Bestätigung der Gesellschafterbeschlüsse der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2023 (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung) - Ergebnisverwendung - Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Stadtrates, 25.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 10. Sitzung des Stadtrates 25.09.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Am 22.07.2024 hat im Besprechungsraum EG der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH Schulstraße 24, 88131 Lindau, eine Gesellschafterversammlung der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH stattgefunden. 

  1. Jahresabschluss zum 31.12.2023 (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung) 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) wurde durch die Gesellschafterversammlung, vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates, festgestellt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde von der Bavaria Treu AG, München, für das Jahr 2023 erteilt.

  1. Ergebnisverwendung 

Gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages in der Fassung vom 14.12.2016 beträgt das Stammkapital der Gesellschaft 2.950.000 €. Auf dieses sind ohne eigene Anteile 2.876.700,00 € eingezahlt. 

Gemäß § 23 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages kann unter den Gesellschaftern der Bilanzgewinn als Gewinnanteil verteilt werden. Der ausgeschüttete Gewinn darf jedoch gemäß § 23 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages 4 % der Einzahlung der Gesellschafter auf die Stammeinlage nicht übersteigen. Somit können insgesamt maximal 115.068,00 € an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.

Folglich verteilt sich die Ausschüttung an die Gesellschafter wie folgt: 

Stadt Lindau:                                114.350,00 € 
Kunert Holding GmbH & Co. KG:                512,00 € 
Inselbrauerei AG:                                206,00 € 
115.068,00 € 

Da es sich um eine ertragssteuerliche Ausschüttung handelt, sind vom Auszahlungsbetrag je-weils die Kapitalertragssteuer sowie der Solidaritätszuschlag einzubehalten und an das Finanz-amt abzuführen. 

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung den Jahresüberschuss zum 31.12.2023, vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates, wie folgt zu verwenden: 

1. Ausschüttung des jeweils maximal zulässigen Gewinnanteils (= 4 % der jeweils eingezahlten Stammeinlage) an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Stammeinlage. 
2. Den verbleibenden Betrag in Höhe von 3.751.920,57 € (3.866.988,57 € ./. 115.068,00 €) den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen. 

  1. Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung 

Die Aufsichtsräte des Geschäftsjahres 2023 und der Geschäftsführer Herr Alexander G. Mayer, sowie die stellvertretende Geschäftsführerin Frau Gabriella Herrmann sollen für das Geschäftsjahr 2023 der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH entlastet werden.

Beschluss

  1. Der Stadtrat bestätigt den Gesellschafterbeschluss vom 22.07.2024 und genehmigt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH mit einer Bilanzsumme in Höhe von 198.984.239,29 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 3.866.988,57 €. 

  1. Der Stadtrat bestätigt den Gesellschafterbeschluss vom 22.07.2024, nach dem die Gesellschafter im Verhältnis ihrer jeweils eingezahlten Stammeinlage der jeweils maximal zulässige Gewinnanteil in Höhe von 4 % der jeweils eingezahlten Stammeinlage, mithin insgesamt 115.068,00 €, aus dem Jahresüberschuss 2023 an die Gesellschafter ausgeschüttet wird und der verbleibende Betrag in Höhe von 3.751.920,57 € (3.866.988,57 € ./. 115.068,00 €) den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen ist. Zahlungstermin für die Ausschüttung ist der 09.10.2024. 

3.        Der Stadtrat bestätigt den Gesellschafterbeschluss vom 22.07.2024 und erteilt

a) den Aufsichtsräten des Geschäftsjahres 2023 für das Geschäftsjahr 2023;

b) dem Geschäftsführer Herrn Alexander G. Mayer für das Geschäftsjahr 2023 und der stellvertretenden Geschäftsführerin Frau Gabriella Herrmann für das Geschäftsjahr 2023

die Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons nimmt an Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht teil.

Dokumente
Seiten aus STR-2024-09-25 Beschlussvorlage Ö Sachverhalt Jahresabschluss 2023 GWG (.pdf)
STR-2024-09-25 Anlage Beschlussvorlage Ö Bestätigungsvermerk GWG WP JA 2023 (.pdf)

Datenstand vom 22.10.2024 06:51 Uhr