Datum: 14.12.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Inselhalle
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:03 Uhr bis 19:36 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Bekanntgaben
2.1 Verabschiedung des Pressesprechers, Herr Jürgen Widmer
2.2 Externer Datenschutzbeauftragter (Bekanntgabe)
3 Beschlussvorschlag zu den Empfehlungen aus dem Zukunftsrat Losland Lindau
4 Aufhebung der Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt
5 Feststellung der Jahresrechnung 2021 und Jahresabschlüsse 2021 der Stadt Lindau (B), ihrer Eigen- und Regiebetriebe sowie der von ihr verwalteten Stiftungen gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung/ § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsversordnung
6 Dringliche Anordnung Gewerbesteuerumlage
7 Aufhebung der Entgeltordnung für die Feuerbestattungsanlage der Stadt Lindau (B) vom 09.12.1992 in der Fassung der achten Veränderungsverordnung vom 02.12.2010; Neuerlass Entgeltordnung für die Feuerbestattungsanlage der Stadt Lindau (B)
8 Verlängerung der Veränderungssperre gemäß §17 Abs.1 Satz 3 BauGB zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 "In der Grub 10 und 12"
9 Anfragen und Verschiedenes

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1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 14.12.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons eröffnet die öffentliche Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Es gibt keine Einwände gegen vorliegende Tagesordnung. Sie ist somit genehmigt. 

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 14.12.2022 ö beschließend 2
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2.1. Verabschiedung des Pressesprechers, Herr Jürgen Widmer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 14.12.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons verabschiedet Herrn Widmer und bedankt sich bei ihm für die gute Zusammenarbeit der letzten Jahre. Für seine neue berufliche Herausforderung wünscht sie ihm alles Gute. 

Dem Dank schließen sich Bürgermeisterin Dorfmüller und Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer, stellvertretend für den gesamten Stadtrat sowie die Leiterin des Hauptamtes, Frau Bohnert, an.

Herr Widmer bedankt sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und den Töchtern der Stadt sowie bei Oberbürgermeisterin Dr. Alfons sowie ihrem Vorgänger Dr. Ecker und den Mitgliedern des Stadtrates. 

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2.2. Externer Datenschutzbeauftragter (Bekanntgabe)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 14.12.2022 ö informativ 2.2

Sachverhalt

Herr Marvin Schmidt, der externe Datenschutzbeauftragte der Stadt Lindau, wird zum 01.01.2023 abberufen und 
Herr Christian Köhler von der Firma FlyTech IT GmbH & Co.KG wird zum 01.01.2023 als neuer externer Datenschutzbeauftragter der Stadt Lindau benannt.

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3. Beschlussvorschlag zu den Empfehlungen aus dem Zukunftsrat Losland Lindau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 14.12.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

LOSLAND ist ein Projekt vom Verein Mehr Demokratie und dem IASS Potsdam und wird von der Bundeszentrale für politische Bildung gefördert.  LOSLAND begleitet zehn Kommunen in ganz Deutschland dabei, vor Ort eine enkeltaugliche Zukunft zu gestalten. Lindau ist eine dieser zehn ausgewählten Kommunen.

Am 27.10.2021 hat der Stadtrat einstimmig für die Bewerbung zur Teilnahme am Zukunftsrat LOSLAND gestimmt. Mit diesem Beschluss gab der Stadtrat seine Zusicherung, im Falle einer erfolgreichen Bewerbung, am Projekt teilzunehmen, ein Thema auszuwählen, den Prozess zu unterstützen und die erarbeiteten Empfehlungen zu beraten und zu beschließen.
Am 30.03.2022 gab es einen Kick-Off Workshop mit dem Stadtrat. Dort wurden erste Themencluster gesammelt. Am 25.05.2022 hat der Stadtrat einstimmig die vom Begleitteam vorgeschlagene Fragestellung beschlossen: „Wie bewahren und gestalten wir Lebensraum für das Miteinander heutiger und zukünftiger Generationen unserer Stadt?“

Vom 14. bis 16. Oktober 2022 fand in der Kolping Akademie Lindau der Zukunftsrat LOSLAND statt. An den ersten zwei Tagen erarbeiteten die gelosten Bürgerinnen und Bürger ihre Empfehlungen. Im öffentlichen Teil des Zukunftsrates am Sonntag, 16.10.2022, dem Zukunftsforum, brachten ca. 80 Interessierte ihre Ergänzungen und Ideen dazu ein.
Die erarbeiteten acht Themenfelder mit ihren Kernbotschaften und Empfehlungen wurden in einer Transfersitzung mit dem erweiterten Begleitteam am 09.11.2022 und in einem Transferworkshop für den Stadtrat am 29.11.2022 vorgestellt. Dieser letzte Workshop fand auf Wunsch des Stadtrats statt, um ein tieferes Verständnis für die Ergebnisse zu bekommen. 18 Mitglieder aus unterschiedlichen Fraktionen und Listen nahmen daran teil.

Die Ergebnisse werden heute vorgestellt und zum Beschluss vorgeschlagen.

Fachliche Bewertung

Einleitung
LOSLAND entwickelte mit den Kommunen passgenaue Beteiligungsprozesse, getragen von Bürgerräten, dem Losverfahren und anderen Formen der Bürgerbeteiligung. Die Teilnahme im LOSLAND Prozess ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, ihre Perspektiven, ihre Ideen und ihr Wissen über ihren Ort einzubringen. Die professionellen Prozessbegleitenden unterstützten die Kommunen und moderierten die Beteiligungsveranstaltung im Oktober 2022. Durch die Teilnahme am Projekt LOSLAND konnte die Methode des Bürgerrats, die bereits beim Beteiligungsprozess Karl-Bever-Platz eingesetzt wurde, weiter implementiert werden.

Die LOSLAND Beteiligungsprozesse zeigen konkrete Handlungsmöglichkeiten zum Umgang mit Zukunftsthemen auf. Auf lokaler Ebene wachsen Räume der Begegnung, Mitsprache und der gemeinschaftlichen Aktion.
Die in den LOSLAND Kommunen gemachten Erfahrungen und Erkenntnisse fügen sich zu einem politischen Mosaik: einer Landkarte der demokratischen Selbstwirksamkeit. Auf diese Weise soll LOSLAND weit über die beteiligten Kommunen hinaus inspirieren und ermutigen.

Die erarbeiteten Empfehlungen

Der Zukunftsrat LOSLAND Lindau hat Kernbotschaften und Empfehlungen zu acht Themenfeldern erarbeitet. Diese sind (Reihenfolge ist keine Wertung): 1. Übergeordnete Prinzipien, 2. Bürgerdialog und Transparenz politischer Entscheidungen, 3. Identität und Begegnung in den Stadtteilen und Kulturelle Angebote, 4. Soziales Engagement unterstützen und stärken, 5. Jugendförderung und –beteiligung, 6. Klimaschutz und Biodiversität, 7. Zukunftsfähiges Mobilitätskonzept, 8. Zukunftsfähige nachhaltige Wohnkonzepte. Die Kernbotschaften und Empfehlungen sind im Anhang zu finden (Ergebnisdoku Losland Lindau Empfehlungen.pdf) und werden im Vortrag zum Beschluss vorgestellt.

  1. Transfer der Empfehlungen

1.1. Transferworkshop mit dem Begleitteam: Festlegen der naheliegenden Schritte
Im Transferworkshop mit dem erweiterten Begleitteam, das aus Mitgliedern des Stadtrats, drei Zukunftsrät:innen, der Projektstelle Bürgerbeteiligung, Hauptamtsleitung sowie Bürgern bestand, wurde zu den vier Themen 5., 6., 7. und 8. konkrete Vorschläge auf Plakaten (siehe Anhang 221129 Doku Stadtrattreffen Loslandprozess Lindau.pdf) erarbeitet, da die Empfehlungen in bereits laufenden Prozessen weitergedacht werden können.

    1. Transferworkshop mit dem Stadtrat: Ausarbeiten von Kernbotschaften zu den übergeordneten Themen

Im Workshop mit dem Stadtrat wurden zu den vier übergeordneten Themen 1., 2., 3. und 4. in einem dialogischen Prozess ein gemeinsames Verständnis erarbeitet sowie im Konsens festgelegt, welche Aussagen der Stadtrat als Kernbotschaften zur Zukunft Lindaus versteht und wie damit weitergearbeitet werden kann. Die Dokumentation des Workshops ist im bereits erwähnten Anhang (221129 Doku Stadtrattreffen Loslandprozess Lindau.pdf) zu finden.

Im Folgenden werden die erarbeiteten Plakate aus dem Stadtratsworkshop vom 29.11.22 eins zu eins dargestellt. Die detaillierte Fotodokumentation ist im bereits erwähnten Anhang zu finden.

Zu 
1.1. Naheliegende Schritte:
1.1.1. Jugendförderung und –beteiligung  
Das größere Warum: Lindau soll für alle jungen Menschen (bis 27) lebenswerter und attraktiver werden. Wir haben ein Angebot geschaffen (Neuausrichtung 2019). Es geht darum, im gesamten Stadtgebiet die Akzeptanz für die Bedürfnisse junger Menschen auszubauen und langfristige Strukturen zu schaffen. Das Angebot, das es gibt, muss bekannter werden.

Die nächsten sinnvollen Schritte: 
  • Diese Thematik sollte in einem Sonder-Fachgremium bearbeitet werden. Dazu sollten auch Bürgerinnen und Bürger aus dem Zukunftsrat eingeladen werden.
  • Gute Fragen, die dazu Antwort suchen: Wie können akzeptierte Treffpunkte für junge Menschen in allen Stadtteilen entstehen und gepflegt werden? Wer kann Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für alle sein? Wie kommen wir aus dem Reaktionsmuster auf Konflikte/Probleme heraus?
  • Die Jugendlichen sollten die Möglichkeit haben, die Entscheidungen in der Stadt mitzugestalten

Nächste Schritte zum Themenfeld Jugendförderung und –beteiligung werden übergeben an: 
  • alle, die sich mit Jugendlichen beschäftigen
  • an Jugendsprecherin Jasmin Sommerweiß
  • an die Fachgremien Jugend
  • an Schule
  • und Vereine

1.1.2.  Zukunftsfähiges Mobilitätskonzept
Das größere Warum: Wir wollen die Lebensqualität erhöhen, indem wir autofreie Begegnungsräume (Plätze, Straßen) schaffen und die deutliche Reduktion des Autoverkehrs und Verbesserung des ÖPNV (flexibel in Zeit und Raum*, gleich oder günstiger als Auto, emissionsarm oder frei) über die Stadt Lindau hinaus. Langfristige, Auto-alternative Nahmobilität für alle schaffen.
*Erläuternde Anmerkung: Dabei wurden z. B. On Demand Angebote wie Rufbusse thematisiert.

Die nächsten sinnvollen Schritte: 
  • Beim ausgeschriebenen Mobilitätskonzept muss der Inhalt des Bürgerrats umgesetzt werden. 
  • Inselentwicklungskonzept muss das Ergebnis mit einfließen. 
  • Rückkoppelung zum Bürgerart per Mail wo ist die Stadt dran
  • Termin (zu den Ergebnissen)  Mobilitätsmanager, Projektstelle Bürgerbeteiligung und Mobilitätsbeauftragten Stadtrat Marc Hübler
  • Stadtbuskonzept überarbeiten, bzw. das Ergebnis einfließen lassen.

Nächste Schritte zum Themenfeld Mobilität werden übergeben an: 
  • Mobilitätsmanager Stadt Lindau
  • Hauptausschuss
  • Bauausschuss
  • Umweltausschuss
  • Stadtwerke

1.1.3. Klimaschutz und Biodiversität
Das größere Warum: Klimaschutz und Biodiversität sind essentiell zum Erhalt unserer Lebensgrundlage/Enkeltauglichkeit unserer Stadt.

Die nächsten sinnvollen Schritte: 
  • Das erarbeitete Klimaschutzkonzept des Klimabeirats soll verabschiedet werden.
  • Die Ergebnisse des Klimaschutzkonzeptes in der jeweils gültigen Fassung sollen schnell umgesetzt und beherzigt werden.
  • Bei allen ausstehenden Entscheidungen und Maßnahmen des Stadtrates sind in einem ersten Schritt die Kriterien Klimaschutz und Biodiversität zu prüfen und in einem zweiten Schritt im Abwägungsprozess immer stark zu gewichten.

Nächste Schritte zu Themenfeld Klimaschutz und Biodiversität werden übergeben an:
  • Verwaltung
  • Klimabeirat
  • Bauausschuss
  • Umweltausschuss
  • Stadtrat

1.1.4. Zukunftsfähige Wohnkonzepte
d.h. lebenswert und bezahlbar
Das größere Warum: Unsere zukunftsfähigen Wohnkonzepte sollen sozialen Zusammenhalt stärken und der Einsamkeit entgegenwirken. Mehrgenerationenhäuser, Gemeinschaftsräume, Gärten, Hausgemeinschaften fördern. Wohnraum muss endlich bezahlbar sein für alle.

Die nächsten sinnvollen Schritte: 
  • Idee/Ergebnis dem Aufsichtsrat der GWG vorstellen und der Stadtplanung
  • Kriterienkatalog erstellen für zukunftsfähige Projekte
  • Genossenschaften/Baugemeinschaften eine Chance geben
  • Netzwerke schaffen für Interessierte, dafür Sorge tragen, dass Diskussionen der Zukunftsrät:innen mit transportier werden (alle Details, siehe DF-Plakate),
  • Wohnungstausch fördern

Nächste Schritte zum Themenfeld Zukunftsfähige Wohnkonzepte werden übergeben an:
  • GWG
  • Stadtplanung
  • Bauausschuss



1.2. Übergeordnete Themen
Diese Aussagen versteht der Stadtrat als Kernbotschaften zur Zukunft Lindaus. 

Folgenden guten Rat aus dem Zukunftsrat wollen wir beherzigen:

1.2.1. Zecher Bürgerforum auf andere Stadtteile übertragen
1.2.2. Wir haben ein Kommunikationsproblem und das wollen wir angehen (Stichwort Transparenz)
1.2.3. Wir wollen mutig sein
1.2.4. Stadtrats-Hopping durch die Stadtteile
1.2.5. Barrieren abbauen (Stadtrat/Bürger:innen/Verwaltung)
1.2.6. Bürgerengagement/Ehrenamt fördern und erleichtern


  1. Weiterer Umgang mit den Empfehlungen 

Engagierte Bürgerinnen und Bürger haben Empfehlungen für die Stadt Lindau zur Frage:
„Wie bewahren und gestalten wir Lebensraum für das Miteinander heutiger und zukünftiger Generationen unserer Stadt?“ erarbeitet.

Der Stadtrat als gewählte Vertretung der Lindauerinnen und Lindauer hat sich mit diesen Empfehlungen intensiv beschäftigt und möchte dafür Sorge tragen, dass diese wichtigen Ziele gewürdigt und berücksichtigt werden. Vorgeschlagen wird daher, die Empfehlungen bei der Erstellung von Beschlussvorlagen und künftigen Gremienentscheidungen als Abwägungskriterium mit heranzuziehen. 

Finanzielle Auswirkungen

Diese sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beziffern.




Diskussionsverlauf

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt an, dass die Erwartungen des Zukunftsrates sind, dass sich mit den Ergebnissen auseinandergesetzt wird. Der Stadtrat soll dies zur Kenntnis nehmen, dass es sich um Wünsche handelt und prüfen, ob bzw. wie etwas umsetzbar ist. Stadtrat und Verwaltung sollen hören, wahrnehmen, ernstnehmen und in die jeweiligen Bereiche mitnehmen.

Frau Abbrederis verweist auf den Youtube-Link unter dem das Video abrufbar ist: https://www.youtube.com/watch?v=L93HbpAat34 

Die Stadträte Sommerweiß, Hübler, Dorfmüller, Dr. Lorenz-Meyer und Norff gehen auf die Bereiche Jugendförderung und Beteiligung, Mobilität, Klima und Biodiversität, zukunftsfähige Wohnkonzepte und den Rat aus dem Klimabeirat ein. 

Stadtrat Prof. Dr. Schöffel ist dankbar für das Engagement und kann alles Vorgetragene nachvollziehen. Dennoch sieht er viel Arbeit darin, wenn alles so übernommen werden soll. Seiner Auffassung nach kann der Beschlussvorschlag 1 beschlossen werden, die Punkte 2 bis 5 können subsumiert werden.

Stadtrat Obermayr findet den Prozess toll dokumentiert. Er sieht die dringende Empfehlung, dass der Stadtrat das Augenmerk darauf legen muss, welche Themen den Bürgern wichtig sind. Die vorgestellten Beschlüsse sollten nicht geändert werden und wie dargestellt beschlossen werden. 

Bürgermeisterin Dorfmüller merkt an, dass die Empfehlungen an den Stadtrat sehr mit Bedacht gewählt sind. Es handelt sich um eine Herzensangelegenheit der Bürger. Dem sollte sich der Stadtrat nicht verschließen.

Für Stadträtin Rundel ist es wichtig, dass es einen Ansprechpartner bei der Stadt gibt, mit dem einzelnen Punkte rückgekoppelt werden können, so dass auch der Dialog aufrechtgehalten werden kann. 

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons Verweist darauf, dass dies unter Ziffer 4 des Beschlussvorschlages abgebildet ist.

Stadtrat Müller sieht es ähnlich wie Stadtrat Prof. Dr. Schöffel. Die Stadt hat, auch angesichts der finanziellen Probleme, genug Arbeit, die sie in den Griff bekommen muss. Seiner Meinung nach müsse aufgrund der Ziffern 2 bis 5 mehr Personal eingestellt werden. Dennoch ist es wichtig und gut, die Wünsche zur Kenntnis und ernst zu nehmen, aber keine zusätzlichen Arbeitsaufträge an die Verwaltung zu geben. 

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons entgegnet, dass die Themenfelder ohnehin zur weiteren Bearbeitung in den einzelnen Gremien oder Aufsichtsräten behandelt werden und daher ohnehin geprüft wird, was seitens der Bürger angeregt wurde. Es sind also ohnehin Themen, die bearbeitet werden. Sie bittet darum, dass die Empfehlungen ernst genommen werden.

Stadträtin Brombeis warnt davor, dass es das schlimmste wäre, wenn die Empfehlungen nun in der Schublade versinken. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt 

  1. Alle Empfehlungen zur Kenntnis zu nehmen und diese künftig in den Gremien und bei den dort zu treffenden Entscheidungen in seine Abwägungen miteinzubeziehen.

  1. Die Themenfelder der naheliegenden Schritte 1.1.1. bis 1.1.4. werden wie vorgeschlagen an die entsprechenden Gremien zur weiteren Bearbeitung zu übergeben.

  1. Die Kernbotschaften zu den übergeordneten Themen 1.2.1. bis 1.2.6. werden der Verwaltung für die weitere Berücksichtigung zur Kenntnis gegeben.

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, einen Vorschlag für ein Monitoring darüber zu erarbeiten, wie die Berücksichtigung der Empfehlungen an die Bürgerinnen und Bürger kommuniziert werden kann.

  1. Die Berücksichtigung der Empfehlungen soll in zukünftigen Beschlussvorlagen möglichst transparent dargestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 2

Dokumente
Download 22.12.14 Losland Stadtrat fertig.pdf
Download 221129 Doku Stadtrattreffen Loslandprozess Lindau.pdf
Download Ergebnisdoku Losland Lindau Empfehlungen.pdf

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4. Aufhebung der Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 14.12.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

In Vollzug eines Stadtratsbeschlusses erließ der damalige Oberbürgermeister Steurer am 13.11.1984 eine „Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lindau (B)“.
Diese Dienstanweisung griff die zum damaligen Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Verpflichtungen der Rechnungsprüfung auf und hatte schon damals nur deklaratorische Bedeutung.

Fachliche Bewertung

Gem. Art. 104 Abs. 2 Satz 3 der Gemeindeordnung (GO) ist das Rechnungsprüfungsamt bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. 
Eine Notwendigkeit für eine zusätzliche Dienstanweisung ist nicht gegeben. Zudem ist die Dienstanweisung inhaltlich heute nicht mehr zutreffend.
Die Dienstanweisung ist verzichtbar. Weil sie vom Stadtrat beschlossen wurde, ist für ihre Aufhebung ein Stadtratsbeschluss erforderlich.

Beschluss

Die Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lindau (B) vom 13.11.1984 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Stadträtinnen Sommerweiß und Norff sind zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

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5. Feststellung der Jahresrechnung 2021 und Jahresabschlüsse 2021 der Stadt Lindau (B), ihrer Eigen- und Regiebetriebe sowie der von ihr verwalteten Stiftungen gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung/ § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsversordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 14.12.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung die Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse in öffentlicher Sitzung festzustellen.

Mit dem Feststellungsbeschluss des Stadtrates ist das Zahlenwerk der Rechnung fixiert. Das bedeutet, dass mit dem Beschluss alle Buchungen des Jahres, einschließlich der gebildeten und übertragenen Haushaltsreste, der Kassenreste und der Rücklagenzuführungen Bestandskraft haben und nicht mehr abgeändert werden können.
Nach dem Feststellungsbeschluss bekannt werdende Unrichtigkeiten können im Rahmen der Haushaltswirtschaft eines Folgejahres bereinigt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss als örtliches Rechnungsprüfungsorgan hat in der Sitzung am 24. Oktober 2022 über den durch das städtische Rechnungsprüfungsamt angefertigten Bericht über die Prüfung der Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse 2021 beraten.

Fachliche Bewertung

Der Prüfungsbericht 2021 des Rechnungsprüfungsamts wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss ohne Änderungen übernommen.

  1. Prüfungsergebnis:

Als Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wird aufgrund der geprüften Jahresrechnungen bzw. Jahresabschlüsse der Stadt und der von der Stadt verwalteten Stiftungen, der Eigenbetriebe Bäderbetriebe Lindau und Immobilienmanagement Lindau sowie der Regiebetriebe Senioren- und Pflegeheim Reutin, Krematorium, Parkraumbewirtschaftung, Grundstücksmanagement und Gebäude- und Energiemanagement für das Haushaltsjahr 2021 festgestellt, dass wesentliche Fehler und Mängel nicht vorliegen. 

Die für die Wirtschaftsführung geltenden Grundsätze wurden im Wesentlichen beachtet.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sind eingehalten worden.
Die Einnahmen und Ausgaben sind begründet und belegt sowie die Jahresrechnung und die dazugehörigen Anlagen nach § 77 Abs. 2 KommHV ordnungsgemäß aufgestellt.
Bei den durchgeführten Prüfungen wurde festgestellt, dass die Verwaltung im Rahmen der Vorschriften und Grundsätze insgesamt rechtmäßig, wirtschaftlich und sparsam gehandelt hat. Die Mehrausgaben waren unabweisbar und im Rahmen des Haushalts gedeckt.

Die Einnahmen wurden weitgehend vollständig und richtig erhoben. Der rechtzeitige Einzug war ausreichend überwacht. Bei den Ausgaben ist im Allgemeinen wirtschaftlich und sparsam verfahren worden.
Die Erlässe, Niederschlagungen und Stundungen waren nicht zu beanstanden.
Die Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse und der Eigenbetriebskassen war im Haushaltsjahr 2021 gegeben.
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der städtischen Dienststellen einschließlich ihrer Regiebetriebe sowie der Eigenbetriebe waren im Haushaltsjahr 2021 insgesamt geordnet.

Hinweis:
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) und des Regiebetriebes Senioren- und Pflegeheim Reutin konnte noch nicht abgeschlossen werden. Der Feststellungsbeschluss für den Jahresabschluss 2021 der GTL und des Regiebetriebes Senioren- und Pflegeheim Reutin erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.


  1. Zusammenfassung / Fazit:

Nach erfolgter örtlicher Rechnungsprüfung können die Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse 2021 durch den Stadtrat festgestellt werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2022 einstimmig die Empfehlung an den Stadtrat beschlossen.

Beschluss

Nach Prüfung und Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss beschließt der Stadtrat, die Jahresrechnung 2021 der Stadt, die Jahresabschlüsse 2021 des Immobilienmanagement Lindau, die Jahresrechungen 2021 der Regiebetriebe Krematorium, Parkraumbewirtschaftung, Grundstücksmanagement und Gebäude- und Energiemanagement sowie der Stiftungen festzustellen (genauer Wortlaut siehe Anlage). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Stadträtinnen Sommerweiß und Norff sind zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

Dokumente
Download Feststellung Jahresrechnung 2021.pdf

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6. Dringliche Anordnung Gewerbesteuerumlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 14.12.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Ansatz für die Haushaltsstelle 90000.81000 (Gewerbesteuerumlage) wurde 2022 auf Grund der zu erwartenden Gewerbesteuer mit 1.200.000 Euro angesetzt.
Die Gewerbesteuereinnahmen haben sich aber – trotz Covid19 Pandemie - besser entwickelt als erwartet.
Die Stadt muss daher 654.746,- Euro mehr an Gewerbesteuerumlage abführen.
Es ist daher erforderlich, die Haushaltsstelle 90000.81000 um 654.746 Euro zu verstärken.

Fachliche Bewertung

Dringliche Anordnung


Gemäß den Vollzugsvorschriften zum Haushaltsplan (Ziffer 3.6) entscheidet ab einem Betrag von über 400.000 € der Stadtrat über die Vornahme von überplanmäßigen Ausgaben. 
Da der nächste Stadtrat erst am 30.11.2022 stattfindet und die Buchung der Gewerbesteuerumlage umgehend durch die Stadtkasse erfolgen muss, handelt es sich um einen Fall von Dringlichkeit. 
Daher trifft Bürgermeister Hotz gemäß Art. 37 Abs. 3 GO folgende dringliche Anordnung:

Die Haushaltsstelle 90000.81000 (Gewerbesteuerumlage) wird um 654.746,- Euro durch Mehreinnahmen aus der Haushaltsstelle 90000.00300 (Gewerbesteuer) verstärkt.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
654.746,- €
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
90000.00300

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die dringliche Anordnung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Stadträtinnen Sommerweiß und Norff sind zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

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7. Aufhebung der Entgeltordnung für die Feuerbestattungsanlage der Stadt Lindau (B) vom 09.12.1992 in der Fassung der achten Veränderungsverordnung vom 02.12.2010; Neuerlass Entgeltordnung für die Feuerbestattungsanlage der Stadt Lindau (B)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 14.12.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Entgeltordnung für die Feuerbestattungsanlage der Stadt Lindau (B) wurde am  09.12.1992 erlassen und nach Aktenlage seither acht Mal geändert, zuletzt am 02.12.2010.

Die Ausgestaltung der Erhebung von Kremationsentgelten darf die Stadt Lindau (B) in der Form des Privatrechtes regeln. Insofern bedarf es hier nur eines Beschlusses des Stadtrates der Stadt Lindau (B), der die Höhe der Entgelte festlegt. Die Entgeltordnung selber muss nicht bekannt gemacht werden, damit die darin enthaltenen Regelungen gültig werden. Der Regiebetrieb Krematorium der Stadt Lindau (B) schließt mit den Kunden privatrechtliche Vereinbarungen über die Kosten der Kremation.

Die Kosten für die Kremation sind jüngst auf Grund der Energiepreise gestiegen, insbesondere steigen auch die Kosten für den Urnenversand regelmäßig an. Die Verwaltung ist im Rahmen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung gehalten, diese Kosten auch entsprechend an die Kund:innen weiterzugeben.

Zuletzt fiel auf, dass die aktuell in der Kostenvereinbarung zugrunde gelegten Kosten nicht mehr mit denen der letzten Änderungsfassung der Entgeltordnung übereinstimmen.

Da die Entgeltordnung für die Feuerbestattungsanlage der Stadt Lindau (B) vom 09.12.1992  in der Fassung der achten Änderungsverordnung vom 02. 12.2010 in der Form einer Satzung erlassen, also im Amtsblatt bekannt gemacht wurde, was nicht erforderlich ist, nimmt die Verwaltung dieses zum Anlass, den gesamten Sachverhalt neu zu regeln. In diesem Zusammenhang wird empfohlen die Entgeltordnung zukünftig nicht mehr in der Form einer Satzung zu erlassen, um zu einer schlankeren und praktikableren Vorgehensweise bei notwendigen Änderungen zu gelangen. Zukünftig wäre dann nur noch ein Stadtratsbeschluss notwendig.

Fachliche Bewertung

Da die Entgeltordnung für die Feuerbestattungsanlage der Stadt Lindau (B) vom 09.12.1992 in der Form einer Satzung erlassen, also bekannt gemacht wurde, ist diese Entgeltordnung auch in der Form der Satzung aufzuheben. In Anlage 1 ist die Aufhebung der Entgeltordnung für die Feuerbestattungsanlage der Stadt Lindau (B) vom 09.12.1992  in der Fassung der achten Änderungsverordnung vom 02. 12.2010 enthalten.

Da angepasste Entgelte zwar in den Kostenvereinbarungen mit den Kund:innen zugrunde gelegt und diese somit wirksam vereinbart wurden, die Entgelte aber nicht in der Entgeltordnung aktualisiert wurden, wird empfohlen im Sinne der Regelungsklarheit eine neue Entgeltordnung zu erlassen, dies in der -zulässiger Weise- schlanken Form ohne Bekanntmachung.

Ab dem Jahr 2019 wichen das veranschlagte Kremationsentgelt/ die Kosten für den Urnenversand von der Entgeltordnung für die Feuerbestattungsanlage der Stadt Lindau (B) vom 09.12.1992  in der Fassung der achten Änderungsverordnung vom 02. 12.2010 ab:
Diese Entgelte, welche auch jeweils aktuell auf einer Preisliste auf der Homepage (Anlage 3) einzusehen waren,  wurden wirksamer Bestandteil in den von den Kund:innen unterzeichneten Kostenvereinbarungen.
Eine Genehmigung der angepassten Entgelte durch den Stadtrat wird jedoch für nötig erachtet.

In Folge der – wie im Sachverhalt beschriebenen - ständig steigenden (Energie-)Preise, wird mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung ab 01.01.2023 auch eine moderate Erhöhung des Kremationsentgeltes auf 495,00 Euro (inkl. MwST 79,03 €) empfohlen. 
Das Entgelt für die Feuerbestattung von Föten/ Totgeburten soll reduziert werden auf ein Viertel des regulären Entgelts.
Für den Versand einer Urne sollen mit Stand 01.01.2023 zunächst folgende Kosten erhoben werden:

Lokal:                          12,61 €                 (+   2,39 € MwSt.)            =  15,00 €
National:                         29,41 €                 (+   5,59 € MwSt.)            =  35,00 €
Weltweit:                  75,63 €                 (+ 14,37 € Mw.St)            =  90,00 €

Die Kosten für die Aufbewahrung einer Urne sollen ab Geltung der neuen Entgeltordnung erst ab dem 4. Monat erhoben werden.

Um in Zukunft eine weitere Flexibilität und Praktikabilität in der Arbeit des Regiebetriebes Krematorium zu gewährleisten, wird ferner empfohlen, die Festlegung der Kosten für den Urnenversand in die Zuständigkeit  und Verantwortung des Regiebetriebes Krematorium zu legen, da hier regelmäßig Preissteigerungen der mit dem Versand beauftragten Unternehmen anfallen, die  weitergegeben werden müssen.

Beschluss

  1. Die Entgeltordnung für die Feuerbestattungsanlage der Stadt Lindau (B) vom 09.12.1992  in der Fassung der achten Änderungsverordnung vom 02. 12.2010 wird mit Wirkung zum 31.12.2022 aufgehoben (Anlage 1).

  1. Der Stadtrat beschließt die vorgelegte Entgeltordnung für die Feuerbestattungsanlage der Stadt Lindau (B) (Anlage 2).

  1. Der Stadtrat genehmigt den Abschluss der in der Vergangenheit geschlossenen Kostenvereinbarungen, sofern das in der Entgeltordnung für die Feuerbestattungsanlage der Stadt Lindau (B) vom 09.12.1992  in der Fassung der achten Änderungsverordnung vom 02. 12.2010 formulierte Entgelt überschritten wird.

  1. Der Stadtrat ermächtigt den Regiebetrieb Krematorium, die Höhe der Kosten für den Urnenversand in eigener Zuständigkeit und Verantwortung festzulegen in Anpassung an die Steigerung der eigenen Versandkosten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Stadträtinnen Sommerweiß und Norff sind zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

Dokumente
Download Anlage1_Aufhebung Entgeltordnung.pdf
Download Anlage2_Neue Entgeltordnung.pdf
Download Kopie von Preisliste Bestattungsgebühren und Krema.pdf

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8. Verlängerung der Veränderungssperre gemäß §17 Abs.1 Satz 3 BauGB zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 "In der Grub 10 und 12"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 14.12.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Am 09.02.2021 beschloss der Stadtrat die Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „In der Grub 10 und 12“. Im Anschluss wurde begleitend, ebenfalls in der Sitzung vom 09.02.2021 eine Veränderungssperre für diesen Bereich beschlossen. Die Veränderungssperre läuft zum 26.02.2023 aus. 

  1. Räumlicher Geltungsbereich
Für den Geltungsbereich der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 “Altstadt” im Bereich Alter Schulplatz / In der Grub soll eine Verlängerung der Veränderungssperre beschlossen werden. Das Flurstück Nr. 307 der Gemarkung Lindau mit den Hausnummern In der Grub 10 und 12 bildet den Planbereich und umfasst eine Größe von ca. 1.036 m². 

Das Plangebiet grenzt im Norden an die südliche Bebauung der Straße „Auf der Mauer“ und im Süden an die Straße „In der Grub“. Im Westen liegt der öffentliche Platz „Alter Schulplatz“ und im Osten das „Pfeiffergässele“.

Im Gebäude In der Grub 10 und 12 auf der Insel befindet sich im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss das Kinderhaus St. Stephan. Im zweiten Obergeschoss und im Dach des Gebäudes sind Mietwohnungen.

  1. Anlass und Ziel
Der aktuelle Eigentümer des Flurstücks Nr. 307, Gemarkung Lindau äußerte gegenüber der Stadtverwaltung Überlegungen, das Grundstück zu veräußern. Der Finanzausschuss der Stadt Lindau hat sich daraufhin im Dezember 2020 mit dem Sachverhalt beschäftigt und der Stadtverwaltung einen Prüfauftrag zur Sicherung der Nutzung des Kinderhauses erteilt. 

Um die aktuelle Nutzung einer Kinderbetreuungseinrichtung langfristig zu sichern und unerwünschte Entwicklungen zu verhindern, ist eine bauleitplanerische Steuerung erforderlich. Durch die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 “Altstadt” soll eine Steuerung der vorhandenen Nachverdichtungspotentiale erfolgen. Es sollen im Weiteren die vorhandenen sozialen Infrastruktureinrichtungen im verdichteten Altstadtbereich sowie die gebäudebezogene Freifläche gesichert werden.

Mit der Veränderungssperre gem. § 14 BauGB soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine städtebaulich verträgliche Entwicklung des Grundstücks zu gewährleisten. 

  1. Rechtswirkung
Die Veränderungssperre hat die Wirkung einer generellen Bausperre. Bauliche Vorhaben, wie die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen dürfen grundsätzlich nicht durchgeführt werden und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Ebenfalls sind sonstige erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken oder baulichen Anlagen unzulässig, auch wenn sie ansonsten nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind. Ein Verkauf von Grundstücken wird durch die Veränderungssperre nicht verhindert, sofern sie keine oder nur unwesentliche Wertsteigerungen zur Folge haben. 

Nicht berührt werden hingegen Bauvorhaben die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind bzw. die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen. Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung sind weiter möglich.

Die Veränderungssperre gilt gem. § 17 BauGB zwei Jahre. Danach tritt sie außer Kraft, eine zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr ist möglich, wobei die zweite Verlängerung der Veränderungssperre nur zulässig ist, wenn besondere Umstände diese weitere Verlängerung erfordern. 

Die hier vorgeschlagene erste Verlängerung wird mit nötigen weiteren Vorarbeiten vor einem abschließenden Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanänderungsverfahren begründet, die Frist der bestehenden Veränderungssperre zum 26.02.2023 ist nicht ausreichend. In der Stadtratssitzung vom 30.11.2022 wurde die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist für März 2023 geplant.

Fachliche Bewertung

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird vom Stadtbauamt eine erste Verlängerung empfohlen. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die Verlängerung der Veränderungssperre nach § 17 (1) Satz 3 BauGB für den Bereich der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „In der Grub 10 und 12“ gemäß beigefügtem Satzungstext.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 3

Dokumente
Download Anlage 1 SR 2022-12-14 BP086_Aend_12_Veränderungssperre_Verlängerung_Lageplan.pdf
Download Anlage 2 BP 86 Veränderungssperre Verlängerung_aktualisiert.pdf
Download Anlage 3 STR-2022-12-14-Aend_12_Begründung Veränderungssperre.pdf

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9. Anfragen und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 14.12.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Stadtrat Fehrer berichtet, dass er bei Interesse in einer der kommenden Sitzungen über die Stiftung der Sozialstation berichten könne.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons bejaht dies und schlägt die Sitzung am 25. Januar 2023 vor.

Stadtrat Hummler blickt auf das nicht ganz einfache Jahr zurück. Durch Corona, viel Fluktuation und Krankheiten war es nicht immer einfach, „bei der Stange zu bleiben“. Er dankt der gesamten Verwaltung und Oberbürgermeisterin Dr. Alfons für das Engagement. Er wünscht alle eine ruhige Adventzeit, schöne Weihnachten und einen guten Rutsch. 

Stadtrat Dr. Rothfuß spricht die Verkehrsführung vom Binsenweg in die Bregenzer Straße an und möchte wissen, ob dort ein grüner Rechtsabbiegepfeil möglich ist.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons nimmt dies für Amt 30 mit.

Stadtrat Jöckel merkt an, dass es im Jahr 2023 wohl keine Sitzungen mehr in der Inselhalle gibt und man zurück in das Alte Rathaus gehe. Man hat nun die Vorzüge der Inselhalle schätzen gelernt.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt an, dass der räumliche Wechsel auch überwiegend terminliche Gründe hat, da die Inselhalle an vielen Stadtratsterminen bereits gebucht ist. 

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons beendet die letzte Sitzung des Jahres 2022. Das Jahr hat alle auf die Probe gestellt, dennoch wurde es sportlich gemeistert. Im nächsten Jahr kommt einiges auf uns alle zu, aber sie zeigt sich zuversichtlich, dass man zu guten Lösungen kommen wird.
Sie bedankt sich bei ihren beiden Stellvertretern, den Mitgliedern des Stadtrates und allen Mitarbeitern der Verwaltung für die gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Sie wünscht allen frohe Weihnachten und alles Gute für 2023. 

Datenstand vom 21.12.2022 12:04 Uhr