MAßNAHMEN, KOSTEN UND PRIORISIERUNG
Eine belastbare Kostenschätzung ist – wie oben dargestellt – erst möglich, wenn das Bauprogramm je Schule für sowohl die Klassenräume als auch die Betreuungsräume und Mensen von der RvS vorliegt.
1. Notwendige Baumaßnahmen
Hoyren und Aeschach:
Unabhängig von Plan A, B oder C werden an den Standorten Aeschach und Hoyren Bauprojekte notwendig.
Weitere Bauprojekte:
In Abhängigkeit von der Planvariante variiert das darüber hinaus noch zu realisierende Bauprojekt:
Plan A:
Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass das Bauvolumen bei Plan A (Neubau Blauwiese) mit Abstand am größten ist.
Plan C:
Eine reduzierte Variante von Plan A (Plan C = verkleinerte Mittelschule auf der Blauwiese) würde etwa 2/3 des Bauvolumen von Plan A bedeuten.
Plan B
Das in Plan B notwendig werdende Bauvolumen am Standort Reutin würde voraussichtlich unter dem Bauvolumen von Plan A und Plan C liegen.
Korrespondierend zu dem jeweiligen Bauvolumen werden sich voraussichtlich die Kosten verhalten.
Da in den Grundschulen Hoyren und Aeschach unabhängig von der Entscheidung Plan A,B oder C dringender Handlungsbedarf besteht, werden über die Sommerpause Mittel benötigt, um an den Planungen der beiden Schulen nach Eingang des jeweiligen Bauprogrammes ohne Zeitverzug weiter arbeiten zu können.
BAUSTANDARD
Die Stadt Lindau (B) in den nächsten HH-Jahren ausweislich der HH-Genehmigung des Landratsamtes nur in sehr beschränktem Umfang – wenn überhaupt – Kredite aufnehmen. Oberstes Ziel ist die Sicherstellung des notwendigen Raumbedarfs für Schule und Betreuung. Daher sollte für die Schulentwicklung eine Beschlussfassung zu den baulichen Prioritäten und Standards erfolgen, um die Realisierung bzw Finanzierung zu ermöglichen.
Die Verwaltung schlägt folgende Prioritäten vor:
- Niedrige Investitionskosten
- Finanzierbarkeit in den HH-Jahren (zeitlich staffelbare Investitionskosten)
- Kurze Bauzeiten
Die Verwaltung schlägt folgende Standards vor:
- Gebäude sollen in Holzmodulbauweise gebaut werden
- Ausführung durch Generalunternehmer
- Raumbedarfe, die über die Förderfähigkeit hinausgehen, orientieren sich an Mindestanforderungen
- Energetische Vorgaben werden entsprechend den gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt
- Raumklima darf Funktionalität nicht beeinträchtigen (d.h. Verschattung zB für heiße Sommer ist notwendig, damit Schulbetrieb stattfinden kann)
- Materialien werden vorrangig nach Funktionalität und Wirtschaftlichkeit gewählt
- Funktionierende Raumakustik
- Barrierefreiheit wird entsprechend den gesetzlichen Anforderungen erfüllt
Weitergehende Standards, die insbesondere aus dem Klimaschutzkonzept und dem Ziel der Klimaneutralität resultieren, bedürfen im Einzelnen einer näheren Betrachtung bzw Gegenüberstellung. Beispielsweise sollten Begrünungen von Fassaden und Dächern sowie Photovoltaikanlagen, wo möglich, nachrüstbar vorgesehen werden. Lebenszykluskosten sollen im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten berücksichtigt werden.
RAUMBEDARF
Die Raumbedarfe an den einzelnen Schulen wurden von der Abteilung Kinder-Jugend-Sport gemeinsam mit den Schulleitungen sowie den Betreuungsanbietern erarbeitet. Daraus ergab sich, dass folgende zusätzliche Räume notwendig bzw. gewünscht sind:
Grundschule Hoyren
Ergänzungsgebäude hinter Turnhalle auf dem Bolzplatz
- 1x Klassenzimmer
- 1x Betreuungsraum incl. einfacher Küchenzeile für 22 Kinder
- 2x Einraum-WC-Anlagen¸Barrierefreiheit
Hinweise:
Es ist nicht damit zu rechnen, dass der benötigte Zusatzbau bis 2025/2026 errichtet sein wird; hier wird eine Interimslösung für das zusätzliche Klassenzimmer erforderlich, z.B. in der Grundschule auf der Insel.
Es ist darauf hinzuweisen, dass in Hoyren schon jetzt ein erhöhter Betreuungsbedarf gemeldet ist. Gesetzlich verpflichtet, allen Klassenstufen Betreuung zu bieten, ist die Stadt jedoch erst ab 2029 / 2030.
Aufgrund des bereits bestehenden Betreuungsbedarfs und dem ab 2025 /2026 notwendigen zusätzlichen Klassenzimmer, sollte Hoyren priorisiert werden.
Grundschule Aeschach
Neues Betreuungsgebäude auf ZUP-Grundstück
- 6 Betreuungsräume für 120 Kinder
- Mensa für 60 Kinder gleichzeitig (Zweischichtensystem beim Mittagessen)
- Küche - Aufbereitungsküche 120 Gerichte
- Personalraum
- Büro
- Personal-WC
- Kinder-WC
Hinweis:
Auch hier wird bereits mehr Betreuungsbedarf von den Eltern gemeldet als die Stadt bieten kann.
Daher wäre eine zügige Fertigstellung des Neubaus losgelöst von gesetzlichen Verpflichtungen wünschenswert.
Grundschule Reutin
- 7 Betreuungsräume für ca. 140 Kinder
- 1 Mensa für ca. 120 Kinder gleichzeitig (Vierschichtensystem beim Mittagessen, GS und MS Nutzung)
- Küche – Aufbereitungsküche für ca. 440 Gerichte
- 1 OGTS Büro
- Personal-WC
- Kinder-WC
Hinweis:
Spätestens ab 2029 / 2030 sind zusätzliche Räume (also ein Erweiterungsgebäude) notwendig, da dann der benötigte Raumbedarf nicht mehr durch Umorganisation abgebildet werden kann.
Mittelschule Lindau
Mit einer etwaigen Entscheidung zum Verbleib der Zweihäusigkeit werden folgende Räumlichkeiten dauerhaft am Standort Reutin benötigt.
- 1 Natur und Technik -Raum
- 1 Natur und Technik-Vorbereitungsraum
- Wunsch Schulleitung: 4 Inklusionsräume (abh. von Förderfähigkeit)
2. Notwendige Sanierungen:
Mittelfristig (in frühestens 5 Jahren) müssen nach Abschluss der obengenannten Maßnahmen die Standorte der Mittelschule in Aeschach, der Grundschule Aeschach, sowie der Grundschulstandort Zech saniert werden.
3. Grundschulen, bei denen derzeit kein Handlungsbedarf besteht:
In der Grundschule Oberreitnau wurden notwendige Betreuungsräume bereits im Freizeitzentrum abgebildet.
In der Grundschule Insel kann durch Umorganisationen die Betreuungssituation optimiert werden.
Ausblick zu weiteren Planungsschritten und Ermittlung von Kostenrahmen
Ab verbindlicher Rückmeldung der RvS benötigt es etwa 4 Wochen für die Erarbeitung eines Planungsvorschlags durch den Hochbau in Abstimmung mit der Schule, soweit diese für Rücksprachen innerhalb dieses Zeitraums zur Verfügung steht (Ferienzeit berücksichtigen - der Hochbau ermittelt in diesem Schritt die Grundsätze zu WC-Anlagen, Fluren, Technikflächen, Brandschutz, Fluchtwegen, Abstandsflächen, Funktionalitäten, Geschossigkeiten, räumlicher Einordnung des Baukörpers, etc…).
Nach Finalisierung des Planungsvorschlags (Planungsskizze) kann sodann eine Vorkalkulation des Kostenrahmens durch den Hochbau erfolgen.
In einem dritten Schritt klärt der Hochbau die vergaberechtlichen Fragen mit der RvS, hier sollten Baustandard und Bauprojektstrategie (z.B. Generalunternehmerbeauftragung) schon feststehen, während seitens Hauptamt und Kämmerei die konkrete Förderfähigkeit geklärt wird und wo notwendig, weitere Rücksprachen mit den Schulen erfolgen.
Parallel können die Auftragsverfahren für externe Fachleute und Planer gestartet werden, sofern die Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Die notwendigen Verfahren orientieren sich an den voraussichtlichen Auftragswerten (Ermittlung durch Hochbau nach Finalisierung Kostenrahmen und Bauprojektstrategie). Die Dauer der verfahren nach VgV wird ca. 3- 6 Monate betragen.
Aufgrund der Tatsache, dass in Aeschach und Hoyren unabhängig von Plan A, B oder C Handlungsbedarf besteht, ist der Verwaltung daran gelegen, bis zur nächsten Stadtratssitzung nicht unnötig Zeit zu verlieren. Daher wird dringend um Mittelfreigabe für die weiteren beschriebenen Planungsschritte in Hoyren und Aeschach gebeten.
Die Verwaltung beabsichtigt, spätestens bis zur Stadtratssitzung im Oktober eine Planungsskizze samt Grobkostenplanung für den Schulstandort Reutin vorlegen zu können,
um sodann eine Entscheidung für eine Planungsvariante A, B oder C beschließen lassen zu können.
Aus fachlicher Sicht der Verwaltung ist ein Vergleich von Plan A, B und C anhand folgender Kriterien vorzunehmen:
- Gesamtkosten
- Finanzierbarkeit im städtischen Haushalt
- zeitnahe Deckung des räumlichen Zusatzbedarfs
- fristgerechte Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs