Zu dem zu Grunde liegenden Sachverhalt der probeweisen Etablierung der flexiblen Sperrpfosten im vorgenannten Bereich wird auf die Bekanntmachung im Hauptausschuss am 14. Februar 2023 verwiesen. Wegen Verzögerungen konnte der Probebetrieb mit den Pfosten inklusive Markierung erst im August 2023 in Betrieb genommen werden. In Folge wurde die neue Verkehrslösung wiederkehrend durch vorsätzlichen Vandalismus / Beseitigung der Sperrpoller oder Ersatzbaken sabotiert.
Bei der Straßenverkehrsbehörde gingen in weiterer Folge -je nach Sicht des Betrachters / Nutzers- sowohl positive als auch negative Rückmeldungen ein.
Pro (insbesondere Eltern):
- Verbesserung der Querungssicherheit für Fußgänger insbesondere in der Längsachse des Motzacher Weges
- Verbesserung der Querungssicherheit in der Querachse des Motzacher Weges wegen kürzerer Wegebeziehung bzw. Ausschluss der beiden Seitenarme Oberreutiner Weg und Bräuweg
- Unterbindung Schleich-/Abkürzungsverkehr Richtung Schönbühl, Verkehrs-reduzierung im Oberreutiner Weg „um 80 %“
Contra (insbesondere Bewohner des Oberreutiner Weges):
- Maßnahme sei überzogen; dort sei noch nie etwas passiert
- im Kurvenbereich Oberreutiner Weg / Bräuweg werde es bei Begegnungsverkehr zum abmarkierten Gehweg hin eng / für dortige Fußgänger gefährlich
- nur bedingte Verbesserung der Querungssicherheit in der Querachse des Motzacher Weges (Vorhalt der Zielverfehlung, weil dort mehr gequert würde als in der Längsachse)
- unnötig erzeugte Umwege für Bewohner (insbesondere Richtung Schönbühl) durch den schmalen Bräuweg, teilweise ohne Gehweg, oder zurück durch den Oberreutiner Weg Richtung Steigstraße (Mehrbelastung verkehrsberuhigter Bereich) und
sogar als „Abkürzung“ über Büchelewiesweg / Streitelsfinger Str. Richtung Motzacher Weg / Riggersweilerweg / Schönbühl
(Hinweis: die Abkürzung über den Hammerweg / Riggersweilerweg Richtung Schönbühl wird mittelfristig mit der geplanten Netzdurchtrennung des kurzen Teilstücks des Hammerweges im Zuge der Bebauung Coca-Cola ohnehin wegfallen).
- Umweltbelastung durch Umwege
- aggressiveres Fahrverhalten genervter Umwegfahrer
- erhöhte Gefahr für Kinder im Abschnitt Bräuweg bis Köchlinstraße ohne Gehweg durch erhöhten Verkehr im Bräuweg; insbesondere für Kinder vom Oberreutiner Weg kommend über Gängle Richtung Köchlinstraße
- erhöhte Geschwindigkeit im Motzacher Weg stadtauswärts aufgrund des Wegfalls rechts vor links
- Einengung der Fahrbahnbreite im Kreuzungsbereich bei Begegnungsverkehr
Der Vorhalt erzeugter Umwege bzw. der teilweise fehlenden Gehwege im Bräuweg ist nicht von der Hand zu weisen. Gleichwohl hat sich durch die Netzdurchtrennung bzw. Sicherung der Querungsmöglichkeiten eine Verbesserung für Kinder und Fußgänger ergeben.
Wenn dem Antrag auf Rückbau der Sperrpfosten entsprochen werden würde, wäre in Konsequenz wieder die frühere Gesamtsituation mit schlechten Querungsmöglichkeiten gegeben.
Dem Antrag auf ersatzweise Errichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) im Motzacher Weg sollte aus folgenden Gründen nicht zugestimmt werden (vgl. Anlage 2):
Ein FGÜ wurde bereits vorab nicht in Erwägung gezogen, da er neben den technischen Voraussetzungen an dieser Stelle –unmittelbar nach der Einmündung Hammerweg– auch rechtlich problematisch ist.
Die technischen Vorgaben könnten im Motzacher Weg nur schwierig bzw. kostenaufwendig eingehalten werden. So sollen Fußgängerüberwege möglichst in Gehrichtung errichtet werden, weil Fußgänger erfahrungsgemäß Umwege nicht in Kauf nehmen. Dies ist vom Hammerweg kommend auf Grund der Kreuzungssituation und des unmittelbar gegenüber fehlenden baulichen Gehweges nicht möglich. Hierfür müsste in der Kurve Hammerweg ein langes Geländer errichtet werden. Dadurch entstünde dann wiederum ein Konflikt mit der Position der dortigen Bushaltestelle.
Ein unmittelbar nach der Kurve der Straßeneinmündung Hammerweg liegender FGÜ wäre auch gefährlich; insofern müsste auch der Kurvenradius vergrößert werden, damit eine etwas längere Anfahrtssicht auf den FGÜ gegeben wäre. Zudem müsste ein FGÜ barrierefrei mit beidseitig notwendigen Fußwegabsenkungen hergestellt werden. Des Weiteren müsste die vorhandene Laterne versetzt bzw. gegenüber eine Laterne ergänzt werden.
Die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf ca. 45.000 Euro und sind bis zur ohnehin geplanten baulichen Überplanung der Kreuzung als Interimslösung nicht darstellbar.
Ein FGÜ wäre auch rechtlich problematisch (vgl. § 26 StVO). Sinn und Zweck eines FGÜ ist bei hohem Verkehrsaufkommen eine Wartepflicht für den Kfz-Verkehr zu erzeugen, um dem Fußgänger eine einfachere Querungsmöglichkeit zu ermöglichen. Dieses permanente Verkehrsaufkommen ist im Motzacher Weg nicht gegeben. Hier entstehen regelmäßig Lücken, bei denen ein gefahrloses Queren der Fahrbahn grundsätzlich möglich sein sollte. Es sind daher auch die in den technischen Richtlinien (R-FGÜ) enthaltenen Vorgaben zur notwendigen Anzahl von Fußgängern und Kraftfahrzeugen nicht erfüllt. An der Überquerungsstelle müssten mindestens 50 - 100 Fußgänger pro Stunde die Straße überqueren und mindestens 200 - 300 Autos pro Stunde an der Stelle vorbeifahren. In der Richtlinie R-FGÜ werden FGÜ in Tempo-30-Zonen, meistens in Wohngebieten, grundsätzlich als entbehrlich angesehen, weil dort im Regelfall ein derartiges Verkehrsaufkommen nicht erreicht wird.
Auszug R-FGÜ:
Das Institut für Straßenverkehr des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat 1998 Empfehlungen zur Schulwegsicherung herausgegeben. Dort wird dargestellt, dass Fußgängerüberwege für Kinder problematisch sein können. U.a. wird ausgeführt: „Fußgängerüberwege (Zeichen 293 bzw. 350 StVO) werden häufig gefordert, wobei die Schutzwirkung falsch eingeschätzt wird: Das Vorrangverhältnis zwischen Fußgängern und Fahrzeug ist in der Praxis häufig unklar, so dass eine „Abstimmung“ erfolgen muss. Diese kann man von den Kindern jedoch noch weniger als von erwachsenen Fußgängern erwarten. Kinder können häufig nicht einschätzen, ob der Fahrer anhält bzw. anhalten kann. Gerade für kleine Kinder ist es schwierig, die Überquerungsabsicht deutlich zu machen. Die Abschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen ist nicht einfach. Außerdem reagieren Kinder vielfach spontan. Von Fußgängerüberwegen an Verkehrsstraßen ist auch deshalb abzuraten, weil hier häufig so schnell gefahren wird, dass es zu gefährlichen Brems- und Überholmanövern kommen kann.“ Das Institut folgert daraus, dass Fußgängerüberwege auch bei vorschriftsmäßigem Einsatz häufig für Kinder eher zu mehr Gefahren führen und deshalb zur Schulwegsicherung eher abzulehnen sind. Bestehende und allein zur Schulwegsicherung angelegte Fußgängerüberwege sollten vor diesem Hintergrund im Rahmen der laufenden Überprüfungen kritisch vor allem hinsichtlich Erfordernis und Zweckmäßigkeit hinterfragt werden.
In Abstimmung mit GTL und Mobilitätsplanung würde die Verwaltung deshalb folgenden Kompromiss vorschlagen:
- Belassung der Pfostenreihe entlang des Motzacher Weges
- Öffnung einer ca. 4,5 m breiten Durchfahrt durch Beseitigung von 2 Pfosten (vgl. Anlage 3)
- dadurch wieder Rechts vor Links, reduzierte Fahrgeschwindigkeit / umsichtigeres Ein-/Ausfahren vom / zum Oberreutiner Weg / Bräuweg, Entfall der Umwege
- durch provisorische Fahrbahnverengung Verkürzung der Querungsstrecke im Motzacher Weg (vgl. Anlage 4)