1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wasserburg Stellungnahme der Stadt Lindau im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates, 18.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 8. Sitzung des Stadtrates 18.07.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

Ziel und Anlass

Der Gemeinderat der Gemeinde Wasserburg (Bodensee) hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes „SO Wohnmobil“ gefasst.

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde im April 2023 durch das Landratsamt genehmigt. Der Flächennutzungsplan wurde allerdings mit der Auflage der Herausnahme des Sondergebietes (SO) mit der Zweckbestimmung Wohnmobil genehmigt.

Zwischenzeitlich hat die Gemeinde Wasserburg im Umfeld des SO Reitsport nach einem alter­nativen Standort für das SO Wohnmobile gesucht. Durch eine vergleichende Standort­analyse im gesamten Gemeindegebiet ergab sich die Anbindung an das SO Reitsport als der beste Standort. Um das SO Wohnmobil wieder in den Flächennutzungsplan aufzunehmen, soll nun die 1. Änderung erfolgen. 

Verfahrensstand

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger wurde die Stadt Lindau (B) durch die Gemeinden Wasserburg (B) um die Abgabe einer Stellungnahme zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinden Wasserburg (B) gebeten. Grund­sätzlich sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufeinander ab­zustimmen.

Die Frist für die Abgabe einer Stellungnahme läuft von 23. Mai 2024 bis 1. Juli 2024. Eine Fristverlängerung bis zum 26. Juli 2024 wurde bereits beantragt.

Inhalt der Änderung


Plandarstellung des genehmigten FNP
Plandarstellung der Änderung 


  • Verzahnung mit dem Standort „SO Reitsport“
  • Absetzung südwestlich der Höhenstraße in einer fallenden Westhanglage 
> landschaftsverträgliche Integration in das Umfeld
  • Erschließung erfolgt laut Darstellung über die Höhenstraße

Stellungnahme bei Fortschreibung des Flächennutzungsplanes

Bereits bei Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wasserburg wurde die Stadt Lindau beteiligt. In der Sitzung des Stadtrates vom 15.12.2021 wurde eine entsprechende Stellungnahme abgestimmt und beschlossen. Im Entwurf zu öffentlichen Beteiligung wurde das SO Wohnmobil nordwestlich des SO Reitsport, getrennt durch landwirt­schaftliche Flächen, dargestellt.
Die Stellungnahme vom 17.12.2021 der Stadt Lindau lautete wie folgt: 
Die Lage des Wohnmobilstandortes wird aufgrund der Stellplatzproblematik im Stadtgebiet Lindau begrüßt. 
Der Wohnmobilstellplatz muss ebenfalls landschaftsgerecht eingegrünt werden.
Zudem muss die Ausschilderung ebenso über Wasserburg erfolgen, um so eine erhöhte Auslastung der Schachener Straße vermeiden zu können.

Fachliche Bewertung

Nach interner Abstimmung mit den Fachbereichen Umwelt, Verkehr und den Garten- und Tiefbaubetrieben ergibt sich folgende fachliche Bewertung:

Zusätzlicher Wohnmobilstellplatz:

Grundsätzlich ist seitens der Stadt Lindau die Schaffung von legalen Wohnmobil­ab­stell­mög­lich­keiten zu begrüßen. Aufgrund der stark gestiegenen Wohnmobilzulassungszahlen ist ein hoher Bedarf an Wohnmobilstellplätzen speziell in Seenähe vorhanden, der aktuell im Nah­be­reich des geplanten Stellplatzes zumindest auf Gemarkung Lindau nicht abgedeckt wird. Daher wird der Straßenverkehrsbehörde zunehmend von störend in Wohngebieten abge­stellten oder (bewusst) ordnungswidrig geparkten Wohnmobilen berichtet. Ein attraktiver Stell­platz kann möglicherweise diese Problematik verringern.  

Zusätzliches Verkehrsaufkommen:

Gleichzeitig ist durch den Platz mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen an Wohnmobilen zu rechnen. Laut den Ausführungen der Gemeinde Wasserburg soll die Zufahrt zum Wohn­mobil­stellplatz nicht über den Ortskern Wasserburg erfolgen. Damit verbleiben nach Infor­mation der Straßenverkehrsbehörde als Alternativrouten zum einen die Fuggerstraße, die auf­grund des Ausbauzustandes und der Höhenbegrenzung für einen Verkehr mit großen Fahr­zeugen nicht geeignet ist, oder zum anderen die Zufahrt über das Gemeindegebiet Bodolz und im Stadtge­biet Lindau über die Enzisweilerstraße und Schachener Straße.
Die Schachener Straße ist zusammen mit der Alwindstraße und dem Lindenhofweg als Fahr­rad­zone ausgewiesen. Über sie wird auch der Bodenseeradweg mit teilweise mehreren tausend Radfahrern am Tag geführt. Entsprechend wurde im vergangenen Jahr die Schachener Straße ausgebaut, um eine sichere und konfliktfrei Abwicklung des Verkehrs zu ermöglichen. Diese „Premium-Route“ weist jetzt eine bessere Radverkehrs­führung sowie eine Trennung von Radfahrern und Fußgängern auf. Durch diese Maßnahmen wurde der kon­sequente Vorrang für Radfahrer auf einer der wichtigsten innerstädtischen Straßen ge­fördert. Gleichzeitig wurden durchgängige Gehwege gebaut, um die Sicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Die Straße ist zwar für den Kraftfahr­zeug­verkehr freige­geben, dennoch wird von Seiten der Stadt Lindau bewusst darauf hingearbeitet den Durch­fahrts­verkehr über die innerörtlichen Vorfahrtsstraßen und nicht über die ver­kehrs­beruhigte Fahr­radzone und das Wohngebiet zu führen. 
Die Planungen der Gemeinde Wasserburg zur Er­schließung des Sondergebietes über das Stadtgebiet Lindau laufen diesen Bemühungen der Straßenverkehrsbehörde zuwider. In der Fahr­radzone soll der Radverkehr gem. der Ver­waltungs­vorschrift zu § 41 StVO, Zeichen 244.1., Rn.1, die vorherrschende Verkehrsart sein. Zwar ist es nicht verboten, dass Wohn­mobile das Sondergebiet in Wasser­burg über das Stadt­ge­biet Lindau anfahren. Dennoch sollte die Gemeinde Wasserburg für die Ausweisung des Sonder­gebietes auch den zu­sätzlichen Verkehr über den Ortskern in Kauf nehmen und die Zufahrt zum Platz über geeignete Straßen im eigenen Gemeindegebiet aus­weisen und kommunizieren. Ziel ist den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit entlang der Schachner Str. nicht zu beeinträchtigen.
In diesem Zusammenhang behält sich die Straßenverkehrs­be­hörde vor, im Falle von einer durch den Wohnmobilverkehr entstehenden und derzeit noch nicht absehbaren besonderen Gefahrensituation auch mit Verkehrs­beschränkungen zu reagieren. 

Kapazität des Wohnmobilstellplatzes:

Zu klären wäre lt. Auffassung der Straßenverkehrsbehörde noch die Kapazität an Wohn­mobil­stellplätzen innerhalb des Sondergebietes. In der Presse ist die Wohnmobil­stell­platz­an­zahl mit 45 Plätzen angegeben. Ist dies die Höchstanzahl an Plätzen oder sind hier noch Er­weiter­ungen möglich? In diesem Zusammenhang wird angeregt, über die Beauftragung eines Ver­kehrsplanungsbüros hinsichtlich der Berechnung des zu erwartenden Verkehrsauf­kom­mens nachzudenken. Dies wäre auch hinsichtlich der bestehenden Bedenken in den An­rainer­ge­meinden sinnvoll.

Einbindung Landschaftsbild:

Der Standort ist gut eingebunden und kaum einsehbar, weder von der Höhenstraße noch von der Schachener Straße. Zu begrüßen ist, dass der Wohnmobilstellplatz eingegrünt werden soll. Für die Eingrünung müssen bei einer Neupflanzung landschafsgerechte Gehölz­struk­turen zum Einsatz kommen (z.B. Streuobstbäume oder Obstbäume, aufgelockerte Hecken­struk­turen aus Laubgehölzen, keine Nadelgehölze). Es wäre aber auch gut vor­stellbar, dass Teile der bestehenden Intensivobstanlage als Eingrünung in Reihen bestehen bleiben.
Der Standort und die landschaftliche Einbindung sind zudem laut Begründung/UB bereits intensiv mit der UNB auch in Ortsterminen abgestimmt worden.

Finanzielle Auswirkungen

Keine finanziellen Auswirkungen.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Rundel zeigt sich empört über die Ausführungen der Gemeinde Wasserburg. Sie ist der Auffassung, dass sich die Gemeinde keinen Vorteil auf Kosten anderer verschaffen sollte. Ihrer Meinung nach könnte die Stellungnahme der Stadt Lindau noch schärfer formuliert sein. Zudem bittet sie darum, die Fahrradstraße für Wohnmobile zu sperren.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt an, dass dies entsprechend im Rahmen der Möglichkeiten ergänzt wird. 

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung eine Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinden Wasserburg (B) gemäß der oben aufgeführten fachlichen Bewertung abzugeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.09.2024 08:16 Uhr