Kernhaushalt Stadt Lindau (B); Haushaltsberatungen 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen), 07.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen) 07.02.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Sachverhalt:

  1. Allgemeines
Nach Art. 63 ff. hat die Stadt Lindau (B) für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen sowie einen Haushaltsplan aufzustellen. 

Die vorliegenden Entwürfe zum Haushalt 2023 und Finanzplan 2024 bis 2026 sind geprägt von Kostensteigerungen aufgrund der aktuellen weltpolitischen Ereignisse. Die durch den Ukrainekrieg ausgelöste Energiekrise belastet den Haushalt der Stadt Lindau ebenso wie die gestiegene Inflation, der Anstieg des Zinsniveaus und gestiegene Personalausgaben. Gleichzeitig bestehen einnahmeseitig Unsicherheiten bei den Steuereinnahmen. Neben den allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellen Steuernachzahlungen für Vorjahre, der hohe Investitionsbedarf und der hohe Schuldenstand zusätzliche Herausforderungen für den städtischen Haushalt dar.

Die Entwürfe wurden nach dem in der Vorlage zu TOP 4 der Sitzung des Finanzausschusses vom 18.10.2022 dargestellten Vorgehen aufgestellt. Der Haushaltsausgleich wird durch die Berücksichtigung kurzfristig wirkender Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt und eine Priorisierung der Investitionen im Vermögenshaushalt erreicht.


  1. Entwicklung Haushaltsvolumen
Jahr
Verwaltungs-haushalt
EUR
Steigerung in %
Vermögens-haushalt
EUR
Steigerung in %
Gesamt-haushalt
EUR
Steigerung in %
2012
53.136.430
16,13
12.383.082
48,53
65.519.512
21,12
2013
52.118.277
-1,92
11.789.253
-4,80
63.907.530
-2,46
2014
54.668.536
4,89
12.378.300
5,00
67.046.836
4,91
2015
59.342.736
8,55
14.599.962
17,95
73.942.698
10,29
2016
54.453.475
-8,24
9.143.754
-37,37
63.597.229
-13,99
2017
61.746.877
13,39
27.927.710
205,43
89.674.587
41,00
2018
63.723.426
3,20
26.321.386
-5,75
90.044.812
0,41
2019
63.831.323
0,17
23.787.786
-9,63
87.619.109
-2,69
2020
67.007.347
4,98
28.955.732
21,73
95.963.079
9,52
2021
73.326.057
9,43
30.286.117
4,59
103.612.174
7,97
2022 Ansatz
71.076.040
-3,07
28.585.497
-5,62
99.661.537
-3,81
2023 Entwurf
74.573.403
4,92
41.241.280
44,27
115.814.683
16,21


  1. Zuführung zum Vermögenshaushalt (HH-St. 91000.86000) / Ordentliche Tilgung
Jahr
Zuführung zum Vermögens-HH
EUR
v.H. des 
Verwaltungs-HH
Ordentliche 
Tilgung
EUR
Differenz

EUR
2012
5.801.763
10,92
1.825.382
3.976.381
2013
6.094.842
11,69
1.935.623
4.159.219
2014
4.226.716
7,73
2.096.768
2.129.948
2015
9.838.528
16,58
2.167.161
7.671.367
2016
1.829.239
3,36
2.234.850
-405.611
2017
6.486.347
10,50
2.327.625
4.158.722
2018
6.890.143
10,81
2.575.312
4.314.831
2019
3.215.978
5,04
2.544.289
671.689
2020
5.424.902
8,10
2.550.901
2.874.001
2021
9.351.096
12,75
2.616.794
6.734.302
2022 Ansatz
3.779.291
5,32
3.771.200
8.091
2023 Entwurf
1.429.520
1,92
3.995.600
-2.566.080
2024 FiPl
0
0,00
4.089.000
-4.089.000
2025 FiPl
4.164.000
5,19
4.164.000
0
2026 FiPl
4.106.000
4,94
4.106.000
0

In den letzten 10 Jahren konnte im Jahr 2016 die ordentliche Tilgung nicht vollständig im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden; ansonsten wurde sie teils deutlich überschritten. Insgesamt konnten in diesem Zeitraum rd. 59,16 Mio. EUR dem Vermögenshaushalt zugeführt werden, dies entspricht rd. 9,81% des Volumens des Verwaltungshaushalts. Die Zuführung lag in diesen 10 Jahren um rd. 36,28 Mio. EUR über der ordentlichen Tilgung. 

2023 und 2024 liegt die Zuführung unter der ordentlichen Tilgung. Dies beruht auf der positiven (Gewerbe-)Steuerentwicklung in den Jahren 2021 und 2022 sowie den damit verbundenen Wirkungen im Finanzausgleich der Jahre 2023 und 2024. Durch den zeitlichen Nachlauf der Bemessungsgrundlagen im Finanzausgleich wirken die höheren Steuereinnahmen erst zwei Jahre zeitversetzt (negativ) auf Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage. Gleichzeitig wurde das Gewerbesteueraufkommen in den Jahren 2023ff wieder auf niedrigerem Niveau angesetzt.

Die für die Jahre 2021 und 2022 durch die höheren Steuereinnahmen erwartete Verbesserung wird in den Jahren 2023 und 2024 als Rücklagenentnahme (2023: 2,78 Mio. EUR, 2024: 4,60 Mio. EUR) eingeplant. Sie dient der Mitfinanzierung der ordentlichen Tilgung. In den Jahren 2024 bis 2026 besteht noch Konsolidierungsbedarf Verwaltungshaushalt, da die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt nicht erreicht würde. Im Finanzplan ist dies bei der Grundsteuer B dargestellt (s. Nr. 9 „Finanzplan“).


  1. Entwurf Verwaltungshaushalt
Die im Entwurf berücksichtigten Konsolidierungsvorschläge der Verwaltung können der Anlage „Konsolidierungsvorschläge Verwaltungshaushalt“ entnommen worden. Die Vorschläge beinhalten kurzfristig wirkende Maßnahmen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite.

Vergleich Verwaltungshaushalt 2023 gegenüber 2022
Einnahmen
2022
(Ansatz)
2023 (Entwurf)
Differenz

EUR
EUR
EUR
%
Grundsteuer A und B
4.865.000
5.296.000
431.000
8,9
Gewerbesteuer
14.050.000
16.385.000
2.335.000
16,6
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
18.200.000
18.850.000
650.000
3,6
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
2.800.000
3.000.000
200.000
7,1
Zweitwohnungssteuer/Hundesteuer
920.000
1.060.000
140.000
15,2
Schlüsselzuweisungen
3.795.000
2.905.000
-890.000
-23,5
Sonstige allgemeine Zuweisungen
4.965.000
4.988.000
23.000
0,5
Gebühren und zweckgebundene Abgaben
7.241.232
7.185.042
-56.190
-0,8
Mieten und Pachten
2.379.888
2.594.748
214.860
9,0
Erstattungen
1.435.682
1.471.582
35.900
2,5
Zuschüsse
6.836.296
6.429.166
-407.130
-6,0
Konzessionsabgaben
1.315.000
1.264.000
-51.000
-3,9
Sonstige
2.272.942
3.144.865
871.923
38,4
Gesamt (Gruppierung 0 - 2)
71.076.040
74.573.403
3.497.363
4,9

Die Ansätze bei den Steuern wurden unter Berücksichtigung der Steuerschätzung vom Oktober 2022 gebildet. Bei der Grundsteuer B musste eine Hebesatzerhöhung von 32 %-Punkten (381.000 EUR) eingeplant werden, um die erst Ende Dezember 2022 bekannt gewordene deutliche Erhöhung der Kreisumlage teilweise zu kompensieren (s. unten „Kreisumlage“). Der Ansatz der Gewerbesteuer orientiert sich an den bislang für das Jahr 2023 festgesetzten Vorauszahlungen. Das vorläufige Ergebnis 2022 beläuft sich auf 21,8 Mio. Euro (+7,75 Mio. Euro ggü. Ansatz 2022). Insoweit wurde im Jahr 2023 gegenüber dem vorläufigen Ergebnis 2022 mit einem Rückgang um 25 % kalkuliert. Im Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist ein Sicherheitsabschlag aufgrund der zu erwartenden Steuermindereinnahmen durch das Inflationsausgleichsgesetz enthalten.

Die Schlüsselzuweisungen sind aufgrund der überdurchschnittlichen Steuereinnahmen im Jahr 2021 rückläufig.  

Der Rückgang bei den Zuschüssen resultiert hauptsächlich auf Zuschüssen im Bereich Mobilität sowie der Förderung der Biennale.

Die Steigerung bei Sonstige beruht insbesondere auf dem Ausweis der Umsatzsteuer in verschiedenen Bereichen (s. unten „Nr. 10 Umsetzung des § 2b UStG“) sowie einer Betriebsmittelrückzahlung in Höhe von 450.000 EUR, die sich aus dem Jahresabschluss 2020 der GTL ergibt.

Ausgaben
2022 (Ansatz)
2023 (Entwurf)
Differenz

EUR
EUR
EUR
%
Personalausgaben
17.033.900
18.011.290
977.390
5,7
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
20.971.089
24.714.294
3.743.205
17,8
   darunter:




   Mieten und Pachten
2.052.815
2.305.875
253.060
12,3
   Leistungen GTL
8.826.000
9.676.000
850.000
9,6 
   Betreiberentgelt Inselhalle (bis 2022 in „Zuschuss an LTK“ enthalten)
0
1.455.000
1.455.000
0,0
   Steuern, Versicherungen, Schadensfälle
919.477
1.761.392
841.915
91,6
Zuweisungen und Zuschüsse
13.033.080
11.163.996
-1.869.084
-14,3
   darunter:




   Zuschuss an LTK 
2.100.000
415.000
-1.685.000
-80,2
Zinsausgaben
862.460
1.424.083
561.623
65,1
Gewerbesteuerumlage
1.200.000
1.383.000
183.000
15,3
Kreisumlage
14.116.000
16.367.000
2.251.000
15,9
Zuführung zum Vermögenshaushalt
3.854.291
1.504.520
-2.349.771
-61,0
Sonstige
5.220
5.220
0
0,0
Gesamt (Gruppierung 4 - 8)
71.076.040
74.573.403
3.497.363
4,9

Die Personalausgaben wurden auf der Grundlage einer Hochrechnung vom 28.07.2022 veranschlagt. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2022. Das Ergebnis der anstehenden Tarifverhandlungen ist ungewiss. Die Verwaltung geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass die Tarifvertragsparteien eine lineare Steigerung von 3,5 % aushandeln werden. Dies bedeutet eine Kostensteigerung von rd. 600.000 EUR. Darüber hinaus sind strukturelle Steigerungen (zusätzliche Stellen, Stellenneubewertungen, Altersteilzeiten, Zulagen und Rückkehr aus Elternzeit) berücksichtigt. Im Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2026 wurde mit einer linearen Steigerung von jeweils 4,5 % kalkuliert.

Die Steigerung beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand in Höhe von 3,7 Mio. Euro resultiert hauptsächlich aus höheren Mieten und Pachten (insbesondere im Bereich der IT), höheren Energiekosten, höheren Kosten für Leistungen der GTL, Steuerzahlungen sowie einer Änderung bei der Verbuchung des Betreiberentgelts der Inselhalle. 

Bei den Leistungen der GTL wirken sich insbesondere Preissteigerungen auf Strom (+300 %), Treibstoff (+30 %) und Gas (+250 %) auf die Höhe der Kosten aus.

Es ist davon auszugehen, dass höhere Energiepreise (Strom und Gas) den Haushalt der Stadt auch in den nächsten Jahren deutlich belasten werden. Die höheren Preise werden sich nach der aktuellen Vertragslage erst sukzessive durchschlagen. Der Entwurf berücksichtigt Ansätze für Energiepreissteigerungen in Höhe von 150.000 EUR im Jahr 2023, 639.000 Euro in 2024 und 35.000 Euro in 2025 (Veränderung jeweils ggü. Vorjahr). Darüber hinaus wurde der Ansatz für die Stromkosten zur Kälteerzeugung in der Eissportarena im Jahr 2023 um 54.000 Euro nach oben korrigiert. Die Auswirkungen der Strom- und Gaspreisbremse wurden bei der Bildung der Ansätze noch nicht berücksichtigt. 

Aufgrund der Betriebsprüfungen ist nach derzeitigem Stand von Steuernachzahlungen für Vorjahre bei der Umsatz- und den Ertragsteuern auszugehen. Vor diesem Hintergrund wurde in den Jahren 2023 bis 2025 jeweils ein pauschaler Ansatz für Steuernachzahlungen in Höhe von 0,5 Mio. Euro berücksichtigt. Darüber hinaus führt der Ausweis der Vorsteuer in verschiedenen Bereichen (s. unten „Nr. 10 Umsetzung des § 2b UStG“) zu höheren Ansätzen in der Untergruppe „Steuern, Versicherungen, Schadensfälle“.

Das Betreiberentgelt für die Inselhalle  (1.455.000 Euro) wird künftig aus steuerlichen Gründen nicht mehr als Zuschuss an die Lindauer Tourismus und Kongress GmbH, sondern in der Untergruppe der sonstigen Verwaltungs- und Betriebsausgaben dargestellt. Der Rückgang bei Zuweisungen und Zuschüssen beruht in erster Linie auf dieser geänderten Darstellung. 

Bei der Kreisumlage wurde ein um 2,5 %-Punkte erhöhter Umlagesatz (43 %) zu Grunde gelegt. Die Verwaltung hatte im Dezember 2022 noch mit einer Erhöhung um 1,5 %-Punkte kalkuliert und auf dieser Basis einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf aufgestellt. Zwischenzeitlich wurde mit Veröffentlichung des Haushaltsentwurfs des Landkreises bekannt, dass dieser mit einer Erhöhung um 2,5 %-Punkte plant. Ein Punkt bei der Kreisumlage entspricht im Jahr 2023 rd. 381.000 EUR. Die sich aus dem zusätzlichen %-Punkt ergebene Mehrbelastung muss über eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 32 %-Punkte an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lindau (B) weitergegeben werden. Die geplante Umlagesatzerhöhung belastet den städtischen Haushalt im Jahr 2023 mit rd. 950.000 EUR. Im Übrigen ergeben sich bereits durch die höheren Steuereinnahmen der Stadt Lindau im Jahr 2021 für den Landkreis Mehreinnahmen bei der Kreisumlage in Höhe von rd. 1,3 Mio. Euro. Im Finanzplan wurde für die Jahre 2024 bis 2026 ebenfalls ein Umlagesatz von 43 % zu Grunde gelegt. 

Der Anstieg des Zinsniveaus führt in Kombination mit den bestehenden und geplanten Kreditaufnahmen (s. unten) zu einem Anstieg der Zinsausgaben. Für die Neuaufnahme von Investitionskrediten wurde ein Zinssatz von 4 % angenommen. 


  1. Entwurf Vermögenshaushalt
Die für den Haushalt 2023 auf Basis der aktuellen Beschlusslage angemeldeten Investitionen wurden von der Verwaltung nach den in der Sitzungsvorlage zu TOP 4 der Sitzung des Finanzausschusses vom 18.10.2022 dargestellten Kriterien priorisiert. Die Ergebnisse der Priorisierung sind in der Anlage „Aufstellung der Maßnahmen des Vermögenshaushaltes (Priorisierung)“ dargestellt. In den Haushalt 2023 wurden fast ausschließlich Projekte der Kategorien 1a (Begonnene Projekte) und 1b (Unaufschiebbare Pflichtaufgaben) übernommen (s. Spalte 3 der angefügten Aufstellung). Bei der Bildung der Ansätze wurden noch vorhandene Mittel berücksichtigt, die ggf. auf 2023 übertragen werden.

Im Haushalt 2023 sind insbesondere die nachstehenden größeren Projekte (Ausgabeansätze >0,5 Mio. EUR) enthalten: 
HH-St.
Bezeichnung
Ansatz in Mio. Euro
21140.94000
Interimserweiterung Grundschule Hoyren
0,59
32100.93540
Museale Strukturen
1,25
32100.94030
Stadtmuseum Cavazzen
4,20
46400.98800
Zuschüsse an freie Kita-Träger
0,78
46410.94100
Kita Zech
3,20
58100.95200
Ankauf von Daueranlagen (Gartenschau)
6,23
6300.96200
Brückensanierungen/-erneuerungen
0,75
63000.96290
Bodenseeradweg
3,00
63000.96460
Neuerschließung Giebelbachgebiet
1,50
69000.95200
Hochwasserfreilegung Ach
0,50
83000.93600
Erwerb von Anteilsrechten Stadtwerke
1,08
88300.93200
Erwerb von Grundstücken (Kita Zech)
1,59

Summe
24,67

Bei nahezu allen Projekten führen die deutlichen Preissteigerungen im Bausektor zu Mehrbelastungen gegenüber der ursprünglichen Kalkulation.

Dem Ankauf der Daueranlagen (Gartenschau) steht eine Einnahme aus der Rückzahlung des an die Natur in Lindau gGmbH gewährten Darlehens in betragsgleicher Höhe gegenüber. Der Vorgang musste im Haushalt 2023 erneut veranschlagt werden, da der Ankauf im Jahr 2022 nicht mehr durchgeführt werden konnte.

Ebenso wurde die Neuerschließung des Giebelbachgebiets erneut veranschlagt. Der Ausgabe steht ein Bahnanteil in Höhe von 1,25 Mio. EUR als Einnahme gegenüber. 

Der von der Stadt im Ergebnis zu übernehmende Verlust für den Stadtverkehr ist über den Erwerb von Anteilsrechten an den Stadtwerken dargestellt. Nach dem Entwurf des Wirtschaftsplans der Stadtwerke ist im Jahr 2023 von einem Betrag in Höhe von 1,080 Mio. EUR auszugehen. Der Betrag steigt in den Jahren des Finanzplanungszeitraums auf voraussichtlich 1,571 Mio. EUR an. in den Vorjahren war der Stadt in diesem Bereich keine Belastung entstanden. Der Erwerb der Anteilsrechte wird zurzeit über Einnahmen des Vermögenshaushaltes finanziert, da sich die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt auf dem Niveau der Mindestzuführung bewegt.

Die ursprünglich im Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2025 eingeplanten Einnahmen aus Grundstücksverkäufen wurden an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst und nach unten korrigiert. Im Haushalt 2023 sind Verkaufserlöse über 6,35 Mio. EUR eingestellt. Es handelt sich um Einnahmen für die Grundstücke Limare, Stadtgärtnerei und Villa Engel, die mit hoher Wahrscheinlichkeit im Jahr 2023 realisiert werden können. Die Einnahmen waren teilweise bereits im Haushalt 2022 veranschlagt. Der Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2026 enthält zunächst keine weiteren Einnahmen aus Grundstücksverkäufen. 

Die Zuwendungen wurden u. a. auf Basis des erwarteten Maßnahmenfortschritts und der damit einhergehenden Mittelabruftermine veranschlagt.

Um die geplanten Investitionen zu finanzieren, müssen im Jahr 2023 Investitionskredite in Höhe von 6,93 Mio. EUR aufgenommen werden (s. „Nr. 6 Schuldenstand und Schuldendienst). In den Jahren des Finanzplanungszeitraums sind weitere Kreditaufnahmen geplant.


  1. Schuldenstand und Schuldendienst

Investitionskredite
Jahr
Stand 01.01.
Zugänge
Abgänge
Nettokredit-
aufnahme
Stand 31.12.

EUR
2012
35.057.357
500.000
1.844.539
-1.344.539
33.712.818
2013
33.712.818
1.425.297
1.976.679
-551.382
33.161.436
2014
33.161.436
1.300.000
2.947.495
-1.647.495
31.513.941
2015
31.513.941
2.700.000
2.717.510
-17.510
31.496.431
2016
31.496.431
2.200.000
2.234.850
-34.850
31.461.581
2017
31.461.581
5.400.000
2.348.577
3.051.423
34.513.004
2018
34.513.004
4.490.000
6.799.837
-2.309.837
32.203.167
2019
32.203.167
3.000.000
3.495.983
-495.983
31.707.184
2020
31.707.184
6.650.000
3.226.032
3.423.968
35.131.152
2021
35.131.152
7.150.000
3.565.532
3.584.468
38.715.620
Voraussichtliche Entwicklung:
2022
38.715.620
33.665.000
4.614.832
29.050.168
67.765.788
2023
67.765.788
15.350.000
12.415.600
2.934.400
70.700.188
2024 
70.700.188
8.662.000
4.723.000
3.939.000
74.639.188
2025
74.639.188
9.563.000
9.181.000
382.000
75.021.188
2026
75.021.188
6.693.000
6.506.000
187.000
75.208.188

Der Schuldenstand hat sich in den Jahren 2012 bis 2021 um 3,7 Mio. EUR erhöht (nachrichtlich: Bäderbetrieb +15,6 Mio. EUR). Zum 01.01.2022 steigt der Schuldenstand im Kernhaushalt durch die Übertragung der Darlehen des Bäderbetriebs sprunghaft an (rd. 17,37 Mio. EUR), des Weiteren sind im Jahr 2022 die Aufnahme aus der Ermächtigung 2021 in Höhe von knapp 11 Mio. EUR plus die im Haushalt 2022 hinterlegte Darlehensaufnahme von 4,3 Mio. EUR sowie Umschuldungen eingerechnet. 

An Kreditaufnahmen sind im Haushalt 2023 6,93 Mio. EUR vorgesehen. Die ordentlichen Tilgungen betragen 3,996 Mio. EUR. Außerdem stehen im Haushaltsjahr 2023 Umschuldungen in Höhe von 8,420 Mio. EUR an. In den Jahren des Finanzplanungszeitraums sind Kreditaufnahmen in Höhe von 8,028 Mio. EUR, 4,546 Mio. EUR bzw. 4,293 Mio. EUR vorgesehen. Darüber hinaus stehen auch hier jeweils Umschuldungen an. 

Die Netto-Neuverschuldung beläuft sich im Jahr 2023 auf 2,934 Mio. EUR. Auch in den Jahren 2024 bis 2026 muss mit einer Netto-Neuverschuldung gerechnet werden (3,939 Mio. EUR, 382.000 EUR bzw. 187.000 EUR). 

Schuldendienst
Jahr
Zinslast
Ordentliche 
Tilgung
Schuldendienst

EUR
2012
1.496.105
1.825.382
3.321.487
2013
1.421.078
1.935.623
3.356.701
2014
1.310.474
2.096.768
3.407.242
2015
1.135.259
2.167.161
3.302.420
2016
1.080.642
2.234.850
3.315.492
2017
1.007.785
2.327.625
3.335.410
2018
942.178
2.575.312
3.517.490
2019
775.049
2.544.289
3.319.338
2020
684.566
2.550.901
3.235.467
2021
607.885
2.616.794
3.224.679
2022 Ansatz
862.460
3.771.200
4.633.660
2023 Entwurf
1.424.083
3.995.600
5.419.683
2024 FiPl
1.592.000
4.089.000
5.681.000
2025 FiPl
1.834.000
4.164.000
5.998.000
2026 FiPl
2.030.000
4.106.000
6.136.000

Bis 2021 stand einer ansteigenden ordentlichen Tilgung eine rückläufige Zinslast gegenüber, die aus dem niedrigen Zinsniveau in diesem Zeitraum resultiert. Der Schuldendienst lag nach dem Rechnungsergebnis im Jahr 2021 um rd. 97 TEUR niedriger als im Jahr 2012. Ab dem Jahr 2022 wird ein deutlicher Anstieg der ordentlichen Tilgung erwartet, der nicht durch eine weiter sinkende Zinslast ausgeglichen werden kann. Vielmehr steigt auch die Zinslast aufgrund des inzwischen deutlich gestiegenen Zinsniveaus ab 2022 an. Der Anstieg in 2022 ist auch durch die Übertragung der Investitionskredite des Bäderbetriebs zu begründen.


  1. Allgemeine Rücklage
Jahr
Stand 01.01.
Zuführung
Entnahme
Stand 31.12.

EUR
2012
10.702.467
1.950.118
497
12.652.088
2013
12.652.088
537
937.125
11.715.500
2014
11.715.500
24
856.368
10.859.156
2015
10.859.156
2.052.383
909
12.910.630
2016
12.910.630
0
1.558.835
11.351.795
2017
11.351.795
0
593.901
10.757.894
2018
10.757.894
74.647
281
10.832.260
2019
10.832.260
0
1.439.557
9.392.703
2020
9.392.703
0
2.028.720
7.363.983
2021
7.363.983
2.656.108
511
10.019.580
Voraussichtliche Entwicklung:
2022
10.019.580
4.600.000
0
14.619.580
2023
14.619.580
0
2.780.000
11.839.580
2024 
11.839.580
0
4.600.000
7.239.580
2025
7.239.580
0
0
7.239.580
2026
7.239.580
0
0
7.239.580

Unter Berücksichtigung der gebundenen Rücklagenmittel (einschließlich Mittel zum Ausgleich des „FAG-Effekts“) sowie der Mindestrücklage verbleiben derzeit rd. 212.000 EUR verfügbare Rücklagenmittel.


  1. Verpflichtungsermächtigungen
Im Haushalt 2023 sind Verpflichtungsermächtigungen für folgende Maßnahmen vorgesehen:
Maßnahme
EUR
Museale Strukturen
1.960.000
Cavazzen Baumaßnahme
1.000.000
Zuschüsse an Kitas
3.270.000
Kita Zech
3.000.000
Straßenbau/Instandsetzungen
400.000
Neugestaltung Köchlinstraße
750.000
Brückensanierungen/ -erneuerungen
500.000
Bodenseeradweg
1.000.000
Straßenbau allgemein
300.000
Geh-/Radwege
150.000
Sanierung Mole Segelhafen
75.000
Hochwasserfreilegung Ach
1.500.000
Summe
13.905.000

Die Beträge wurden im Finanzplan entsprechend dem erwarteten Maßnahmenfortschritt auf die Jahre 2024 bis 2026 verteilt.

  1. Finanzplan
Der Finanzplan 2022 bis 2026 ist dem Haushalt 2023 beizufügen. Des Weiteren ist der Sitzungsvorlage ein um Detaillierungen erweiterter Finanzplan beigefügt. Der Finanzplan gibt einen Überblick über die mittelfristige Entwicklung und zeigt auf, dass die Stadt die beschlossenen Investitionen und den Erwerb von Anteilsrechten an den Stadtwerken nur durch Kreditaufnahmen finanzieren kann. 

Weitere Kosten für die Planung- und Umsetzung der Mittelschule können aktuell weder im Entwurf des Kernhaushalts noch im Entwurf des Haushalts des Regiebetriebs „Gebäude- und Energiemanagement“ berücksichtigt werden. Diesbezüglich wird auf die Sitzungsvorlage zu TOP 3 der Sitzung des Finanzausschusses vom 14.11.2022 verwiesen. Die Verwaltung prüft zurzeit unter anderem, ob eine Reduzierung von Standards auf der Grundlage des bestehenden Siegerentwurfs möglich ist und beabsichtigt einen Nachtragshaushalt zu erstellen, sobald sich im ersten Quartal 2023 neuer finanzieller Spielraum ergeben hat (z.B. durch aktualisierte Schätzungen bei den Gewerbe-/Steuereinnahmen). In die Finanzierung könnten mittelfristig gegebenenfalls Einnahmen aus Grundstücksverkäufen für das Bauhofgrundstück und die Flächen südlich Schloss Moos eingebracht werden.

In 2023 und 2024 wird nach derzeitiger Planung die ordentliche Tilgung (Mindestzuführung) nicht aus dem Verwaltungshaushalt gedeckt. Zur Deckung stehen Rücklagenmittel aus dem verbesserten Ergebnis 2021 bzw. 2022 in Höhe von 2,78 Mio. EUR bzw. 4,60 Mio. EUR zur Verfügung („FAG-Effekt“). 

2025 und 2026 ist eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe der ordentlichen Tilgung eingeplant. 

In den Jahren 2024 bis 2026 besteht noch Konsolidierungsbedarf im Verwaltungshaushalt, da ansonsten die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt nicht erreicht würde. Die „Deckungslücken“ in Höhe von 1,766 Mio. EUR im Jahr 2024, 70.000 EUR im Jahr 2025 und 1,237 Mio. EUR im Jahr 2026 wurden im Finanzplan rechnerisch über eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B geschlossen. Die Beträge sind im Rahmen der anstehenden Konsolidierung frei zu machen, um eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B in diesem Umfang zu verhindern. Eine hierüber hinausgehende Konsolidierung könnte zusätzliche Investitionen in Schulen oder eine Verringerung der Kreditaufnahmen ermöglichen.

Grundsteuer B im Finanzplan

2023
2024
2025
2026

Entwurf
FiPl
FiPl
FiPl

in TEUR
Ansatz
5.231
6.669
5.027
6.244
davon:




   Aufkommen bei unverändertem Hebesatz 405 %
4.850
4.903
4.957
5.007
   Hebesatzerhöhung zum Ausgleich der „Deckungslücke“ in TEUR
381
1.766
70
1.237
   Hebesatzerhöhung zum Ausgleich der „Deckungslücke in %-Punkten (Veränderung ggü. bisherigem Hebesatz 2022 (405 %))
+32
+146
+6
+100


  1. Umsetzung des § 2b UStG und Optimierung der Haushaltsstruktur
Im Haushalt 2023 sind die Ergebnisse der im Rahmen der Umsetzung des § 2b UStG durchgeführten Einnahmenanalyse berücksichtigt. Konkret wurden Ansätze bei den Gruppierungen 15700 (Umsatzsteuerrückvergütung durch Finanzamt), 15710 (Vereinnahmte Umsatzsteuer), 64000 (Umsatzsteuerzahlung an das Finanzamt) und 64010 (Vorsteuer) in den betroffenen Unterabschnitten veranschlagt.

Darüber hinaus wurden weitere Veränderungen in der Haushaltsstruktur u. a. durch die Schaffung neuer Haushaltsstellen und Unterabschnitte sowie die Umbenennung von Haushaltsstellen umgesetzt. Dadurch sollen die steuerliche Abwicklung in Bezug auf die Umsatzsteuer, aber auch für die Ertragsteuern in den BgA-Bereichen, vereinfacht werden. 


  1. Zuschussanträge
Die bisher der Stadtkämmerei vorliegenden Zuschussanträge sind als Anlage beigefügt. Zusätzliche Mittel können nur in den Haushalt aufgenommen werden, wenn an anderer Stelle entsprechende Einsparungen beschlossen werden.


  1. Anmerkung
Die beigefügten Unterlagen können sich aufgrund geänderter Sachverhalte bis zum Beginn der Haushaltsberatungen noch ändern.


Anlagen:
  • Gruppierungsübersicht
  • Finanzplan
  • Erweiterter Finanzplan
  • Konsolidierungsvorschläge Verwaltungshaushalt
  • Aufstellung der Maßnahmen des Vermögenshaushaltes (Priorisierung)
  • Zuschussanträge
  • Schaubilder
  • Verwaltungshaushalt
  • Vermögenshaushalt

Fachliche Bewertung

Bei dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2023 handelt es sich um einen Haushalt, der der aktuellen Beschlusslage des Stadtrates nicht gerecht wird. Oberste Priorität hatten bei der Aufstellung des Haushalts die Sicherstellung des Haushaltsausgleichs, die Fertigstellung aller bereits angestoßenen Projekte und die Umsetzung unaufschiebbarer Investitionen im Bereich der Pflichtaufgaben. 

Weitere Kosten für die Planung- und Umsetzung der Mittelschule können aktuell weder im Entwurf des Kernhaushalts noch im Entwurf des Haushalts des Regiebetriebs „Gebäude- und Energiemanagement“ berücksichtigt werden.

Der Haushaltsausgleich 2023 wurde durch die Berücksichtigung kurzfristig wirkender Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt und eine strenge Priorisierung der Investitionen im Vermögenshaushalt erreicht. Der Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2026 zeigt eine „Deckungslücke“ auf, die rechnerisch über eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B geschlossen wurde.

Aus Sicht der Verwaltung sollte unmittelbar nach Verabschiedung des Haushalts ein Prozess angestoßen werden, der eine nachhaltige und strukturelle Konsolidierung zum Ziel hat. Der Prozess sollte auch eine Aufgabenkritik umfassen. Dabei sollten auch ausgelagerte Einheiten betrachtet werden, die Aufgaben für die Stadt wahrnehmen und sich über Zuschüsse der Stadt finanzieren.

Die Verwaltung befindet sich bereits in der Vorabstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde zu den Eckpunkten des Haushaltsentwurfs. Eine erste Bewertung der Rechtsaufsichtsbehörde liegt der Verwaltung noch nicht vor.

Diskussionsverlauf

Stadtkämmerer Horbach berichtet weiter über den Haushaltsentwurf anhand der Präsentation.

Dann werden die Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes Seite für Seite durchgegangen; im Anschluss die Maßnahmen des Vermögenshaushaltes. Die Stadträte können ihre Rückfragen stellen. Diese werden entweder gleich von den anwesenden Amts-/Abteilungsleiter*innen beantwortet oder im Nachgang der Sitzung.

Verwaltungs-Haushalt:

Seite 6: 
Stadtrat Hummler möchte wissen, warum die Beamtenbezüge (03000.41000) und die Vergütung für Tarifbeschäftigte (03000.41400) so hoch sind.

Seite 62: 
Stadtrat Hübler möchte wissen, warum der Ansatz für das Quartiersmanagement (43900.65550) weiterhin bei 50.000 EUR ist, obwohl das Rechnungsergebnis 2021 nur rd. 17.000 EUR beträgt.

Stadtrat Hübler fordert, dass die Sondernutzungssatzung endlich angegangen werden muss, damit die Einnahmen erhöht werden.

Stadtrat Hummler kann sich erinnern, dass die Gemeinde Achberg einen Zuschuss zum Freibad Oberreitnau geleistet hat. Die Verwaltung solle beim Bürgermeister anfragen.

Stadtrat Hübler möchte eine Aufstellung haben, welche Leistungen mit dem Kurbeitrag abgedeckt werden.

Vermögens-Haushalt:

Stadtrat Hummler kann nicht verstehen, warum die Stadt wieder IT Hardware kaufen möchte. Aus seiner Sicht sollte leasen auf jeden Fall kostengünstiger sein. 
Leiter des Amtes für Digitalisierung erläutert, dass man verschiedene Modelle gerechnet hat und für eine Stadtverwaltung das Leasen keinen Vorteil bringt. Er bietet jedoch an, sich mit Stadtrat Hummer zusammen zu setzen.

Seite 11:
HHSt. 11000.93500
Stadtrat Hummler findet den Ansatz für Maßnahmen für einen Blackout mit 50.000 EUR übertrieben und stellt den Antrag, 25.000 EUR mit einem Sperrvermerk zu versehen.

Der Finanzausschuss stimmt diesem einstimmig zu.

Seite 13:
Stadtrat Hummler ist der Meinung, dass die Anschaffung des Fahrzeuges nicht zwingend erforderlich ist und stellt den Antrag bei der HHSt. 13000.93520 keinen Ansatz bereitzustellen.

Der Finanzausschuss lehnt den Antrag mit 6:7 Stimmen ab.

Seite 18:
Stadtrat Hübler stellt den Antrag bei der HHSt. 33110.93500 keinen Ansatz bereitzustellen.

Der Finanzausschuss lehnt den Antrag mit 2:11 Stimmen ab.

Seite 20:
Stadtrat Hummler stellt den Antrag, bei der HHSt. 21140.94000 den Ansatz für die Interimserweiterung der Grundschule Hoyren auf 400.000 EUR zu reduzieren und diesen mit einem Sperrvermerk zu versehen.

Nach einer Diskussion, ob diese Vorgehensweise sinnvoll ist oder nicht, wird über die Reduzierung des Ansatzes und den Sperrvermerk separat abgestimmt.

Der Finanzausschuss beschließt einstimmig, den Ansatz bei der HHSt. 21140.94000 „GS Hoyren Verbesserungen“ von 590.000 EUR auf 400.000 EUR zu reduzieren.
Der Sperrvermerk wird einstimmig abgelehnt.

Seite 24:
HHSt. 56110.95000
Stadträtin Rundel möchte, dass das Thema Lindenhofhafen endlich vorwärts kommt. Sie bittet darum, das Thema im nächsten Finanzausschuss zu behandeln.

HHSt. 46010.95850
Stadtrat Hübler moniert, dass er zwar immer was vom Spielplatzkonzept hört, aber noch nie gesehen hat, wie das Konzept aussehen soll.
Der Werkleiter, Pius Hummler, antwortet, dass es demnächst im Werkausschuss vorgestellt werden soll.

Seite 28:
HHSt. 70100.95000
Stadtrat Hübler meint, dass man den Vertrag mit dem Kiosk-Pächter checken sollte, ob die WC-Anlage nicht von ihm zu betreuen sei.

Beschluss 1

Der Finanzausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, etwaige im Laufe des Haushaltsjahres auftretende unerwartete Mehreinnahmen bei den Steuern, die nicht zur Deckung anderer, bereits bestehender oder unerwarteter finanzieller Verpflichtungen benötigt werden, als Planungskosten für Schulbaumaßnahmen im Rahmen eines Nachtragshaushalts oder durch die Vornahme überplanmäßiger Ausgaben vorrangig vorzusehen. Die Verwaltung hat dies im Haushaltsvollzug entsprechend zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Finanzausschuss beschließt: Mit den bei der Kreisumlage aufgrund der Hebesatzfestlegung des Landkreises nicht benötigten Mittel in Höhe von 570.000 Euro wird im Vermögenshaushalt der Ansatz der Haushaltsstelle 88000.98500 (Zuschuss an Regiebetriebe) um 570.000 Euro erhöht. Dieser Betrag dient im Regiebetrieb „Gebäude- und Energiemanagement“ zur Finanzierung von Planungskosten für die Mittelschule Lindau (HHSt. 88000.94800).

Die Oberbürgermeisterin ergänzt, dass dieser Beschluss zugleich die Grundsteuererhöhung beinhaltet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6

Beschluss 3

Der Finanzausschuss beschließt den Ansatz bei der Gewerbesteuer (HHSt. 90000.00300) auf 17 Mio. Euro zu erhöhen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 8

Beschluss 4

Der Finanzausschuss beschließt den Ansatz bei der Gewerbesteuer (HHSt. 90000.00300) auf 16,9 Mio. Euro zu erhöhen. Der Ansatz der Gewerbesteuerumlage (HHSt. 90000.81000) wird mit 1.443.000 Euro festgesetzt. Im Vermögenshaushalt wird der Ansatz der Haushaltsstelle 88000.98500 (Zuschuss an Regiebetriebe) um 430.000 Euro zzgl. 190.000 Euro (Einsparung bei der HHSt. 21140.94000) erhöht. Dieser Betrag dient im Regiebetrieb „Gebäude- und Energiemanagement“ zur Finanzierung von Planungskosten für die Mittelschule Lindau (HHSt. 88000.94800).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der Finanzausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, den im Finanzausschuss erarbeiteten Entwurf des Haushaltsplanes 2023, inkl. der Änderungen, zu verabschieden und den Finanzplan 2022 – 2026 dem Haushaltsplan beizufügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage Aufstellung der Maßnahmen des Vermögenshaushaltes (Priorisierung) (.pdf)
Anlage Erweiterter Finanzplan 2022-2026 (.pdf)
Anlage Gruppierungsübersicht 2023 (.pdf)
Anlage Konsolidierungsvorschläge Verwaltungshaushalt (.pdf)
Anlage Vermögenshaushalt 2023 (.pdf)
Anlage Verwaltungshaushalt 2023 (.pdf)
Anlage Zuschussanträge 2023 (.pdf)
Schaubilder zum Haushalt (.pdf)
Anlage Finanzplan 2022-2026 (.pdf)
FAS-2023-02-07 HH-Beratungen Präsentation TOP9 (.pdf)

Datenstand vom 02.03.2023 16:32 Uhr