8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungplanes Nr. 137 "PV-Freiflächenanlage Waltersberg": Aufstellungsbeschluss, Billigung des Vorentwurfs sowie Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Stadtrates, 31.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
- Anlass, Ziel und Zweck der Planung
- Standort und Beschreibung der Anlage
Der zu überplanende Bereich befindet sich nördlich sowie nordöstlich des Weilers "Waltersberg" in der Gemarkung Oberreitnau. Die Stadt Lindau (B) liegt ca. 6 km entfernt in südlicher Richtung. Das Änderungsgebiet wird durch einen von Gitzenweiler im Süden nach Sauters im Norden verlaufenden befestigten Wirtschaftsweg geteilt.
Der Änderungsbereich erstreckt sich über eine landwirtschaftlich genutzte Fläche und wird im Norden, Westen und Süden ebenfalls fast vollständig von landwirtschaftlich genutzter Fläche umschlossen. Südlich angrenzend befindet sich die bestehende Bebauung des Weilers "Waltersberg". Im Osten grenzt neben landwirtschaftlicher Fläche ein Waldabschnitt an das Gebiet an. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 799 (Teilfläche), 821 (Teilfläche) sowie 832/6 (Teilfläche). Die Abgrenzungen des Flächennutzungsplanes sind jedoch nicht parzellenscharf.
Die Planung dient der vorbereitenden Bauleitplanung zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in diesem Bereich. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB. Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Absicht eines privaten Investors, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten.
Der geplante Standort liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und einer parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung und Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Gleichzeitig wird durch die Planungen dem "Ziel 6.2.3" des Landesentwicklungsprogrammes 2023 Bayern (LEP 2023) Rechnung getragen.
- Erschließung
Die Erschließung des Änderungsgebietes erfolgt über den von Nord nach Süd durch das Änderungsgebiet verlaufenden, befestigten Wirtschaftsweg. Das Änderungsgebiet wird lediglich zu Wartungszwecken oder zur Pflege vom Betreiber angefahren.
- Plangrundlagen
- Bisheriges Planungsrecht
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2013 sind die Flächen derzeit als Fläche für die Landwirtschaft sowie Fläche der Landesbiotopkartierung dargestellt. Des Weiteren sind eine Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitung sowie ein Bestand an Einzelbäumen dargestellt.
- Darstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes
Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung soll die zu ändernde Fläche fortführend als Sonderbaufläche "Sonstige Sondergebiete PV-Freiflächenanlage" sowie als private Grünfläche dargestellt werden. Die Darstellung der Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitung, der Bestand an Einzelbäumen sowie die Fläche der Landesbiotopkartierung soll weiterhin erhalten bleiben.
Fachliche Bewertung
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Lindau hat in sich in seiner Sitzung vom 22.07.2022 für das Vorhaben ausgesprochen und dem Stadtrat empfohlen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.
Die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage wird von der Stadtplanung begrüßt. Die vorgesehenen Eingrünungen des Plangebietes durch einen bepflanzten Zaun, die Hecke sowie die Arrondierung des Biotops im Süden werden positiv bewertet.
Beschluss
- Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 137 „PV-Freiflächenanlage Waltersberg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) billigt den Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 137 „PV-Freiflächenanlage Waltersberg“ mit Stand vom 20.10.2023.
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1
Dokumente
Anlage 1 Vorentwurf Änderung Flächennutzungsplan (.pdf)
Anlage 2 Vorentwurf Begründung (.pdf)
Anlage 3 Artenschutzrechtlicher Kurzbericht (.pdf)
Anlage 4 Blendgutachten (.pdf)
Anlage 5 Bodengutachten (.pdf)
STR_2024_01_31_TOP_Ö5-6_PV (.pdf)
STR_2024_01_31_TOP_ö6_FNPä_Sieber (.pdf)
Datenstand vom 27.02.2024 09:18 Uhr