Vorhabenbezogener bebauungsplan Nr. 124 "4-Linden-Quartier": a) Abwägung der Stellungnahmen aus den Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB b) Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Stadtrates 20.04.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

  1. Ziel und Zweck der Planung, Art der Verfahrensbearbeitung

Aufgrund der Verlagerung des Produktionsbetriebes der Cofely Refrigeration GmbH steht das rund 3,73 ha große Gelände einer baulichen Entwicklung zur Verfügung. Da in Lindau seit Jahren ein großer Bedarf an Wohnraum besteht, der derzeit nicht aus­reichend gedeckt werden kann, beabsichtigt die Centra Projektentwicklungs GmbH das ehema­lige Cofely Betriebsareal zu einem Großteil einer wohnbaulichen Nutzung sowie in Teilen einer gemischten Nutzung zuzuführen.

Zudem ist die Stadt Lindau (B) auch stets bestrebt, bei der Entwicklung neuer Bauflächen die Vor­gaben des § 1a Abs. 2 BauGB zu berücksichtigen und bei Neubauprojekten geeignete Innenbereichsflächen vorrangig zu entwickeln. Mit der geplanten Entwicklung des 4-Linden-Quartier kann dem Leitgedanken des Gesetz­ge­bers, mit Grund und Boden schonend und flächensparend umzugehen, Rechnung getragen werden.

Für das Plangebiet wurde im Jahr 2016 von der Centra Projektentwicklungs GmbH ein Realisierungswettbewerb ausgelobt. Ziel des Wettbewerbs war die Ausarbeitung einer ge­nehmigungsfähigen Planung unter den vom Auslober und der Stadt Lindau (B) geforderten Rahmenbedingungen. Aufgabe war es, ein nachhaltiges städtebauliches und architektonisch hoch­wertiges Konzept, das sich auch durch eine ressourcenschonende Bauweise aus­zeichnet, zu erarbeiten. Dabei hat die ARGE Hammer Pfeiffer Architekten, Gerhard Feuerstein mit HinnenthalSchaar Landschaftsarchitekten GbR den ersten Platz belegt.

Das städtebauliche Konzept bildet die Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Durch die geplante Bebauung entsteht ein städtebaulich klar gegliedertes und im Inneren ruhiges und qualitätsvolles Wohnquartier mit hochwertigen Aufenthalts- und Kommu­ni­ka­tions­bereichen in Form von kleineren und größeren Quartiersplätzen, Wohnhöfen und Grün­flächen.

Für den Geltungsbereich besteht derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durch­geführt. Der Geltungsbereich umfasst ca. 3,73 ha. Gemäß § 13a Abs. 1 BauGB kann ein Bebauungsplan „…für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, für die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Voraussetzungen für das Verfahren sind u.a., dass die festgesetzte Grundfläche im Bebauungsplan gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB weniger als 20.000 m² aufweist und gem. § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen.

Die vorgegebenen Kriterien von weniger als 20.000 m² Grundfläche nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB werden bei einem Geltungsbereich von ca. 3,73 ha, einer Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (ca. 17.973 m²) und eines Mischgebietes (ca. 6.389 m²) und einer zulässigen GRZ von 0,4 (WA) und 0,8 (MI1 und MI2) (Grundfläche gesamt WA + MI ca. 12.300 m²) eingehalten.

Das Vorhaben unterliegt nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltver­träg­lichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz. Schutzgüter i.A.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB (Natura 2000-Gebiete) werden nicht beeinträchtigt und Pflichten zur Ver­meidung schwerer Unfälle i.S.d. § 50 BImSchG sind bei der Planung nicht zu beachten.

Gemäß § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB kann u.a. auf die Umweltprüfung i.S.d. § 2 Abs. 4 BauGB und den Umweltbericht i.S.d. § 2a BauGB verzichtet werden.

  1. Ausgangslage

Der Stadtrat der Stadt Lindau hat in seiner Sitzung am 28.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Im Weiteren wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 28.05.2019 der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Planfassung vom 12.12.2018 gebilligt, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB be­schlossen.

Die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ein­ge­gangenen Stellungnahmen sowie die Entwurfsbilligung fand in der Stadtratssitzung am 29.04.2020 statt.

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Bebauungsplanentwurf einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 02.03.2020 und den Fachgutachten fand in der Zeit vom 25.05.2020 bis 03.07.2020 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden.

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Entwurf mit Stand vom 02.03.2020 keine Stellungnahmen ein.

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 08.05.2020 an insgesamt 32 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt.

Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen wie in der Anlage 1 dargestellt.

Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Träger­be­teiligung müssen Planänderungen und -ergänzungen gegenüber dem Entwurf zum Be­bau­ungs­plan mit Stand vom 02.03.2020 vorgenommen werden. Folgende Änderungen und Er­gänzungen wurden in den überarbeiteten Bebauungsplan mit Stand vom 25.11.2020 ein­ge­arbeitet:

-        Ergänzung Löschwasserhinweis – Vorhalten der mind. Löschwassermenge, Abstand zwischen Hydranten zu den Gebäuden (Ziffer 3.9)  
-        Ergänzung bzw. Konkretisierung Immissionsschutzfestsetzungen (Schallschutz 1.10.1, 1.10.2., 1.10.3., 1.10.6., 1.10.9., 1.10.10., 1.10.11., 1.10.12., 1.10.13., 1.10.14., 1.10.15., Lufthygiene Ziffer 1.10.15, Lichtimmissionen Ziffer 1.10.16)
-        Ergänzung Ausschluss Genehmigungsfreistellungsverfahren (Ziffer 2.5.1)
-        Redaktionelle Anpassung der Begründung (Adaptierter Knotenpunkt Lindau-Park Nord + ergänzende schalltechnische Stellungnahme, derzeit nicht umsetzbare Temporeduzierung)

Aufgrund der aufgeführten Änderungen und Ergänzungen, insbesondere der Konkretisierung der immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen, wurde eine Betroffenenbeteiligung der an­gren­zenden Grundstücksnachbarn (Lidl, Lindaupark) durchgeführt. Die Betroffenen­be­teili­gung fand in der Zeit vom 23.12.2020 bis einschließlich 15.01.2021 statt.

Die vorgebrachte Stellungnahme wurde von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen wie in der Anlage 1 dargestellt. Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahme aus Betroffenen­be­tei­li­gung wurden keine Än­der­un­gen am Bebauungsplan mit Stand vom 25.11.2020 vor­ge­nom­men. Es besteht kein er­neu­ter materieller Regelungsbedarf. Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Be­hör­den und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nicht er­for­der­lich.

Fachliche Bewertung

Auf den Abwägungsvorschlag mit der Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 1 wird verwiesen.

Es wird der Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 124 „4-Linden-Quartier“ empfohlen.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer spricht sich dafür aus, dass zum Fußweg hin keine hohen Mauer, sondern Hecken die Abgrenzung bilden sollen.

Frau Haas antwortet, dass die Vorgabe ist, dass die Grünfläche dort als kleine Nutzgärten genutzt werden soll.

Stadtrat Strauß spricht sich gegen den Bebauungsplan aus, da ihm die Bebauung dort zu massiv erscheint.

Stadtrat Müller findet die Zufahrt inklusive Ampelanlage zum Lindaupark nicht gut.

Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Koschka, antwortet, dass die Zufahrtsregelung Vorgabe des Straßenbauamtes in Kempten ist

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Ab­wä­gung der Stellungnahmen.

  1. Der Stadtrat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 124
    ″4-Linden-Quartier″ mit Stand vom 25.11.2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.05.2021 11:03 Uhr