Neubau Berufsschulzentrum Lindau, Planungsstand


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.04.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

1.        Vorhaben
Geplant ist der Neubau des Berufschulzentrums (BFZ), das aus sechs Gebäudeeinheiten besteht und hofartig um einen zentralen Freiraum angesiedelt wird. 

Kern ist eine kammartige Struktur in Verlauf West-Ost, die vier Gebäude nach Süden und ein quadratisches Gebäude nach Norden anbindet. Die Geschossigkeit ist dreigeschossig mit Höhen bis 14,90 m vorgesehen. Der östlichste Gebäudeteil erreicht wegen höherer Geschosshöhen im 2. OG voraussichtlich eine Attikahöhe bis 17,90 m. Die Kammstruktur soll als erstes gebaut werden, während im Bestandsgebäude noch beschult wird. Nach Abbruch des Bestands soll schließlich die Turnhalle errichtet werden.

  1.        Bestand

Das Schulzentrum in Aeschach besteht aus dem Bogy im Norden, das 1959 den Beginn der Entwicklung als Schulstandort mit Bezug zu Reutiner Straße bildete. Das BSZ (1982) führte den Charakter von Solitärbauten im Landschaftsraum weiter und nahm mit seiner Nordkante räumlich Bezug auf den grünen Innenraum des Bogy. 

Titelbild der Festschrift 1982

Eingangsbereich und Vorplatz 1982, Quelle: Festschrift 1982, S. 41

Insbesondere die gegliederte Dachlandschaft des BFZ hob sich von der pavillonartigen Architektur des Bogy ab. 

In westlicher Richtung bilden die zugehörigen freistehenden Turnhallen einen Übergang zur Realschule des Landkreises, die ab 2008 entstand. Das Areal wurde zuletzt im Kern um ein Wohnheim und eine Mensa mit zugehörigen Freiraum erweitert.

Das gesamte Areal ist geprägt durch einen wirksamen Bestand an Altbäumen, wobei besonders die Platanen vor dem Eingangsbereich und östlich der Turnhalle auffallen.

Das BSZ ist trotz seiner Ausdehnung in Ost-West Richtung mit maximal 130 m als freistehender Solitär erkennbar. 

Bereits zur Erbauungszeit waren ein Atrium, Freiräume und die Sportflächen südlich der Gebäude in Verbindung mit einer großzügigen öffentlichen Durchwegung angelegt. Auch die Nord-Süd Durchquerung ist an drei Stellen möglich. So bettet sich das Areal insgesamt, trotz seiner großen Flächenausdehnung und der starken Solitärbaukörper, als Stadtbaustein selbstverständlich in den Stadtteil Aeschach ein.


3. Neuplanung 
Im Entwurf dominiert nun eine kammartige Struktur, die funktional und in der Grundrissfigur nachvollziehbar aufgebaut ist. Die städtebauliche Setzung ist so gewählt, dass im Westen die Campusachse am städtischen Vereinsheim endet. Auch am östlichen Ende der Campusachse fehlen räumliche Bezüge. 

Der geplante Baukörper wird überwiegend südlich des bestehenden BFZ-Gebäudes positioniert. Dieser Bereich ist mit Freiflächen, Wegen und Nebengebäuden baulich vorgeprägt. Das gesamte Areal des Aeschacher Schulzentrums ist Teil des Landschaftsfingers und darin überwiegend Teil der Aufmerksamkeitsbereiche (s. Freiraumkonzept S. 33), deren Nutzung nicht im Widerspruch zu den Zielsetzungen der Landschaftsfinger steht. In Zusammenhang mit der Bauleitplanung bestehen hier Gestaltungsspielräume. 

Um die Freiräume bestmöglich zu schützen empfiehlt das Stadtbauamt Lindau daher, die Baukörper nach Norden zu verschieben und auch die Parkplatzflächen für eine Überbauung zu nutzen. Die Baukörper sollten einen räumlichen Bezug zu den umgebenden Bestandsbauten aufweisen und in der Adressbildung klarer formuliert werden. Durch eine Positionierung des Gebäudes nach Norden könnten die Freiräume und Sportflächen in Richtung Freiraum orientiert werden, was einen besseren Übergang nach Süden schaffen würde.

Der Landkreis hat diese Möglichkeit geprüft und kommt zu dem Ergebnis dass dies nicht möglich sei, da im alten BFZ-Gebäude der Unterricht parallel zur Neuerrichtung des neuen Schulgebäudes erfolgen muss. Daher wurde die Positionierung unmittelbar südlich des bestehenden Schulgebäudes gewählt.

Wegen der Lage im Landschaftsfinger „Von Drumlin zu Drumlin“ ist aus Sicht der Stadt in jedem Falle ein übergeordnetes Freiraumkonzept für das gesamte Schulzentrum zwischen Reutiner Straße, Achstraße, Rainhausgasse und Ludwig-Kick-Straße zu erstellen. In ihm sollte auch abgebildet werden, wie künftig die öffentlichen Durchwegungen für Fußgänger und Radfahrer in Nord- Süd-Richtung (Hauptroute Kategorie 1 laut Nahmobilitätskonzept) und Ost-West-Richtung (Hauptroute Kategorie 2 laut Nahmobilitätskonzept) in der Qualität und den Breiten des Bestands realisiert werden sollen.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die städtebauliche Lösung hinter dem Zwang der Errichtung eines Neubaus bei gleichzeitiger Bestandserhaltung und Beschulung zurücktritt. Das ist aus Sicht des Landkreises auch nachvollziehbar. Das Stadtbauamt weist jedoch darauf hin, dass der Neubau als Jahrhundertprojekt später allein an seiner räumlich-architektonischen Wirkung und nicht an ehemaligen, dann nicht mehr ablesbaren, logistischen Zwangspunkten bzw. Grundstückszuschnitten bewertet werden wird.

Wie bereits zum Zeitpunkt der Sanierung der Tiefgarage des LRA, kann voraussichtlich die Fläche rund um das städtische Vereinsheim als temporärer Parkplatz für die Baustellenphase genutzt werden.

4.        FNP und planungsrechtliche Grundlagen
Der FNP stellt nur im nördlichen Bereich Fläche für Schule dar, im südlichen Bereich Fläche für sportliche Zwecke, der Landschaftsplan stellt einen Grünzug und eine Kaltluftschneise dar. 

Je nach Lage der Baukörper handelt es sich um einen Grenzbereich zwischen § 34 und § 35 BauGB. Der vorgelegte Entwurf mit Stand vom 23.02.2024, 27.02.2024 und 06.03.2024 ist im Hinblick auf das Einfügen in die Umgebungsbebauung als baulicher Grenzfall zu werten.

Fachliche Bewertung

Da die Planung sich an der 2020 im Stadtrat vorgestellten Variante „L-Winkel“ orientiert, für welche der Stadtrat als erste Reaktion Zustimmung signalisiert hat, wird die Überschreitung der o.g. Achse hingenommen. 

Aufgrund der Vorprägung des Gebietes kann das Vorhaben im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens bearbeitet werden. Städtische Steuerungsinstrumente können im Baugenehmigungsverfahren jedoch nur bedingt angewandt werden. Üblicherweise sind solche Projekte daher mittels eines Bebauungsplanverfahrens zu behandeln.

Bei der weiteren Bearbeitung sind die Gesichtspunkte Nutzung des Regenwassers (Stichwort Schwammstadt), Energiekonzept, Grünflächenverschlechterungsverbot, Abstand zum Rainhaus und Erhalt des Baumbestandes zu betrachten.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
-
-
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
-

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben mit Stand der Pläne vom 23.02.2024, 27.02.2024 und 06.03.2024 zu. Das Vorhaben wird voraussichtlich auf der Grundlage des 
§ 34 BauGB geprüft.

Dokumente
Luftbild (.pdf)
Außenanlagenplan_240306 (.pdf)
Lageplan_240227 (.pdf)
Grundrissplan_EG_240223 (.pdf)
Grundrissplan_1 OG_240223 (.pdf)
Grundrissplan_2 OG_240223 (.pdf)
Grundrissplan_Dach_240223 (.pdf)
Schnitte_240223 (.pdf)
Perspektive_240221 (.pdf)

Datenstand vom 11.04.2024 08:31 Uhr