 € brutto zu tätigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.01.2025 09:25 Uhr