1. Rechtliche Voraussetzungen
In Bayern gilt nach wie vor das Gesetz über den Ladenschluss des Bundes (LadSchlG). Gemäß § 14 Abs. 1 LadSchlG dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen, bei denen erhebliche Besucherzahlen erwartet werden, an höchstens vier Sonn-/Feiertagen im Jahr (à max. 5 Stunden) geöffnet sein, wenn diese Tage von der Gemeinde durch Rechtsverordnung freigegeben werden. Eine Sonntagsöffnung setzt jedoch einen räumlichen Bezug zur konkreten anlassgebenden Veranstaltung voraus (BVerwG, Urteil vom 11.11.2015, Az 8 CN 2.14).
Die zulässige Gesamtzahl wäre damit eingehalten bzw. wird voll ausgeschöpft.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre bestätigen, dass die oben genannten Veranstaltungen bzw. Märkte geeignet sind, einen beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen. Sie rechtfertigen auf Grund ihrer Größe und des jeweils zu erwartenden Besucherstroms, auch von außerhalb, sowie ihrer jeweiligen Festsetzung als Marktveranstaltung oder ähnliche Veranstaltung die Freigabe als verkaufsoffene Sonntage (Ausführliche Begründung siehe Anhörungsschreiben Anlage 2).
Hinsichtlich des Sparkasse 3-Länder-Marathons fand bereits ein erstes Gespräch zwischen der Verwaltung (OB und Kulturamt) und den Einzelhändlern mitsamt deren Interessensvertretungen statt. Das genaue (sportliche) Rahmenprogramm steht derzeit allerdings noch nicht fest. Am selben Tag ist auch die Sonderausstellung im Kunstmuseum Lindau zum letzten Mal geöffnet. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass auch dies nochmals eine beachtliche Anzahl an Besuchern auf die Insel lockt.
2. Anhörverfahren
Im Anhörverfahren zum Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung -keine Rückmeldung wurde als Interpretation keiner Einwände angekündigt- gingen folgende Stellungnahmen ein:
Die IHK Schwaben hat keine Bedenken hinsichtlich der geplanten verkaufsoffenen Sonntage.
Die katholische Kirche verweist auf ihre grundsätzliche Haltung zum Schutz des Sonntags. Ein für möglichst alle Bürgerinnen und Bürger freier Tag in der Woche fördere das Gemeinwohl und den Zusammenhalt der Gesellschaft. Freundschaften und nicht zuletzt die Familien seien die Nutznießer. Einsamkeit sei die große Volkskrankheit bei uns – mit einem wirklich freien Tag in der Woche fiele die Pflege der sozialen Kontakte leichter. Alles in allem hält die katholische Kirche vier verkaufsoffene Sonntage für durchaus vertretbar und sie kann damit gut mitgehen.
Die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat wie bereits in der Vergangenheit ihre Bedenken hinsichtlich verkaufsoffener Sonn- und Feiertage kundgetan. Zum einen gilt dies für die rechtliche Zulässigkeit der Sonn- und Feiertagsöffnungen, als auch bzgl. grundsätzlicher Auswirkungen der Sonn- und Feiertagsarbeit in gesellschaftlicher Hinsicht. Insbesondere hinsichtlich der gesellschaftlichen Auswirkungen hätten sich ihre Befürchtungen immer mehr bestätigt. Mit dem ,,Bündnis für den freien Sonntag", an dem sich vor allen Dingen Kirchen, Gewerkschaften aber auch einzelne Arbeitgeber beteiligen, will Ver.di versuchen, den Wert eines gemeinsamen freien Tages für einen Großteil der Bevölkerung wieder bewusst zu machen. Es bestünde immerhin große Gefahr in der heutigen Zeit, dass alle Eckpfeiler unserer Gesellschaft unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit betrachtet werden. Insofern würde sich ver.di auch über einen bewussteren Umgang mit diesem Thema bei der Stadt Lindau (Bodensee) freuen.
Das Landratsamt Lindau (B), die evangelische Kirche und die Kreishandwerkerschaft haben keine Stellungnahme abgegeben.
3. Erlass der Verordnung
Das Bürger- und Ordnungsamt sieht durch die rechtlich zulässigen verkaufsoffenen Sonntage u.a. die Möglichkeit der Stadt gegeben, die heimische Wirtschaft zu unterstützen und erhebt gegen die Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage grundsätzlich keine Einwände.