- Ziel, Anlass und Erfordernis der Planung
Die Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen und Grünflächen im Stadtteil Aeschach im Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes der Stadtgärtnerei.
Die im Flächennutzungsplan getroffenen Darstellungen stimmen nicht mit den im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ geplanten Nutzungen überein. Somit ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Die zur Umsetzung der Planung erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ werden im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
- Abgrenzung des Änderungsbereiches
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt im Stadtteil Aeschach und beinhaltet vollständig die Flurnummern 156, 156/1, 157, 158, und 206, jeweils Gemarkung Aeschach.
Der Umgriff der 3. Flächennutzungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:
- Im Norden und Nordwesten durch Flächen für die Landwirtschaft.
- Im Nordosten durch Wohnbauflächen.
- Im Süden und Südosten durch Gemeinbedarfsflächen (Kirche, Schule, Öffentliche Verwaltung, Sportliche Zwecke) sowie die Ludwig-Kick-Straße.
- Im Westen durch Wohnbauflächen und ebenfalls Gemeinbedarfsflächen (Kirche) sowie die Anheggerstraße.
- Änderung des Flächennutzungsplanes
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft und Gemeinbedarf für die Stadtgärtnerei und einen Kindergarten dargestellt. Im Zuge der Planung soll der Geltungsbereich im Flächennutzungsplan von einer landwirtschaftlichen Fläche zu einer öffentlichen Grünfläche und von einer Fläche für den Gemeinbedarf zu einer gemischten Baufläche im Südosten und einer Wohnbaufläche im Nordosten geändert werden.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB zu dem Vorentwurf der 3. Flächennutzungsplanänderung einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 15.05.2024 fand in der Zeit vom 17.06.2024 bis 19.07.2024 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden.
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Entwurf mit Stand vom 15.05.2024 drei Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen wurden von der Verwaltung geprüft und gemäß Anlage 1 abgewogen.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 17.06.2024 an insgesamt 24 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie an acht Nachbargemeinden verschickt.
Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen wie in der Anlage 1 dargestellt.
Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Trägerbeteiligung waren keine Planänderungen oder -ergänzungen gegenüber dem Entwurf zur 3. Flächennutzungsplanänderung mit Stand vom 15.05.2024 veranlasst.