Datum: 28.05.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, ca. 18:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Bekanntgaben
2.1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
2.2 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
3 Erlass einer Vorkaufssatzung für den Bereich "In der Grub 10 und 12"
4 Einbeziehungssatzung "Motzacher Haldenweg" - Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 vBP Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" - Änderung des Durchführungsvertrags (geänderter Vorhaben- und Erschließungsplan)
6 Anfragen und Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Stadtrates 28.05.2025 ö beschließend 1
zum Seitenanfang

2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Stadtrates 28.05.2025 ö beschließend 2
zum Seitenanfang

2.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
zum Seitenanfang

2.2. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
zum Seitenanfang

3. Erlass einer Vorkaufssatzung für den Bereich "In der Grub 10 und 12"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Stadtrates 28.05.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Rechtliche Grundlage:
Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB kann die Stadt in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht. Das Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB setzt voraus, dass städtebauliche Maßnahmen geplant sind und die Sicherung der gemeindlichen Daseinsvorsorge erforderlich ist.

  • Das Grundstück beherbergt eine seit ca. 150 Jahren bestehende Kinderbetreuungseinrichtung mit 49 Betreuungsplätzen.
  • Die dauerhafte Nutzung als Kita kann durch den derzeitigen Eigentümer voraussichtlich nicht garantiert werden.
  • Die Einrichtung ist für die Versorgung der Bevölkerung unverzichtbar, da in der Gemarkung Lindau keine verfügbaren, alternativen Standorte für die Einrichtung einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung stehen (Raumangebot, Freiraum, Barrierefreiheit).

Planungsrechtliche Absicherung:
Das betreffende Gebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Altstadt“, welcher die Art der baulichen Nutzung für den Großteil der Insel regelt. Es ist vorgesehen durch eine weitere Bebauungsplanänderung eine vertikale Nutzungsgliederung im besonderen Wohngebiet (WB) vorzunehmen, um die soziale Einrichtung Kindertagesstätte langfristig zu erhalten.

Fachliche Bewertung

Die Sicherung der Kindertagesstätte dient der sozialen Infrastruktur und trägt zur Deckung des örtlichen Betreuungsbedarfs bei, was als städtebaulicher Entwicklungszweck im Sinne von §1 Abs. 3 BauGB qualifiziert werden kann. Die Einrichtung ist für die Daseinsvorsorge der Gemeinde unverzichtbar, insbesondere zur Sicherung der Erwerbstätigkeit von Eltern junger Kinder. Damit werden die Wohnbedürfnisse von Familien gemäß §1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB berücksichtigt.

Durch die Satzung wird ein Instrument geschaffen, um bei Verkaufsabsichten des Privatgrundstücks rechtzeitig einzugreifen und den Verlust der Kita zu verhindern. Dies entspricht dem Ziel des §25 BauGB städtebauliche Planungen abzusichern.

Anlagen:
  • Entwurf der Vorkaufsrechtssatzung
  • Lageplan des betroffenen Grundstücks


Hinweis zur Umsetzung
Die Satzung muss nach § 25 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 16 Abs. 2 BauGB örtlich bekannt gemacht werden und tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
  keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Ausübung des Vorkaufsrechts entstehen Kosten in Höhe des vertraglich vereinbarten Kaufpreises. 

     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Lindau (Bodensee) beschließt für den Bereich der bestehenden Kindertageseinrichtung „In der Grub 10 und 12“ eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu erlassen.

Dokumente
Download Anlage 1 Entwurf Vorkaufsrechtsatzung.pdf
Download Anlage 2 Begründung Vorkaufsrechtsatzung.pdf
Download Anlage 3 Lageplan Vorkaufsrechtsatzung.pdf

zum Seitenanfang

4. Einbeziehungssatzung "Motzacher Haldenweg" - Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Stadtrates 28.05.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Anlass, Ziel und Zweck der Planung

Das Vorhaben zum Bau eines Ein- bis Zweifamilienhauses auf Fl.-Nr. 665/1 und 665/2, Gemarkung Reutin, am Ortsrand von „Motzach“ wurde bereits mehrfach im Bau- und Umweltausschuss (BUA) beraten. Der BUA stimmte am 11.01.2024 der Bebauung nach einem vorangegangenen Ortstermin unter gewissen Voraussetzungen einstimmig zu. 

Nachdem sich die Nachbarn bei einem Stadtratsmitglied beschwerten, wandte sich dieses an die Regierung, welche der Stadt die Empfehlung gab, die Genehmigung nicht zu erteilen und stattdessen eine Einbeziehungssatzung zu erlassen. Dass die Stadt dieser Empfehlung folgen wird, wurde in der BUA-Sitzung vom 16.04.2024 bekannt gegeben.

Am 22.07.2024 wurde vom Bauherrn ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gestellt. Der Stadt erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd tätig zu werden. Dadurch ist die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB erforderlich.

Der BUA beauftragte am 01.10.2024 die Verwaltung, die weiteren Schritte in Vorbereitung für die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Motzacher Haldenweg“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu veranlassen. 

Inzwischen wurde die Einbeziehungssatzung durch das Büro Sieber Consult inkl. Abbarbeitung der Umweltbelange und Artenschutzrechtlichem Kurzbericht erstellt (siehe Anlagen).

Fachliche Bewertung

Durch die Aufstellung der Einbeziehungssatzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung eines Ein- bis Zweifamilienhauses geschaffen werden. Bei der Fläche handelt es sich um eine durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches geprägte und dem Siedlungsbereich untergeordnete Außenbereichsfläche. Diese soll in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil miteinbezogen werden. Die Fläche grenzt im Osten und Norden an bereits bestehende Wohnbebauung an. Die Umgebungsbebauung entfaltet eine ausreichende bauliche Prägung auf die Fläche. Die Planung ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar, da eine hinreichend konfliktfreie Nutzung durch die angefragte Bebauung möglich ist.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Motzacher Haldenweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
  2. Der Stadtrat billigt den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Motzacher Haldenweg“ mit Stand vom 28.01.2025.
  3. Der Stadtrat beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Dokumente
Download 2025-01-28 EBS Motzacher Haldenweg_PLAN.pdf
Download 2025-01-28 EBS Motzacher Haldenweg_BEGRÜNDUNG.pdf
Download 2025-01-28 EBS Motzacher Haldenweg_ABARBEITUNG UMWELTBELANGE.pdf
Download 2025-02-13_Artenschutzrechtlicher Kurzbericht.pdf

zum Seitenanfang

5. vBP Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" - Änderung des Durchführungsvertrags (geänderter Vorhaben- und Erschließungsplan)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Stadtrates 28.05.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 82 „Bleiche“, 4. Änderung „Erweiterung Lindaupark“, ist seit dem 22.10.2022 rechtskräftig. Zuletzt wurde in der Stadtratssitzung vom 23.10.2024 der Wechsel des Vorhabenträgers beschlossen, da der Lindaupark einen neuen Eigentümer und somit neuen Vorhabenträger für die Ausführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat.  In gleicher Sitzung wurde die Durchführungsfrist vom 23.10.2024 um zwei Jahre bis zum 22.10.2029 verlängert.

Der neue Vorhabenträger, die LiPa GmbH, plant gegenüber dem rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplan eine Neugestaltung, um dem Lindaupark insbesondere bzgl. der Außenfassade ein attraktiveres Erscheinungsbild zu geben. 

Hierbei ist es vorgesehen, neben Veränderungen im Inneren des Einkaufszentrums auch die Fassade zu erneuern und einer neuen Gestaltungsidee zu unterwerfen. Im Bereich der Fassade sind Aufenthaltsmöglichkeiten für gastronomische Nutzungen im Freien vorgesehen. Durch die veränderte Architektur der Fassade soll zudem das Gesamtbild des Lindauparks eingefasst, gegliedert und modernisiert werden.

Dem Bau- und Umweltausschuss wurden die geplanten Änderungen in der Sitzung vom 21.01.2025 bereits vorgestellt und die Empfehlung der Änderung des Durchführungsvertrags und der Vorhaben- und Erschließungspläne an den Stadtrat beschlossen. 

Beschreibung des Vorhabens

Die beabsichtigte Neugestaltung des Lindauparks sieht vor, die bisherige Fassade aus horizontalen Lamellen, Gitterrostebenen und Treppen sowie die nachträglich angebauten Boxen rückzubauen. Im 1. Obergeschoss sowie im Dachgeschoss werden Terrassen geschaffen, die die Aufenthaltsqualität erhöhen. Der Eingang wird akzentuiert, die Ausstellungsfläche des Blumenladens und das Café werden in den Eingangsbereich integriert. Um die verschiedenen Bereiche zu verbinden, erhält die Südansicht eine Einfassung aus sandfarbenen Sichtbetonstützen. Zusätzlich werden zwei Fluchttreppenhäuser hinter der Säulenreihe platziert.  
 
Entlang der Kemptener Straße können im Bereich der heutigen Anlieferung „Müller“ überdachte Fahrradstellplätze entstehen. Die Fassaden sollen über Putz oder Fliesen an das Material der neuen Stützen angeglichen werden. Das Fluchttreppenhaus erhält eine Fassade aus gekantetem Blech ähnlich der Parkhausfassade von Haus N, so dass der Lindaupark sich visuell Haus N annähert und somit Eingang zum 4-Linden-Quartier wird.  
 
Die neue Fassade zum Berliner Platz schafft räumlich eine klare Kante, die durch die heutige gegliederte Fassade nicht gegeben ist.  
 
Durch die Anforderungen an die Fluchttreppenhäuser sowie die Breite der Terrasse im Dachgeschoss von 3m, die sich aus einem Tisch für vier Personen sowie einer Fluchtwegebreite von 1,20m ergibt, verschiebt sich die Vorderkante der Stützen mit 0,85m über die derzeitige Baugrenze. Der leicht hervorgeschobene Eingangsbereich liegt 1,32m über der Baugrenze. Die Überschreitung liegt bei gesamt 69m².  

Zu den bereits genehmigten VEP-Plänen von 2022 ergeben sich, neben der neuen Fassade,  folgende Änderungen bzw. Klarstellungen:

  • Der Bereich Technik im Nord-Westen konnte 2m niedriger ausgeführt werden, da die geplanten Rückkühler auf dem Dach durch interne, technische Kompensation entfallen konnten.
  • Die Pufferspeicher und das Treppenhaus an der Südfassade des Technikturms haben die Standorte miteinander getauscht.
  • Gemäß Protokoll des Gestaltungsbeirats vom 21.03.2025 könnte auf die Überdachung der Fahrradstellplätze an der Kemptener Straße aus gestalterischer Sicht verzichtet werden. Die VEP-Pläne enthalten auf Wunsch des Bauherren eine Überdachung.
  • In den VEP-Plänen gibt es, wie im genehmigten Bauantrag ein neuen Fluchttreppenhaus an der Kemptener Straße, das in die Überdachung und Fassade integriert werden soll. Nach heutigem Planungsstand kann aus statischen und organisatorischen Gründen die Machbarkeit garantiert werden.  

Im Gebäudeinneren:
  • Die Rolltreppe im EG wird verschoben, um die Zugänglichkeit aus der Tiefgarage attraktiver zu machen.
  • Im 1.OG gibt es keine Änderungen
  • Die Fläche des Foodcourts im DG hat sich verkleinert.
  • Die auf den Plänen angegebene Flächenbezeichnung „Einzelhandelsfläche“ ist nicht mit der Verkaufsfläche gleichzusetzen. Da es zum heutigen Stand noch nicht für alle Mietflächen Mieter gibt, sind in dieser Fläche auch die Nebenräume wie Lager, Mietarbeiterumkleiden etc. enthalten.  

Gestaltungsbeirat
Das Vorhaben wurde am 06.12.2024 und am 21.03.2025 im Gestaltungsbeirat behandelt. Die Beruhigung der Fassade mittels einer umgreifenden neuen Gebäudehülle wird seitens des Gestaltungsbeirats begrüßt. 
Dass die neue Gebäudehülle durch Aufenthaltsangebote und Außengastronomieflächen zu einer Interaktion von Innen- und Außenraum und damit zu einer Belebung der Platzfläche vor dem Gebäude beitragen soll, wird ebenfalls ausdrücklich begrüßt. Unterstützt wird dies durch die im Rahmen des Gebäudeumbaus geplante Verlagerung des Zu- und Ausfahrtsverkehrs weg vom Berliner Platz hin zur Kemptener Straße. So kann die Platzfläche des Berliner Platzes zukünftig durch teilweise Entsiegelung und Pflanzung großkroniger Bäume stadtklimatisch und atmosphärisch deutlich aufgewertet werden.

Abgleich mit bestehendem Baurecht
Gegenüber dem bestehenden, rechtskräftigen Bebauungsplan wird mit der aktuell vorliegenden Planung die Baugrenze im Haupteingangsbereich um ca. 69 m² mit Fassadenbauteilen überschritten. Nach Auffassung der Bauverwaltung kann eine Befreiung von der Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Aussicht gestellt werden, da bei einem Vorhaben in der Größe des Lindauparks eine Überschreitung der Baugrenze in dem geplanten Ausmaß noch verhältnismäßig erscheint und städtebaulich vertretbar ist. Die Form der Baugrenze ist weiterhin eingehalten und der Vorplatz bietet noch eine ausreichende Größe um die dargestellte Erweiterung aufzunehmen. 

Fachliche Bewertung

Aus Sicht des Bauamtes ist für die Neukonzeption des Lindauparks die Änderung des Durchführungsvertrags hinsichtlich der Vorhaben- und Erschließungspläne erforderlich. Eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist auf Grund der in Aussicht gestellten Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze nicht erforderlich. 
Die Zustimmung zu der Änderung des Durchführungsvertrages mit den vorliegenden neuen Vorhaben -und Erschließungsplänen mit Stand vom 28.05.2025 wird empfohlen. 

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
Ziel der ursprünglichen Planung zur Änderung und Erweiterung des Lindauparks war nach Aussage des Architekten die Einsparung von mindestens 55 % des CO² Ausstoßes. Die neue Fassade trägt zur Beschattung des Gebäudes bei und verlangsamt die Aufheizung des Gebäudes.  
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Lindau (Bodensee) stimmt der Änderung des Durchführungsvertrages und den neuen Vorhaben- und Erschließungsplänen zu. 

Dokumente
Download Anlage 1 - VEP Lageplan.pdf
Download Anlage 2 - VEP UG.pdf
Download Anlage 3 - VEP EG.pdf
Download Anlage 4 - VEP OG1.pdf
Download Anlage 5 - VEP OG2.pdf
Download Anlage 6 - VEP Dachaufsicht.pdf
Download Anlage 7 - VEP Ansichten.pdf
Download Anlage 8 - VEP Ansichten Fassadentypen.pdf
Download Anlage 9 - VEP Schnitte.pdf
Download Anlage 10 - VEP Außenanlagenplanung.pdf

zum Seitenanfang

6. Anfragen und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Stadtrates 28.05.2025 ö beschließend 6
Datenstand vom 28.05.2025 12:07 Uhr