Nachtrag zum Durchführungsvertrag zum vBP Nr.124 "4-Linden-Quartier", 1. Änderung "Haus M"
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Stadtrates, 25.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Lindau hat in seiner Sitzung am 19.06.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 124 "4-Linden-Quartier", 1. Änderung "Haus M" auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes beschlossen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB besteht aus drei Teilen: dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan (als Teil des Bebauungsplanes) und dem Durchführungsvertrag.
Der Durchführungsvertrag ist zwar nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, aber materielle Wirksamkeitsvoraussetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Er muss gemäß § 12 Abs.1 Satz 1 BauGB vor dem Satzungsbeschluss vorliegen und wird ebenfalls in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen. Für 1. Änderung „Haus M“ des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 124 „4-Linden-Quartier“ gilt weiterhin der Durchführungsvertrag vom 15.04.2021. Für die vorliegende Bebauungsplanänderung wird ein Nachtrag zum Durchführungsvertrag verfasst.
Folgendes sind die wesentlichen Inhalte des vorliegenden Nachtrags zum Durchführungsvertrag:
- Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes
Anpassung der Durchführungsverpflichtung
Kostentragung für die im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplanes und der Ergänzung des Durchführungsvertrags entstandenen und entstehenden Kosten
Aus dem Durchführungsvertrag entstehen der Stadt Lindau keine Pflichten, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen und keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Vorhabenträgerin, sollte der Bebauungsplan für unwirksam oder nichtig erklärt werden. Ein vom Vorhabenträger unterschriebener Durchführungsvertrag liegt der Verwaltung bereits schriftlich vor und wurde in nicht-öffentlicher Sitzung besprochen.
Fachliche Bewertung
Aus der Sicht des Stadtbauamtes kann der Vertrag zwischen den Projektpartnern unterzeichnet werden.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) stimmt dem Durchführungsvertrag mit Stand vom 25. September 2024 nach § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 124 "4-Linden-Quartier", 1. Änderung "Haus M" zwischen der 4-Linden-Quartier GmbH und der Stadt Lindau (B) zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.10.2024 06:51 Uhr