1. Beschreibung der Maßnahme und bisheriger Ablauf
Nachdem der Planung in dem seinerzeit (05.10.2023) vorliegenden Stand durch das Gremium nicht zugestimmt werden konnte, sind umfangreiche Variantenprüfungen zu baulichen Lösungen erfolgt. Insbesondere hat der Werkausschuss um Prüfung folgender Aspekte gebeten:
- Netzdurchtrennung in der Eichwaldstraße (siehe Punkt 2.)
- Gehweg in der Eichwaldstraße (siehe Punkt 2.a und 2.b)
- Verkehrsführung im Bereich Parkplatz Wäsen (siehe Punkt 2.b)
- Entfall von Parkplätzen (siehe Punkt 2.b)
- Getrennte Führung (FG/RF) in der Felix-Wankel-Straße (siehe Punkt 3.a)
- Verkehrsführung Campingplatz (siehe Punkt 3.b)
- Zugänge Kleingärten (siehe Punkt 3.c)
- Gespräche mit Vorarlberg (siehe Punkt 3.d)
Diese sollen den Eingriff in vorhandene Infrastruktur und Vegetation auf ein für alle Beteiligten (Deutsche Bahn, LTK, Untere Naturschutzbehörde, Straßenverkehrsbehörde usw.) angemessenes und tragbares Maß begrenzen und Grundlage für einen optimierten Verkehrsfluss sowie die Beseitigung bisheriger Konfliktbereiche sein.
Besonderes Augenmerk gilt nach wie vor einer verträglichen Einbindung in den sensiblen Natur- und Landschaftsraum entlang des Wäsenparks, über weite Strecken innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes. Alle diesbezüglichen Eingriffe können, auch wenn sie teilweise auf den ersten Blick schwerwiegend anmuten, vollständig kompensiert werden und sichern somit eine zukunftsfähige Entwicklung des wertvollen Landschaftsraums. Der ökologische Ausgleich für jegliche Eingriffe soll auf städtischen Flächen und bis auf geringfügige Ausnahmen vor Ort erfolgen. Entsprechende Abstimmungen mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde auf Landkreisebene laufen fortwährend und werden im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes mit dazugehöriger Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und verorteten Maßnahmen festgelegt. Hierbei werden auch bisherige Nutzungen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes, die bisher innerhalb oder im Umfeld sensibler Flächen lediglich geduldet wurden, überprüft und neu geordnet.
2. BA III – Eichwaldstraße
Der Bauabschnitt III wird in zwei Unterabschnitte aufgeteilt, westlich und östlich des bereits ausgebauten Bereichs um die Villa Leuchtenberg. Eine mögliche eine Netzdurchtrennung für den motorisierten Individualverkehr (MIV) wäre im Bereich des Anschlusses an die Bahlsenbrücke möglich. Es ist in der vorliegenden Planung vorgesehen, den „Schleichweg“ zwischen Anschlussbereich Therme und Parkplatz Wäsen vollständig zu unterbinden. Dennoch soll dieser Abschnitt der Fahrradstraße weiterhin als temporäre Ausweichstrecke geeignet sein, sollten Teile der Bregenzer Straße aus heute nicht näher zu benennenden Gründen nicht nutzbar sein, beispielsweise bei einer Vollsperrung.
2.a) BA III.1 – Eichwaldstraße zwischen Anschluss Bahlsenbrücke bis Villa Leuchtenberg
Von Westen her kommend ist die Führung der Fahrradstraße im Korridor der vorhandenen Straßentrasse vorgesehen. Die bestehende Fahrbahn soll erneuert und auf eine Nutzbreite von 5,50 m reduziert werden. Auf den hierdurch entsiegelten Flächen ist eine ökologische Aufwertung durch artenreiche und schnittverträgliche Ansaaten vorgesehen. Der nordostseitige Gehweg soll auf eine nutzbare Breite von 2,00 m ausgebaut und in durchlässiger Bauweise (z.B. wassergebundene Decke) hergestellt werden. Prägender Baumbestand wird bei der Wegeführung berücksichtigt. Der Zugangsbereich Horst-Stern-Ufer als auch die Kreuzungssituation sollen baulich und durch Markierungen kenntlich gemacht werden. Entlang des bereits ausgebauten Bereichs vor der Villa Leuchtenberg soll die Fahrradstraße auf dem Bestand geführt und durch Markierungen ergänzt werden.
2.b) BA III.2 – Eichwaldstraße zwischen Villa Leuchtenberg und Bahnübergang Eichwald
Es ist vorgesehen, den nordöstlichen Gehweg an den seeseitigen Rand der Fahrradstraße zu verlegen und die Oberflächenneigung anzupassen um die Verkehrsflächen zuverlässig entwässern zu können.
Durch die südwestseitige Anordnung des Gehweges können die fußläufigen Anknüpfungspunkte an den Wäsen besser als bisher angebunden werden.
Am Ende der Eichwaldstraße ist geplant den motorisierten Individualverkehr (MIV) über eine neue Verkehrsführung entlang des „Wäsen-Parkplatzes“ in Richtung Felix-Wankel-Straße anzubinden. Die in West-Ost-Richtung verlaufende Fahrradstraße mit einer Ausbaubreite von 5,50 m zuzüglich eines 2,00 m breiten, baulich abgesetzten Gehweges kann zukünftig gegenüber dieser Anbindung bevorrechtigt und die Einmündungssituation übersichtlicher als bisher gestaltet werden. Nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer können zudem eine Kurzverbindung vom Bahnübergang zur Felix-Wankel-Straße nutzen, wodurch eine zusätzliche Entflechtung der Verkehre ermöglicht wird.
Nur auf diese Weise können die anzustrebende Bevorrechtigung der Fahrradstraße und eine rückstaufreie Räumzone von mind. erforderlichen 30 m (Forderung Deutsche Bahn) nach dem Bahnüberführung vereint werden. Eine Nutzung des Kurven- / Einmündungsbereiches für den Begegnungsfall LKW/LKW ist aufgrund beengter Platzverhältnisse nur eingeschränkt möglich und bedingt zudem die Netzdurchtrennung im Verlauf der Eichwaldstraße sowie eine Befahrung auf Sicht.
Durch die Umlegung der Fahrgasse und Neuordnung des Parkplatzes könnten zukünftig rund 85 Stellplätze vorgehalten werden (Bestand 75 Stellplätze). Der Parkplatz kann zudem durch die vorgesehenen Maßnahmen wartungsärmer und effektiver gestaltet werden. Vorhandene Bäume können zum Teil umgesetzt werden, wo es der Abstand zum Gleiskörper zulässt. Einige Bäume müssen jedoch entfernt und ausgeglichen werden. Letzteres ist jedoch allein aufgrund Ihres Zustandes (Stammschäden, Pilzbefall) sowie aufgrund der Nähe zu den Bahnanlagen zu rechtfertigen.
3. BA IV – Bahnübergang Eichwald bis Leiblachbrücke
Der Bauabschnitt IV erstreckt sich vom Bahnübergang Eichwald bis zur Leiblachbrücke an der Landesgrenze. Der gesamte Streckenabschnitt befindet sich weitestgehend in unmittelbarer Nähe zum Gleisbereich der Deutschen Bahn auf der Nordseite und grenzt südlich an das Landschaftsschutzgebiet an oder befindet sich in Teilen darin.
3.a) BA IV.1 – Felix-Wankel-Straße bis Parkplatz Campingplatz
Der Streckenabschnitt vom Bahnübergang bis kurz vor dem Campingplatz ist zum überwiegenden Teil vom Rad- und Fußgängerverkehr geprägt. Der MIV muss für eine regelmäßige Nutzung bis zum Wankel-Gelände Berücksichtigung finden und im weiteren Verlauf nach Osten lediglich noch für eine sporadische Befahrung durch Wartungs- und Rettungsfahrzeuge sowie landwirtschaftlichen Verkehr tauglich und mit Ausweichmöglichkeiten versehen sein.
Entgegen dem ursprünglichen Vorhaben, die Fahrradstraße als gemeinsamen Geh- und Radweg mit 5,00 m Nutzbreite fortzuführen, wurde nun mit der vorliegenden Planung mit einer weitestgehend getrennten Führung von südseitigem Gehweg (2,50 m) und nordseitig verlaufendem Radverkehr (> 3,50 m) ein anderer Ansatz gewählt. Im vergangenen Werkausschuss wurde diese Möglichkeit von verschiedenen Seiten bereits angefragt, allerdings aufgrund des damaligen Kenntnisstands seitens der GT-Projekte negativ beurteilt.
Ausschlaggebend für die jetzige Umplanung waren die Erkenntnisse weiterer Untersuchungen vor Ort. Mit der örtlichen Absteckung des Wegeverlaufes und einer daraufhin möglichen vertieften Beurteilung des Baumbestandes wurde festgestellt, dass die baulichen Eingriffe in den Wurzelbereich einiger Bäume teilweise erheblich wären.
Zudem bestehen umfangreiche Verkehrssicherungspflichten gegenüber der Deutschen Bahn, welche insbesondere mit der Elektrifizierung der Bahnstrecke und den jüngsten Sturmereignissen umso kritischer zu bewerten sind.
Gemäß den vegetationstechnischen Richtlinien des Eisenbahnbetriebes sind gleisnahe Bereiche von Aufwuchs freizuhalten oder befinden sich in einer Rückschnittszone. Die hierfür notwendigen Arbeiten sind aufgrund der Nähe zu den Gleisen nur mit hohem Sicherungsaufwand und zudem aufgrund drohender Spannungsüberschläge nur während kurzzeitiger Abschaltphasen von wenigen Minuten durchführbar.
Wegen teilweise massiver Rückschnitte in der Vergangenheit und damit einem stark artenuntypischen Wuchs sind mehrere Bäume grundsätzlich sogenannten störanfälligen Bereichen zuzuordnen. Maßgeblich ist u.a. der Abstand von mindestens einer Baumlänge zum Gleiskörper bzw. der Oberleitung im Besonderen, welcher an verschiedenen Stellen im Bestand deutlich unterschritten ist. Den Streckeninspektoren der DB obliegt die Berechtigung das Entfernen von Gefahrenbäumen anzuordnen.
Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wird somit die weitest gehende Rodung (gesamt 24 Bäume) des Baumbestandes zwischen Bahn und Felix-Wankel-Straße mit Ausnahme der beiden alten Weiden (Alterungsphase), für gerechtfertigt erachtet. Bei den Fällungen handelt es sich meist um junge Traubenkirschen (11 von 12) und Eschen in der Reifephase mit deutlichem Vitalitätsverlust durch Eschentriebsterben (8 von 12).
Gleichzeitig bietet sich dadurch aber nun die Möglichkeit, im Bereich zwischen Geh- und Radweg und in sicherem Abstand zu den Bahnanlagen, zukunftsfähige Baumstandorte zu entwickeln. Hierdurch ergeben sich ein erheblich verringerter Pflegeaufwand bei gleichzeitig minimierten Verkehrssicherungsrisiken sowie eine bessere Schattierung der Wege.
Durch die Begrünung der Begleitflächen mit artenreichen Saatgutmischungen sowie Mähgutübertragung kann die ortstypische, teils wertvolle Wiesenvegetation gestärkt und ausgeweitet werden. Ein weiterer Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet nach Süden wird vermieden, da der vorgesehene Abschluss des Gehweges deckungsgleich mit der bestehenden Wegesüdkante ist.
Im weiteren Verlauf Richtung Campingplatz muss aus den vorgenannten Gründen der geschlossene bahnseitige Gehölzbestand ebenfalls entfernt werden. Der südliche Baumbestand wird durch geeignete Maßnahmen während der Bauphase geschützt.
Durch die Auslichtung des Gehölzbestandes ist es nun aber möglich das Angebot an PKW-Stellplätzen leicht auszuweiten und diese neu anzuordnen. Hierdurch werden die Sichtbeziehungen erheblich verbessert und Rangierverkehr im Bereich der Fahrradstraße minimiert.
3.b) BA IV.2 – Fraunhoferstraße / Umfeld Campingplatz
Im Bereich des Bahnübergangs vom Inneren Siedlerweg her kommend, treffen mit den Nutzern des Campingplatzes und dem Anliegerverkehr in Richtung Kleingartenanlage, Tierheim und Hafen Zech weitere Verkehrsteilnehmer auf die Fahrradtrasse.
Aufgrund des hohen Aufkommens an Wohnmobilen/ –gespannen und auch Fahrradfahrern, sowie des teils unübersichtlichen Rangierbetriebs in Kombination mit einem der Situation nicht angepassten Verhalten verschiedener Verkehrsteilnehmer, bestehen von verschiedenen Seiten teils massive Sicherheitsbedenken. Aus diesen Gründen gab es umfassende Abstimmungen mit Deutscher Bahn, Straßenverkehrsbehörde und Polizei sowie nicht zuletzt der LTK als Betreiber des Campingplatzes, auf deren Betrieb sich die Umbauarbeiten weder in der Bauphase noch im Endausbau möglichst nicht negativ auswirken sollen.
Zielsetzung für diesen Bereich ist es daher, den Kreuzungsbereich deutlicher zu gliedern und zudem die erforderliche Räumzone von 30 m vom Bahnübergang aus zu gewährleisten. Dies soll durch verschiedene Einzelmaßnahmen erreicht werden.
So wird die Bevorrechtigung des Radverkehrs in Ost-West-Richtung in diesem Bereich aufgehoben, damit eine zügige Räumung des Gleisbereichs erfolgen kann. Ankommende Wohnmobile und -gespanne können sich auf direkten Weg in eine Wartezone begeben, von der aus die Rezeption zu Fuß leicht erreichbar und auffindbar ist. Ein entsprechendes Leitsystem wird berücksichtigt. Der Rangierbetrieb im Bereich der Fahrbahn kann dadurch auf ein Minimum reduziert werden.
Im Kreuzungsbereich zum Irisweg werden alle Anschlüsse in einem Kreisverkehr gebündelt, welcher jegliche Fahrzeugbewegungen und zulässige Fahrzeuggrößen ermöglicht.
Dem Grunde nach wird die aktuell vorgesehene Verkehrsführung von der LTK begrüßt, jedoch wird deutlich darauf hingewiesen, dass hierdurch Einnahmeausfälle zu erwarten sind. Des Weiteren werden vom Betreiber Einbußen hinsichtlich Funktionalität und Qualität erwartet, die jedoch aus Sicht der GTL baulich gelöst werden können (Fußwegeführung, Sichtschutz, Bepflanzung usw.). Langfristige Erweiterungsmöglichkeiten des Campingplatzes müsste man zu gegebener Zeit überprüfen. Kosten kommen auf die LTK im Zuge der Baumaßnahme keine zu. Der Aufsichtsrat der LTK befasst sich in seiner Sitzung vom 30.11.2023 mit der aktuell vorgesehenen Planung.
3.c) BA IV.3 – Fraunhoferstraße / Umfeld Kleingartenanlage
Im Übergang zur Kleingartenanlage verlaufen Geh- und Radweg parallel auf der bestehenden Trasse. Der Fußgängerbereich wird nun nordseitig geführt um den Gartenpächtern beim Verlassen Ihrer Parzellen größtmögliche Sicherheit zu bieten.
Die Gartenparzellen zu beiden Seiten werden nicht beeinträchtigt, lediglich an zwei Gärten muss der Zugang umgebaut werden, um ein Heraustreten in den fließenden Fahrradverkehr zu verhindern.
Um den risikoreichen Rangierbetrieb an den quer zur Fahrbahn angeordneten Stellplätzen abzustellen, sollen diese im zentralen Bereich der Kleingartenanlage in voller Anzahl ersetzt werden. Zu diesem Zweck sollen zwei Gartenparzellen aufgelöst und den Pächtern vergleichbare Flächen zugeordnet werden. Somit kann die Befahrung durch den MIV ab diesem Bereich auf die Anlieger des Tierheims beschränkt werden.
3.d) BA IV.4 – Fraunhoferstraße / Iriswiese bis Leiblachbrücke
In dem Bereich von der bestehenden Iriswiese (Südseitiges Ende Kleingartenanlage) bis unmittelbar vor der Leiblachbrücke wird weiterhin eine Nutzbreite von 5,00 m zur gemeinsamen Nutzung vorgesehen.
Durch den beschriebenen Entfall der dortigen Stellplätze kann der wertvolle Vegetationsbestand der Iriswiese bis an den Weg hin ausgeweitet werden.
Im Kurven-/ Kreuzungsbereich auf Höhe des Tierheims soll die Wegeführung durch geeignete Radien fahrdynamisch verbessert und gleichzeitig erheblich bessere Sichtbeziehungen ermöglicht werden.
Zur Leiblachbrücke hin wird die Wegebreite entsprechend der zur Verfügung stehenden Brückenbreite auf rund 3,00 m reduziert.
Eine Abstimmung mit den Baulastträgern auf österreichischer Seite bezüglich einer zu prüfenden bauzeitlichen Umleitung wird zeitnah aufgenommen. Dann soll zudem auch eine perspektivische Verbesserung im Bereich der Leiblach-Querung beispielweise durch eine separate Fußgängerbrücke thematisiert werden.
4. Projektablauf/ -beteiligte
Im Planungsprozess eingebunden waren und werden wie bereits im vorhergehenden Text erläutert, Anlieger und Untere Naturschutzbehörde, die Fachabteilungen der GTL, die Feuerwehr, die Polizei, die Straßenverkehrsbehörde, die Stadtwerke Lindau, die Liegenschaftsabteilung, der Mobilitätsbeauftragte sowie die Stadtplanung. Gezielte Abstimmungen wurden auch mit der Lindau Tourismus und Kongress GmbH durchgeführt.
Mit den nun vorliegenden Entwürfen können aus Sicht der GTL die geplanten Ziele und die Forderungen aller am Projekt Beteiligten erreicht werden.
Nach dem Baubeschluss durch den Werkausschuss sollen noch ausstehende Genehmigungen eingeholt und daraufhin die Ausführungsplanung erstellt sowie die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet und veröffentlicht werden. Je nach Witterung soll dann im Frühjahr 2024 mit der Maßnahme begonnen werden. Eine Fertigstellung wird bis Ende 2024 angestrebt.
5. Kosten und Finanzierung
Nach aktueller Kostenermittlung wird von Projektkosten in Höhe von rund 1.600.000 € brutto ausgegangen. Die erforderlichen Mittel werden im Vermögenshaushalt 2024 eingeplant und sind über eine Verpflichtungsermächtigung aus 2023 bereits berücksichtigt. Die Förderquote liegt derzeit bei rund 67,5 % der Gesamtkosten.
6. Zusammenfassung / Fazit
Durch die bauliche Umgestaltung wird eine erhebliche Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und der Verkehrssicherheit erzielt und ein wichtiger Beitrag zur Mobilitätswende erbracht.
Aus Sicht der GTL ist die Umsetzung dieser Maßnahmen zwingend weiterzuverfolgen, da ansonsten bisher umgesetzte Bauabschnitte in alleiniger Finanzierung durch die Stadt Lindau abgewickelt und bereits ausgezahlte Fördermittel unter Umständen zurückgeführt werden müssten.