Datum: 13.03.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Lindau
Öffentliche Sitzung, 17:08 Uhr bis 17:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.03.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons eröffnet die 2. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Oberbürgermeisterin Dr. Alfons teilt mit, dass der Punkt ö6 BV/105/2024: Einbau einer Rädle-Wirtschaft in landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Aufstockung einer Betriebsleiterwohnung und einer betriebsunterstützenden FeWo in Grünlach 23, Fl.Nr. 182/0, 182/2.2, 182/3.2 Oberreitnau abgesetzt wurde, da der Antrag zurückgenommen wurde.
Gegen vorliegende Tagesordnung werden keine Einwände erhoben, sie gilt damit als genehmigt.
Fachliche Bewertung
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.03.2025
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Im öffentlichen Teil des Bau- und Umweltausschusses gibt es keine Bekanntgaben.
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3. Sachstandsbericht Eichwaldquartier
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.03.2025
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ö
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informativ
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3 |
Sachverhalt
- Moderierter Austausch mit gelosten Bürgerinnen und Bürgern
Im März 2025 wird es einen moderierten, nicht öffentlichen Austausch geben. Unter der Moderation der beiden Prozessbegleiter sollen der Vorhabenträger, Kleingarten-Vertreter, sowie betroffene Anwohner (ermittelt per Losverfahren) die Möglichkeit bekommen, sich in einem geschützten Rahmen auszusprechen. Mit dabei sein werden die Vertreter der Steuerungsgruppe. Die Einladungen für den moderierten Austausch wurden bereits verschickt. Alle ausgewählten Teilnehmenden haben ihre Einladungen erhalten und die Auslosung der Bürgerinnen und Bürger findet am 11. März statt.
- Anhörung mit Stakeholdern
Im Anschluss gibt es noch eine sogenannte Stakeholder-Anhörung mit der Steuerungsgruppe, in der die Interessensvertreter (ebenfalls im geschützten Rahmen) vortragen können, was sie sich für das Gebiet wünschen. Eingeladen sind hier der Bund Naturschutz, der Lindauer Standortförderer Hr. Ringeisen, Vertreter der Eissporthalle, Vertreter des DAV sowie Hr. Schauer als Eigentümer.
- Schriftliche Befragung
Mit der schriftlichen Befragung möchten wir die emotionale Verbundenheit und die Erfahrungen erfassen, um die Weiterentwicklung transparent und an den Bedürfnissen aller Beteiligten auszurichten. Planerische Inhalte werden ganz bewusst ausgeklammert. Die Befragung soll dann mit einem Begleitschreiben am Mitte März an die Betroffenen versandt werden. Die entsprechende Abgrenzung dazu haben wir gemeinsam in der Steuerungsgruppe entschieden.
Der Frageborgen ist natürlich freiwillig und anonym und enthält sowohl geschlossene als auch offene Fragen.
- Neues FAQ auf der Webseite
Um die Transparenz zu erhöhen, alle Interessierten informieren zu können und um den gelosten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich vorzubereiten, wurde ein FAQ auf unserer Webseite (Stadt Lindau – Öffentliche Auslegungen – Eichwaldquartier) veröffentlicht. Hier können Bürgerinnen und Bürger sowie alle Interessierten Antworten auf häufig gestellte Fragen finden. Die FAQs werden kontinuierlich aktualisiert, um auf neue Fragen und Entwicklungen einzugehen.
- Stand der Wiederaufforstung und Gesprächsergebnisse
Um das schwelende Thema der nicht genehmigten Rodung im Osten des Gebietes gemeinsam zu besprechen, gab es ein Gespräch mit Verwaltung, Politik und den fachlich zuständigen Behörden Untere Naturschutzbehörde (UNB) sowie Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) geben. Mit dabei waren das Bauamt und die Bunte Liste. In der Sitzung folgt ein mündlicher Bericht dazu.
Diskussionsverlauf
Herr Koschka, Leiter des Bauamtes, teilt mit, dass am Prozess zur Betroffenen- und Stakeholderbeteiligung unermüdlich für eine friedliche Entwicklung des Eichwaldquartiers gearbeitet wird. Zuletzt wurden die Fragen geklärt, dessen Beantwortung der Bau- und Umweltausschuss für den Prozess als unerlässlich hält. In dem Prozess geht es auch darum, eine gesicherte Informationsgrundlage für alle Beteiligten zu schaffen, damit hier nicht aneinander vorbeigesprochen wird. Eine wichtige Klärung war die Frage der Rodungen im Eichwald, v.a. für den nicht genehmigten Bereich im Osten, die Drehscheibe. Im Nachgang an den letzten Vortrag wurde Kritik zum Sachverhalt geäußert. Diese lautete, dass hier, insbesondere Herr Koschka selber, ohne Auftrag nachgeforscht habe, ob auch eine Verlagerung der notwendigen Ausgleichsflächen möglich sei und damit im Interesse des Investors gehandelt habe und den Natur- und Artenschutz vernachlässigt hat. Herr Koschka möchte hier nochmals klarstellen, dass es der Auftrag der Stadt Lindau ist, eine friedliche Entwicklung des Eichwalds zu ermöglichen. Bis jetzt ist nur bekannt, dass die Flächen entwickelt werden sollen. Es ist aber noch nicht bekannt, was entwickelt werden soll und vor allem wo entwickelt werden soll. Daher gibt es aktuell keinerlei Interessen zu irgendeiner Flächenbelegung. Das Ziel ist hier, diesem Prozess genug Raum zu geben, um wirken zu können. In den nächsten Wochen werden im Rahmen des Prozesses mit allen relevanten Betroffenen und Stakeholdern, Gespräche geführt und deren Interessen angehört werden. Anschließend wird dies in der Steuerungsgruppe ausgewertet und die Grundlage für das Strukturkonzept geschaffen. Im Strukturkonzept sollen sich im Kompromiss alle Interessen bestmöglich vereinigen. Die Ziele sind hier, dass sich alle Fraktionen hinter dieses Strukturkonzept stellen können und dies eben die Grundlage für die friedliche Entwicklung darstellen wird.
Zum aktuellen Stand wird nun Frau Möller ausführen.
Anhand beigefügter Präsentation geht die Berichterstatterin, Frau Möller, Leiterin Stadtplanung, Umwelt und Vermessung, umfassend auf den Zwischenstand des Eichwaldquartiers ein.
Stadtrat Bandte teilt mit, dass dies genau der richtige Weg ist. Herr Bandte bittet noch um Erklärung was es bedeutet, dass ein Eingriff, wie auf Folie 13 erwähnt, vermeidbar bzw. minimierbar ist.
Herr Koschka, Leiter des Bauamtes, teilt mit, dass es naturschutzrechtlich Ausgleichsmaßnahmen gibt und es gibt Eingriffskaskaden. Das bedeutet Eingriffe sollen erst vermieden werden, dann müssen diese minimiert werden und wenn dies alles nicht möglich ist, müssen sie ausgeglichen werden.
Stadtrat Büchele möchte wissen, wie wird das Wort „Wald“ definiert.
Herr Koschka teilt mit, dass es schwierig ist „Wald“ zu definieren. Früher wurde dies alles in der TK 25 geregelt und war klar erkennbar als grün markierte Fläche. Grundsätzlich ist es so, dass der „Wald“ eine bestimmte Größe haben muss, es müssen typische Waldarten zu finden sein, so dass ein typisches Waldbinnenklima entsteht. Es muss also klimatisch von der Umgebung abzugrenzen sein. Bei der Rodung, die nicht genehmigt war und auch nicht beantragt war, kann nicht mehr festgestellt werden, ob es Wald war oder Feldgehölz. Es muss hier daher von Wald ausgegangen werden und es wird als Wald betitelt.
Stadtrat Hummler teilt mit, dass in der Präsentation erwähnt wurde, dass Lindau einen Waldanteil von 12% hat , Bayern im Durchschnitt einen Waldanteil von 35% hat. Diese Argumentation findet Herr Hummler nicht gut, da Lindau eine Stadt ist und in Lindau auch viel Landwirtschaft und Obstbau betrieben wird. Durch die Eingemeindung von Reitnau im Jahre 1972 wurde auch viel Wald dazugewonnen.
Stadträtin Brombeis teilte mit, dass es nicht nur um Wald geht, sondern auch um den Naturschutz und den Artenschutz. Was hier entstanden ist, seit der Wald ohne Genehmigung gerodet worden ist, ist eine wichtige Naturschutzfläche. Es ist explizit wichtig, dass man sich hier um diese Fläche konkret bemüht. Die Erhaltung von dem, was auf der Fläche entstanden ist, sei wichtig. Es war auch eine konkrete Nachfrage, ob diese Fläche nicht dort bleiben soll und man eben im Detail schaut, wo Bäume dazu gepflanzt werden können, damit die wertvolle Fläche mit dem kombiniert werden kann, was dort mal war um den bestmöglichen Artenschutz herzustellen. Falls die Fläche bebaut werden sollte, entsteht ein Eingriff. Hierbei muss gut überlegt werden, wo gebaut wird und welche Fläche wird außen vorgelassen. In den Gesprächen hat Frau Brombeis immer betont, dass das eine die rechtliche Seite ist, das andere ist aber der moralische Aspekt, weil hier eine Fläche gerodet worden ist, welche im Nachgang eventuell hätte genehmigt werden können.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons teilt mit, dass es sicher in zwei Stufen betrachtet werden muss. Momentan ist es die erste Stufe, in welcher der Sachverhalt aufgearbeitet und geklärt werden muss, was die Handlungsoptionen für die Politik sind. Dies ist jetzt hier auch erfolgt – auch aus der Sicht von ALF und UNB, die hier primär zuständig sind. Die nächste Stufe ist dann die politische Entscheidung. Politisch muss dann eine Gesamtabwägung getroffen werden. Dies steht momentan nicht an und ist in diesem Verfahrensstadion auch nicht angezeigt. Die Abwägungsentscheidung wird zu einem späteren Zeitpunkt kommen.
Stadtrat Fehrer teilt mit, dass in dieser Fläche viele Schmetterlinge und Vögel leben.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons teilt mit, dass dies genau herausgearbeitet wurde. Es ist nicht nur das Qualitätsmerkmal Wald, sondern das Gesamtgefüge von Flora und Pharma schützenwert ist.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons teilt mit, dass es im nächsten Bauausschuss Anfang Mai wieder einen Tagesordnungspunkt zu diesem Thema geben wird.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download 15_Protokoll_04_03_2025.pdf
Download Ö_TOP3_EWQ.pdf
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4. BA/010/2025: Errichtung eines Gartenhäuschens in der Streitelsfinger Straße 38; Fl. Nr. 931 Reutin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.03.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Es ist die Errichtung eines Gartenhauses mit 21 m² beantragt. Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB und ist nicht privilegiert. Der Aufforderung der Bauaufsichtsbehörde, das beabsichtige Gebäude weiter nach Nord-Westen zu verschieben, sodass sich das Gebäude im bauplanungsrechtlichen Innenbereich befindet und verfahrensfrei zulässig wäre, wurde nicht angenommen und stattdessen ein Ablehnungsbescheid gewünscht.
Bei der Überprüfung des unmittelbaren Umgriffs des Gebäudes wurde festgestellt, dass auf dem Grundstück der Antragsteller bereits mehrere Anlagen ohne Baugenehmigung errichtet wurden. Darunter ein Teich, eine Kiesfläche und ein Gartenhaus und eine Einfriedung in Form eines Zauns.
Im übrigen wurde bereits vergangenes Jahr eine Garage/Schuppen zur Unterbringung von Gerätschaften zur Pflege des Freibereichs auf dem westlichen Parkplatzgeländes genehmigt.
Fachliche Bewertung
Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt. Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB liegt nicht vor, sodass sich es sich um ein sonstiges Vorhaben i.S.d. § 35 Abs. 2 BauGB handelt, welchem öffentliche Belange i.S.d. § 35 Abs. 3 BauGB entgegenstehen und daher nicht zugelassen werden kann.
Ein Gartenhaus im Außenbereich entspricht nicht der natürlichen Eigenart der Landschaft und kann das Orts- und Landschaftsbild verunstalten. Es werden somit öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB beeinträchtigt. Weiterhin besteht die Gefahr, der Entstehung, Erweiterung und Verfestigung einer Splittersiedlung i.S.d. § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB.
Das Vorhaben ist gemäß § 35 Abs. 2 BauGB unzulässig und kann daher nicht genehmigt werden.
Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau
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Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
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Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
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entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035
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Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss lehnt das Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB ab.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download Lageplan Streitelsfinger Straße 38.pdf
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5. BA/152/2024: Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit 28 WE und Tiefgarage im Motzacher Weg 52; Fl.Nr. 685/3.1, 685/0.5 Reutin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.03.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
In einer Baulücke sollen zwei Mehrfamilienhäuser mit vier Geschossen und flachem Satteldach (32° DN) sowie gemeinsamer TG errichtet werden. Das westliche Haus ist giebelständig zum Motzacher Weg, das östliche, hinter liegende Gebäude, um 90° gedreht, traufständig zum Motzacher Weg angeordnet. Die Gebäude sind von den Abmessungen her identisch: 16,50 m breit, 23,10 m lang (381,15 m² Grundfläche je Gebäude). An den Gebäudeecken sind Loggien vorgesehen. Es sind 28 WE geplant. Es entsteht zwischen den Gebäuden mit dem Gebäude Motzacher Weg 50 eine gemeinsame Freiflächengestaltung. Die Stellplätze, die zu dem Gebäude Motzacher Weg 50 gehören werden entsiegelt.
An der Straße hat ein Grundstücksaustausch stattgefunden damit die Straße verbreitert werden kann.
Das Vorhaben war zweimal im Gestaltungsbeirat (GB). Anregungen aus dem 1. GB wurden hinsichtlich gemeinsamer Freiraumgestaltung mit Motzacher Weg 50 aufgenommen, sowie, dass zwei Gebäudekörper geplant werden sollen. Die weiteren Anregungen aus dem 2. GB hinsichtlich Verringerung der Baumasse beim vorderen Gebäude wurden nicht aufgenommen. Der GB wollte eine Verringerung der Gebäudebreite des Gebäudes am Motzacher Weg. Die Gebäudehöhe hätte sich der GB beim nördlichen Gebäude III-geschossig plus Dach ohne Kniestock gewünscht, während das östliche (hintere) Gebäude laut GB die vorgeschlagene Gebäudemasse verträgt.
Das Bauamt hält das Vorhaben im Hinblick auf die Gestaltung in Holzbauweise sowie mit III Regelgeschossen und Satteldachausbildung gerade auch im Hinblick auf das südlich angrenzende Bestandsgebäude für verträglich. Die Breite der Gebäude wird durch die zurückgesetzten Loggien reduziert, das Satteldach nimmt Bezug auf die Bestandbebauung in Motzach. In der planerischen Bewertung wird hier dem Bauvorhaben mit der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum der Vorzug vor einer Reduzierung des vorderen Baukörpers gegeben. Positiv wird die Freiraumgestaltung bewertet, weswegen auch die teilweise Überschreitung des Innenbereichs durch das hintere Gebäude aus Gründen der Raumgewinnung als vertretbar bewertet wird.
Fachliche Bewertung
Westliche Haus:
Das westliche Haus liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB.
Nach § 34 Abs. 1 BauGB sind hier Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein.
Entspricht die Eigenart der näheren Umgebung einem Baugebiet nach BauNVO, beurteilt sich gem. § 34 Abs. 2 BauGB die zulässige Art der baulichen Nutzung allein danach, ob es in dem entsprechenden Baugebiet allgemein zulässig wäre.
Mit Bezug auf die geplante Aufstockung im Motzacher Weg 50 ist das westliche Haus mit der geplanten Baumasse vertretbar. Es fügt sich also nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Östliche Haus:
Das östliche Haus ist ein Grenzfall und liegt zwischen Innenbereich § 34 BauGB und planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Das östliche Haus ist deswegen nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben, also Vorhaben die nicht unter § 35 Abs. 1 BauGB fallen, im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange gemäß § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB (sonstige Vorhaben) kann nicht entgegengehalten werden, dass sie Darstellungen des Flächennutzungsplanes oder eines Landschaftsplanes widersprechen, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lassen, soweit sie im Übrigen außenbereichsverträglich im Sinne des § 35 (3) BauGB sind.
1) Flächennutzungsplan (FNP):
Der FNP stellt Wohnbaufläche dar. Der FNP steht dem Vorhaben nicht entgegen.
7) Splittersiedlung
Durch die Errichtung des östlichen Hauses wird keine Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchtet, da sich das Haus gut in die bereits vorhandene Bebauung einfügt. Eine ungeordnete städtebauliche Entwicklung ist in diesem Bereich nicht zu erwarten.
Die weiteren Kriterien gemäß § 35 (3) Nrn. 2, 3, 4, 5, 6 und 8 BauGB werden durch das Vorhaben nicht berührt. Die Erschließung ist gesichert.
Die Untere Naturschutzbehörde wurde angehört und stimmt dem Vorhaben zu.
Zulässigkeit nach BauGB:
Das westliche Haus ist gemäß § 34 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB zulässig.
Das östliche Haus ist gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zulässig.
Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau
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Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
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Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
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entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035
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Diskussionsverlauf
Stadträtin Rundel möchte wissen, weshalb die Abwägung des Bauamtes höher gestellt wird, als wie es der Gestaltungsbeirat gewünscht hat.
Herr Koschka, Leiter des Bauamtes teilt mit, dass ein Bauantrag im Motzach für die zwei mit rot dargestellten Mehrfamilienhäusern mit jeweils 14 Wohnungen eingegangen ist. Südlich davon ist ein Mehrfamilienhaus, das aufgestockt wurde und mit welchem man auch schon im Gestaltungsbeirat war. Die Höhe von diesem Mehrfamilienhaus wird sich nochmals erhöhen und das bildet den Maßstabrahmen. Bei dem Antrag war zuerst ein Mehrfamilienhaus eingereicht worden und im Gestaltungsbeirat wurde empfohlen dieses Mehrfamilienhaus zu teilen und zwei Mehrfamilienhäuser daraus zu machen, diese räumlich besser zu gliedern und vor allem im Freibereich eine gute öffentliche Fläche zu bekommen. Das war eigentlich auch von vornherein die Absicht des Vorhabenträgers um hier einen guten Freiraum zu bekommen. Der Gestaltungsbeirat hat empfohlen das vordere Gebäude niedriger zu machen, als das hintere Gebäude. Bei der fachlichen Bewertung durch das Bauamt von der Art wie es gebaut wird, nämlich mit dem Satteldach, drei Vollgeschosse, dem Dachgeschoss und vor allem aber auch von der Freiraumgestaltung mit dem öffentlichen Platz. In Abwägung der Planung und wie die Architektur dargestellt ist, findet das Bauamt es in Ordnung, dass beide Gebäude die gleiche Höhe haben - entgegen der Empfehlung des Gestaltungsbeirats.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Zulässigkeit des westlichen Hauses gemäß § 34 Abs. 1 und Abs. 2 und des östlichen Hauses nach § 35 Abs. 2 BauGB zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download 240222_Protokoll_motzach.pdf
Download 240517_Protokoll_Motzach_50_u_52.pdf
Download Ansichten 2 Motzacher Weg 52.pdf
Download Ansichten Motzacher Weg 52.pdf
Download Freiflächengestaltungsplan Motzacher Weg 52.pdf
Download Lageplan Motzacher Weg 52.pdf
Download Lageplan Motzacher Weg 52.pdf
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6. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.03.2025
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beschließend
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Sachverhalt
Stadträtin Schäfler teilt mit, dass bei Weber am Golfplatz schon zwei Mal illegal Bäume gefällt wurden und jetzt wieder Bäume gefällt worden sind und möchte wissen, ob das Bauamt Kenntnis hiervon hat.
Herr Koschka, Leiter des Bauamtes, teilt mit, dass hiervon nichts bekannt ist. Herr Koschka wird dies prüfen lassen.
Stadträtin Schäfler teilt mit, dass am Gehweg Ludwig-Kick-Straße / Anheggerstraße ein Süßigkeitenautomat aufgestellt worden ist und möchte wissen, ob dies genehmigungspflichtig ist.
Frau Fessler, Bauordnung und Bauverwaltung teilt mit, dass ein Antrag eingegangen ist und die Aufstellung bis zu einer gewissen Größe verfahrensfrei ist. Nachdem es aber Kolleginnen bearbeitet haben, fragt sie nach, was hier die finale Entscheidung war und darüber informieren.
Datenstand vom 31.03.2025 08:52 Uhr