Parkhaus am Karl-Bever-Platz


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Finanzausschusses und 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (Sondersitzung) Teil II, 26.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Finanzausschusses und 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (Sondersitzung) Teil II 26.11.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung und im Hinblick auf die anstehenden Beratungen zur Aufstellung des Haushalts 2025 ist Klarheit darüber zu schaffen, ob ein Parkhaus (hier künftig PH) am Karl-Bever-Platz (hier künftig KBP) zeitnah gebaut werden soll bzw. welchem Parkhaus (KPB oder Bahnhof Reutin) im Vermögenshaushalt des Regiebetriebes Parkraumbewirtschaftung (hier künftig RPB) Vorrang einzuräumen ist.

Die erforderliche Baugenehmigung für das PH KBP liegt vor. Damit ist der diesbezügliche Arbeitsauftrag durch die Verwaltung abgearbeitet. 

Aktuell ist jedoch noch ein Prüfauftrag anhängig, ob der RPB nicht zusammen mit dem Stadtverkehr in eine Mobilitätsgesellschaft bei den Stadtwerken Lindau (B) integriert werden soll, um künftig zur Finanzierung des Stadtbusses beizutragen. Dieser Auftrag wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 16.10.2024 erteilt.

Fachliche Bewertung

  1. Bereits gefasste Beschlüsse bzgl eines Parkhauses am Karl-Bever-Platz 
zu Planung und Bau sowie den Nutzergruppen (aus Bürgerbeteiligungsprozess, Mobilitätskonzept)

       Beschlüsse StR 21.07.2021:
Am KBP sind sichere Parkplätze für Anwohner, Beschäftigte und Übernachtungsgäste zu schaffen. 

Für das Ziel eines autoarmen Inselkerns ist der Bedarf an Stellplätzen auf dem KBP         neu zu prüfen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf für Kurzzeitbesucher im Rahmen eines
ganzheitlichen Verkehrskonzeptes unter Berücksichtigung aller Verkehrsmittel zu
prüfen.
Für Tagestouristen sind Standorte für feste Auffangparkplätze (P+R) außerhalb der
Insel und KBP zu planen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Von den Auffangparkplätzen ist ein fester Shuttleservice einzurichten.

Der ÖPNV ist zu aktualisieren, zu verbessern und zu vernetzen.

Das Parkleitsystem ist entsprechend dem Konzept, das die Verteilung der
Nutzergruppen auf die Parkplätze regelt, zu optimieren und fortzuentwickeln.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verkehrsplanungsbüro mit der Fortschreibung
des Parkraumkonzepts 2017 und einer entsprechenden Bedarfsermittlung zu beauftragen.

Für Parkplätze soll ein PH / Parkdeck in modularer Bauweise und begrünter Außenfassade näher untersucht werden (Kosten, Nutzen), das umnutzbar oder rückbaubar ist.

  • Beschluss StR 07.12.2021:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Variante 2 (PH) mit ca. 500 Stellplätzen hinsichtlich der Leistungsphasen 1 und 2 einschließlich einer Kostenberechnung auszuarbeiten und auf dieser Basis eine GU-Ausschreibung durchzuführen.

  • Beschluss StR 19.07.2022: 
Das Stadtbauamt wird in Zusammenarbeit mit dem RPB beauftragt, ein geeignetes Planungsbüro für die Genehmigungsplanung und die EU-weite Generalunternehmer-ausschreibung zu beauftragen sowie alle notwendigen Unterlagen erstellen zu lassen. Die Finanzmittel sind zu kalkulieren und im Haushalt des RPB bereitzustellen.

  • Beschluss Haushaltsberatungen RPB 2023 (StR 01.03.2023) und RPB 2024 (StR 19.12.2023):  
Mittel für PH KBP wurden jeweils nicht eingestellt. Damalige Begründung: Planung des Baus PH am KBP ist bis Fertigstellung Genehmigungsplanung beauftragt. Genehmigungsplanung dauert voraussichtlich bis ca. Ende 2023. Für Planungskosten stehen noch Haushaltsausgabereste zur Verfügung. Im Jahr 2024 könnte – noch zu beschließen – Vergabeverfahren und EU-weite GU-Ausschreibung durchgeführt werden. Baubeginn könnte dann voraussichtlich ca. Anfang 2025 stattfinden. Akt. Finanzsituation der Stadt reicht jedoch derzeit nicht für alle politisch gewollten Investitionen (Mittelschule, PH KBP, PH am Bahnhof Reutin u.a.) aus. Daher ist zunächst im Rahmen Haushaltskonsolidierung eine Grundsatzentscheidung zu treffen, welchem Investitionsvorhaben Vorrang zu geben ist und wie dieses finanziert werden soll. Da zudem verkehrlich die neue Quartiersgarage auf der Hinteren Insel voraussichtlich noch etwas länger zur Verfügung steht, sind derzeit keine Umsetzungskosten für ein PH KBP im Finanzplan vorgesehen. 

  • Beschluss StR 20.03.2024: Parkraumanalyse und Parkplatz-Bedarfsermittlung
Der Stadtrat beschließt die Erkenntnisse aus dem Parkraumkonzept als Grundlage für die weiteren Entscheidungen im Bereich Mobilität zu berücksichtigen.

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzbarkeit der im Konzept empfohlenen Maßnahmen sukzessive zu prüfen und umsetzbare Maßnahmen in den fachlich zuständigen Ausschüssen vorzustellen.

  • Beschluss StR 25.07.2024 zur HH-Konsolidierung
Weitere qualitative Potentiale wie PH KBP und Eissportarena sind vertieft zu         prüfen und als Entscheidungsgrundlagen den jeweils zuständigen politischen         Gremien vorzulegen.

  • Beschluss StR 16.10.2024: Gründung Mobilitätsgesellschaft
Die Stadt Lindau (Bodensee) beschließt im Zuge des neuen Stadtbuskonzeptes zur zukünftigen Ausgestaltung des Stadtverkehrs Lindau (B) das Strukturmodell 2 „Direktvergabe der Stadt Lindau an die SVL als integrierter Mobilitätsdienstleister “ als favorisiertes Modell.

Der Stadtrat beauftragt die Stadtwerke Lindau GmbH und die Stadtverwaltung das Modell 2 zu verfolgen und im nächsten Schritt eine Rentabilitätsbetrachtung für Modell 2 vorzunehmen. 

2. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Vollkostenrechnung)

2.1 Derzeitige (Ausgangs)-Situation/ Fakten 

Aktuell: Parkplatz P3 mit 254 Stellplätzen, Parkgebühr derzeit 1,80 € / h, gebührenpflichtige Parkzeit täglich von 8 bis 20 Uhr, Bewohner und Beschäftigte können mit Parkausweis parken (Bewohner zahlen 60 €, Beschäftigte 250 € im Jahr), sonstige Nutzergruppen: Kurzzeitbesucher und Tagesgäste.

Jährliche Einnahmen aus den Kassenautomaten derzeit ca. 800.000 € brutto, jährliche Ausgaben ca. 100.000 € brutto (Datenleitungen, Wartung, Betreuung Hauptsaison, GTL).

Künftig: PH mit 507 Stellplätzen, Nutzungsdauer 30 Jahre
Es ist von einem geschätzten Investitionskostenvolumen in Höhe von ca. 13,2 Mio. € brutto auszugehen. Unter Berücksichtigung einer bis Ende 2025 voraussichtlich erwirtschafteten Rücklage in Höhe von 2,9 Mio. € ergibt sich hieraus ein Kreditbedarf von 10,365 Mio. €.

Der geschätzte Zeitrahmen von Vergabe Funktionalausschreibung bis Inbetriebnahme beträgt 2,5 - 3 Jahre (Erarbeitung GU-Ausschreibung, Vergabe, EU-weite Ausschreibung PH, Auftragserteilung, Vorlaufzeit Industrie, Durchführung Projekt). Während der Bauphase fällt der Parkplatz P3 für ca. 1 Jahr weg.

Berücksichtigung von Folgekosten: Bewirtschaftung, höherer (technischer) Unterhalt / Instandhaltung, Betreuung

Gemäß Mobilitätskonzept und Fortschreibung Parkraumkonzept wird eine Mischnutzung des PH KBP empfohlen (gesicherte Parkplätze für Bewohner, Beschäftigte, sonstige Parkberechtigte).

Einnahmeausfälle und Verlagerungseffekte während der Bauzeit sowie Einnahmensteigerung nach Erhöhung der verfügbaren Parkplätze am KBP sind zu berücksichtigen.

2.2. Betrachtungsvarianten 

(Für welche Nutzergruppen steht das Parkhaus mit welchen Konditionen zur Verfügung?) 

Es gibt theoretisch mehrere Betriebsvarianten. In der Entscheidungsklausur zur HH-Konsolidierung wurden die zu betrachtenden Varianten definiert.

Variante 1 (Unter maximalwirtschaftlichen Annahmen auf Basis der bisherigen Auslastungszahlen) 

Annahme: Keine Festlegung bzgl. Nutzergruppen (keine Jahreskarten), also maximalwirtschaftlich, alle 507 PP stehen für jedermann zur Verfügung, Höhe Benutzungsentgelt wie in der Entscheidungsklausur zur Konsolidierung festgelegt (1,80 / 2,00 / 2,20 € / Std.). 
 
Variante 2 (entspricht den Beschlussfassungen gemäß Mobilitätskonzept, Bürgerbeteiligungsprozess und Empfehlung Fortschreibung Parkraumkonzept),

Annahme: gesicherte Parkplätze für Bewohner, Beschäftigte und evtl. Übernachtungsgäste als Nutzergruppen

2.3 Wirtschaftliche Bewertung

(siehe Anlage 1 - 3 und 4 - 6 , sowie Zusammenfassung Wirtschaftlichkeits-berechnungen Anlage 7)

Es ist darauf hinzuweisen, dass 
  • die Einnahmen dauerhaft auf Basis der genannten Stundensätze ohne Gebührenerhöhungen angesetzt wurden. 
  • bei den Ausgaben 3 % jährliche Kostensteigerung sowie 1 % Instandhaltungsrücklage berücksichtigt wurde.
  • ein PH mit seinen notwendigen technischen Ausstattung und einem zusätzlichen Aufwand für Reinigung und Hausmeister deutlich höhere laufende Ausgaben verursacht als ein ebenerdiger Parkplatz.

Variante 1 (Anlage 1 - 3):
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung hat ergeben, dass zwar bereits nach ca. 3 Jahren nach Baubeginn bei den Varianten 2,20 € oder 2,00 €/Std. bzw. 5 Jahren beim heutigen Tarif 1,80 €/Std. wieder „schwarze Zahlen“ geschrieben werden könnten. Jedoch sind die heute erwirtschafteten Einnahmen auf dem KBP (= rentierliche Investition) selbst in der Variante 1 mit einer Parkgebühr von 2,20 € je Stunde erst nach kompletter Darlehenstilgung, demnach nach ca. 17 Jahren zu erwarten.

Vergleich zum PH Inselhalle: 
Auch beim Parkhaus Inselhalle wurde im Jahr 2015 eine Amortisationszeit von 17 Jahren prognostiziert. Der schnellere „Schuldenabbau“ des RPB resultiert letztlich aus den Gesamteinnahmen aller Parkplätze des RPB insgesamt.

Variante 2 (Anlage 4 - 6):
Das Parken von Bewohnern / Beschäftigten, insbesondere auf Basis der derzeit als eher gering zu bezeichnenden Gebühren für Jahreskarten, senkt die Wirtschaftlichkeit am KBP deutlich. Rechnerisch sorgt eine Kapazitätserhöhung nach Parkraumkonzept am KBP bei einer gleichbleibenden Parksituation nur für die Abdeckung von Bedarfen für Besucher, Beschäftigte, Gewerbetreibende / Sonstige sowie 113 Kurzzeitparker und 92 Tagestouristen. Heute stehen 254 Parkplätze für Kurzzeitparker und Tagestouristen zur Verfügung. Wenn man Bewohner und Beschäftigte am KBP explizit bevorrechtigen wollte, ist die Frage was man durch den Bau eines PH wirklich gewinnt. Die rechnerischen Bedarfe für Bewohner und Beschäftigte könnten auch heute schon am P3 im Bestand abgebildet werden. 

Bei einem z.B. autofreien Schrannenplatz, Reichsplatz und Paradiesplatz würde man die Bedarfe für Bewohner und Beschäftigte trotzdem noch mit einem P3 im Bestand decken können. Dessen Erweiterung wird dann nur für Kurzzeitbesucher / Sonstige benötigt.

Bei einer autofreien Insel bräuchte man die Kapazitätserhöhung am KBP, da sonst die Bedarfe schon allein der Bewohner nur durch den KBP im Bestand und die Quartiersgarage nicht abgedeckt werden könnte.

Vor diesem Hintergrund wurde zur Verdeutlichung der schlechten Wirtschaftlichkeit bei der Variante 2 nur eine Annahme von 150 gesicherten Parkplätzen für die Nutzergruppen Bewohner und Beschäftigte zu Grunde gelegt. Weitergehende Reservierungen des KPB für Bewohner und Beschäftigte wären mit den heutigen Gebühren für Jahresparkkarten völlig unrealistisch.

Vergleich zur Beibehaltung Status Quo (ohne optionale Gewinnabführung an den Kernhaushalt):

Die jährlichen Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung fließen zweckgebunden in die Rücklage des RPB und dienen der späteren Investition in ein PH oder der angedachten Mobilitätsgesellschaft. 

Höhere Gewinne bedeuten höhere Umsatzsteuerzahlungen, ein späterer Invest mit höherer Rücklage bedeutet geringere Kreditaufnahmen und Zins-/Tilgungsleistungen.

3. Bewertung eines PH am KBP aus Sicht der Verkehrs- und Mobilitätsplanung 

Vorteile des KBP
  • Guter P-Standort für Bewohner- und Beschäftigtenparkplätze und ggf. Kunden (Kurzzeitparker), evtl. Übernachtungsgäste

  • 253 zusätzliche PP ermöglichen einen wichtigen Schritt zum Ziel „autoarme Insel“ / Befreiung der Altstadt-Plätze von parkenden Fahrzeugen 

Probleme mit dem Standort KBP
  • läuft dem Mobilitätskonzept entgegen (PH am Bahnhof Reutin hätte gemäß Mobilitätskonzept Priorität). Das KLiMo verfolgt maßgeblich das Ziel, dass andere Verkehrsmittel eine attraktive Alternative zum Pkw darstellen, sodass der Kfz-Verkehr insgesamt reduziert wird. Besonders in sensiblen Bereichen, wie z.B. der Insel soll Verkehr verträglich abgewickelt werden. In diesem Zuge sollen Parksuchverkehre weitestgehend minimiert werden. Die Einrichtung von P+R-Plätzen zum „Auslagern“ von Touristenverkehren soll eine deutliche Entlastung für die Insel bringen. 

  • Mehr Parkplätze ziehen mehr Verkehr an, heute schon hohe Belastung des Europaplatzes, Verkehrsqualität sinkt.
Anmerkung: PH macht Zufahrt bis zur Insel noch attraktiver, noch mehr Verkehr zwischen dem KV Berliner Platz – Kolpingstraße und insbesondere im Nadelöhr Inselstraße; womöglich Überlastung des Europaplatzes allein schon wegen des zusätzlichen Fußgänger- und saisonal hohen Radfahreraufkommens (= Einschätzung Polizei und SVB) Verkehrsgutachten Stahl 2015 für eine Parkhaus mit 
       728 Stellplätzen = QSV C – befriedigend (bei Netzdurchtrennung Ladestraße!).
       928 – 1.040 Stellplätze = QSV D – ausreichend , darüber QSV E – mangelhaft.

Erforderlichkeit der Netzdurchtrennung (ggf. mit Feuerwehr-Senkpoller) sollte bei einem PH-Beschluss nochmals geprüft werden, da laut Zählstelle der Fahrräder an der Achbrücke aktuell weiterhin ca. 1.000 Fahrzeuge pro Tag durch die Ladestraße / Bregenzer Straße fahren (wohl überwiegend Schleichverkehr). 

  • Erreichbarkeit der Insel wird beeinträchtigt, mehr Stau auf der Kolpingstraße und Inselzufahrt.

  • Stadtbus hat bereits heute erhebliche Probleme auf Ast Berliner-Platz bis Inselstraße wegen Stau während der Hauptsaison; dieser Streckenabschnitt ist bereits heute einer der Hauptgründe für Verspätungen im Stadtbusnetz. Mit einer Öffnung des Parkhauses KBP würde dieser Zustand auf Jahre hin verfestigt, was den Stadtbus erheblich benachteiligt. 
  • Standort als Auffangparkplatz für touristischen Verkehr ungeeignet. Das P+R-Konzept soll vorwiegend Touristen bereits am Stadtrand abfangen. Das Parkraumkonzept der Stadt hat zum Ziel, einerseits touristische Tagesbesucher darin zu unterstützen, nicht mit dem Auto in die Stadt zu fahren. Andererseits muss die Insel für Kunden des Einzelhandels und der Dienstleister auch mit dem Auto erreichbar und attraktiv bleiben. Deswegen ist es sinnvoller, im Zuge der Nutzergruppentrennung den touristischen Verehr z.B. am Berliner Platz abzufangen und so mit einer guten ÖPNV-Anbindung eine Entlastung der Zufahrts- und Parkierungssituation am Karl-Bever-Platz und inselnah zu erreichen. Damit wird die Insel für ortsnahe Kunden aus dem Stadtgebiet und den Umlandgemeinden wieder attraktiver (ggü Tagestouristen).

  • Nutzung gemäß Bürgerbeteiligung soll mit Fokus auf Anwohner, Beschäftigte und Übernachtungsgäste erfolgen. Das Ziel der beteiligten Bürger ist es, dass der Autoverkehr auf der Insel dauerhaft reduziert wird.

4. Berücksichtigung der Wechselwirkungen in den dargestellten Betrachtungsvarianten im Hinblick auf Stadtbus, Bahnhof Reutin, Mobilitätskonzept, Verkauf P2 Bauhof

4.1 Verknüpfung zu und Chancen des Berliner Platzes
  • Das PH Berliner Platz (Mobilitätsdrehscheibe) ist das wesentliche und zentrale Element des Mobilität- und Parkraumkonzeptes der Stadt Lindau. Ohne eine Verlagerung und frühzeitigen Auffangens des Verkehrs kann die Verkehrsqualität in Lindau nicht verbessert werden.

  • Der Berliner Platz soll zu einer Mobilitätsdrehscheibe umgebaut werden. Hier soll der Umstieg vom Schienenpersonennahverkehr und -fernverkehr und dem Pkw auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes erfolgen.

  • Der Bau eines PH am Reutiner Bahnhof erfüllt die Anforderungen der Bürgerbeteiligung zum KBP.

  • PH Berliner Platz ist ein Katalysator und hat multifunktionale Nutzungen. 

  • Aufnahme Stadt- und Regionalbus im EG plus Bedarf vernünftige Fernbus-H (ZOB) sowie Schienenersatzverkehr

  • Ordnung und qualitative Aufwertung des Bahnhofsumfelds Berliner Platz
  • Auffangparkplätze für touristischen Verkehr; gute P&R-Anbindung mit Bahn und Bus

  • Abfangen der touristischen Verkehre vor dem Berliner Platz, dadurch Entlastung des Bereiches Berliner Platz bis Inselstraße / Europaplatz

  • Optimierung und Attraktivierung des Stadtbusses durch Verlagerung ZUP

  • Verbesserung der Pünktlichkeit des Stadtbusses

  • Möglichkeit zur Nutzergruppensteuerung

4.2 Risiken bei der Realisierung des PH am Berliner Platzes
  • Berliner Platz ist von der fachlichen Aufgabenstellung hochkomplex

  • Belange von Verkehr, Städtebau und Bahn sowie Abhängigkeiten mit der Leistbarkeit des Stadtbusses müssen synchronisiert werden. 

  • Ablauf von Wettbewerbsverfahren, Bauleitplanung und Ausschreibung / Genehmigungen für den Hoch- und Tiefbau zeitaufwändig.

  • Bis PH Berliner Platz (potentiell ca. 500 + Parkplätze, aktuell 175 P (+325)) realisiert werden kann, dauert dies sicherlich noch ca. 6 - 8 Jahre.

  • P2 Bauhof (ca. 390 P) kann erst später aufgelöst und verkauft werden (Gegenfinanzierung).

  • Finanzierungsbedarf des PH Berliner Platz vermutlich höher als beim PH KBP. Zuschüsse (GVFG-Mittel) werden für den ZUP im EG beansprucht.

  • Ein komplett neues Parkleitsystem mit Kombitickets für die Tagestouristen sowie einer CityCard für Einheimische und die lokale Umgebung müssen etabliert werden; somit könnten die zu erwartende Erträge geringer ausfallen. Dies bedeutet aber auch eine einmalige Chance für ein zukunftsweisendes Parkierungssystem, das die Erreichbarkeit für Einheimische gewährleistet und touristischen Verkehr effektiv steuert, und somit eine langfristige und nachhaltige Lösung des originären Lindauer Verkehrsproblems.

4.3 Mobilitätsgesellschaft
Mit den Beschlüssen vom 16.10.2024 wurde klargestellt, dass am Berliner Platz eine Mobilitätsdrehscheibe inkl. ZUP erstellt werden soll, unabhängig von der Frage der Aufgabenträgerschaft. Damit ist dieser konzeptionell gesetzt und steht jedenfalls finanziell, aber ggfs auch verkehrlich in Konkurrenz zum PH am KBP. Aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung ergibt sich, dass das PH am KBP in einem erforderlichen zeitlichem Umfang zwar nach 3 Jahren schon wieder schwarze Zahlen schreiben könnte. Ein vergleichbarer Gewinn wie mit heutigen Einnahmen am KBP in Höhe von ca. 700.000 € könnte aber erst wieder nach ca. 17 Jahren erzielt werden.

Für ein PH am KBP sollte daher heute noch keine verbindliche Entscheidung getroffen werden. Zunächst müsste die Gründung der Mobilitätsgesellschaft und deren Kriterien mit den SWLi vereinbart werden. In dem Zuge ist, gemäß Auftrag des Stadtrates, eine Rentierlichkeitsberechnung beizufügen, in der auch der Invest für die Mobilitätsdrehscheibe aufgeführt ist. Es ist dann aufzuzeigen, ob ein zweites PH am KBP überhaupt leistbar ist. 

Das PH am KBP müsste zum jetzigen Zeitpunkt auch über den Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung finanziert werden. D.h. eine Übernahme des Betriebs in die Mobilitätsgesellschaft, mit einem erhöhten Schuldenstand eines PH am KBP, würde 

  1. die Entscheidung der künftigen Mobilitätsgesellschaft für den Bau der Mobilitätsdrehscheibe am Berliner Platz aus wirtschaftlichen Gründen potenziell deutlich erschweren oder gar verunmöglichen (Schuldenstand durch PH KBP).

  1. die Einnahmen aus dem RPB zu einem großen Teil in die Tilgung des PH zufließen lassen und nicht mehr dem Stadtbus zur Verfügung stehen (die durch das PH KPB zusätzlich entstehenden ca. 253 PP werden das PH alleine nicht finanzieren können). Damit würde die Gründung der Mobilitätsgesellschaft erst einmal wenig Sinn ergeben. 

5. Zusammenfassung

Ein PH am KBP erwirtschaftet erst nach ca. 17 Jahren wieder Einnahmen vergleichbar dem heutigen Niveau der Einnahmen des Parkplatzes KBP. Statt ca. 700.000 € Gewinn verbleiben nach 3 Jahren lediglich ca. 241.000 € Gewinn, welcher bis zur Amortisation (letzte Tilgung) sukzessive auf 319.000 € ansteigt.  Diese Mindereinnahmen stellen für den RPB bzw. eine künftige Mobilitätsgesellschaft ein Investitionshemmnis dar, ein PH am Berliner Platz zu finanzieren. 
Aus Sicht der Verwaltung sollte aus den vorgenannten Gründen daher aktuell von einem Umsetzungsbeschluss für den Bau eines PH am KBP Abstand genommen werden.

Mit der Ausweisung eines Großteils der Parkplätze im Altstadtkern ab Barfüßerplatz als ausschließliche Bewohnerparkplätze (7/24) sowie mit der Schaffung der Quartiersgarage auf der Hinteren Insel wurden die Rahmenbedingungen für das Parken von Bewohnern und Beschäftigten der Insel zuletzt bereits deutlich verbessert. 

Weitere Verbesserungsmaßnahmen auf Basis des fortgeschriebenen Parkraumkonzeptes werden derzeit noch geprüft. In der Zwischenzeit könnten höhere Rücklagen angespart und die notwendige Kreditaufnahme reduziert werden. Des Weiteren kann dann bei der weiteren Entscheidung auch das Ergebnis der aktuellen Prüfung einer Mobilitätsgesellschaft einfließen.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Auf Grund der negativen Auswirkungen eines für alle Nutzergruppen offenen Parkhauses am Karl-Bever-Platz für den Stadtbus ist hier dem Parkhaus am Berliner Platz den Vorzug zu geben. Durch das Abfangen des touristischen Verkehrs am Berliner Platz mit sicheren Parkplätzen und sicheren Parkplätzen für einheimische und lokale Nutzergruppen kann Park-Such-Verkehr vermieden werden.

Beschluss

Die Ausführungen der Verwaltung dienen der Kenntnisnahme. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage 1 Variante 1 - 1,80 Euro (.pdf)
Anlage 2 Variante 1 - 2,00 Euro (.pdf)
Anlage 3 Variante 1 - 2,20 Euro (.pdf)
Anlage 4 Variante 2 - 1,80 Euro (.pdf)
Anlage 5 Variante 2 - 2,00 Euro (.pdf)
Anlage 6 Variante 2 - 2,20 Euro (.pdf)
Anlage 7 Zusammenfassung (.pdf)

Datenstand vom 11.12.2024 12:05 Uhr