Datum: 23.02.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Inselhalle
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:18 Uhr bis 19:58 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Stadtrates
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23.02.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons eröffnet den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.
Sie führt aus, dass die beiden bisherigen Tagesordnungspunkte 8 „Aufhebung der Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 86 “Altstadt”, 12. Änderung “In der Grub 10 und 12”“ und 9 Bebauungsplan Nr. 86 "Altstadt", 12. Änderung "In der Grub 10 und 12": - Einstellung des Verfahrens - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses“ von der Tagesordnung abgesetzt werden. Gegen die geänderte Tagesordnung gibt es keine Einwände, sie gilt somit als genehmigt.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons erinnert erneut an das konsequente Tragen der Masken, auch am Platz.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Stadtrates
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23.02.2022
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beschließend
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2 |
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2.1. Straßenbauprogramm 2022 - Vergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Stadtrates
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23.02.2022
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ö
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informativ
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2.1 |
Sachverhalt
Die Bauleistungen für den Straßenerhaltung 2022 wurden an die Firma Dobler GmbH & Co. KG, Eugen-Bolz-Straße 26, 88353 Kißlegg, zu deren Angebotssumme von 800.724,92 € (brutto) vergeben.
Die Vergabeentscheidung erfolgte in der Stadtratssitzung vom 23.02.2022.
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2.2. Interimsparkplatz Hintere Insel - Vergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Stadtrates
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23.02.2022
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ö
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informativ
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2.2 |
Sachverhalt
Die Bauleistungen für den Straßenerhaltung 2022 wurden an die Firma Dobler GmbH & Co. KG, Eugen-Bolz-Straße 26, 88353 Kißlegg, zu deren Angebotssumme von 800.724,92 € (brutto) vergeben.
Die Vergabeentscheidung erfolgte in der Stadtratssitzung vom 23.02.2022.
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2.3. Anfrage der Bunten Liste zu einer Reise nach Köln
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Stadtrates
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23.02.2022
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ö
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informativ
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2.3 |
Sachverhalt
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons liest eine Anfrage der Bunten Liste vor und übergibt danach das Wort an Herrn Eisenbach und an Bürgermeister Hotz.
Sehr geehrte Damen und Herren der Geschäftsstelle Stadtrat,
zur Zeit besteht eine große Unsicherheit, was mit den Flächen am Eichwald geschehen wird. Wir lesen von Freizeitclustern, Hotels und Eishallen. Viel weniger ist die Rede von der Kleingartenanlage oder dem Umweltschutz. Es muss vermutet werden, dass die verschiedenen Interessengruppen ihren Einfluss bereits geltend machen. Um so wichtiger ist es, von Seiten der Verwaltung größtmögliche Transparenz zu üben. Nur so kann das für eine gute Diskussion notwendige Vertrauen erhalten werden.
Deshalb bittet die Bunte Liste um Antwort auf unsere Fragen im öffentlichen Teil der nächsten Stadtratssitzung:
Ist es richtig, dass der stellvertretende Bürgermeister, der Kämmerer und der Bauamtsleiter zu einem Termin mit der DEL (Deutschen Eishockey
Liga) nach Köln gereist sind?
Wer hat die Reise veranlasst?
Was war das Ziel des Treffens?
Mit wem wurde gesprochen?
Was sind die Ergebnisse?
für die Antworten danke ich schon jetzt.
Viele Grüße
Daniel Obermayr
Bunte Liste Lindau
Der Leiter der Stadtkämmerei, Herr Eisenbach, fühlt sich durch diese öffentliche Anfrage persönlich angegriffen. Er merkt an, dass er in seinen Sommergesprächen immer betont hat, dass die Kosten der Eissportarena davon laufen und man handeln müsse. Hier sind keinerlei negative Signale entgegen gekommen. Er sieht es als seine Pflicht, sich mit dem Thema zu beschäftigen. In Köln haben sich Bürgermeister Hotz und der Leiter des Bauamtes, Herr Koschka, auf der Messe FSB Fachvorträge angehört. Zudem gab es einen Erfahrungsaustausch mit anderen Städten.
Bürgermeister Hotz bekräftigt, dass in den vergangenen Jahren bereits Mitarbeiter an der Messe teilgenommen haben und es aus seiner Sicht fachlich gesehen ein großer Fehler gewesen wäre, man hätte die Veranstaltung nicht besucht.
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2.4. Bürgerbeteiligung in Bezug zum Zukunftsbild
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Stadtrates
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23.02.2022
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ö
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informativ
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2.4 |
Sachverhalt
Frau Abbrederis geht anhand der beiliegenden Präsentation auf die Bürgerbeteiligung in Bezug zum Zukunftsbild.
Im September 2021 stellte sie im Stadtrat die Strategie für die Bürgerbeteiligung 2022 vor. Dieses Jahr wird 100 Jahre Eingemeindung gefeiert und es wird ein Zukunftsbild für Lindau weiterentwickelt. Bürgerbeteiligung ist ein Teil davon. Neben den laufenden Prozessen sind zwei Projekte auf das Zukunftsbild ausgelegt.
Mit dem Losland-Projekt gehen wir einen weiteren konsequenten Schritt in Richtung aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Entwicklung unserer Stadt.
Anders als beim Beteiligungsprozess rund um den Karl-Bever-Platz soll es dabei nicht um die Lösung eines offenen Konfliktthemas gehen. Vielmehr möchten wir damit der Frage Raum geben, wie sich unsere Stadt so weiterentwickeln kann, dass sie für alle Generationen - insbesondere aber für unsere Kinder und Enkel - lebenswert bleiben kann. Das Thema betrifft also alle Lindauerinnen und Lindauer.
Im Kern des Beteiligungsprozesses wird ein „Zukunftsrat“ mit zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern stehen, der voraussichtlich an einem Wochenende im Sommer tagen wird und sich am Sonntag auch für alle Interessierten öffnen soll.
Nun steht allerdings zunächst die Planung des Prozesses an, die in zwei Workshops, erst mit dem Stadtrat und nachfolgend durch ein Begleitteam erfolgen wird, dem neben PolitikerInnen auch bereits Bürgerinnen und Bürger angehören sollen.
Wir starten am 10.3.2022 hier in der Inselhalle mit dem Kick-Off Workshop.
Geschichte wird gemacht: 1922 sollte Lindau deutlich wachsen, die schiere Platznot trieb damals die Väter der Stadt, die sich allein auf die Insel erstreckte. Dabei nahmen sie Gebiete ins Visier, die schon einmal zu
Lindau gehört hatten, nämlich die Gemeinden Aeschach, Hoyren und Reutin, die seit 1818 selbständig waren.
Es war damals nicht anders als heute: Anfang des 20. Jahrhunderts war die Insel Lindau nahezu vollständig bebaut. Deshalb strebte die Inselstadt einen Zusammenschluss mit den drei Festlandsgemeinden an. Nach langen Verhandlungen, die bis in die Zeit vor den Ersten Weltkrieg zurückgingen, und einer Volksabstimmung am 18. September 1921 war dieses Ziel am 1. Februar 1922 mit der Bildung von „Neu-Lindau“, so die Lokalpresse, erreicht. Gefeiert wurde sie im Sommer, zusammen mit dem Kinderfest und dem 500-jährigen Bestehen des Alten Rathauses.
Wir nehmen dieses „Jubiläum“ zum Anlass, um einen Blick in die Lindauer Geschichtsbücher und in die Stadtteile selbst zu werfen.
Dazu findet am 30.3.2022 hier in der Inselhalle eine Projektschmiede statt. Wir wollen die Bürger*innen von Anfang an mitnehmen. Zur Projektschmiede laden ein: Kulturamt, durch Alexander Warmbrunn, die LTK vertreten durch Carsten Holz und das Hauptamt, Projektstelle Bürgerbeteiligung. Wir laden Sie herzlich ein, dabei zu sein.
Ein Projekt, das in der Projektschmiede vorgestellt und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern weitergedacht wird, ist das Projekt Erzählabende, Erzählbänkle der Projektstelle Bürgerbeteiligung. Wir wollen hier die Alltagsgeschichten aus den Stadtteilen in den Fokus rücken, die Besonderheiten wie auch Herausforderungen herausarbeiten, Begegnungsräume schaffen und Identität in den Stadtteilen stärken.
Die Geschichten die dort gesammelt werden, sollen über das Jahr 2022 hinaus ihre Wirkung entfalten und ebenfalls Teil des Zukunftsbildes werden.
Beispiel Erzählbänkle „Lingenau erzählt“.
Dokumente
Download 23.03.22 Zukunftsbild Stadtrat.pdf
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3. Verabschiedung des Leiters der Stadtkämmerei, Herrn Felix Eisenbach (mündlicher Vortrag)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Stadtrates
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23.02.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons verabschiedet den Leiter der Stadtkämmerei, der zum 01. März 2022 die Nachfolge des verstorbenen Bürgermeisters Christian Ruh in Bodolz antritt. Sie bedankt sich bei ihm, auch im Namen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch der Lindauerinnen und Lindauer für seinen Einsatz für die Stadt und wünscht ihm viel Erfolg, aber auch viel Freude in Bodolz.
Dem Dank schließen sich Bürgermeister Hotz und der Pressesprecher, Herr Widmer, an.
Auch der Leiter der Stadtkämmerei, Herr Eisenbach, dankt in einer kurzen Rede den Mitgliedern des Stadtrates und der Oberbürgermeisterin Dr. Alfons für die gute Zusammenarbeit der vergangenen Jahre.
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4. Bestellung eines Stadtheimatpflegers
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Stadtrates
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23.02.2022
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Seit 2012 ist Frau Marigret Brass-Kästl Stadtheimatpflegerin von Lindau. Sie hat nun mitgeteilt, dass sie von diesem Amt zurück tritt.
Daher ist ein neuer Stadtheimatpfleger zu bestellen.
Heimatpflege will erhalten und gestalten. Geschaffene Werte von landschaftsprägender, geschichtlicher, wissenschaftlicher, künstlerischer, städtebaulicher und volkskundlicher Bedeutung sollen bewahrt, gepflegt und weiterentwickelt werden. In diesem Sinne ist es Aufgabe der Heimatpfleger, sowohl zur Erhaltung und Vermittlung der historischen Dimension der Heimat beizutragen als auch aktuelle Veränderungsprozesse kritisch zu begleiten und Neuerungen behutsam in Vorhandenes einzubetten. In Lindau zählt zu den Aufgaben eines Heimatpflegers insbesondere die Beratung und Unterstützung der städtischen Denkmalschutzbehörde und des Landesamt für Denkmalpflege.
Zu Heimatpflegern sollen Personen bestellt werden, die aufgrund ihrer Orts- und Fachkenntnisse sowie ihrer Arbeitskraft und Persönlichkeit für dieses Amt geeignet sind.
Fachliche Bewertung
- Bestellung
Es wird vorgeschlagen, Herrn Uli Kaiser zum Stadtheimatpfleger zu bestellen.
Herr Uli Kaiser, Stadtratsmitglied der Fraktion der Bunten Liste bis 31. Dezember 2021, scheint für dieses Amt sehr geeignet zu sein. Da allen Mitgliedern des Stadtrates Herr Uli Kaiser hinlänglich bekannt ist, wird an dieser Stelle auf die Beschreibung seiner Person und seiner vielfältigen, ehrenamtlichen Tätigkeit verzichtet.
Gemäß der gemeinsamen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat, des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 3. Dezember 2020, Az. 54-L 1892-1/67 sollen vor der Bestellung der jeweils zuständige Bezirksheimatpfleger, das Bayerische Landesamt für Denkmapflege und der Bayerische Landesverein für Heimatpflege e.V. gehört werden.
Alle Organisationen haben sich ohne Vorbehalte für Herrn Uli Kaiser ausgesprochen.
Herr Kaiser hat sich dazu bereit erklärt, das Amt zu übernehmen. Die Bestellung kann befristet sein, sollte jedoch einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren umfassen. Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Uli Kaiser mit Wirkung vom 01. März 2022 und zunächst für die Mindestdauer von fünf Jahren, bis zum 28. Februar 2027, zu bestellen.
- Aufwandsentschädigung
Die Tätigkeit des Heimatpflegers ist mit erheblichem Zeitaufwand und Auslagen verbunden. Nach Art. 20 a Abs. 1 GO haben ehrenamtlich tätige Personen Anspruch auf angemessene Entschädigung.
Es wird vorgeschlagen, Herrn Uli Kaiser eine monatliche Aufwandsentschädigung von 200,00 Euro zu gewähren.
Diskussionsverlauf
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons bedankt sich bei der bisherigen Stadtheimatpflegerin Frau Brass-Kästl für ihr Wirken der letzten Jahre. In einer kurzen Rede verabschiedet sich Frau Brass-Kästl und blickt auf ihre Zeit als Stadtheimatpflegerin zurück.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, Herrn Uli Kaiser, für die Mindestdauer von fünf Jahren mit Wirkung vom 01. März 2022 zum Stadtheimatpfleger zu bestellen. Er erhält ab dem gleichen Zeitpunkt eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 200,00 Euro.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
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5. Erlass einer Verordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über verkaufsoffene Sonn-/ Feiertage im Jahr 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Stadtrates
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23.02.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Abteilung Citymarketing und Eventmanagement des Kulturamts schlägt wie in den Vorjahren die Freigabe von 4 verkaufsoffenen Sonntagen gemäß § 14 LadSchlG in Lindau (B) vor:
1. am Sonntag, dem 05.06.2022 anlässlich des Lindauer Kunsthandwerkermarktes
(festgesetzte Marktveranstaltung),
2. am Sonntag, dem 11.09.2022 anlässlich des Lindauer Kunsthandwerk- und Genuss-marktes (festgesetzte Marktveranstaltung),
3. am Sonntag, dem 06.11.2022 anlässlich des Lindauer Jahrmarktes
(festgesetzte Markt-veranstaltung) und
4. am Sonntag, dem 27.11.2022 anlässlich der Lindauer Hafenweihnacht
(festgesetzte Marktveranstaltung),
jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr.
Fachliche Bewertung
1. Rechtliche Voraussetzungen
In Bayern gilt nach wie vor das Gesetz über den Ladenschluss des Bundes (LadSchlG). Gemäß § 14 Abs. 1 LadSchlG dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen, bei denen erhebliche Besucherzahlen erwartet werden, an höchstens vier Sonn-/Feiertagen im Jahr (à max. 5 Stunden) geöffnet sein, wenn diese Tage von der Gemeinde durch Rechtsverordnung freigegeben werden. Eine Sonntagsöffnung setzt jedoch einen räumlichen Bezug zur konkreten anlassgebenden Veranstaltung voraus (BVerwG, Urteil vom 11.11.2015, Az 8 CN 2.14).
Die zulässige Gesamtzahl wäre damit eingehalten bzw. wird voll ausgeschöpft.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre bestätigen, dass die oben genannten Märkte geeignet sind, einen beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen. Sie rechtfertigen auf Grund ihrer Größe und des jeweils zu erwartenden Besucherstroms, auch von außerhalb, sowie ihrer jeweiligen Festsetzung als Marktveranstaltung die Freigabe als verkaufsoffene Sonntage (Ausführliche Begründung siehe Anhörungsschreiben Anlage 2).
2. Anhörverfahren
Im Anhörverfahren zum Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung -keine Rückmeldung wurde als Interpretation keiner Einwände angekündigt- gingen folgende Stellungnahmen ein:
Die IHK Schwaben geht davon aus, dass die genannten Anlässe solche sind, die vermutlich einen starken Besucherstrom und ein entsprechendes Bedürfnis nach verlängerten Ladenöffnungszeiten auslösen. Nachdem die Öffnungszeiten nicht in die Zeit der Hauptgottesdienste fallen, werden keine Bedenken gegen die Ladenöffnung an diesen Sonntagen erhoben.
Das Landratsamt Lindau (B), die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die Evangelische Kirche, die Katholische Kirche und die Kreishandwerkerschaft haben keine Stellungnahme abgegeben.
3. Erlass der Verordnung
Das Bürger- und Rechtsamt sieht durch die rechtlich zulässigen verkaufsoffenen Sonntage u.a. die Möglichkeit der Stadt Lindau (B) gegeben, die heimische Wirtschaft zu unterstützen und erhebt gegen die Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage grundsätzlich keine Einwände.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Strauß merkt an, dass er, wie im vergangenen Jahr auch, den beiden Verordnungen aufgrund der Coronapandemie zustimmen kann.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten „Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonntage“ im Jahr 2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage 1 zu § 14 LadSchlG.pdf
Download Anlage 2 zu § 14 LadSchlG.pdf
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6. Erlass einer Verordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über den Ladenschluss in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten im Jahr 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Stadtrates
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23.02.2022
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Stadt Lindau (B) ist für den Erlass der Verordnung über den Ladenschluss in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten nach § 10 des Ladenschlussgesetzes (LadschlG) zuständig (max. 40 Sonn- und Feiertage / Jahr, inklusive max. 4 möglicher verkaufsoffener Sonntage).
Von der Abteilung Citymarketing und Eventmanagement des Kulturamts wurde diesbezüglich nachstehender Verordnungszeitraum vorgeschlagen:
20. März bis 3. Oktober 2022 (ohne Karfreitag, 15.04.2022) und 4. bis 18. Dezember 2022 (= 38 Sonn-/ Feiertage, inkl. 2 geplanter verkaufsoffener Sonn-/Feiertage während dieses Zeitraumes zuzüglich 2 verkaufsoffener Sonntage anlässlich des Lindauer Jahrmarktes und der Lindauer Hafenweihnacht).
Fachliche Bewertung
Gemäß § 10 LadschlG müssen diese Sonntage in einer entsprechenden Verordnung festgesetzt werden. Im vorgeschlagenen Verordnungszeitraum darf das beschränkte Warensortiment des § 10 LadSchlG (Badegegenstände, Devotionalien, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen sowie Waren, die für die Stadt Lindau (Bodensee) kennzeichnend sind) zur Zufriedenstellung von Versorgungsbedürfnissen im Rahmen des Fremdenverkehrs (Ausflugs- und Erholungsort) verkauft werden.
Das Bürger- und Rechtsamt stimmt dem Erlass der Verordnung im vorgeschlagenen Verordnungszeitraum zu. Die max. zulässige Zahl von 40 Sonn- und Feiertagen wird dabei nicht überschritten.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Strauß merkt an, dass er, wie im vergangenen Jahr auch, den beiden Verordnungen aufgrund der Coronapandemie zustimmen kann
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte „Rechtsverordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über den Ladenschluss in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten“ im Jahr 2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage 1 zu § 10 LadschlG.pdf
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7. Einführung von weiteren Mikromobilitätsangeboten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Stadtrates
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23.02.2022
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
E-Scooter, E-Fahrräder, E-Lastenräder und E-Roller tragen dazu bei, Wege innerhalb einer Stadt noch einfacher zurückzulegen, ohne dabei auf das eigene Auto angewiesen zu sein. Damit sind diese Mikromobilitätsangebote künftig ein wichtiger Verkehrsbaustein zur Bewältigung der sog. „letzten Meile“.
Diese Mikromobilitätsangebote gibt es inzwischen in vielen, oft auch kleineren Städten. Die Nutzung ist simpel: Die entsprechende App herunterladen und das Fahrzeug buchen. Auf diese Weise ergänzen Sharing-Angebote im Bereich Mikromobilität (Leihfahrräder, E-Scooter und E-Lastenräder) bestehende klassische öffentliche Verkehrsträger. Sie fördern ein multimodales Verkehrsverhalten, was bedeutet, dass ein Weg mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird.
Auch in Lindau wurden 2021 aus diesem Grund die ersten E-Scooter und E-Lastenräder getestet:
- E-Lastenräder
Im Rahmen eines vom Freistaat Bayern geförderten Modellprojektes „Lastenrad mieten, Kommunen entlasten“ wird derzeit ein Lastenrad-Mietsystem für Lindau aufgebaut. Durch dieses Angebot sollen 16 elektrisch unterstützte Lastenräder an acht öffentlichen Mietradstationen rund um die Uhr und vollautomatisch gemietet werden können. Das System ermöglicht allen den Zugang zu Transporträdern, die nicht über ein eigenes Lastenrad verfügen. Die ersten drei Stationen des Lastenrad-Mietsystems wurden im Oktober 2021 eingeführt, weitere fünf Stationen gehen im Frühjahr 2022 in Betrieb. Die Verzögerung ist verschiedenen Gründen geschuldet (mehrmalige Ausschreibung, coronabedingte Lieferengpässe u.ä.). Das System wird von der Firma Sigo GmbH betrieben.
- E-Scooter
Der E-Scooter-Testbetrieb wurde von dem Unternehmen Tier Mobility GmbH umgesetzt. Drei Monate (Juli bis September 2021) wurden 200 Roller auf das Stadtgebiet Lindau verteilt. Innerhalb der Pilotphase wurden die zwei unterschiedlichen Systeme „stationsbasiert“ und „free floating“ getestet. Die ersten und letzten vier Wochen (stationsbasiert) mussten die Roller an den fixen Parkstationen wieder abgegeben werden. Im August (free floating) konnte man die Roller überall in Lindau abstellen.
- Auswertung E-Scooter-Testbetrieb
Im Monat Juli wurden ca. 4.700 Fahrten mit den E-Scootern in Lindau aufgezeichnet. Die meist frequentierten Ausleihstandorte des stationsbasierten Systems waren die Klimo-Station am Hafen Lindau, Inselhalle, P2 sowie der Karl-Bever-Platz. Durchschnittlich wurden die Roller 0,93 Mal am Tag für eine Fahrt durch Lindau genutzt.
Im August ging die Free-Floating-Testphase in Betrieb und kam trotz regnerischem Wetter auf ca. 6.680 Fahrten. Die durchschnittlichen Fahrten pro E-Scooter stiegen auf 1,3 Mal pro Tag. Weiterhin wurden die Roller hauptsächlich an verschiedenen Orten auf der Insel, sowie an den Parkplätzen (P1, P2 und P3) ausgeliehen und auch wieder abgestellt. Leider wurden in diesem Monat nicht wenige Roller in Stadtteilen abgestellt, in denen sie nicht erneut ausgeliehen wurden.
Im September (letzter Monat der Pilotphase) wurde wieder das stationsbasierte System angewendet. Hier wurden ca. 3.270 Fahrten zurückgelegt. Die Nutzungsrate ist aufgrund der Rückkehr zum stationsbasierten System von 1.32 auf 0.87 gesunken. Außerdem wurden die E-Scooter nun neben den bereits erwähnten beliebten Ausleihpunkten auch schwerpunktmäßig am Reutiner Bahnhof ausgeliehen. Im Vergleich zum Juli wurden mehr Stationen angeboten, an denen die Roller ausgeliehen und wieder zurückgegeben werden konnten.
Allgemein wurden die Roller größtenteils zwischen 12 und 20 Uhr benutzt. Insgesamt wurden 14.650 Fahrten während der drei Monte zurückgelegt. Weiterhin konnte festgestellt werden, dass insbesondere an den Wochenenden deutlich mehr Fahrten stattgefunden haben. Die durchschnittliche Fahrtzeit betrug knapp 15 Minuten. Laut Betreiber ist dieser Wert damit höher als in vielen anderen Städten.
Um die E-Scooter-Pilotphase zu evaluieren, wurde vom 20.11.2021 bis zum 30.11.2021 eine Online-Beteiligung auf der Plattform Adhocracy+ veröffentlicht. Diese hatte das Ziel in Erfahrung zu bringen, wie das E-Scooter-Angebot wahrgenommen worden ist, ob und wie man in Zukunft Mikromoblitätsangebote gestalten sollte und welche Mikromobilitätsangebote bereitgestellt werden sollten.
Mikromobilitätsangebote werden von 82% der beteiligten BürgerInnen favorisiert. Detaillierte Ergebnisse können der Anlage 1 „Bericht Umfrage zur Mikromobilität“ entnommen werden. Aus der Zusammensetzung der Antworten zeigt sich, dass sich die BürgerInnen Lindaus vor allem Sharing-Angebote für E-Bikes, E-Lastenräder sowie normale Fahrräder wünschen. E-Scooter werden als ein weiteres, aber nicht primär wichtiges Verkehrsangebot angesehen.
Fachliche Bewertung
Sowohl die Einführung des Lastenrad-Mietsystems als auch weitere Sharing-Angebote im Bereich der Mikromobilität sind wichtiger Bestandteil der empfohlenen Maßnahme 34 des KLiMos „Stärkung der Intermodalität innerhalb Lindaus“.
2021 haben drei verschiedene Anbieter für E-Scooter- und Fahrradmietsysteme eine Kooperation mit der Stadt Lindau angefragt. Deshalb war es für die Verwaltung wichtig, 2021 Erfahrungen zu sammeln. Alle Anbieter verfolgen ein eigenwirtschaftliches Prinzip, d.h. die Angebote sind für die Stadt Lindau kostenfrei.
Viele Nutzer in der Pilotphase waren Gäste und Lindauer Jugendliche. Die E-Scooter zeigten sich als gute Lösung für „die letzte Meile“ zwischen den Auffangparkplätzen und dem touristischen Hauptziel „Insel“. Daher könnte im Sommer das zusätzliche Angebot in Form von E-Scootern hilfreich sein, um Staus in den Zufahrtsstraßen zur Insel zu reduzieren.
Um Schwierigkeiten im öffentlichen Raum zu vermeiden, sollte ein stationsbasiertes System eingeführt werden. Zu beachten ist, dass das Free-Floating-System von den Lindauer BürgerInnen nicht gerne gesehen wurde. Es gingen zahlreiche Beschwerden wegen falsch abgestellter Scooter ein. Auch Feuerwehr und Polizei hatten mit dem Free-Floating-System die größten Schwierigkeiten, da ordnungswidrig abgestellte E-Scooter teilweise in Feuerwehrzufahrten, am Fahrbahnrand, sowie mitten auf Wegen und Parkplätzen standen. Daher wird der Stadtverwaltung das stationsbasierte Model favorisiert. Allerdings müssen bei einem stationsbasierten Modell noch weitere Standpunkte für die Ausleihe definiert werden, da nur ein engmaschiges Netz attraktiv für den Nutzer ist.
Zudem kann die Stadt kann durch eine Ausschreibung sowohl für E-Scooter- als auch Fahrradmietsysteme generelle Grundsätze sowie Qualitätskriterien vorgeben und dann bei Erfüllung der Vorgaben eine Kooperationsvereinbarung abschließen.
Für die verträgliche Integration solcher Systeme in das gesamtstädtische Mobilitätskonzept sollen folgende Grundsätze verfolgt werden:
- Eine enge Kooperation zwischen den Betreibern und der Stadt – möglichst mit schriftlichen Vereinbarungen – ist die Grundvoraussetzung für die Etablierung des Systems.
Die Definition von Mindeststandards sichert die technische Qualität des Mikromobilität-Systems (insbesondere bezüglich der gesetzlichen Anforderungen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit) und gewährleistet eine angemessene Betriebsqualität mit Fristsetzungen (etwa für die Entfernung nicht verkehrssicherer Räder/Scooter und das Umparken behindernd abgestellter Räder/Scooter).
Festlegungen zum Abstellen der Räder/Scooter ermöglichen den stadtverträglichen Betrieb der Systeme ohne wesentliche Beeinträchtigungen der Belange Dritter.
Bereitstellen von Räder/Scooter unter „Sondernutzung“ öffentlicher Flächen, die der Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarf.
Die Betreiber von Sharingsystemen verpflichten sich zur Einhaltung von Min-deststandards bei Datenschutz, Zahlungsprozessen und Registrierungsbedingungen.
Relevante Nutzungsdaten werden unter Berücksichtigung des geltenden Datenschutzrechtes für stadt- und verkehrsplanerische Zwecke an die Kommunen übermittelt.
Zusammenfassung/Fazit
Um die Mobilität in Lindau künftig weiter zu verbessern, ist eine optimierte Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittel notwendig. Durch die Einführung von Mikromobilitätsangeboten kann gerade „die letzte Meile“ von der Bahn- oder Bushaltestelle sowie von den Auffangparkplätzen flexibel und umweltfreundlich erschlossen werden. Deswegen wird empfohlen, parallel zu dem Lastenrad-Mietsystem zusätzlich Sharing-Systeme für Fahrräder/Scooter zu ermöglichen. Diese Systeme sollten eigenwirtschaftlich von einem privaten Anbieter etabliert und stationsbasiert betrieben werden. Die Fahrzeuge können dann nur vor Ort an bestimmten Stationen gemietet und nur an gekennzeichneten Stationen wieder abgestellt werden.
Die Verwaltung empfiehlt daher ein stationsbasiertes System für Räder/Scooter auszuschreiben. Der Bieter die am besten die Qualitätskriterien erfüllt, sollte eine Genehmigung erhalten, um das System für zwei Jahre zu betreiben.
Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen keine Kosten für die Stadt. Die Mikromobilitätsangebote sollen eigenwirtschaftlich von einem privaten Anbieter eingeführt werden
Diskussionsverlauf
Bürgermeisterin Dorfmüller regt an, sich auch in den Nachbargemeinden, wie Bregenz, umzusehen, um sich hier besser vernetzen zu können.
Stadtrat Hummler appelliert daran, dass keine Parkplätze wegfallen dürfen und falls doch, so müssen dem Betreiber Gebühren dafür berechnet werden.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt an, dass es nicht angedacht ist, dass Parkplätze wegfallen.
Stadtrat Brombeiß möchte beantragen, dass keine Parkflächen auf der Insel zur Verfügung gestellt werden, so lange nicht am Karl-Bever-Platz gebaut ist.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons erläutert, dass keine Parkplätze auf der Insel weggenommen werden. Sollte dies jedoch angedacht sein, wird sich der Hauptausschuss damit befassen.
Auch Bürgermeister Hotz spricht sich in Zeiten der Parkplatzknappheit auf der Insel dafür aus, dass keine Kfz-Stellplätze für Stationen hergenommen werden.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt daraufhin an, dass ins Protokoll aufgenommen wird, dass keine Parkplätze Stationen der Mikromobilität zum Opfer fallen.
Stadträtin Rundel merkt an, dass Lastenräder für die Einheimischen wichtig sind und es dafür noch mehr Standorte bedarf.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons antwortet, dass weitere Stationen von Lastenrädern in Betrieb gehen werden und es heute lediglich um Anbieter von E-Rollern / Rädern geht.
Beschluss
- Der Stadtrat beschließt die Einführung von weiteren Mikromobilitätsangeboten und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Schritte vorzunehmen, mit der Anforderung, dass keine Parkplätze für die Stationen wegfallen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 5
Dokumente
Download 2022.02.23.SR_TOP7_Einführung Mikromobilitätsangebote.pdf
Download Anlage 1.Bericht Umfrage.pdf
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8. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 117 „ Friedrichshafener Straße 7“ - Wechsel des Vorhabenträgers
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Stadtrates
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23.02.2022
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8 |
Sachverhalt
Der bisherige Vorhabenträger des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 117 „Friedrichshafener Straße 7“, der “K + S Wohnbau GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Karl Hermann Zeh, hat inzwischen das Grundstück veräußert und soll durch einen neuen Vorhabenträger ersetzt werden.
Gemäß § 12 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit Punkt 7.7 des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 117 „Friedrichshafener Straße 7“ bedarf der Wechsel des Vorhabenträgers der Zustimmung der Gemeinde.
Mit Schreiben vom 17.06.2020 informierte die Vorhabenträgerin bereits die Stadt Lindau, dass ein Wechsel des Rechtsnachfolgers beabsichtigt ist. Mit Antrag vom 13.01.2022 wurde der Wechsel des Vorhabenträgers von der Firma „Denkinger Projektbau GmbH“ als neuer Vorhabenträger beantragt (siehe Anlage).
Die Zustimmung der Gemeinde darf gem. § 12 Abs. 5 S. 2 nur dann verweigert werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplans innerhalb einer, der im Durchführungsvertrag genannten, Frist gefährdet ist.
Einhaltung der Frist
Der Durchführungsvertrag ist mit Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Bekanntmachung) ab dem 24.03.2018 wirksam.
Im Durchführungsvertrag verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, das Vorhaben innerhalb einer Frist von 10 Jahren ab Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses fertigzustellen (Punkt 5.1 des Durchführungsvertrags), d. h. in diesem Fall bis zum 24.03.2028.
Der neue Vorhabenträger beabsichtigt das Vorhaben im Sommer 2023 fertigzustellen.
Erklärung des Rechtsnachfolgers für die Erfüllung des Vertrages
Der Rechtsnachfolger hat der Stadt Lindau gegenüber eine schriftliche Erklärung abgegeben alle Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 117 „Friedrichshafener Straße 7“ und des Durchführungsvertrages und alle damit verbundenen Pflichten entsprechend durchzuführen (siehe Anlage).
Der neue Vorhabenträger hat zudem nachgewiesen, dass er bereit und in der Lage ist, das Vorhaben innerhalb der im Durchführungsvertrag genannten Frist zu verwirklichen.
Es liegen somit alle Voraussetzungen für eine Zustimmung der Stadt Lindau vor.
Fachliche Bewertung
Die Stadt Lindau ist verpflichtet dem Wechsel des Vorhabenträgers zuzustimmen, da alle gesetzlichen und vertraglichen Vorrausetzungen hierfür erfüllt werden.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem Wechsel des Vorhabenträgers für den Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 117 „ Friedrichshafener Straße 7“ zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
Dokumente
Download antrag_wechsel_vorhabenträger.pdf
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9. Bebauungsplan Nr. 50 “Nördlich der Schachener Straße”, 11. Änderung “Ferienwohnungen”:
- Abwägung der Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Stadtrates
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23.02.2022
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
- Ziel und Zweck der Planung
Aufgrund von vermehrten Anträgen in dem Bereich nördlich der Schachener Straße soll durch die 11. Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 50 “Nördlich der Schachener Straße“ die Wohnnutzung gestärkt werden. Als weitere Zeile werden das Vorhalten von Wohnungen aller Größen, in allen Preislagen und im gesamten Geltungsbereich und das Stärken der Unterzentrums Bad Schachen verfolgt.
Um diese Ziele planungsrechtlich zu sichern wurde ein Festsetzungsentwurf erarbeitet. Dieses sieht gegenüber der ursprünglichen Festsetzung eine Feingliederung der Art der baulichen Nutzung vor.
- Angaben zum Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt im südlichen Bereich des Stadtteiles Hoyren. Es hat eine Größe von ca. 18,93 ha. Nördlich des Plangebietes grenzen teilweise die Nachbargemeinde Bodolz und der Lindauer Bereich Giebelbach an, östlich die Giebelbachwiesen. Den südlichen Abschluss bildet die Schachener Straße. Im Westen befindet sich der Nachbarort Bodolz.
- Festsetzungen
Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung wurden der Festsetzungskatalog der §§ 3 und 4 BauNVO unverändert übernommen und um Regelungen zu Ferienwohnungen ergänzt.
Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und zu bauordnungs-rechtlicher Festsetzungen bleiben unverändert erhalten und werden bei der Beurteilung von Bauvorhaben herangezogen.
- Art der Verfahrensbearbeitung
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt, da insgesamt festgesetzte Grundflächen vorliegen, die größer sind als die in § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB aufgeführten Werte.
- Ausgangslage
Der Stadtrat der Stadt Lindau hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Im Weiteren wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 24.06.2021 der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Planfassung vom 01.06.2021 gebilligt, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. In der Sitzung des Stadtrates am 27.10.2021 wurde dann der Entwurf gebilligt, sowie die die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Bebauungsplanentwurf einschließlich seiner Begründung und Umweltbericht mit Stand vom 20.09.2021 fand in der Zeit vom 15.11.2021 bis 17.12.2021 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden.
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Entwurf mit Stand vom 20.09.2021 keine Stellungnahmen ein.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 03.11.2021 an insgesamt 24 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt.
Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen wie in der Anlage 1 dargestellt.
Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Trägerbeteiligung muss keine Planänderung und -ergänzung gegenüber dem Entwurf zum Bebauungsplan mit Stand vom 20.09.2021 vorgenommen werden. Der Bebauungsplan erhält das Datum vom 23.02.2022.
- Weiteres Verfahren
Durch den Stadtrat soll nun der Satzungsbeschluss des Entwurfes mit Stand vom 23.02.2022 erfolgen.
Fachliche Bewertung
Auf den Abwägungsvorschlag mit der Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 1 wird verwiesen.
Um den Bestand an Dauerwohnungen im Plangebiet langfristig zu sichern, wird der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 50 "Nördlich der Schachener Straße", 11. Änderung "Ferienwohnungen" empfohlen.
Beschluss
- Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen.
- Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Nr. 50 ″Nördlich der Schachener Straße″, 11. Änderung ″Ferienwohnungen“ mit Stand vom 23.02.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Rundel nimmt wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht an Beratung und Beschlussfassung dieses Punktes teil.
Dokumente
Download Anlage 1: Abwägungstabelle.pdf
Download Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 50, 11. Änderung.pdf
Download Anlage 3: Begründung und Umweltbericht.pdf
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10. 4. Flächennutzungsplanänderung in dem Bereich des BPs Nr. 50 „Nördlich der Schachener Straße“, 11. Änderung „Ferienwohnungen“:
- Abwägung der Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Stadtrates
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23.02.2022
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
- Ziel und Zweck der Planung
Die Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen und redaktionellen Korrekturen im Stadtteil Hoyern.
Da die im Flächennutzungsplan getroffenen Darstellungen nicht mit der geplanten Nutzung der 11. Änderung „Ferienwohnungen“ des Bebauungsplanes Nr. 50 „Nördlich der Schachener Straße“ Bebauungsplanänderung übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Die zur Umsetzung der Planung erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes und 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Nördlich der Schachener Straße“ werden im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
- Abgrenzung der Änderungsbereiche
Die Änderungsbereiche liegen im südlichen Bereich des Stadtteiles Hoyren. Insgesamt umfassen die Änderungsbereiche eine Größe von ca. 3,2 ha. Nördlich des Planungsbereiches grenzen teilweise die Nachbargemeinde Bodolz und der Lindauer Bereich Giebelbach an, östlich die Giebelbachwiesen. Den südlichen Abschluss bildet die Schachener Straße. Im Westen befindet sich der Nachbarort Bodolz.
Insgesamt werden 4 Teilbereiche des Flächennutzungsplanes geändert, welche zusammen die 4. Änderung bilden. Die weiteren Flächen der 11. Änderung des BP Nr. 50 stimmen mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes überein, sodass keine parallele Änderung notwendig ist.
Übersicht über die zu ändernden Bereiche (rot: Änderungsbereiche 4. Flächennutzungsplanänderung; blau: 11. Änderung BP Nr. 50):
- Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2013 der Stadt Lindau (B) bildet mit der 1. und der 2. Änderung die Grundlage für die gegenständliche 4. Flächennutzungsplanänderung. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich aktuell noch in Aufstellung.
Der Flächennutzungsplan stellt für den größten Teil des Änderungsbereiches der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 Wohnbauflächen dar. Aus diesen Wohnbauflächen werden nun in Übereinstimmung mit § 8 Abs. 2 BauGB im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung allgemeine und reine Wohngebiete entwickelt. Die 11. Änderung des Bebauungsplanes entspricht jedoch nicht in allen Teilen den Zielen des Flächennutzungsplanes (FNP).
Nachfolgend ist aufgeführt, welche Festsetzungen der Bebauungsplan Nr. 50 “Nördlich der Schachener Straße“, 11. Änderung trifft, ob eine Änderung erforderlich ist und wenn ja welche:
Aktuelle Darstellung FNP
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Festsetzung BP Nr. 50, 11. Änderung
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Änderung des FNP?
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Darstellung der 4. FNPä
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Gemeinbedarfsfläche Enzisweilerstraße 26
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Allgemeines Wohngebiet
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Parallele Änderung ist erforderlich.
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Wohnbaufläche
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Gemeinbedarfsfläche an der ehemaligen Grundschule Schachen mit Zweckbestimmung Schule
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Gemeinbedarfsfläche bleibt wie im Ursprungsbebauungsplan festgesetzt. Die Flächen werden aktuell für eine Kita genutzt. Die schulische Nutzung soll jedoch prinzipiell weiter möglich bleiben.
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Es ist keine Änderung erforderlich.
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-
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Fläche für Wald am Spieglerweg 8a
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Reines Wohngebiet (jedoch bereits schon seit der 7. Änderung 1997 so festgesetzt)
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Parallele Änderung ist erforderlich.
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Wohnbaufläche
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Zwei Flächen für Bodendenkmäler Enzisweiler Straße / Kapellenweg
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Kleinere Fläche und andere Abgrenzung bzw. Entfall der Fläche.
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Parallele Änderung ist nicht zwingend erforderlich (nachrichtliche Übernahme), aber zweckmäßig.
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Weiterhin Darstellung als Wohnbaufläche bzw. im nordwestlichen Änderungsbereich als Gemeinbedarfsfläche „Schule“.
Das Bodendenkmal wird gemäß der aktuellen Abgrenzung des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (Stand 01.06.2021) angepasst.
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Liebträgerweg 18, teilweise Fläche der Landesbiotopkartierung auf der Grundstücksfläche dargestellt. Fläche ist mit dem Bau des EFH seit mindestens 2002 nicht mehr vorhanden.
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Reines Wohngebiet
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Parallele Änderung ist erforderlich.
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Biotop entfällt, Wohnbaufläche bleibt wie bereits dargestellt
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Durch die Abweichungen wird die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets nicht beeinträchtigt, die Grundaussagen des FNP (Wohnbauflächen) bleiben unberührt.
Der FNP soll jedoch in einem parallelen Änderungsverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert und ergänzt werden, um eine Identität der des vorbereitenden Bauleitplanes (FNP) zum verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan) herzustellen.
Alle weiteren grafischen und textlichen Aussagen des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau bleiben unberührt.
- Ausgangslage
Der Stadtrat der Stadt Lindau hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Im Weiteren wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 24.06.2021 der Vorentwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung in der Planfassung vom 01.06.2021 gebilligt, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. In der Sitzung des Stadtrates am 27.10.2021 wurde dann der Entwurf gebilligt, sowie die die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Entwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung einschließlich seiner Begründung und Umweltbericht mit Stand vom 20.09.2021 fand in der Zeit vom 15.11.2021 bis 17.12.2021 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden.
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Entwurf mit Stand vom 20.09.2021 keine Stellungnahmen ein.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Unterlagen mit Stand vom 20.09.2021 zur Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 03.11.2021 an insgesamt 24 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt.
Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen wie in der Anlage 1 dargestellt.
Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Trägerbeteiligung muss keine Planänderung und -ergänzung gegenüber dem Entwurf zur 4. Flächennutzungsplanänderung mit Stand vom 20.09.2021 vorgenommen werden. Die 4. Flächennutzungsplanänderung erhält das Datum vom 23.02.2022.
- Weiteres Verfahren
Durch den Stadtrat soll nun der Feststellungsbeschluss zur 4. Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 50 "Nördlich der Schachener Straße" erfolgen.
Fachliche Bewertung
Auf den Abwägungsvorschlag mit der Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 1 wird verwiesen.
Um die Ziele des Bebauungsplanes Nr. 50 „Nördlich der Schachener Straße“, 11. Änderung „Ferienwohnungen“ umsetzen zu können, wird empfohlen den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern und dementsprechend die Feststellung zu beschließen.
Beschluss
- Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen.
- Der Stadtrat beschließt die Feststellung der 4. Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 50 "Nördlich der Schachener Straße", 11. Änderung „Ferienwohnungen“ mit Stand 23.02.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Rundel nimmt wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht an Beratung und Beschlussfassung dieses Punktes teil.
Dokumente
Download Anlage 1: Abwägungstabelle.pdf
Download Anlage 2: 4. Flächennutzungsplanänderung.pdf
Download Anlage 3: Begründung und Umweltbericht.pdf
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11. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Stadtrates
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23.02.2022
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ö
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beschließend
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Datenstand vom 14.03.2022 11:39 Uhr