Datum: 06.05.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Lindau
Öffentliche Sitzung, 17:05 Uhr bis 17:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Bekanntgaben
2.1 Fassadensanierung ehem. Lindenhofbad
2.2 Wiederherstellung der Baustelleneinrichtungsfläche vor dem Cavazzen - dringliche Anordnung
3 Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für kostenrechnende Einrichtungen 2025

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1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Finanzausschusses 06.05.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Oberbürgermeisterin eröffnet die öffentliche Sitzung.

Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Es gibt keine Einwendungen gegen die vorliegende Tagesordnung. 

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Finanzausschusses 06.05.2025 ö beschließend 2
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2.1. Fassadensanierung ehem. Lindenhofbad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Finanzausschusses 06.05.2025 ö 2.1

Sachverhalt

Leiter der Abteilung Hochbau, Hilmar Ordelheide, berichtet anhand der Präsentation über die Fassadensanierung des ehem. Lindenhofbades.
Auf Nachfrage der Mitglieder des Finanzausschusses wie hoch die Kosten für die Sanierung ausfallen werden, antwortet Hr. Ordelheide, dass die Kosten bei ca. 130.000 € liegen.

Dokumente
Download Lindenhofbad FA 060525.pdf

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2.2. Wiederherstellung der Baustelleneinrichtungsfläche vor dem Cavazzen - dringliche Anordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Finanzausschusses 06.05.2025 ö informativ 2.2

Sachverhalt

Die Stadtkämmerin gibt bekannt, dass vor der Wiedereröffnung des Cavazzen auch das dazugehörige Umfeld des Markplatzes wieder hergestellt werden musste. Für die hierfür erforderliche außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von bis zu 60.000 € brutto wäre der Finanzausschuss zuständig. Diese Maßnahme musste jedoch kurzfristig umgesetzt werden, um eine Fertigstellung vor der Wiederöffnung zu gewährleisten. Daher wurde seitens der Oberbürgermeisterin eine dringliche Anordnung erlassen.

Stadtrat Reich weist darauf hin, dass diese Thematik auch noch im Projektausschuss Cavazzen am 07.05.2025 besprochen und erläutert werden sollte.

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3. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für kostenrechnende Einrichtungen 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Finanzausschusses 06.05.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 KommHV-Kameralistik ist für kostenrechnende Einrichtungen im Verwaltungshaushalt eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals zu veranschlagen.

Der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals sollte sich an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren (VV Nr. 6 zu § 12 KommHV-Kameralistik).

Der Durchschnitt für die letzten 10 Jahre beträgt laut Angabe der Bayern Labo:

0,8 %

Der bisherige Zinssatz, berechnet von der Bayern Labo, betrug 0,6 %.

Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt, den kalkulatorischen Zinssatz für die kostenrechnenden Einrichtungen ab 01.01.2025 auf 0,8 % festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.05.2025 11:12 Uhr