Datum: 23.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Inselhalle
Gremium: Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung, 17:03 Uhr bis 18:02 Uhr
Öffentliche Sitzung, 18:04 Uhr bis 20:03 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Werkausschusses GTL
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23.03.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Oberbürgermeisterin Dr. A l f o n s eröffnet die 1. öffentliche Sitzung des Werkausschusses der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Sie begrüßt die Mitglieder des Gremiums, die Vertreter der Verwaltung, die Zuhörer sowie die Vertreter der Presse.
Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben. Die Tagesordnung gilt somit als genehmigt.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Werkausschusses GTL
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23.03.2022
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ö
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informativ
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2 |
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2.1. Darlehensaufnahme 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Werkausschusses GTL
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23.03.2022
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ö
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informativ
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2.1 |
Sachverhalt
Werkleiter Ka t t a u gibt bekannt, dass die GTL zum 18.01.2022 ein Darlehen in Höhe von 3 Mio. € aufgenommen haben. Das Darlehen wurde zu einem Zinssatz von 0,97 %, bei einer Tilgung von 2,88 % über die Gesamtlaufzeit von 30 Jahren vergeben.
Die Vergabeentscheidung erfolgte durch die Werkleitung, welche in der Werkausschusssitzung vom 28.09.2021 hierzu ermächtigt wurde.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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3. Vollzug der Eigenbetriebsverordnung; Lagebericht 2020 und Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Werkausschusses GTL
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23.03.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Jahresabschluss und der Lagebericht einschl. Anhang mit Anlagennachweis werden hiermit über die Frau Oberbürgermeisterin dem Werkausschuss gemäß § 25 Abs. 1 EBV vorgelegt:
Der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres stellt sich wie folgt dar:
1. Bilanzsumme: 31.12.2020 31.12.2019
€ €
Aktiva und Passiva 55.508.333,52 49.285.204,32
davon:
- Restbuchwerte des Anlagenvermögens 48.761.526,74 44.086.071,68
- Stammkapital 5.000.000,00 5.000.000,00
- zweckgebundene Rücklage 4.870.000,00 4.870.000,00
- Fördermittel und Zuschüsse 7.806.615,53 8.225.164,37
- empfangene Ertragszuschüsse 5.616.366,61 5.683.694,00
- Rückstellungen 749.887,23 947.868,48
- Verbindlichkeiten 30.412.454,37 23.849.360,50
2. Gewinn- und Verlustrechnung
a) Erträge insgesamt 27.064.812,95 27.507.686,93
b) Aufwendungen insgesamt 26.020.920,14 27.658.396,42
Jahresgewinn/Verlust 1.043.892,81 -150.709,49
Das Wirtschaftsjahr 2020 schließt mit einem Ergebnis in Höhe von T€ 1.044. Der geplante Verlust, der ausschließlich aus dem Abwasserbereich resultiert, in Höhe von -T€ 454 war sehr konservativ gerechnet und hat sich erfreulicherweise nicht bestätigt.
Das Gesamtergebnis resultiert aus einem Gewinn des gebührenfinanzierten Fachbereichs Abwasserwirtschaft in Höhe von 406 T€ sowie einem Gewinn in Höhe von T€ 638 der übrigen Fachbereiche der GTL.
Die Abweichung zwischen Planansatz und Jahresergebnis in Höhe von T€ 1.498 ergibt sich u.a. durch die Auflösung der Rückstellung im Bereich Abwasser in Höhe von T€ 270. Im Wirtschaftsplan wurde mit einer Erhöhung dieser Rückstellung in Höhe von T€ 275 gerechnet. Für das Ergebnis 2020 bedeutet das einen positiven Effekt von T€ 545 aus dem Abwasserbereich. Hinzu kommen weitere positive Effekte aus dem Abwasserbereich in Höhe von T€ 335, die insbesondere aus Steigerungen bei „sonstigen betrieblichen Erträgen“ und aus einer nicht periodengerechten Zuordnung aus dem Vorjahr resultieren.
In den anderen Fachbereichen wurden im Vergleich zur Planung zum Teil deutlich bessere Ergebnisse erzielt (Fachbereich Stadtgärtnerei: Ergebnis im Wirtschaftsjahr T€ 339, Planung T€ 10). Grund hierfür ist, dass die Aufwendungen unter den Planansätzen lagen und die Erstattungen der Stadt Lindau für Aufgaben in voller Höhe geleistet wurden. Die verbleibenden T€ 300 sind Ergebnisverbesserungen, die durch die anderen Fachbereiche erwirtschaftet wurden (siehe Anlage 3 des Prüfungsberichtes).
Die BW-Partner, Stuttgart erteilt in ihrem Prüfungsbericht für den Jahresabschluss zum 31.12.2020 sowie für den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Bezüglich des genauen und vollständigen Wortlautes wird auf Anlage 6 des Prüfungsberichtes verwiesen.
Der Abschlussprüfungsbericht der BW-Partner, Stuttgart liegt als Anlage bei. Der Lagebericht der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau ist im Prüfungsbericht enthalten.
Die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 kann erst nach erfolgter örtlicher Rechnungsprüfung vom städt. Rechnungsprüfungsamt durch den Stadtrat erfolgen.
Die Kämmerei und das Beteiligungsmanagement wurden entsprechend beteiligt.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Werkleiter K a t t a u stellt den Sachverhalt entsprechend der Präsentation vor und hebt das außergewöhnlich gute Ergebnis hervor. Zudem weist er darauf hin, dass der Jahresabschluss 2021 nach Möglichkeit noch vor der Sommerpause erstellt werden soll. Er übergibt das Wort an Marius Henkel, Wirtschaftsprüfer BW Partner. Berichterstatter H e n k e l stellt den Jahresabschluss anhand der Präsentation vor.
Bürgermeister H o t z hat eine Rückfrage zu den Ergebnissen. Er möchte wissen, was an Pauschalbeträgen der Stadt zu viel in Rechnung gestellt wurde und beantragt hierzu die Prüfung durch den Wirtschaftsberater. Werkleiter K a t t a u erklärt, dass die GTL für die Erfüllung der Aufgaben, welche ihnen durch die Betriebssatzung übertragen wurden, eine Betriebskostenpauschale erhält, welche monatlich zu gleichen Teilen abgerechnet wird. In Abstimmung mit der Kämmerei wurde bisher grundsätzlich keine Abrechnung zum Jahresende durchgeführt.
Stadtrat S t r a u ß möchte wissen, warum Jahresabschluss 2020 so spät erfolgt ist. Werkleiter K a t t a u erklärt, dass Personalengpässe zu deutlichen Verzögerungen geführt haben und der Jahresabschluss nun insbesondere durch die Arbeit von Frau Wittwer erfolgen konnte. Berichterstatterin W i t t w e r fügt hinzu, dass die Fertigstellung des Jahresabschlusses 2020 mühsam war, da man in drei Geschäftsjahre parallel arbeiten musste.
Stadtrat G e b h a r d möchte nähere Informationen zu den in Anlage 5.31 genannten Risiken. Hier wird die Energiepreiserhöhung genannt. Ihn interessiert, ob man dies quantifizieren kann. Berichterstatter H e n k e l erläutert, dass die Risiken vom Eigenbetrieb herausgearbeitet wurden. Werkleiter K a t t a u fügt an, dass das Klärwerk ein großer Energieabnehmer ist und die Straßenbeleuchtung ebenfalls viel Energie benötigt. Es ist daher sehr gut, dass mit den neuen Photovoltaikanlagen auf dem neuen GTL-Betriebsgebäude nun eine beachtliche Menge an Energie zum 100%-igen Eigenverbrauch selbst erzeugt werden kann.
Bürgermeister H o t z stellt einen Antrag auf Beschluss über folgenden Vorschlag:
Der Werkausschuss beauftragt den Wirtschaftsprüfer, die zu viel überwiesenen Entgelte der Stadt Lindau für das Wirtschaftsjahr 2020 zu ermitteln und dem Werkausschuss darüber zu berichten.
Der Beschluss wird mit 13:0 Stimmen angenommen.
Beschluss 1
Der Werkausschuss nimmt den Lagebericht 2020 und den Bericht der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat gemäß § 25 Abs. 3 EBV, unter Vorbehalt der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 GO, den Feststellungsvermerk für den Jahresabschluss 2020 der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau wie folgt zu erteilen:
Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2020 auf € 55.508.333,52.
Der Jahresüberschuss beläuft sich auf € 1.043.892,81.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass der Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2020 in Höhe von € 1.043.892,81 auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download GTL-2022-03-23-TOPÖ03_JAP 2020 GTL_Anlage.pdf
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4. Umbau Klärwerk 2040
a) Erneuerung Schlammeindickung - Baubeschluss
b) Sanierung Vorklär- und Regenbecken - Baubeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Werkausschusses GTL
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23.03.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Am 16.02.2022 wurde der Ingenieurvertrag zur Planung der Erweiterung und Neukonzeption der biologischen Reinigungsstufe mit Membran-Belebungsverfahren unterzeichnet. Damit beginnt die nächste Projektphase des Gesamtprojektes „Klärwerk 2040“.
Die einzelnen Umbaumaßnahmen sollen stufenweise nach Prioritäten und koordiniert nach notwendigen Verfahrensumstellungen realisiert werden. Flankierend zu den umfangreichen Erweiterungsmaßnahmen der 2. Reinigungsstufe müssen bestehende und auch zukünftig weiterzubetreibende Anlagenteile saniert bzw. erneuert werden. Die anstehenden Baumaßnahmen betreffen die Schlammeindickung sowie die Vorklär- und Regenbecken des Klärwerks.
- Die Schlammeindickung ist der erste Anlagenteil im Klärschlammbehandlungsprozess im Anschluss an die 2. Reinigungsstufe. Die Erneuerung der Schlammeindickungsanlage ist aufgrund des Zustands der maschinellen Komponenten und der Instabilität der Elektrotechnik notwendig. Die Maschinentechnik wird zukünftig von der Elektrotechnik räumlich getrennt. Der neue Platz für die Elektrotechnik wird in der Unterverteilung 1 (UV 1) sein.
- Die Vorklär- und Regenbecken gehören zur 1. Reinigungsstufe, der mechanischen Vorreinigung des Abwassers. Die mechanische Vorreinigung des Abwassers sollte möglichst gut funktionieren, bevor das Abwasser den weiteren Reinigungsverfahren zugeführt wird. Die Rechen- und Sandfanganlage, welche ebenfalls zur 1. Reinigungsstufe gehört, wurde bereits im Jahr 2018 erneuert, Mit der beton- und maschinentechnischen Sanierung dieser Vorklär- und Regenbecken können somit alle notwendigen Arbeiten an der mechanische Vorreinigung abgeschlossen werden.
Fachliche Bewertung
- Maßnahmenziele
- Die Schlammeindickung entfernt überschüssiges Wasser aus dem Schlamm, damit dieser dann dem Faulturm zugeführt werden kann. Die Eindickung ist zwingend erforderlich, damit der Faulprozess funktioniert und die Volumenkapazität der vorhandenen Faultürme nicht überschritten wird. Durch die maschinen- und elektrotechnische Ertüchtigung soll der möglichst störungsfeie Prozess der Weiterbehandlung des Schlamms zur Energiegewinnung ermöglicht werden.
- Die mechanische Vorklärstufe ist notwendig, um sedimentierbare Stoffe und Primärschlamm aus dem Abwasser zu entfernen, damit die weitergehende Abwasserreinigung effizient erfolgen kann. Der Primärschlamm soll zukünftig direkt zu den Faultürmen geleitet werden, um die Gasproduktion zu stärken. Die Becken sind betontechnisch zu sanieren und die Maschinentechnik muss erneuert werden, um die bestehenden Anlagen langfristig weiterbetreiben zu können.
- Beschreibung der Baumaßnahme
- Die Schlammeindickung soll aus Platzgründen weiterhin als maschinelle Eindickung betrieben werden. In einem ersten Schritt sollen neue Scheibeneindicker eingebaut werden. Der Einbau kann ohne größere Anpassungen der Rohrleitungen erfolgen. Die vorgesehenen Scheibeneindicker zeichnen sich durch eine sehr einfache Bedienung und eine stabile Betriebsweise aus. Gleichzeitig sind sie wartungsarm und der betriebliche Aufwand wird reduziert. Die neue Elektrotechnik wird nach Inbetriebnahme der Eindicker in der Unterverteilung UV 1 aufgestellt. Die Einbausituation der Elektrik in der Halle zusammen mit den Eindickern ohne luftdichten Abschluss schadet der Elektrotechnik. Durch diese Vorgehensweise mit Trennung der maschinen- und elektrotechnischen Maßnahmen können Lieferengpässe elektrotechnischer Komponenten ohne Einschränkung des Betriebs ausgeglichen werden.
- Entsprechend der Entwurfsplanung werden die jetzigen Regenwasserspeicherbecken zu Vorklärbecken umgebaut. Während der Ertüchtigung dieser Becken wird die bestehende Vorklärung weiterbetrieben. Die Becken müssen betontechnisch saniert werden. Im Anschluss erfolgen der Einbau der neuen Räumerbrücken und der Anschluss der Leitungen zum Abtransport des Primärschlamms. Der Primärschlamm soll direkt in die Faultürme geleitet werden, um das volle Energiepotential zu nutzen. Die entsprechende Leitungsführung und Pumpenausstattung ist anzupassen. Sobald diese Becken einsatzfähig sind, erfolgt der Umbau der bestehenden Vorklärung zum Regenwasserspeicherbecken. Auch hier ist die Betonsanierung dringend erforderlich. In dieser Umbauphase können die neuen Vorklärbecken zwar als Pufferbecken dienen, aber ihre eigentliche Funktion nicht erfüllen. Nach Abschluss der Betonsanierungsarbeiten und der notwendigen Anpassungen der Rinnen können alle Becken in Betrieb gehen und die mechanische Abwasserreinigungsstufe wird damit komplett funktionstüchtig sein.
- Projektablauf
Durch die Verschiebung der Vergabe des Ingenieurvertrags um mehr als ein halbes Jahr musste der Zeitplan entsprechend angepasst werden.
- Laut aktuellem Zeitplan wird die Ausschreibung für die Erneuerung der Schlammeindickung inklusive Elektrotechnik bis Ende April 2022 veröffentlicht. Ziel ist es, dass die Arbeiten noch bis Ende des Jahres abgeschlossen werden.
- Die Ausschreibungen der Betonsanierung der neuen Vorklärbecken und der Lieferung neuer Räumerbrücken erfolgt bis Ende April 2022. Die Fertigstellung ist bis Oktober 2022 geplant. Die Sanierung der Regenspeicherbecken, der Umbau der Zulaufrinne sowie die Elektrotechnik für die Becken werden zeitversetzt bis zum Herbst 2022 ausgeschrieben. Die Umsetzung erfolgt je nach Witterung und wird voraussichtlich bis Mitte 2023 abgeschlossen sein.
- Projektbeteiligte und Abstimmung
Projektbeteiligte sind das beauftragte Ingenieurbüro aqua consult und die GTL. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden auf Grundlage der mit dem Landratsamt und dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmten Genehmigungsplanung durchgeführt.
- Kosten und Finanzierung
- Die Kosten für die geplanten Maßnahmen zur Erneuerung der Maschinentechnik der Schlammeindicker liegen laut Entwurfsplanung bei 236.900,00 € netto. Die neue Elektrotechnik ist mit 210.700,00 € netto beziffert. Der Bauanteil liegt bei 21.000 € netto. Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen laut Planung damit bei 468.600,00 € netto oder 557.634,00 € brutto. Im Vermögensplan 2022 wurden die Kosten nicht eingeplant. Die Maßnahme war für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgesehen. Im Frühjahr 2022 wurde ein Schaden am Aggregat festgestellt, dessen fachgerechte Reparatur unverhältnismäßig teuer wäre. Da diese Maßnahme unabhängig vom Rest des Umbaus erfolgen kann, soll die Realisierung vorgezogen werden. Die Werkleitung schlägt vor, die Finanzierung der Maßnahme im Jahr 2022 als außerplanmäßige Maßnahme zu genehmigen. Der Deckungsvorschlag zur Finanzierung ist die Verschiebung der vorgesehenen Maßnahmen „Hebewerk“ und „Umbau des Belebungsbecken“, welche im Vermögensplan 2022 mit insgesamt 535.500 € eingeplant sind. Der Fehlbetrag von rund 25.000 € ist mit der im Wirtschaftsplan 2022 vorgesehenen Ansatz von 150.000 € für Ersatzbeschaffungen abgedeckt.
- Die Kosten für das Teilprojekt Sanierung Vorklär- und Regenbecken liegen auf Basis der Entwurfsplanung bei 1.509.793,46 € brutto. Im Einzelnen verteilen sich die Kosten auf folgende Positionen:
Bautechnik neue Vorklärbecken 305.089,50 €
Maschinentechnik neue Vorklärbecken 324.380,00 €
EMSR Zulauf der Becken 166.550,00 €
Bautechnik neue Regenspeicher 344.414,50 €
Maschinentechnik und EMSR Regenbecken 128.300,00 €
Gesamt netto 1.268.734,00 €
Zur Finanzierung der Maßnahme sind im Vermögensplan 2022 1.606.500 € für die mechanische Vorreinigung eingeplant.
- Zusammenfassung / Fazit
Die geplanten Umbaumaßnahmen zur Ertüchtigung des Klärwerks werden nach Priorität und sinnhafter Verfahrensumstellungen gemäß dem Ingenieurvertrag umgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Die Mitglieder des Werkausschuss verzichten auf einen Sachvortrag.
Beschluss 1
Der Werkausschuss beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 560.000,00 € entsprechend des Finanzierungsvorschlags der Werkleitung zur Erneuerung der Schlammeindickungsanlage.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Werkausschuss beschließt den Austausch der Maschinen- und Elektrotechnik zur Erneuerung der Schlammeindickungsanlage.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Werkausschuss beschließt die Sanierung der Vorklärbecken und der Regenspeicherbecken mit erforderlicher Maschinen- und Elektrotechnik sowie den Umbau der Zulaufrinne.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 4
Der Werkausschuss ermächtigt die Werkleitung mit der Vergabe der Leistungen zur Umsetzung der beiden Maßnahmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download 2022_03_22_TOPÖ04_Umbau Klärwerk 2040_Übersichtsplan.pdf
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5. Sanierung der Maschinen- und Elektrotechnik des Pumpwerks Seebrücke – Planungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Werkausschusses GTL
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23.03.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Das Pumpwerk Seebrücke spielt eine zentrale Rolle für das Kanalsystem Lindaus. Das Schmutzwasser der Insel und aller nordwestlich gelegenen Gemeinden wird von dort weiter in Richtung Hauptpumpwerk Zech und Klärwerk gefördert.
Die technische Ausstattung dieses wichtigen Pumpwerks ist deutlich überaltert. Die Elektrotechnik ist über 20 Jahre alt und einzelne Pumpen sind sogar fast 30 Jahre alt. Eine Sanierungsmaßnahme der Maschinen- und Elektrotechnik ist somit notwendig um die Betriebssicherheit zu erhalten.
Zur Planung und Vorbereitung der Sanierungsmaßnahme sollen die Ingenieurleistungen möglichst zeitnah ausgeschrieben werden.
Fachliche Bewertung
- Maßnahmenziele
Durch den Austausch der Technik und die Neudimensionierung der Pumpen soll eine maximale Betriebssicherheit durch Redundanz und eine Energieeinsparung durch die möglichst optimale Betriebsweise des Pumpwerksystems erreicht werden.
- Beschreibung der Baumaßnahme
Die Pumpenausstattung ist überaltert und nicht optimal ausgelegt. Im Regelbetrieb läuft immer nur eine große Pumpe, die mit einem Frequenzumrichter geregelt wird. Bei Trockenwetter fährt diese große Pumpe immer am unteren Limit ihrer Leistungsfähigkeit, also nicht am idealen Betriebspunkt. Die beiden kleineren Pumpen können nicht reguliert werden und schalten nur bei Regenwetter ein. Die große Pumpe lief in 2021 rund 8.740 h, während die kleinen Pumpen zusammen nur auf ca. 35 h Betriebszeit kamen. Das System soll daher überplant und saniert werden. Neben der Erneuerung der Pumpen sind auch Anpassungsarbeiten an der Elektrotechnik erforderlich.
Bevor mit der Sanierung begonnen werden kann, muss die Maßnahme geplant werden. Die Werkleitung schlägt daher vor, die Planungsleistungen auszuschreiben.
- Projektablauf
Nach Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen soll in den kommenden Monaten die Sanierungsplanung erfolgen, so dass der Umbau möglichst noch in 2022 starten kann.
- Kosten und Finanzierung
Im Vermögensplan 2022 der Abteilung GT-Abwasser sind 892.500 € eingeplant. Dieses Budget ist eine Grobschätzung. Auf Basis der folgenden Planung werden die Kosten fortgeschrieben. Einen großen Einfluss auf die Kosten hat der abschießende Maßnahmenumfang. Insbesondere hängt die Kostenhöhe davon ab, ob zusätzlich zur Maschinen- und Elektrotechnik auch noch bauliche Anpassungen notwendig werden.
- Zusammenfassung / Fazit
Die Sanierung des Pumpwerks Seebrücke ist Teil einer Sanierungskampagne der Pumpwerke des städtischen Kanalnetzes, die seit 2020 angelaufen ist und bisher hauptsächlich durch eigenes Personal abgewickelt werden konnte. Aufgrund der Größe und Bedeutung des Pumpwerks Seebrücke ist ein größeres Maßnahmenpaket erforderlich und bedarf einer externen Planung.
Diskussionsverlauf
Stadtrat F r e i b e r g möchte wissen, ob bei der Planung auch die Hintere Insel einbezogen wurde. Werkleiter K a t t a u übergibt das Wort an Berichterstatter H a n n e . Er erklärt, dass der Gesamtumfang einkalkuliert wurde und eine Umverteilung der Mengen durchgeführt wird. Die drei vorhandenen Pumpen sollen gleichmäßig ausgelastet werden.
Beschluss 1
Der Werkausschuss beauftragt die Werkleitung, die weiteren Planungsschritte zur Sanierung des Pumpwerks einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Werkausschuss ermächtigt die Werkleitung mit der Vergabe der Ingenieurleistung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Kanalsanierung Holbeinstraße bis Strohmeyer-Weg – Baubeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Werkausschusses GTL
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23.03.2022
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Instandhaltung der Kanäle im Stadtgebiet Lindau werden regelmäßig Kanalinspektionen mit Hilfe von TV-Befahrungen durchgeführt. Dabei wurden umfangreiche Schäden im Schmutzwasserkanal Holbeinstraße bis Strohmeyerweg festgestellt, welche dringend beseitigt werden müssen, um zu vermeiden, dass Schmutzwasser aus dem undichten Kanal austritt oder Grundwasser über den Schmutzwasserkanal dem Klärwerk zugeführt wird.
Die Planung der Abteilung GT-Abwasser sieht die Sanierung des Kanals in geschlossener Bauweise vor. Durch den Einbau eines neuen Rohrs in den bestehenden Kanal (Inlinerverfahren) kann die Sanierung ohne größere Aufgrabungen der betroffenen Straßen durchgeführt werden.
Fachliche Bewertung
- Maßnahmenziele
Zusammen mit der Zustandserfassung des betreffenden Kanalabschnitts wurde eine Zuordnung der ehemaligen aufgelassenen Regenwasseranschlüsse der einleitenden Anwesen vorgenommen. Durch diese Kanalzuordnung und gleichzeitig die Sanierung der Schmutzwasseranschlüsse aufseiten der Einleiter sind nun die Voraussetzungen für eine effektive Inlinersanierung geschaffen. Alle ankommenden Schmutzwasserleitungen werden an den geplanten Inliner angeschlossen. Die nicht mehr benötigten Regenwasseranschlüsse sowie nicht mehr benötigte Zuleitungen am Hauptkanal werden verschlossen.
Die aktuellen Aufnahmen zeigen Beschädigungen und Undichtigkeiten im Sohlebereich des Kanals. Diese Undichtigkeiten sollten schnellstmöglich beseitigt werden um unkontrollierte Grundwasserbeeinträchtigungen zu vermeiden. Eine schnelle Umsetzung ist auch geboten, weil der Indirekteinleiter „Lindauer Fruchtsäfte“ ab Mai wieder vermehrt einleiten wird. Das gesamte Schmutzwasser muss während der Sanierung abgepumpt und transportiert werden.
- Beschreibung der Baumaßnahme
In diesem Kanalabschnitt wurde in den 1960er Jahre ein Mischwasserkanal größtenteils mit Betonrohren als Eiprofilkanal DN 500 / 750 verlegt, der heute ausschließlich der Schmutzwasserableitung dient. Auf einer Strecke von 1.320 m wird ein Inliner in den Kanal eingezogen. Sämtliche noch vorhandene alte Regenwasseranschlüsse können verschlossen werden, da diese bereits mit der Kanaltrennung auf den neuen Regenwasserkanal angeschlossen wurden.
Ein kleiner angrenzender Kanalabschnitt soll im Zuge der Maßnahme ebenfalls saniert werden.
- Projektablauf
Die Inlinersanierung wird schnellstmöglich ausgeschrieben und bis voraussichtlich Ende April soll die Leistung vergeben werden. Um eine zügige Sanierung im geplanten Zeitablauf zu ermöglichen, sollte die Werkleitung zur Vergabe der Leistung ermächtigt werden.
Die Sanierung soll zeitnah erfolgen und kann voraussichtlich noch im Mai 2022 abgeschlossen werden.
- Projektbeteiligte und Abstimmung
Projektbeteiligte sind die GTL und ein fachlich qualifizierter Auftragnehmer, der via Ausschreibung gesucht wird. Die notwendigen Straßenteilsperrungen werden in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde vorbereitet.
- Kosten und Finanzierung
Die Kostenschätzung liegt bei rund 530.000 €. Im Wirtschaftsplan 2022 sind 300.000 € für Kanalsanierungsmaßnahmen eingeplant. Zur Umsetzung dieser wichtigen und dringenden Sanierungsmaßnahme sind daher zusätzliche Mittel erforderlich. Im Vermögensplan der GTL sind 1.100.000 € für Kanalneubaumaßnahmen eingeplant.
Die Werkleitung schlägt vor, 250.000 € aus dem Budget „Kanalneubaumaßnahmen“ überplanmäßig auf das Budget „Kanalsanierungsmaßnahmen“ zu übertragen. Die zeitliche Umsetzung der geplanten Kanalneubaumaßnahmen 2022 wird an das reduzierte Budget in Höhe von 850.000 € angepasst.
- Zusammenfassung / Fazit
Die Inlinersanierung des Schmutzwasserkanals im Bereich Holbeinstraße – Strohmeyerweg, auf einer Strecke von 1.320 m, ist ein dringliches Projekt zur Vermeidung von Grundwasserinfiltration mit Schmutzwasser. Die Undichtigkeit des Kanals kann mit der vorgesehenen Maßnahme schnell und ohne größere Behinderung im Straßennetz beseitigt werden. Als positiver Nebeneffekt werden ggf. noch vorhandene Regenwasseranschlüsse an den ehemaligen Mischwasserkanal beseitigt, lediglich die aktiven Schmutzwasseranschlüsse bleiben erhalten.
Diskussionsverlauf
Die Mitglieder des Werkausschusses verzichten auf einen Sachvortrag.
Beschluss 1
Der Werkausschuss beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 250.000 € zur Umsetzung der dringenden Kanalsanierungsmaßnahme im Jahr 2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Werkausschuss beschließt die Sanierung des Kanalabschnitts Holbeinstraße-Strohmeyerweg.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Werkausschuss ermächtigt die Werkleitung mit der Vergabe der Bauleistung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download GTL-2022-03-23-TOPÖ06_Kanalsanierung_Übersichtsplan_Inlinersanierung_Anlage.pdf
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7. Maßnahmen aus dem Nahmobilitätskonzept
a) Geh-/ Radweg Bregenzer Straße, LRA bis Bahnhof Lindau-Reutin - Baubeschluss
b) Geh-/ Radweg Bregenzer Straße, Binsenweg bis Autobahnauffahrt - Planungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Werkausschusses GTL
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23.03.2022
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Lindau ist eine Stadt der kurzen Wege. Sowohl mit dem Rad als auch zu Fuß kann man sich in Lindau gut fortbewegen. Um die Bedingungen für Fußgänger und Radfahrer zielgerichtet zu verbessern, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das Angebot an Verkehrsanlagen für die umweltfreundlichste Mobilität weiter zu steigern, hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 27.11.2019 das Nahmobilitätskonzept beschlossen. Dadurch sollen die Bedingungen für Fußgänger und Radfahrer noch weiter verbessert und attraktive Angebot geschaffen werden.
Die Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau haben bereits einzelne Maßnahmen aus dem Nahmobilitätskonzept umgesetzt. Im nun vorliegenden Sachverhalt sollen weitere Einzelmaßnahmen auf den Weg gebracht bzw. umgesetzt werden. In zwei Bauabschnitten soll die Hauptradroute entlang der Bregenzer Straße ausgebaut und damit das Angebot für Radfahrer sowie für Fußgänger verbessert werden. Aktuell teilen sich die beiden Verkehrsarten einen schmalen Weg, welche den Anforderungen an eine zeitgemäße Nahmobilität nicht gerecht werden. Die Wege entlang der Bregenzer Straße sind hierbei von besonderer Bedeutung im Gesamtverkehrsnetz in Lindau. Mit dem durchgängigen Angebot wird die Intermodalität gefördert und der Einzugsbereich des Fernbahnhof Lindau-Reutin wird vergrößert, sodass Lindauerinnen und Lindauer bequem mit dem Fahrrad zum Bahnhof fahren können.
Das Nahmobilitätskonzept kann nur dann zur Steigerung der Attraktivität der emissionsfreien Fortbewegung beitragen, wenn die darin enthaltenen Maßnahmen auch innerhalb des angestrebten Umsetzungszeitrahmens durchgeführt und an die Verkehrsteilnehmer übergeben werden. Durch ein verbessertes Angebot an attraktiver Radinfrastruktur soll ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung des ambitionierten Ziels, den Radverkehrsanteil in der Stadt Lindau um 5 Prozentpunkte zu erhöhen, geleistet werden.
Fachliche Bewertung
- Beschreibung der einzelnen Maßnahmen
- Geh-/ Radweg Bregenzer Straße, Landratsamt bis Bahnhof Lindau-Reutin
(Maßnahme M49 aus dem Nahmobilitätskonzept)
Im Mai 2021 wurde die neue Unterführung am ehemaligen Bahnübergang Bregenzer Straße in Betrieb genommen. In diesem Zuge wurde die „Bleichekreuzung“ als wichtiger Verkehrsknoten im Hauptradroutennetz sowohl für Radfahrer als auch für Fußgänger baulich umgestaltet und aufgewertet. Ebenfalls im Frühjahr 2020 wurden die „Übergangslösung“ zur Verbesserung der Verkehrsqualität am Verkehrsknoten Berliner Platz sowie die Parkierungsanlage und der Bahnhofsvorplatz um den Reutiner Bahnhof baulich umgesetzt. Lediglich im Bereich zwischen neuer Unterführung und Bahnhof Lindau-Reutin fehlt noch der Lückenschluss, um eine attraktive Verbindung vom neuen Bahnhof Lindau-Reutin zur Lindauer Insel bzw. Richtung Aeschach zu schaffen. Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um eine Hauptradroute aus dem Nahmobilitätskonzept.
Auf einem getrennten Geh- und Radweg mit einer Breite von insgesamt ca. 4,85 m können dann zukünftig Fußgänger und Radfahrer sicher auf separaten Wegen von und zum Bahnhof gelangen. Auf die für die Umsetzung des Geh- und Radweges notwendigen Flächen hatte die Stadt Lindau bis zuletzt keinen Zugriff, da diese durch die DB Netz AG als Baustelleneinrichtungsfläche benötigt wurden. Um diesen, für die Förderung des Umweltverbunds aus öffentlichen Verkehrsmitteln und nicht motorisiertem Verkehr, sehr wichtigen Weg nun bauen zu können, wurde ein Mietvertrag zwischen der Stadt Lindau und DB Immobilen geschlossen, der die Nutzung der Fläche ermöglicht. Die Maßnahme soll, in Abhängigkeit von der Zustimmung des Fördergebers, möglichst noch in diesem Jahr umgesetzt werden.
Die Vorplanung wurde vom Büro Besch & Partner erstellt, die weitere Planung wird in Eigenleistung durch die Projektabteilung der GTL erarbeitet.
- Geh-/ Radweg Bregenzer Straße, Binsenweg bis Autobahnauffahrt (M45)
Im Jahr 2020 wurde der erste Bauabschnitt der Maßnahme Binsenweg umgesetzt. Dadurch wurde eine sichere Querungsmöglichkeit über die B12 für Fußgänger und Radfahrer geschaffen, die in 2021 noch mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet wurde. Diese geht erst nach den noch erforderlichen Markierungsarbeiten und der Fertigstellung des Kreisverkehrs im Heuriedweg vor dem neuen Kaufland in Betrieb. Im weiteren Verlauf Richtung Osten besteht auf der Radhauptroute der Kategorie 2 aktuell nur ein schmaler Gehweg mit einer Breite von ca. 2,25 m, der auch von Radfahrern in beiden Fahrtrichtungen in Schrittgeschwindigkeit befahren werden darf. Neben der Planung eines angemessenen Wegquerschnitts müssen die Einmündungsbereiche der einmündenden Querstraßen überplant werden, damit eine verkehrssichere, leistungsfähige und für die Nahmobilität attraktive Verkehrsanlage entsteht. Die vorliegende Konzeption sieht einen gemeinsam genutzten Geh- und Radweg im Zweirichtungsbetrieb vor. Die Wegbreite soll ca. 3,50 - 4,00 m betragen. Zusätzlich zur asphaltierten Breite sollen seitliche Bankette angelegt werden. Die Maßnahme soll dieses Jahr geplant und in 2023 umgesetzt werden. Eine Förderung kann Aussicht gestellt werden.
- Kosten und Finanzierung
Die Bau- und Planungskosten der Einzelmaßnahmen stellen sich nach aktuellen Erkenntnissen wie folgt dar:
Maßnahme
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Planungskosten [€]
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Baukosten [€]
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a) GW/RW Landratsamt bis Bahnhof
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25.000
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150.000
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b) GW/RW Binsenweg - Autobahnauffahrt
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75.000
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525.000
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Für die Maßnahme Geh-/ Radweg Bregenzer Straße, Landratsamt bis Bahnhof Lindau-Reutin stehen die notwendigen Mittel im Vermögenshaushalt 2022 zur Verfügung. Bei der Maßnahme Geh-/ Radweg Bregenzer Straße, Binsenweg bis Autobahnauffahrt wurde eine Planungsrate für Haushaltjahr 2022 berücksichtigt und eine Verpflichtungsermächtigung für 2023 eingeplant.
Da die von der Bundesregierung zuletzt gestoppten Förderprogramme auch Auswirkungen auf die Förderungen unserer Projekte haben, stehen die GTL aktuell in Austausch mit der Regierung von Schwaben, um zu klären, welche Fördermöglichkeiten in Frage kommen können. Man kann jedoch davon ausgehen, dass Fördersätze zwischen 60 % und 90 % der Projekt/Baukosten möglich sind. Hier muss man jedoch berücksichtigen, dass bei einigen Förderprogrammen Planungskosten nicht förderfähig sind.
- Zusammenfassung/ Fazit
Mit den beiden Ausbaumaßnahmen zur Verbesserung des Angebots für Fußgänger und Radfahrer entlang der Bregenzer Straße wird ein wichtiger Beitrag zu Mobilitätswende geleistet. Insbesondere die gute Erreichbarkeit des Fernbahnhofs Lindau-Reutin ist ein wesentlicher Baustein im Verkehrssystem der Stadt Lindau.
Es sollten daher stetig Maßnahmen aus dem Nahmobilitätskonzept ausgewählt und umgesetzt werden. Nur so kann das ausgewogene Konzept den angestrebten Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels leisten.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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775 T€
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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VmH
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Diskussionsverlauf
Die Mitglieder des Werkausschusses verzichten auf einen Sachvortrag.
Stadtrat S t r a u ß findet die Planung sehr gut, merkt jedoch an, dass der Radweg Binsenweg bis Autobahnauffahrt immer von Abbiegungen unterbrochen wird und somit für Radfahrer gefährlich ist. Daher ist hier eine eindeutige Markierung und Vorrang des Fahrradweges notwendig.
Stadtrat K a i s e r möchte wissen, warum die Rampe bei der Kamelbuckelbrücke gesperrt ist und ob man diesen Bereich nicht im Zuge dieser Maßnahme überplanen kann. Werkleiter K a t t a u merkt an, dass hier die Steigung für Radfahrer zu steil ist und die Rampe nicht erneuert werden kann. Der abwesende Abteilungsleiter der Abteilung GT-Projekte, Pius Hummler wird hierzu nähere Informationen zeitnah nachliefern.
Stadtrat K a i s e r interessiert, ob es für diese Maßnahme eine Förderung gibt. Werkleiter K a t t a u informiert, dass man hier in Abstimmung mit möglichen Fördergebern ist.
Stadtrat G e b h a r d ist verwundert über die Aussagen zum Thema Förderung. 60-90 % Förderquote bei einer Maßnahme für 775.000 € ist viel Geld und seiner Meinung nach soll die Maßnahme nur umgesetzt werden, wenn man auch die Förderung erhält.
Werkleiter K a t t a u erklärt, dass es sich beim zweiten Beschluss lediglich um einen Planungsbeschluss handelt und somit nichts mit der Umsetzung zu tun hat. Die Planung beinhaltet auch die Finanzierung.
Beschluss 1
Der Werkausschuss beschließt den Bau des Geh- und Radwegs zwischen Landratsamt und Bahnhof Lindau-Reutin.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Werkausschuss beauftragt die Werkleitung, auf Basis der vorgelegten Vorplanung, die weiteren Planungsschritte für den Geh-/Radweg Binsenweg bis Autobahnauffahrt durchzuführen und empfiehlt dem Finanzausschuss, auf der Haushaltsstelle „Maßnahmen aus Nahmobilitätskonzept“ die für den Ausbau des vorhandenen Weges notwendigen Finanzmittel im Vermögenshaushalt 2023 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download GTL-2022-03-23-TOPÖ07-Maßnahmen NaMoKo_Anlage 1.pdf
Download GTL-2022-03-23-TOPÖ07-Maßnahmen NaMoKo_Anlage 2.pdf
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8. Einmündung Köchlinstraße/Motzacher Weg – Variantenentscheidung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Werkausschusses GTL
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23.03.2022
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Die Köchlinstraße sollte aufgrund des Straßenzustandes dringend erneuert werden. Insbesondere im Abschnitt zwischen Motzacher Weg und Schulstraße ist eine Ausbaumaßnahme zeitnah notwendig.
Während der Straßen- und Platzbereich vor dem Alten Reutiner Rathaus verkehrlich beruhigt werden soll, muss der Verkehrsknoten Köchlinstraße/Motzacher Weg zu einem leistungsfähigen Knoten umgestaltet werden. Neben dem Verkehr in der verkehrlichen Hauptbeziehung im Zuge der Köchlinstraße müssen zukünftig auch noch steigende Verkehrszahlen, die im neuen Wohngebiet „Oberes Rothenmoos“ entstehen, in möglichst guter Verkehrsqualität durch diesen Verkehrsknoten geführt werden.
Zusätzlich zu den Anforderungen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) müssen auch die Anforderungen des Stadtbusbetriebs und des Fuß- sowie Radverkehrs berücksichtigt werden. Im Nahmobilitätskonzept der Stadt Lindau ist eine Maßnahme (M83) zur Verbesserung der Bedingungen für Fußgänger und Radfahrer für diesen Knotenpunkt vorgesehen. Der Knoten liegt auf einer Hauptradroute Kategorie 1 und sollte auch für Fußgänger (Schulweg) optimiert werden.
Die Abteilung GT-Projekte hat in Zusammenarbeit mit dem Büro Besch & Partner vier verkehrstechnische Varianten für den zukünftigen Knoten erarbeitet. Im Anschluss an die Entscheidung des Werkausschusses soll die ausgewählte Variante geplant und dann dem Werkausschuss zum Baubeschluss vorgelegt werden.
Fachliche Bewertung
- Beschreibung der Maßnahme
Aufgrund der verkehrstechnischen Bedeutung im Straßennetz sollte der notwendige Straßenausbau in der Köchlinstraße mit dem Umbau der Einmündung Köchlinstraße/Motzacher Weg begonnen werden. Wesentliche Parameter für die Planung sind Fahrbahnbreiten von 6,0 m und soweit möglich min. 2,30 m Gehwegbreite. Damit ist der Begegnungsfall PKW/BUS (LKW) möglich und die Fußgänger haben ausreichend viel Platz.
Im Rahmen der Vorplanung wurden vier mögliche Varianten für die zukünftige Knotenpunktgestaltung untersucht und bewertet:
- Variante 1: „Einmündung Motzacher Weg in die Köchlinstraße“ (Ist-Situation mit verkehrstechnischen Anpassungen)
- Variante 2 A/B: „Bevorrechtigung der Verbindung Köchlinstraße/Motzacher Weg ohne Lichtsignalanlage“ (geänderte Vorfahrtssituation – Wartepflicht aus Osten)
- Variante 3: „Bevorrechtigung der Verbindung Köchlinstraße/Motzacher Weg mit Lichtsignalanlage“ (Wartepflicht in Abhängigkeit der Signalisierung)
- Variante 4: Minikreisverkehr (Kleiner Kreisverkehr mit überfahrbarer Mittelinsel, Wartepflicht für alle Richtungen)
Zur Beurteilung der Verkehrsqualität der einzelnen Varianten wurden die Verkehrszahlen des Prognosefalls „Oberes Rothenmoos“ mit folgenden Verkehrsbelastungen zu Grunde gelegt:
Die Grafik zeigt die prognostizierten Verkehrsmengen je Fahrbeziehung. Wesentliches Ergebnis ist, dass der Verkehrsstrom im Zuge der Köchlinstraße in beide Richtungen auch zukünftig deutlich am stärksten ist. Der zweitstärkste Verkehrsstrom ist, ebenfalls für beide Fahrtrichtungen, die Beziehung Köchlinstraße (aus Süd-Westen) – Motzacher Weg. Die deutlich untergeordnete Verkehrsbeziehung ist die Beziehung Köchlinstraße (aus Osten) – Motzacher Weg.
Auf Basis dieser Verkehrszahlen können die möglichen Knotenpunktvarianten hinsichtlich der zu erwartenden Verkehrsqualität überprüft werden. Die sogenannten „Qualitätsstufen des Verkehrsablauf (QSV)“ reichen von QSV A (beste Qualität) bis QSV F (schlechteste Qualität). Bei der Konzeption von neuen Knotenpunkten streben die GTL in der Regel mindestens die QSV C (befriedigende Qualität) an.
Variante 1: „Einmündung Motzacher Weg in die Köchlinstraße“
Die Variante 1 orientiert sich an der Verkehrsregelung im Bestand. Die Hauptrichtung bleibt entlang der Köchlinstraße bestehen. Anders als im Bestand wird hier jedoch am Arm Köchlinstraße Süd eine Aufweitung zur Schaffung eines Linksabbiegestreifens konzipiert. Auch die bestehende Unterordnung vom Motzacher Weg vor der Rotmoosstraße bleibt hierbei berücksichtigt. Dies ist aus verkehrsplanerischer Sicht auch sinnvoll, da so ein „Zustauen“ des Knotenbereiches vermieden werden kann. Die Verkehrsqualität soll durch Schaffung eines Linksabbiegestreifens von der Köchlinstraße Süd gesteigert werden. Rechnerisch stellt sich eine QSV A ein. Aufgrund beengter Gegebenheiten kann eine Fahrstreifenbreite für den Linksabbieger von nur 2,50 m erreicht werden, so dass die rechnerische Leistungsfähigkeit durch Schwerfahrzeuge reduziert wird. Allerdings ist der Schwerverkehrsanteil auf der Linksabbiegespur sehr gering. Diese Konzeption richtet sich nach den Hauptverkehrsströmen und führt gleichzeitig zu einer schlechteren Anbindung der anderen Arme, was eine Überstauung im Kreuzungsbereich nicht ausschließt. Außerdem können die Ziele aus dem Nahmobilitätkonzept nur teilweise umgesetzt werden.
Varianten 2 A und B: „Bevorrechtigung der Verbindung Köchlinstraße/Motzacher Weg ohne Lichtsignalanlage“
In dieser Variante ist die Vorfahrtregelung geändert. Die Hauptrichtung bildet die Achse Köchlinstraße Süd – Motzacher Weg, so dass die Knotenarme Rotmoosstraße und Köchlinstraße Ost im Nachrang sind. Querungshilfen mit einer Breite von 2,0 m für Fußgänger wurden dabei berücksichtigt. Rechnerisch ergibt sich auf Grund der Verkehrsstärke des Linkseinbiegers von der Köchlinstraße Ost eine QSV E (Variante 2 A). Die Verkehrsqualität ist nicht ausreichend und damit scheidet diese Variante aus.
Durch Aufweitung des Einmündungsbereichs (Köchlinstraße Ost) zur Schaffung einer Dreiecksinsel und der damit möglichen getrennten Führung des Rechtsabbiegers von der Köchlinstraße Süd in Richtung Köchlinstraße Ost wird eine QSV B (Variante 2 B) erzielt. Durch die Aufweitung des Einmündungsbereichs verlängert sich aber die Querungsstrecke für die Fußgänger bis zur Mittelinsel auf über 5 m. Obwohl die Varianten 2 A und 2 B im Prinzip gleich sind, unterscheiden sie sich hinsichtlich der Verkehrsqualität damit stark.
Der wichtige linkseinbiegende Strom von der Köchlinstraße Ost befindet sich im Nachrang. Für den Bus vom Motzacher Weg zur Köchlinstraße Süd ergibt sich damit eine busbeschleunigende Wirkung. Allerdings gibt es aktuell konzeptionelle Überlegungen den Stadtbus ggf. auch wieder durch die Rotmoosstraße zu führen. Diese Option würde man sich mit der Variante 2 durch die Querungshilfe im Motzacher Weg verbauen.
Die Verkehrsregelungen am Knoten sind klar, lediglich die Topographie und die aufgrund der Geometrie weit auseinandergezogenen Querungshilfen mit teilweise längeren Fahrbahnquerungen und der Verschwenk der Straße sind ungewöhnlich.
Variante 3: „Bevorrechtigung der Verbindung Köchlinstraße/Motzacher Weg mit Lichtsignalanlage“
Die Variante 3 entspricht im Grunde der Verkehrsführung der Variante 2, aber mit einer Verkehrsregelung durch eine Lichtsignalanlage (LSA). Über jedem Arm ist eine Fußgängerfurt und keine Querungshilfe vorgesehen. Durch die Signalanlagen benötigt die Variante weniger Fläche bei einer guten Verkehrsqualität (QSV B). Da die Anbindung der Privatgrundstücke südlich des Knotens aufgrund der räumlichen Nähe zur Signalanlage nicht mehr möglich ist, scheidet diese Variante aus.
Variante 4: Minikreisverkehr
Die Variante 4 unterscheidet sich deutlich von den anderen Varianten und sieht als zentrales Element den Bau eines sogenannten Minikreisverkehrs vor. Ein Minikreisverkehr ist ein Kreisverkehr mit einem deutlich reduzierten Durchmesser von 18,0 m und einer überfahrbaren Mittelinsel, welche gleichzeitig den üblichen Kreisring ersetzt. Die Dimensionierung erfolgt so, dass der Pkw-Verkehr auf der Kreisfahrbahn mit einer Breite von 5,0 m fahren kann, ohne die Mittelinsel überfahren zu müssen. Die Mittelinsel dient lediglich als zusätzliche Fahrbahnergänzung für den Schwerverkehr, welcher hier nur einen untergeordneten Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen hat. Zur Verdeutlichung und ansprechenden Gestaltung des Knotenpunktes sollte die Kreisinsel in einem anderen Belag (z. B. gesägtes Großpflaster oder eine Beschichtung) und einer Randeinfassung ausgebildet werden. Die Querungshilfen haben eine Breite von 2,0 m und reichen für den querenden Fußgänger aus. Die Radfahrer werden im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Der Minikreisverkehr erreicht eine optimale Leistungsfähigkeit mit einer QSV A. Die Variante 4 trägt zur Verkehrsberuhigung bei. Der Knoten ist begreifbar und klar geregelt.
Ein ähnlicher Minikreisverkehr entsteht derzeit im Zusammenhang mit dem Neubau des Einkaufsmarktes an der Einmündung Binsenweg/Heuriedweg.
Variantenvergleich:
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Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs (QSV)
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Bewertung
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Variante 1
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QSV A
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Aufgrund der Nachteile für Nahmobilität nicht zielführend
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Variante 2 A
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QSV E
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Scheidet aufgrund der Verkehrsqualität aus
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Variante 2 B
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QSV B
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mögliche Variante
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Variante 3
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QSV B
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Scheidet aufgrund einer nicht möglichen Grundstückserschließung und aus
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Variante 4
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QSV A
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mögliche Variante
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- Kosten und Finanzierung
Die Bau- und Planungskosten für den Umbau des Knotens inkl. des Straßenbaus zum Ausbau der Köchlinstraße (bis Einmündung Schulstraße) liegen bei ca. 800.000 € brutto. Die Planungsmittel wurden im Vermögenshaushalt 2022 eingeplant. Für die Umsetzung sind im Vermögenshaushalt 2023 die entsprechenden Mittel zu berücksichtigen. Eine Förderung kann nicht in Aussicht gestellt werden.
- Einschätzung der Projektbeteiligten
Bürgerbeteiligung:
Ein Bürgerbeteiligungsprozess, der im Rahmen eines autofreien Tages am 22.09.2019 während der europäischen Mobilitätswoche stattfand, hat ergeben, dass sich die Bürger insbesondere eine Verkehrsberuhigung und sichere Querungshilfen im Bereich des Motzacher Weges wünschen.
Einschätzung der Stadtplanung:
Aus Sicht der Abteilung Stadtplanung fügt sich die Variante 2 B (Vorfahrt in Richtung Motzacher Weg) am besten ins bestehende Ortsbild und die vorhandene Topografie ein. Die Variante wirkt aus Sicht der Stadtplanung weniger massiv als ein Minikreisverkehr mit überfahrbarer Mittelinsel. Die Bedenken hinsichtlich eines höheren Anteils an versiegelten Flächen haben sich bei einer genaueren Prüfung nicht bestätigt. Die Flächenversiegelung ist bei der Variante 4 (Minikreisverkehr), im Vergleich zur Variante 2 B und auch zur Variante 1, am geringsten.
Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde und der Polizeiinspektion Lindau:
Die Straßenverkehrsbehörde und die Polizeiinspektion Lindau befürworten hingegen eindeutig die Variante 4 (Minikreisverkehr): Dieser stellt, mit einer leicht zu erfassenden Verkehrsführung/Vorfahrtsregelung, dem damit einhergehenden Verkehrsfluss und der geschwindigkeitshemmenden Wirkung in allen Fahrbeziehungen samt bestmöglichen Querungsmöglichkeiten an jedem Straßenast (Schulweg), den größten Gewinn für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dar. Kritisch gesehen wird jedoch auch die Möglichkeit, die Kreisinsel zu überfahren. Dies ist unter Berücksichtigung des Schwerverkehrs notwendig. Damit das vorsätzliche Überfahren der Kreisinsel unattraktiv wird, sieht das Regelwerk eine bauliche Gestaltung der Mittelinsel vor. Durch den Bau einer, nur für Schwerverkehre überfahrbaren Mittelinsel kann die Geschwindigkeit im Kreis reduziert und Gefahren sowie Geräuschbelästigungen vermieden werden. Sollte die Umsetzung der Variante Minikreisel nicht gewünscht sein, sollte die Variante 1 (abknickende Vorfahrt) umgesetzt werden, da diese den ermittelten Verkehrszahlen am gerechtesten wird. Die Varianten 2 B wird aufgrund des Gefälles in der Zufahrt vom Motzacher Weg kommend mit einem zu erwartenden erhöhten Geschwindigkeitsverhalten von Nord nach Süd („Durchschuss“) kritisch gesehen. Im Übrigen sind die Verkehrsstärken in der Köchlinstraße mehr als doppelt so hoch wie im Motzacher Weg.
Wenn die Entscheidung auf die Variante 1 fallen sollte, sollte, angesichts der hier aktuell unübersichtlichen Einmündungssituation vor der Rotmoosstraße, dem deutlich stärker befahrenen Motzacher Weg Vorrang gegeben werden. Die weiterhin geplante und bereits heute bestehende Vorfahrtsregelung (Motzacher Weg/Rotmoosstraße) widerspricht auch dem optischen Eindruck und der natürlichen Wahrnehmung des dort gegebenen Charakters einer Vorfahrtsstraße. Die Gefahr einer Überstauung der Kreuzung durch Rückstau vor der Einmündung in die Köchlinstraße wäre, angesichts der geringen Verkehrsstärken in der Rotmoosstraße und einer Rückstaulänge für drei Fahrzeuge bis zur Rotmoosstraße, eher zu vernachlässigen.
- Zusammenfassung/Fazit
Aufgrund der Planungsziele, insbesondere auch den Zielen des Nahmobilitätskonzeptes und der verschiedenen Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten, kann mit den Varianten 2 B und 4 eine Verbesserung der heutigen Situation erreicht werden. Wegen der besonderen topographischen und geometrischen Situation könnte die Variante 4 (Minikreisverkehr) in der Gesamtabwägung leichte Vorteile haben.
Diskussionsverlauf
Die Mitglieder des Werkausschusses verzichten auf einen Sachvortrag.
Frau M ö l l e r von der Stadtplanung ergänzt die fachliche Bewertung der beteiligten Ämter. Sie möchte den Werkausschuss dafür sensibilisieren, bei der Variantenentscheidung auch die räumliche Figur zu berücksichtigen. Der empfohlen Mini-Kreisel würde das Stadtbild an dieser Stelle negativ prägen, daher befürwortet die Stadtplanung alle Varianten nur nicht den Mini-Kreisel.
Stadtrat F r e i b e r g möchte wissen, warum hier die städtebauliche Perspektive von Bedeutung ist. Wichtig ist hier nur, dass der Verkehr fließt und das ist durch den Mini-Kreisel der Fall.
Oberbürgermeisterin Dr. A l f o n s weist noch einmal darauf hin, dass es wichtig ist, alle Ämter einzubeziehen und sonst immer „Silodenken“ vorgeworfen wird.
Stadtrat M ü l l e r versteht nicht, warum hier Handlungsbedarf besteht. Die aktuelle Lösung funktioniert gut und ist erst dann fraglich, wenn das Obere Rothenmoos angeschlossen wird. Er kann sich aber sowohl die Ampel- als auch die Kreiselvariante vorstellen.
Stadtrat S t r a u ß ist auch für die Kreisellösung und kann sich diese sehr gut vorstellen.
Bürgermeister H o t z begrüßt querschnittsübergreifendes Denken, ist aber der Meinung, dass der Mini-Kreisel die Variante ist, die die verschiedenen Interessen berücksichtigt.
Stadtrat K a i s e r verweist noch einmal auf das ISEK. Hier geht es auch darum, die Stadtteilzentren zu stärken, somit auch Reutin und daher braucht man den Mini-Kreisel.
Stadtrat J ä g e r ist unmittelbar betroffen. Die aktuelle Situation ist sehr gefährlich für Radfahrer und daher ist er auch für einen Kreisel. Er nimmt Bezug auf Stadtrat M ü l l e r und bringt zum Ausdruck, dass es sehr wohl auch schon jetzt Handlungsbedarf gibt, da die Verkehrsbelastung sehr hoch ist.
Stadtrat N ü b e r l i n spricht sich gegen eine Ampel und für einen Kreisel aus.
Stadtrat G e b h a r d ist für den Kreisel, merkt jedoch an, dass bei Variante 2b eine Führung des Stadtbusses doch möglich wäre. Werkleiter K a t t a u ergänzt, dass es derzeit eine Überlegung gibt den Stadtbus ggf. wieder durch die Rotmoosstraße zu führen und dann wäre eine Querungshilfe in der Fahrbahn wieder im Weg. Bei Infrastrukturmaßnahmen müssen solche denkbaren Szenarien und Perspektiven mit in die Überlegungen und Abwägung einbezogen werden, auch wenn es aktuell hierzu keine konkrete Planung gibt.
Beschluss
Der Werkausschuss beauftragt die Werkleitung, auf Basis der vom Werkausschuss in der Sitzung ausgewählten Variante, die weiteren Planungsschritte einzuleiten und empfiehlt dem Finanzausschuss, auf der Haushaltsstelle „Köchlinstraße“ die für die Umsetzung notwendigen Finanzmittel im Vermögenshaushalt 2023 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download GTL-2022-03-23-TOPÖ08-Köchlinstraße-Motzacher Weg_Anlage.pdf
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9. Städtische Grünanlagen
a) Absicherung Uferwege
b) Beschilderung gem. Grünanlagensatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Werkausschusses GTL
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23.03.2022
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Die Garten- und Inselstadt Lindau ist begünstigt durch eine einzigartige Lage am bzw. im Bodensee. Viele der schönen Park- und Grünanlagen grenzen direkt an das Seeufer und sind daher besonders attraktiv. Die beeindruckende Kombination aus gepflegter Grünfläche und angrenzendem See konnten Einheimische und Gäste im vergangenen Jahr nicht nur auf dem Gartenschaugelände, sondern auf der ganzen Insel und an weiteren ufernahen Park- und Grünanlagen auf dem Festland genießen. Damit diese hochattraktiven Freizeitflächen von allen Nutzern sicher und ohne große Störungen benutzt werden können, müssen ergänzende Maßnahmen ergriffen werden. Zum einen sind dies Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich von Seezugangsstellen sowie im Bereich von Uferkanten. Zum anderen müssen, in Ergänzung zur neuen Grünanlagensatzung, vor Ort Hinweisschilder zu den Verhaltensregeln in Grünanlagen installiert werden.
Fachliche Bewertung
Zur Bewertung der Sicherheitsbelange im Bereich der neuen Uferstufen auf der Hinteren Insel, aber auch weiterer bestehender Uferzugänge und -wege wurde seitens der GTL die Erstellung eines Gutachtens veranlasst. Dieses beschreibt die Ist-Situation an verschiedenen Uferbereichen aus neutraler gutachterlicher Sicht und formuliert Handlungsempfehlungen unterschiedlicher Tragweite zur Gewährleistung der Sicherheit für die Nutzer.
Im Zusammenhang mit dem Vorliegen des Gutachtens, aber auch mit dem Inkrafttreten der Grünanlagensatzung vom 19. Dezember 2021 ergeben sich für die Stadt Lindau ein erweiterter Sicherungs- und Hinweisbedarf.
- Absicherung Uferwege
- Beschreibung der Maßnahmen
Laut der Studie „Limnologische Bewertung der Ufer- und Flachwasserzone des Bodensees“ (Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee – IGKB, 2009) ist das Bayerische Bodenseeufer zu etwa 11% in einem naturfernen bzw. zu 62% in einem naturfremden Zustand. Vergleichswerte für den Obersee sind 15% und 31%.
Durch bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz, zur Ufersicherung oder für sonstige Nutzungen wie Wassersport, Schifffahrt und Fischerei, aber auch zur Verteidigung wurden über Jahrhunderte weite Abschnitte der Uferlinie hart verbaut. Hierdurch sind zahlreiche Uferbereiche entstanden, die zwar einerseits für die Stadt Lindau ortsbildprägend und für die Besucher der Stadt einprägsam sind, aber auch ein Gefahrenpotential darstellen.
Vor diesem Hintergrund wurden in der gutachterlichen Stellungnahme „Sicherheit der Betriebsorganisation für Badestellen“ der SiSSWA GmbH, Herr Helmut Ständer vom 17. August 2021 sowohl die unmittelbaren Seezugänge als auch potentielle Absturzsituationen entlang von Ufermauern, Treppen und Molenköpfen mit unmittelbarem Anschluss an Wege und Verkehrsflächen in Augenschein genommen.
Es wurden verschiedene Sicherungsmaßnahmen empfohlen, welche von der Hinweis- bzw. Warnbeschilderung bis hin zu Absturzsicherungsmaßnahmen reichen.
Auf Grundlage dieser Empfehlungen wurden durch die GTL folgende Maßnahmen vorbereitet:
Geländertyp A) Geländer, Flachstahl farbbeschichtet
Bereich A / Giebelbach Slipanlage
Bereich B / Höhe Giebelbachstraße 18 / Flurstück 61/2
Bereich C / Sitzbereich nördl. Durchlass vom alten Hafen / Lotzbeckpark
Bereich D / Höhe Kneipp- bis Minigolfanlage / Flurstück 13
Bereich E / Entlang Minigolfanlage / Flurstück 13
Geländertyp B) Geländer, Flachstahl / Rundrohr feuerverzinkt
Bereich F / Östlich Therme / Flurstück 1749 (Fortführung örtlicher Bestand)
Bereich G / Westlich Villa Leuchtenberg bis Hafenbecken / Flurstück 1754/6
Bereich H / Östlich Villa Leuchtenberg Richtung Wäsen / Flurstück 1758
Beschilderung an Zugängen und Stellen mit Absturzgefahr
Wie bereits an bestehenden Treppenanlagen auch, besteht auch bei der neuen großen Treppenanlage auf der Hinteren Insel die Gefahr, dass im schwankenden Überspülungsbereich temporär rutschige Oberflächen entstehen. Hier ist besondere Aufmerksamkeit bei der Begehung dieser Stufen geboten. Durch Hinweisbeschilderung soll auf diese nicht sofort ersichtliche Problematik aufmerksam gemacht werden.
Bei der Positionierung entsprechender Schilder an allen Uferzugängen und Absturzsituationen (Warn- und Nutzungshinweise) soll der bereits vorhandene Beschilderungstyp der Grün- und Spielanlagen (Flachstahlrahmen mit Schildträger und Folierung) konsequent fortgeführt werden. Je Schilderstandort sind nach derzeitigem Preisgefüge einschl. der Aufstellung im Mittel 300 Euro brutto anzusetzen. Nach erster Ermittlung sind es in der Summe rund 50 Schilder.
- Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherung von Uferbereichen mit Ausführungszeitraum 2022 setzen sich wie folgt zusammen:
Punkt
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Bezeichnung
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Kosten in Euro brutto
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1
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Geländer Typ A) gem. Punkt 1 a)
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150.000,-
|
2
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Geländer Typ B) gem. Punkt 1 a)
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60.000,-
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3
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Beschilderung Zugänge und Absturzsituationen
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15.000,-
|
4
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Anpassungsarbeiten Umfeld Geländer / Schilder
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50.000,-
|
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Kosten Maßnahmen zur Ufersicherung
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275.000,-
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Für die Beschilderungs- und Anpassungsarbeiten sind im Vermögenshaushalt bisher 20.000 Euro berücksichtigt. Der darüber hinausgehende finanzielle Bedarf in Höhe von 255.000 Euro ist das Ergebnis der Maßnahmenplanung welche auf Basis des Gutachtens zur Verkehrssicherheit erarbeitet wurde. Da die Planungsphase erst Anfang 2022 fertiggestellt wurde, konnten die Kosten nicht im Vermögenshaushalt 2022 berücksichtigt werden.
- Beschilderung gem. Grünanlagensatzung
- Beschreibung der Maßnahmen
Mit der Grünanlagensatzung vom 19. Dezember 2021 sind vorhandene und neue Regelungen zur Nutzung der öffentlichen Grünanlagen in eine allgemeingültige Fassung überführt worden. Hierdurch ergibt sich ein Informationsbedarf zu erlaubten und unzulässigen Nutzungen in den jeweiligen Grünanlagen. Dies soll nach Auffassung der GTL in allen Bereichen, in denen die vorgenannte Satzung Anwendung findet, durch eine individuelle Beschilderung erfolgen. Der bereits vorhandene Beschilderungstyp der Grün- und Spielanlagen (Flachstahlrahmen mit Schildträger und Folierung) soll auch hier Verwendung finden. Je Schilderstandort sind nach derzeitigem Preisgefüge einschl. der Aufstellung im Mittel 300 Euro brutto anzusetzen. Nach bisheriger Ermittlung sind dies in der Summe rund 70 Schilder für die Insel sowie bis zu 180 Tafeln für das Lindauer Festland. Die Gestaltung der Schilder soll im selben Design erfolgen, wie der aktuell Standard auf öffentliche Grünanlagen und Spielplätzen ist, siehe hierzu auch die Ausführungen in Punkt 1. a).
In einem ersten Schritt wären die Schilder zur erstmaligen und grundsätzlichen Darstellung der Satzung an ausgewählten Standorten zu installieren (ca. 150 Hinweistafeln), in einem zweiten Schritt wäre die Wirkungsweise zu überprüfen und fehlende Hinweistafeln zu ergänzen.
- Kosten
Die Kosten für die vorgesehenen Maßnahmen zur Ausschilderung der Grünanlagensatzung in betroffenen Flächen mit Ausführungszeitraum 2022 und 2023 setzen sich wie folgt zusammen.
Punkt
|
Bezeichnung
|
Kosten in Euro brutto
|
1
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Beschilderung Grünflächensatzung Schritt 1 (2022)
|
45.000,-
|
2
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Beschilderung Grünflächensatzung Schritt 2 (2023)
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30.000,-
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Der finanzielle Bedarf in Höhe von 45.000,- konnte wegen zeitlicher Überschneidungen von Mittelanmeldung und Planung der Maßnahme Anfang 2022 nicht im Vermögenshaushalt 2022 berücksichtigt werden.
- Finanzierung der beiden Maßnahmen
Für die Beschilderungs- und Anpassungsarbeiten zur Absicherung der Uferwege sind im Vermögenshaushalt 2022 20.000 Euro eingeplant. Der darüber hinausgehende finanzielle Bedarf in Höhe von 255.000 Euro konnte aus terminlichen Gründen im Vermögenshaushalt 2022 nicht vorgesehen werden.
Der finanzielle Bedarf für den ersten Bauabschnitt zur Beschilderung gem. Grünanlagensatzung in Höhe von 45.000 Euro konnte wegen zeitlicher Überschneidungen von Mittelanmeldung und Satzungsbeschluss nicht im Vermögenshaushalt 2022 eingeplant werden.
In Summe besteht damit ein überplanmäßiger Finanzierungsbedarf in Höhe von 300.000 Euro. Durch Einsparungen bzw. Anpassung des Projektfortschritts könnten von folgenden Haushaltsstellen des Vermögenshaushalts 2022 Mittel verschoben:
46010.95840 Sina-Kinkelin-Platz 200.000 €
69000.95250 HWS Rickenbach 80.000 €
69000.95200 Hochwasserfreilegung Ach 20.000 €
- Zusammenfassung / Fazit
Durch gezielte Maßnahmen soll die Verkehrssicherheit im Ufer- und Seezugangsbereich an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet verbessert werden. Mit Hilfe von Absturzsicherungen und Warntafeln können die Nutzer auf neuen und bestehenden Anlagen vor drohenden Gefahren geschützt werden.
Durch zusätzliche Hinweisschilder sollen zudem die Benutzungsregeln der Grünflächensatzung vor Ort sichtbar werden. Die Hinweisschilder dienen der Information der Nutzer und ermöglichen gleichzeitig den Ordnungskräften bei Fehlverhalten einzugreifen.
Damit die vorgestellten Maßnahmen noch für die Sommersaison 2022 eine Wirkung entfalten können, sollten kurzfristig und überplanmäßig in Summe ca. 300.000 € zur Beschaffung und Montage der Geländer und Schilder bereitgestellt werden.
Diskussionsverlauf
Die Mitglieder des Werkausschusses verzichten auf einen Sachvortrag.
Stadtrat J ä g e r hat drei Fragen: Erstens möchte er wissen, ob das Ergebnis des Gutachtens rechtlich bindend ist, zweitens, wer das Gutachten beauftragt hat und drittens, was das Gutachten gekostet hat.
Berichterstatter D i e t r i c h informiert, dass das Gutachten nach dem Unfall auf der Hinteren Insel von der Stadtgärtnerei beauftragt wurde. In diesem Rahmen wurde begutachtet, welche Auflage es zur Sicherung der Uferstellen gibt. Das Gutachten hat rund 7.000 € gekostet.
Oberbürgermeisterin Dr. A l f o n s weist darauf hin, dass die Absicherung von Badestellen eine Haftungsfrage mit persönlicher Haftung darstellt und daher von großer Bedeutung ist.
Berichterstatter W r a g g e ergänzt, dass ein Gutachten für den Campingplatz Zech notwendig gewesen ist und in diesem Zusammenhang der Gutachter auf die anderen Uferstellen hingewiesen hat.
Stadtrat F e h r e r ist der Meinung, dass sichere Zugänge sehr wichtig sind, ihm aber 250 Schilder sehr viel erscheinen.
Berichterstatter D i e t r i c h ergänzt, dass man für die Sicherung der Seezugänge nur rund 50 Schilder braucht und die Beschilderung gem. Grünanlagensatzung den Rest (70 Schilder Insel, 180 Schilder Festland) ausmacht. Zunächst will man aber erst einmal die wesentlichen Punkte mit Schildern versehen.
Stadträtin M a y e r bestärkt, dass aus dem Gutachten nur eine Handlungsempfehlung hervorgeht, aber keine Pflicht zur Umsetzung. Sie bittet um eine rechtsichere Beratung und möchte über die Folgen einer Nichtumsetzung informiert werden.
Werkleiter K a t t a u weist noch einmal darauf hin, dass die Verkehrssicherungspflicht bei den GTL liegt.
Bürgermeister H o t z ergänzt, dass die Verwaltung die Pflicht hat, das Gutachten vorzulegen, der Werkausschuss aber nicht zustimmen muss und die Mitarbeiter der Verwaltung im Schadensfall dadurch entlastet sind. Er ist gegen die Umsetzung der Maßnahme in vollem Umfang. Zunächst soll nur die notwendige Beschilderung gem. Grünanlagensatzung umgesetzt werden.
Stadtrat K a i s e r findet die Maßnahme nicht zielführend. Stadtrat F r e i b e r g bekräftigt diese Meinung. Über 100 Jahre brauchte man keine Geländer. Im Zweifel wird die Umsetzung nur Begehrlichkeiten wecken und dazu führen, dass die Bürger überall Geländer wollen. Er appelliert an die Eigenverantwortung der Bürger.
Oberbürgermeisterin Dr. A l f o n s geht die einzelnen Maßnahmen noch einmal anhand Folie 75 durch und möchte vom Gremium wissen, ob in der heutigen Sitzung überhaupt ein Beschluss gefasst werden soll. Bürgermeister H o t z findet dies schwierig, da die Präsentation dem Ausschuss zuvor nicht vorlag.
Stadtrat M ü l l e r schlägt vor, diesen Punkt abzusetzen und zunächst in den Fraktionen zu beraten. Bürgermeister H o t z ist dafür, den Beschluss zu ändern und ausschließlich in 2022 die notwendige Beschilderung gem. Grünanlagensatzung durchzuführen.
Stadtrat F e h r e r ist der Meinung, dass überplanmäßige Ausgaben nicht notwendig sind, weil es keine Not gibt, die Beschilderung gem. Grünanlagensatzung zeitnah umzusetzen. Werkleiter K a t t a u weist darauf hin, dass dies manch ein Stadtrat anders sieht und die Beschilderung insbesondere im Sommer von Interesse ist.
Bürgermeister H o t z möchte wissen, wie genau die Beschilderung erfolgen soll. Berichterstatter D i e t r i c h informiert, dass hierfür die gewohnte Stehle genutzt wird und das Layout in Abstimmung mit Lindau Tourismus erfolgen soll.
Oberbürgermeisterin Dr. A l f o n s ändert nach der Diskussion die Beschlüsse wie folgt:
Beschluss 1
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat 255.000 € für die kurzfristige Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen gem. Tabelle Ziff. 1-4 zur Absicherung der Uferwege und zur Beschilderung gem. Grünanlagensatzung überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13
Beschluss 2
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat 45.000 € für die kurzfristige Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen gem. Tabelle Ziff. 5 zur Beschilderung gem. Grünanlagensatzung überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
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10. Wertstoffsammelstellen Insel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Werkausschusses GTL
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23.03.2022
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Im Zuge der Vorbereitungsarbeiten für die Gartenschau „Natur in Lindau 2021“ war die Umsetzung verschiedener Wertstoffcontainer auf der Insel notwendig. In der 1. Sitzung des Werkausschusses der GTL 2021 wurden, aufgrund immer wieder gemeldeter Kritik an den Wertstoffcontainern auf der Insel, die einzelnen Standorte einer Bewertung unterzogen. Kriterien hierfür waren die Lärmimmissionen, Erreichbarkeit (Fußgänger/PKW), Einzugsradien, Barrierefreiheit, notwendige LKW-Rangier- und Kranschwenkbereiche, gestalterische Qualität und Einbindung in das jeweilige Umfeld. Die Bewertung ergab, dass es an allen Wertstoffinsel-Standorten auf der Insel verschiedene Nachteile gibt. In diesem Zusammenhang wurden die Abteilung GT-Projekte der GTL damit beauftragt, gestalterische Aufwertungsmöglichkeiten für Wertstoffsammelstellen zu erarbeiten.
In der Sitzungen des Werkausschusses der GTL vom 29.07.2021 wurden drei unterschiedliche Möglichkeiten zur gestalterischen Aufwertung der Containerstandorte vorgestellt. Am Beispiel des Standorts Kleiner See (bei der Jahnturnhalle) wurde gezeigt, wie man mit einer Unterflurlösung auch in besonders sensiblen städtischen Bereichen, wie hier zwischen Stadtgarten und Inselhallenpromenade, ein kundennahes Angebot zur Wertstoffsammlung ortsbildverträgliche einrichten kann. Aufgrund des baulichen und finanziellen Aufwands wurde diese beispielhaft vorgeschlagene Variante an dieser Stelle aktuell nicht umgesetzt. Eine zweite Möglichkeit, eine Wertstoffinsel besser in die vorhandene Umgebung einzufügen, wurde beispielhaft für den Standort Römerbad entwickelt. Ähnlich wie beim Ausstellungbeitrags der Stadt auf der Gartenschau könnte eine Wertstoffinsel z. B. durch vertikale Begrünung eingefasst werden, sodass eine angemessene Integration der Anlage möglich ist. Als dritte Option wurde dem Werkausschuss der GTL in der Julisitzung noch die Beklebung der Wertstoffcontainer anhand einer Visualisierung vorgestellt. Diese Möglichkeit könnte im Prinzip an jedem Standort im Stadtgebiet angewendet werden und zu einer Verbesserung des Ortsbildes beitragen. Ähnliche graphische Aufwertungen wurden von den Stadtwerken Lindau z. B. an der Trafostation in der Rickenbacher Straße (Einmündung Heuriedweg) und der GWG am Wohngebäude Reutiner Straße sowie von den GTL in der Bahnunterführung Bregenzer Straße (Treppenaufgänge) erfolgreich umgesetzt. Der Werkausschuss entschied sich einstimmig gegen die Umsetzung einer der vorgeschlagenen Aufwertungslösungen und beschloss stattdessen, die Werkleitung der GTL mit der Planung einer Überflurlösung für den Standort Kleiner See zu beauftragen.
Am 11.11.2021 wurden dem Werkausschuss, im Rahmen des Tagesordnungspunktes Bekanntgaben, drei Varianten einer Überflurlösung für den Standort Kleiner See vorgestellt. Die Variante A am Rande des Boule-Platzes, die Variante B in unmittelbarer Nähe der Variante A, aber hinter der Hochwasserschutzbank und die Variante C am Fuß der Rampe von der Promenade am Kleinen See zum Therese-von-Bayern-Platz (hinter dem Inselhallenparkhaus, Standort ehemalige Corona-Teststation). Probeweise sollten die Wertstoffcontainer entsprechend der Variante C auf der bereits vorhandenen und befestigten Fläche aufgestellt werden. Aufgrund verschiedener Nachteile der einzelnen Varianten wurde dieser Probebetrieb nicht vollzogen, sondern die Beratung dazu in einem separaten Tagesordnungspunkt in der Werkausschusssitzung im März 2022 eingeplant.
Die Fachleute der Abteilung GT-Projekte haben sich nochmal intensiv mit der Thematik beschäftigt und weitere Standortüberlegungen angestellt. Leider konnte kein geeigneter Standort auf der Insel gefunden werden, bei welchem nicht das sensible Ortsbild, der Lärmschutz der Anwohner, verkehrliche Belange bei der Benutzung bzw. Leerung der Container oder die Anforderungen des jeweiligen Einzugsbereichs dagegensprechen.
Durch eine bedarfsgerechte Anpassung der Kapazität der derzeit bereits vorhandenen Standorte am Karl-Bever-Platz sowie im Bereich Uferweg/Thierschstraße kann aber ein ausreichend gutes Angebot für die Inselbewohner bereitgestellt werden. Begleitend zu den Bauarbeiten des Quartiersparkplatzes Hintere Insel können an der Wertstoffsammelstelle Hintere Insel noch zusätzlich Container für Papier und Verpackung ergänzt werden. Damit spricht sich die Verwaltung für die dauerhafte Auflösung des Wertstoffinselstandorts Kleiner See aus.
Diskussionsverlauf
Stadtrat M ü l l e r merkt an, dass laut ZAK für 500 Bürger eine Sammelstelle vorgesehen ist und nur drei Stellen vorhanden sind, obwohl es vier sein sollten.
Bürgermeister H o t z merkt an, dass die Sammelstelle Rewe durch die bei der alten Post ersetzt wurde und gut angenommen wird.
Stadträtin M a y e r möchte wissen, warum für die geplante Stelle kein Probebetrieb erfolgt ist. Werkleiter K a t t a u informiert, dass Bürgermeister H o t z in der Sitzung des Werkausschusses am 11.11.2021 vorgeschlagen hat, auf den Probebetreib zu verzichten und in der aktuellen Sitzung über dieses Thema erneut zu beraten.
Oberbürgermeisterin Dr. A l f o n s merkt an, dass über das Thema bereits in vorangegangenen Sitzung ausführlich beraten wurde und möchte das Thema abschließen
Beschluss 1
Der Werkausschuss beschließt die dauerhafte Auflösung der Wertstoffsammelstelle am Kleinen See.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3
Beschluss 2
Der Werkausschuss beschließt die bedarfsgerechte Anpassung der Kapazität und ggf. der Sortierung der vier Wertstoffsammelstellen für die Insel.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3
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11. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Werkausschusses GTL
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23.03.2022
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ö
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informativ
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11 |
Diskussionsverlauf
Stadträtin M a y e r möchte wissen, wie es mit der Meldoo App weitergeht. Oberbürgermeisterin Dr. A l f o n s antwortet, dass darüber in der nächsten Werkausschusssitzung informiert wird.
Oberbürgermeisterin Dr. A l f o n s informiert zum Thema Beleuchtung im öffentlichen Raum. Hier wird ein Konzept mit der IHK erarbeitet. Zunächst wird dieses am Marktplatz umgesetzt. Weitere Umsetzungsschritte sind dann abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln.
Stadtrat K a i s e r möchte nähere Informationen zum Thema Energieumwandlung der Abwärme des Klärwerks und zum Einbau von Kleinstturbinen in Kleinkanäle erhalten. Zum ersten Teil der Frage informiert Werkleiter K a t t a u, dass es zum Thema „Wärmerückgewinnung aus Abwasser“ einen von Frau Eichler organisierten Workshop gibt. Der Versuch der Wärmerückgewinnung aus Klärschlamm war leider nicht erfolgreich. Das Thema Wärmerückgewinnung bietet aber grundsätzlich Potential. Die Planungen der GTL gehen aber eher in die Richtung Wärmerückgewinnung aus Abwasser, z. B. am Klärwerksablauf. Informationen zum Thema „Kleinstturbinen“ werden von Frau Dr. Burghard aufgearbeitet.
Stadtrat S t r a u ß weist noch einmal darauf hin, dass man sich im Rahmen der Gartenschau darauf verständigt hat, dass man auch das Festland begrünt. Werkleiter K a t t a u informiert, dass viel im Bereich Verkehrsgrün unternommen wurde und dass es ein gesamtstädtisches Freiraumkonzept „Lindau 2030“ gibt. Auf dieser Grundlage werden von der Abteilung GT-Projekte in Kooperation mit der Stadtgärtnerei Maßnahmen vorbereitet und umgesetzt. Darüber wird in einer der nächsten Werkausschusssitzungen berichtet. Stadtrat S t r a u ß bittet darum, dass man hierüber in der BZ informiert bzw zumindest das Thema für Bürger aufbereitet.
Stadtrat M ü l l e r spricht sich dafür aus, dass man auf dem Geh-/Radweg zwischen der Friedrichshafener Straße im Bereich Holbeinstraße versetzte Geländer installiert, damit auf dem steilen Wegabschnitt und dem uneinsichtigen Kreuzungsbereich niemand zu Schaden kommt. Stadtrat K a i s e r schlägt vor, hier einen Zebrastreifen zu installieren. Werkleiter K a t t a u informiert, dass hierzu verschiedene Lösungen denkbar wären und dies geprüft wird.
Redaktionelle Anmerkung der GTL: Das Thema wurde bereits vor der Werkausschusssitzung in der Verkehrskommission geprüft. Aufgrund der unübersichtlichen Situation haben die GTL versetzte Geländer geplant und eingebaut.
Stadtrat F r e i b e r g ist unzufrieden mit den Schließzeiten der öffentlichen WCs. Der Pachtvertrag des Milchpilzes ist von den Öffnungszeiten des WCs abhängig. Der Milchpilz soll zukünftig bis 23 Uhr geöffnet sein. Dies wäre gerade aber nicht möglich, da das WC nur bis 22 Uhr geöffnet ist. Er spricht sich dafür aus, dass der Schlüssel für das WC an den Pächter übergeben wird. Werkleiter K a t t a u informiert, dass man gemeinsam mit der Liegenschaftsabteilung einen Lösungsvorschlag erarbeiten wird.
Stadtrat B ü c h e l e lobt den Spielplatz in Oberreitnau und spricht sich für eine Eröffnung durch die Oberbürgermeisterin aus. Oberbürgermeisterin Dr. A l f o n s informiert, dass eine Eröffnung bereits in Vorbereitung ist.
Stadtrat M ü l l e r verlässt am Ende der öffentlichen Sitzung um 20:03 Uhr die Sitzung.
Datenstand vom 30.08.2023 15:45 Uhr