Sanierung und Aufstockung von Mehrfamilienhäusern, Heyderstraße 2, 2a, 4, 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Es liegt ein Bauantrag für die Sanierung und Aufstockung der Mehrfamilienhäuser der GWG in der Heyderstraße 2, 2a, 4 und 6 in Aeschach vor. Schräg gegenüber befinden sich weitere Mehrfamilienhäuser der GWG gleichen Typs (Heyderstraße 3, 5, 7, 9, 15 und 17), die in einem weiteren Bauabschnitt saniert und aufgestockt werden sollen. Der jetzige Bauantrag stellt den ersten Bauabschnitt dar und legt somit die Grundform der Überplanung im größeren Rahmen fest. Aus diesem Grunde wurde das Bauvorhaben dem Gestaltungsbeirat in seiner Sitzung am 17.05.2024 zur Beurteilung vorgestellt. 
Die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates wurden in der Planung nur in Teilen berücksichtigt. Nicht berücksichtig wurde insbesondere die Empfehlung die Flachdächer als Satteldächer mit geringerer Traufhöhe herzustellen. Auch bleibt der Vorschlag die Fahrräder in die angehobene Balkonzone zu integrieren um den zusammenhängenden Grünzug zu erhalten sowie der Vorschlag die Balkonzone deutlich weniger massiv auszugestalten unberücksichtigt. Umgesetzt wurde die Empfehlung die Feuerwehrzufahrt zum Schutz des alten Baumbestandes entlang der Bahnlinie zu verlegen und direkt von der Heyderstraße zuzufahren. Auch wurden die Balkone zur besseren Belichtung transparenter gestaltet. Eine vom Gestaltungsbeirat vorgeschlagen Wiedervorlage nach Überarbeitung hat nicht stattgefunden. (siehe auch Anlage, Protokoll des Gestaltungsbeirates).

Das Vorhaben sieht vor die bestehenden drei-geschossigen Gebäude auf den Flur Nummern 75/30 und 75/8 zu sanieren, energetisch zu ertüchtigen und um ein Geschoss aufzustocken. Die bisher 24 Wohnungen können so um 8 Wohneinheiten auf insgesamt 32 Wohnungen erweitert werden. Bei drei der vier Treppenhäuser sollen Aufzüge angebaut werden. Alle Balkone werden neu gestaltet. Alle Gebäude sind mit extensiv begrüntem Flachdach und PV-Anlage geplant (siehe Anlage, Pläne Lageplan und Ansichten Schnitte).
Die Außenanlagen werden insgesamt neu geordnet. Durch die Aufstockung werden die Anfahrbarkeit sowie eine zentrale Aufstellfläche für die Feuerwehr notwendig. Die Anfahrt erfolgt über die Heyderstraße. Ein Baum entfällt wegen der Feuerwehrzufahrt und wird durch eine Neupflanzung ersetzt. Geplant ist außerdem der Neubau eines zentralen, überdachten, 64 m² großen Unterstellplatzes für 30 Fahrräder und zwei Lastenfahrräder (nach Stellplatzsatzung sind 17 Fahrradstellplätze erforderlich), ein Sammelplatz für Mülltonnen und die Anlage eines Kinderspielplatzes von ca. 60 m² Größe. (siehe Anlage, Freiflächenplan)

Die bestehenden Mehrfamilienhäuser sind alle dreigeschossig mit Satteldach, haben ein Hochparterre und sind als Zweispänner (Erschließung von zwei Wohnungen je Stockwerk) organisiert. Charakteristisch sind, die einfache Bauform der bestehenden Gebäude mit einer aufeinander abgestimmten Farbgebung und einer guten Fassadengliederung, sowie die großen zusammenhängenden Grünräume mit altem wertvollem Baumbestand. Dies ergibt ein einheitliches aufeinander abgestimmtes Erscheinungsbild. 

Fachliche Bewertung

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Gemäß § 34 Abs. 1 BauGB sind hier Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein.

Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) nach §4 BauNVO. Die beabsichtigte Wohnnutzung ist hier allgemein zulässig und fügt sich daher hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung gem. § 34 Abs. 2 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Ebenso fügt sich das Vorhaben hinsichtlich der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Neuplanung jedoch überschritten. Prägender Bereich sind die Gebäude westlich der Heyderstraße in Richtung Bahnlinie und entlang der Heyderstraße (1. Reihe östlich der Heyderstraße). In diesem Bereich liegen Traufhöhen von maximal 10 m vor. Gegenüber der Wackerstraße (östlich des Vorhabens) befinden sich in zweiter und dritter Reihe zwar Gebäude mit höheren Traufhöhe, diese wirken sich aber nicht mehr prägend auf das Vorhaben westlich der Heyderstraße aus.
Durch die Aufstockung der Mehrfamilienhäuser wird die Traufhöhe um 3 m, von bisher 10 m auf ca. 13 m angehoben. Die Geschossigkeit erhöht sich von drei auf vier Geschosse. 
Die für das Vorhaben prägende Umgebung weist zwei- bis drei-geschossige Gebäude mit Satteldach auf. Im vorliegenden Fall fügt sich das Gebäude hinsichtlich seiner Höhe mit 13 m Traufhöhe und der Anzahl der Geschosse mit vier Geschossen nicht mehr in die Eigenart der näheren Umgebung ein. 

Abweichung vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung
Nach § 34 Abs. 3a Nr. 1 b) BauGB kann im Einzelfall vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung abgewichen werden, wenn die Abweichung der Erweiterung, Änderung oder Erneuerung, eines zulässigerweise errichteten zu Wohnzwecken dienenden Gebäudes dient, städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Erneuerung und Erweiterung eines zulässigerweise errichteten Wohnzwecken dienenden Gebäudes unter Beibehaltung der Wohnnutzung.
Die Erweiterung (Aufstockung, Anbau von Aufzügen und Neubau eines Fahrradabstellraumes) ist städtebaulich vertretbar, insbesondere werden durch die Zulassung keine nur durch eine Bauleitplanung zu bewältigenden bodenrechtlichen Spannungen in das Gebiet hineintragen. 
Das Vorhaben ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Belichtung, Belüftung und Besonnung werden durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt. Eine Verletzung der Rechte Dritter liegt, nach den Maßstäben, die die Rechtsprechung zum subjektivrechtlichen Rücksichtnahmegebot entwickelt hat nicht vor.

Eine Abweichung vom Erfordernis des Einfügens kann daher gegeben werden. Das Vorhaben wird nach § 34 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 2 und Abs. 3a Nr. 1 Buchst. b) BauGB für planungsrechtlich zulässig gehalten.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

Stadträtin Rundel findet es positiv, dass die Gebäude energetisch saniert und aufgestockt werden. Der erste Schritt ist allerdings der Grundstein für die Überplanung des Quartiers. Sie muss dem Gestaltungsbeirat Recht geben, dass es sich bei den Gebäuden um „Klötze“ handelt.
Sie kann dem Vorhaben nicht zustimmen, da das Quartier zu stark verändert wird. Sie ist der Meinung, dass vom Gestaltungsbeirat nichts aufgenommen wurde und die Empfehlungen nicht berücksichtigt wurden. Die GWG kommt ihrer Vorbildfunktion nicht nach.

Stadtrat Hübler merkt an, dass die GWG durch die Photovoltaik eine Vorbildfunktion einnimmt. Er geht bei der Entscheidung mit, dass ein Satteldach nicht möglich ist.

Stadtrat Kaiser erklärt, dass der Gestaltungsbeirat schon mal vier Stockwerke vorgeschlagen hat, im Bau- und Umweltausschuss aber fünf Stockwerke beschlossen wurden. Der Empfehlung des Gestaltungsbeirats muss nicht gefolgt werden. Der Wohnraum wird benötigt.

Stadtrat Prof. Dr. Schöffel ist der Meinung, dass wenn man einen Gestaltungsbeirat hat, man sich auch danach richten sollte. Er merkt an, dass in den Vorlagen keine Stellungnahme der GWG vorliegt. Er stellt die Frage, ob Fahrradständer die weiter weg stehen überhaupt angenommen werden. 

Stadtrat Hummler erklärt, dass die BayBO die Flucht- und Rettungswege vorgibt. Er hält die Bebauung so für sinnvoll. 

Stadträtin Rundel erwidert, dass die Feuerwehrzufahrt das einzige war, was von der Empfehlung des Gestaltungsbeirats umgesetzt wurde. Der Gestaltungsbeirat hat flachere Satteldächer vorgeschlagen.

Stadtrat Kaiser merkt an, dass die Fahrradstellplätze so gebaut werden sollen, dass die Fahrräder sicher abgestellt werden können und dies vor dem Haus nicht möglich ist.
OB Dr. Alfons bittet Herrn Mayer von der GWG ein paar Worte zu sagen. Sie erklärt, dass es ein wichtiger Auftrag ist Wohnraum zu schaffen. Von Privaten wird verlangt die Vorschläge des Gestaltungsbeirats zu berücksichtigen und die GWG hält sich nicht daran. Von Bürgern wird beobachtet, dass bei Privaten hier strenger entschieden wird. OB Dr. Alfons ist persönlich zwiegespalten. Einerseits möchte sie die GWG unterstützen, andererseits soll die GWG vergleichbar zu Privaten handeln. Es soll Wohnraum geschaffen und energetisch gehandelt werden. Nicht nur die Optik ist wichtig, es soll auch zweckmäßig sein. Sie möchte eine Lösung für beide Seiten finden.

Herr Mayer erklärt, dass die ursprüngliche Planung vom Gestaltungsbeirat reklamiert wurde. Die Anregung des Gestaltungsbeirats war es die Fahrradständer unter den Balkonen zu bauen. Dies wurde geprüft, allerdings sind die Balkone zu niedrig. Geplant ist ein zentrales Fahrradhaus für alle im Westen. Es ist so groß, da es auch für den Altbestand sein soll und keine Differenzierung zwischen Alt- und Neubestand der Wohnungen stattfinden soll. Die Feuerwehrzufahrt wurde mit der Feuerwehr abgestimmt und dann vom Gestaltungsbeirat abgelehnt und neu geplant. Ebenfalls wurden die Balkone kritisiert und so realisiert, wie der Gestaltungsbeirat es gewünscht hat. Ein Satteldach bei Haus 2 ist nicht möglich, da das Gebäude zu schmal ist. Er erklärt, dass einiges aus den Empfehlungen des Gestaltungsbeirats übernommen wurde. 

OB Dr. Alfons merkt an, dass Geschmacksfragen schwierig zu klären sind. Der Gestaltungsbeirat gibt sachliche Hinweise und Anregungen. Man muss eine Balance finden, damit an die GWG vergleichbare Ansprüche wie an Private gestellt werden. Sie wünscht sich eine Lösung, ohne den Gestaltungsbeirat nochmal einzubinden. Sie erkundigt sich, ob Satteldächer doch denkbar wären.

Herr Mayer entgegnet, dass eine Umplanung schon möglich wäre.

Stadträtin Rundel merkt an, dass der Antrag nicht nochmal in den Gestaltungsbeirat soll, da von Bauherr keine Änderung gewünscht ist.

Stadträtin Schäfler erkundigt sich, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn die GWG bei so großen Projekten vor der Planung in Kontakt mit dem Gestaltungsbeirat wäre, da sonst so viel Zeit vergeht.

OB Dr. Alfons erklärt, dass es darauf ankommt, wann man auf den Gestaltungsbeirat zugeht.

Stadtrat Hummler ergänzt, dass der Gestaltungsbeirat nur empfehlenden Charakter hat und keine Pflicht zur Umsetzung besteht. Die Bürger sind verpflichtet Photovoltaik zu verbauen und durch das Satteldach entsteht 30 % weniger Energie. Er erkundigt sich, wie das mit der Höhe zusammenhängt.

Herr Mayer erklärt, dass die Gesamthöhe durch das Satteldach höher wird, da sonst kein Wohnraum mehr möglich ist.

Stadtrat Kaiser findet den Gestaltungsbeirat gut und ist froh darum. Er meint, dass in diesem Fall eine Abwägung notwendig ist. Wohnraum und energetische Sanierung sind wichtig. Er würde hier über das Votum des Gestaltungsbeirats weg entscheiden.
Stadtrat Prof. Dr. Schöffel merkt an, dass das Satteldach zwar höher ist, die Traufhöhe aber niedriger. Photovoltaik wird die nächsten Jahre noch besser und dann kann mit dem Satteldach eine bessere Leistung erreicht werden.

Stadtrat Fehrer ist der Meinung, dass der Gestaltungsbeirat auch gehört werden soll.

OB Dr. Alfons ergänzt, dass die Meinungen gebildet wurden und es nicht bringt das Projekt nochmals in den Gestaltungsbeirat zu bringen.

Herr Koschka merkt an, dass dieser TOP aufgrund der Ablehnung nochmal im Bau- und Umweltausschuss im Januar besprochen wird.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss wird um Meinungsbildung gebeten, ob eine Wiedervorlage an den Gestaltungsbeirat erfolgen soll, bevor er der Genehmigung des Vorhabens nach § 34 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 2 und Abs. 3a Nr. 1 Buchst. b) BauGB zustimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 6

Datenstand vom 10.12.2024 15:08 Uhr