3. Änderung des FNP im Bereich "Alte Stadtgärtnerei" -Abwägung der Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung und Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates, 23.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 12. Sitzung des Stadtrates 23.10.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

  1. Ziel, Anlass und Erfordernis der Planung

Die Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen und Grünflächen im Stadtteil Aeschach im Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes der Stadtgärtnerei.

Die im Flächennutzungsplan getroffenen Darstellungen stimmen nicht mit den im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ geplanten Nutzungen überein. Somit ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. 

Die zur Umsetzung der Planung erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ werden im Parallel­verfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.


  1. Abgrenzung des Änderungsbereiches

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt im Stadtteil Aeschach und beinhaltet vollständig die Flurnummern 156, 156/1, 157, 158, und 206, jeweils Gemarkung Aeschach. 

Der Umgriff der 3. Flächennutzungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: 

  • Im Norden und Nordwesten durch Flächen für die Landwirtschaft. 
  • Im Nordosten durch Wohnbauflächen. 
  • Im Süden und Südosten durch Gemeinbedarfsflächen (Kirche, Schule, Öffentliche Verwaltung, Sportliche Zwecke) sowie die Ludwig-Kick-Straße. 
  • Im Westen durch Wohnbauflächen und ebenfalls Gemeinbedarfsflächen (Kirche) sowie die Anheggerstraße. 

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft und Gemeinbedarf für die Stadtgärtnerei und einen Kindergarten dargestellt. Im Zuge der Planung soll der Geltungsbereich im Flächennutzungsplan von einer landwirtschaftlichen Fläche zu einer öffentlichen Grünfläche und von einer Fläche für den Gemeinbedarf zu einer gemischten Baufläche im Südosten und einer Wohnbaufläche im Nordosten geändert werden.


  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB zu dem Vorentwurf der 3. Flächennutzungsplanänderung einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 15.05.2024 fand in der Zeit vom 17.06.2024 bis 19.07.2024 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden. 

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Entwurf mit Stand vom 15.05.2024 drei Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen wurden von der Verwaltung geprüft und gemäß Anlage 1 ab­ge­wogen.

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 17.06.2024 an insgesamt 24 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie an acht Nachbargemeinden verschickt.

Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen wie in der Anlage 1 dargestellt.

Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Trägerbeteiligung waren keine Planänderungen oder -ergänzungen gegenüber dem Entwurf zur 3. Flächennutzungsplanänderung mit Stand vom 15.05.2024 veranlasst.

Fachliche Bewertung

Auf den Abwägungsvorschlag mit der Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 1 wird ver­wiesen. 

Um die Ziele des Bebauungsplanes Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ umsetzen zu können, wird empfohlen den Flächennutzungsplan im Pa­ra­llel­verfahren zu ändern und dementsprechend die Feststellung zu beschließen. 


Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau (B):

Bei dem Projekt der GWG werden entsprechend den Klimaschutzzielen der Stadt Lindau hohe Klimaschutzstandards angewendet. Die Energieversorgung des Quartiers wird im Rahmen des energiewirtschaftlichen Ordnungsrahmens nachhaltig erfolgen. Die Installation einer Photovoltaik-Anlage wird dies maßgeblich unterstützen und den Anteil der erneuerbaren Energien am Strom-Mix der Stadt Lindau erhöhen.

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Ab­wä­gung der Stellungnahmen. 

  1. Der Stadtrat beschließt die Feststellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ in der Fassung vom 23.10.2024. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage 1 Abwägungstabelle förmliche Beteiligung (.pdf)
Anlage 2 Planzeichnung Flächennutzungsplan (.pdf)
Anlage 3 Begründung mit Umweltbericht (.pdf)

Datenstand vom 29.10.2024 08:48 Uhr