Datum: 07.05.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, ca. 18:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Bekanntgaben
2.1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
2.2 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
2.3 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
2.4 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
3 Stellungnahme der Stadt Lindau zum Planfeststellungsverfahren: Hp Lindau-Aeschach: Neubau Haltepunkt / Erneuerung Verkehrsstation
4 Friedhofsrücklage - Auflösung, Übertrag in allgemeine Rücklage
5 BP Nr. 94 "Auffangparkplatz Blauwiese", 1. Änderung "Mittelschule" - Abwägung der Stellungnahmen der erneuten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB und Satzungsbeschluss
6 vBP Nr. 130 "Kemptener Straße 56" - Wechsel des Vorhabenträgers
7 Aufhebung des Sanierungsgebietes VI "Soziale Stadt - Lindau-Zech"
8 Anfragen und Verschiedenes

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1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Stadtrates 07.05.2025 ö beschließend 1
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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Stadtrates 07.05.2025 ö beschließend 2
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2.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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2.2. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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2.3. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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2.4. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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3. Stellungnahme der Stadt Lindau zum Planfeststellungsverfahren: Hp Lindau-Aeschach: Neubau Haltepunkt / Erneuerung Verkehrsstation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Stadtrates 07.05.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Anlass
Die Haltestelle Lindau-Aeschach befindet sich unmittelbar nördlich der Eisenbahn-Überführung Wackerstraße und soll im Zuge der Stationsoffensive Bayern attraktiver und insgesamt aufgewertet werden. Dazu findet eine umfassende Neuordnung des Haltepunktes statt.

In der verkehrlichen Aufgabenstellung wurde vereinbart, dass die Stadt für die Umfeldmaßnahmen zuständig ist. Dies betrifft die Zuwegung zum Bahnhalt, die Neugestaltung des Spielplatzes sowie die Schaffung von Parkplätzen und die Anbindung an den ÖPNV. Es sind auch kleinere Flächenabtretungen an die Bahn erforderlich. 

Eine vertiefte Beschreibung der Baumaßnahmen ist dem ausgelegten Erläuterungsbericht (Anlage 2) zu entnehmen.

Die Planfeststellungsunterlagen wurden von der DB Infra-GO beim Eisenbahnbundesamt eingereicht. Die Stadt hat durch Fristverlängerung die Möglichkeit, bis zum 15.05.2025 einer Stellungnahme abzugeben.

Bahnsteige
Die Neuplanung sieht drei Außenbahnsteige vor, die mit Fertigteilkantensteinen gebaut werden. Gleis 10 ist mit einer Höhe von 55 cm ü. Schienenoberkante vorgesehen. Für die Gleise 11 und 12 sind Höhen von 75 cm ü. Schienenoberkante vorgesehen. Bahnsteig Gleis 10 hat eine Baulänge von 120 m, die Bahnsteige Gleis 11 und 12 weisen jeweils 170 m Länge auf. Alle Bahnsteige erhalten jeweils ein Wetterschutzhäuschen.

Gehweg zur Personenunterführung
Die Erschließung des Haltepunktes wird völlig neugestaltet. Von der Wackerstraße kommend erschließt ein neu geplanter Gehweg in einem geschwungenen Verlauf die Verkehrsstation und schließt an dem Niveau der Personenunterführung an. Der Gehweg verläuft durch den bestehenden Spielplatz, der von der Stadt neugestaltet wird.

Personenunterführung
Die Gleise sind barrierefrei über eine Personenunterführung erreichbar. Diese wird in Stahlbetonbauweise mit Rohbauweiten von 3,00 m realisiert. Die lichte Raumhöhe beträgt 2,80 m. Als Verbindung der Personenunterführung zu den Gleisen 10 und 11 wird eine zweiläufige Treppenanlage mit Zwischenpodest (15 und 16 Stufen) und einer Treppenlaufbreite (Breite zwischen den Handläufen) von 2,40 m hergestellt. Zum Gleis 12 wird dieselbe Treppenanlage eingebaut.

Schweizer Rampe 
Die Bahnsteige 10 und 11 sind von der Wackerstraße aus auch direkt erreichbar. Hierzu wird eine sog. Schweizer Rampe hergestellt, die eine direkte und schnelle Verbindung auf die Bahnsteige ermöglicht. Sie umfasst zwei Rampenläufe á 28 m mit einer Längsneigung von 10 % und fortführend einen abschließenden Rampenlauf von 8,5 % aufweist. Zwischen den Rampenläufen sind Zwischenpodests vorgesehen. Über das zweite Zwischenpodest kann Gleis 10 direkt erreicht werden. Die nutzbare Breite der Schweizer Rampe beträgt 3,20 m.

Rampe zu Gleis 12
Vorbemerkung: Aus Sicht der Stadt Lindau ist die Bezeichnung im Erläuterungstext falsch. An dieser Stelle müsste anstatt Gleis 10 das Gleis 12 gemeint sein.

Das Gleis 12 wird mittels 3-läufiger Rame barrierefrei erschlossen. Die beiden ersten Rampenläufe haben eine Länge von 6,0 m und verlaufen parallel zum Gleis 12. Der abschließende Rampenlauf trifft lotrecht auf die Bahnsteigkante.

Im Norden, aus Richtung der Holbeinstraße kommend, wird ebenfalls ein direkter barrierefreier Zugang zum Gleis 12 geschaffen.

Aufzuganlagen
Die barrierefreie Erschließung des Bahnhalts wird zudem durch zwei Personenaufzüge gewährleistet. Sie sind beiderseits der Personenunterführung an den Gleisen 10/11 und 12 angeordnet. Die Traglast beträgt 1.050 kg (14 Personen). Die Abmessungen der Kabinen sind mit 1100 x 2100 x 2200 mm vorgesehen.

Baudurchführung
Baubeginn der Hauptmaßnahme ist das Jahr 2026. Die Inbetriebnahme des Gleises 10 ist für Ende 2026 vorgesehen. Jedoch sind dann noch nicht alle Baumaßnahmen abgeschlossen. Die Nutzungsaufnahme der Bahnsteige Gleis 11 und 12 ist Ende 2027 vorgesehen. Damit sollte die Baumaßnahme abgeschlossen sein. Bauunterbrechungen im Winter 26/27 sind im Zeitplan berücksichtigt.

Fachliche Bewertung

Die fachliche Bewertung der Stadt Lindau ist in der Stellungnahme im Anhang zu entnehmen.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

X positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Wesentlicher Beitrag zur Mobilitätswende und zur klimaneutralen Mobilität.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die in Anlage 1 beigefügte Stellungnahme und beauftragt die Verwaltung, diese beim Eisenbahnbundesamt fristgerecht einzureichen.

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4. Friedhofsrücklage - Auflösung, Übertrag in allgemeine Rücklage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Stadtrates 07.05.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Stadt führt seit 2003 eine Sonderrücklage „Friedhofsgebühren“. Damit verfolgte die Stadt das Ziel einer periodengerechten Abgrenzung der Grabnutzungsgebühren.

Vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurde diese Praxis nun beanstandet. Der BKPV bemängelte auch, dass die Zuführungen zur Sonderrücklage teilweise aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert wurden. Zudem sei unklar, für welchen Zweck die Mittel der Sonderrücklage künftig verwendet werden sollen. Bei der 2023 vorgenommenen Gebührenkalkulation für das Bestattungswesen, floss die bestandsmäßig vorhandene Sonderrücklage nicht ein.

Der aktuelle Bestand der Sonderrücklage beträgt 709.068,53 €. Die Mittel sind angelegt mit einem Zinsertrag von rund 21.000 € pro Jahr. 

Fachliche Bewertung

Die Bildung von Sonderrücklagen richtet sich nach den Vorgaben des § 20 Abs. 4 KommHV-Kameralistik. Neben den dort aufgeführten Sonderrücklagen (z.B. für die Einnahmen zur Rekultivierung und Nachsorge von Abfallbeseitigungsanlagen) sollten weitere Sonderrücklagen nur in Ausnahmefällen vorgehalten werden. Eine Sonderrücklage für die Abgrenzung von Grabnutzungsgebühren ist weder nach dem Verordnungstext selbst, noch nach den Kommentierungen vorgesehen. 

Die Stadt Lindau führt Ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik. Damit ist u.a., das Kassenwirksamkeitsprinzip zu beachten. Daher besteht keine rechtliche Grundlage und nach Einschätzung des BKPV auch keine anderweitige Notwendigkeit zur Weiterführung der Sonderrücklage.

Daher hat der BKPV darauf hingewiesen, die Beibehaltung der Sonderrücklage kritisch zu hinterfragen und diese aufzulösen. Es entsteht ein entbehrlicher Verwaltungsaufwand, da u.a. gesonderte Konten verwaltet und Zinseinnahmen zugeordnet werden müssen. Auf Grund des geringen Betrages, ist davon auszugehen, dass in Zukunft keine hohen Zinssätze angeboten werden.

Die Mittel der Sonderrücklage wurden zudem in der Vergangenheit dem allgemeinen Haushalt entzogen – s.o. Es ist daher nur folgerichtig, dass die bisherige Sonderrücklage auch wieder der Allgemeinen Rücklage im Kernhaushalt zugeführt wird.

Bei Auflösung der Sonderrücklage, ist der Bestand zunächst als Einnahme (75000.31900 – Entnahme aus Sonderrücklage) und wieder als Ausgabe (91000.91000 – Zuführung zur Allgemeinen Rücklage) zu buchen. Im Haushaltsplan 2025 ist dies bisher nicht vorgesehen. Es handelt sich daher um außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben, für die Verstärkungen der jeweiligen Haushaltsstellen erforderlich sind. Nach der Geschäftsordnung ist für die Höhe der Beträge der Stadtrat zuständig. Die Deckung der Haushaltsstellen ist gewährleistet.
 

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
731.000 € 
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
Einnahme 75000.31900
Ausgabe 91000.91000





Beschlussvorschlag

  1. Die bestehende Sonderrücklage „Friedhofsgebühren“ wir aufgelöst. 
  2. Der Bestand der Sonderrücklage wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. 
  3. Die erforderlichen Haushaltsstellen werden um die jeweiligen Beträge verstärkt.

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5. BP Nr. 94 "Auffangparkplatz Blauwiese", 1. Änderung "Mittelschule" - Abwägung der Stellungnahmen der erneuten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Stadtrates 07.05.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Am 19.05.2021 hat der Stadtrat beschlossen, auf dem Areal des heutigen Parkplatzes P1 „Blauwiese“ einen Neubau der Mittelschule zu errichten. Im Zusammenhang mit der damaligen Entscheidung wurden umfangreiche Standortalternativenprüfungen vorgenommen und man einigte sich im Stadtrat auf den Standort Blauwiese. Die Überlegungen hatten das Ziel, eine moderne Mittelschule zur Umsetzung zukunftsweisender, pädagogischer Konzepte in hoher, räumlicher Qualität zu realisieren. Außerdem wurden grobe Ansätze zu den zu erwartenden Kosten und der Förderfähigkeit gebildet. Berücksichtigt wurden dabei auch Fragen von Erschließung, Stadtplanung, Umwelt, der zu erwartenden Kosten- und Terminrisiken sowie der nach Interimslösungen für die Bauzeit. 

Durch die aktuelle Haushaltslage und die derzeit nicht absehbare Finanzierungsmöglichkeit eines Neubaus der Mittelschule im Bereich der Blauwiese, werden nun alternative Ansätze zur Schulraumerweiterung verfolgt. Die Genehmigungsplanung des Siegerentwurfs des städtebaulichen Wettbewerbs zur Mittelschule wird nicht weiter ausgeführt. Die bereits fortgeschrittene Bauleitplanung soll nun dennoch abgeschlossen werden, um für künftige Entwicklungen die bauplanungsrechtliche Basis zu schaffen. 

In der Stadtratssitzung vom 16.12.2024 wurden die Stellungnahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in öffentlicher Sitzung abgewogen und auf Grund der erforderlichen Planänderungen der Beschluss zur erneuten Auslegung und Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB gefasst. 

  1. Lage im Stadtgebiet von Lindau: 

Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“ befindet sich im Stadtteil Reutin. Der zu ändernde Bereich des Bebauungsplanes ist ca. zwei Hektar groß. Das Plangebiet wird im Norden von der Reutiner Straße, im Westen von der Ach und anschließender Wohnbebauung begrenzt. Im Süden rahmen ein Fuß- und Radweg und im Osten eine Obstanbaufläche das Plangebiet ein.

Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nr. 559/8 und Nr. 50/4 (teilweise), Gemarkung Reutin sowie Fl.-Nr. 3/6, Gemarkung Aeschach. 

  1. Bestehendes Planungsrecht

Für den Planbereich besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“ (rechtsverbindlich seit 15.09.1992). Zum Schaffen von Baurecht für die Mittelschule und für Anpassungen bei den Grünflächen muss dieser Bebauungsplan teilweise geändert werden. Die südliche Fuß- und Radwegverbindung bleibt weiterhin bestehen bzw. wird der Bebauungsplan an die tatsächlich vorhandenen Wege angepasst.

  1. Ziel und Zweck der Planung

Mit der Änderung werden die Ziele verfolgt, Planungsrecht für den Neubau der Mittelschule zu schaffen, das Gebäude bestmöglich in die bestehenden grünordnerischen Strukturen einzubetten sowie den Neubau im Einklang mit aktuellen Anforderungen und Beschlüssen hinsichtlich Stadtökologie und Klimaschutz zu gestalten. Im Einzelnen ist geplant:

  • eine geordnete städtebauliche und grünordnerische Entwicklung zu sichern,
  • Solitärgebäude in kompakter Bauform zu errichten,
  • die Nachverdichtung zu steuern,
  • die Erschließungssituation für eine Nord-Süd-Durchquerung für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern,
  • vorhandene Grünstrukturen und das FFH-Gebiet freizuhalten bzw. zu sichern,
  • neue grünordnerische Strukturen (z.B. Pausenhof, Pufferbereich zum FFH-Gebiet, Hecke nach Osten) zu schaffen und
  • Anlagen für die Gewinnung solarer Energien, Fassadenbegrünung und ggf. Dachbegrünung festzusetzen.

2. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Die erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Bebauungsplanentwurf einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 16.12.2024 fand in der Zeit vom 24.01.2025 bis 07.02.2025 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden.
Von Seiten der Öffentlichkeit ging zum Entwurf mit Stand vom 16.12.2024 eine Stellungnahme ein. Die Stellungnahme wurde von der Verwaltung geprüft und gemäß Anlage 1 ab­ge­wogen.


3.        Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Die Unterlagen zur erneuten Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB wurden am 22.01.2025 an fünf Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt.
Die Stellungnahmen wurden von der Verwaltung geprüft und gemäß Anlage 1 ab­ge­wogen.

Auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen wurden folgende Änderungen des Bebauungsplans zum Stand vom 16.12.2024 erforderlich:

-        Redaktionelle Anpassung der textlichen Festsetzungen 7.2
-        Redaktionelle Anpassung von Nr. 15 der zeichnerischen Festsetzung

Bei den eingearbeiteten Änderungen handelt es sich um redaktionelle Änderungen. Es besteht kein materieller Änderungsbedarf und Dritte sind von den Änderungen nicht betroffen. Damit ist eine erneute Auslegung des Bebauungsplans gem. § 4a (3) BauGB nicht erforderlich. Der Bebauungsplan kann als Satzung beschlossen werden.

Fachliche Bewertung

Auf den Abwägungsvorschlag in Anlage 1 wird verwiesen.
Aus Sicht der Stadtverwaltung kann für den Bebauungsplan der Satzungsbeschluss gefasst werden. 

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen.  
  2. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt den Bebauungsplanes Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“, 1. Änderung „Mittelschule“ mit Stand vom 07.05.2025 als Satzung

Dokumente
Download Anlage 1 Abwägungstabelle zur erneuten Beteiligung.pdf
Download Anlage 2 Bebauungsplan.pdf
Download Anlage 3 Begründung zum Bebauungsplan.pdf
Download Anlage 4 Umweltbericht.pdf
Download Anlage 5 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.pdf
Download Anlage 6 FFH-Verträglichkeitsprüfung.pdf
Download Anlage 7 Maßnahmenkonzept Gehölzflächen.pdf
Download Anlage 8 Lärmschutzgutachten Bekon.pdf
Download Anlage 9 Artenschutzrechtlicher Kurzbericht.pdf
Download Anlage 10 Geotechnischer Untersuchungsbericht.pdf

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6. vBP Nr. 130 "Kemptener Straße 56" - Wechsel des Vorhabenträgers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Stadtrates 07.05.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der bisherige Vorhabenträger des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 130 „Kemptener Straße 56“, der IVG Immobilien- und Verwaltungs-GmbH, vertreten durch Herrn Jürgen Geser, möchte das Grundstück veräußern. Das Vorhaben soll durch einen neuen Vorhabenträger, die FL Wohnbau GmbH, vertreten durch Herrn Timm Lingg und Herrn Fabian Fleschhhut. 
Gemäß § 12 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 19 des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 130 „Kemptener Straße 56“ bedarf der Wechsel des Vorhabenträgers der Zustimmung der Gemeinde.
Mit Schreiben vom 10.02.2025 wurde die Stadt Lindau von dem Notariat Reibenspieß und Kühnlein über den bevorstehenden Wechsel des Rechtsnachfolgers zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kemptener Straße 56“ informiert. Mit Antrag vom 04.04.2025 wurde der Wechsel des Vorhabenträgers von der Firma „FL Wohnbau GmbH“ als neuer Vorhabenträger beantragt (siehe Anlage).
       
Die Zustimmung der Gemeinde darf gem. § 12 Abs. 5 S. 2 BauGB nur dann verweigert werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplans innerhalb einer, der im Durchführungsvertrag genannten, Frist gefährdet ist.

Einhaltung der Frist
Der Durchführungsvertrag ist mit Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Bekanntmachung) ab dem 20.05.2023 wirksam.
Im Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger, das Vorhaben innerhalb einer Frist von 6 Jahren nach Erteilung der vollziehbaren Baugenehmigung fertigzustellen (§ 4 Abs. 6 des Durchführungsvertrags). Die Baugenehmigung wurde am 08.08.2024 erteilt, somit ist das Vorhaben bis zum 08.08.2030 fertigzustellen. 

Erklärung des Rechtsnachfolgers für die Erfüllung des Vertrages
Der Rechtsnachfolger hat gegenüber der Stadt Lindau eine schriftliche Erklärung abgegeben, alle Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 130 „Kemptener Straße 56“ und des Durchführungsvertrages und alle damit verbundenen Pflichten entsprechend durchzuführen.

Der neue Vorhabenträger hat zudem nachgewiesen, dass er bereit und in der Lage ist, das Vorhaben innerhalb der im Durchführungsvertrag genannten Frist zu verwirklichen.

Es liegen somit alle Voraussetzungen für eine Zustimmung vor.

Fachliche Bewertung

Die Stadt Lindau ist verpflichtet dem Wechsel des Vorhabenträgers zuzustimmen, da alle gesetzlichen und vertraglichen Vorrausetzungen hierfür erfüllt werden.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen, ja
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt dem Wechsel des Vorhabenträgers für den Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 130 „Kemptener Str. 56“ zu.

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7. Aufhebung des Sanierungsgebietes VI "Soziale Stadt - Lindau-Zech"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Stadtrates 07.05.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

  1. Allgemeine Angaben 
Gebietsbezeichnung:         Sanierungsgebiet VI „Soziale Stadt – Lindau-Zech“
Gebietsgröße:                        ca. 137 ha
Förmliche Festlegung:        12.06.2003 (Stadtratsbeschluss)
Rechtskraft:                        29.08.2003 (Bekanntmachung Lindauer Bürgerzeitung)
Verfahrensart:                        vereinfachtes Verfahren
Genehmigungspflichten:        gem. § 144 Abs. 1 BauGB 
(§ 141 Abs. 2 BauGB findet keine Anwendung)

  1. Rechtlicher Rahmen
Nach § 162 Abs. 1 BauGB sind Sanierungssatzungen aufzuheben, wenn
1.) die Sanierung durchgeführt ist oder
2.) die Sanierung sich als undurchführbar erweist oder
3.) die Sanierung aus anderen Gründen aufgegeben wird oder
4.) die nach § 142 Abs. 3 Satz 3 oder 4 BauGB für die Durchführung der Sanierung 
festgelegte Frist abgelaufen ist.
Der Beschluss, durch den die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets ganz oder teilweise aufgehoben wird, hat als Satzung zu ergehen und ist ortsüblich bekannt zu machen (§162 Abs. 2 BauGB). Mit der Bekanntmachung wird die Satzung rechts­verbindlich.


  1. Sachverhalt
Im Jahr 2000 wurde der Stadtteil Zech in das Städtebauförderungsprogramm „Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt“ aufgenommen. 
Im Stadtteil kamen seinerzeit bauliche Mängel und ein im Vergleich zur restlichen Stadt deutlich höherer Migrantenanteil sowie ein überdurchschnittlich hoher Anteil älterer Bewohner bei gleichzeitig hohem Anteil von Bewohner unter 18 Jahren zusammen. 
Ein Integriertes Handlungskonzept legte folgende Schwerpunkte fest: Es sollten Angebote für Kinder und Jugendliche geschaffen und Maßnahmen zur Förderung von Bildung und Integration ergriffen werden. Durch Neubau und Sanierung sollte eine bauliche Aufwertung erfolgen, benötigt wurden vor allem Angebote für junge Familien und altersgerechtes Wohnen. Um dieses Ziel zu unterstützen, erfolgte im Jahr 2003 die Festlegung zum Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren.

Fachliche Bewertung

Die rechtlichen Voraussetzungen zum Aufheben der Sanierungssatzung liegen vor. Die Sanierungsziele sind weitestgehend erreicht und die Sanierung ist abgeschlossen. Durch Aufwertung bestehender Gebäude und durch Neubauten des flächenmäßig größten Eigentümers GWG wurde das Angebot an Wohnungen insgesamt erhöht, ausdifferenziert und für alle Bevölkerungsgruppen aktiviert. Auch der Anteil an barrierefreien Wohnungen stieg.
Mit dem Treffpunkt Zech besteht ein anerkannter, beliebter und vitaler Treffpunkt für den Ortsteil, der auf vielfältige Weise soziale Arbeit leistet. 
Die Aufwertung öffentlicher Räume, zuletzt durch die Neugestaltung des Spielplatzes am Max-Halbe-Weg durch die GTL, gelang in Teilbereichen.
Zusammenfassend wird empfohlen, das Sanierungsgebiet formal aufzuheben.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen

Keine finanziellen Auswirkungen. 
Die letzten Fördermittel im Sanierungsgebiet VI wurden abgerufen.
Die Abrechnung der Sanierungssatzung ist bereits vollständig erfolgt. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Aufhebung nach § 162 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für das Sanierungsgebiet VI „Soziale Stadt – Lindau-Zech“. 
Anlagen: 
  • Satzung zur Aufhebung
  • Lageplan zur Aufhebung
  • Begründung zur Aufhebungssatzung

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8. Anfragen und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Stadtrates 07.05.2025 ö beschließend 8
Datenstand vom 02.05.2025 11:37 Uhr