Datum: 19.07.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:22 Uhr bis 20:09 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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7. Sitzung des Stadtrates
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19.07.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Hotz eröffnet die 7. öffentliche Sitzung des Stadtrates und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Tagesordnung gibt es keine Einwände und ist somit genehmigt.
Zwei Änderungen werden an der Tagesordnung vorgenommen. Der Punkt ö15 wird abgesetzt, da dieser im nicht-öffentlichen Teil nicht beraten worden sind. Der Punkt ö18 wird vorgezogen und soll als ö3 beraten werden.
Stadtrat Strauß teilt mit, dass bei so vielen mündlichen Vorträgen bei den Bekanntgaben keine gute Sitzungsvorbereitung möglich ist.
Bürgermeister Hotz teilt mit, dass nur Beschlussvorlagen versendet werden müssen, über die beraten und beschlossen werden.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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7. Sitzung des Stadtrates
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19.07.2023
|
ö
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beschließend
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2 |
zum Seitenanfang
2.1. Bekanntgabe HH-Genehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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7. Sitzung des Stadtrates
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19.07.2023
|
ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Das Landratsamt hat den Haushalt der Stadt Lindau (B) für das Jahr 2023 mit Schreiben vom 14.07.23 in der vom 01.03.23 vorgelegten Form genehmigt. Die Genehmigung wurde unter der Auflage erteilt, dass die Ausgaben für die ordentlichen Tilgungen vollständig aus dem Verwaltungshaushalt zu erwirtschaften und dem Vermögenshaushalt zuzuführen sind. In der Begründung der Genehmigung wird starken Bezug auf die aktuellen Konsolidierungsanstrengungen der Stadt genommen. Das Schreiben ist dieser Bekanntgabe als Anlage beigefügt.
Dokumente
Download Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Lindau für das Haushaltsjah....pdf
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2.2. 804-2023-02 Kon - Vergabe des Auftrags (Bekanntgabe)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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7. Sitzung des Stadtrates
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19.07.2023
|
ö
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informativ
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2.2 |
Sachverhalt
Nach Durchführung einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb wird der Auftrag „Beratung und Begleitung im Prozess zur Konsolidierung des Haushalts der Stadt Lindau (B) “ (Az. 804-2023-02 Kon) wie folgt vergeben:
BDO Consulting GmbH
Schubertstraße 62
A-8010 Graz
Die Vergabeentscheidung wurde in der Sitzung des Finanzausschusses vom 04.07.2023 getroffen und erfolgte vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Haushalts.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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2.3. Lindauer Jahrmarkt (Bekanntgabe)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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7. Sitzung des Stadtrates
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19.07.2023
|
ö
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beschließend
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2.3 |
Sachverhalt
Das Kulturamt plant den Lindauer Jahrmarkt ab dem Jahr 2024 um einen Tag, also bis Dienstag, zu verlängern.
Durch die Verlängerung besteht die Möglichkeit weitere Einnahmen des Jahrmarkts zu generieren, da die Auf- und Abbaukosten der Infrastruktur gleich bleiben und sich nur der Strom in den Kosten erhöhen würde, wir im Zug aber die Standgebühren entsprechend anpassen können.
Ebenso profitieren natürlich auch der Einzelhandel, das Gastgewerbe und die Stadt Lindau durch die verlängerte Verweildauer der Besucher.
Er würde demnach im Jahr 2024 vom 8.11. – 12.11. stattfinden.
Diskussionsverlauf
Stadträtin Rundel teilt mit, dass dies eine Beeinträchtigung für die Bewohner darstellt und bittet um gute Kommunikation mit den Anwohnern, wo geparkt werden kann.
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3. Absturzsicherungen an Uferstellen - Interfraktioneller Antrag (mündlicher Vortrag)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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7. Sitzung des Stadtrates
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19.07.2023
|
ö
|
beratend
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3 |
Sachverhalt
Bürgermeister Hotz teilt mit, dass Stadtrat Dr. Schöffel einen interfraktionellen Antrag gestellt hat, den einige Stadtratsmitglieder unterzeichnet haben. Aus Sicht der Verwaltung sei der am 25.05.2023 gefasste Stadtratsbeschluss richtig und besitze Gültigkeit. Eine Aussetzung dieses Beschlusses sei aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll.
Stadtrat Schöffel möchte darauf hinweisen, dass die Unterlagen aus seiner Sicht bei der Beschlussfassung am 25.05.2023 lückenhaft gewesen seien und keine Bezugnahme auf die Grundsatzurteile des OLG München sowie die Leitlinien und Hinweise gegeben waren, welche für eine vernünftige Entscheidung nötig gewesen seien. Die Stellungnahme der Firma Sisswa entspreche aus seiner Sicht nicht den notwenigen Erfordernissen an ein Gutachten. Für solch eine Entscheidung muss aber auch die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit mit beachtet werden. Hierzu wäre ein Gutachten vom TÜV oder DEKRA zur Sicherheit sinnvoll. Er beantragt, den Vollzug des Beschluss vom 25.05.2023 vorläufig auszusetzen, eine erneute sachverständige Begutachtung zu beauftragen und nach Vorlage der Unterlagen erneut Beschluss zu fassen.
Stadtrat Reich teilt mit, dass dieser Punkt zum dritten Mal im Gremium ist und er hier eine namentliche Abstimmung beantragt.
Frau Halberkamp führt aus, dass die Rechtsabteilung immer darauf hingewiesen habe, wie es auch im Protokoll des Werkausschusses vom 08.05.2023 vermerkt sei, dass Mitglieder des Stadtrates, wenn sie gegen einen Beschlussvorschlag stimmen wollten, der auf gutachterlichen Feststellungen Sachverständiger beruhe, entweder eigene Expertise in diesem Bereich haben müssten oder entsprechende Expertise zu der Fragestellung durch sachverständige Stellen einholen müssten.
Insofern sei es grundsätzlich die richtige Vorgehensweise, die Ablehnung eines Beschlussvorschlages, der auf aufgrund gutachterlichen Feststellungen beruhe, mit dem Antrag auf ein Gegengutachten zu verbinden. Vorliegend käme das aber eher zu spät, da der Beschluss bereits im Werkausschuss vom 08.05.2023 bzw. in der Stadtratssitzung vom 25.05.23 gefasst worden sei und sich der Sachverhalt seitdem nicht verändert habe. Frau Halberkamp führt weiter aus, dass aus Sicht der Verwaltung keinerlei Zweifel an der einschlägigen Qualifikation von Herrn Ständer zur Begutachtung der Fragen der Verkehrssicherung der naturnahen Badestellen und Uferwege bestünde. Vielmehr sei er wohl ein Spezialist in diesem Bereich mit einer großen einschlägigen Erfahrung bzw Gerichtserfahrung.
Frau Halberkamp verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Ausführungen von Herrn Ständer in seiner Stellungnahme zu den Ausführungen im interfraktionellen Antrag.
Es gäbe mehrere Arten von Sachverständigen. Ausschließlich die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen würden einer Überprüfung ihrer Qualifikation unterzogen. Allerdings werde nur öffentlich bestellt und vereidigt, wenn es hierfür auch ein öffentliches Interesse gäbe, und der Recherche der Rechtsabteilung nach gebe es keinen öffentlich bestellten Sachverständigen konkret zum Thema naturnahe Badestellen und Uferwege. Vielmehr seien die Wege, die zu einer Badestelle hin oder wegführen oder am Ufer entlang dem Gesamtbereich „Sicherheit beim Baden und Schwimmen“ zuzuordnen. Hier gehe es um den Schutz vor Absturz ins Wasser oder Ertrinken (bzw. im Winter Schutz vor Absturz auf den Steinstrand) und nicht um Materialbeschaffenheit eines Handlaufes oder die Splitzusammensetzung eines Kiesweges, was nach DIN-Normen beurteilt werden könnte.
Auch die im Gutachten getroffenen Feststellungen gäben aus Sicht der Verwaltung keinen Anlass zu Zweifeln und seien aus Sicht der Verwaltung plausibel.
Die angewandten Vorschriften, sowie der durch die Rechtsprechung gegebene Rechtsrahmen sei nachvollziehbar durch die konkreten Vorschläge zu Maßnahmen umgesetzt worden. Zu beachten sei in diesem Zusammenhang, dass das „juristische Normwerk“ zu diesem konkreten Bereich „Verkehrssicherung von naturnahen Badestellen und Uferwegen“ nicht besonders umfangreich sei, sondern dass man hier schnell auch zu den allgemeinen Regeln der Verkehrssicherung und der Haftungsvoraussetzungen bei einem Unterlassen kommen würde.
Die Verkehrssicherungspflicht erfordere regelmäßig den Schutz vor Gefahren, die über das übliche Risiko bei einer Benutzung öffentlich zugänglicher Bereiche und Anlagen hinausgehen, vom Benutzer nicht vorhersehbar und für ihn nicht ohne weiteres erkennbar sind.
Es handele sich immer um Einzelfallmaßnahmen. Hier müsse man versuchen im Vorfeld zu prüfen, wie eine gerichtliche Beurteilung aussehen würde.
Aus Sicht der Verwaltung formuliere das Gutachten auch eher Mindestanforderungen, wobei Frau Halberkamp betont, dass auch in der Verwaltung keine Experten zu diesem Thema sitzen würden, weshalb die Einholung des Gutachtens ja notwendig war.
Frau Halberkamp wies zudem darauf hin, dass auch der Aspekt der Wirtschaftlichkeit bedacht werden müssen, wenn ein neues Gutachten beauftragt würde.
Sollte der mit zeitlicher Verzögerung zur Beschlussfassung in der Stadtratssitzung vom 25.05.2023 gestellte Antrag eine Mehrheit bekommen, würde die Verwaltung im Benehmen mit der Oberbürgermeisterin sowie dem 2. Bürgermeister und der 3. Bürgermeisterin den Vorgang der Rechtsaufsichtbehörde mit der Bitte um Überprüfung vorlegen. Aus Sicht der Verwaltung kann nicht rechtssicher ausgeschlossen werden, dass ein Gericht strafrechtlich relevantes Verhalten und / oder eine zivilrechtliche Haftung annehmen würde, wenn sich bis zur Erstellung und dann verzögerten Umsetzung eines neuen Gutachtens ein Vorfall ereignen würde.
Diese Vorgehensweise sei aus Sicht der Verwaltung notwendig, um Mitarbeitende und Stadtratsmitglieder vor einer möglichen Haftung zu schützen.
Stadträtin Brombeis teilt mit, dass ein glaubhaftes Gutachten vorgelegt wurde und nicht nochmals über den gleichen Punkt abgestimmt werden sollte. Die Unterlagen der Rechtsaufsicht zur Einschätzung vorzulegen, würde sie unterstützen.
Stadtrat Jöckel teilt mit, dass Prüfung von der Gartenschau mit einbezogen werden hätte sollen, an welchen Stellen es Mängel und Gefahrenzonen gibt.
Stadtrat Schöffel teilt mit, dass der Punkt nochmals auf der Tagesordnung ist, dass das Urteil zum Badesee nicht auf die Lindauer Situation anwendbar sei. Kanzlei Kraft in München hätte hierzu sicher Ideen und Urteile abzugeben. Außerdem muss ein handfestes Gutachten der Entscheidung zugrunde liegen, damit hier richtig abgestimmt werden kann.
Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer möchte die Selbstverantwortung bei den Bürgern lassen. Sie möchte kein neues Gutachten und teilt weiterhin mit, dass der Stadtrat seine Entscheidungen tragen muss.
Namentliche Abstimmung zu dem Antrag von Dr. Schöffel.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 14
Abstimmungsbemerkung
Folgende Stadtratsmitglieder waren für den Beschlussvorschlag:
Stadträtin Mayer, Stadtrat Büchele, Stadtrat Hummler, Stadtrat Hübler, Stadtrat Dr. Adams, Stadtrat Brombeiß, Stadträtin Schäfler, Stadtrat Dr. Rothfuß, Stadträtin Norff, Stadtrat Jöckel, Stadtrat Nüberlin, Stadtrat Prof. Dr. Schöffel, Stadtrat Freiberg, Bürgermeisterin Dorfmüller, Bürgermeister Hotz.
Folgende Stadtratsmitglieder waren gegen den Beschlussvorschlag:
Stadtrat Schönberger, Stadtrat Reich, Stadtrat Krühn, Stadträtin Sommerweiß, Stadtrat Müller, Stadtrat Gebhard, Stadträtin Rundel, Stadtrat Fehrer, Stadträtin Brombeis, Stadtrat Obermayr, Stadtrat Bandte, Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer, Stadtrat Strauß, Stadtrat Kaiser.
Dokumente
Download Antrag_S.1.pdf
Download Antrag_S.2.pdf
Download Antrag_S.3.pdf
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4. Zwischenstand Maßnahmenumsetzung Klimaschutzkonzept (mündlicher Vortrag)
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
7. Sitzung des Stadtrates
|
19.07.2023
|
ö
|
informativ
|
4 |
zum Seitenanfang
5. Kernhaushalt Stadt Lindau (B)
- Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
7. Sitzung des Stadtrates
|
19.07.2023
|
ö
|
informativ
|
5 |
Sachverhalt
Nach Art. 102 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen. Die Jahresrechnung 2022 wurde von der Stadtkasse inzwischen erstellt.
Fachliche Bewertung
- Verwaltungshaushalt
Ergebnis
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 78.892.932,94 EUR (Haushaltsansatz 71.076.040 EUR) ab. Die Aufgliederung auf die verschiedenen Einzelpläne ist aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlich.
Zuführung zum/vom Verwaltungshaushalt
Aus dem Verwaltungshaushalt wurden 9.509.920,66 EUR (davon für Sonderrücklagen: 71.657,00 EUR) an den Vermögenshaushalt zugeführt. Andererseits mussten 71.002,44 EUR (davon aus Sonderrücklagen: 71.002,44 EUR) vom Vermögenshaushalt zugeführt werden. Das bedeutet eine Verbesserung bei der Zuführung von rd. 5,66 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsansatz. Die Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt von 3.391.415 EUR wurde demnach um rd. 6,05 Mio. EUR überschritten.
Erläuterungen
Gegenüber den Ansätzen ergibt sich folgender Vergleich:
Einnahmen
|
Ansatz
EUR
|
Ergebnis EUR
|
Grundsteuer A und B
|
4.865.000
|
4.872.348
|
Gewerbesteuer
|
14.050.000
|
21.752.284
|
Beteiligung an der Einkommensteuer
|
18.200.000
|
17.868.525
|
Beteiligung an der Umsatzsteuer
|
2.800.000
|
2.966.914
|
Zweitwohnungssteuer/Hundesteuer
|
920.000
|
1.069.640
|
Schlüsselzuweisungen
|
3.795.000
|
3.815.220
|
Sonstige allgemeine Zuweisungen
|
4.470.000
|
4.963.559
|
Gebühren und zweckgebundene Abgaben
|
7.241.232
|
7.129.142
|
Mieten und Pachten
|
2.379.888
|
2.240.596
|
Erstattungen
|
1.435.682
|
1.750.230
|
Zuschüsse
|
6.836.296
|
6.912.955
|
Konzessionsabgaben
|
1.315.000
|
1.288.353
|
Zuführung vom Vermögenshaushalt
|
67.000
|
71.002
|
Sonstige
|
2.700.942
|
2.192.165
|
Gesamt (Gruppierung 0 – 2)
|
71.076.040
|
78.892.933
|
|
|
|
Ausgaben
|
Ansatz EUR
|
Ergebnis EUR
|
Personalausgaben
|
17.033.900
|
16.591.029
|
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
|
20.971.089
|
22.175.452
|
Zuweisungen und Zuschüsse
|
13.033.080
|
13.899.671
|
Zinsausgaben
|
862.460
|
746.348
|
Gewerbesteuerumlage
|
1.200.000
|
1.854.746
|
Kreisumlage
|
14.116.000
|
14.115.601
|
Zuführung zum Vermögenshaushalt
|
3.854.291
|
9.509.921
|
Sonstige
|
5.220
|
165
|
Gesamt (Gruppierung 4 – 8)
|
71.076.040
|
78.892.933
|
Die Verbesserung beruht insbesondere auf außerordentlich hohen Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, die Auswirkungen auf die Steuer- und Umlagekraft und somit auf die Schlüsselzuweisungen und die Kreisumlage im Jahr 2024 haben.
Bei den sonstigen allgemeinen Zuweisungen standen Mehreinnahmen beim Einkommensteuerersatz, der Kompensation Corona bedingter Mindereinnahmen des Vorjahres und der Spielbankabgabe Mindereinnahmen bei der Grunderwerbsteuerzuweisung gegenüber.
Die Mehrausgaben beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand beruhen hauptsächlich auf Steuernachzahlungen für Vorjahre.
Bei den Zuweisungen und Zuschüssen führte insbesondere die Weiterleitung von Zahlungen aus dem ÖPNV-Rettungsschirm für die Jahre 2021 und 2022 an die Stadtverkehr Lindau zu den höheren Ausgaben.
Reste
Die Kasseneinnahmereste (die Beträge, um die die Soll-Einnahmen höher sind als die Ist-Einnahmen und die in einem späteren Haushaltsjahr bezahlt werden) betragen im Verwaltungshaushalt 2.261.304,48 EUR, das sind 2,87 % (Vorjahr 4,10 %) des Rechnungsergebnisses.
Die Kassenausgabereste im Verwaltungshaushalt betragen 4.156,68 EUR.
- Vermögenshaushalt
Ergebnis
Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 23.671.847,54 EUR (Haushaltsansatz 28.585.497 EUR) ab. Die Aufgliederung auf die verschiedenen Einzelpläne ist aus den Anlagen 3 und 4 ersichtlich.
Reste
Die Haushaltsausgabereste (Ausgabenansätze, die in das folgende Jahr übertragen werden) wurden mit OB-Verfügung vom 25.01.2023 in Höhe von 17.235.369,75 EUR auf das Jahr 2023 übertragen. Sie wurden dem Finanzausschuss in der Sitzung vom 14.03.2023 zur Kenntnis gegeben.
Sie setzen sich zusammen aus:
Resten aus Vorjahren
|
8.196.857,96 EUR
|
Resten aus 2022
|
9.038.511,79 EUR
|
Die größten Positionen sind:
Zuschüsse an Kitas
|
2.301.552,50 EUR
|
Museale Strukturen
|
2.175.882,82 EUR
|
Stadtmuseum
|
1.489.869,34 EUR
|
Kindergarten Zech
|
1.046.849,56 EUR
|
Haushaltsausgabereste in Höhe von 1.348.917,19 EUR wurden in Abgang gestellt.
Es wurden keine Haushaltseinnahmereste auf das Jahr 2023 übertragen.
Haushaltseinnahmereste in Höhe von 726.800,00 EUR wurden in Abgang gestellt.
Die Kasseneinnahmereste betragen im Vermögenshaushalt 549.550,52 EUR.
Kreditaufnahmen
Die veranschlagten Kreditaufnahmen über 4.300.000 EUR sowie der Haushaltseinnahmerest aus dem Vorjahr (10.950.000 EUR) wurden realisiert.
Schuldenstand
Der Schuldenstand der Stadt sowie ihrer Regie- und Eigenbetriebe entwickelte sich wie folgt:
|
31.12.21 EUR
|
31.12.22 EUR
|
31.12.22 EUR/Einw.
|
|
|
|
|
Stadt
|
38.715.620
|
67.699.387
|
2.649,99
|
Senioren- und Pflegeheim Reutin
|
2.594.645
|
2.323.455
|
90,95
|
Krematorium
|
407.988
|
309.733
|
12,12
|
Parkraumbewirtschaftung
|
0
|
0
|
0,00
|
Grundstücksmanagement
|
182.393
|
96.685
|
3,78
|
Gebäude- und Energiemanagement
|
3.533.818
|
3.319.612
|
129,94
|
Summe Regiebetriebe
|
6.718.844
|
6.049.485
|
236,79
|
Garten- und Tiefbaubetriebe
|
35.417.448
|
39.589.597
|
1.549,68
|
Bäderbetriebe
|
17.374.369
|
0
|
0,00
|
Summe Eigenbetriebe
|
52.791.817
|
39.589.597
|
1.549,68
|
|
|
|
|
Gesamt
|
98.226.281
|
113.338.469
|
4.436,46
|
Der Landesdurchschnitt kreisangehöriger Gemeinden mit 20.000 bis unter 50.000 Einwohnern betrug am 31.12.2021 pro Einwohner 552 EUR.
Für den Schuldendienst im Kernhaushalt mussten
|
an planmäßigen Tilgungen
|
3.391.415 EUR
|
|
an Zinsen
|
746.348 EUR
|
|
insgesamt
|
4.137.763 EUR
|
aufgewendet werden.
Rücklagen
Entnahmen aus Rücklagen (Haushaltsansatz 67.000 EUR) wurden in Höhe von 71.002,44 EUR erforderlich. Davon betreffen 0,00 EUR die allgemeine Rücklage und 71.002,44 EUR die Sonderrücklagen.
Andererseits wurden den Rücklagen 4.987.269,82 EUR (Haushaltsansatz 75.000 EUR) zugeführt. Davon betreffen 4.915.612,82 EUR die allgemeine Rücklage und 71.657,00 EUR die Sonderrücklagen.
Der Rücklagenbestand beläuft sich zum 31.12.2022 bei der allgemeinen Rücklage auf 14.935.193 EUR.
Unter Berücksichtigung der 2023 und 2024 vorgesehenen Rücklagenentnahme (u.a. zum Ausgleich der Wirkungen des Finanzausgleichs) sowie der Mindestrücklage verbleiben rd. 220.000 EUR.
Die Mindestrücklage beträgt 680.549 EUR.
Bei den Sonderrücklagen beläuft sich der Rücklagenbestand zum 31.12.2022 auf 767.764 EUR.
- Budgets
Aus der allgemeinen Rücklage sind 2023 4.254.679 EUR zu entnehmen und den Budgets wie folgt gutzuschreiben:
|
Hauptamt
|
67.422 EUR
|
|
Hausmeister-/Reinigungsdienste
|
2.123 EUR
|
|
Kinder, Jugend, Sport
|
202.836 EUR
|
|
IT-Abteilung
|
58.887 EUR
|
|
Beschaffungsamt
|
152.554 EUR
|
|
Stadtkämmerei
|
572.083 EUR
|
|
Liegenschaftsabteilung
|
522.824 EUR
|
|
Zuwendungen, Soziale Stadt
|
7.352 EUR
|
|
Bürger- und Ordnungsamt
|
324.685 EUR
|
|
Kulturamt
|
1.010.432 EUR
|
|
Stadtplanung
|
487.506 EUR
|
|
Hochbau
|
534.690 EUR
|
|
Bauordnung und –verwaltung
|
4.024 EUR
|
|
Stadtbauamt/Klimaschutz
|
48.258 EUR
|
|
Mobilität
|
197.579 EUR
|
|
Amt für Tourismus
|
61.424 EUR
|
Beschluss
Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
Dokumente
Download Bekanntgabe der Jahresrechnung 2022 - Anlagen.pdf
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6. Regiebetrieb Senioren- und Pflegeheim Reutin
- Jahresabschluss 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
7. Sitzung des Stadtrates
|
19.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Den Jahresabschluss 2022 für das Senioren- und Pflegeheim Reutin hat die Firma Curacon GmbH (Wirtschaftsprüfer Herr Rösl und Herr Faaß) geprüft und testiert. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Die Ergebnisse des Jahresabschlusses werden im beigefügten Lagebericht komprimiert dargestellt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt ein zutreffendes Bild von der Situation des Seniorenheims.
Der gesamte Prüfungsbericht liegt im Senioren- und Pflegeheim Reutin zur Einsichtnahme aus.
Fachliche Bewertung
Der Jahresabschluss 2022 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von –62.384,08 € ab.
Die Liquiditätsrate weist zum 31.12.2022 eine Unterdeckung von 508 TSD € aus.
Beschluss
- Der Stadtrat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
- Der Stadtrat beschließt
- den Jahresabschluss 2022 des Senioren- und Pflegeheimes Reutin mit einer Bilanzsumme von 7.743.769,66 € und einem Jahresdefizit von –62.384,08 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
Dokumente
Download Bilanz 31.12.2022.pdf
Download G+V 2022.pdf
Download Lagebericht 2022.pdf
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7. Regiebetrieb Krematorium
- Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
|
4. Sitzung des Finanzausschusses
|
04.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
7. Sitzung des Stadtrates
|
19.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Das Ergebnis der Jahresrechnung ist dem Stadtrat vor Beginn der örtlichen Prüfung bekannt zu geben.
Die Jahresrechnung 2022 wurde von der Stadtkasse erstellt und zeigt folgendes Ergebnis: (Gesamtübersicht siehe Anlage).
- Verwaltungshaushalt
a) Ergebnis.
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.301.048,40 € ab (HH-Ansatz: 1.144.100,00 €).
b) Zuführung zum Vermögenshaushalt.
Aus dem Verwaltungshaushalt wurden 220.542,35 € an den Vermögenshaushalt zugeführt (Haushaltsansatz 237.000,00 €).
- Erläuterungen:
Ein Vergleich wichtiger Einnahmen/Ausgaben des Verwaltungshaushalts ergibt folgendes Bild:
Einnahmen
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Ansatz €
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Ergebnis €
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Nutzungsentgelt Krematorium
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760.000
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793.275,09
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Ausgaben
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Personalausgaben
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153.000
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176.320,35
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Die Einnahmen des Regiebetriebes Krematorium (Nutzungsentgelte) liegen leicht über denen des Vorjahres. Der HH-Ansatz wurde übertroffen.
Die Unterhaltskosten liegen unter den Ansätzen. Geplante Reparaturen waren nicht notwendig bzw. konnten verschoben werden. Die Ausgaben blieben somit unter dem HH-Ansatz.
Die sonstigen Sachkosten bereinigt betrachtet (ohne Abschreibung)
entsprechen im Wesentlichen den Ansätzen. Die Ansätze bei Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer wurden erheblich überschritten, da eine unvorhergesehene Steuernachzahlung für die Vorjahre getätigt werden musste.
d) Reste
Die Kasseneinnahmereste (= die Beträge, um die das Einnahme-Soll höher ist, als die Ist-Einnahmen und die in einem späteren Haushaltsjahr bezahlt werden) betragen 1.962,20 €. Das sind 0,1 % des Rechnungsergebnisses und stellt ein günstiges Verhältnis dar.
- Vermögenshaushalt
a) Ergebnis
Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und in den Ausgaben mit 511.473,85 € ab (HH-Ansatz 493.500 €).
c) Kreditaufnahme
Es erfolgten keine Kreditaufnahmen
- Schuldenstand:
Der Schuldenstand zum 31.12.2022 beträgt 309.273 € (Stand: Vorjahr: 407.528 €).
- Rücklagen:
Den Rücklagen wurde ein Betrag in Höhe von 290.931,50 € entnommen.
Stand der Rücklagen zum 31.12.2022: 553.551 €
Beschluss
Der steuerlich festgestellte Jahresüberschuss soll in Höhe von 120.000 EUR (brutto) an den Kernhaushalt ausgeschüttet werden.
Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
Dokumente
Download FAS-2023-07-04 STR-2023-07-19 Rechnungsergebnis Jahresrechnung Anlage 1.pdf
Download FAS-2023-07-04 STR-2023-07-19 Rechnungsergebnis Jahresrechnung Anlage 2.pdf
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8. Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung;
Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
7. Sitzung des Stadtrates
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19.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
I. Allgemeines
Der Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung wurde ab dem Haushaltsjahr 2004 gegründet. Die rechtlichen Grundlagen bilden die Gemeindeordnung und ein Stadtratsbeschluss vom 17. Februar 2004 sowie eine OB-Verfügung vom 18. Februar 2004.
Das Ergebnis der Jahresrechnung ist dem Stadtrat vor Beginn der örtlichen Prüfung bekannt zu geben. Die Jahresrechnung wurde von der Stadtkasse erstellt und zeigt folgendes Ergebnis:
(Gesamtübersicht siehe Anlage)
Fachliche Bewertung
- Ergebnis der Jahresrechnung 2022
- Verwaltungshaushalt
- Ergebnis
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit
3.112.157 € (HH-Ansatz: 3.096.470 €) ab.
b. Zuführung vom Verwaltungshaushalt
Aus dem Verwaltungshaushalt konnten an den Vermögenshaushalt 537.275 € (HH-Ansatz: 583.360 €) zur Tilgung der Darlehen und für Investitionen zugeführt werden.
c. Erläuterungen (auszugsweise)
Einnahmen Ansatz 2022 Ergebnis 2022
Nutzungsentgelte (68000.11000) 991.500 1.231.282
Nutzungsentgelte P4 (68000.11040) 1.045.000 1.302.977
Pachteinnahmen (68000.14000) 0 10.336
Entnahme Rücklage (91000.31000) 24.173 0
Ausgaben Ansatz 2022 Ergebnis 2022
Unterhalt Parkhaus (68000.50000) 100.000 43.494
Miete Parkplätze (68000.53030) 133.000 88.582
Körperschaftssteuer (68000.64030) 177.384 546.721
Zinsen Körperschaftssteuer (68000.64032) 0 18.467
Soli zur Körperschaftssteuer (68000.64040) 9.756 30.070
Kapitalertragssteuer (2015 u. 2021) 0 280.079
(68000.64050)
Soli zur Kapitalertragssteuer (2015 u. 2021) 0 8.182
(68000.64060)
Beratungen (Steuer) (68000.65510) 20.000 42.983
Planungskosten Parkhaus Karl-Bever-Platz P3
(inkl. HH-Ausgaberest für 2023 = 263.000)
(68000.94010) 350.000 349.668
Herstellungskosten Interims-P (68000.95020)
(inkl. HH-Ausgaberest für 2023 = 106.000) 1.720.000 1.338.981
d. Reste
Kasseneinnahmereste im Verwaltungshaushalt: 5.499 €
2. Vermögenshaushalt
a. Ergebnis
Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit
2.272.685 € ab (HH-Ansatz: 3.807.533 €)
b. Reste
Kassenreste sind nicht vorhanden.
c. Schuldenstand (31.12.2022)
Übertragene Schulden der Stadt Lindau (Darlehen): 2.042.00 €
d. Rücklagen
Die Rücklage beträgt 919.355 €
- Verwendung des Jahresergebnisses
Das steuerlich festgestellte Jahresergebnis soll im Bereich des BgA auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Der Gewinn soll der Rücklage zugeführt werden. Allerdings werden die Rücklagen zum Teil noch für Nachzahlungen benötigt, die eigentlich im Jahr 2022 fällig gewesen wären, die aber erst Anfang 2023 angewiesen werden konnten, da die Rechnungen noch nicht vorlagen bzw. Haushaltsstellen verstärkt werden mussten, z.B. Nachzahlungen für die Gewerbesteuer 2008-2009, 2014-2017, 2020 plus Zinsen über 363.527 € oder Nachzahlungen für die Körperschaftssteuer plus Zinsen 2014/2017 über 3.021 €.
Beschluss
- Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
- Der Stadtrat beschließt der Verwendung des Jahresergebnisses entsprechend der einstimmigen Empfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 4
Dokumente
Download Anlage 1 HH RPB 2022 RE.pdf
Download Anlage 2 HH RPB 2022 Rücklagen.pdf
zum Seitenanfang
9. Regiebetrieb Grundstücksmanagement
- Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
7. Sitzung des Stadtrates
|
19.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
- Vorbemerkung
Der Regiebetrieb Grundstücksmanagement wurde zum Haushaltsjahr 2007 gegründet. Das Ergebnis der Jahresrechnung ist dem Finanzausschuss und Stadtrat bekannt zu geben. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wurde von der Stadtkasse erstellt und zeigt folgendes Ergebnis:
- Ergebnis der Jahresrechnung 2022
- Verwaltungshaushalt
Ergebnis:
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 1.043.490,87 € ab (HH-Ansatz 843.500,00 €).
Zuführung zum Vermögenshaushalt:
Aus dem Verwaltungshaushalt, konnten 621.187,43 € (HH-Ansatz 443.150,00 €) an den Vermögenshaushalt zugeführt werden.
Reste:
Es sind keine Kassenreste vorhanden.
- Vermögenshaushalt
Ergebnis:
Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 757.738,86 € ab (HH-Ansatz 464.300,00 €).
Reste:
Die Haushaltsausgabereste (Ausgabensätze, die in das folgende Jahr übertragen werden) in Höhe von insgesamt 57.285,66 €, wurden mit OB-Verfügung vom 27.02.2023 in das Haushaltsjahr 2023 übertragen und dem Finanzausschuss am 14.03.2023 zur Kenntnis gegeben.
Kreditaufnahmen:
Es wurden keine zusätzlichen Kredite aufgenommen.
Rücklagen:
Der allgemeinen Rücklage mussten Mittel in Höhe von 136.091,23 € entnommen werden. (HH-Ansatz Entnahme 21.150 €), Der Instandhaltungsrücklage konnten hingegen Mittel in Höhe von 58.200,00 € (HH-Ansatz 58.200,00 €) zugeführt werden. Der Stand der allgemeinen Rücklage belief sich zum 31.12.2022 auf 206.865,14 €, die Instandhaltungsrücklage auf 565.700,00 €.
- Verwendung des Jahresergebnisses
Die Rücklagen dienen weiterhin zur Innenfinanzierung zukünftiger Investitionen (Seehafen, Bootsliegeplätze, Instandsetzung der im Regiebetrieb Grundstücksmanagement befindlichen Gebäude).
Fachliche Bewertung
Im Verwaltungshaushalt konnten gegenüber dem Vorjahr, nochmals Mehreinnahmen generiert werden. Im Vermögenshaushalt sind jedoch enorme überplanmäßige Kosten für den Abriss des Bahnhof Reutins entstanden. Trotz der Zuführung des Überschusses aus dem Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt, mussten zusätzliche Mittel aus der Allgemeinen Rücklage entnommen werden, um das Defizit im Vermögenshaushalt auszugleichen. Dennoch konnte die Instandhaltungsrücklage bedient werden, sodass ein positives Jahresergebnis erzielt worden ist.
Beschluss
- Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Der Stadtrat stimmt der Verwendung des Jahresergebnisses zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement
- Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
7. Sitzung des Stadtrates
|
19.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
- Vorbemerkung
Der Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement wurde zum Haushaltsjahr 2007 gegründet. Das Ergebnis der Jahresrechnung ist dem Finanzausschuss und Stadtrat bekanntzugeben. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wurde von der Stadtkasse erstellt und zeigt folgendes Ergebnis:
- Ergebnis der Jahresrechnung 2022
- Verwaltungshaushalt
Ergebnis:
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 2.460.964,75 € ab (HH-Ansatz 2.572.035,00 €).
Zuführung zum Vermögenshaushalt:
Aus dem Verwaltungshaushalt, konnten 469.637,54 € (HH-Ansatz 509.940,00 €) an den Vermögenshaushalt zugeführt werden.
Reste:
Es sind keine Kassenreste vorhanden.
- Vermögenshaushalt
Ergebnis:
Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 1.048.037,54 € ab (HH-Ansatz 1.818.460,00 €).
Reste:
Die Haushaltsausgabereste (Ausgabensätze, die in das folgende Jahr übertragen werden) in Höhe von insgesamt 353.702,6066 €, wurden mit OB-Verfügung vom 23.02.2023 in das Haushaltsjahr 2023 übertragen und dem Finanzausschuss am 14.03.2023 zur Kenntnis gegeben.
Kreditaufnahmen:
Es wurden keine zusätzlichen Kredite aufgenommen.
Rücklagen:
Der Instandhaltungsrücklage konnten Mittel in Höhe von 482.846,16 zugeführt werden (HH-Ansatz Zuführung 525.460,00 €), der allgemeinen Rücklage wurden 104,58 € (HH-Ansatz 0,00 €) entnommen.
Der Stand der allgemeinen Rücklage belief sich zum 31.12.2022 auf 29.895,42 €, der Instandhaltungsrücklage auf 546.824,36 €.
- Verwendung des Jahresergebnisses
Die Rücklagen dienen weiterhin zur Innenfinanzierung zukünftiger Investitionen (Instandsetzung der im Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement befindlichen Gebäude).
Das Ergebnis des steuerlichen Teilbereichs „Verpachtungs-BgA Inselhalle“ wird der Rücklage zugeführt bzw. auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Beschluss
- Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis
Der Stadtrat stimmt der Verwendung des Jahresergebnisses zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
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11. Bestätigung der Gesellschafterbeschlüsse der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH
- Jahresabschluss (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung)
- Ergebnisverwendung
- Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
7. Sitzung des Stadtrates
|
19.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Am 17.07.2023 hat im Besprechungsraum EG der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH Schulstraße 24, 88131 Lindau, eine Gesellschafterversammlung der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH stattgefunden.
- Jahresabschluss zum 31.12.2022 (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung)
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) wurde durch die Gesellschafterversammlung, vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates, festgestellt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde von der Bavaria Treu AG, München, für das Jahr 2022 erteilt.
- Ergebnisverwendung
Gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages in der Fassung vom 14.12.2016 beträgt das Stammkapital der Gesellschaft 2.950.000 €. Auf dieses sind ohne eigene Anteile 2.876.700,00 € eingezahlt.
Gemäß § 23 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages kann unter den Gesellschaftern der Bilanzgewinn als Gewinnanteil verteilt werden. Der ausgeschüttete Gewinn darf je-doch gemäß § 23 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages 4 % der Einzahlung der Gesellschafter auf die Stammeinlage nicht übersteigen. Somit können insgesamt maximal 115.068,00 € an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
Folglich verteilt sich die Ausschüttung an die Gesellschafter wie folgt:
Stadt Lindau: 114.350,00 €
Kunert Holding GmbH & Co. KG: 512,00 €
Inselbrauerei AG: 206,00 €
115.068,00 €
Da es sich um eine ertragssteuerliche Ausschüttung handelt, sind vom Auszahlungs-betrag jeweils die Kapitalertragssteuer sowie der Solidaritätszuschlag einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung den Jahresüberschuss zum 31.12.2022, vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates, wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung des jeweils maximal zulässigen Gewinnanteils (= 4 % der jeweils eingezahlten Stammeinlage) an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Stammeinlage.
2. Den verbleibenden Betrag in Höhe von 2.518.512,43 € (2.633.580,43 € ./. 115.068,00 €) den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen.
- Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
Die Aufsichtsräte des Geschäftsjahres 2022 und der Geschäftsführer Herr Alexander G. Mayer, sowie die stellvertretende Geschäftsführerin Frau Gabriella Herrmann sollen für das Geschäftsjahr 2022 der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH entlastet werden.
Beschluss
- Der Stadtrat genehmigt den Jahresabschluss zum 31.12.2022 der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH.
Der Stadtrat bestätigt den Gesellschafterbeschluss vom 17.07.2023 und ermächtigt nachträglich die Oberbürgermeisterin für die Gesellschafterversammlung den Jahres-abschluss zum 31.12.2022 der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH mit einer Bilanzsumme in Höhe von 187.776.925,15 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.633.580,43 € festzustellen.
- Der Stadtrat bestätigt den Gesellschafterbeschluss vom 17.07.2023, nach dem die Gesellschafter im Verhältnis ihrer jeweils eingezahlten Stammeinlage der jeweils maximal zulässige Gewinnanteil in Höhe von 4 % der jeweils eingezahlten Stammeinlage, mithin insgesamt 115.068,00 €, aus dem Jahresüberschuss 2022 an die Gesellschafter ausgeschüttet wird und der verbleibende Betrag in Höhe von 2.518.512,43 € (2.633.580,43 € ./. 115.068,00 €) den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen ist. Zahlungstermin für die Ausschüttung ist der 18.10.2023.
- Der Stadtrat bestätigt den Gesellschafterbeschluss vom 17.07.2023 und ermächtigt nachträglich die Oberbürgermeisterin für die Gesellschafterversammlung
- den Aufsichtsräten des Geschäftsjahres 2022 für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung zu erteilen;
- dem Geschäftsführer Herrn Alexander G. Mayer für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung zu erteilen;
der stellvertretenden Geschäftsführerin Frau Gabriella Herrmann für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Strauß., Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer, Stadtrat Hübler, Stadtrat Büchele, Stadtrat Gebhard, Bürgermeisterin Dorfmüller, Stadträtin Sommerweiß, Stadtrat Jäger, Stadträtin Norff, Stadtrat Prof. Dr. Schöffel, Stadtrat Schönberger und Stadtrat Nüberlin nimmt an Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht teil.
Dokumente
Download 2023-07-19 STR Anlage Beschlussvorlage Ö Bestätigungsvermerk GWG 2022.pdf
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12. IML Immobilienmanagement Lindau
- Vollzug der Eigenbetriebsverordnung: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 mit Lagebericht 2022 der IML Immobilienmanagement Lindau
- Entlastung des Werkleiters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
7. Sitzung des Stadtrates
|
19.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Sachverhalt
Am 17.07.2023 hat eine Werkausschusssitzung der IML stattgefunden.
- Jahresabschluss 2022 (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung)
Der Jahresabschlusses 2022 (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) wurde durch den Werkausschuss, vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates, festgestellt. Der Lagebericht 2022 wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde von der Bavaria Treu AG, München, für das Jahr 2022 erteilt.
- Entlastung des Werkleiters
Der Werkleiter Alexander G. Mayer soll für das Geschäftsjahr 2022 der IML Immobilienmanagement Lindau entlastet werden.
Beschluss
- Jahresabschluss (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung)
1. Der Stadtrat nimmt den Lagebericht 2022 und den Bericht der Prüfung zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat erteilt gemäß § 25 Abs. 3 EBV, unter Vorbehalt der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 GO, den Feststellungsvermerk für den Jahresabschluss 2022 der IML Immobilienmanagement Lindau wie folgt:
Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2022 auf 7.088.316,18 €
Die Jahresrechnung 2022
a) Erträge insgesamt 270.089,54 €
b) Aufwendungen insgesamt 484.878,86 €
c) Jahresüberschuss (+)/Jahresfehlbetrag (-) -214.789,32 €
- Entlastung des Werkleiters
Der Stadtrat bestätigt den Beschluss des Werkausschusses vom 17.07.2023 und erteilt dem Werkleiter Alexander G. Mayer für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
Dokumente
Download STR-2023-07-19 Anlage Beschlussvorlage Ö Bestätigungsvermerk IML.pdf
Download STR-2023-07-19 Anlage Beschlussvorlage Ö Jahresabschluss IML.pdf
Download STR-2023-07-19 Anlage Beschlussvorlage Ö Lagebericht IML.pdf
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13. Änderung Friedhofs- und Bestattungssatzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
|
4. Sitzung des Finanzausschusses
|
04.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
7. Sitzung des Stadtrates
|
19.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
13 |
Sachverhalt
Die derzeitige Friedhofs- und Bestattungssatzung ist im Jahr 2013 erlassen worden. Mit der 3. Änderungssatzung sollen die Regelungstatbestände an die aktuelle Praxis angepasst werden und neue Formulierungen, die mit der Änderung der Friedhofsgebührensatzung einhergehen, angepasst werden.
Fachliche Bewertung
Zu § 1 (Geltungsbereiche)
Die Nennung des Friedhofes Oberreitnau wurde im Spiegelstrich 4 entfernt, da durch den Überlassungsvertrag der Friedhof Oberreitnau wie die städtischen Friedhöfe zu behandeln ist. Eine explizite Nennung ist nicht erforderlich.
Zu § 7 Abs. 3 (Verhalten auf Friedhöfen)
Die Empfehlung des Städtetags, die Formulierung
„k) Film-, Video- und Fotoaufnahmen von Grabstätten und insbesondere Grabmalen ohne Erlaubnis zu erstellen, zu verwerten oder zu verbreiten (z. B. im Internet), außer zu privaten Zwecken“
in der Friedhofs- und Bestattungssatzung aufzunehmen, wird hiermit umgesetzt.
Zu § 9 Abs.1 (Grabstätten)
Hier sind die Eigentumsverhältnisse der Grabstätten geregelt. Um deutlicher herauszuarbeiten, dass hierunter auch der durch Überlassungsvertrag übernommene Friedhof Oberreitnau gemeint ist, wird der Satz 2 neu eingefügt.
Zu § 13 Abs. 1 (Wahlgrabstätten)
Bisher war nicht genannt, wie viele Urnen einem Wahlgrab (Erdgrab) beigesetzt werden können. Da dies auch in der Friedhofsgebührenkalkulation eine Berechnungsgrundlage war, wird die Anzahl der möglichen Urnen im § 13 Abs. 1 eingefügt.
Pflegearme Wahlgrabstätten wurden neu aufgenommen.
Zu § 15 Abs. 1 und Abs. 2 (Urnengrabstätten)
Im Laufe der Jahre haben sich die Friedhofsstruktur und die Nachfrage nach verschiedenen Grabarten geändert. Im Vordergrund stehen mittlerweile pflegearme Grabstätten. Hier wird eine Bestattungsfläche zur Verfügung gestellt, die mit einem individuellen Grabmal versehen werden kann, jedoch steht keine Pflanzfläche zur Verfügung. Die Rasenfläche wird von der Stadt Lindau (B) gepflegt. Auch hier wurde die Anzahl der möglichen Urnen pro Bestattungsfläche angepasst. Die Absätze 1 und 2 wurden dementsprechend neu formuliert.
Zu § 18 (Gestaltung und Pflege der Grabstätten)
Durch die Schaffung der pflegearmen Grabstätten ist es notwendig, die Art und Weise der Pflege in der Satzung zu regeln. Es muss klar definiert sein, dass die Fläche nicht bepflanzt werden darf und die Pflege durch die Stadt erfolgt. Diese Formulierungen wurden in § 18 Abs. 1 und 2 hinzugefügt.
Zu § 21 (Größe von Grabmalen und Einfriedungen)
Gleiches gilt für die Größe von Grabmalen. Pflegearme Urnengräber sind von der Bestattungsfläche kleiner und enger gefasst, deshalb sind nur Steine in kleinerem Format möglich. Diese Vorgabe wurde im Abs. 1 hinzugefügt.
§ 28 Abs. 3 (Trauerfeiern)
Da mit der neuen Gebührensatzung die Gebühr für die Aussegnungshalle/Trauerfeier auf eine Stunde festgelegt wurde, sollte auch beim Absatz 3 deutlich gemacht werden, dass die Nutzung der Halle mit dem Moment der Öffnung der Aussegnungshalle beginnt. Aus diesem Grund wurde die Formulierung in Satz 1 hinzugefügt.
Im Großen und Ganzen stehen die Änderungen im Zusammenhang mit der neuen Friedhofsgebührensatzung. Es ist notwendig, die beiden Satzungen zu synchronisieren.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, den in der Anlage beigefügten Entwurf „Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen der Stadt Lindau (Bodensee) (Friedhofs- und Bestattungssatzung) vom …“ zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
Dokumente
Download 20230703_abgestimmter Entwurf Änderung Friedhofssatzung.pdf
zum Seitenanfang
14. Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
7. Sitzung des Stadtrates
|
19.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
14 |
Sachverhalt
Die derzeitige Friedhofsgebührensatzung ist im Zusammenhang mit einer Kalkulation der Gebührensätze im Jahr 2003 erlassen worden. Seitdem fand eine Nachberechnung nicht mehr statt. Im Laufe der Jahre haben sich die Friedhofsstruktur und die betrieblichen Verhältnisse maßgeblich verändert, was eine Anpassung der Friedhofsgebührensatzung sowie eine Neukalkulation erforderlich macht. U.a. sind neue Grabarten hinzugekommen, die Nachfrage nach pflegefreien Grabvarianten steigt permanent an. Bei diesen Gräbern ist der Pflegeaufwand des Friedhofsträgers beispielsweise höher als bei einem Wahlgrab oder einem Urnengrab, dessen Pflege vom Nutzungsberechtigten durchgeführt wird.
Fachliche Bewertung
Mit der Kalkulation wurde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) beauftragt.
Das vorgelegte Gutachten (s. Anlagen 1 und 2) zeigt auf, wie eine 100%ige Kostendeckung erreicht werden kann, die vom Gesetzgeber bei kostenrechnenden Einrichtungen im Grunde gefordert wird. Dabei wurde bei den Grabnutzungsgebühren jedoch für die Pflege und den Unterhalt des „öffentlichen Grüns“ ein Abschlag vorgenommen.
Im Vergleich mit anderen Städten im Umland liegen die neu kalkulierten Grabnutzungsgebühren im Durchschnitt. Bei den Bestattungsgebühren ist die Vergleichbarkeit mit anderen Friedhöfen schwierig, hier sind die Gebühren sehr unterschiedlich gestaffelt. Eine Vergleichsübersicht liegt bei (s. Anlage 3).
Die kalkulierten Grabnutzungsgebühren gelten ausschließlich für die städtischen bzw. städtisch verwalteten Friedhöfe (Aeschach, städt.Teil Reutin, Oberreitnau). Die kirchlichen Friedhöfe Unterreitnau und St. Verena, evangelischer Teil Reutin, haben eigene Friedhofsordnungen und unterliegen nicht der städtischen Friedhofsgebührensatzung. Die Bestattungsgebühren sind identisch, da Bestattungen auf den kirchlichen Friedhöfen ebenfalls von der Stadt Lindau (B) durchgeführt werden.
Bei der Festsetzung der Gebühren und Gestaltung der Satzung wurde die aktuelle Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages als Vorlage genutzt. So werden z. B. in Zukunft die Grabnutzungsgebühren pro Jahr aufgezeigt und nicht wie bisher für die gesamte Ruhezeit von 20 Jahren (s. Anlage 4).
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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|
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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|
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Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2023 über die Änderung der Friedhofsgebührensatzung beraten und den Erlass des in Anlage 4 beigefügten Entwurfs „Erste Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Lindau (Bodensee) vom…“ einstimmig empfohlen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, den als Anlage 4 beigefügten Entwurf „Erste Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Lindau (Bodensee) vom…“
zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Kaiser, Stadtrat Nüberlin, Stadtrat Dr. Rothfuß ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
Dokumente
Download 20230621_abgestimmter Entwurf Änderung Friedhofsgebührensatzung.pdf
Download Anlage 1_Gutachten BKPV.pdf
Download Anlage 2_Anlagen zum Gutachten BKPV.pdf
Download Anlage 3_Gebührenvergleich Umlandgemeinden.pdf
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15. Bestellung eines Marktbeauftragten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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7. Sitzung des Stadtrates
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19.07.2023
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ö
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beschließend
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15 |
Sachverhalt
Das Kulturamt der Stadt Lindau (B) hat am 11. Juli 2023 den Antrag zur Bestellung eines Marktbeauftragten gestellt.
Das Kulturamt begründet seinen Antrag wie folgt:
Zur Stärkung der Kommunikation zwischen den Lindauer Marktleuten, der hiesigen Bevölkerung sowie der ausführenden Verwaltung, schlagen wir vor, nach § 16 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Lindau (Bodensee) in Verbindung mit der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts, eine(n) Marktbeauftragte(n) zu bestellen.
Die Beraterfunktion erstreckt sich auf die Planung, Gestaltung und Umsetzung der Lindauer Märkte: Wochenmarkt, Lindauer Abendmarkt, den Lindauer Jahrmarkt und die Lindauer Hafenweihnacht.
Vor allem bei unseren großen Märkten wie dem Lindauer Jahrmarkt und der Hafenweihnacht fungiert er/sie u.a. als Vermittler zwischen der Verwaltung und Anwohnern bei einschneiden den und unpopulären Maßnahmen wie z.B. Parkplatz- und Straßensperrungen.
Fachliche Bewertung
Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung sowie § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung kann der Stadtrat Beauftragte für bestimmte Aufgabenbereiche bestellen. Die Beauftragten sind in dem ihnen übertragenen Bereich Ansprechpartner für die Bürger. Die Stadt Lindau (B) hat bisher Beauftragte für folgende Bereiche:
- Jugendbeauftragte
Familien- und Kinderbeauftragte
Sportbeauftragter
Behindertenbeauftragte
Mobilitätsbeauftragter
Seniorenbeauftragter
Schulbeauftragter
Ehrenamtsbeauftragter
Städtepartnerschaftsbeauftragter
Es obliegt dem Stadtrat, zu entscheiden, ob und für welche Bereiche ggf. weitere Beauftragte bestellt werden sollten.
Die Beauftragten erhalten für ihre Tätigkeit eine monatliche Entschädigung von 60 Euro, § 6 Abs. 1 a) der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung).
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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---
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720,00 Euro jährlich
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Mittel stehen nicht zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Stadträtin Rundel teilt mit, dass aus ihrer Sicht die Stelle im Büro nachbesetzt werden soll. Bürgermeister Hotz kann die das Bindeglied auch als Bürgermeister mit wahrnehmen.
Herr Weiner meint, dass die Neubesetzung nicht ausreichend sei, sondern der zusätzliche Marktbeauftragte nötig ist.
Beschluss
Der Beschluss zur Bestellung eines Marktbeauftragten ergibt sich aus der Diskussion.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 17
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16. Sondernutzungsflächen Maximilianstraße vor "Brodlaube"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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7. Sitzung des Stadtrates
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19.07.2023
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ö
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beschließend
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16 |
Sachverhalt
Die öffentlich gewidmete Verkehrsfläche der Maximilianstraße vor Haus Nr. 22/24/26/28, vor der historischen Arkade „Brodlaube“ liegend, wird aktuell von drei Cafe´s als Freischankfläche genutzt. Vor Jahren war auf dieser Fläche zudem ein Blumenverkauf 1 x wöchentlich angesiedelt.
Während der Coronazeit wurde im Rahmen der unterstützenden Regelung für die Gastronomie die gesamte Fläche vor dem Laubengang, auch die des ehemaligen Blumenstandes, kostenfrei gleichermaßen den drei Cafe´s als Ausweichfläche zur Verfügung gestellt.
Nun haben zwei der Cafe´s beantragt, ihre Freischankfläche dauerhaft zu vergrößern, somit würden auch weiterhin 2/3 des Bereiches vor der Brodlaube mit Außenbestuhlung bespielt.
Mindestens zwei der Treppenaufgänge müssen zwingend frei bleiben.
Von Seiten des Stadtrates und Bauausschusses wurde mehrfach an die Verwaltung herangetragen, dass gerade an dieser Stelle die Außenbestuhlung viel zu opulent sei und hier Abhilfe geschaffen werden soll.
Fachliche Bewertung
Die Verwaltung schlägt vor, die Fläche insgesamt in der Tiefe um 0,50 m einzukürzen. Damit würde sich die Bestuhlung zudem der Bestuhlungstiefe der daneben liegenden „Nordsee“ anpassen und es würde eine einheitliche Bestuhlungs-Linie geschaffen.
Eine Verlagerung der Bestuhlung in die Breite entlang der Laube wird befürwortet. So kann trotz der Einkürzung bezüglich der Flächentiefe dennoch den Anträgen der Cafébetreiber zumindest teilweise entsprochen werden.
Im Endergebnis erhalten alle drei Cafébetreiber die gleiche Fläche über 34,65 m² - gerundet 35 m².
Zur Verdeutlichung wurden Pläne als Anlage beigefügt.
Anlage 1: Bestand
Anlage 2: Planungsvorschlag
Beschluss
Der Stadtrat folgt der fachlichen Bewertung der Verwaltung und beschließt, dass die zur Verfügung stehende öffentlich gewidmete Verkehrsfläche gerecht zu gleichen Teilen unter den Anfragenden Gastronomiebetrieben entsprechenden des beiliegenden Planes (Neuplanung) vergeben wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 17
Dokumente
Download Maximilianstrasse Brodlaube Bestand Außengastronomie 2023.pdf
Download Maximilianstrasse Neuplanung II 2023.pdf
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17. Interfraktioneller Antrag zur Straßenmusik auf der Insel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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7. Sitzung des Stadtrates
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19.07.2023
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ö
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beschließend
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17 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 23.06.203 wurde ein Antrag der „Junge Aktive Lindau e.V.“ zur Neuregelung der Straßenmusik in der Altstadt eingereicht.
Gemäß Antrag soll Straßenmusik im gesamten Altstadtkern mit Ausnahme von Seehafen und Hintere Insel verboten werden.
Die Umsetzung soll mittels strengerer Kontrollen durch Verwaltung und Polizei und unter Mitarbeit der ansässigen Gastronomen mittels Infoflyern erfolgen.
Fachliche Bewertung
Die Beschränkung zur Straßenmusik fordert eine Grundrechtsabwägung zwischen den Rechten der Straßenmusiker auf Kunstfreiheit und das Recht der Anwohner auf gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Aufgrund des hohen Konfliktpotenzials ist es unumgänglich, geeignete Regelungen aufzustellen, welche allen Interessengruppen gerecht werden.
Die Kunstfreiheit ist eines der am stärksten geschützten Grundrechte. Sowohl der Werkbereich, also das Erstellen, als auch der Wirkbereich, also das Veröffentlichen und Präsentieren der Kunst, ist umfasst. Bezüglich der Straßenmusik kann man daraus ableiten, dass das Präsentieren der eigenen Fähigkeiten und Darbietungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom Schutz der Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG umfasst sind.
Hingegen ist der Schutz der Anwohner vor schädlichen Umwelteinwirkungen und das Rechts auf gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, sprich dem Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ebenfalls sehr stark zu gewichten.
Nach Wortlaut des § 3 Abs. 1 des BImSchG versteht man unter „schädlichen Umwelteinwirkungen“ Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.
Um beiden Interessensgruppen und der Wahrung der jeweiligen Grundrechte gerecht zu werden, wurde von der Verwaltung ein Konzept erarbeitet, welches die Einwirkungen der Straßenmusik auf die Betroffenen außerhalb der Ruhezeiten (mittags und nachts) auf mehrere verschiedene Spielstandorte (Marktplatz, Maximilianstraße, Hintere Insel, Hafenplatz) verteilt. Die Darbieter können sich innerhalb dieses Bereiches innerhalb der Spielzeit von jeweils 45 Minuten einen festen Spielort aussuchen, sodass die Wahrscheinlichkeit einer „Dauerbeschallung“ in einem Bereich unwahrscheinlicher wird, da die Musiker individuelle Standorte beispielsweise entlang der gesamten Maximilianstraße präferieren.
In der aktuellen Verwaltungspraxis 2023 gibt es im Zeitraum 01.04. – 31.10. täglich maximal 5 Musiker. Diese werden mittels Erlaubnis durch die Verwaltung auf die folgend angeführten Spielörtlichkeiten verteilt und müssen alle 45 Minuten den Spielstandort wechseln.
4 x täglich Marktplatz zwischen 14:00 – 17:40 Uhr
5 x täglich Maximilianstraße zwischen 15:00 – 19:40 Uhr
5 x täglich Hintere Insel zwischen 16:00 – 20:40 Uhr
8 x täglich Hafenplatz zwischen 15:00 – 20:40 Uhr
Die beantragte Neukonzeptionierung ohne Maximilianstraße und Marktplatz könnte wie folgt umgesetzt werden:
10 x täglich Hintere Insel zwischen 15:00 – 20:40 Uhr
12 x täglich Hafenplatz zwischen 14:00 – 20:40 Uhr
Durch dieses Konzept wird die Straßenmusik so gesteuert, dass keine erhebliche Belästigung auf die Anwohner einwirkt und die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet sind. Durch die Erteilung der Erlaubnisse werden die Straßenmusiker auch auf die geltenden Regelungen (max. 3 Personen, keine Verstärker, keine Trommeln, keine Trompeten, etc.) hingewiesen und beachten diese Vorgaben. Die beigefügten Flyer werden bereits seit dem vergangenen Jahr verteilt. Weiterhin wurde dieses Jahr zur besseren Kontrolle die ebenfalls der BV beiliegenden Schilder für Straßenmusiker auf gelben Papier ausgedruckt und müssen gut sichtbar vor dem Musizierenden platziert werden. Somit lässt sich bereits leicht erkennen, ob der Straßenmusiker eine Erlaubnis besitzt oder nicht und an welchen Tagen dieser musizieren darf. Zudem kann per Angabe der Spielernummer die Darbietung bewertet werden, sodass eine Sicherung der Musik sichergestellt wird. Sollten mehrere negative Bewertungen zu einem Spieler eingehen, so wird die Erlaubnis für diesen Musiker zukünftig versagt werden.
Das Problem, welches durch den Antrag der JA versucht wird zu beheben stellen nicht die genehmigten Straßenmusiker dar, sondern die Straßenmusiker, welche unerlaubt musizieren und sich daher weder an Spielorte, Spielzeiten und sonstige städtische Regelungen hinsichtlich Straßenmusik halten.
Dieses Problem, sowie das der minderen Darbietungs-Qualität hat sich durch das neue Konzept der Verwaltung 2023 insgesamt bereits deutlich verbessert.
Dem eigentlichen Problem der unerlaubten Straßenmusik, ist nur mit hinreichend Kontrolle, insbes. in den Abendstunden und den Wochenenden, entgegen zu wirken. Aufgrund der Spielzeiten, in der die vergehen geschehen sind die Innendienst Mitarbeiterinnen nicht mehr in Dienst und können daher keine Kontrollen durchführen. Weiterhin sollte aus Gründen der Wirtschaftlichkeit keine Innendienstmitarbeiter ausschließlich im Außendienst Kontrollen durchführen.
Die Kontrollen könnten zu diesen Zeiten bzw. außerhalb der Geschäftszeiten durch einen kommunalen Ordnungsdienst, analog zu der Verkehrsüberwachung durchgeführt werden.
Die Verwaltung regt daher an, die Einführung eines städtischen Ordnungsdienstes, insbesondere zur Überwachung der Sondernutzungen und Straßenmusik durch das hierfür zuständige Fachamt überprüfen zu lassen und einzuführen.
Eine sofortige Umsetzung des Antrages in diesem Jahr (2023) wird nicht möglich sein, da bereits zahlreiche Erlaubnisse für den Rest des Jahres erteilt wurden. Diese Erlaubnisbescheide sind rechtskräftig und beinhalten die aktuell gültigen Spielrouten inkl. der Maximilianstraße und dem Marktplatz.
Aufgrund der vorgenannten Thematik würde das Problem der Belästigung der Anwohner durch ein Verbot von Straßenmusik in der Maximilianstraße und dem Marktplatz, nicht behoben werden, sondern nur eine theoretische Lösung geschaffen werden, welche aufgrund des für die Kontrolle und Vollzug nicht vorhandenen Personals praktisch nicht umgesetzt werden würde.
Insofern kann die Verwaltung derzeit dem Antrag fachlich nicht folgen, sondern regt an, zu prüfen, ob ein städtischer Ordnungsdienst eingeführt werden kann, welcher die bereits vorhandenen Regelungen kontrolliert und Vergehen dagegen ahndet.
Beschluss
- Der Stadtrat lehnt den Antrag der Junge Aktive e.V. vom 23.06.2023 in der vorliegenden Form ab und beauftragt die Verwaltung zur Prüfung und ggf. Einführung eines städtischen (kommunalen) Ordnungsdienstes zur Überwachung der städtischen Regelungen und Erlaubnisse hinsichtlich Sondernutzung und Straßenmusik.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 11
Dokumente
Download Straßenmusik Schild.pdf
Download STRASSENMUSIK._Flyer.pdf
Download Straßenmusik_Altstadt_Antrag JA.pdf
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18. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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7. Sitzung des Stadtrates
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19.07.2023
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ö
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beschließend
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Datenstand vom 05.09.2023 11:44 Uhr