Datum: 19.07.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Inselhalle
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:35 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Bekanntgaben
2.1 Hilfaktion „Lindau Hilft“
2.2 Externer Datenschutzbeauftragter
2.3 Zukunftsrat Losland
2.4 Bushaltestelle Grenzsiedlung in Zech
2.5 Auftragsvergabe Fahrrad Leasing
2.6 Bodensee Fahrradstraße - Vergabe BA I
3 Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2021; Regiebetrieb Grundstücksmanagement
4 Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2021 Regiebetrieb Krematorium
5 Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2021 Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement
6 Regiebetrieb Parkraum; Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2021
7 Städtischer Kernhaushalt; Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2021
8 Bestätigung der Gesellschafterbeschlüsse der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH - Jahresabschluss (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung) - Ergebnisverwendung - Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers
9 Bebauungsplan Nr. 94 "Auffangparkplatz Blauwiese", 1. Änderung "Mittelschule" - Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Billigung des Vorentwurfes zur Bebauungsplanänderung - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB
10 Parkhaus Karl-Bever-Platz - weiteres Vorgehen
11 Antrag der BU auf Ratsbegehren zum Rahmenplan Hintere Insel
12 Anfragen und Verschiedenes

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1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 7. Sitzung des Stadtrates 19.07.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Oberbürgermeisterin Dr. Claudia Alfons eröffnet die 7. öffentliche Sitzung des Stadtrates und begrüßt die anwesenden Zuhörer.
Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Es gibt keine Einwendungen gegen die vorliegende Tagesordnung die daher als genehmigt gilt.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 7. Sitzung des Stadtrates 19.07.2022 ö beschließend 2
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2.1. Hilfaktion „Lindau Hilft“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 7. Sitzung des Stadtrates 19.07.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons teilt mit, dass „Lindau Hilft“ wieder einen Transport von Hilfsgütern unter der Leitung von Lutz Donat in die Ukraine erfolgreich abgeschlossen hat.
Durch Spenden von Unternehmen und Bürgern konnten für diesen Transport zahlreiche Hilfsmittel und benötigte Waren gekauft werden.
Die Gemeinderätin Frau Luschko bedankt sich anschließend sehr herzlich bei „Lindau Hilft“, bei den Stadträten und vor allem bei den Lindauer Bürgern für diese Unterstützung. 

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2.2. Externer Datenschutzbeauftragter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 7. Sitzung des Stadtrates 19.07.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Herr Denkel, Leiter Organisationsentwicklung und Digitalisierung, teilt mit, dass in der vorangegangenen nicht-öffentlichen Sitzung des Stadtrates folgender Beschluss gefasst wurde:

Herr Raichle, der interne Datenschutzbeauftragte der Stadt Lindau, wird zum 01.08.2022 abberufen und 
Herrn Marvin Schmidt von der Firma FlyTech IT GmbH & Co.KG wird zum 01.08.2022 als neue Datenschutzbeauftragter der Stadt Lindau benannt.

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2.3. Zukunftsrat Losland

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 7. Sitzung des Stadtrates 19.07.2022 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Frau Abbrederis Simpson, Projektstelle Bürgerbeteiligungen, erläutert anhand der beiliegenden Präsentation den Sachstand zum Projekt „Losland“, welches im Frühjahr gestartet wurde und am 16. Oktober von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr findet dazu der Zukunftsrat statt.

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2.4. Bushaltestelle Grenzsiedlung in Zech

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 7. Sitzung des Stadtrates 19.07.2022 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Herr Koschka, Leiter des Stadtbauamtes, teilt mit, dass das Bürgerforum Zech einen Antrag gestellt hat, die Bushaltestelle Grenzsiedlung in Zech wieder in Betrieb zu nehmen. Daraufhin wurde dem Bürgerforum Zech mitgeteilt, dass dies dem Stadtrat in der heutigen Sitzung bekanntgegeben wird. Am 5.5.22 hat der Stadtrat Maßnahmen zur Anpassung an die Linienführung und zur Verbesserung der Pünktlichkeit des Stadtbusses beschlossen und der Wegfall der Haltestelle „Grenzsiedlung“ als kurzfristige Maßnahme, war ein Teil dieses Beschlusses. Die Maßnahme läuft seit dem 18.7.22 und wurde von der Regierung zunächst bis zum 30.6.2023 genehmigt. Diese Maßnahme wird vom Stadtbauamt geprüft, anschließend wird entschieden, ob es dabei bleibt oder ob sie wieder zurückgenommen wird. Die eigentliche Lösung für die Probleme beim Stadtbus ist, dass das Konzept angepasst werden muss. Dies wird gerade vom Stadtbauamt und den Verantwortlichen beim Stadtbus getan. Der Bau- und Umweltausschuss hat das Stadtbauamt im April beauftragt, ein neues Stadtbuskonzept auszuarbeiten. Die Förderanträge hierzu sind bereits gestellt.

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2.5. Auftragsvergabe Fahrrad Leasing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 7. Sitzung des Stadtrates 19.07.2022 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Frau Bohnert, die Leiterin des Hauptamtes, teilt noch eine Vergabe aus der nicht-öffentlichen Sitzung des Stadtrates mit:
Es wurde beschlossen, den Mitarbeitern der Stadt Lindau ein Fahrrad-Leasingmodell anzubieten. Nach einem Vergabeverfahren wurde der Firma Ride Mobility GmbH aus Bochum der Auftrag erteilt.

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2.6. Bodensee Fahrradstraße - Vergabe BA I

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 7. Sitzung des Stadtrates 19.07.2022 ö beschließend 2.6

Sachverhalt

Herr Pius Hummler, Abteilungsleiter GT-Projekte, teilt mit, dass in der heutigen nicht-öffentlichen Sitzung eine Vergabe der Bauleitungen zum Bodenseeradweg, I. Bauabschnitt, Schachener Straße, an die Firma Dobler GmbH & Co.KG aus Kissleg zum Angebotspreis von 2.476.785 Mio brutto vergeben wurde.

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3. Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2021; Regiebetrieb Grundstücksmanagement

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Finanzausschusses 11.07.2022 ö beschließend 7
Stadtrat (Stadt Lindau) 7. Sitzung des Stadtrates 19.07.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

1.        Vorbemerkung

Der Regiebetrieb Grundstücksmanagement wurde zum Haushaltsjahr 2007 gegründet. Das Ergebnis der Jahresrechnung ist dem Finanzausschuss und Stadtrat bekannt zu geben. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wurde von der Stadtkasse erstellt und zeigt folgendes Ergebnis:

2.        Ergebnis der Jahresrechnung 2021

  1. Verwaltungshaushalt

       Ergebnis:
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 821.922,04 € ab (HH-Ansatz 792.100,00 €).

       Zuführung zum Vermögenshaushalt:
Aus dem Verwaltungshaushalt konnten 486.759,52 € (HH-Ansatz 401.00,00 €) an den Vermögens-haushalt zugeführt werden.

       Reste:
Es sind keine Kassenreste vorhanden.

  1. Vermögenshaushalt

       Ergebnis:
Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 486.759,52 € ab (HH-Ansatz 401.000,00 €).

       Reste:
Die Haushaltsausgabereste (Ausgabeansätze, die in das folgende Jahr übertragen werden) in Höhe von insgesamt 312.809,15 € wurden mit OB-Verfügung vom 13.12.2021 in das Haushaltsjahr 2022 übertragen und dem Finanzausschuss am 15.02.2022 zur Kenntnis gegeben.

Kreditaufnahmen:
Es wurden 2020 keine Kredite aufgenommen.

Rücklagen:
Der allgemeinen Rücklage konnten Mittel in Höhe von 190.967,22 € (HH-Ansatz Zuführung 109.200,00 €) und der Instandhaltungsrücklage in Höhe von 58.200,00 € (HH-Ansatz 58.200,00 €) zugeführt werden konnten. 

Der Stand der allg. Rücklage belief sich zum 31.12.2021 auf 342.956,37 €, die Instandhaltungsrücklage auf 507.500 €.

  1. Verwendung des Jahresergebnisses

Die Rücklagen dienen zur Innenfinanzierung zukünftiger Investitionen (u.a. Vorplatz Bahnhof Reutin, Seehafen, Bootsliegeplätze, Gebäudeinstandsetzung).

Fachliche Bewertung

Trotz andauernden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie (u.a. war der Leuchtturm am Seehafen das zweite Jahr in Folge für die Öffentlichkeit geschlossen) und dadurch teilweise fehlende Einnahmen, konnte ein positives Jahresergebnis erzielt werden. Hierdurch war es auch möglich die Instandhaltungsrücklage zu bedienen und auch der allgemeinen Rücklage Mittel zuzuführen. Auf Grund der sich abzeichnenden erhöhten Abrisskosten und der geplanten Zwischenlösungen am Bahnhofsvorplatz Reutin, werden diese Rücklagenmittel vermutlich im laufenden HH-Jahr 2022 bereits wieder aufgebraucht werden.

Beschluss

  1. Der Finanzausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

  1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Verwendung des Jahresergebnisses zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2021 Regiebetrieb Krematorium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Finanzausschusses 11.07.2022 ö beschließend 5
Stadtrat (Stadt Lindau) 7. Sitzung des Stadtrates 19.07.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Ergebnis der Jahresrechnung ist dem Stadtrat vor Beginn der örtlichen Prüfung bekannt zu geben.

Die Jahresrechnung 2021 wurde von der Stadtkasse erstellt und zeigt folgendes Ergebnis: (Gesamtübersicht siehe Anlage).



  1. Verwaltungshaushalt

a)   Ergebnis.

Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit  1.233.589,88 € ab (HH-Ansatz: 1.170.100,00 €).

b)  Zuführung zum Vermögenshaushalt.

Aus dem Verwaltungshaushalt wurden 294.733,89 € an den Vermögenshaushalt zugeführt (Haushaltsansatz 237.000,00  €). 

  1. Erläuterungen:

Ein Vergleich wichtiger Einnahmen/Ausgaben des Verwaltungshaushalts ergibt  folgendes Bild:
        
Einnahmen
Ansatz  €
Ergebnis  €



Nutzungsentgelt Krematorium
800.000
834.264,74






Ausgaben





Personalausgaben
166.000
152.189,25















Die Einnahmen des Regiebetriebes Krematorium (Nutzungsentgelte) liegen leicht über denen des Vorjahres. Der HH-Ansatz wurde übertroffen.  

Die Unterhaltskosten liegen unter den Ansätzen. Geplante Reparaturen waren nicht notwendig bzw. konnten verschoben werden. Die Ausgaben blieben somit unter dem HH-Ansatz.

Die sonstigen Sachkosten  bereinigt betrachtet (ohne Abschreibung)
entsprechen im Wesentlichen den Ansätzen. Die Ansätze bei Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer wurden erheblich überschritten, da eine unvorhergesehene Steuernachzahlung für die Vorjahre getätigt werden musste.


d)  Reste

Die Kasseneinnahmereste (= die Beträge, um die das Einnahme-Soll höher ist, als die Ist-Einnahmen und die in einem späteren Haushaltsjahr bezahlt werden) betragen 15.673,15 €. Das sind 1,27 % des Rechnungsergebnisses und stellt ein günstiges Verhältnis dar.
         

  1. Vermögenshaushalt

a)  Ergebnis  

Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und in den Ausgaben mit 414.733,89 € ab (HH-Ansatz 353.000,00 €).
            
c)  Kreditaufnahme

Es erfolgten keine Kreditaufnahmen 

  1. Schuldenstand:

Der Schuldenstand zum 31.12.2021 beträgt 407.987 €  (Stand: Vorjahr:  505.745 €).

  1. Rücklagen:

Den Rücklagen wurde ein Betrag in Höhe von  120.000 € entnommen. 

Stand der Rücklagen zum 31.12.2020:    844.482 €                                     



                                               
                                                       gez.
Bohnert                                        Rankl
Bürger- und Ordnungsamt                        Regiebetrieb Krematorium

Beschluss

Der steuerlich festgestellte Jahresüberschuss soll in Höhe von 120.000 EUR (brutto) an den Kernhaushalt ausgeschüttet werden. Der übersteigende Betrag ist den Rücklagen zuzuführen. Diese Mittel werden für die Ofensanierung, welche im Zeitraum von 2019 bis 2024 realisiert werden soll, als Innenfinanzierung zur Verfügung stehen (Gesamtkosten 405.000 EUR).

Der Finanzausschuss / Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Dokumente
Download FAS-2022-07-11 STR-2022-07-19 Rechnungsergebnis Jahresrechnung Anlage 2.pdf
Download FAS-2022-07-11 STR-2022-07-19-Rechnungsergebnis Jahresrechnung2021.pdf

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5. Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2021 Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Finanzausschusses 11.07.2022 ö beratend 8
Stadtrat (Stadt Lindau) 7. Sitzung des Stadtrates 19.07.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

  1. Vorbemerkung
Der Regiebetrieb Gebäude und Energiemanagement wurde zum Haushaltsjahr 2007 gegründet. Das Ergebnis der Jahresrechnung ist dem Finanzausschuss und dem Stadtrat bekanntzugeben. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wurde von der Stadtkasse erstellt und zeigt folgendes Ergebnis: 

  1. Ergebnis der Jahresrechnung 2021 

  1. Verwaltungshaushalt
Ergebnis:
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 1.978.977,49 € ab.
Eine Zuführung vom Vermögenshaushalt fand nicht statt. 
Die Mittel zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes wurden aus den Rücklagen entnommen. 

  1. Vermögenshaushalt
Ergebnis:
Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 1.867.149,32 € ab. 

Reste:
Die Haushaltsausgabereste (Ausgabeansätze, die in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden) in Höhe von 1.012.151,80 € wurden mit OB-Verfügung vom 13.12.2021 und 18.01.2022 in das Haushaltsjahr 2022 übertragen. 

Rücklagen: 
Der Allgemeinen Rücklage wurden Mittel in Höhe von 669.468 € entnommen (Stand zum Ende des Jahres: Allgemeine Rücklage 30.000 €, Instandsetzungsrücklage 63.978 €). 
 

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Dokumente
Download JahresrechnungGKZ7.pdf

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6. Regiebetrieb Parkraum; Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Finanzausschusses 11.07.2022 ö beschließend 6
Stadtrat (Stadt Lindau) 7. Sitzung des Stadtrates 19.07.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

  1. Allgemeines

Der Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung wurde ab dem Haushaltsjahr 2004 gegründet. Die rechtlichen Grundlagen bilden die Gemeindeordnung und ein Stadtratsbeschluss vom 17. Febr. 2004 sowie die OB-Verfügung vom 18. Febr. 2004.

Das Ergebnis der Jahresrechnung ist dem Finanzausschuss vor Beginn der örtlichen Prüfung bekannt zu geben. Die Jahresrechnung wurde von der Stadtkasse erstellt und zeigt folgendes Ergebnis:

(Gesamtübersicht siehe Anlage)

  1. Ergebnis der Jahresrechnung 2021

    1. Verwaltungshaushalt

      1. Ergebnis 

       Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.969.618,79 € ab (HH-Ansatz: 2.791.285 €)

      1. Entnahme vom Verwaltungshaushalt

       Aus dem Verwaltungshaushalt konnten 197.573,58 € (HH-Ansatz: 376.193 €) an den Vermögenshaushalt zur Tilgung der Darlehen und für Investitionen zugeführt werden.

      1. Erläuterungen


Einnahmen                               Ansatz 2021         Ergebnis 2021
Nutzungsentgelte Schranken,       991.500 €          960.324 €  
selbständige Parkplätze 
(68000.11000)
Nutzungsentgelte 
Parkhaus P4 
(68000.11040)                             1.045.000 €         970.933 €          
Entnahme aus der Rücklage  
(91000.31000)                                338.994 €         461.480 €          

                   Ausgaben                                  Ansatz 2021          Ergebnis 2021
Unterhalt Parkhaus P4
(68000.50000)            100.000 €            78.601 €
Miete Parkplätze
(68000.53030)            108.000 €           132.985 € 
Betreuung Parkeinrichtungen
(68000.54000)                                217.773 €           219.850 €
Gewerbesteuer
(68000.64020)            318.576 €           397.101 € 
Körperschaftssteuer
(68000.64030)            337.420 €           413.056 €
Beratungen (Steuer-)
(68000.65510)              20.000 €             61.917 € 
Herstellungskosten Interims-P        
(68000.95020)             600.000 €           559.999 € 

      1. Reste
       Kassenreste sind nicht vorhanden.

    1. Vermögenshaushalt

      1. Ergebnis

       Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.019.053,86 € ab (HH-Ansatz: 1.265.187 €)

      1. Reste 
       Kassenreste sind nicht vorhanden.

      1. Schuldenstand (31.12.2021)
       Übertragene Schulden der Stadt Lindau (Darlehen): 0 €

      1. Rücklagen
       Die Rücklage beträgt 46.026,07 €.

  1. Verwendung des Jahresergebnisses

Das steuerlich festgestellte Jahresergebnis soll im Bereich des BgA auf neue Rechnung vorgetragen werden. 
Der Verlust soll aus der Rücklage entnommen werden. 
Der Verlust ergab sich u.a. durch Steuerrückzahlungen aufgrund der Steuererklärung aus dem Jahr 2019, höhere Steuerberatungskosten sowie corona-bedingter geringerer Parkgebühreneinnahmen.

Fachliche Bewertung

--------

Beschluss

1.         Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

  1. Der Stadtrat beschließt entspechend der Empfehlung des Finanzausschusses, der Verwendung des Jahresergebnisses zuzustimmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 3

Dokumente
Download HH 2022 Anlage 1 FAS-11-07-2022 HH 2022 RBP.pdf
Download HH 2022 Anlage 2 FAS-11-07-2022 HH 2022 RBP Rücklagen.pdf

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7. Städtischer Kernhaushalt; Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 7. Sitzung des Stadtrates 19.07.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

Nach Art. 102 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen. Die Jahresrechnung 2021 wurde von der Stadtkasse inzwischen erstellt.

Fachliche Bewertung

  1. Verwaltungshaushalt

Ergebnis

Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 73.326.057,11 EUR (Haushaltsansatz 67.238.007 EUR) ab. Die Aufgliederung auf die verschiedenen Einzelpläne ist aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlich.

Zuführung zum/vom Verwaltungshaushalt

Aus dem Verwaltungshaushalt wurden 9.417.255,92 EUR (davon für Sonderrücklagen: 66.160,00 EUR) an den Vermögenshaushalt zugeführt. Andererseits mussten 67.694,45 EUR (davon aus Sonderrücklagen: 67.694,45 EUR) vom Vermögenshaushalt zugeführt werden. Das bedeutet eine Verbesserung bei der Zuführung von rd. 6,58 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsansatz. Die Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt von 2.616.794 EUR wurde demnach um rd. 6,73 Mio. EUR überschritten.

Erläuterungen

Gegenüber den Ansätzen ergibt sich folgender Vergleich:

Einnahmen

Ansatz
EUR

Ergebnis
EUR
Grundsteuer A und B
4.715.000
4.832.156
Gewerbesteuer
12.500.000
16.577.842
Beteiligung an der Einkommensteuer
16.950.000
17.462.000
Beteiligung an der Umsatzsteuer
3.135.000
3.274.825
Zweitwohnungssteuer/Hundesteuer
933.000
941.172
Schlüsselzuweisungen
3.815.000
3.817.380
Sonstige allgemeine Zuweisungen
4.335.000
4.463.656
Gebühren und zweckgebundene Abgaben
7.261.170
6.735.583
Mieten und Pachten
2.304.744
2.470.447
Erstattungen
2.018.932
1.699.024
Zuschüsse
6.253.345
7.027.787
Konzessionsabgaben
1.315.000
1.264.602
Zuführung vom Vermögenshaushalt
66.000
67.694
Sonstige
1.635.816
2.691.889

Gesamt (Gruppierung 0 – 2)

67.238.007

73.326.057



Ausgaben
Ansatz
EUR
Ergebnis
EUR
Personalausgaben
16.611.850
16.409.598
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
17.964.021
17.424.234
Zuweisungen und Zuschüsse
14.544.564
14.684.532
Zinsausgaben
710.060
607.885
Gewerbesteuerumlage
1.050.000
1.283.587
Kreisumlage
13.499.000
14.498.749
Zuführung zum Vermögenshaushalt
2.853.292
9.417.256
Sonstige
5.220
216

Gesamt (Gruppierung 4 – 8)

67.238.007

73.326.057

Die Verbesserung beruht zum Teil auf Mehreinnahmen bei den Steuern, die Auswirkungen auf die Steuer- und Umlagekraft und somit auf die Schlüsselzuweisungen und die Kreisumlage im Jahr 2023 haben.

Bei den Gebühren und zweckgebundenen Abgaben kam es zu Corona bedingten Mindereinnahmen insbesondere in den Bereichen Theater, VHS, Jahrmarkt und Eventmanagement. Allerdings fielen hier auch auf der Ausgabenseite geringere Kosten an. Positiv wirkten sich die Eintrittsgelder der Ausstellung sowie Verwaltungsgebühren Straßenverkehr und Groß- und Schwertransporte aus, während der Ansatz Parkgebühren PSA zu hoch veranschlagt war.

Die Mehreinnahmen bei den Zuschüssen beruhen hauptsächlich auf Zahlungen aus dem ÖPNV-Rettungsschirm. Diesen stehen Zahlungen an die Stadtverkehr Lindau gegenüber.

Reste

Die Kasseneinnahmereste (die Beträge, um die die Soll-Einnahmen höher sind als die Ist-Einnahmen und die in einem späteren Haushaltsjahr bezahlt werden) betragen im Verwaltungshaushalt 3.005.572,85 EUR, das sind 4,10 % (Vorjahr 4,57 %) des Rechnungsergebnisses.

  1. Vermögenshaushalt

Ergebnis

Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 30.286.116,78 EUR (Haushaltsansatz 27.127.222 EUR) ab. Die Aufgliederung auf die verschiedenen Einzelpläne ist aus den Anlagen 3 und 4 ersichtlich.

Reste

Die Haushaltsausgabereste (Ausgabenansätze, die in das folgende Jahr übertragen werden) wurden mit OB-Verfügung vom 12.01.2022 in Höhe von 22.226.009,25 EUR auf das Jahr 2022 übertragen. Sie wurden dem Finanzausschuss in der Sitzung vom 15.02.2022 zur Kenntnis gegeben.

Sie setzen sich zusammen aus:

Resten aus Vorjahren
8.483.662,29 EUR
Resten aus 2021
13.742.346,96 EUR

Die größten Positionen sind:

Zuschüsse an Kitas
2.199.552,50 EUR
Stadtmuseum
4.426.304,05 EUR
Thierschbrücke
1.475.548,47 EUR
Bahnübergang Bregenzer Straße
2.345.207,27 EUR

Ferner wurden Haushaltsausgabereste in Höhe von 232.619,49 EUR in Abgang gestellt. Hierbei handelt es sich um im Jahr 2021 abgeschlossene Maßnahmen, die kostengünstiger durchgeführt werden konnten als ursprünglich eingeplant bzw. um Maßnahmen, auf die verzichtet wurde.

Es wurden Haushaltseinnahmereste in Höhe von 15.319.000,00 EUR auf das Jahr 2022 übertragen.

Die größten Positionen sind:

Kreditaufnahmen
10.950.000.00 EUR
Cavazzen, Entschädigungsfonds
1.400.000,00 EUR
Cavazzen, Zuschuss Bund
1.349.000,00 EUR

Ferner wurden Haushaltseinnahmereste in Höhe von 2.192.000,00 EUR in Abgang gestellt.

Die Kasseneinnahmereste betragen im Vermögenshaushalt 244.276,50 EUR.

Kreditaufnahmen

Die veranschlagten Kreditaufnahmen über 10.955.450 EUR wurden nicht realisiert. Es wurde ein Haushaltseinnahmerest in Höhe von 10.950.000 EUR gebildet. Der Haushaltseinnahmerest aus dem Vorjahr (7.150.000 EUR) wurde realisiert.

Schuldenstand

Der Schuldenstand der Stadt sowie ihrer Regie- und Eigenbetriebe entwickelte sich wie folgt:


31.12.20
EUR
31.12.21
EUR
31.12.21
EUR/Einw.




Stadt
35.131.152
38.715.620
1.515,70
Senioren- und Pflegeheim Reutin
2.839.836
2.594.645
101,58
Krematorium
505.783
407.988
15,97
Parkraumbewirtschaftung
31.424
0
0,00
Grundstücksmanagement
265.507
182.393
7,14
Gebäude- und Energiemanagement
2.745.117
3.533.818
138,35
Summe Regiebetriebe
6.387.667
6.718.844
263,04
Garten- und Tiefbaubetriebe
29.001.655
35.415.867
1.386,52
Bäderbetriebe
16.873.947
17.374.369
680,20
Summe Eigenbetriebe
45.875.602
52.790.236
2.066,72




Gesamt
87.394.421
98.224.700
3.845,46


Der Landesdurchschnitt kreisangehöriger Gemeinden mit 20.000 bis unter 50.000 Einwohnern betrug am 31.12.2020 pro Einwohner 546 EUR.

Für den Schuldendienst der Verwaltung mussten


an planmäßigen Tilgungen
2.616.794 EUR

an Zinsen
607.885 EUR

insgesamt
3.224.679 EUR

aufgewendet werden.

Rücklagen

Entnahmen aus Rücklagen (Haushaltsansatz 66.000 EUR) wurden in Höhe von 68.205,81 EUR erforderlich. Davon betreffen 511,36 EUR die allgemeine Rücklage und 67.694,45 EUR die Sonderrücklagen.

Andererseits wurden den Rücklagen 2.722.268,45 EUR (Haushaltsansatz 161.707 EUR) zugeführt. Davon betreffen 2.656.108,45 EUR die allgemeine Rücklage und 66.160,00 EUR die Sonderrücklagen.

Der Rücklagenbestand beläuft sich zum 31.12.2021 bei der allgemeinen Rücklage auf 10.019.580 EUR.

Unter Berücksichtigung der 2022 und 2023 vorgesehenen Rücklagenentnahme sowie der Mindestrücklage verbleiben rd. 105.000 EUR.

Die Mindestrücklage beträgt 648.540 EUR.

Bei den Sonderrücklagen beläuft sich der Rücklagenbestand zum 31.12.2021 auf 767.110 EUR.

  1. Budgets

Aus der allgemeinen Rücklage sind 2022 3.741.301 EUR zu entnehmen und den Budgets wie folgt gutzuschreiben:


Hauptamt
66.885 EUR

Personalabteilung
57 EUR

Hausmeister-/Reinigungsdienste
274 EUR

Kinder, Jugend, Sport
161.277 EUR

IT-Abteilung
112.026 EUR

Beschaffungsamt
125.490 EUR

Stadtkämmerei
551.277 EUR

Liegenschaftsabteilung
271.904 EUR

Zuwendungen, Soziale Stadt
0 EUR

Bürger- und Rechtsamt
171.172 EUR

Kulturamt
1.005.068 EUR

Volkshochschule
-11.921 EUR

Stadtplanung
668.373 EUR

Hochbau
375.367 EUR

Bauordnung und –verwaltung
3.732 EUR

Stadtbauamt/Klimaschutz
59.749 EUR

Mobilität
89.791 EUR

Amt für Tourismus
90.780 EUR

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Dokumente
Download Bekanntgabe der Jahresrechnung 2021 - Anlagen.pdf

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8. Bestätigung der Gesellschafterbeschlüsse der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH - Jahresabschluss (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung) - Ergebnisverwendung - Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 7. Sitzung des Stadtrates 19.07.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bürgermeister Hotz übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung.

Am 12.07.2022 hat im Besprechungsraum EG der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH Schulstraße 24, 88131 Lindau, eine Gesellschafterversammlung der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH stattgefunden.


  1. Jahresabschluss zum 31.12.2021 (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung)
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) wurde durch die Gesellschafterversammlung, vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates, festgestellt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde von der Bavaria Treu AG, München, für das Jahr 2021 erteilt.

  1. Ergebnisverwendung
Gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages in der Fassung vom 14.12.2016 beträgt das Stammkapital der Gesellschaft 2.950.000 €. Auf dieses sind ohne eigene Anteile 2.876.700,00 € eingezahlt. 

Gemäß § 23 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages kann unter den Gesellschaftern der Bilanzgewinn als Gewinnanteil verteilt werden. Der ausgeschüttete Gewinn darf jedoch gemäß § 23 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages 4 % der Einzahlung der Gesellschafter auf die Stammeinlage nicht übersteigen. Somit können insgesamt maximal 115.068,00 € an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. 

Folglich verteilt sich die Ausschüttung an die Gesellschafter wie folgt: 
Stadt Lindau:        114.350,00 €
Kunert Holding GmbH & Co. KG:               512,00 €
Inselbrauerei AG:               206,00 €
       115.068,00 €

Da es sich um eine ertragssteuerliche Ausschüttung handelt, sind vom Auszahlungsbetrag jeweils die Kapitalertragssteuer sowie der Solidaritätszuschlag einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung den Jahresüberschuss zum 31.12.2021, vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates, wie folgt zu verwenden:

1.        Ausschüttung des jeweils maximal zulässigen Gewinnanteils (= 4 % der jeweils eingezahlten Stammeinlage) an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Stammeinlage.

2.        Den verbleibenden Betrag in Höhe von 5.045.322,66 € (5.160.390,66 € ./. 115.068,00 €) den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen.

  1. Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers
Die Aufsichtsräte des Geschäftsjahres 2021 und der Geschäftsführer Alexander G. Mayer sollen für das Geschäftsjahr 2021 der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH entlastet werden.

Beschluss

  1. Der Stadtrat genehmigt den Jahresabschluss zum 31.12.2021 der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH.
       Der Stadtrat bestätigt den Gesellschafterbeschluss vom 12.07.2022 und ermächtigt nachträglich die Oberbürgermeisterin für die Gesellschafterversammlung den Jahres-abschluss zum 31.12.2021 der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH mit einer Bilanzsumme in Höhe von 176.393.075,35 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 5.160.390,66 € festzustellen.

  1. Der Stadtrat bestätigt den Gesellschafterbeschluss vom 12.07.2022, nach dem die Gesellschafter im Verhältnis ihrer jeweils eingezahlten Stammeinlage der jeweils maximal zulässige Gewinnanteil in Höhe von 4 % der jeweils eingezahlten Stammeinlage, mithin insgesamt 115.068,00 €, aus dem Jahresüberschuss 2021 an die Gesellschafter ausgeschüttet wird und der verbleibende Betrag in Höhe von 5.045.322,66 € (5.160.390,66 € ./. 115.068,00 €) den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen ist. Zahlungstermin für die Ausschüttung ist der 23.08.2022.

  1. Der Stadtrat bestätigt den Gesellschafterbeschluss vom 12.07.2022 und ermächtigt nachträglich die Oberbürgermeisterin für die Gesellschafterversammlung

a) den Aufsichtsräten des Geschäftsjahres 2021 für das Geschäftsjahr 2021 die Entlastung zu erteilen;

b) dem Geschäftsführer Herrn Alexander G. Mayer für das Geschäftsjahr 2021 die Entlastung zu erteilen.

Ergebnisse des Geschäftsjahres 2021 der 
GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Mayer nimmt an Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht teil. Die Mitglieder des Aufsichtsrates, Oberbürgermeisterin Dr. Alfons, Stadtrat Strauß, Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer, Stadtrat Hübler, Stadtrat Büchele, Stadtrat Gebhard, Stadträtin Sommerweiß, Stadtrat Jäger, Stadträtin Norff, Stadtrat Prof. Dr. Schöffel und Stadtrat Nüberlin stimmen bei diesem Punkt nicht mit. Die Mitglieder des Aufsichtsrates, Bürgermeisterin Dorfmüller und Stadtrat Schönberger sind heute entschuldigt.

Dokumente
Download 2022-07-19 Stadtrat Berechnung Jahresabschluss GWG ausgefüllt.pdf
Download 2022-07-19 Stadtrat Bestätigungsvermerk GWG 2021.pdf

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9. Bebauungsplan Nr. 94 "Auffangparkplatz Blauwiese", 1. Änderung "Mittelschule" - Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Billigung des Vorentwurfes zur Bebauungsplanänderung - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 7. Sitzung des Stadtrates 19.07.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

  1. Ausgangslage 

Am 19.05.2021 hat der Stadtrat beschlossen, auf dem Areal des heutigen Parkplatzes P1 „Blauwiese“ einen Neubau der Mittelschule zu errichten. Am Ende des Jahres 2021 folgte darauf der Beschluss, einen Realisierungswettbewerb für ein geeignetes architektonisches Konzept durchzuführen. Dieser Wettbewerb läuft aktuell, Ende September tagt hierzu das Preisgericht. 
Das Team der Stadtplanung hat bereits mit der nötigen Änderung des Flächennutzungsplanes gestartet. Mit dem heutigen Beschluss soll nun begonnen werden, den bestehenden Bebauungsplan zu ändern. Ziel ist es dabei, dass vor Feststehen des Wettbewerbssiegers bereits grundlegende Festsetzungen mit Öffentlichkeit und Behörden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgestimmt werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes soll dann im Herbst/Winter mit eventuellen Anpassungen, die sich aus der gewählten Architektur ergeben, in die formale Offenlage starten.


  1. Lage im Stadtgebiet von Lindau: 

Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“ befindet sich im Stadtteil Reutin. Der zu ändernde Bereich des Bebauungsplanes ist ca. zwei Hektar groß. Das Plangebiet wird im Norden von der Reutiner Straße, im Westen von der Ach und anschließender Wohnbebauung begrenzt. Im Süden rahmen ein Fuß- und Radweg und im Osten eine Obstanbaufläche das Plangebiet ein.

Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nr. 559/8 und Nr. 50/4 (teilweise), Gemarkung Reutin sowie Fl.-Nr. 3/6, Gemarkung Aeschach. 

Der Änderungsbereich besteht aktuell aus dem Parkplatz P1 „Blauwiese“, öffentlichen Grünflächen, der Ach, dem gewässerbegleitenden Grünstreifen an der Ach sowie weiteren öffentlichen Grünflächen. Das Gelände wird als eben wahrgenommen, es fällt nur ganz leicht in Richtung Süden ab.


  1. Bestehendes Planungsrecht

Für den Planbereich besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“ (rechtsverbindlich seit 15.09.1992). Zum Schaffen von Baurecht für die Mittelschule und für Anpassungen bei den Grünflächen muss dieser Bebauungsplan teilweise geändert werden. Der südliche Fuß- und Radweg kann unverändert festgesetzt bleiben.

  1. Ziel und Zweck der Planung

Mit der Änderung werden die Ziele verfolgt, Planungsrecht für den Neubau der Mittelschule zu schaffen, das Gebäude bestmöglich in die bestehenden grünordnerischen Strukturen einzubetten sowie den Neubau im Einklang mit aktuellen Anforderungen und Beschlüssen hinsichtlich Stadtökologie und Klimaschutz zu gestalten. Im Einzelnen ist geplant:
  • eine geordnete städtebauliche und grünordnerische Entwicklung zu sichern,
  • Solitärgebäude in kompakter Bauform zu errichten,
  • die Nachverdichtung zu steuern,
  • die Erschließungssituation für eine Nord-Süd-Durchquerung für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern,
  • vorhandene Grünstrukturen und das FFH-Gebiet freizuhalten bzw. zu sichern,
  • neue grünordnerische Strukturen (z.B. Pausenhof, Pufferbereich zum FFH-Gebiet, Hecke nach Osten) zu schaffen und
  • Anlagen für die Gewinnung solarer Energien, Fassadenbegrünung und ggf. Dachbegrünung festzusetzen.

  1. Wahl des Bebauungsplanverfahrens

Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“ wird das klassische Vollverfahren gewählt. Es wird eine Umweltprüfung durchgeführt werden. Der Begründung wird im nächsten Verfahrensschritt zur Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB auch ein Umweltbericht beigefügt werden.

  1. Festsetzungen des Bebauungsplanes

  1. Art der baulichen Nutzung 

Es wird eine Fläche für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Mittelschule festgesetzt. Neben dem Neubau der Schule und einer Turnhalle sollen auch alle Nutzungen möglich sein, die die Gebäude außerhalb der Schulzeiten benutzbar machen. Hierzu werden neben Bildung alle kulturellen, spielerischen, gesundheitlichen und sportlichen Betätigungen aller Lindauer:innen ermöglicht. Das soll dazu beitragen, aus ökonomischen Gründen die Leerzeiten außerhalb der Schulzeiten und in den Ferien zu reduzieren und gleichzeitig dringend benötigte Räume für z.B. Vereine anzubieten. Das Gebäude, das mit einem hohen architektonischen und energetischen Anspruch errichtet werden wird, soll auf diese Weise auch ein Identifikationspunkt für alle im Stadtgebiet sein. Begünstigend hierzu wirkt die zentrale Lage, die gut zu Fuß und per Fahrrad zu erreichen ist.

Da es für Lehr-, Betreuungs- und Servicepersonal der Schule nach wie vor schwierig ist, preisgünstigen Wohnraum zu finden, soll schließlich auch eine planungsrechtliche Möglichkeit eröffnet werden, hier ggf. untergeordnet einzelne Wohnungen z.B. als Übergangslösung zum Berufsstart zu schaffen. 
Zum Schutz der Wohnruhe in den umgebenden Wohnbereichen sollen kein Bolzplatz und keine Sportfläche für Ballsport möglich sein. Mobilfunkanlagen verbieten sich für öffentliche Gebäude analog zu geltenden Beschlüssen des Stadtrats.

  1. Maß der baulichen Nutzung 

Grundflächenzahl (GRZ)
Es wird eine Grundflächenzahl von 0,5 festgesetzt. Dies entspricht gemäß Baunutzungsverordnung einem Mittelwert zwischen den Orientierungswerten für die Obergrenze von Wohngebieten (0,4) und Mischgebieten (0,6). Überschreitungen der GRZ für Stellplätze und Nebenanlagen sind nicht mehr möglich.

Maximale Höhe der Oberkante baulicher Anlagen bzw. Firsthöhen der Gebäude
Die maximalen Gebäudehöhen sind in zwei Stufen festgesetzt. In dem flächenmäßig größeren Kern sind 14m Gebäude- bzw. Firsthöhe festgesetzt. Nach Norden, Osten und Süden wird die Gebäudehöhe in einem 10m breiten Bereich abgestaffelt festgesetzt auf maximal 11m Höhe. Analog sind im Kern vier Vollgeschosse möglich, am Rand nur drei Vollgeschosse. 


  1. Überbaubare Grundstücksfläche

Die überbaubaren Grundstücksflächen sind sehr großzügig und analog zu den ausgegebenen Wettbewerbsunterlagen zeichnerisch durch die Festsetzung von Baugrenzen definiert.

  1. Grünordnung

Das Plangebiet liegt im westlichen Bereich des Stadtteiles Reutin östlich der Ach, die hier als FFH-Gebiet (8424-371-01 Leiblach und Oberreitnauer Ach) ausgewiesen ist. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Korridor des Landschaftsfingers „Im Talfächer der Ach“. Die bisherige Nutzung ist in der Darstellung des Landschaftsfingers als weiße Fläche dargestellt und als „Parkplatz“ definiert. Die beschriebene Lage erfordert ein besonderes Augenmerk bei der Grünplanung.
Die grünordnerischen Festsetzungen zielen auf eine gute, dauerhaft funktionierende und ökologisch hochwertige Durchgrünung und Eingrünung ab. Die hohen Ansprüche an die Grünordnung wurden auch im Auslobungstext des Wettbewerbes dargelegt.
Ziel ist, die vorhandene Nord-Süd-Grünverbindung in ihren Funktionen für das Landschaftsbild, Ökologie und Stadtklima auch mit der neuen Nutzung weitestgehend zu erhalten.
Die umliegenden Nutzungen erfordern klar definierte Bepflanzungen in den Übergangsbereichen. Vorhandene Gehölzstrukturen sollen erhalten bleiben und in die Planung integriert werden. 
Das FFH-Gebiet an der Ach wird durch die Pufferfläche und die Biotopschutzfläche gestärkt.

Baum- und Strauchpflanzungen
Es werden verschiedene Artenlisten erstellt, um den unterschiedlichen Ansprüchen gerecht zu werden. Dabei werden Mindestqualitäten angegeben, um baldmöglichst eine gute Funktion hinsichtlich Gestaltqualität, Eingrünung und Lebensraumfunktion sowie für das Mikroklima zu erreichen.
Der Schwerpunkt bei der Pflanzenauswahl liegt auf heimischen Gehölzen, um dem Erhalt und der Entwicklung der Lebensraumfunktion Rechnung zu tragen. In den Übergangsbereichen zu ökologisch hochwertigen Flächen im Westen (FFH-Gebiet und Biotopschutzfläche) und zur Intensivobstnutzung im Osten sind ausschließlich heimische Bäume und Sträucher zu pflanzen.
Vorhandene Bäume in den Randbereichen sind zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Für die Baumpflanzungen, die Pflege sowie das Nachpflanzen bei Verlust werden Vorgaben gemacht. So sind z.B. im Bereich von Belagsflächen eine bestimmte Anzahl von Bäumen zu pflanzen sowie ausreichend große Pflanzquartiere zu schaffen. Stellplätze sind mit Bäumen zu überstellen.

Gestaltung der Grünflächen und Pflanzungen
Der vorhandene „grüne Rahmen“ um die geplante Baufläche bleibt erhalten und wird gestärkt. 
Die Baumreihe mit Linden an der Reutiner Straße bleibt bestehen. Im westlichen und östlichen Teil des Plangebietes sind an der Reutiner Straße Bereiche definiert, in denen keine Ein- und Ausfahrt möglich ist, um hier den Gehölzbestand nicht zu beeinträchtigen. Ebenso bleibt die Baumreihe mit Eichen im Osten bestehen.
Der als „Pufferfläche“ bezeichnete Bereich zwischen Gemeinbedarfsfläche und FFH-Gebiet kann in eingeschränktem Maße auch zum Aufenthalt für die Schulgemeinschaft dienen. So kann die Gehölzfläche hier punktuell durch kleinere Wieseninseln mit Sitzbänken unterbrochen werden.
Im Westen muss die Immissionsschutzhecke durch ihre Höhe und Dichte den Zweck erfüllen, Konflikte (Spritzmitteldrift) zwischen den Nutzungen auszuschließen. Die vorhandenen Eichen werden in die Hecke integriert.
Im Bereich der gärtnerisch zu gestaltenden Flächen um die Gebäude sowie im südlichen Teil bilden ebenfalls heimische Gehölze den Schwerpunkt. Hier können aber auch, da bei gebäudenahen Grünflächen die Gestaltung eine wichtige Rolle spielt, bis zu einem gewissen Grad fremdländische, zierende Gehölze zum Einsatz kommen. 

Dach- und Fassadenbegrünung
Es werden Festsetzungen zur Dach- und Fassadenbegrünung getroffen. Dabei werden Art und Umfang der Begrünung festgelegt. Dach- und Bauwerksbegrünungen dienen der ökologischen und gestalterischen Verbesserung des Umfeldes. Darüber hinaus haben sie durch Beschattung und den Wasserrückhalt positive Auswirkungen auf das Mikroklima.

Maßnahmen für Natur- und Landschaft
Im Bereich der Pufferfläche sowie südlich im Bereich zwischen Gemeinbedarfsfläche und vorhandenem Wäldchen werden versiegelte Bereiche des Parkplatzes entsiegelt und naturnah bepflanzt. Die vorhandenen Bäume sind zu erhalten.
Die Maßnahmen in den Abschnitten mit hoher ökologischer Wertigkeit Richtung Ach werden, wie in der Vergangenheit, mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Lindau abgestimmt.
Zum Schutz lichtempfindlicher Tierarten (Insekten und Fledermäuse) werden Vorgaben zur Ausgestaltung der Beleuchtung gemacht. 



  1. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen

Reglementiert werden hier durch die Festsetzungen Dachneigungen, die entweder mit einem geneigten Dach im Spielraum zwischen 20° bis 40° ausgeführt werden können bzw. Flachdächer (nur begrünt), Einfriedungen und Geländeveränderungen. Vor dem Hintergrund des Stadt- und Landschaftsbildes sind kräftige Fassadenfarben bzw. stark glänzende und spiegelnde Verkleidungen nicht zulässig.
Für Fassaden sollen nur Holzfassaden, begrünte Fassaden, Sichtbeton, Naturstein oder verputzte Fassaden mit mattierten Oberflächen möglich sein. Damit soll der angestrebten architektonischen Qualität auch hinsichtlich der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen entsprochen werden. Auf diese Weise sind z.B. Verkleidungen aus Metallen, Kunststoffen oder Materialmischungen ausgeschlossen. 

Fachliche Bewertung

Um Baurecht für den Neubau der Mittelschule zu schaffen, wird empfohlen, den Bebauungsplan zu ändern und die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die frühzeitigen Beteiligungen zu beschließen.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   








Diskussionsverlauf

Stadträtin Lorenz-Meyer teilt mit, dass man merkt, dass sich das Bauamt viele Gedanken dazu gemacht hat, wie sich das Gebäude einfügen kann. Schade ist, dass als Baumaterial kein Holz verwendet wird.
Die Tatsache, dass hier in einem „Grünfinger“ gebaut wird, hält sie nicht für gut. Hier geht die Stadt mit schlechtem Beispiel voran. Wir soll in Zukunft privaten Bauherrn in so einem Bereich der Bau verweigert werden, wenn sich die Stadt selbst nicht daran hält. Herr Koschka teilt zwar mit, es würde sich hier nur um ein Aufmerksamkeitsfeld handeln, sie hat dazu vor kurzem aber mit Herrn Prof. Aufmkolk gesprochen und dieser kennt den Begriff „Aufmerksamkeitsfeld“ gar nicht. Das sei für ihn nur ein Begriff, ein Feld zuzubauen, das eigentlich gar nicht zugebaut werden darf. Er hat das Stadtbauamt davor gewarnt, in diesem Bereich zu planen. Stadträtin Lorenz-Meyer bittet darum, in Zukunft diese Landschaftsfinger nicht als Vorratsflächen zu verwenden.

Stadträtin Rundel erklärt, dass sie in der Jury des Wettbewerbs zu diesem Bauvorhaben war. Es wurde hier ein sehr innovatives Konzept mit Augenmerk auf Nachhaltigkeit, Lebenszyklus und der Möglichkeit der unterschiedlichen Nutzung, auch außerhalb der Schulzeit, entwickelt. Die Einbindung in diesen Grünzug ist für sie sehr gelungen. Einzig zu dem Punkt „Wohnnutzung“ hat sie keine Informationen und möchte dazu wissen, wann, wo und in welcher Größenordnung diese geplant ist.

Frau Möller, Leiterin Stadtplanung, Umwelt und Vermessung, teilt mit, dass der Bebauungsplan ein Angebotsbebauungsplan ist. In diesem Angebotsbebauungsplan sind alle möglichen Nutzungen denkbar, also auch Wohnungen. Es besteht immer wieder eine hohe Nachfrage für Wohnungen für Betreuungspersonal, die nur schwer Wohnungen in Lindau finden. Die Ausschreibung lautet auch nur dahingehend, dass es möglich ist, Wohnraum zu schaffen. Wo genau, kann noch nicht gesagt werden, da noch nicht feststeht, wie der Bau eigentlich aussehen wird. Die Möglichkeit für diesen Bau mit Wohnungen soll aber erhalten bleiben.

Stadträtin Rundel fügt ein, dass dies aber nicht Aufgabe des Wettbewerbs gewesen ist.

Frau Möller, Leiterin Stadtplanung, Umwelt und Vermessung erklärt, dass dies aber genau der Sinn einer Angebotsplanung ist, alle denkbaren Möglichkeiten auszuschöpfen. Bei den Vorgaben vom Bauamt handelt es sich nur um eine Rahmenplanung.

Stadtrat Dr. Adams erklärt, dass für diese Bebauung auch diverse Gutachten angefordert wurden (FFH-Gutachten, Lärmschutzgutachten, Bodengutachten). Im Bodengutachten wurde angegeben, dass im Baugrund Substanzen gefunden wurden, die eventuell Probleme bei der Entsorgung machen können. Er möchte wissen, ob hier für die Stadt Zusatzkosten entstehen. 

Herr Ordelheide, Leiter der Abteilung Hochbau, teilt mit, dass Probleme mit der Entsorgung nur dann auftreten, wenn man bereits mit dem Bau begonnen hat und diese Probleme nicht kannte. Was aber sein kann, wenn das genaue Baufeld feststeht, ist aber momentan noch nicht festgelegt, dass das bei genauerer Untersuchung zu Kosten für eine anfallende Entsorgung führt. Genaue Aussagen können daher dazu noch nicht getroffen werden.

Stadtrat Müller teilt auch seine Bedenken zu diesem Vorhaben mit. Es ist ein Bau im „Landschaftsfinger“ und in einer „Kaltluftentstehungsschneise“ und es gibt massive Bedenken vom Bund Naturschutz gegen diesen Standort. Die Reihenfolge in diesem Verfahren ist auch seltsam, hier findet ein Wettbewerb über das Gebäude statt und jetzt soll man über den Bebauungsplan abstimmen. Im Bebauungsplanverfahren sollen die Träger öffentlicher Belange und die Bürger beteiligt werden und sollten hier massive Bedenken kommen, wie sollen diese abgewogen werden. Diese Bedenken müssten komplett abgebügelt werden, um diesen Wettbewerb weiterführen zu können.

Frau Möller, Leiterin Stadtplanung, Umwelt und Vermessung teilt mit, dass schon im Vorfeld für diese Sitzung mit der Flächennutzungsplanänderungsverfahren begonnen wurde. In diesem Verfahren wurden bereits alle Bedenken und Gutachten ausführlich diskutiert. Natürlich braucht es für die Realisierung dieses Wettbewerbs ein Baurecht. Dieses vorhabenbezogenes Bebauungsrecht soll aus enormen Zeitgründen nicht im Nachgang erfolgen. Hier wird der erste Schritt mit dem Flächennutzungsplanänderungsverfahren gemacht um alle Umweltplanungen zu haben. Diese Treffen zurzeit bereits im Bauamt ein. Danach wird in das Baurecht gegangen, in dem jetzt der Angebotsbebauungsplan erstellt wird. Hier werden alle Möglichkeiten ausgelotet und im Herbst wird das Wettbewerbsergebnis vorliegen. Es muss aus Zeitgründen in beiden Ebenen gleichzeitig gearbeitet werden.

Stadtrat Brombeiß teilt mit, dass man sich Jahre über den richtigen Standort der Mittelschule Gedanken gemacht hat. Die Mehrheit war für diesen Standort. Es handelt sich hier um ein erstes Projekt, um den Druck aus den Grundschulen herauszunehmen. Wenn über den Bau der Mittelschule nicht zügig entschieden wird, wird es zu großen Problemen an den Grundschulen kommen. 2017 wurde bereits den Eltern versprochen, dass 2020 die beiden Mittelschulen in einem Gebäude vereint sind. Eine Entscheidung muss zügig erfolgen.

Stadtrat Kaiser teilt mit, dass die Wettbewerbs-Jury sehr qualifiziert ist und hier sicher gute Vorschläge herauskommen werden.
Die Ablehnung der Bunten Liste möchte er damit begründen, dass der Standort nicht zukunftsweisenden Grundsätzen (Versiegelung, Klimawandel) entspricht. Man sollte doch einfach darüber nachdenken, was kann man mit dem Bestand, den man hat, machen und nicht immer gleich neu planen. Er arbeitet aber weiterhin bei dem Preisgericht mit.

Stadtrat Nüberlin erklärt, dass die Schulen große Probleme haben und in Zukunft auch noch bekommen werden. Gespräche mit der Schulleitung haben gezeigt, dass keine Zeit mehr für Diskussionen ob oder ob nicht ist.

Beschluss

    1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die Aufstellung der Bebauungsplanänderung des Bebauungsplanes Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“, 1. Änderung “Mittelschule” gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

    1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“, 1. Änderung “Mittelschule” mit Stand vom 30.06.2022.

    1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 6

Dokumente
Download Anlage 1_Plan.pdf
Download Anlage 2_Begründung.pdf
Download Anlage_3_2022-25-03 Gehoelzflaechen_Maßnahmenkonzept.pdf
Download Anlage_4_2021-10-04 FFH-VA_Mittelschule Blauwiese II_ueberarbeitet_oMark....pdf
Download Anlage_5_2021-10-20 AS Kurzbericht BPä Blauwiese.pdf
Download Anlage_6_20211220_Geotechnischer_Untersuchungsbericht.pdf
Download Anlage_7_ULRICH_abfalltechn_Bericht_439466.pdf
Download Anlage_8_LA21-395-G01-01_von_Bekon.pdf
Download STR_2022_07_19_TOPö8_Mittelschule_BP94.pdf

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10. Parkhaus Karl-Bever-Platz - weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 7. Sitzung des Stadtrates 19.07.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons teilt mit, dass die Bunte Liste den Antrag gestellt hat, den Tagesordnungspunkt 10 nicht abzusetzen aber auch nicht zu beschließen, sondern nur zu beraten und zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Ordelheide, Leiter der Abteilung Hochbau begrüßt die Landschaftsarchitekten Herrn Hänel und Herrn Koeber, die im Auftrag des Stadtbauamts die Planung für dieses Parkhaus am Karl-Bever-Platz vorbereitet haben und erläutert danach den Sachverhalt.

Der Stadtrat hat nach Abschluss des Bürgerbeteiligungsprozesses beschlossen, dass auf dieser Basis eine Lösung für den Karl-Bever-Platz erarbeitet werden soll. Grundzüge sind eine Entsiegelung des Platzes, Freiflächen mit viel Grün und der Bau eines Systemparkhauses mit 500 Stellplätzen sowie begrünten Fassaden. 

Das Stadtbauamt hat in der Folge eine Ausschreibung der notwendigen Vorplanungsleistungen vorgenommen und Fachplaner beauftragt. Diese Vorplanungen für die Außenanlagen und das Parkhaus sind in der Finalisierung. Beinhaltet sind dabei auch Standortvorschläge für einen Pavillon und Spielplätze. Die Präsentation ist noch in Arbeit. Die Ergebnisse werden in der Sitzung vorgestellt. 

Fachliche Bewertung

Der Karl-Bever-Platz nimmt eine elementare Lage im Stadtgefüge ein. Hier kreuzen sich nicht nur wichtigste Verkehrswege. Auch stellt seine Position den Eingang zur Insel dar und prägt die Uferlandschaft. 

Zurzeit bestehen Defizite in der Gestaltung, der Aufenthaltsqualität und auch der Verkehrsführung des Bodenseeradweges. Die Zunahme des Radverkehrs und seine Bedeutung verlangen hier Verbesserungen. Diese Defizite werden mit der Außenanlagenplanung ausgeräumt. Weitere, zentrale Aspekte der planerischen Überlegungen sind die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung. Sie wurden den Planern zur Kenntnis gegeben und entsprechend berücksichtigt.

Am 14. Juli findet ein Treffen mit den Teilnehmer:innen der Bürgerbeteiligung statt. Dabei wird gemeinsam evaluiert, wie den Kernbotschaften und Empfehlungen im Sinne des Prozesses Rechnung getragen wurde. In der Sitzung wird über den Verlauf dieses Termins berichtet.

Das Parkhaus soll in der Finalisierung der Entwurfsplanung so konzipiert werden, dass auch bei Vollbelegung kein Verkehrsstau im Hasenweidweg entsteht. Man sollte sich außerdem beispielsweise die Möglichkeit offenhalten, zukünftig eine Photovoltaikanlage über der obersten Ebene zu installieren, auch um den künftigen Anforderungen aus dem städtischen Klimaschutzkonzept Rechnung zu tragen. Dafür wären Lastreserven erforderlich, die beim Neubau relativ einfach vorgesehen werden können, nachträglich aber kaum noch realisierbar wären. Weiter sollte das Gebäude maximal flexibel hinsichtlich seiner Nutzergruppen ausgelegt werden, um später ohne baulichen Aufwand auf Änderungen der Bedarfe eingehen zu können. Außerdem sollen ein klimaneutraler Betrieb ohne Treibhausgasemissionen vorgesehen und die barrierefreie Nutzung ermöglicht werden.

Die Planungsvorschläge werden mit Kosten und Terminen hinterlegt und in der Sitzung vorgestellt. Sie werden unter anderem Gestaltungsvorschläge mit Entsiegelung und viel Grün, die Verbesserung der verkehrlichen Beziehungen und eine erhebliche Verbesserung der Aufenthaltsqualität aufzeigen.

Nächste Schritte:

Das Projekt sollte in drei Teilprojekten realisiert werden, um zügig voranzukommen:

  1. Bau des Systemparkhauses:
Erforderlich dafür ist die Beauftragung eines Fachbüros mit der Erstellung aller Unterlagen für die EU-weite Generalunternehmerausschreibung. Basis sollte die vorliegende Vorplanung sein. Bauherr wäre der Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung; operativ zuständig die Abteilung Hochbau im Stadtbauamt.

  1. Herstellung der Außenanlagen mit Wegebeziehungen:
Bauherr wäre die Stadt Lindau / GTL; zuständig für die Umsetzung die Abteilung „GT-Projekte“.

  1. Planung und Bau des Pavillons:
Bauliche Gestaltung, Raumprogramm, Entwurfsfindung, Finanzierung, Nutzerfragen und Vertragliches sollten in Zusammenarbeit von Kämmerei und Stadtbauamt erörtert werden. Hier ist noch vieles offen und es wird eine gewisse Vorlaufzeit in Anspruch zu nehmen sein. Dieser Projektteil sollte deshalb zuletzt umgesetzt werden.

Finanzierung:
Insgesamt besteht das Gesamtprojekt aus drei Teilen, die auch separat zu finanzieren sein werden.

Sie sollten schrittweise wie folgt umgesetzt werden:
  1. Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung:
Parkhaus mit Zu- und Abfahrten sowie notwendiger Infrastruktur
  1. Städtischer Vermögenshaushalt, GT-Projekte:
Außenanlagen, Verkehrswege, gärtnerische Gestaltung
  1. Noch gesondert zu finanzieren:
Pavillon
Es sind verschiedene Möglichkeiten denkbar. Dafür sollten unterschiedliche Modelle der Finanzierung erarbeitet werden.

Diskussionsverlauf

Nachdem Herr Hänel und Herr Koeber die Planung anhand der beiliegenden Präsentation erläutert haben, kommt es zu einer umfangreichen Diskussion.

Herr Ordelheide, Leiter der Abteilung Hochbau, teilt noch mit, dass am 14.7.22 ein Treffen mit den beteiligten des Bürgerbeteiligungsprozesses geplant war. Leider kam nach der Einladung dazu wenig Rücklauf und daher wird das Treffen in einer größeren Runde nach der Sommerpause nachgeholt.
Zum Thema PV-Anlage fügt er hinzu, dass sich dieses Parkhaus perfekt für eine größere Anlage anbietet. Sehr wichtig bei der Planung des Parkhauses war auch das Thema Stau.
Dieses Konzept wurde daher auch in diesem Bereich sehr sensibel ausgearbeitet.
Das Projekt besteht wegen der Finanzierung aus 3 Teilprojekten.

Bürgermeister Hotz hält das Konzept für sehr schlüssig und ganzheitlich. Die Wirtschaftlichkeit dieses Parkhauses sieht er nach diesen Ausführungen als gegeben an, da die Zahlen im Gegensatz zum Parkhaus Inselhalle auch deutlich niedriger sind. Er bevorzugt die Variante mit den 509 Stellplätzen. 

Stadtrat Prof. Dr. Schöffel lobt diese Pläne. Nach Meinung der Bürger soll hier aber eine Quartiersgarage entstehen und es leuchtet nicht ein, warum dann Spielplätze und eine Gastronomie dazugehören sollen. Die Leute, die hier parken, brauchen dies nicht. Die Zweiwegeführung und die Verlegung des Minigolfplatzes sind auch Maßnahmen, die nicht benötigt werden und da kann man sich die Kosten einsparen. Er möchte auch noch wissen, was aus dem Logistik-Hub geworden ist.

Herr Ordelheide, Leiter der Abteilung Hochbau teilt mit, dass bisher nicht genau definiert wurde, was ein Logistik-Hub können soll. Am Pavillon oder direkt am Parkhaus würde eine größere Anzahl solcher Funktionen zu einer sehr starken Versiegelung führen und deswegen sollten solche Funktionen im Bereich des Busparkplatzes entstehen.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons teilt mit, dass es aus ihrer Sicht sinnvoll ist, in diesem Bereich eine Gastronomie zu haben. Der Karl-Bever-Platz ist das Eingangstor zur Insel und deshalb ein idealer Standort dafür. Das Ganze war auch nur eine Idee der Planer, was in diesem Bereich generell möglich wäre.

Stadtrat Gebhard hält die Pläne für sehr hochwertig. Der ganzheitliche Ansatz und die PV-Anlage sind ein guter Bestandteil. Die Spielplätze sind aus seiner Sicht dort nicht notwendig.

Stadtrat Müller möchte zur verkehrsrechtlichen Anbindung wissen, wo ist der Hasenweidweg, gibt es da Überschneidungen und besteht die Gefahr, dass es hier zu Stauungen kommt. Bei der Nutzung dieses Parkhauses sieht er noch einen Widerspruch. Einerseits soll es eine Quartiersgarage werden, da braucht es wirklich keinen Spielplatz und keine Gastronomie und auf der anderen Seite hat man in der Beteiligungsgruppe nach einem Spielplatz und einer Gastronomie gefragt. Dies muss gründlich durchdacht werden.

Stadtrat Obermayr erklärt die Antragsstellung der Bunten Liste zu diesem Punkt, dass dieser nur zu Kenntnisnahme gegeben werden und nicht darüber beschlossen werden soll. Der Antrag liegt diesem Protokoll bei. Er fügt noch an, dass er die Einladung zu dieser Beteiligungsgruppe erst drei Tage vor diesem Treffen erhalten hat.

Frau Abbrederis Simpson teilt mit, dass die Einladungen rechtzeitig versandt wurden

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons teilt zu den Botschaften aus dieser Beteiligungsgruppe mit, dass die Empfehlungen modulare Bauweise, Parkdeck oder Parkhaus waren.

Stadtrat Rothfuß möchte wissen, ob bei diesem Parkhaus auch verschiedene Szenarien berücksichtigt wurden, zum Beispiel, dass 2030 eventuell gar keine Autos mit Verbrennungsmotoren mehr verkauft werden dürfen. Ist hier berücksichtigt, dass gerade bei einer Quartiersgarage die elektrische Infrastruktur vorhanden ist. Sind die Unsicherheiten und Veränderungen im Bereich Mobilität mit konzipiert.

Herr Ordelheide, Leiter der Abteilung Hochbau erklärt, dass man sich erst in der Vorentwurfsphase befindet. Die angeführten Punkte können dann in der Entwurfsplanung mitgeplant werden und es ist auch eine Nachrüstung im Bereich Elektromobilität möglich. Hierzu muss aber der Anschluss mit den Stadtwerken Lindau abgeklärt werden.
Eine Umnutzung des Gebäudes ist allerdings nicht so einfach möglich.

Herr Hänel erklärt hierzu, dass für eine Nachrüstung das Problem mit dem Anschluss geklärt werden muss. Eine Umnutzungsmöglichkeit des Gebäudes sieht er hier nicht, dann eher die Demontage.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons teilt mit, dass man als Grundlage für dieses Parkhaus die Vorgaben der Bundesregierung einhalten muss, dass bis 2030 ein Drittel der Autos elektrisch fahren sollen.

Stadträtin Dr. Lorenz-Mayer erklärt, dass man über das Thema PV-Anlage gar nicht mehr diskutieren muss, das sollte ein fester Bestandteil sein. Sie möchte jedoch wissen, warum nicht auch die Fassade (Ausrichtung Süden) des Parkhauses für eine PV-Anlage mitgeplant wurde. Weiter möchte sie wissen, warum im Bereich Schindlerwiese Fuß- und Radwege eingezeichnet sind. Anfangs wurde gesagt, dass dieser Bereich nicht angetastet wird.
In der Bürgerbeteiligung wurde außerdem von Freizeitmöglichkeiten in diesem Bereich gesprochen und nicht von Spielplätzen.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons teilt mit, dass in der Beteiligungsgruppe der Wunsch nach Freizeitmöglichkeiten, zum Beispiel Café, Begegnungsstätten, Bar, kleiner Spielplatz festgehalten wurde.

Herr Koeber teilt mit, dass eine Wegeverbindung zum Parkhaus geschaffen werden muss, die Schindlerwiese soll aber nicht zerschnitten werden. Rad- oder Fußweg kann noch definiert werden und auch die Größe eines Spielplatzes. In dieser Planung wurden nur verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt.

Nach einer umfangreichen Diskussion über die vorgestellten Pläne zu diesem Parkhaus und zwei Anträgen zur Beendigung der Rednerliste von Stadtrat Fehrer und zum Schluss der Debatte von Stadtrat Müller wurde folgender Beschluss gefasst.

Beschluss 1

Der Antrag von Stadtrat Fehrer auf Ende der Rednerliste wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 20

Beschluss 2

Der Antrag von Stadtrat Müller auf Schluss der Debatte wird angenommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 1

Beschluss 3

Der Stadtrat beschließt:

  1. Dem Planungsvorschlag für das Systemparkhaus wird zugestimmt.
    Das Parkhaus soll klimaneutral betrieben und flexibel im Hinblick auf die Nutzergruppen angepasst und mit einer PV-Anlage ausgestattet werden können. Das Stadtbauamt wird in Zusammenarbeit mit dem Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung beauftragt, ein geeignetes Planungsbüro für die Genehmigungsplanung und die EU-weite Generalunternehmerausschreibung zu beauftragen sowie alle notwendigen Unterlagen erstellen zu lassen. Die Finanzmittel sind zu kalkulieren und im Haushalt des Regiebetriebes Parkraumbewirtschaftung bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 5

Beschluss 4

Der Stadtrat beschließt:

  1. Den vorgelegten Planungsvorschlägen für die Freiflächen wird zugestimmt.
    Die GTL werden beauftragt, auf dieser Basis die notwendigen Schritte für eine Umsetzung in die Wege zu leiten. Die notwendigen Haushaltsmittel sind zu kalkulieren und im städtischen Vermögenshaushalt (GTL) einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 5

Beschluss 5

Der Stadtrat beschließt:


  1. Dem Vorschlag für einen Pavillon mit Gastronomie und öffentlich nutzbaren Räumen wird grundsätzlich zugestimmt. Die Kämmerei und das Stadtbauamt werden beauftragt, ein Raumprogramm, ein Finanzierungskonzept und eine Projektstruktur für das Gebäude zu entwickeln und vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 11

Beschluss 6

Der Stadtrat beschließt:

  1. Auf Grundlage der Beschlüsse 1-3 ist ein Gesamtterminplan zu erstellen und vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 6

Dokumente
Download STR_2021_12_07_TOP_ö4_KPB.pdf

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11. Antrag der BU auf Ratsbegehren zum Rahmenplan Hintere Insel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 7. Sitzung des Stadtrates 19.07.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Bürger Union (BU) hat am 7. Juni 2022 einen Antrag auf Durchführung eines Ratsbegehren zur Entwicklung der Hinteren Insel auf dem Gelände des früheren Seeparkplatzes (P5) zur Frage „Wohnbebauung oder Parklandschaft“ gestellt. Auf Anregung des Hauptamtes, den Antrag bzgl der Fragestellung zu konkretisieren, hat die BU mit dem Datum 7. Juli 2022 beantragt, folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Ratsbegehren mit der folgenden Frage durchzuführen: Sind Sie dafür, dass auf dem städtischen Gelände der Hinteren Insel (ehemaliger Seeparkplatz P5) ein großzügiger Stadtpark entsteht, anstelle der im Rahmenplan vorgesehenen Bebauung?

Zudem beantragt die BU, die namentliche Abstimmung über den Antrag. 

Fachliche Bewertung

  1. Gesetzliche Voraussetzungen eines Bürger-/Ratsentscheids

Grundsätzlich ist der Stadtrat das von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Organ und trifft die für die Stadt maßgeblichen Entscheidungen. Die bayerische Gemeindeordnung sieht jedoch vor, dass in bestimmten Fällen auch die Bürgerinnen und Bürger entscheiden können. Entweder, wenn die Bürger selbst einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren, Art. 18 a Abs. 1 GO) oder wenn der Stadtrat seinerseits beschließt, dass die Bürgerinnen und Bürger über eine bestimmte Angelegenheit entscheiden sollen (Ratsbegehren, Art. 18 a Abs. 2 GO).

Beantragen die Bürgerinnen und Bürger einen Bürgerentscheid, hat der Stadtrat keinen Ermessensspielraum mehr. Wenn die Zulässigkeitsvoraussetzungen (Unterschriften von min. 8% der Gemeindebürger) gegeben sind, muss er den Bürgerentscheid zulassen.

Bei einem Ratsbegehren hingegen, bestimmt der Stadtrat, ob, wann und wie er die BürgerInnen entscheiden lassen möchte.

Die einzige Vorgabe (in beiden Fällen) ist, dass die zur Abstimmung zu stellende Frage dem Sachlichkeitsgebot entsprechen muss und keine eindeutige Abstimmungsempfehlung beinhalten darf. Die von der BU beantragte Fragestellung entspricht diesen Vorgaben, so dass das „Wie“ des beantragten Ratsentscheids nach der Beurteilung der Verwaltung rechtlich nicht zu beanstanden ist. 

Somit ist es am Stadtrat zu entscheiden, „ob“ und „wann“ er eine Entscheidung der Bürger möchte.  

  1. Angemessenheit eines Ratsentscheids im vorliegenden Fall

  1. Anhaltende Kontroverse 

Um die Frage der Bebauung der Hinteren Insel (auf dem ehemaligen Parkplatz P5) gibt es seit einiger Zeit erhebliche Kontroversen. Zudem hat sich bereits eine Bürgerinitiative gegründet, die notfalls einen Bürgerentscheid gegen die Bebauung herbeiführen will. 

Bürgerentscheide haben in der Vergangenheit leider wiederholt zu einer Polarisierung der Lindauer Bevölkerung geführt. Daher sind andere Instrumente der Bürgerbeteiligung, die dabei helfen, einen gesellschaftlichen Konsens zu erzielen, vorzugswürdig. Allerdings konnte in der Frage der Bebauung der Hinteren Insel bislang im Beteiligungswege kein so weitgehender gesellschaftlicher Konsens erzielt werden, dass nun kein Bürgerbegehren mehr betrieben würde.

  1. Keine wirksamen alternativen Beilegungsmöglichkeiten 

Die vom Stadtrat im Dezember 2021 beschlossene Informations- und Beteiligungskampagne hat lediglich zum Gegenstand, die Hintergründe der bestehenden Beschlusslage zur Hinteren Insel zu erläutern, die Bürger/innen nochmals „mitzunehmen“ und zur Frage der Fassadengestaltung oder Nutzungen zu beteiligen. Zur grundlegenden Frage, ob überhaupt auf der Hinteren Insel gebaut werden soll, werden die Bürgerinnen und Bürger nach diesem Beschluss jedoch nicht beteiligt.  

Grundsätzlich wäre denkbar, anstelle eines formalen Bürgerentscheides eine eher informelle Bürgerbefragung durchzuführen, um den Willen der Bürgerinnen und Bürger zu ermitteln (vergleichbar der Bürgerbeteiligung am Karl-Bever-Platz). Allerdings wird eine solche unverbindliche (da in der Gemeindeordnung nicht vorgesehene) Befragung in dieser Streitfrage gegenwärtig wohl nicht mehr ausreichen, um das Bürgerbegehren gegen die Bebauung der Hinteren Insel zu stoppen. 

  1. Weitreichende Grundsatzfrage („Jahrhundertentscheidung“)

Die Entscheidung des Stadtrates, dass die Hintere Insel mit „rund 900 Wohneinheiten für ca. 1.800 neue Einwohner“ bebaut werden soll (s. Rahmenplan, Städtebauliche Entwicklung Hintere Insel Lindau v. 18.11.2019, S. 32), ist eine der weitreichendsten Entscheidung, die der Stadtrat in dieser Amtszeit zu treffen hat. Diese Entscheidung wird Lindau und die Insel jedenfalls für die nächsten 100 Jahre verändern und die Entscheidungsmöglichkeiten nachfolgender Generationen für diese Flächen beschränken. 

Aufgrund der Tragweite der Entscheidung und der bereits bestehenden Kontroverse erscheint es klüger, wenn der Stadtrat zeitnah durch einen Ratsentscheid abklären lässt, ob die Lindauerinnen und Lindauer dem Stadtrat in seiner Entscheidung für die Bebauung der Hinteren Insel (P5) mehrheitlich zustimmen oder die Bürgerinnen und Bürger diese Fläche (P5) lieber für andere Zwecke, wie zB einen öffentlichen Park / Grünanlage, nutzen wollen. 

  1. Fazit

Eine Entscheidung durch die Bürgerinnen und Bürger erscheint derzeit unausweichlich. Entweder wird sie von den Bürgerinnen und Bürgern gemäß Art. 18a GO erzwungen oder der Stadtrat wählt von sich aus den Weg, in diesem streitigen Fall nicht über die Bürger zu entscheiden, sondern mit ihnen. 

Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen sind bei einem Ratsbegehren und einem Bürgerbegehren vergleichbar und bestehen vornehmlich im Verwaltungsaufwand sowie den Kosten für die Vorbereitung und den Versand der Wahlunterlagen. 

Diskussionsverlauf

Stadtrat Prof. Dr. Schöffel erläutert zu Beginn den Antrag der BU.

Bürgermeister Hotz teilt mit, dass die Frage über einen Ratsentscheid von ihm und der JA mit ja beantwortet wird, aber die Frage muss umformuliert werden. Die Fragestellung ist kontra den Beschlüssen, die der Stadtrat gefasst hat. In ihrer Fragestellung heißt es, dass dieser Parkplatz ausschließlich für eine Bebauung weichen wird. Er wird deshalb in der heutigen Sitzung folgenden Antrag auf eine Änderung der Frage stellen:
„Sind Sie dafür, dass der neu geschaffene Bürgerpark auf der Hinteren Insel unangetastet bleibt und lediglich der aktuelle Parkplatz entsprechend der Altstadt (in Höhe und Kubatur) bebaut wird?“
Er beantragt ebenfalls diesen Ratsentscheid zeitnah am Sonntag, den 18.09.2022, durchzuführen um die Phase der Ungewissheit hinsichtlich der Entwicklung der Hinteren Insel sehr kurz zu halten. Die Begründung zu diesem Ratsentscheid lautet wie folgt:
In den vergangenen Jahren wurde die Hintere Insel nach einer Bürgerbeteiligung für die Gartenschau entwickelt. Hierbei entstanden Wiese, Uferstufen und Sportanlagen, wie ein Skatepark, ein Beachvolleyballfeld, ein Kletterblock und ein Bewegungsparcour.
Die Skateanlage wird nun auf den bisherigen Parkplatzflächen erweitert. All diese Einrichtungen bleiben langfristig erhalten.
Ausschließlich auf den verbleibenden Parkplatzflächen bietet sich nun die Chance, deutlich abgerückt vom Seeufer Wohnraum für Familien und sämtliche Generationen zu schaffen.
Diese reduzierte Bebauung mit 4 Wohnblöcken soll ausschließlich im Bereich des aktuellen Parkplatzes entstehen.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons erklärt, dass nach dieser Antragstellung der Bürgerpark so bleiben soll, wie er ist und die Bebauung auf den Parkplätzen stattfinden soll. Das ist ihrer Meinung nach ein Phantombürgerentscheid, da es ja genau darum geht, ob die Bürgerinnen und Bürger möchten, dass der P5 bebaut. Der Bürgerpark soll ja auf keinen Fall bebaut werden. Zudem hält sie den 18.09.2022 für zu früh, da Ende der Woche schon die Sommerferien beginnen und erst kurz vor dem 18.09.2022 enden.

Stadträtin Rundel hält den von der BU gestellten Antrag für wiedersinnig und nimmt entsprechend Stellung dazu. Sie möchte auch wissen, wer diese Vorlage erstellt hat, denn die kann weder vom Amt 60 noch vom Amt 10 so formuliert worden sein.

Danach folgt eine kontroverse Diskussion durch alle Stadtratsparteien. Stadtrat Brombeiß stellt in seinen Ausführungen einen Antrag auf namentliche Abstimmung.


Stadtrat Bandte stellt den Antrag, dass in die Fragestellung von Bürgermeister Hotz noch das Wort „spekulationsfrei“ aufgenommen wird. Dann könnte diesem Ratsbegehren zugestimmt werden.

Bürgermeister Hotz erklärt, diese Fragestellung wurde vorher rechtlich geprüft und es muss sehr mit Werten und Begriffen aufgepasst werden. Wenn in dieser Fragestellung ein auslegungsbedürftiger Wortlaut ist, dann kann es sein, dass dieser Wortlaut nicht rechtmäßig ist. Aus diesem Grund lehnt er eine Änderung ab.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons erklärt anschließend die Abstimmung. Die erste Abstimmung erfolgt darüber, ob namentlich abgestimmt wird. Die zweite Abstimmung ist darüber, ob der Stadtrat möchte, dass die Bürger grundsätzlich zur Entscheidung aufgerufen werden. Die dritte Abstimmung erfolgt dann zur Fragestellung, hier wird über den Antrag der BU und dann über den Antrag von Bürgermeister Hotz entschieden. Eine weitere Abstimmung muss es zum Zeitpunkt des Ratsbegehrens geben.

Frau Bohnert, Leiterin des Hauptamtes, teilt mit, dass heute auch die Abstimmungsleitung zu diesem Bürgerentscheid beschlossen werden muss.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons weist darauf hin, dass sie, die Hauptamtsleiterin und zahlreiche Stadträte am beantragten Abstimmungstag (18.09.2022) zum Antrittsbesuch in Chelles und damit nicht in Lindau sind, was sie für ungut hält. 
 

Beschluss 1

Der Stadtrat stimmt der namentlichen Abstimmung zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat stimmt einstimmig, namentlich zu, dass die Bürger grundsätzlich entscheiden sollen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Ratsbegehren zu der Frage „Sind Sie dafür, dass auf dem städtischen Gelände der Hinteren Insel (ehemaliger Seeparkplatz P5) ein großzügiger Stadtpark entsteht anstelle der im Rahmenplan vorgesehenen Bebauung?“ vorzubereiten und durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 21

Abstimmungsbemerkung
Folgende Stadtratsmitglieder sind für den Beschlussvorschlag: Stadtrat Dr. Rothfuß, Stadtrat Prof. Dr. Schöffel, Stadtrat Jöckel, Stadtrat Müller, Stadtrat Nüberlin, Stadtrat Freiberg, Oberbürgermeisterin Dr. Alfons. Folgende Stadtratsmitglieder sind gegen den Beschlussvorschlag: Stadträtin Sommerweiß, Stadträtin Rundel, Stadtrat Obermayr, Stadtrat Brombeiß, Stadtrat Reich, Stadträtin Norff, Stadträtin Schäfler, Stadtrat Jäger, Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer, Stadtrat Strauß, Stadtrat Kaiser, Stadträtin Brombeis, Stadtrat Bandte, Stadtrat Fehrer, Stadtrat Gebhard, Stadtrat Büchele, Stadtrat Dr. Adams, Stadträtin Mayer, Stadtrat Hübler, Stadtrat Krühn, Bürgermeister Hotz.

Beschluss 4

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Ratsbegehren zu der Frage „„Sind Sie dafür, dass der neu geschaffene Bürgerpark auf der Hinteren Insel unangetastet bleibt und lediglich der aktuelle Parkplatz entsprechend der Altstadt (in Höhe und Kubatur) bebaut wird?“ vorzubereiten und durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
Folgende Stadtratsmitglieder sind für den Beschlussvorschlag: Stadträtin Sommerweiß, Stadträtin Rundel, Stadtrat Obermayr, Stadtrat Brombeiß, Stadtrat Reich, Stadträtin Norff, Stadträtin Schäfler, Stadtrat Jäger, Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer, Stadtrat Strauß, Stadtrat Kaiser, Stadträtin Brombeis, Stadtrat Bandte, Stadtrat Fehrer, Stadtrat Gebhard, Stadtrat Büchele, Stadtrat Dr. Adams, Stadträtin Mayer, Stadtrat Hübler, Stadtrat Krühn, Bürgermeister Hotz. Folgende Stadtratsmitglieder sind gegen den Beschlussvorschlag: Stadtrat Dr. Rothfuß, Stadtrat Prof. Dr. Schöffel, Stadtrat Jöckel, Stadtrat Müller, Stadtrat Nüberlin, Stadtrat Freiberg, Oberbürgermeisterin Dr. Alfons.

Beschluss 5

Die Abstimmung soll am 18. September 2022 stattfinden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
Folgende Stadtratsmitglieder sind für den Beschlussvorschlag: Stadtrat Dr. Rothfuß, Stadträtin Sommerweiß, Stadträtin Rundel, Stadtrat Brombeiß, Stadtrat Reich, Stadträtin Norff, Stadträtin Schäfler, Stadtrat Fehrer, Stadtrat Gebhard, Stadtrat Büchele, Stadtrat Dr. Adams, Stadträtin Mayer, Stadtrat Hübler, Stadtrat Krühn, Bürgermeister Hotz. Folgende Stadtratsmitglieder sind gegen den Beschlussvorschlag: Stadtrat Prof. Dr. Schöffel, Stadtrat Obermayr, Stadtrat Jöckel, Stadtrat Müller, Stadtrat Nüberlin, Stadtrat Jäger, Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer, Stadtrat Strauß, Stadtrat Kaiser, Stadträtin Brombeis, Stadtrat Bandte, Stadtrat Freiberg, Oberbürgermeisterin Dr. Alfons.

Beschluss 6

Der Stadtrat beschließt, Frau Maucher zur Abstimmungsleiterin zu bestellen. Ihre Stellvertretung wird Herr Steffl. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Dokumente
Download Antrag Rahmenplan HI 07.07.22 (2).pdf

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12. Anfragen und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 7. Sitzung des Stadtrates 19.07.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Stadtrat Hübler teilt mit, dass er in einer der letzten Stadtratssitzungen den Antrag auf Überprüfung der Photovoltaikanlage bei der Feuerwehr gestellt hat. Er möchte hierzu den Sachstand wissen.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons bittet Frau Bohnert, Leiterin des Hauptamtes, um eine schriftliche Antwort an Stadtrat Hübler.

Stadtrat Jöckel möchte wissen, warum am Bahnhof Reutin keine Behindertentoilette aufgestellt wurde. Er bittet um Überprüfung und Verbesserung.

Stadtrat Strauß teilt mit, dass sich die Bewohner beim Eichwaldbad über Lichtverschmutzung beim Stadtbauamt beschweren. Es geht um die Beleuchtung beim Parkplatz und zum Parkplatz. Die Beleuchtung zum Parkplatz leuchtet den Bewohnern in die Schlafzimmer und das die ganze Nacht. Dazu gibt es ein Schreiben vom Stadtbauamt (Herrn Kaserer), dass alles in Ordnung ist und ein Schreiben vom Landratsamt Lindau (Immissionsschutz), welches mitteilt, dass das nicht in Ordnung ist. Er möchte hierzu eine Stellungnahme, wann das Licht entsprechend repariert wird.
Stadtrat Strauß möchte weiter wissen, ob es im Eichwaldbad keine Badeaufsicht mehr gibt.
Er hat dort ein Schild gesehen „Schwimmen im See auf eigene Gefahr“ und weit und breit keine Aufsicht.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons erklärt, dass diese Anfragen in der Verwaltung geklärt werden.

Datenstand vom 16.09.2022 11:19 Uhr