Erlass einer Vorkaufssatzung für den Bereich "In der Grub 10 und 12"
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Stadtrates, 28.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Rechtliche Grundlage:
Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB kann die Stadt in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht. Das Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB setzt voraus, dass städtebauliche Maßnahmen geplant sind und die Sicherung der gemeindlichen Daseinsvorsorge erforderlich ist.
- Das Grundstück beherbergt eine seit ca. 150 Jahren bestehende Kinderbetreuungseinrichtung mit 49 Betreuungsplätzen.
Die dauerhafte Nutzung als Kita kann durch den derzeitigen Eigentümer voraussichtlich nicht garantiert werden.
Die Einrichtung ist für die Versorgung der Bevölkerung unverzichtbar, da in der Gemarkung Lindau keine verfügbaren, alternativen Standorte für die Einrichtung einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung stehen (Raumangebot, Freiraum, Barrierefreiheit).
Planungsrechtliche Absicherung:
Das betreffende Gebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Altstadt“, welcher die Art der baulichen Nutzung für den Großteil der Insel regelt. Es ist vorgesehen durch eine weitere Bebauungsplanänderung eine vertikale Nutzungsgliederung im besonderen Wohngebiet (WB) vorzunehmen, um die soziale Einrichtung Kindertagesstätte langfristig zu erhalten.
Fachliche Bewertung
Die Sicherung der Kindertagesstätte dient der sozialen Infrastruktur und trägt zur Deckung des örtlichen Betreuungsbedarfs bei, was als städtebaulicher Entwicklungszweck im Sinne von §1 Abs. 3 BauGB qualifiziert werden kann. Die Einrichtung ist für die Daseinsvorsorge der Gemeinde unverzichtbar, insbesondere zur Sicherung der Erwerbstätigkeit von Eltern junger Kinder. Damit werden die Wohnbedürfnisse von Familien gemäß §1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB berücksichtigt.
Durch die Satzung wird ein Instrument geschaffen, um bei Verkaufsabsichten des Privatgrundstücks rechtzeitig einzugreifen und den Verlust der Kita zu verhindern. Dies entspricht dem Ziel des §25 BauGB städtebauliche Planungen abzusichern.
Anlagen:
- Entwurf der Vorkaufsrechtssatzung
Lageplan des betroffenen Grundstücks
Hinweis zur Umsetzung
Die Satzung muss nach § 25 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 16 Abs. 2 BauGB örtlich bekannt gemacht werden und tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau
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Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
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Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
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keine Auswirkungen
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entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035
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Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Bei Ausübung des Vorkaufsrechts entstehen Kosten in Höhe des vertraglich vereinbarten Kaufpreises.
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Lindau (Bodensee) beschließt für den Bereich der bestehenden Kindertageseinrichtung „In der Grub 10 und 12“ eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu erlassen.
Dokumente
Anlage 1 Entwurf Vorkaufsrechtsatzung (.pdf)
Anlage 2 Begründung Vorkaufsrechtsatzung (.pdf)
Anlage 3 Lageplan Vorkaufsrechtsatzung (.pdf)
Datenstand vom 28.05.2025 12:07 Uhr