Abwassergebührenkalkulation


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Werkausschusses GTL, 08.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Werkausschusses GTL 08.10.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Kommunen sind gehalten, für die tatsächliche Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen bzw. Leistungen von den Nutzern Gebühren zu verlangen, um die hierdurch entstehenden Kosten zu refinanzieren. Bei der Kalkulation der Gebühren ist das sogenannte Kostendeckungsprinzip zu berücksichtigen.   

Die Abwassergebühr dient - ebenso wie der Kanalherstellungsbeitrag - zur Deckung der Kosten für den Betrieb und die Vorhaltung der öffentlichen Einrichtung Abwasseranlage, also des Klärwerks und Kanalnetzes der Stadt Lindau nebst allen hiermit verbundenen Aufwänden. 

Die Abwassergebühr wird pro m³ Frischwasserverbrauch erhoben. 

Fachliche Bewertung

Beauftragung

Die Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau haben die Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Rödl & Partner), mit der Kalkulation der Abwassergebühren beauftragt.

Das Projekt gliedert sich in zwei Teilprojekte. Einmal das Teilprojekt „Nachkalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2023 bis 2024 nach Kommunalabgabengesetz“ und das Teilprojekt „Vorauskalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2025 nach KAG“

Grundlage der Gebührenkalkulation

Die Kalkulation der Abwassergebühren erfolgt nach einem vordefinierten Kalkulationsschema.
Im Fokus der Berechnung der Gebührenhöhe steht die Ermittlung der umlagefähigen, also der „nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten“ (Art. 8 Abs. 2 S. 1 KAG). Diese sind sodann zur Ermittlung der Gebührensätze durch die Entgeltmaßstäbe (Abwassermenge) zu dividieren. Dabei werden dem Einrichtungsträger Ermessensspielräume eingeräumt, die auch im Rahmen der vorliegenden Kalkulation berücksichtigt wurden.

Die Datengrundlage für die Gebührenkalkulation stammt aus folgenden Quellen:

  • Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung 2023
  • Wirtschaftsplan 2024 und 2025
  • Verkaufsstatistik Trinkwasser (Lindau, Achberg, Handwerksgruppe) 2022
  • Anlagespiegel nach Sachkonten 2023
  • Vorschauliste für Abschreibungen bis 2028
  • Vereinnahmte Beiträge und Zuschüsse 2023
  • Abrechnung Investitionsanteil Abwasserverband 2023
  • Zuwendungsbescheid für 4. Reinigungsstufe 2023
  • Letztmalige Kalkulation für die Jahre 2023 bis 2024

Kalkulation der Gebühren

Notwendige Aufteilung auf die entsprechenden Kostenträger

Prämissen und Ermessenentscheidungen

  • Betriebskosten / kostenmindernde Erlöse: 
    • Die Betriebskosten und kostenmindernden Erlöse wurden für das Jahr 2023 auf Basis der GuV angesetzt. Grundlage zur Ermittlung der Betriebskosten der Jahren 2024 bis 2025 ist der Wirtschaftsplan.

  • Abschreibungen:
    • Basis sind die Wiederbeschaffungszeitwert (WBZW). Die Ermittlung der WBZW erfolgt auf Grundlage der handelsrechtlichen Nutzungsdauern unter Verwendung der Indexreihen der BNetzA.

  • Kalkulatorische Zinsen
    • Die Zinsbasis sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens abzüglich der Beiträge und Zuschüsse. Der Zinssatz für die Nachkalkulation beläuft sich auf 1,84 % p.a. (vorherige Vorauskalkulation) und für die Vorauskalkulation auf 2,77 % p.a.

  • Beiträge und Zuschüsse
    • Die bereits über Kanalherstellungsbeiträge, Zuschüsse des AV-Bodenseegemeinden sowie öffentliche Zuschüsse finanzierten Teile des Anlagevermögens wurden kostenmindernd berücksichtigt.

  • Abwassermenge
    • Für die Abwassermengen wurde eine konstante Entwicklung (1.700.000 m³) angesetzt.

Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes

Die Wahl des kalkulatorischen Zinssatzes für die Vorauskalkulation 2025 erfolgt in Anlehnung an das KAG. Anteilig wird das Anlagekapital mit folgenden Zinssätzen multipliziert:


Nachkalkulation für die Jahre 2023 bis 2024

Die Einleitungsgebühr pro m³ Abwasser betrug in den Jahren 2023 bis 2024 jeweils 4,55 €/m³. Tatsächlich wäre unter den zugrunde gelegten Kalkulationsprämissen nach Ausgleich der Unterdeckung aus Vorperiode eine Gebühr von 4,58 €/m³ kostendeckend gewesen. Für die Periode der Nachkalkulation ergibt sich eine kalkulatorische Unterdeckung von 108.000 €. Nach Art. 8 Abs. 6 S. 2 KAG sollen Kostenunterdeckungen innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums ausgeglichen werden.

Vorauskalkulation für das Jahr 2025

Für die Periode der Vorauskalkulation ergibt sich unter den angesetzten Prämissen ein ähnlicher Gebührenbedarf wie in der aktuellen Periode. Die geplanten Betriebskosten liegen leicht unter dem Niveau der Vorperiode. Investitionsbedingt (rund 26,9 Mio. €) steigen die kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen deutlich. Die Verzinsung steigt zudem aufgrund des höheren kalkulatorischen Zinssatzes. 

Fazit

Im Ergebnis stehen die konstanten Schmutzwassermengen im Verhältnis zu leicht gestiegenen umlagefähigen Kosten, sodass das Gebührenniveau von 4,55 €/m³ bestätigt werden kann. Die Gebührensätze für reines Wasser nach § 10a Abs. 2 bleiben unverändert. Diese belaufen sich auf folgende Werte:

  • Einleiten von reinem Wasser in den SWK (§ 10a Abs. 2) 0,90 €/m³
  • Einleiten von reinem Wasser in den RWK (§ 10a Abs. 2) 0,23 €/m³

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
keine    
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

Oberbürgermeisterin   D r. A l f o n s   übergibt das Wort an Tillman Reinhardt, Senior Associate, Rödl & Partner, Rödl GmbH.
Berichterstatter   R e i n h a r d t   stellt sich kurz dem Werkausschuss vor und teilt mit, dass Rödl & Partner von den GTL beauftragt wurden, die Nachkalkulation 2023 und 2024 sowie die Vorauskalkulation 2025 der Abwassergebühr vorzunehmen.
Berichterstatter   R e i n h a r d t   stellt die Abwassergebührenkalkulation anhand der Präsentation vor. Es handelt sich einmal um die Nachkalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2023 bis 2024 nach Kommunalabgabengesetz und einmal die Vorauskalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2025 nach KAG. 
Berichterstatter   R e i n h a r d t   geht auf die Datengrundlagen ein, die er von den GTL erhalten hat (Folie 5, Grundlagen für Gebührenkalkulation).
Für die Kalkulation unterscheidet Berichterstatter   R e i n h a r d t   zwischen gebührenfähigen und nicht gebührenfähigen Kosten und erklärt anhand der Präsentation das Schema zur Kalkulation der Gebühren (Folie 6). Zudem geht er dabei auf  verschiedene Prämissen und Ermessenentscheidungen ein, die bei der Kalkulation verwendet werden (Folie 8).
Stadtrat   J ä g e r   fragt, ob die Gebührenanpassung beim nächsten Mal nicht so hoch ausfallen wird, wenn nach Wiederbeschaffungszeitwert abschrieben wird, weil dann eine Art Reserve eingebaut wurde.
Berichterstatter   R e i n h a r d t   bejahrt die Frage. Bei der Kalkulation wurde eine kleine Unterdeckung festgestellt, die aber berücksichtigt und somit ausgeglichen wurde. Die Gebühr müsste 4,58 EUR statt 4,55 EUR sein. Damit kommt es zu einer Unterdeckung von 108.000 EUR.
Stadträtin   R u n d e l  gesteht, dass sie vom letzten Sprung der Erhöhung geschockt war und die Stadträte haben damit nur wenig Spielraum. Stadträtin   R u n d e l   fragt nach, ob es noch einmal zu so einer signifikanten Erhöhung kommen kann.
Berichterstatter   R e i n h a r d t   kann zu dieser Frage noch keine eindeutige Antwort geben, da der aktuelle Betrachtungszeitraum 2025 war und er noch nicht die genauen Zahlen des Zeitraums nach 2025 hat. Die Unterdeckung, die maßgeblich für den voherigen Anstieg von 3,30 €/m³ auf 4,55 €/m³  war, ist ausgeglichen. Auf der anderen Seite müssten die Investitionen berücksichtigt werden, die noch anstehen.
Werkleiter   H u m m l e r    fügt hinzu, dass die GTL das Ziel verfolgt, die Gebühren so stabil wie möglich zu halten. Trotzdem möchte er weitere Erhöhungen nicht grundsätzlich ausschließen, da äußere Einflüsse einen großen Einfluss darauf haben. Sollte es beim Umbau des Klärwerks zu zeitlichen Verzögerungen kommen, kann es durch verzögerte Investitionen theoretisch auch zu einer Überdeckung kommen.
Stadträtin   R u n d e l   ist wichtig, dass die Unterdeckung aufgefangen wird.
Stadtrat   J ä g e r   fragt nach, ob bei den Umlandgemeinden, die bei uns einleiten, Zähler installiert sind bzw. wann dort die Gebührenerhöhung nachgezogen wird.
Berichterstatterin   D r. B u r g h a r d   antwortet, dass die installierten Messeinrichtungen bisher bei Starkregen falsche Ergebenisse geliefert haben. Die Messstationen wurden inzwischen mit Unterstützung des Abwasserverbands umgebaut und modernisiert und damit alle eingeleiteten Mengen erfasst. Aktuell laufen Verhandlungen für eine vereinfachte Gebührenabrechnung mit dem Verband, die eine Komponente beinhaltet, die eine Reduktion von Fremdwasser berücksichtigt. Damit entsteht in den Gemeinden Motivation Maßnahmen zur Kontrolle der Fremdwassermengen zu ergreifen. Nach Abschluss der Verhandlungen soll bis Ende 2024 eine neue Zweckvereinbarung mit dem Verband geschlossen werden.
Ergänzend berichtet Berichterstatterin   D r. B u r g h a r d  , dass der Abwasserverband den Investitionsbeitrag immer im Folgejahr nach der Investion an die GTL entrichtet, so dass Gebührensteigerungen später greifen. Gemäß KAG kann eine Kommune den Zeitraum der Gebührenanpassung variieren und entsprechende Über- oder Unterdeckungen dann ausgleichen. Eine Anpassung der Gebühren kann so unter Umständen bis zu vier Jahre hinausgezögert werden. Das liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Gemeinde. 
Stadtrat   K a i s e r   fragt nach, on die Investitionssumme von 27 Mio. EUR überhaupt noch finanzierbar ist und ob nicht eher mit Verbesserungsbeiträgen anstatt mit einer Erhöhung der Gebühr gearbeitet werden sollte.
Berichterstatter   R e i n h a r d t   erklärt, dass es möglich ist entweder einen einmaligen Verbesserungsbeitrag (hohe Einmalzahlung) von den Bürgern zu fordern oder die Investitionen durch Gebühren zu finanzieren.
Werkleiter   H u m m l e r    ergänzt, dass eine Einmalzahlung in Form eines Verbesserungsbeitrages von z.B. 10.000 EUR gerade für zum Beispiel junge Familie eine grosse Herausforderung darstellen kann.
Berichterstatterin   D r. B u r g h a r d   stimmt zu, dass bei Erhebung von einmaligen Verbesserungsbeiträgen die Gesamtkosten für die Investion geringer wären, nachdem weniger Fremdfinanzierung (Zinsen) erforderlich wäre. Allerdings könnte das dazu führen, dass der Bürger für den Verbesserungsbeitrag einen Kredit aufnehmen muss, so dass die Kosten sowieso beim Endverbraucher ankommen. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Abrechnung der Investitionen über die Gebühr über einen längeren Zeitraum angenehmer für die meisten Bürger. 
Stadtrat   K a i s e r   fragt, wie hoch die Investiontionssumme ist.
Berichterstatterin   D r. B u r g h a r d   antwortet, dass es sich um eine kummulierte Summe handelt.  Die Höhe hängt von der  Umsetzungsgeschwindigkeit der erforderlichen Maßnahmen ab. Aktuell ist die Wasserlinie in Arbeit und zukünftig stehen Investitionen für die Faultürme und den Gasspeicher an.
Stadtrat   K a i s e r   möchte gerne für den nächsten Werkausschuss einen Bericht über die Verhandlungen mit dem Abwasserverband.
Stadträtin   R u n d e l   spricht noch einmal das Thema Starkregenereignisse an und das damit verbundene Problem, dass die Kanäle nicht dafür ausgelegt sind.
Werkleiter   H u m m l e r    erklärt, dass die bestehende Kanalisation für ein 5-jähriges Regenereignis ausgelegt ist. Stärkere Regenereignisse können vorkommen, allerdings kann die Kanalisation nicht danach ausgelegt werden, da die Investition nicht finanzierbar wäre.
Berichterstatterin   D r. B u r g h a r d   ergänzt, dass darauf hingearbeitet wird, dass die privaten Grundstückseigentümer durch Regenrückhaltung und Versickerung auf dem eigenen Grundstück dazu beitragen können, dass die Kanalisation entlastet wird. Dies wird bei Neubauvorhaben ja bereits gefordert und kommt auch der Umwelt zu Gute.
Oberbürgermeisterin   D r. A l f o n s   bedankt sich bei Berichterstatter   R e i n h a r d t   für den ausführlichen und verständlichen Vortrag und wünscht ihm eine gute Heimfahrt.

Beschluss

  1. Der Werkausschuss nimmt die Nachkalkulation der Jahre 2023 und 2024 sowie die Vorkalkulation 2025 zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Werkausschuss beschließt, für die Abteilung GT-Abwasser den kalkulatorischen Zinssatz ab dem 01.01.2025 auf 2,77 % p.a. festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2025 09:35 Uhr