Datum: 21.01.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Lindau
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Bekanntgaben
3 Eichwaldquartier: Sachstandsbericht zum Prozess und weiteres Vorgehen
4 Neubau Grenzpolizeiinspektion Lindau, Bregenzer Str. 162a - 164 und 211-215, Vorstellung des Vorhabens und Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
5 Änderungen des VEP zum BP Nr. 82, 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" (vBP), Vorstellung des Vorhabens und Empfehlungsbeschluss
6 Nominierung von Vertretenden des BUA in der Steuerungsgruppe Öffentlichkeitsbeteiligung zum Wettbewerb Berliner Platz
7 Widmung der öffentlichen Verkehrsfläche "Wackerstraße (Seitenstraße)"
8 Wohnraumerweiterung im Bestand mit 2 WE im Außenbereich
9 Bericht aus dem Gestaltungsbeirat - mündlicher Vortrag
10 Anfragen und Verschiedenes

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1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Oberbürgermeisterin Frau Dr. Alfons eröffnet die 1. Öffentliche Bau- und Umweltausschusssitzung. Sie begrüßt die anwesenden Zuhörer und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

Gegen die Tagesordnung gibt es keine Einwendungen. Sie gilt somit als genehmigt.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der heutigen Sitzung gibt es drei Bekanntgaben:

  • Frau Eichler, Klimaschutzmanagerin, gibt bekannt, dass der Kick off zum Energetischen Quartierskonzept am 10.02.2025 um 17.00 Uhr stattfindet.

  • Frau Eichler, Klimaschutzmanagerin, gibt bekannt, dass die Pflicht zur die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung in Bayern beginnt. Die Verordnung ist zum 02.01.2025 in Kraft getreten.
Die Beschlüsse zur Vergabeentscheidung wurden bereits getroffen.
OB Dr. Alfons fügt hinzu, dass der Auftrag vorhanden ist und nun unterzeichnet werden kann, damit die Umsetzung beginnt.

  • Herr Koschka, Leiter des Stadtbauamts, stellt den Sachstand am Steigareal vor.

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3. Eichwaldquartier: Sachstandsbericht zum Prozess und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2025 ö informativ 3

Sachverhalt

Hinweis: Die Beschlussvorlage wird in der Sitzung durch einen mündlichen Bericht ergänzt. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschuss vom 12.11.2024 haben wir den letzten Sachstandsbericht zur Entwicklung des Eichwaldquartiers gegeben. Dort wurde die Historie des Gebietes erläutert und die Gründung der Steuerungsgruppe. Mitglieder der Steuerungsgruppe sind Herr Hotz, Frau Dorfmüller sowie Frau Bandte-Gebhard als politische Vertreter, Herr Sorg als Vertreter des Vorhabenträgers, Herr Braatz als Vertreter der Kleingärten, sowie aus der Stadtverwaltung Herr Koschka, Frau Möller, Frau Höntsch, Frau Wind sowie Herr Schmitz. Moderiert wird der gesamte Prozess durch Herrn Pakleppa und Frau Lutz. 

Am 17.12.2024 fand nun das zweite Treffen der Steuerungsgruppe statt. Inhalt der Sitzung war vor allem die Vorbereitung der weiteren Prozessschritte der Bürgerbeteiligung. Die Steuerungsgruppe ist sich einig, dass der Prozess als Neuanfang gesehen werden muss. Eine wichtige Erkenntnis ist, dass der Prozess zunächst dem Konflikt Raum geben muss, bevor die fachliche Planung erfolgen kann. Erst, wenn es eine Konfliktauflösung gibt, können miteinander Verhandlungen geführt werden. 

Um dies zu ermöglichen, ist das nächste große Etappenziel eine moderierte Anhörung, die voraussichtlich im März stattfinden soll. In dieser Anhörung sollen unter der Moderation der beiden Prozessbegleiter der Vorhabenträger, Kleingärtner sowie betroffene Nachbarn die Möglichkeit bekommen, sich in einem geschützten, nicht öffentlichen Rahmen auszusprechen. Mit anwesend sein werden Vertreter des Stadtrates sowie der Stadtplanung. 

Prüfaufträge:
In der nicht-öffentlichen Sondersitzung des Bau- und Umweltausschuss am 01. Juli 2024 wurden durch den Stadtrat 6 Prüfaufträge (Siehe Anlage 1) an die Verwaltung formuliert, mit der Bitte diese zu beantworten. Am 12. Dezember 2024 hat die neu gegründete „Bürgerinitiative zum Erhalt der Kleingärten und Grünflächen in Lindau“ ebenfalls einen Fragenkatalog (Siehe Anlage 2) zur Beantwortung an Herrn Pakleppa geschickt. 

In der Steuerungsgruppe wurden am 17.12.2024 zwei Entscheidungen dazu getroffen.  
Der Prüfauftrag 3 „Welche Möglichkeiten zur Vereinheitlichung der Regelung mit Kleingärtnern haben wir? Und wie sinnvoll sind diese für uns als Stadt?“ wird zurückgestellt. Die Beantwortung dieser Frage schafft für den aktuellen Prozesstand keinen Mehrwert, aber einen erheblichen Mehraufwand für die Verwaltung. Die Prüfaufträge 2, 5 und 6 werden zusammengefasst beantwortet. 

Der Fragenkatalog der Bürgerinitiative wird bis Mitte Januar von der Abteilung Stadtplanung geprüft und aufgeteilt in Fragen, die sofort beantwortet werden könne sowie Fragen, deren Beantwortung komplexer ist und daher erst im Lauf des weiteren Prozesses beantwortet werden können. 

Die Frage der Wiederaufforstung, die bisher kein expliziter Prüfauftrag war, wird ebenfalls bearbeitet. Der aktuelle Stand wird in der Sitzung berichtet. 

Alle Antworten werden auch öffentlich kommuniziert. 

Kommunikation 
In enger Abstimmung mit der Abteilung Presse und Kommunikation entsteht ein Kommunikationskonzept. Ziel ist es, den gesamten Prozess transparent, ehrlich und offen zu kommunizieren, damit jeder zu jeder Zeit weiß, in welchem Prozessschritt das Projekt sich befindet.

Zudem wird auf der Webseite der Stadt Lindau unter Öffentlichkeitsbeteiligung ein Bereich für das Eichwaldquartier eingerichtet werden. Hier wird im Rahmen eines FAQs auf die Prüfaufträge eingegangen und aufkommende Fragen beantwortet und erklärt. Auch der Faktencheck von 2017 zum Neubau der Therme wird in dem Zuge transparent und nachvollziehbar aktualisiert. Die Webseite wird schrittweise und dynamisch an den laufenden Prozess angepasst werden und nicht wie der siebe Jahre alte Faktencheck zur Therme ein „starres“ Dokument sein. Die Veröffentlichung ist für Anfang Februar geplant. 

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
Keine Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt 
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   

Diskussionsverlauf

Stadtrat Prof. Dr. Schöffel merkt an, dass es sich um einen schwierigen Prozess handelt und ist dankbar für das Konzept. Er erkundigt sich, wieso der Prüfauftrag 3 zurückgestellt wird.

Frau Dorfmüller erklärt, dass sich das Bundeskleingartengesetz und das Lindauer Stadtrecht hier überschneiden, deshalb soll die Frage vorerst zurückgestellt werden.

OB Dr. Alfons ergänzt, dass es sich hier nicht um die Kleingärten der Stadt handelt, sondern die des Eisenbahnvereins München. Die Stadt entscheidet nur über Baurecht.

Stadträtin Rundel wirft ein, dass die Regelungen im Lindauer Stadtgesetz anders sind als die vom Bund und es keinen Sinn macht anders zu verfahren.

Stadtrat Prof. Dr. Schöffel erkundigt sich, wo die Bürgerinitative verortet ist.

Herr Pakleppa antwortet, dass es sich um die „Initiative zum Erhalt der Kleingärten in Lindau“ handelt. Diese Initiative hat sich aus der Entwicklung Therme entwickelt und hat inzwischen das übergeordnete Ziel die Grünflächen zu schützen.

Stadtrat Bandte erkundigt sich, was durch die Untere Naturschutzbehörde vorgeschrieben ist.

Herr Koschka entgegnet, dass ein Ausgleich an derselben Stelle des Eingriffs vorgeschrieben ist. Dies ist aber möglicherweise nicht sinnvoll, wenn dort eine Bebauung stattfindet. Es benötigt noch einige klärende Schritte. Das Landratsamt entscheidet letztendlich auf fachlicher Ebene über die Fläche.

Stadtrat Kaiser möchte wissen, ob es eine Deadline gibt.

Herr Koschka antwortet, dass dokumentiert werden muss, dass der Prozess läuft. Der Ausgleich muss bis Februar 2026 umsetzbar sein.

Stadtrat Kaiser erkundigt sich, wieso neues geschaffen werden soll, wenn in der Umgebung Landschaftsschutzgebiet ist.

Herr Koschka entgegnet, dass es sich hier um eine fachliche Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde handelt.

Dokumente
Download Fragenkatalog der Bürgerinitiative.pdf
Download Prüfauftrage aus dem Stadtrat.pdf

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4. Neubau Grenzpolizeiinspektion Lindau, Bregenzer Str. 162a - 164 und 211-215, Vorstellung des Vorhabens und Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gebäude der Grenzpolizeiinspektion Lindau (GPI) befinden sich derzeit in der Bregenzer Str. 162a – 164 und 211 – 215 in Lindau, Gemarkung Reutin. Die Gebäude sind auf zwei getrennte Grundstücke verteilt. In der Bregenzer Str. 164 befindet sich das ehemalige Zollhaus (1870 erbaut und 1927 um einen Arkadengang ergänzt), welches u.a. die Dienststellenleitung beherbergt. In den Gebäuden Bregenzer Str. 211 bis 215 befinden sich Büros, Sozialraum, Waffenkammer und Überholhalle sowie eine veraltete Sammelhaftzelle und eine Garage für das Basisfahrzeug. 

Das Staatliche Bauamt Kempten wurde nun vom Innenministerium (STMi) und vom Bauministerium (STMB) zur Planung eines Neubaus der Grenzpolizeiinspektion beauftragt. 

Der Zustand der Bestandsgebäude ist stark sanierungsbedürftig, die aktuellen Anforderungen an die Räumlichkeiten zur Erfüllung der zahlreichen und speziellen Serviceaufgaben der Grenzpolizei Lindau könnten im Bestand nur mit sehr hohem Aufwand umgesetzt werden und der geforderte Flächenbedarf kann nicht abgebildet werden. Da zudem kein Denkmalschutz auf den Gebäuden liegt, kann für den Entwurf vom kompletten Rückbau der Gebäude und Versiegelungen ausgegangen werden.

Über Mehrfachbeauftragung soll daher ein Entwurf gefunden werden, welcher die besonderen Anforderungen für Polizeibauten berücksichtigt und gleichzeitig einen eigenständigen, städtebaulich prägnanten Baukörper konzipiert, welcher nicht nur zur Adressbildung für die Grenzpolizei dient, sondern gleichzeitig überzeugend den Eingang zur Stadt Lindau und den Eintritt nach Deutschland markiert. 

Aufgrund der Vorbildfunktion des staatlichen Bauens gelten die Energieeffizienzanforderungen des Bundes, welche über das GEG hinausgehen. 

Allgemeine Gebäudeanforderungen:

  1. Lage: Die erforderliche Straßenquerung während des Dienstbetriebes soll mit dem Neubau aufgelöst werden, sprich das Dienstgebäude soll auf einem Grundstück angeordnet werden und der nötige Mitarbeiterparkplatz auf dem anderen.

  1. Geschosse: Als Eingangssituation zu Deutschland wären aus stadtplanerischer Sicht bis zu 5. oberirdische Geschosse möglich

  1. Ausdehnung: Aufgrund der Nutzungsmehrung im Erdgeschoss wird dieses voraussichtlich die größte Ausdehnung besitzen und kann über den Altbestand hinausgeführt werden, insofern sich die oberen Geschosse gestalterisch davon abheben und eine wesentlich geringere Ausdehnung aufweisen

  1. Bauliche Gliederung: Städtebaulich wird ein klarer Baukörper ohne Staffelgeschosse gewünscht

  1. Konstruktionsweise: Zur Umsetzung der Regierungserklärung „Klimaland Bayern“ vom 12.10.2021 soll das staatliche Bauen vorrangig in Holz erfolgen. Aufgrund der wu-Konstruktion im Kellerbereich, der Sicherheitsanforderungen im Erdgeschossbereich und den Brandschutzanforderungen an Aufzug und Erschließung wird eine Hybridbauweise gewünscht und empfohlen. Abweichungen von dieser Vorgabe sind im Hinblick auf die Nachhaltigkeit zu erläutern.  

  1. Fassade: Mit der Regierungserklärung „Klimaland Bayern“ vom 12.10.2021 werden begrünte Gebäudehüllen gefordert, wobei beim polizeilichen Bauen nur die Dachflächen in Frage kommen. Eine sonstige Fassadenbegrünung widerspricht der Forderung, „die Gebäudeform und die Fassade sollen nischenfrei und übersichtlich sein“ (Planungsgrundsätze für Polizeibauten).

  1. Dachform: Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades auf Polizeihof und Mitarbeiterparkplatz soll ein Ausgleich auf dem Dach durch Retention und/oder Begrünung geschaffen werden. 
Die Anordnung von PV-Modulen wird grundsätzlich gefordert. Sollte das auf dem Dach nicht vorgesehen werden, sind Fassadenteile mit PV-Nutzung darzustellen.

  1. Barrierefreiheit: Alle Bereiche mit Kundenverkehr sind barrierefrei auszuführen, d.h. für die Grenzpolizeiinspektion, dass ein Aufzug mitgeplant werden muss.
Im Zuge der weiteren Vorplanung soll der Auftragnehmer – als besondere Leistung – ein Konzept zur Barrierefreiheit erstellen, welches textlich und grafisch den Vorgaben des Leitfaden Barrierefreies Bauen – Hinweise zum inklusiven Planen von Baumaßnahmen des Bundes folgt.

Das Bauvorhaben wird in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 21.01.2025 von Frau Helmke (Staatliches Bauamt Kempten) näher erläutert.

Lage und übergeordnete Planungen:

Das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1851, Gemarkung Reutin, auf welchem sich die Gebäude mit der Hausnummer 213-215 befinden, liegt nördlich der Bregenzer Str. und grenzt nach Osten direkt an den Grenzfluss Leiblach an. Das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1845/2, auf welchem sich das Gebäude mit der Hausnummer 162a und 164 befindet, grenzt südlich an die Bregenzer Straße an und ist von Wohnbebauung und gewerblichen Nutzungen (Imbiss) umgeben. 

Im Norden der Grundstücke grenzt der Bayerische Staatsforst mit dem FFH-Gebiet „Laiblach und Oberreitnauer Ach“ an. Ebenso liegt nördlich, entlang der Laiblach die kartierte Biotopfläche „Gehölzsaum der Laiblach zwischen Hörbranz und der Mündung in den Bodensee“.
Für das Vorhaben muss aufgrund der Nähe zum Natura 2000-Schutzgebiet „FFH-Gebiet 8424-371-01 Leiblach und Oberreitnauer Ach“ eine FFH-Verträglichkeitsabschätzung stattfinden. In dieser ist überschlägig zu klären, ob Erhaltungsziele des Natura 2000-Gebietes betroffen sein können und ob erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele möglich sind. Im Rahmen der FFH-VA sind auch Vorhaben abzuschätzen, die außerhalb bzw. in der Umgebung eines Natura 2000-Gebietes liegen. Die Verträglichkeit eines Projektes im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen (Summationswirkung) ist zu berücksichtigen.

Der Flächennutzungsplan stellt für die Grundstücke der Grenzpolizeiinspektion gemischte Bauflächen dar. 

Fachliche Bewertung

Ziel der Stadtplanung ist es, die Neubebauung zuzulassen. Die genannten Rahmenbedingungen und Zielsetzungen für das Gebäude der Grenzpolizeiinspektion sind aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen. Da die geplante Neubebauung auf Grund des erforderlichen Bauvolumens nicht über § 34 BauGB zu begründen ist, muss ein vorhabenbezogener Bebauungsplanes aufgestellt werden. Aus Sicht der Stadtplanung kann der Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung eines Neubaus für die Grenzpolizeiinspektion an den Stadtrat empfohlen werden.    

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
wird im Umweltbericht des Bebauungsplanes analysiert und bewertet
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

Stadträtin Schäfler erkundigt sich, ob links das große Gebäude und rechts eine Station geplant ist.
Frau Helmke, staatliches Bauamt Kempten, entgegnet, dass rechts ein Container geplant ist, der bei Bedarf aufgestellt wird.

Stadträtin Schäfler merkt an, dass das Gebäude rechts sehr schön ist und möchte wissen, ob es wirklich abgerissen werden muss.

Frau Helmke antwortet, dass das Gebäude keinen Nutzen hat und eine Nutzung nicht darstellbar ist. Zusätzlich benötigt das Straßenbaukonzept Platz. Die Durchfahrt an einem sicherheitsrelevanten Bereich ist ungünstig.

Stadtrat Prof. Dr. Schöffel merkt an, dass ein Gebäude mit einer BGF von 3500 m² ein massiver Bau wird.

Frau Helmke entgegnet, dass das Gebäude nicht über die Baumhöhe geht und die Fläche für die Nutzung wichtig ist.

Stadtrat Kaiser findet es schade um das Gebäude, das geschichtsträchtigen Charakter hat. Er ergänzt, dass das neue Gebäude funktional und eine hohe architektonische Qualität haben muss.

Stadträtin Rundel wundert sich, dass für das Gebäude kein Denkmalschutz besteht. Innen ist das Gebäude nicht zumutbar und den Wunsch nach was Neuem findet sie berechtigt. Da Parkplätze für 40 Fahrzeuge geschaffen werden sollen und hier viel Fläche verbraucht wird, schlägt sie ein Parkdeck vor.

Frau Helmke entgegnet, dass das in die Ausschreibung aufgenommen wird.

Stadtrat Hummler erkundigt sich, ob das gesamte Areal von einer zwei Meter hohen Mauer umgeben sein muss, oder ob auch ein Zaun mit Begrünung möglich wäre.
 
Frau Helmke antwortet, dass nicht alles eingezäunt wird und der Deich frei bleibt. Der Zaun wird aus Sicherheitsgründen benötigt.

Stadtrat Kaiser erkundigt sich nach Photovoltaikanlagen. Auch an den Fassaden wären PV-Anlagen interessant. Diese könnten an das Netz der GWG angebunden werden.

Frau Helmke entgegnet, dass das mit den Entwürfen untersucht wird.

OB Dr. Alfons merkt an, dass es sich um einen besonderen Ort, sowohl von der Lage, als auch baulich, handelt. Sie findet es gut, wenn dies in den weiteren Planungen aufgenommen wird. 

Stadtrat Bandte bittet darum, die Kastanie mitaufzunehmen und wenn möglich zu halten.

Frau Helmke antwortet, dass dies in den Wettbewerb mit den Architekten miteingenommen wird.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, für die aus einem Wettbewerbsverfahren (Mehrfachbeauftragung) hervorgehende Planung eines “Neubaus für die Grenzpolizeiinspektion” die Aufstellung eines vor­haben­bezogenen Bebauungsplanes zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Kaiser ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

Dokumente
Download Anlage 1 Luftbild mit FFH-Gebiet.pdf
Download Anlage 2 FNP Ausschnitt.pdf
Download Anlage 3 voraussichtlicher Geltungsbereich vBP.pdf

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5. Änderungen des VEP zum BP Nr. 82, 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" (vBP), Vorstellung des Vorhabens und Empfehlungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 82, 4. Änderung „Erweiterung Lindaupark“, rechtskräftig seit dem 22.10.2022. 

In der Stadtratssitzung vom 23.10.2024 wurde zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 „Bleiche“, 4. Änderung „Erweiterung Lindaupark“ ein Vorhabenträgerwechsel beschlossen, da der Lindaupark veräußert wurde. In gleicher Sitzung wurde die Durchführungsfrist vom 23.10.2024 um zwei Jahre bis zum 22.10.2029 verlängert.

Der neue Eigentümer, die LiPa GmbH, ist somit als Vorhabenträger in die bestehenden Verträge zur Umsetzung des Vorhabens eingetreten, so wie es im Vorhaben- und Erschließungsplan als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplan dargestellt ist. 

Seitens des aktuellen Vorhabenträger bestehen Überlegungen und Planungen zu strukturellen und gestalterischen Änderungen des Lindauparks, um diesen als Shopping Center in Lindau zukunftsfähig und noch attraktiver zu machen.  
Hierbei ist geplant neben Veränderungen im Inneren des Einkaufszentrums auch die Fassade zu erneuern und einer neuen Gestaltungsidee zu unterwerfen. Im Bereich der Fassade sind Aufenthaltsmöglichkeiten für gastronomische Nutzungen im Freien vorgesehen. Durch die veränderte Architektur der Fassade soll zudem das Gesamtbild des Lindauparks eingefasst, gegliedert und modernisiert werden. 


Beschreibung des Vorhabens

Die beabsichtigte Neugestaltung des Lindauparks sieht vor, die bisherige Fassade aus horizontalen Lamellen, Gitterrostebenen und Treppen sowie die nachträglich angebauten Boxen rückzubauen. Im 1. Obergeschoss sowie im Dachgeschoss werden Terrassen geschaffen, die die Aufenthaltsqualität erhöhen. Der Eingang wird akzentuiert, die Ausstellungsfläche des Blumenladens und das Café werden in den Eingangsbereich integriert. Um die verschiedenen Bereiche zu verbinden, erhält die Südansicht eine Einfassung aus sandfarbenen Sichtbetonstützen. Zusätzlich werden zwei Fluchttreppenhäuser hinter 
der Säulenreihe platziert.  
 
Entlang der Kemptener Straße können im Bereich der heutigen Anlieferung „Müller“ überdachte Fahrradstellplätze entstehen. Die Fassaden sollen über Putz oder Fliesen an das Material der neuen Stützen angeglichen werden. Das Fluchttreppenhaus erhält eine Fassade aus gekantetem Blech ähnlich der Parkhausfassade von Haus N, so dass der Lindaupark sich visuell Haus N annähert und somit Eingang zum 4-Linden-Quartier wird.  
 
Die neue Fassade zum Berliner Platz schafft räumlich eine klare Kante, die durch die heutige gegliederte Fassade nicht gegeben ist.  
 
Durch die Anforderungen an die Fluchttreppenhäuser sowie die Breite der Terrasse im Dachgeschoss von 3m, die sich aus einem Tisch für vier Personen sowie einer Fluchtwegebreite von 1,20m ergibt, verschiebt sich die Vorderkante der Stützen mit 0,85m über die derzeitige Baugrenze. Der leicht hervorgeschobene Eingangsbereich liegt 1,32m über der Baugrenze. Die Überschreitung liegt bei gesamt 69m².  

Gestaltungsbeirat

Das Vorhaben wurde am 06.12.2024 im Gestaltungsbeirat behandelt. Die Beruhigung der Fassade mittels einer umgreifenden neuen Gebäudehülle wird seitens des Gestaltungsbeirats begrüßt. Die Weiterführung dieses gestalterischen Ansatzes entlang der gesamten Fassadenabwicklung an der Kemptener Straße wird empfohlen. 
Weiterhin wurde eine Untersuchung angeregt, ob die innerhalb der Fassade geplanten Pflanztröge genutzt werden können, um zumindest Teilen der neuen Fassade einen wirksameren grünen Ausdruck zu verleihen und so der Architektur ihre Strenge zu nehmen. Geprüft werden sollte darüber hinaus, ob das breite Eingangsportal eine gewisse vertikale Gliederung verträgt und somit stärker mit dem insgesamt vertikalen Fassadenraster harmoniert.
Dass die neue Gebäudehülle durch Aufenthaltsangebote und Außengastronomieflächen zu einer Interaktion von Innen- und Außenraum und damit zu einer Belebung der Platzfläche vor dem Gebäude beitragen soll, wird ebenfalls ausdrücklich begrüßt. Unterstützt wird dies durch die im Rahmen des Gebäudeumbaus geplante Verlagerung des Zu- und Ausfahrtsverkehrs weg vom Berliner Platz hin zur Kemptener Straße. So kann die Platzfläche des Berliner Platzes zukünftig durch teilweise Entsiegelung und Pflanzung großkroniger Bäume stadtklimatisch und atmosphärisch deutlich aufgewertet werden.

Abgleich mit bestehendem Baurecht
Gegenüber des bestehenden, rechtskräftigen Bebauungsplanes wird mit der aktuell vorliegenden Planung die Baugrenze im Haupteingangsbereich um ca. 69 m² mit Fassadenbauteilen überschritten. Nach Auffassung der Bauverwaltung kann eine Befreiung von der Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Aussicht gestellt werden, da bei einem Vorhaben in der Größe des Lindauparks eine Überschreitung der Baugrenze in dem geplanten Ausmaß noch verhältnismäßig erscheint und städtebaulich vertretbar ist. Die Form der Baugrenze ist weiterhin eingehalten und der Vorplatz bietet noch eine ausreichende Größe um die dargestellte Erweiterung aufzunehmen. 

Fachliche Bewertung

Aus Sicht des Bauamtes ist für die Neukonzeption des Lindauparks die Änderung des Durchführungsvertrags hinsichtlich der Vorhaben- und Erschließungspläne erforderlich. Eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist auf Grund der in Aussicht gestellten Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze nicht erforderlich.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
Ziel der ursprünglichen Planung zur Änderung und Erweiterung des Lindauparks war nach Aussage des Architekten die Einsparung von mindestens 55 % des CO² Ausstoßes. Die neue Fassade trägt zur Beschattung des Gebäudes bei und verlangsamt die Aufheizung des Gebäudes.  
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

Stadträtin Rundel gefällt die Neuplanung sehr gut. Es handelt sich um eine Aufwertung und eine zeitgemäße Fassade. Sie bittet darum die überdachten Fahrradstellplätze unbedingt umzusetzen. Falls hierfür eine Befreiung nötig ist würde sie dieser zustimmen.

Herr Klee,  Geschäftsführer von Der KLEE architektur, antwortet, dass die Umsetzung durchaus möglich wäre.

Stadtrat Kaiser stimmt Stadträtin Rundel zu. Er erkundigt sich, ob die aktuelle Anlieferzone am Müller für Rad- und Fußwege genutzt wird.

Herr Klee antwortet, dass der Radweg dort entlang führen wird.

Stadtrat Kaiser erkundigt sich, wie viele Stellplätze geplant sind und ob es auch im Parkhaus Fahrradstellplätze geben wird.

Herr Klee entgegnet, dass die alten Stellplätze bestehen bleiben. Stellplätze im Parkhaus sind für Fahrradfahrer uninteressant. Es wird 150 Plätze für die Mieter geben, die Besucher parken am Boulevard.

Stadtrat Prof. Dr. Schöffel erkundigt sich nach der Fußgängerplattform, die bis zum Bahnhof geplant war.

Herr Klee antwortet, dass es bisher keinen Entwurf für eine Brücke gibt.

Herr Koschka ergänzt, dass es hierzu auch intern eine Diskussion gibt und die Umsetzung aktuell geprüft wird. Er führt aus, dass hierfür der Wettbewerb stattfindet. Der Lindaupark kann hier nicht eingebunden werden, da das zu kompliziert wird. Der Vorplatz wird mitaufgenommen. Ob und wo ein Steg möglich ist wird sich noch zeigen.

Stadtrat Hummler möchte wissen, ob der Haupteingang im 1. OG geplant ist.

Herr Klee entgegnet, dass das 1. OG das Hauptgeschoss wird und hier auch die Info sein wird.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben zu und empfiehlt dem Stadtrat die Änderung des Durchführungsvertrages und der Vorhaben- und Erschließungspläne zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 82, 4. Änderung „Erweiterung Lindaupark“.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download 20241218_V102-4 Vorhabenplan B-Plan - Grundriss EG.pdf
Download 20241218_V104-3 Vorhabenplan B-Plan - Grundriss 2.OG.pdf
Download 20241218_V103-3 Vorhabenplan B-Plan - Grundriss 1.OG.pdf
Download 20241218_V111 Vorhabenplan B-Plan - Ansichten.pdf
Download 20241218_V112 Vorhabenplan B-Plan - Schnitte.pdf
Download Konzeptplan Seite 1.pdf
Download Konzeptplan Seite 2.pdf
Download Konzeptplan Seite 3.pdf
Download Begründung Abweichung.pdf
Download Bilder Bestand.pdf

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6. Nominierung von Vertretenden des BUA in der Steuerungsgruppe Öffentlichkeitsbeteiligung zum Wettbewerb Berliner Platz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

  1. Vorhaben
Durch den Ausbau des Bahnhofs Lindau-Reutin zum Fernbahnhof, die Verlegung des zentralen Umsteigepunkts sowie die bislang lediglich provisorische Verkehrsführung durch den Turbokreisel sind Planungen für die verkehrliche und städtebauliche Entwicklung des Berliner Platzes erforderlich.
Um eine möglichst gute städtebauliche Gesamtlösung zu finden, arbeitet das Bauamt an der Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs.

  1. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der städtebauliche Wettbewerb soll durch eine professionelle kommunikative Projektbe­gleitung ergänzt werden, wofür ein Konzeptvergabeverfahren ausgeschrieben wurde. Nach Auswertung der eingegangenen Konzepte wurden zwei Büros gebeten ein gemeinsames Angebot abzugeben da sich diese Konzepte inhaltlich gut für das geplante Projekt ergänzen. Das Angebot liegt seit Ende Dezember vor. Es beinhaltet auf Seiten der Agentur Team M&M Augsburg u.a. einen moderierten SWOT-Workshop, einen Ziele-Workshop, das Entwickeln einer Projektmarke, und eine Projekt-Kampagne. Von Clavis Bregenz wird ergänzend das Bilden und Führen einer Steuerungsgruppe, eine digitale Bürgerbeteiligung und Kommunikationsberatung angeboten. Weitere Inhalte werden in der Sitzung vorgestellt.

Eine Beauftragung kann nach einer Förderzusage durch die Regierung von Schwaben erfolgen. Der Förderantrag wird voraussichtlich Mitte Januar eingereicht. 

Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sollen als Grundlage der Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbs dienen.

  1. Steuerungsgruppe
Hierzu soll eine gemeinsame Steuerungsgruppe aus Politik & Verwaltung konstituiert werden, die den Prozess als Arbeitsgremium begleitet. Sie diskutiert und beschließt die notwendigen Aktivitäten zu Beteiligung und Kommunikation. Die Meilensteine werden dann im Bau- und Umweltausschuss / Stadtrat präsentiert. 

Als Mitglieder der Steuerungsgruppe werden vorgeschlagen:        
  • Vertretung des Bau- und Umweltausschuss (2-3 Personen) 
  • Vertretung des Stadtbauamt (Kay Koschka, Iris Möller, Annika Höntsch) 
  • Vertretung Mobilität und GTL (Jaime Valdes und Norman Dietrich) 
  • Vertretung Presse & Kommunikation (Bettina Wind)
  • Vertretung Clavis (Astrid Kühn-Ulrich) 

Fachliche Bewertung

Es wird gebeten, zwei bis drei interessierte Stadträte zur Mitarbeit in der Steuerungsgruppe zu nominieren. Die Auftaktsitzung soll voraussichtlich im März 2025 stattfinden. Ein Termin wird dann mit den nominierten Stadträten abgestimmt. 

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
Keine Auswirkungen
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen

Werden zur Sitzung erläutert.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Bandte schlägt Stadträtin Brombeis vor, da sie nah wohnt und etwas in die Richtung studiert.

Stadtrat Hummler stimmt Stadtrat Bandte zu und schlägt sich vor.

Stadtrat Prof. Dr. Schöffel erkundigt sich, wie es sein kann, dass bei einer Ausschreibung mehrere Büros beauftragt werden sollen.

Herr Koschka erklärt, dass sich mehrere Büros beworben haben und bisher nie mehrere beauftragt wurden. Beide Büros haben überzeugt und die Mischung aus beiden ist gut. Die Regierung von Schwaben hat aufgefordert für das Projekt ein Büro zu beauftragen. Die Kommunalberatung hat zugestimmt, dass zwei Büros beauftragt werden. Der Wettbewerb wird von der Regierung von Schwaben gefördert. Der Termin bei der Regierung von Schwaben findet übermorgen statt.

OB Dr. Alfons ergänzt, dass der Berliner Platz ein Jahrhundertprojekt ist, an dem man gemeinsam arbeitet. Die Finalisierung findet mit der Regierung von Schwaben statt. Es ist wichtig, dass sich die Büros untereinander verstehen, dann erfolgt eine gemeinsame Beauftragung.

Stadträtin Schäfler wünscht sich eine Person aus Reutin, die bürgernah ist.

OB Dr. Alfons erklärt, dass das Projekt die ganze Stadt betrifft und alle ansprechen soll. Die Person soll auch jüngere Leute ansprechen. Der Stadtteilbezug soll eher untergeordnet werden.

Stadtrat Nüberlin schlägt Stadtrat Prof. Dr. Schöffel vor.

Stadtrat Fehrer gefällt der Ansatz von zwei Agenturen. Ihm ist die Finanzierung wichtig, auch bezüglich der Förderung.

OB Dr. Alfons erklärt, dass wenn keine Einigung erfolgt, das Thema erneut in den  Bau- und Umweltausschuss kommt. Es wurde noch kein Vertrag unterschrieben.


Nominierte Mitglieder für die Steuerungsgruppe sind: Stadtrat Hummler, Stadtrat Prof. Dr. Schöffel, Stadträtin Brombeis und Stadträtin Rundel.

Beschluss

Die Nominierung der Mitglieder der Steuerungsgruppe ergibt sich aus der Diskussion. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Widmung der öffentlichen Verkehrsfläche "Wackerstraße (Seitenstraße)"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Stadt Lindau (B) beabsichtigt die Verkehrsfläche “Neue Zufahrt Giebelbach - Wackerstraße (Seitenstraße)”, Flurnummer 658/2 Gemarkung Hoyern, Flurnummer 64/53 und 64/54, Gemarkung Aeschach, gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG öffentlich als Ortsstraße zu widmen (siehe Anlage Lageplan).
Stellungnahmen von den Liegenschaften, der Stadtplanung, der Verkehrsabteilung, sowie der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau wurden eingeholt. Es bestehen keine Einwände.

Fachliche Bewertung

  1. Wackerstraße (Seitenstraße)

Die Verkehrsfläche „Wackerstraße (Seitenstraße)“ ist nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 BayStrWG der Straßenklasse Ortsstraße zuzuordnen und erfüllt nach Art. 46 Nr. 2 BayStrWG die Merkmale einer Ortsstraße. Der Träger der Straßenbaulast für Ortsstraßen ist nach Art. 9 i.V.m. Art. 47 Abs. 1 BayStrWG die Stadt Lindau (B). Voraussetzung für die Widmung ist, dass nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG der Träger der Straßenbaulast das Verfügungsrecht über die in Anspruch genommenen Straßenflächen hat. Diese Voraussetzung ist für die „Wackerstraße (Seitenstraße)“ erfüllt. Die zur Widmung vorgesehene Straßenfläche Flurnummer 658/2 Gemarkung Hoyern, Flurnummer 64/53 und 64/54 Gemarkung Aeschach, befinden sich im Eigentum der Stadt Lindau (B). Die Straßenbenennung „Wackerstraße“ wurde im Stadtrat am 19.06.2024 beschlossen. Die Umbenennung des Teilstücks vom Bürgermeister-Thomann-Weg, welches zwischen der neuen Wackerstraße und der Giebelbachstraße liegt, wurde im Stadtrat am 27.11.2024 beschlossen und der Wackerstraße (Seitenstraße) zugeordnet.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschluss

1. Der städtische Bau- und Umweltausschuss beschließt die Verkehrsfläche „Wackerstraße (Seitenstraße)“ Flurnummer 658/2, Gemarkung Hoyern, Flurnummer 64/53 und 64/54 Gemarkung Aeschach, gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG wie folgt zur öffentlichen Straße zu widmen.

Straße:                        Ortsstraße O-398
Bezeichnung:                        Wackerstraße (Seitenstraße)
Fl.Nr.:                                658/2, Gemarkung Hoyern, 64/53, 64/54 Gemarkung Aeschach
Anfangspunkt:                        Wackerstraße Fl.Nr. 661/0, Gemarkung Hoyren
Endpunkt:        Wackerstraße (Seitenstraße) FlNr. 64/48, Gemarkung Aeschach
Länge:                                0,275 km
Straßenbaulastträger:        Stadt Lindau (B)
Widmungsbeschränkung:        keine

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Fehrer ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

Dokumente
Download Lageplan_Wackerstraße (Seitenstraße)_BUA_2025_01_21.pdf

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8. Wohnraumerweiterung im Bestand mit 2 WE im Außenbereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Anwesen im Außenbereich besteht bisher aus einem Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten (WE) plus Werkstattgebäude, das über ein Treppenhaus an das Wohnhaus angeschlossen ist. Im Wohnhaus befinden sich im EG und OG je eine WE. Die Wohnung im EG (bisher 75 m²) soll über einen Verbindungsflur mit der bisherigen Werkstatt verbunden werden, welche als Wohnraum ausgebaut werden soll (+ 55 m²). Die Wohnung im EG wird somit auf 130 m² vergrößert. Die Wohnung im OG weist 71 m² auf und bleibt unverändert. Insgesamt sind dann im Gebäude 201 m² Wohnfläche vorhanden. Das bestehende Gebäude erhält nach Süden zur Straße drei bodentiefe Fenster im Bereich des bisherigen Tores und nach Norden ein kleines Fenster im WC. Die äußerlichen Veränderungen sind minimal. 

Fachliche Bewertung

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt.

Nach § 35 (2) BauGB können sonstige Vorhaben, also Vorhaben die nicht unter § 35 (1) BauGB fallen, im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange gemäß § 35 (3) BauGB nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Vorhaben im Sinne des § 35 (2) BauGB (sonstige Vorhaben) kann nicht entgegen gehalten werden, dass sie Darstellungen des Flächennutzungsplanes oder eines Landschaftsplanes widersprechen, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lassen, soweit sie im Übrigen außenbereichsverträglich im Sinne des § 35 (3) BauGB sind. 

Prüfung öffentlicher Belange nach § 35 (3) BauGB:

1)        Flächennutzungsplan (FNP):
Der FNP stellt landwirtschaftliche Fläche dar. Das Gebäude besteht bereits auf landwirtschaftlicher Fläche. Der FNP steht dem Vorhaben nicht entgegen. 

7)        Splittersiedlung
Durch den Ausbau der Werkstatträume als erweiterter Wohnraum wird keine Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchtet, da bereits zwei Wohneinheiten vorhanden waren. 

Die weiteren Kriterien gemäß § 35 (3) Nrn. 2, 3, 4, 5, 6 und 8 BauGB werden durch das Vorhaben nicht berührt.

Das Vorhaben fällt außerdem unter die Teilprivilegierung nach § 35 (4) Satz 1 Nr. 5 BauGB. Demnach ist die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen unter folgenden Voraussetzungen zulässig: 

  1. das Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden,
  2. die Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen und 
  3. bei der Errichtung einer weiteren Wohnung rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird. 

Zu a) Erfüllt.

Zu b) Die Wohnung mit 130 m² Wohnfläche entspricht genau den Orientierungswerten nach § 39 Abs. 1 und 2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG). Demnach werden 130 m² Wohnfläche für Familienheime mit einer Wohnung, 200 m² für Familienheime mit 2 Wohnungen als angemessen angesehen. Im Verhältnis zum Gebäude beträgt die Wohnraumerweiterung ca. 27 %. Die Erweiterung ist angemessen. 

Zu c) Das Gebäude wurde vom bisherigen Eigentümer erst vor Kurzem an den jetzigen Antragsteller verkauft. Gemäß Randnummer 160 des Kommentars zum BauGB von Ernst / Zinkahn u.A. gilt das Erfordernis der anzunehmenden Selbstnutzung nur, wenn im Rahmen der Erweiterung des Wohngebäudes eine weitere Wohnung eingerichtet werden soll. Im vorliegenden Fall bestanden aber bereits immer schon zwei Wohnungen. 
Weiter erläutert der Kommentar a.a.O., dass der Eigentümer des Wohnhauses, auch wenn er das Gebäude erst zuvor erworben hat, im Rahmen der o.g. Orientierungswerte des II. WoBauG geltend machen kann, dass die Erweiterung des Wohnhauses in Bezug auf seine Wohnbedürfnisse und die seiner Familie angemessen ist, weiter dass, wenn bei der Erweiterung eine zweite Wohnung entsteht, das Wohngebäude von ihm und seiner Familie selbst genutzt wird. 
Die Voraussetzung c) ist erfüllt. 

Zulässigkeit nach BauGB: 

Das Vorhaben ist gemäß § 35 (2) i.V.m. § 35 (4) Satz 1 Nr. 5 BauGB zulässig. 

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

Stadträtin Rundel erkundigt sich, ob die Privilegierung aufgehoben wird,  wenn es sich um eine private Nutzung handelt.

Herr Kaserer stimmt zu, dass die Privilegierung dann aufgehoben wird.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Zulässigkeit des Vorhabens gemäß § 35 (2) i.V.m. § 35 (4) Satz 1 Nr. 5 BauGB zu.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Fehrer ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

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9. Bericht aus dem Gestaltungsbeirat - mündlicher Vortrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2025 ö informativ 9

Sachverhalt

Bericht aus der Sitzung des Gestaltungsbeirates am 06.12.2024
- mündlicher Vortrag (ohne Vorlage)

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





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10. Anfragen und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2025 ö beschließend 10

Sachverhalt

Da es keine weiteren Fragen gibt, schließt OB Dr. Alfons die öffentliche Sitzung.

Datenstand vom 27.02.2025 09:47 Uhr