Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Lindau (Bodensee) (Hundesteuersatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates, 23.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 12. Sitzung des Stadtrates 23.10.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Stadt Lindau (B) erhebt seit mindestens 1980 eine Jahressteuer für das Halten eines Hundes oder mehrerer Hunde.
Zuletzt wurde die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer zum 01.01.2022 aktualisiert.  
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 10.10.2024 dem Stadtrat empfohlen, die vorgeschlagene Änderung der Hundesteuersatzung zuzustimmen.  

Fachliche Bewertung

  1. Aktuelle Situation 
Die Hundesteuer der Stadt Lindau (B) beträgt z. Zt. für den ersten Hund 100,- €, für jeden weiteren Hund 196,- €. Für den ersten gehaltenen Kampfhund (Definition nach der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit des Bayerischen Innenministeriums) beträgt die Hundesteuer 1.200,- €, für jeden weiteren 2.352,- €.  

Im Rahmen des Konsolidierungsprozesses soll die Hundesteuer zum 01.01.2025 um 15 % erhöht werden.

Im Vergleich der Höhe der Hundesteuer zu den angrenzenden Gemeinden lässt sich feststellen, dass sich Lindau hier bereits im oberen Rahmen bewegt.  

Gemeinde
erster Hund
weiterer Hund
Kampfhund
sonstiges
Lindau
100,- €
196,- €
1.200,- €
weiterer Kampfhund: 2.352,- €
Achberg
49,- €
98,- €


Bodolz
60,- €
60,-€
500,- €

Friedrichshafen
132,- €
264,-€

Zwingersteuer: 396,- €
Kressbronn
120,- €
240,- €
480,- €
weiterer Kampfhund:
960,- €
Langenargen
96,- €
192,- €

Zwingersteuer: 288,- €
Lindenberg
70,- €
150,- €
800,- €
3. und weitere
Hunde: 240,- €
Nonnenhorn

100,- €
130,- €
1.200,- €
weiterer Kampfhund:
1.600,- €
Oberstaufen
100,- €
200,- €
1.000,- €
weiterer Kampfhund:
1.500,- €
Sigmarszell
50,- €
100,- €
700,- €
3. und weitere
Hunde: 200,- €
Wasserburg
52,- €
75,- €
500,- €
3. und weitere Hunde: 100,- €

Derzeit sind in Lindau 961 Hunde angemeldet, davon 5 Kampfhunde.

In Lindau gibt es wie bisher Steuerbefreiungen für die Haltung von Hunden, die z. B. als Rettungshunde oder Begleithunde für behinderte Personen gehalten werden oder aus dem Tierheim Lindau (Steuerbefreiung für ein Jahr) übernommen werden.
Weiterhin existiert wie bisher die Möglichkeit die Hundesteuer um 50 % zu reduzieren.
Dies gilt für Jagd- und Therapiehunde sowie für Hunde, die in Einöden gehalten werden.  

  1. Zukünftige Situation ab 01.01.2025
Nach der Erhöhung der Hundesteuer wird diese für den ersten Hund 115,- €, für jeden weiteren Hund 225,- €, für den ersten gehaltenen Kampfhund 1.380,- € und für jeden weiteren Kampfhund 2.700,- € betragen.  

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
x
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
90000.02200


Die Höhe der Einnahmen durch die Hundesteuer betrug im Jahr 2024 ca. 104.500 €.
Nach der Erhöhung werden die jährlichen Einnahmen ab dem Jahr 2025 ca. 120.000 € betragen.


Beschluss

Der Stadtrat beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Lindau (Bodensee).
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
erste Änderung zur Hundesteuersatzung (.pdf)

Datenstand vom 29.10.2024 08:48 Uhr