Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses für das Maßnahmenbündel im Bahnknoten Lindau vom 18.07.2019 war der in sechs Einzelnahmen unterteilte Umbau des Knotens Lindau (Maßnahmen A-F). Das planfestgestellte Maßnahmenbündel im Bahnknoten Lindau wird derzeit realisiert, die Baumaßnahme ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Die Vorhabenträgerin, die DB Netz AG, plant nun weitere Planänderungen bzw. Planergänzungen im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Maßnahmenbündel im Bahnknoten Lindau“. Die Stadt Lindau (B) ist hierbei aufgerufen, eine Stellungnahme abzugeben, die vom Stadtrat zu beschließen ist.
Verfahren
Das Eisenbahn-Bundesamt hatte bereits im Jahr 2021 für die oben genannten Vorhaben in der Stadt Lindau das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die Regierung von Schwaben war mit der Durchführung des Anhörungsverfahrens zur Planfeststellung beauftragt.
Die Unterlagen lagen in der Zeit von Montag, 28.06.2021 bis einschließlich Dienstag, 27.07.2021 im Foyer des Stadtbauamtes Lindau (B) aus. Parallel bestand die Möglichkeit zur Einsicht auf der Internetseite der Regierung von Schwaben. Einwendungen konnten bis 10.08.2021 schriftlich hervorgebracht werden.
Die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Lindau und die Regierung von Schwaben haben sich im damaligen Anhörungsverfahren gegen den südlichen Abschnitt der damals eingereichten Erschließungsvariante ausgesprochen, welche auf einer Teilstrecke von etwa 30 Metern auf einer Wiesenfläche innerhalb des Landschaftsschutzgebietes verlaufen wäre. Hintergrund ist, dass die vom Freistaat bereitgestellten digitalen Karten in diesem Teilbereich ungenau sind und den korrekten Umgriff des Landschaftsschutzgebietes nicht korrekt darstellen. In den jetzt vorliegenden Plänen soll nach Zielsetzung der Bahn die 2021 beantragte Erschließungsvariante 5a durch die Variante 5 i ersetzt werden (siehe Anlage 1).
Die jetzt im Zuge des Planänderungsverfahrens eingereichten Unterlagen liegen im Zeitraum vom 03.04.2023 bis 02.05.2023 im Foyer des Stadtbauamtes Lindau (B) öffentlich aus. Parallel besteht die Möglichkeit zur Einsicht auf der Internetseite der Regierung von Schwaben.
Die Stadt Lindau hat bei der Regierung von Schwaben eine Fristverlängerung bis zum 31.05.2023 beantragt und gewährt bekommen. Allerdings wies die Regierung von Schwaben darauf hin, dass, sofern die Stadt Lindau eine unmittelbare Betroffenheit in eigenen Rechten geltend machen möchte (z.B. als Grundstückseigentümerin), ihre diesbezüglichen Einwendungen im Hinblick auf die Präklusion des Art. 73 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG spätestens bis zum Ende der Einwendungsfrist, d.h. bis 16.05.2023, bei der Regierung von Schwaben vorzubringen sind. Daher ist eine Beschlussfassung in der April-Sitzung des Stadtrates notwendig.
Maßnahmenbeschreibung
Beseitigung des BÜ Holdereggenstraße für den Kfz -Verkehr bzw. die Neuerschließung des Giebelbachviertels von der „Wackerstraße“ her (Maßnahme H)
Die Maßnahme „H“ des Maßnahmenbündels im Bahnknoten Lindau besteht aus der Schließung des Bahnübergangs an der Holdereggenstraße für den Kfz-Verkehr und die daraus nötig werdende Neuerschließung des Giebelbachviertels. Begründet wird die erforderliche Schließung des Bahnübergangs mit dem zugrundeliegenden Betriebsprogramm der Bahn und den damit verbundenen, über das zumutbare Maß hinausgehenden, Schrankenschließzeiten. Die Neugestaltung des Bahnübergangs Holdereggenstraße als barrierefreies Überführungsbauwerk für Fußgänger und Radfahrer wird im Zuge der vom Stadtrat am 28.09.2022 beschlossenen Variante SÜ Holdereggenstraße ausgeplant.
Wesentlicher Inhalt der hier vorliegenden Neuplanung ist die neue Trassenführung der geplanten Erschließungsstraße von der Wackerstraße ins Giebelbachviertel über das Grundstück 64/35, Gemarkung Aeschach, welches sich im Eigentum der Lindauer GWG befindet. Anstatt wie ursprünglich geplant, mit der Trasse westlich des betreffenden Grundstücks über das städtische Grundstück 64/37, Gemarkung Aeschach direkt an die Giebelbachstraße anzubinden (Variante 5 b), soll in der jetzt vorliegenden Planungsvariante 5 i mittig durch das Grundstück 64/35 an den Bürgermeister-Thomann-Weg angebunden werden. Die Variante ist in Anlage 1 dargestellt. Dadurch wird das Wohnbaugrundstück 64/35 zugunsten des Erhalts des im Landschaftsschutzgebiet befindlichen Wiesengrundstücks 64/37 durchtrennt.