Das Landratsamt Lindau kommt zu dem Ergebnis, dass sich der hinreichende Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast bezüglich des Wirkungspfades Boden-Grundwasser bestätigt hat (§ 3 Abs. 4 BBodSchV) und der Verdacht einer Gefahr für den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze nicht ausgeschlossen werden kann. Dies begründet sich wie folgt:
- Für den Wirkungspfad „Ackerbau und Nutzgarten“ sind die Werte bei Oberbodenbeprobungen unauffällig bzw. unterschritten aber es gab Wuchs-/ Ertragsschäden.
- Nach derzeitigem Kenntnisstand kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass von der schädlichen Bodenveränderung eine Gefährdung für das Oberflächenwasser der Oberreitnauer Ach ausgeht.
Zur weiteren Gefährdungsabschätzung ist daher eine Detailuntersuchung durchzuführen (§ 9 Abs. 2 BBodSchG).
Planungsziele
Dem Antrag der Stadt Lindau vertreten durch die Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau auf Förderung der vorgenannten Detailuntersuchung wurde durch die Geschäftsführung der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) am 22.02.2024 zugestimmt.
Mit finanziellen und fachlichen Unterstützung der GAB soll die Detailuntersuchung durchgeführt werden. Je nach Ergebnis der Detailuntersuchung, kann es zu weiteren Schritten kommen: Sanierungsuntersuchung, Sanierungsplanung und Sanierung.
Beschreibung der Maßnahme
Die Detailuntersuchung ist eine vertiefende weitere Untersuchung zur abschließenden Gefährdungsabschätzung. Dabei sollen insbesondere die Menge und die räumliche Verteilung von Schadstoffen, ihre mobilen und mobilisierbaren Anteile, ihre Ausbreitungsmöglichkeiten in Boden, Gewässer und Luft sowie die Möglichkeit ihrer Aufnahme durch Menschen, Tiere und Pflanzen geprüft werden.
Projektablauf / -beteiligte
Die GAB bietet Beratung bei der
- Auswahl eines geeigneten Untersuchungsbüros, Labors, Gutachters oder Planungsbüros
- Vertragsverhandlung, -gestaltung und -überwachung
- Leistungs- und Rechnungsprüfung
- Abstimmung des wirtschaftlichsten Untersuchungsumfangs mit beauftragtem Büro, Fachbehörden und verfahrensführender Behörde
- Abstimmung des tatsächlich notwendigen Sanierungsumfangs und der wirtschaftlichsten Sanierungsmethode
- Prüfung der Ausschreibungsunterlagen für die Sanierung
- Angebotsprüfung, Vergabevorschlag
Die GAB übernimmt die Projektsteuerung in der Sanierungsphase, d.h.:
- Kostenkontrolle
- Terminkontrolle
- Koordination aller beteiligten Firmen
- Herbeiführen der notwendigen Entscheidungen
- Qualitätskontrolle
Außerdem unterstützt die GAB bei:
- Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit
- sachkundiger Information der Betroffenen, Nachbarn etc.
Kosten und Finanzierung
Die Förderbedingungen setzen einen Eigenanteil des Antragstellers fest, darüber hinaus gehende Kosten gehen zu Lasten der GAB:
- Eigenanteil gesamt: 200.000 €
- Kostenschätzung Detailuntersuchung: 66.000 €
- Zuwendung Detailuntersuchung: 0 €
Ein bereits erbrachter Eigenanteil wird bei Folgeanträgen berücksichtigt (Sanierungsuntersuchung, Sanierungsplanung und Sanierung). In welchem Umfang weitere Untersuchungen vorgenommen werden müssen, kann erst mit Vorliegen der Detailuntersuchung abgeschätzt werden.
Da für das Jahr 2024 keine Mittel für die Altlastendeponie Höhenreute zur Verfügung stehen, wurde in Abstimmung mit dem Landratsamt die GAB gebeten, die Fristen im Vertragsentwurf um ein Jahr nach hinten zu verschieben.
Ein Beschluss im zuständigen Gremium wird hierfür vorausgesetzt.