Datum: 07.05.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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07.05.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons eröffnet die öffentliche Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung gibt es keine Einwände, somit ist sie so genehmigt.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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07.05.2025
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ö
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beschließend
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2 |
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2.1. Vorstellung von Stefanie Czuday, neue Mitarbeiterin Presse & Kommunikation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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07.05.2025
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons berichtet, dass seit 01. April 2025 Frau Stefanie Czuday die neue Mitarbeiterin in der Abteilung Presse & Organisation ist.
Frau Czuday stellt sich den Anwesenden vor.
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2.2. Vergabe Bürgerbeteiligung Berliner Platz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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07.05.2025
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in nicht-öffentlicher Sitzung vom 07. Mai 2025 beschlossen, die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Wettbewerbs Berliner Platz an die Büros Team m&m Webeagentur und co.KG sowie clavis Kommunikation GmbH gemäß den Angeboten vom 26.03.2025 zu vergeben
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2.3. Bekanntgabe Auftragsvergabe für die Lieferung und Einrichtung von Druckern und Kopierern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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07.05.2025
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ö
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informativ
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2.3 |
Sachverhalt
Die Stadt Lindau hat im Februar 2025 die Lieferung und Einrichtung von Druckern und Kopierer europaweit öffentlich ausgeschrieben. Ausgeschrieben wurden 129 Druck-/Kopiersysteme für alle 33 Standorte -einschließlich Schulen, Kultureinrichtungen und GTL.
Elf Firmen haben sich an der Ausschreibung beteiligt, fünf Firmen haben Angebote abgegeben, die sich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewegen.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgte nach den Zuschlagskriterien 50 % Preis und 50 % Qualität gemäß vorgegebener Bewertungsmatrix.
Der Finanzausschuss hat in der nicht-öffentlichen Sitzung am 06.05.2025 einstimmig die Auftragsvergabe für die Lieferung und Einrichtung von Druckern und Kopierern an den wirtschaftlichsten Bieter TA Triumph-Adler Deutschland GmbH, Südwestpark 23, 90449 Nürnberg beschlossen.
Die Angebotssumme beläuft sich auf rund 290.000,00 € brutto -die Mittel stehen entsprechend zur Verfügung. Trotz allgemeiner Preissteigerungen konnten im Rahmen der Ausschreibung Einsparungen erzielt werden.
Der Austausch der Geräte ist für August vorgesehen. Die Vertragslaufzeit beläuft sich auf 60 Monate
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2.4. Lindauer Nacht der Demokratie
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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07.05.2025
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ö
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beschließend
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2.4 |
Sachverhalt
Stadt machen, wer macht mit? Auf der Veranstaltung „Lindauer Nacht der Demokratie“ möchten die Stadtverwaltung und der Stadtrat mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen, Hemmschwellen abbauen und ermutigen, Lindau mitzugestalten. Jede und jeder kann mit einem politischen Engagement für Lindau Ideen einbringen und unsere Zukunft zum Positiven verändern. Dazu laden wir herzlich ein.
Wann: Dienstag, 27. Mai, 17.30 bis ca. 21.30 Uhr
Wo: Altes Rathaus, Bismarckplatz 4, Lindau
Der Abend beginnt um 17.30 Uhr mit einer Plakatausstellung rund um das Thema Stadtrat. Bereits um 17 Uhr gibt es die Möglichkeit, an einer Führung durchs Alte Rathaus teilzunehmen. Im Anschluss geben eine Stadträtin und ein Stadtrat kurze Einblicke in ihre persönliche Arbeit im Ehrenamt. In kleinen Gruppen diskutieren wir die Fragen: Wie wird Kommunalpolitik für Lindauerinnen und Lindauer interessanter? Was können wir tun, um mehr Menschen für die Mitarbeit in der Kommunalpolitik zu gewinnen? Zum Ausklang des Abends gibt es ab 21 Uhr einen Apéro mit Musik – für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Für die Planung ist eine formlose Anmeldung per Mail bis Freitag, 16. Mai, hilfreich: projektschmiede@lindau.de. Begleitpersonen sind herzlich willkommen – leiten Sie die Einladung gerne weiter oder teilen Sie die angehängten Dateien bei Social Media.
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2.5. Annahme von Spenden, Schenkungen u. ähnlichen Zuwendungen - Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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07.05.2025
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ö
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informativ
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2.5 |
Sachverhalt
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung im letzten Dezenmber beschlossen, entsprechend den Handlungsempfehlungen des BayStMI vom 27.Oktober 2008 alle bei der Stadt eingegangenen Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen vierteljährlich dem Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
Im ersten Quartal sind bei der Stadt Spenden in Höhe von insgesamt 31.847,50 Euro eingegangen. Gespendet wurde für die Förderung von Kunst und Kultur (Hundertwasserausstellung und Cavazzen) für die Förderung des Sports (VHS-Ballett) sowie die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege (zwei Baumspenden). Außerdem für die Förderung der Erziehungs-, Volks und Berufsbildung einschl. Studentenhilfe (Jugendzentrum Xtra).
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 06. Mai 2025 die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, die im Zeitraum vom 01.01.-31.03.2025 in Höhe von 31.847,50 Euro, die bei der Stadt eingegangen sind, beschlossen.
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3. Stellungnahme der Stadt Lindau zum Planfeststellungsverfahren: Hp Lindau-Aeschach: Neubau Haltepunkt / Erneuerung Verkehrsstation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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07.05.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Anlass
Die Haltestelle Lindau-Aeschach befindet sich unmittelbar nördlich der Eisenbahn-Überführung Wackerstraße und soll im Zuge der Stationsoffensive Bayern attraktiver und insgesamt aufgewertet werden. Dazu findet eine umfassende Neuordnung des Haltepunktes statt.
In der verkehrlichen Aufgabenstellung wurde vereinbart, dass die Stadt für die Umfeldmaßnahmen zuständig ist. Dies betrifft die Zuwegung zum Bahnhalt, die Neugestaltung des Spielplatzes sowie die Schaffung von Parkplätzen und die Anbindung an den ÖPNV. Es sind auch kleinere Flächenabtretungen an die Bahn erforderlich.
Eine vertiefte Beschreibung der Baumaßnahmen ist dem ausgelegten Erläuterungsbericht (Anlage 2) zu entnehmen.
Die Planfeststellungsunterlagen wurden von der DB Infra-GO beim Eisenbahnbundesamt eingereicht. Die Stadt hat durch Fristverlängerung die Möglichkeit, bis zum 15.05.2025 einer Stellungnahme abzugeben.
Bahnsteige
Die Neuplanung sieht drei Außenbahnsteige vor, die mit Fertigteilkantensteinen gebaut werden. Gleis 10 ist mit einer Höhe von 55 cm ü. Schienenoberkante vorgesehen. Für die Gleise 11 und 12 sind Höhen von 75 cm ü. Schienenoberkante vorgesehen. Bahnsteig Gleis 10 hat eine Baulänge von 120 m, die Bahnsteige Gleis 11 und 12 weisen jeweils 170 m Länge auf. Alle Bahnsteige erhalten jeweils ein Wetterschutzhäuschen.
Gehweg zur Personenunterführung
Die Erschließung des Haltepunktes wird völlig neugestaltet. Von der Wackerstraße kommend erschließt ein neu geplanter Gehweg in einem geschwungenen Verlauf die Verkehrsstation und schließt an dem Niveau der Personenunterführung an. Der Gehweg verläuft durch den bestehenden Spielplatz, der von der Stadt neugestaltet wird.
Personenunterführung
Die Gleise sind barrierefrei über eine Personenunterführung erreichbar. Diese wird in Stahlbetonbauweise mit Rohbauweiten von 3,00 m realisiert. Die lichte Raumhöhe beträgt 2,80 m. Als Verbindung der Personenunterführung zu den Gleisen 10 und 11 wird eine zweiläufige Treppenanlage mit Zwischenpodest (15 und 16 Stufen) und einer Treppenlaufbreite (Breite zwischen den Handläufen) von 2,40 m hergestellt. Zum Gleis 12 wird dieselbe Treppenanlage eingebaut.
Schweizer Rampe
Die Bahnsteige 10 und 11 sind von der Wackerstraße aus auch direkt erreichbar. Hierzu wird eine sog. Schweizer Rampe hergestellt, die eine direkte und schnelle Verbindung auf die Bahnsteige ermöglicht. Sie umfasst zwei Rampenläufe á 28 m mit einer Längsneigung von 10 % und fortführend einen abschließenden Rampenlauf von 8,5 % aufweist. Zwischen den Rampenläufen sind Zwischenpodests vorgesehen. Über das zweite Zwischenpodest kann Gleis 10 direkt erreicht werden. Die nutzbare Breite der Schweizer Rampe beträgt 3,20 m.
Rampe zu Gleis 12
Vorbemerkung: Aus Sicht der Stadt Lindau ist die Bezeichnung im Erläuterungstext falsch. An dieser Stelle müsste anstatt Gleis 10 das Gleis 12 gemeint sein.
Das Gleis 12 wird mittels 3-läufiger Rame barrierefrei erschlossen. Die beiden ersten Rampenläufe haben eine Länge von 6,0 m und verlaufen parallel zum Gleis 12. Der abschließende Rampenlauf trifft lotrecht auf die Bahnsteigkante.
Im Norden, aus Richtung der Holbeinstraße kommend, wird ebenfalls ein direkter barrierefreier Zugang zum Gleis 12 geschaffen.
Aufzuganlagen
Die barrierefreie Erschließung des Bahnhalts wird zudem durch zwei Personenaufzüge gewährleistet. Sie sind beiderseits der Personenunterführung an den Gleisen 10/11 und 12 angeordnet. Die Traglast beträgt 1.050 kg (14 Personen). Die Abmessungen der Kabinen sind mit 1100 x 2100 x 2200 mm vorgesehen.
Baudurchführung
Baubeginn der Hauptmaßnahme ist das Jahr 2026. Die Inbetriebnahme des Gleises 10 ist für Ende 2026 vorgesehen. Jedoch sind dann noch nicht alle Baumaßnahmen abgeschlossen. Die Nutzungsaufnahme der Bahnsteige Gleis 11 und 12 ist Ende 2027 vorgesehen. Damit sollte die Baumaßnahme abgeschlossen sein. Bauunterbrechungen im Winter 26/27 sind im Zeitplan berücksichtigt.
Fachliche Bewertung
Die fachliche Bewertung der Stadt Lindau ist in der Stellungnahme im Anhang zu entnehmen.
Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau
X positive Auswirkungen
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Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
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Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
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entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035
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Wesentlicher Beitrag zur Mobilitätswende und zur klimaneutralen Mobilität.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Stadtrat Müller bittet um bildhafte Darstellung.
Der Werkleiter der GTL, Herr P. Hummler, zeigt den angehängten Plan.
Stadtrat Dr. Adams merkt an, dass es für Menschen mit Behinderung, Kinderwägen oder schwerem Gepäck schwierig ist, den Abstand zwischen Zug und Bahnsteig zu bewältigen. Er möchte wissen, wie die Bahn dies plane.
Der Werkleiter der GTL, Herr P. Hummler antwortet, dass die unterschiedlichen Höhen in ganz Deutschland ein Problem sind und die Stadt hier keine Forderungen stellen kann.
Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Koschka, ergänzt, dass man bereits 2018 einen barrierefreien Inselbahnhof beim EBA gefordert habe und dies auch so in den Planunterlagen vermerkt ist.
Stadtrat Jöckel will wissen, wieso die Maßnahme nicht mit der Unterführung der Wackerstraße verbunden werden kann.
Der Werkleiter der GTL, Herr P. Hummler, verweist auf die Beschlussvorlage und darauf, dass der Bahn eine Kombination nicht möglich ist.
Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer zeigt sich erfreut, dass der Haltepunkt für Menschen mit Behinderung gut erschlossen ist und möchte wissen, wieso das in Reutin nicht möglich ist.
Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Koschka, antwortet, dass man das auch in Reutin gefordert habe, es jedoch kein Durchdringen gab. Gegen die Regularien der Bahn könne die Stadt nur schwer dagegen anarbeiten.
Der Werkleiter der GTL, Herr P. Hummler, ergänzt, dass die sog. Schweizer Rampe eine Steigung von 10 % aufweist und diese nicht der Barrierefreiheit entspricht.
Stadtrat Kaiser erkundigt sich nach der Überdachung.
Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Koschka, antwortet, dass es bei den Wetterschutzhäuschen bleibt.
Stadtrat Büchele kritisiert die nicht funktionierenden Aufzüge in Reutin und befürchtet, dass dies in Aeschach genau so sein wird.
Der Werkleiter der GTL, Herr P. Hummler sieht dies genauso. Er merkt an, dass Laut Bahn, in deren Zuständigkeitsbereich die Aufzüge fallen, diese nur eine Ausfallquote von 4 % haben.
Stadtrat Freiberg erkundigt sich nach der zeitlichen Quote und ob man in etwa sagen kann, wann alles fertig sein wird oder man sich in diesem Bereich auf eine Dauerbaustelle einstellen müsse.
Der Werkleiter der GTL, Herr P. Hummler, antwortet, dass es schwierig ist, hier etwas Belastbares zu sagen. Insgesamt dauern die Maßnahmen vier Jahre, aber er weiß nicht, ob dazwischen Pausen sein werden.
Stadtrat Kaiser erkundigt sich nach der Reihenfolge.
Der Werkleiter der GTL, Herr P. Hummler, verweist auf einen Gesprächstermin in den nächsten zwei Wochen mit der Bahn zur Bauphasenplanung. Er hofft darauf, in den nächsten vier bis acht Wochen einen Sachstand geben zu können.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die in Anlage 1 beigefügte Stellungnahme und beauftragt die Verwaltung, diese beim Eisenbahnbundesamt fristgerecht einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage_1_STN_Stadt_Lindau_Haltepunkt_Lindau_Aeschach_Neubau.pdf
Download Anlage_2_Erläuterungsbericht_zum Haltepunkt_Aeschach.pdf
Download Anlage_3_Lageplan_zum_Hp_Aeschach.pdf
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4. Friedhofsrücklage - Auflösung, Übertrag in allgemeine Rücklage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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07.05.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Stadt führt seit 2003 eine Sonderrücklage „Friedhofsgebühren“. Damit verfolgte die Stadt das Ziel einer periodengerechten Abgrenzung der Grabnutzungsgebühren.
Vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurde diese Praxis nun beanstandet. Der BKPV bemängelte auch, dass die Zuführungen zur Sonderrücklage teilweise aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert wurden. Zudem sei unklar, für welchen Zweck die Mittel der Sonderrücklage künftig verwendet werden sollen. Bei der 2023 vorgenommenen Gebührenkalkulation für das Bestattungswesen, floss die bestandsmäßig vorhandene Sonderrücklage nicht ein.
Der aktuelle Bestand der Sonderrücklage beträgt 709.068,53 €. Die Mittel sind angelegt mit einem Zinsertrag von rund 21.000 € pro Jahr.
Fachliche Bewertung
Die Bildung von Sonderrücklagen richtet sich nach den Vorgaben des § 20 Abs. 4 KommHV-Kameralistik. Neben den dort aufgeführten Sonderrücklagen (z.B. für die Einnahmen zur Rekultivierung und Nachsorge von Abfallbeseitigungsanlagen) sollten weitere Sonderrücklagen nur in Ausnahmefällen vorgehalten werden. Eine Sonderrücklage für die Abgrenzung von Grabnutzungsgebühren ist weder nach dem Verordnungstext selbst, noch nach den Kommentierungen vorgesehen.
Die Stadt Lindau führt Ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik. Damit ist u.a., das Kassenwirksamkeitsprinzip zu beachten. Daher besteht keine rechtliche Grundlage und nach Einschätzung des BKPV auch keine anderweitige Notwendigkeit zur Weiterführung der Sonderrücklage.
Daher hat der BKPV darauf hingewiesen, die Beibehaltung der Sonderrücklage kritisch zu hinterfragen und diese aufzulösen. Es entsteht ein entbehrlicher Verwaltungsaufwand, da u.a. gesonderte Konten verwaltet und Zinseinnahmen zugeordnet werden müssen. Auf Grund des geringen Betrages, ist davon auszugehen, dass in Zukunft keine hohen Zinssätze angeboten werden.
Die Mittel der Sonderrücklage wurden zudem in der Vergangenheit dem allgemeinen Haushalt entzogen – s.o. Es ist daher nur folgerichtig, dass die bisherige Sonderrücklage auch wieder der Allgemeinen Rücklage im Kernhaushalt zugeführt wird.
Bei Auflösung der Sonderrücklage, ist der Bestand zunächst als Einnahme (75000.31900 – Entnahme aus Sonderrücklage) und wieder als Ausgabe (91000.91000 – Zuführung zur Allgemeinen Rücklage) zu buchen. Im Haushaltsplan 2025 ist dies bisher nicht vorgesehen. Es handelt sich daher um außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben, für die Verstärkungen der jeweiligen Haushaltsstellen erforderlich sind. Nach der Geschäftsordnung ist für die Höhe der Beträge der Stadtrat zuständig. Die Deckung der Haushaltsstellen ist gewährleistet.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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731.000 €
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Einnahme 75000.31900
Ausgabe 91000.91000
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Beschluss
- Die bestehende Sonderrücklage „Friedhofsgebühren“ wird aufgelöst.
Der Bestand der Sonderrücklage wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Die erforderlichen Haushaltsstellen werden um die jeweiligen Beträge verstärkt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0
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5. BP Nr. 94 "Auffangparkplatz Blauwiese", 1. Änderung "Mittelschule" - Abwägung der Stellungnahmen der erneuten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB und Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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07.05.2025
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Am 19.05.2021 hat der Stadtrat beschlossen, auf dem Areal des heutigen Parkplatzes P1 „Blauwiese“ einen Neubau der Mittelschule zu errichten. Im Zusammenhang mit der damaligen Entscheidung wurden umfangreiche Standortalternativenprüfungen vorgenommen und man einigte sich im Stadtrat auf den Standort Blauwiese. Die Überlegungen hatten das Ziel, eine moderne Mittelschule zur Umsetzung zukunftsweisender, pädagogischer Konzepte in hoher, räumlicher Qualität zu realisieren. Außerdem wurden grobe Ansätze zu den zu erwartenden Kosten und der Förderfähigkeit gebildet. Berücksichtigt wurden dabei auch Fragen von Erschließung, Stadtplanung, Umwelt, der zu erwartenden Kosten- und Terminrisiken sowie der nach Interimslösungen für die Bauzeit.
Durch die aktuelle Haushaltslage und die derzeit nicht absehbare Finanzierungsmöglichkeit eines Neubaus der Mittelschule im Bereich der Blauwiese, werden nun alternative Ansätze zur Schulraumerweiterung verfolgt. Die Genehmigungsplanung des Siegerentwurfs des städtebaulichen Wettbewerbs zur Mittelschule wird nicht weiter ausgeführt. Die bereits fortgeschrittene Bauleitplanung soll nun dennoch abgeschlossen werden, um für künftige Entwicklungen die bauplanungsrechtliche Basis zu schaffen.
In der Stadtratssitzung vom 16.12.2024 wurden die Stellungnahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in öffentlicher Sitzung abgewogen und auf Grund der erforderlichen Planänderungen der Beschluss zur erneuten Auslegung und Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB gefasst.
- Lage im Stadtgebiet von Lindau:
Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“ befindet sich im Stadtteil Reutin. Der zu ändernde Bereich des Bebauungsplanes ist ca. zwei Hektar groß. Das Plangebiet wird im Norden von der Reutiner Straße, im Westen von der Ach und anschließender Wohnbebauung begrenzt. Im Süden rahmen ein Fuß- und Radweg und im Osten eine Obstanbaufläche das Plangebiet ein.
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nr. 559/8 und Nr. 50/4 (teilweise), Gemarkung Reutin sowie Fl.-Nr. 3/6, Gemarkung Aeschach.
- Bestehendes Planungsrecht
Für den Planbereich besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“ (rechtsverbindlich seit 15.09.1992). Zum Schaffen von Baurecht für die Mittelschule und für Anpassungen bei den Grünflächen muss dieser Bebauungsplan teilweise geändert werden. Die südliche Fuß- und Radwegverbindung bleibt weiterhin bestehen bzw. wird der Bebauungsplan an die tatsächlich vorhandenen Wege angepasst.
- Ziel und Zweck der Planung
Mit der Änderung werden die Ziele verfolgt, Planungsrecht für den Neubau der Mittelschule zu schaffen, das Gebäude bestmöglich in die bestehenden grünordnerischen Strukturen einzubetten sowie den Neubau im Einklang mit aktuellen Anforderungen und Beschlüssen hinsichtlich Stadtökologie und Klimaschutz zu gestalten. Im Einzelnen ist geplant:
- eine geordnete städtebauliche und grünordnerische Entwicklung zu sichern,
- Solitärgebäude in kompakter Bauform zu errichten,
- die Nachverdichtung zu steuern,
- die Erschließungssituation für eine Nord-Süd-Durchquerung für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern,
- vorhandene Grünstrukturen und das FFH-Gebiet freizuhalten bzw. zu sichern,
- neue grünordnerische Strukturen (z.B. Pausenhof, Pufferbereich zum FFH-Gebiet, Hecke nach Osten) zu schaffen und
- Anlagen für die Gewinnung solarer Energien, Fassadenbegrünung und ggf. Dachbegrünung festzusetzen.
2. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Die erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Bebauungsplanentwurf einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 16.12.2024 fand in der Zeit vom 24.01.2025 bis 07.02.2025 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden.
Von Seiten der Öffentlichkeit ging zum Entwurf mit Stand vom 16.12.2024 eine Stellungnahme ein. Die Stellungnahme wurde von der Verwaltung geprüft und gemäß Anlage 1 abgewogen.
3. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Die Unterlagen zur erneuten Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB wurden am 22.01.2025 an fünf Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt.
Die Stellungnahmen wurden von der Verwaltung geprüft und gemäß Anlage 1 abgewogen.
Auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen wurden folgende Änderungen des Bebauungsplans zum Stand vom 16.12.2024 erforderlich:
- Redaktionelle Anpassung der textlichen Festsetzungen 7.2
- Redaktionelle Anpassung von Nr. 15 der zeichnerischen Festsetzung
Bei den eingearbeiteten Änderungen handelt es sich um redaktionelle Änderungen. Es besteht kein materieller Änderungsbedarf und Dritte sind von den Änderungen nicht betroffen. Damit ist eine erneute Auslegung des Bebauungsplans gem. § 4a (3) BauGB nicht erforderlich. Der Bebauungsplan kann als Satzung beschlossen werden.
Fachliche Bewertung
Auf den Abwägungsvorschlag in Anlage 1 wird verwiesen.
Aus Sicht der Stadtverwaltung kann für den Bebauungsplan der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Diskussionsverlauf
Für Stadtrat Obermayr wäre es sinnvoller gewesen, den Grünfinger im Bebauungsplan festzusetzen. Diesem Ansinnen ist die Verwaltung nicht gefolgt und hat stattdessen den Bebauungsplan einer Mittelschule erarbeitet. Die Bunte Liste wird daher nicht zustimmen.
Beschluss
- Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen.
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt den Bebauungsplanes Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“, 1. Änderung „Mittelschule“ mit Stand vom 07.05.2025 als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 6
Dokumente
Download Anlage 1 Abwägungstabelle zur erneuten Beteiligung.pdf
Download Anlage 2 Bebauungsplan.pdf
Download Anlage 3 Begründung zum Bebauungsplan.pdf
Download Anlage 4 Umweltbericht.pdf
Download Anlage 5 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.pdf
Download Anlage 6 FFH-Verträglichkeitsprüfung.pdf
Download Anlage 7 Maßnahmenkonzept Gehölzflächen.pdf
Download Anlage 8 Lärmschutzgutachten Bekon.pdf
Download Anlage 9 Artenschutzrechtlicher Kurzbericht.pdf
Download Anlage 10 Geotechnischer Untersuchungsbericht.pdf
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6. vBP Nr. 130 "Kemptener Straße 56" - Wechsel des Vorhabenträgers
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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07.05.2025
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der bisherige Vorhabenträger des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 130 „Kemptener Straße 56“, der IVG Immobilien- und Verwaltungs-GmbH, vertreten durch Herrn Jürgen Geser, möchte das Grundstück veräußern. Das Vorhaben soll durch einen neuen Vorhabenträger, die FL Wohnbau GmbH, vertreten durch Herrn Timm Lingg und Herrn Fabian Fleschhhut.
Gemäß § 12 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 19 des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 130 „Kemptener Straße 56“ bedarf der Wechsel des Vorhabenträgers der Zustimmung der Gemeinde.
Mit Schreiben vom 10.02.2025 wurde die Stadt Lindau von dem Notariat Reibenspieß und Kühnlein über den bevorstehenden Wechsel des Rechtsnachfolgers zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kemptener Straße 56“ informiert. Mit Antrag vom 04.04.2025 wurde der Wechsel des Vorhabenträgers von der Firma „FL Wohnbau GmbH“ als neuer Vorhabenträger beantragt (siehe Anlage).
Die Zustimmung der Gemeinde darf gem. § 12 Abs. 5 S. 2 BauGB nur dann verweigert werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplans innerhalb einer, der im Durchführungsvertrag genannten, Frist gefährdet ist.
Einhaltung der Frist
Der Durchführungsvertrag ist mit Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Bekanntmachung) ab dem 20.05.2023 wirksam.
Im Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger, das Vorhaben innerhalb einer Frist von 6 Jahren nach Erteilung der vollziehbaren Baugenehmigung fertigzustellen (§ 4 Abs. 6 des Durchführungsvertrags). Die Baugenehmigung wurde am 08.08.2024 erteilt, somit ist das Vorhaben bis zum 08.08.2030 fertigzustellen.
Erklärung des Rechtsnachfolgers für die Erfüllung des Vertrages
Der Rechtsnachfolger hat gegenüber der Stadt Lindau eine schriftliche Erklärung abgegeben, alle Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 130 „Kemptener Straße 56“ und des Durchführungsvertrages und alle damit verbundenen Pflichten entsprechend durchzuführen.
Der neue Vorhabenträger hat zudem nachgewiesen, dass er bereit und in der Lage ist, das Vorhaben innerhalb der im Durchführungsvertrag genannten Frist zu verwirklichen.
Es liegen somit alle Voraussetzungen für eine Zustimmung vor.
Fachliche Bewertung
Die Stadt Lindau ist verpflichtet dem Wechsel des Vorhabenträgers zuzustimmen, da alle gesetzlichen und vertraglichen Vorrausetzungen hierfür erfüllt werden.
Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau
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Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
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Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
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entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035
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Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem Wechsel des Vorhabenträgers für den Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 130 „Kemptener Str. 56“ zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0
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7. Aufhebung des Sanierungsgebietes VI "Soziale Stadt - Lindau-Zech"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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07.05.2025
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
- Allgemeine Angaben
Gebietsbezeichnung: Sanierungsgebiet VI „Soziale Stadt – Lindau-Zech“
Gebietsgröße: ca. 137 ha
Förmliche Festlegung: 12.06.2003 (Stadtratsbeschluss)
Rechtskraft: 29.08.2003 (Bekanntmachung Lindauer Bürgerzeitung)
Verfahrensart: vereinfachtes Verfahren
Genehmigungspflichten: gem. § 144 Abs. 1 BauGB
(§ 141 Abs. 2 BauGB findet keine Anwendung)
- Rechtlicher Rahmen
Nach § 162 Abs. 1 BauGB sind Sanierungssatzungen aufzuheben, wenn
1.) die Sanierung durchgeführt ist oder
2.) die Sanierung sich als undurchführbar erweist oder
3.) die Sanierung aus anderen Gründen aufgegeben wird oder
4.) die nach § 142 Abs. 3 Satz 3 oder 4 BauGB für die Durchführung der Sanierung
festgelegte Frist abgelaufen ist.
Der Beschluss, durch den die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets ganz oder teilweise aufgehoben wird, hat als Satzung zu ergehen und ist ortsüblich bekannt zu machen (§162 Abs. 2 BauGB). Mit der Bekanntmachung wird die Satzung rechtsverbindlich.
- Sachverhalt
Im Jahr 2000 wurde der Stadtteil Zech in das Städtebauförderungsprogramm „Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt“ aufgenommen.
Im Stadtteil kamen seinerzeit bauliche Mängel und ein im Vergleich zur restlichen Stadt deutlich höherer Migrantenanteil sowie ein überdurchschnittlich hoher Anteil älterer Bewohner bei gleichzeitig hohem Anteil von Bewohner unter 18 Jahren zusammen.
Ein Integriertes Handlungskonzept legte folgende Schwerpunkte fest: Es sollten Angebote für Kinder und Jugendliche geschaffen und Maßnahmen zur Förderung von Bildung und Integration ergriffen werden. Durch Neubau und Sanierung sollte eine bauliche Aufwertung erfolgen, benötigt wurden vor allem Angebote für junge Familien und altersgerechtes Wohnen. Um dieses Ziel zu unterstützen, erfolgte im Jahr 2003 die Festlegung zum Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren.
Fachliche Bewertung
Die rechtlichen Voraussetzungen zum Aufheben der Sanierungssatzung liegen vor. Die Sanierungsziele sind weitestgehend erreicht und die Sanierung ist abgeschlossen. Durch Aufwertung bestehender Gebäude und durch Neubauten des flächenmäßig größten Eigentümers GWG wurde das Angebot an Wohnungen insgesamt erhöht, ausdifferenziert und für alle Bevölkerungsgruppen aktiviert. Auch der Anteil an barrierefreien Wohnungen stieg.
Mit dem Treffpunkt Zech besteht ein anerkannter, beliebter und vitaler Treffpunkt für den Ortsteil, der auf vielfältige Weise soziale Arbeit leistet.
Die Aufwertung öffentlicher Räume, zuletzt durch die Neugestaltung des Spielplatzes am Max-Halbe-Weg durch die GTL, gelang in Teilbereichen.
Zusammenfassend wird empfohlen, das Sanierungsgebiet formal aufzuheben.
Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau
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Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
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Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
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entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035
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Finanzielle Auswirkungen
Keine finanziellen Auswirkungen.
Die letzten Fördermittel im Sanierungsgebiet VI wurden abgerufen.
Die Abrechnung der Sanierungssatzung ist bereits vollständig erfolgt.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Manz möchte wissen, ob die Aufhebung Auswirkungen auf den Treffpunkt Zech und das Mehrgenerationenhaus hat.
Die Leiterin der Abteilung Stadtplanung, Umwelt und Vermessung, Frau Möller, antwortet, dass es keine Auswirkungen hat und dies ein formeller Abschluss ist.
Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer ist der Auffassung, dass der Stadtteil Reutin weitere soziale Probleme aufweist und beantragt, dass man die Soziale Stadt Reutin in Auftrag geben soll.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons antwortet, dass Förderprogramme abgeprüft wurden und es derzeit keine vergleichbaren Förderprogramme gibt. Zudem müssten dann auch die Eigenmittel vorhanden sein.
Stadtrat Obermayr führt aus, dass Engagement vorhanden sei und man daran anknüpfen müsse. Seiner Auffassung nach sind Fördermittel der zweite oder dritte Schritt. Im ersten Schritt müsse der Sachstand erhoben werden.
Auch wenn es kein konkretes Förderprogramm gibt, so Stadträtin Sommerweiß, sollte man Reutin weiterverfolgen. Sie möchte wissen, ob es schon etwas Neues zum Runden Tisch mit allen Akteuren in Reutin gibt.
Die Leiterin des Hauptamtes, Frau Bohnert, verneint dies, da das erst vergangene Woche in der Fraktionsvorsitzendenbesprechung angesprochen wurde.
Stadtrat Kaiser schlägt vor, bei einer Hochschule anzufragen, die hier evtl. eine Evaluation vornehmen könnten. Aus der Erfolgsgeschichte in Zech muss seiner Meinung nach etwas gemacht werden.
Stadträtin Rundel bittet um einen gemeinsamen Termin mit den Schulleitungen der Grund- und Mittelschule Reutin.
Auch Bürgermeisterin Dorfmüller hält es für wichtig, einen Runden Tisch zu implementieren, zu dem neben den Schulen auch die GWG, die Polizei, Sozialarbeiter und auch die Bürger eingebunden werden.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Aufhebung nach § 162 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für das Sanierungsgebiet VI „Soziale Stadt – Lindau-Zech“.
Anlagen:
Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0
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8. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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07.05.2025
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Stadtrat Jöckel spricht das Bauvorhaben in der Friedrichshafener Straße / Aeschacher Markt an, das während der Pfingstferien geplant ist und zu einer Sperrung führt. Gibt es hier ein Infoblatt, so dass man sich auf das Thema einstellen könnte?
Der Werkleiter der GTL, Herr P. Hummler, führt aus, dass es am Montag eine Infoveranstaltung geben wird. Die Maßnahme ist notwendig und mit allen Blaulichtorganisationen, Bus, etc. abgestimmt. Eine bestmögliche Information wird erfolgen. Er hofft auf wenig Beeinträchtigung für Gewerbetreibende.
Stadtrat Kaiser spricht die Einladung am 06. Juni 2025 zur offiziellen Ausrufung als Nationalerbe-Baum von Deutschland (Riesen-Lebensbaum) an. Er regt an, nachzudenken, welche Naturdenkmäler, z.B. markante Bäume, klassifiziert werden könnten.
Stadtrat Hummler berichtet, dass er einen Zettel im Briefkasten hatte, auf dem die DB auf Gleisbauarbeiten im Bereich des Aeschacher Bahnhalts von 30. April bis nach Pfingsten hingewiesen hat.
Dem Leiter des Stadtbauamtes, Herrn Koschka, ist darüber nichts bekannt.
Bürgermeisterin Dorfmüller gratuliert im Namen des Stadtrates Oberbürgermeisterin Dr. Alfons und ihrer Familie zur Geburt ihres dritten Kindes. Auch dieses Mal ist wieder eine Linde gespendet worden.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons bedankt sich für die Glückwünsche und das Geschenk und weiß dies sehr zu schätzen.
Datenstand vom 19.05.2025 15:44 Uhr