- Ziel, Anlass und Erfordernis der Planung
Die Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ im Bereich des Auffangparkplatzes ‚Blauwiese‘.
Anlass der Flächennutzungsplanänderung ist die Erfordernis eines Neubaus der Mittelschule. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung war die Erkenntnis, dass zur Deckung des zukünftigen Bedarfs im Grundschulbereich Reutin/Zech die Errichtung einer neuen Mittelschule eine Grundvoraussetzung ist. Hierzu wurden unterschiedliche Standorte gegenübergestellt und letztendlich am 19. Mai 2021 durch den Stadtrat beschlossen, dass der Neubau auf dem Areal ‚Blauwiese‘ erfolgen soll. Der Beschluss beinhaltet zusätzlich den Erhalt von 100 der dort aktuell verorteten Stellplätze.
Im weiteren Verlauf soll nun der künftige Standort der Mittelschule planungsrechtlich gesichert werden.
- Abgrenzung des Änderungsbereiches
Der Änderungsbereich der 6. Flächennutzungsplanänderung befindet sich im westlichen Bereich des Stadtteils Reutin und umfasst Teilbereiche des Grundstücks Fl.-Nr. 559/8, Gemarkung Reutin. Der zu ändernde Bereich des Flächennutzungsplanes weist insgesamt eine Größe von ca. 9.764 m² auf.
- Änderungen des Flächennutzungsplanes
- Stand vor der Änderung
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan stellt für den größten Teil des Bereiches der 6. Änderung eine Fläche für den ruhenden Verkehr dar. Des Weiteren wird im nordwestlichen Teilbereich ein Symbol für ein Regenklärbecken dargestellt.
Die außerhalb des Änderungsbereiches dargestellte Wasser- bzw. Stromleitung der Stadtwerke sowie das im Westen angrenzende FFH-Gebiet bleiben von der Änderung unberührt. Ebenso wie die nördlich des Änderungsbereiches dargestellten Einzelbäume. Diese bleiben von der Änderung unberührt.
- Inhalt der Änderung
Im nördlichen Bereich wird anstelle des Parkplatzes eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ dargestellt. Im südlichen Teilbereich der Änderung bleibt der Parkplatz ‚Blauwiese‘ bestehen und wird weiter als eine Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Öffentliche Parkfläche“ dargestellt. Künftig können 100 PKWs geparkt werden, die Zufahrt erfolgt weiterhin von der Reutiner Straße ausgehend.
Das Symbol „Regenklärbecken“ im Änderungsbereich entfällt. Der Hochwasserschutz „Oberreitnauer Ach“ für die Stadt Lindau wurde mit dem Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Oberreitnau abgeschlossen. Auch der Ausbau der Oberreitnauer Ach ist im Stadtgebiet Lindau abgeschlossen. Die vorgesehene Fläche, wie sie im BP vorgesehen war, wird deshalb nicht mehr benötigt.
Alle weiteren grafischen und textlichen Aussagen des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau bleiben unberührt.