Datum: 19.12.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons eröffnet die 12. und letzte öffentliche Sitzung des Stadtrates und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Gegen vorliegende Tagesordnung gibt es keine Einwände.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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2 |
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2.1. Neuerschließung Giebelbach - Vergabe der Bauleistung (Bekanntgabe)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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19.12.2023
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ö
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2.1 |
Sachverhalt
Die Straßenbauarbeiten für die Erschließung des Giebelbachgebiets wurden an die Firma Dobler GmbH & Co. KG aus Kißlegg zu deren Angebotssumme von 1.331.458,36 € brutto vergeben. Die Vergabeentscheidung erfolgte in der Stadtratssitzung vom 19.12.2023.
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2.2. Erlass einer dringlichen Anordnung - Verstärkung einer Haushaltsstelle zur Weiterleitung der Mittel an die SVL
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Nach Antrag der Stadt vom 08.11.2023 wurde von der Regierung von Schwaben mit Bescheid vom 04.12.2023 als Billigkeitsleistung zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket eine Ausgleichsleistung in Höhe von 486.079,00 € bewilligt.
Die Stadt Lindau (B) ist als Aufgabenträger für den ÖPNV Empfänger der Zuweisung und hat diese an die Stadtverkehr Lindau (B) GmbH weiterzuleiten. Haushalts- und kassentechnisch wird dieser Vorgang über die Haushaltsstelle 79100.71120 „Weiterleitung Zuschüsse an SVL“ abgewickelt, die mit den entsprechenden außerplanmäßigen Einnahmen auf Haushaltsstelle 79100.17110 „Zuweisung vom Land Deutschlandticket“ verstärkt wird.
Dringliche Anordnung
Für die Genehmigung der notwendigen Verstärkung der Haushaltsstelle ist ein Beschluss des Stadtrates notwendig.
Da die Mittel noch vor Kassenschluss vereinnahmt und weitergeleitet werden müssen, handelt sich um einen Fall von besonderer Dringlichkeit.
Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, die Haushaltsstelle 79100.71120 um den Betrag von 486.079,00 € zu verstärken.
Deckungsvorschlag: außerplanmäßige Einnahmen in Höhe von 486.079,00 € auf Haushaltsstelle 79100.17110.
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3. Neufassung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Lindau (B)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Im Jahr 2016 wurde das ehemalige Bürogebäude der GWG Lindau in der Reutiner Straße 63 von der Stadt Lindau (B) für den Zweck der Obdachlosenunterbringung angemietet und als Gemeinschaftsunterkunft eingerichtet. Um die Benutzung der Obdachlosenunterkunft als öffentliche Einrichtung zu regeln, wurde eine Satzung erlassen (Obdachlosenunterkunftsbenutzungssatzung vom 17. März 2016 – OBS).
Neben der „Gemeinschaftsunterkunft Reutiner Straße 63“ werden weitere Wohnungen der GWG Lindau für die Unterbringung von obdachlosen Personen benötigt und angemietet („Sonstige Wohnungen“ und „Einzel-Apartments“ in der Nobelstraße 2). Diese sollen ebenfalls von der Satzung umfasst und das Benutzungsverhältnis dort geregelt werden. Im selben Zug muss auch die auf der OBS basierende Obdachlosenunterkunftsgebührensatzung aktualisiert werden (siehe nachfolgende Sitzungsvorlage).
Fachliche Bewertung
Aufgrund der Veränderungen hinsichtlich der Anmietung weiterer Objekte für die Obdachlosenunterbringung, mittlerweile ergangener neuer Rechtsprechung, einer Neufassung der Empfehlungen für das Obdach- und Wohnungslosenwesen in Bayern sowie praktischer Erfahrungswerte sind verschiedene Regelungen hinzugekommen. Deshalb erscheint nicht nur eine Änderung, sondern eine komplette Neufassung der OBS angezeigt.
Die bedeutsamsten Anpassungen und Veränderungen der OBS betreffen folgende Paragraphen und Absätze der Neufassung (Gegenüberstellung der neuen und alten Fassung mittels fettgedruckten Änderungen und Streichungen, siehe Synopse in der Anlage 1). Die vorgeschlagene Neufassung wurde mit der Rechtsabteilung im Hause abgestimmt.
- § 1 Abs. 1 + 3,
§ 3,
§ 5 Abs. 3 + 4, 5 Nr. 10 – 12,
§ 6 Abs. 2 - 4,
§ 7,
§ 8 Nr. 2 – 11,
§ 9 Abs. 3,
§ 11,
§ 12,
§ 13,
§ 15,
§ 17.
In § 1 Abs. 1 wurde die Zweckbestimmung der Satzung auf alle Obdachlosenunterkünfte erweitert. Bisher galt die Satzung nur für die Gemeinschaftsunterkunft in der Reutiner Straße 63. In Abs. 3 wurde die Definition der Obdachlosenunterkünfte daher noch explizit auf bestimmte Gebäude, Wohnungen und Räume erweitert.
Gleichzeitig wurde der Beginn der Nutzung in § 3 geregelt. Dieser definiert, wann genau das öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnis, welches bei einer obdachlosenrechtlichen Unterbringung entsteht, beginnt.
Des Weiteren definieren § 5 Abs. 3 + 4 weitere Benutzungsregeln, die in der alten Satzung bisher nicht zu finden waren. Abs. 5 Nr. 10 – 12 regelt u.a. ein Rauch- und Alkoholverbot in der Unterkunft sowie ein Besuchsverbot nach 22 Uhr bis 6 Uhr morgens.
§ 6 Abs. 2 – 4 bestimmt, wie mit Mängeln und Schäden in der Unterkunft umzugehen ist und welche Pflichten die Benutzer in diesem Fall haben.
In § 7 ist das Betreten der Unterkünfte durch Beauftragte der Stadt festgehalten.
Zusätzlich wurden die sachlichen Gründe einer möglichen Umquartierung in § 8 Nr. 2 – 11 erweitert.
§ 9 Abs. 3 regelt neben den in Abs. 1 + 2 genannten Gründen, wann die Beendigung des Nutzungsverhältnisses ebenfalls eintreten kann.
Sollten zurückgelassene Sachen eines Benutzers in nicht spätestens 8 Tagen nach Beendigung der Nutzung entfernt werden, bietet § 11 der Stadt Lindau (B) die Grundlage, zurückgelassene Sachen entsprechend zu verwerten.
Neben den Benutzungsregeln ermöglicht § 12 den Erlass einer zusätzlichen Hausordnung, in welcher ergänzende Benutzungsregeln getroffen werden können. Die Hausordnung wird aktuell von der Verwaltung erarbeitet und soll überwiegend in der Gemeinschaftsunterkunft Reutiner Str. 63 verwendet werden.
§ 15 stellt dar, mit welchen Sanktionen die Benutzer rechnen müssen, sollten sie gegen einzelne aufgeführte Paragraphen in der Satzung verstoßen.
Abschließend werden in §17 das Inkrafttreten der neuen Satzung und das Außerkrafttreten der alten Satzung geregelt.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die in Anlage 2 beigefügte Neufassung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Lindau (B).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0
Dokumente
Download Obdachlosenunterkunftsbenutzungssatzung (OBS).pdf
Download Synopse Obdachlosenunterkunftsbenutzungssatzung (OBS).pdf
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4. Neufassung der Gebührensatzung zur Obdachlosenunterkunftsbenutzungssatzung der Stadt Lindau (B)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Gebührensatzung zur Obdachlosenunterkunftsbenutzungssatzung der Stadt Lindau (B) (OGS) wurde erstmalig am 17. März 2016 auf Basis einer damals erfolgten Kalkulation durch die Kämmerei erlassen.
Die Stadt Lindau (B) unterhält nach aktuellem Stand neben der Gemeinschaftsunterkunft in der Reutiner Str. 63 insgesamt 21 Wohnungen für die Obdachlosenunterbringung (Einzel-Apartments in der Nobelstr. 2 und sonstige Wohnungen), die allesamt bei der GWG Lindau angemietet sind.
Aufgrund der erweiterten Unterbringungsnotwendigkeiten sowie gestiegener Kosten in Bereich der städtischen Obdachlosenunterbringung wurde eine Neukalkulation der Benutzungsgebühren beim externen Fachbüro Heyder & Partner KommunalberatungsGmbH beauftragt (siehe Gutachten Anlage 1). Die Kalkulation sowie die daraus resultierenden Ergebnisse machen eine Anpassung der Gebührensatzung erforderlich bzw. lassen aufgrund umfangreicherer Änderungen eine Neufassung der OGS angezeigt erscheinen (siehe Synopse neue und alte Fassung, Anlage 2).
In der bisherigen Satzung sind nur Gebührensätze für die Gemeinschaftsunterkunft in der Reutiner Straße 63 definiert. Die Aufwendungen, welche die untergebrachten Personen für die Einzel-Apartments in der Nobelstraße 2 bzw. für die sonstigen Wohnungen begleichen müssen, werden mit der Zuweisungsverfügung in identischer Höhe geltend gemacht wie die angefallenen Miet- und Nebenkosten, die die Stadt Lindau (B) an die GWG Lindau bezahlt. Hinzu kommen Stromkosten, die an die Stadtwerke GmbH bezahlt werden. Hier ist eine Änderung dahingehend beabsichtigt, dass die angefallenen Aufwendungen ebenfalls über eine Gebühr an die Nutzer umgelegt werden (außer den Stromkosten bei den sonstigen Wohnungen, die weiterhin verbrauchsabhängig abgerechnet werden).
Fachliche Bewertung
Gebührenkalkulation, Gebührenmaßstäbe und Vorschlag zur Festsetzung der Gebühren
Die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Lindau (B) sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen, deren Gebühren nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erhoben werden. Aufgrund dessen besteht auch zwischen den Personen, die in die Obdachlosenunterkünfte eingewiesen werden, also den Nutzern, und der Stadt Lindau (B) kein privatrechtliches Mietverhältnis, sondern ein öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis. Dieses wird durch die Zuweisungsverfügung i.S. d. Landesstraf- und Verordnungsgesetzes begründet, die den Nutzern im Falle der Obdachlosigkeit eine Unterkunft zuweist. Für die Nutzung dieser Unterkunft fallen entsprechend Benutzungsgebühren an. Mit den Gebühren sollen die Kosten abgedeckt werden, die der Betrieb der Obdachlosenunterkünfte mit sich bringt. Dabei dürfen auch die Personalkosten für Verwaltungsmitarbeiter angesetzt werden, welche für den Betrieb und die Unterhaltung der Obdachlosenunterkünfte anfallen, nicht jedoch die Personalkosten für die Sozialarbeit.
Die Gebühren müssen aufgrund einer Gebührenkalkulation festgesetzt werden. Bei der Kalkulation der Gebühren wurden bzgl. der ansatzfähigen Kosten die Rechnungsergebnisse aus den Jahren 2019 bis 2022 verwendet. Die Kalkulationsgrundsätze ergeben sich aus dem beigefügten Gutachten S. 3 – 5.
Vorschlag der Verwaltung über die künftigen kostendeckenden Gebührensätze gemäß dem Ergebnis der Kalkulation nach unterschiedlichen Wohnungstypen und unter Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips:
- Personenbezogene Gebühr einschließlich Betriebskosten (Heizung, Wasser, Strom) für die Gemeinschaftsunterkunft in der Reutiner Straße 63 in Höhe von 334,00 Euro monatlich pro Person (kalkulierter Satz)
- Personenbezogene Gebühr einschließlich Betriebskosten (Heizung, Wasser, Strom) für ein voll möbliertes Einzel-Apartment in der Nobelstraße 2 in Höhe von 537,94 Euro monatlich pro Person (kalkulierter Satz)
- Flächenbezogene Gebühr einschließlich Betriebskosten (Heizung, Wasser) für eine sonstige Wohnung in Höhe von 16,83 Euro monatlich pro Quadratmeter Wohnfläche (kalkulierter Satz). Die untergebrachten Personen müssen neben der Benutzungsgebühr noch die anfallenden Stromkosten direkt an den Stromanbieter begleichen.
Soziale Gesichtspunkte
Sämtliche oben aufgeführten, kalkulierten personen- oder flächenbezogenen Gebühren sind aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich sozial vertretbar und dürften von den untergebrachten Personen beglichen werden können bzw. wird ihnen die Benutzungsgebühr über Sozialleistungen erstattet.
Eine vollständige Gebührenübernahme dürfte vom Jobcenter bzw. Sozialhilfeträger gewährleistet sein, sofern die untergebrachten Personen Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen (Transferleistungen). Das ist bei der Mehrzahl an städtisch untergebrachten obdachlosen Personen der Fall. Die Leistungen zum Lebensunterhalt umfassen im SGB II und SGB XII neben der Regelleistung auch die angemessenen Unterkunftskosten sowie die angemessenen Heizkosten. Hier hat der Landkreis Lindau erst kürzlich eine Anpassung vorgenommen, die ab dem 01.01.2024 wirksam wird.
Untergebrachte obdachlose aber erwerbstätige Personen, welche keine Transferleistungen wie bspw. Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen (Selbstzahler), können zur Vermeidung und Beseitigung von Obdach- und Wohnungslosigkeit Wohngeld beantragen, sofern sie die Gebühren nicht eigenständig finanzieren können. Wohngeld kann auch für Personen gewährt werden, die in Obdachlosenunterkünfte eingewiesen sind.
Die Verwaltung sieht zudem eine Überarbeitung der Gebührensatzung in ca. 3 Jahren als sinnvoll an, um die Gebühren möglichst gerecht und aktuell zu halten.
Die vorgeschlagene Neufassung der Gebührensatzung ergibt sich aus Anlage 3.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mehreinnahmen Ca. 50.000 EUR/Jahr
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Stadtrat Prof. Schöffel spricht das Alkoholverbot an.
Die Leiterin des Bürger- und Ordnungsamtes, Frau Maucher, entgegnet, dass man mit dem absoluten Alkoholverbot eine Handhabe hat, um auch einen Verweis aussprechen zu können.
Stadtrat Kaiser findet es sinnvoll, wenn diese Personen entsprechend aufgefangen werden können und auch an die Suchtberatung weiterverwiesen werden.
Die Leiterin des Bürger- und Ordnungsamtes, Frau Maucher, antwortet, dass man mit Sozialarbeit vor Ort ist und vermittelnd eingreifen kann. Die Kollegen des Bürgerbüros sind dran und kümmern sich vorbildlich.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die in Anlage 3 beigefügte Neufassung der Gebührensatzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Lindau (B).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0
Dokumente
Download Obdachlosenunterkunftsgebührensatzung (OGS).pdf
Download Synopse Obdachlosenunterkunftsgebührensatzung (OGS).pdf
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5. Entgeltordnung für Altes Rathaus und Zubehör
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
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7. Sitzung des Finanzausschusses
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12.12.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Nachfrage, das Alte Rathaus für Veranstaltungen zu mieten, wird seit dem Ende der Corona-bedingten Beschränkungen immer größer. Die Tarife wurden zuletzt zum 01.01.2016 angepasst. Seitdem sind in allen Bereichen (Personalkosten, Strom- und Heizungskosten, Unterhalt) die Kosten gestiegen.
Deshalb ist es angebracht, die Tarifordnung für die Nutzung zu überarbeiten.
Fachliche Bewertung
Die historischen und schützenswerten Räume im Alten Rathaus sind in ihrer Art einzigartig. Der Betrag der Miete sollte entsprechend angemessen sein und die „Wertigkeit“ samt dem entsprechenden Betriebsaufwand zum Ausdruck bringen.
Zum Schutz der Nachbarschaft und um eine Abnutzung der historischen Räume zu verhindern, muss vermieden werden, dass die Räume des Alten Rathaus z.B. als günstige Säle für Hochzeiten oder andere Feierlichkeiten mit lauter Musik, umfangreichem Catering usw. genutzt werden. Deshalb müssen diese Veranstaltungen nach wie vor beschränkt werden (Anzahl, Auflagen). Diese Entscheidungen sollen weiterhin der Leiterin des Hauptamts und ihrer Vertreter im Amt obliegen.
Die Tarifstruktur, wonach ein Pauschalpreis für die Nutzungsdauer von mindestens vier Stunden erhoben wird, und sodann pro zusätzlicher Stunde abgerechnet wird, hat sich bewährt. Die Raummieten verstehen sich inklusive der notwendigen Nebenkosten (Hausmeister, Reinigung, Strom, Heizung) und der üblichen Ausstattung, wie zB Stühlen.
Die Einnahmen sollen vorrangig dazu dienen, die vorhandene Infrastruktur zu erhalten und bei Bedarf zu verbessern. Es wird vorgeschlagen, die pauschale Raummiete moderat zu erhöhen, um den gestiegenen Kosten Rechnung zu tragen, andererseits eine weiterhin verträgliche Preisstruktur zu gewährleisten, welche auch mit der LTK abgestimmt und als der Einzigartigkeit der Räume angemessen bewertet wurde.
Die Preise für die zusätzlich anmietbaren Ausstattungsgegenstände (wie Beamer, Overheadprojektor, Flügel etc.) werden ebenfalls leicht erhöht.
Zur besseren Verständlichkeit haben sich drei Aufstellungen ergeben: Es wurden Sommer- und Wintertarife getrennt, da in den Wintermonaten höhere Energiekosten entstehen, und auf das Zubehör zusätzlich die Umsatzsteuer anfällt. Den höheren Personalkosten am Wochenende wurde bei der internen Kalkulation ebenfalls Rechnung getragen.
Von Externen wird für Nutzung des Sitzungssaals in der Toskana ebenfalls Miete erhoben. Auch dieser Miettarif sollte im Rahmen der Kostensteigerungen moderat angepasst werden.
Die vorgeschlagene Tarifstruktur kann der Anlage 2 entnommen werden.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Strauß merkt an, dass er die Entgelte für richtig hält. In diesem Zusammenhang weist er jedoch auch darauf hin, dass die Wasserhähne und auch die Druckstellen der Urinale schadhaft sind. Er selbst hat eben den Wasserhahn im Herren-WC repariert. Wenn das Alte Rathaus vermietet wird, sollte man auf die Sanitäranlagen ein Auge haben.
Beschluss
- Der Stadtrat beschließt die Tarifliste für das Alte Rathaus/Sitzungssaal der Stadt Lindau (Bodensee) vom 01.01.2016 gemäß Finanzausschussbeschluss vom 06.10.2015 mit Wirkung zum 31.12.2023 aufzuheben (Anlage 1).
Der Stadtrat beschließt die vorgelegten Tarife für das Alte Rathaus/Sitzungssaal der Stadt Lindau (B) (Anlage 2).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0
Dokumente
Download 20231206_Altes Rathaus_Aufhebung alte Tarife.pdf
Download 20231215_Altes Rathaus_Erlass neue Tarife.pdf
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6. Jahresabschluss 2022 LTK GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Aufsichtsrat der Lindau Tourismus und Kongress GmbH (LTK GmbH) befasste sich in seiner Sitzung am 30. November 2023 mit dem Jahresabschluss 2022 sowie dem Bericht der Wirtschaftsprüferin.
Fachliche Bewertung
Einstimmig wurde die Empfehlung an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen, den Jahresabschluss in der vorgelegten Form (siehe Anlage) festzustellen und die erforderlichen Entlastungen zu erteilen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeisterin Dorfmüller merkt an, dass die GuV fehle und man dies so nicht ganz nachvollziehen könne, wenn man nicht im AR LTK ist.
Der Geschäftsführer der LTK, Herr Holz, wird dies in Zukunft berücksichtigen.
Beschluss
Der Stadtrat beauftragt die 3. Bürgermeisterin Frau Katrin Dorfmüller, in einer Gesellschafter-versammlung der LTK GmbH den Jahresabschluss 2022, wie vorgelegt, festzustellen und dem Aufsichtsrat sowie der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0
Dokumente
Download 20231113_fir_Feststellung Jahresabschluss 2022_2-Stadtrat_Anlage.pdf
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7. Jahresabschluss 2022 der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht werden hiermit dem Stadtrat gemäß § 25 Abs. 3 EBV vorgelegt.
Der Werkausschuss der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) hat in seiner Sitzung vom 07.12.2023 den Lagebericht 2022 und den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 zur Kenntnis genommen. Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einem Ergebnis in Höhe von T€ 1.200.
Das Gesamtergebnis resultiert aus einem Gewinn der gebührenfinanzierten Abteilung GT-Abwasser in Höhe von T€ 216 sowie einem Gewinn in Höhe von T€ 984 der übrigen Abteilungen der GTL.
Auf Basis des Ergebnisses des Wirtschaftsjahrs 2022 hat der Werkausschuss dem Stadtrat einstimmig empfohlen, den Feststellungsvermerk für den Jahresabschluss
2022, wie im Beschluss vorgeschlagen, zu erteilen.
Auf die Beschlussvorlage aus dem Werkausschuss vom 07.12.2023 wird verwiesen.
Fachliche Bewertung
Die BW-Partner, Stuttgart erteilt in ihrem Prüfungsbericht für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 sowie für den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Bezüglich des genauen und vollständigen Wortlautes wird auf Anlage 6 des Prüfungsberichtes verwiesen.
Der Abschlussprüfungsbericht der BW-Partner, Stuttgart liegt als Anlage bei. Der Lagebericht der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau ist im Prüfungsbericht enthalten.
Die Kämmerei und das Beteiligungsmanagement wurden entsprechend beteiligt und haben keine Einwendungen.
Im Geschäftsjahr 2022 ist das Ergebnis der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau deutlich besser als geplant.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Stadträtin Rundel merkt an, dass es ein Gespräch über einen evtl. Mittelrückfluss geben soll.
Der Werkleiter der GTL, Herr P. Hummler, antwortet, dass man das Jahresergebnis 2023 abwarten solle, da es außergewöhnliche Ereignisse wie der Sturm im August gegeben hat. Dann wird man sich mit der Kämmerei auseinandersetzen. 300.000 Euro können bedenkenlos zurückgeführt werden.
Stadtrat Jöckel merkt an, dass viele Vereine unter den hohen Kosten der GTL leiden würden und man hier einen Konsens finden müsse.
Beschluss
- Der Stadtrat nimmt den Lagebericht 2022 und den Bericht der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 zur Kenntnis.
- Der Stadtrat erteilt gemäß § 25 Abs. 3 EBV, unter Vorbehalt der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 GO, dem Feststellungsvermerk für den Jahresabschluss 2022 der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau wie folgt:
Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2022 auf 68.054.554,03 €
a) Erträge insgesamt 17.657.740,51 €
b) Aufwendungen insgesamt 16.457.253,55 €
c) Jahresgewinn (+)/ -verlust (-) 1.200.486,96 €
- Der Stadtrat beschließt, dass der Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2022 in Höhe von 1.200.486,96 € auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0
Dokumente
Download STR-2023-12-19-TOPÖ07-Jahresabschluss 2022 der GTL_Anlage.pdf
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8. IML: Wirtschafts-, Finanz- und Vermögensplan 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Erfolgsplan 2024 (Wirtschafts- und Finanzplan 2024) und Vermögensplan 2024 des Eigenbetriebs IML Immobilienmanagement Lindau
- Erfolgsplan (Wirtschafts- und Finanzplan 2024)
Beiliegender Erfolgsplan (Wirtschafts- und Finanzplan) wird für den Eigenbetrieb IML für 2024 vorgelegt. Der Erfolgsplan wurde in der Werkausschusssitzung am 23.11.2023 vorberaten. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Erfolgsplan 2024 (Wirtschafts- und Finanzplan) in der vorliegenden Form zu bestätigen.
- Vermögensplan
Beiliegender Vermögensplan wird für den Eigenbetrieb IML für 2024 vorgelegt. Der Vermögensplan wurde in der Werkausschusssitzung am 23.11.2023 vorberaten. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Vermögensplan 2024 in der vorliegenden Form zu bestätigen.
- FACHLICHE BEWERTUNG
Der Erfolgs- und Vermögensplan ist insbesondere von der Veräußerung der Villa Engel geprägt.
Instandhaltungsaufwendungen der Gebäude können aus den Eigenmitteln des Eigenbetriebs geleistet werden. Darlehensaufnahmen sind daher nicht vorgesehen.
Beschluss
Der Stadtrat bestätigt den Beschluss des Werkausschusses vom 23.11.2023 und beschließt den Erfolgsplan 2024 (Wirtschaft- und Finanzplan 2024) sowie den Vermögensplan 2024 des Eigenbetriebes IML Immobilienmanagement Lindau.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 2
Dokumente
Download IML_Finanzplan 2024.pdf
Download IML_Vermögensplan 2024.pdf
Download IML_Wirtschaftsplan 2024.pdf
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9. Regiebetriebs Senioren- und Pflegeheim Reutin - Wirtschaftsplan 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
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6. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen)
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04.12.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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19.12.2023
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Der beigefügte Erfolgs-, Vermögens- sowie Finanzplan des Senioren- und Pflegeheimes Reutin wurde durch den Heimleiter, Herrn Höhne, erstellt.
Fachliche Bewertung
Der Erfolgsplan für das Jahr 2024 weist einen Jahresfehlbetrag i.H.v. 36.585 € aus, der nicht mehr aus der Rücklage ausgeglichen werden kann. Im Seniorenheim Reutin können derzeit wegen des Fachkräftemangels durchschnittlich nur 80 Pflegeplätze belegt werden.
Derzeit befindet sich das Heim jedoch in Budgetverhandlungen mit den Pflegekassen und dem Bezirk Schwaben, um insbesondere inflationsbedingte Mehrkosten auffangen zu können.
Um den Vermögensplan auszugleichen, benötigt das Seniorenheim einen Zuschuss der Stadt (=Träger) für Tilgungsleistungen i.H.v. 2.000 € und 36.585 € zur Deckung des Jahresfehlbetrages.
Daraus ergibt sich insgesamt ein Zuschussbedarf aus dem städtischen Haushalt i.H.v. insgesamt 38.585 € für das Jahr 2024. Dieser wird über einen voraussichtlichen Budgetübertrag aus dem Jahr 2023 nach 2024 im städtischen Haushalt dargestellt werden können.
Finanzielle Auswirkungen
siehe Wirtschaftsplan 2024
Diskussionsverlauf
Stadtrat Strauß erkundigt sich nach den nicht besetzten Stellen im Stellenplan, die man so nicht erkennen kann und verweist auf den Stellenplan der GTL, bei dem dies ersichtlich ist.
Die Leiterin des Hauptamtes nimmt dies mit und merkt an, dass man derzeit gut vier examinierte Pflegekräfte benötigt.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den beigefügten Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan und den Stellenplan 2024 des Regiebetriebes Senioren- und Pflegeheim Reutin.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0
Dokumente
Download Stellenplan 2024 Seniorenheim.pdf
Download Wirtschaftsplan des Geschäftsjähres 2024.pdf
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10. Wirtschaftsplan 2024 der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Der Werkausschuss der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) hat in seiner Sitzung vom 07.12.2023 dem Stadtrat empfohlen, den vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 der GTL zu genehmigen.
Auf Basis der Planansätze des Erfolgsplanes für 2023, der aktuellen Investitionsplanung, der aufgelaufenen Werte im Wirtschaftsjahr 2022, wurde der Entwurf des vorliegenden Wirtschaftsplans 2024 aufgestellt.
Die Gliederung der GTL in einzelne Abteilungen mit klar abgegrenzten Aufgaben hilft dabei eine möglichst hohe Transparenz zu bekommen und stellt sicher, dass die gebührenfinanzierte Abteilung GT-Abwasser rechtskonform bewirtschaftet werden kann.
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 als Gesamtschau ist in der Anlage beigefügt. Ebenso ist der 5-jährige Finanzplan nach § 17 Eigenbetriebsverordnung (EBV) i.V.m. § 24 Abs. 2 - 4 Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV) enthalten.
Fachliche Bewertung
- Vermögensplan und Finanzplan
- Ausgaben im Vermögensplan
Investitionen 10.895.000 €
Tilgung von Darlehen 1.419.000 €
Gesamt 12.314.000 €
Die gesamten Investitionen der GTL von 10.895.000 € verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Abteilungen:
GT-Abwasser 9.700.000 €
GT-Projekte 610.000 €
GT-Unterhalt 375.000 €
GT-Verwaltung 210.000 €
Den Ausgaben stehen die Einnahmen im Vermögensplan gegenüber. Folgende Einnahmen sind im Wirtschaftsplan 2024 eingeplant.
- Einnahmen im Vermögensplan
Außenfinanzierung:
Anteilsfinanzierung des Abwasserverbandes
Bayer. Bodenseegemeinden (25,19 %) 1.738.000 €
Kanalherstellungsbeiträge 100.000 €
Darlehensaufnahmen 5.815.000 €
7.653.000 €
Innenfinanzierung:
Abschreibungen, Veränderung Rückstellungen,
Auflösung Zuschüsse/Beiträge 3.584.000 €
GuV-Gewinn 1.077.000 €
4.661.000 €
Einnahmen Gesamt 12.314.000 €
c) Kreditaufnahmen
Zur Finanzierung der Investitionen müssen für das Wirtschaftsjahr 2024 Darlehen in Höhe von 5.815.000 € aufgenommen werden.
d) Verpflichtungsermächtigungen
Im Wirtschaftsplan 2024 wurde für die Abteilung GT-Abwasser eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 8.000.000 € und für die Abteilung GT-Projekte eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 600.000 € eingeplant.
- Erfolgsplan nach EBV
Für das Geschäftsjahr 2024 sind Erträge in Höhe von 21.998.000 € geplant. Dem stehen Aufwendungen in Höhe von 20.921.000 € gegenüber.
Erträge
Neben den Erträgen der Abteilung GT-Abwasser (Abwassergebühren, Auflösung der Zuschüsse) in Höhe von 10.285.000 € plant die GTL weitere Erträge aus Leistungen für die Stadt Lindau. Für die Erledigung der übertragenen Aufgaben (siehe Betriebssatzung) plant die GTL für das Jahr 2024 einen Ertrag in Höhe von 10.369.000 €.
Hinzu kommen noch Erträge aus Aufträgen von städtischen Ämtern und städtischen Betrieben. Hier wurden in Abstimmung mit den städtischen Auftraggebern insgesamt Erträge von 1.015.000 € für das Jahr 2024 eingeplant.
Aufwendungen
Neben den Aufwendungen für Material (Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bezogene Waren sowie bezogenen Leistungen Dritte) in Höhe von 5.208.000 € plant die GTL weitere Aufwendungen in Höhe von 15.713.000 €. Diese setzen sich aus folgenden Aufwendungen zusammen:
Personalaufwand 8.791.000 €
Abschreibungen 4.433.000 €
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.550.000 €
Zinsen und ähnlich Aufwendungen 924.000 €
Sonstige Steuern 15.000 €
Neben der Tariferhöhung sind im Personalaufwand die Anpassungen im Stellenplan sowie die Erhöhung der Stufenlaufzeit berücksichtigt.
Ergebnis nach EBV
Der Erfolgsplan der GTL weist für 2024 einen Gewinn in Höhe von 1.077.000 € auf. Dieser setzt sich aus dem geplanten Gewinn der Abteilung GT-Abwasser 1.340.000 € und den Verlust der Abteilung GT-Unterhalt in Höhe von 263.000 € zusammen. Der Verlust resultiert aus der Erhöhung der Kosten für die Straßenentwässerung, welches ein Teil der neuen Abwassergebührenkalkulation ist. Diese Kosten werden üblicherweise in die Erträge aus Leistungen (Aufgaben) für die Stadt Lindau eingeplant. Aufgrund des schon abgestimmten Haushaltsentwurfs mit der Stadt, konnte diese Erhöhung in der Haushaltsplanung 2024 nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Erfolgsplan wurde mit den Abteilungsleitungen erstellt und mit der Werkleitung abgestimmt.
Die Budgets, für die von der Stadt an die GTL übertragenen Aufgaben, sind in gleicher Höhe Teil des Verwaltungshaushalts der Stadt und wurden mit der Stadtkämmerei abgestimmt.
3. Stellenplan und Stellenübersicht
Gemäß § 16 EBV ist dem Wirtschaftsplan ein Auszug aus dem Stellenplan und aus der Stellenübersicht nach § 6 KommHV beizufügen.
Für das Jahr 2024 werden insgesamt 122,25 aktive Planstellen für Beschäftigte und 7 Planstellen für Auszubildende ausgewiesen.
Vergleichswerte
|
aktive
Planstellen
|
Soll
01.01.2023
|
Ist
30.06.2023
|
Soll
01.01.2024
|
Beschäftigte
|
122,25
|
109,05
|
122,25
|
Auszubildende
|
7,00
|
5,00
|
7,00
|
Der Stellenplan wurde vom Werkausschuss in seiner Sitzung vom 03.07.2023 beschlossen.
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt den vorliegenden Wirtschaftsplan 2024 der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau einschließlich Stellenplan aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 07.12.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0
Dokumente
Download STR-2023-12-19-TOPÖ07-Wirtschaftsplan 2024 der GTL_Anlage.pdf
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11. Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung -
Haushaltsplan 2024 und Finanzplan 2023-2027
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
12. Sitzung des Stadtrates
|
19.12.2023
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Der Haushalt des Regiebetriebes Parkraumbewirtschaftung entwickelte sich durch Mehreinnahmen sowie Steuerrückzahlungen des Finanzamtes besser als erwartet. Vor diesem Hintergrund ist im Haushalt 2023 voraussichtlich keine Kreditaufnahme für den erfolgten Kauf des Parkplatzgrundstückes beim Bahnhof Reutin mehr erforderlich.
Das Thema Steuernachzahlungen ist nach wie vor noch nicht abschließend aufgearbeitet und Bescheide des Finanzamtes sind teilweise noch vorläufig. Vor diesem Hintergrund sind auch im Haushaltsjahr 2024 nochmals höhere Steueransätze zu berücksichtigen.
Der Überschuss des Regiebetriebes Parkraum wird für anstehende Parkraumprojekte (z.B. Parkhausbau) der Rücklage zugeführt.
Fachliche Bewertung
1. Verwaltungshaushalt
Die 2023 erstmalig auf einzelne Parkplatzbereiche aufgeteilten Einnahmenansätze können -auch durch die Parkgebührenerhöhung im Juni 2023- heuer gut erreicht werden. Lediglich beim Parkplatz Bauhof war der über den nicht ganz vergleichbaren Parkplatz Vierlinden-Quartier errechnete Parkgebührenerlös letztlich zu hoch angesetzt. Die Ansätze für 2024 wurden insofern bei allen Parkplätzen neu angeglichen.
Nachrichtlicher Hinweis: Zusätzlich zu den aufgezeigten Parkgebühreneinnahmen des Regiebetriebes sind im städt. Haushalt 2024 für die nicht steuerbaren Parkplätze in den Straßenbereichen Parkgebühreneinnahmen i.H.v. 570.000 € angesetzt.
Die Mieten / Pachten betreffen weiterhin den Parkplatz Hartplatz Zech (Zufahrt über Privatgrund) sowie einen notwendigen, nicht erwerbbaren Grundstücksstreifen neben den Gleisen beim Parkplatz Bahnhof Reutin (Anmietung DB).
Das Gesamtvolumen des VWH beträgt 4.226.254 €.
2. Vermögenshaushalt
Im Vermögenshaushalt können anstehende Investitionen im Jahr 2024 überwiegend durch noch vorhandene Haushaltsreste aus 2023 beglichen werden:
a) Die akt. noch nicht umgesetzte Etablierung einer Kennzeichenerfassung anstelle der veralteten Schranken-/Kassenanlage beim Parkplatz Karl-Bever-Platz.
b) Die geplante Erweiterung des Parkleitsystems mit einer zusätzlichen digitalen Anzeige in der Bregenzer Straße vor dem Parkplatz Bahnhof Reutin sowie der notwendige Ersatz der veralteten LCD-Anzeigen durch moderne LED-Anzeigen.
c) Restzahlungen für die noch laufende Genehmigungsplanung für das Parkhaus am Karl-Bever-Platz.
Für den Bau des Parkhauses werden aufgrund der aktuellen städtischen Finanzlage derzeit noch keine Haushaltsmittel eingeplant. Die Planung des Baus des PH am P3 Karl-Bever-Platz ist akt. bis zur Fertigstellung der Genehmigungsplanung beauftragt, welche voraussichtlich in Kürze vorliegen wird. Im Jahr 2024 könnte –noch zu beschließen– das Vergabeverfahren und die EU-weite GU-Ausschreibung durchgeführt werden. Der Baubeginn könnte dann voraussichtlich noch im Laufe des Jahres 2025 stattfinden. Die aktuelle Finanzsituation der Stadt reicht jedoch derzeit nicht für alle politisch gewollten Investitionen (Mittelschule, Parkhaus Karl-Bever-Platz, Parkhaus am Bahnhof Reutin u.a.) aus. Daher ist im Rahmen des in Kürze anstehenden Haushaltskonsolidierungsprozesses erst eine Grundsatzentscheidung zu treffen, welchem Investitionsvorhaben Vorrang zu geben ist und wie dieses finanziert werden soll. Da zudem verkehrlich die neue Quartiersgarage auf der Hinteren Insel voraussichtlich noch etwas länger zur Verfügung steht, sind derzeit weiterhin noch keine Umsetzungskosten für ein Parkhaus am Karl-Bever-Platz im Finanzplan vorgesehen.
Für den notwendigen Ersatz von über 30 Jahre alten Parkscheinautomaten ohne der Möglichkeit einer Kartenzahlung (mit Münzgeld bei höheren Tageskartenpreisen nur noch eingeschränkt benutzbar) wird ein Betrag in Höhe von 45.000 € angesetzt.
Kreditaufnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
Das Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes beträgt 1.160.585 €.
Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2024 ist in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dem Haushaltsplan 2024 und dem Finanzplan 2023 - 2027 des Regiebetriebes Parkraumbewirtschaftung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 8
Dokumente
Download HH 2024 Anlage 1a VWH.pdf
Download HH 2024 Anlage 1b VMH.pdf
Download HH 2024 Vorlage Anlage 2a Finanzplan VWH.pdf
Download HH 2024 Vorlage Anlage 2b Finanzplan VMH.pdf
Download HH 2024 Anlage 3 Schulden.pdf
Download HH 2024 Anlage 4 Rücklagen.pdf
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12. Regiebetrieb Krematorium - Haushaltsplan 2024 und Finanzplan 2023 - 2027
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
|
6. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen)
|
04.12.2023
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
12. Sitzung des Stadtrates
|
19.12.2023
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Sachverhalt
Vorbericht Haushalt 2024
Im Jahr 2004 wurde für das Krematorium ein Regiebetrieb mit eigenem Haushaltsplan gebildet.
Verwaltungshaushalt
Das Gesamtvolumen des Verwaltungshaushaltes beträgt 1.250.500 Euro.
Vermögenshaushalt
Im Zeitraum 2020 - 2025 wird die Ofenanlage in Etappen generalüberholt. Für 2024 sind der Austausch ECO-Bündel für den Wärmetauscher sowie der Austausch der Sargauflage und Drehplatte vorgesehen.
Das Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes beträgt 299.200 Euro.
Wirtschaftliche Prognose:
Trotz schwankender Anzahl der anfahrenden Bestatter und der starken privaten Konkurrenz können die Einäscherungszahlen noch stabil gehalten werden. Durch die erzielten Einnahmen kann die Feuerbestattungsanlage der Stadt Lindau (B) auch mittel- bis langfristig wirtschaftlich betrieben werden. Voraussetzung hierfür ist, dass keine weitere private Konkurrenz erwächst und keine weiteren Bestatter, die bisher Lindau anfahren, als Kunden wegfallen.
Gewinnabführung an die Stadt
Der Haushaltsplan 2024 sieht vor, 120.000 € Gewinn an die Stadt abzuführen. Dies ist möglich, da das Anlagevermögen und die Rücklagen zusammen größer sind als die Schulden.
Kreditaufnahmen, Schuldenstand
Die Aufnahme von Krediten ist im Jahr 2024 nicht vorgesehen.
Die Schulden belaufen sich Anfang des Jahres 2024 auf voraussichtlich 211.000 €. Es ist eine ordentliche Tilgung von 99.000 € vorgesehen. Nach derzeitiger Planung wäre der Regiebetrieb Krematorium Anfang 2026 schuldenfrei.
Fachliche Bewertung
Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2024 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den beigefügten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2024 sowie den Finanzplan 2023 – 2027 des Regiebetriebes Krematorium.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0
Dokumente
Download FAS 2023-12-04 RB Krematorium_Finanzplan VmHH 2023-2027.pdf
Download FAS-2023-12-04 RB Krematorium_Finanzplan VwHH 2023-2027.pdf
Download FAS-2023-12-04 RB Krematorium_RücklagenÜbersicht2024.pdf
Download FAS-2023-12-04 RB Krematorium_Schuldenstand 2024.pdf
Download FAS-2023-12-04 RB Krematorium_VmHH 2024.pdf
Download FAS-2023-12-04 RB Krematorium_VwHH 2024.pdf
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13. Stellenplan für das HH-Jahr 2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
12. Sitzung des Stadtrates
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19.12.2023
|
ö
|
beschließend
|
13 |
Sachverhalt
Erläuterungen zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024
Der Stellenplan bildet jeweils den Status Quo der Stellensituation in der Stadtverwaltung ab. Die Veränderungen im Stellenplan 2024 gegenüber dem Stellenplan 2023 beruhen auf verschiedenen Stellenneuschaffungen:
Im Sachgebiet Feuerwehr „Hauptfeuerwehrwache“ wurde eine Vollzeitstelle im Stellenplan in der Entgeltgruppe 8 TVöD aufgenommen, die bisher noch nicht im Stellenplan abgebildet war.
Mit Beschluss des Stadtrats vom 28.06.2023 wurde im Bereich Haushalt und Finanzen eine Stelle für die Steuerlichen Angelegenheiten im Umfang von 0,8 VZÄ geschaffen.
Ebenso wurde mit Beschluss des Stadtrats vom 27.09.2023 eine Stelle für einen technischen Prüfer im Rechnungsprüfungsamt im Umfang von 0,5 VZÄ in der Entgeltgruppe 11 TVöD geschaffen.
Weitere Änderungen gegenüber dem Stellenplan 2023 ergeben sich durch veränderte Stellenbewertungen. Bei Änderungen der Eingruppierung bzw. Höhergruppierungen liegt in der Regel ein externes Stellenbewertungsgutachten vor. Die Ergebnisse dieser Stellenbewertungsgutachten wurden jeweils in den Sitzungen des Hauptausschusses dargelegt und die jeweilige Stellenplanänderung beschlossen.
Im Bereich der Beamtenstellen wurde die Stelle im Bereich Wirtschaftsförderung und Beteiligungen um 0,3 auf 0,7 VZÄ reduziert, da mit Beschluss des Stadtrats vom 28.06.2023 die Stelle des Rechnungsprüfungsamts von einer Vollzeitstelle auf eine Stelle im Umfang von 0,7 VZÄ reduziert und mit der Stelle Beteiligungen im Umfang von 0,3 VZÄ verschmelzt wurde.
Der Stellenplan 2024 enthält noch keine Stellenneuschaffungen aus den Beschlussvorlagen „Stellenschaffung“ für das Haushaltsjahr 2024. Die vorgeschlagenen Stellenschaffungen für das Haushaltsjahr 2024 sind im vorliegenden Stellenplan noch nicht enthalten, da diese noch unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Stadtrat stehen. Diese Stellen sind nach Beschlussfassung entsprechend zu ergänzen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Stellenplan 2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 11
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14. Stellenneuschaffungen 2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
12. Sitzung des Stadtrates
|
19.12.2023
|
ö
|
beschließend
|
14 |
Sachverhalt
In der Verwaltung wurde untersucht, in welchen Abteilungen aufgrund laufender Projekte oder zusätzlicher Aufgaben Verstärkung erforderlich ist. Die Stellen, die demnach entsprechend für das Haushaltsjahr 2024 zu schaffen sind, wurden dem Hauptausschuss und dem Finanzausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Entsprechend dem Beschluss des Hauptausschuss vom 14.11.2023 und dem Beschluss des Finanzausschuss vom 04.12.2023 wird dem Stadtrat die Schaffung der folgenden Stellen empfohlen:
- Zusätzliche Stellen für die neue Kindertagesstätte Zech
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 28.09.2020 beschlossen, die Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte in Zech zu übernehmen. Die Eröffnung wird voraussichtlich im Herbst 2024 erfolgen. Für die zusätzlichen Gruppen ist nach dem Bayerischen Kinderbildungsgesetz folgende zusätzliche Personalausstattung ab 01.09.2024 erforderlich:
- Erzieher (4,19 Vollzeitäquivalente)
- Kinderpfleger/in (2,0 Vollzeitäquivalente)
- Hauswirtschaftskräfte (1,0 Vollzeitäquivalente)
Zusätzliche Kosten 2024: ca. 143.000 Euro
Jährliche zusätzliche Kosten ab 2025: ca. 430.000 Euro
- Sachbearbeiter/in Schulen
Ab 01.08.2026 wird stufenweise bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Der Rechtsanspruch ist bundesgesetzlich im Ganztagsförderungsgesetz geregelt. Um das Projekt bis 2026 erfolgreich umsetzen zu können, ist eine zusätzliche Stelle im Umfang von 0,5 in der Entgeltgruppe 8 TVöD ab 01.04.2024 erforderlich.
Zusätzliche Kosten 2024: ca. 23.000 Euro
Jährliche zusätzliche Kosten ab 2025: ca. 30.500 Euro
- Werkstudent Presse- und Kommunikation
Durch die Schaffung einer Stelle für Werkstudierende ab 01.07.2024 kann die Abteilung bei arbeitsintensiven Projekten unterstützt und im operativen Bereich entlastet werden. Zudem können dadurch vielversprechende Talente frühzeitig entdeckt und womöglich langfristig für die Stadt Lindau (B) gewonnen werden. Aus Gründen der Transparenz sollen Werkstudentenstellen künftig im Stellenplan ausgewiesen werden.
Zusätzliche Kosten 2024: ca. 15.000 Euro
Jährliche zusätzliche Kosten ab 2025: ca. 20.000 Euro
- Personalsachbearbeiter/in für Digitalisierung und Recruiting
Durch den erheblichen Fachkräftemangel und die hohe Fluktuation aufgrund des demografischen Wandels wird in der Personalabteilung personelle Unterstützung im Bereich Recruiting benötigt. Zudem wurde mit Beschluss des Stadtrats vom 29.03.2022 die Einführung der Personalsoftware LOGA All-In beschlossen, um die Prozesse effektiver und kostengünstiger zu gestalten. Um die erfolgreiche Umsetzung des Projekts zu gewährleisten, sind ebenfalls weitere personelle Ressourcen erforderlich, so dass insgesamt eine zusätzliche Vollzeitstelle ab dem 01.07.2024 erforderlich ist.
Zusätzliche Kosten 2024: ca. 38.000 Euro
Jährliche zusätzliche Kosten ab 2025: ca. 77.000 Euro
- Sachbearbeiter Friedhof- und Krematoriumsverwaltung
Seit 2016 sind die Einäscherungszahlen im Krematorium von 1.600 auf 1.900 Einäscherungen gestiegen, was auch in der Verwaltung zu einem erheblichen Mehraufwand geführt hat. Zudem ist mit der gesetzlichen Einführung der „Zweiten Leichenschau“ ab 01.07.2024 eine zusätzliche Pflichtaufgabe hinzugekommen. Daher ist eine zusätzliche Vollzeitstelle in der Entgeltgruppe 6 TVöD ab 01.01.2024 erforderlich. Die Personalkosten für die Stellen sind in den Krematoriums- und Friedhofsgebühren eingeplant worden und führen zu einer Kostendeckung der Stelle.
Jährliche zusätzliche Kosten ab 2024: ca. 37.500 Euro
- Sachbearbeiter/in IT/ IT-Sicherheit
Die Aufgaben der IT-Abteilung sind in den letzten Jahren stetig angestiegen (Modernisierungen Infrastruktur und IT-Arbeitsplätze, Auditierung ISMS, etc.). Um diesen und weiteren Projekten auch zukünftig gerecht werden zu können, ist eine dauerhafte Übernahme der aktuell noch befristeten Vollzeitstelle in der Entgeltgruppe 9b TVöD zwingend erforderlich. Da es sich um eine befristete Stelle handelt, sind die Kosten bereits in den Personalkosten 2024 berücksichtigt.
Jährliche zusätzliche Kosten ab 2025: ca. 70.000 Euro
- Sachbearbeiter/in Digitalisierung/ Digitallotse
Die Stadt Lindau (B) ist zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes verpflichtet. Zur Sicherstellung der erfolgreichen Realisierung dieser Vorgaben sowie zur kontinuierlichen Verbesserung der Nutzererfahrungen, ist eine Aufrechterhaltung des Status Quo bei der Besetzung und damit eine Entfristung der Stelle, die der Wertigkeit der Entgeltgruppe 9a TVÖD entspricht, zwingend erforderlich. Da es sich um eine befristete Stelle handelt, sind die Kosten bereits in den Personalkosten 2024 berücksichtigt.
Jährliche zusätzliche Kosten ab 2025: ca. 65.000 Euro
- Sachbearbeiter/in Organisation
Der Organisationsaufwand in der Verwaltung steigt bedingt durch den demographischen Wandel (Fluktuation, Fachkräftemangel) und die Weiterentwicklung der Verwaltung (Stellenbewertungen, -beschreibungen, -bemessungen, Umsetzung organisatorischer Veränderungen in Verfügungen und Dienstvereinbarungen) sowie durch die Einführung eines Dokumenten-Management-Systems (als Grundlage für eine perspektivisch papierarme Verwaltung). Daher ist eine zusätzliche Stelle im Bereich der Organisation im Umfang von 0,8 Vollzeitäquivalente und in der Entgeltgruppe 10 TVöD ab 01.07.2024 erforderlich.
Zusätzliche Kosten 2024: ca. 30.000 Euro
Jährliche zusätzliche Kosten: ca. 60.000 Euro
- Zusätzliche Stellen für das Stadtmuseum im „Cavazzen“
Für das 2016 beschlossene neue Stadtmuseum werden zusätzliche Stellen benötigt, um künftig einen ganzjährigen Betrieb sicherstellen zu können, wie er von den Förderstellen der EU, des Bundes und des Freistaats erwartet wird. Bisher wurden zusätzliche Kräfte nur im Rahmen der Sonderausstellung von üblicherweise April bis Oktober benötigt. Folgende Stellen sind hierfür vorgesehen:
- Teamassistenz (1,0 Vollzeitäquivalente)
- Sachbearbeiter/in Marketing und Öffentlichkeitsarbeit (0,5 Vollzeitäquivalente)
- Leitung Museumspädagogik (1,0 Vollzeitäquivalente)
- Kulturvermittlung (0,5 Vollzeitäquivalente)
- Stellvertretende Leitung Kassenteam (0,6 Vollzeitäquivalente)
- Kassenkräfte (1,0 Vollzeitäquivalente)
- Aufsichtskräfte (6,5 Vollzeitäquivalente)
- Gebäudereinigung (0,641 Vollzeitäquivalente)
- Haustechnik (0,3 Vollzeitäquivalente)
Zusätzliche Kosten 2024: ca. 91.000 Euro
Zusätzliche jährliche Kosten ab 2025: ca. 590.000 Euro
Beschluss 1
Der Stadtrat beschließt die Schaffung der folgenden Stellen für die neue Kindertagesstätte in Zech ab 01.09.2024:
- Erzieher (4,19 Vollzeitäquivalente) in Entgeltgruppe S8a TVöD
Kinderpfleger/in (2,0 Vollzeitäquivalente) in Entgeltgruppe S3 TVöD
Hauswirtschaftskräfte (1,0 Vollzeitäquivalente) in Entgeltgruppe 2 TVöD
Der Stellenplan ist entsprechend zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Stadtrat beschließt die Schaffung einer Stelle für die Sachbearbeitung Schulen in Entgeltgruppe 8 TVöD und mit einem Umfang von 0,5 VZÄ ab dem 01.04.2024. Der Stellenplan ist entsprechend zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Stadtrat beschließt die Schaffung einer zusätzlichen Werkstudentenstelle in der Abteilung Presse und Kommunikation in der Entgeltgruppe 1 TVöD und mit einem Umfang von 0,5 VZÄ ab dem 01.07.2024. Der Stellenplan ist entsprechend zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 10
Beschluss 4
Der Stadtrat beschließt die Schaffung einer zusätzlichen Stelle Personalsachbearbeitung mit Schwerpunkt Digitalisierung und Recruiting in der Entgeltgruppe 10 TVöD und mit einem Umfang von 1,0 VZÄ ab dem 01.07.2024. Der Stellenplan ist entsprechend zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 14
Beschluss 5
Der Stadtrat beschließt die Schaffung einer zusätzlichen Stelle Sachbearbeitung Friedhofs- und Krematoriumsverwaltung in der Entgeltgruppe 6 TVöD und mit einem Umfang von 0,641 VZÄ ab dem 01.01.2024. Der Stellenplan ist entsprechend zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 8
Beschluss 6
Der Stadtrat beschließt die Entfristung der Stelle Sachbearbeitung IT/ IT-Sicherheit in der Entgeltgruppe 9b TVöD und mit einem Umfang von 1,0. Der Stellenplan ist entsprechend zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 8
Beschluss 7
Der Stadtrat beschließt die Entfristung der Stelle Digitalisierung/ Digitallotse in der Entgeltgruppe 9a TVöD und mit einem Umfang von 1,0. Der Stellenplan ist entsprechend zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 13
Beschluss 8
Der Stadtrat beschließt die Schaffung einer zusätzlichen Stelle Sachbearbeitung Organisation in der Entgeltgruppe 10 TVöD und mit einem Umfang von 1,0 VZÄ ab dem 01.07.2024. Der Stellenplan ist entsprechend zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 14
Beschluss 9
Der Stadtrat beschließt die Schaffung der folgenden Stellen für das neue Stadtmuseum im Cavazzen:
- Teamassistenz (1,0 VZÄ in der Entgeltgruppe 8 TVöD ab dem 01.07.2024)
Sachbearbeiter/in Marketing und Öffentlichkeitsarbeit (0,5 VZÄ in der Entgeltgruppe 8 TVöD ab dem 01.07.2024)
Leitung Museumspädagogik (1,0 VZÄ in der Entgeltgruppe 9b TVöD ab dem 01.07.2024)
Kulturvermittlung (0,5 VZÄ in der Entgeltgruppe 9b TVöD ab dem 01.02.2025)
Stellvertretende Leitung Kassenteam (0,6 VZÄ in der Entgeltgruppe 3 TVöD ab dem 01.02.2025)
Kassenkräfte (1,0 VZÄ in der Entgeltgruppe 3 TVöD ab dem 01.02.2025)
Aufsichtskräfte (6,5 VZÄ in der Entgeltgruppe 1 TVöD ab dem 01.02.2025)
Gebäudereinigung (0,641 VZÄ in der Entgeltgruppe 2 TVöD ab dem 0.11.2024)
Haustechnik (0,3 VZÄ in der Entgeltgruppe 6 TVöD)
Der Stellenplan ist entsprechend zu ändern.
Das Kulturamt ist beauftragt zu prüfen, ob weitere Ersparnisse durch Synergieeffekte, die durch Zusammenlegung der Theaterkasse und der Museumskasse oder durch ein verändertes Betriebskonzept (abweichend vom ganzjährigen 6-Tag-Betrieb) generiert werden können. Die Ausschreibung der Stellen erfolgt nach Prüfung des vorgelegten Konzepts.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 1
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15. Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Lindau (Bodensee) für das Jahr 2024
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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15 |
Sachverhalt
Im Nachgang zu den Haushaltsberatungen vom 04.12.2023 fanden Gespräche mit der Rechtsaufsicht beim Landratsamt zum Haushalt 2024 und der Finanzplanung bis 2027 statt. Um den kritischen Hinweisen der Rechtsaufsicht, auch aus vorangegangenen Haushaltsgenehmigungen, noch stärker Rechnung zu tragen, wurde der Haushalt 2024 und die Finanzplan 2025 – 2027 im Nachgang zu den Haushaltsberatungen nochmals angepasst. Der Finanzausschuss wurde über die Einzelheiten am 12.12.2023 informiert.
Fachliche Bewertung
Die Änderungen betreffen folgende Punkte:
- Haushalt 2024 / Mittelschule
Kritisch zu bewerten ist, dass die Finanzierung für den Bau der Mittelschule nach wie vor im Haushalt 2024 und in der Finanzplanung bis 2027 nicht darstellbar ist. Damit besteht das Risiko, dass Steuergelder vergeblich für Planungen ausgegeben werden.
- Der Konsolidierungsprozess muss zunächst ergeben, ob und wie der Neubau der Mittelschule finanziert werden kann, bevor weitere Steuergelder in die Planung investiert werden.
- Bis dahin werden die Planungskosten für die Mittelschule im Umfang von 3,29 Mio. im Haushalt 2024 mit einem Sperrvermerk versehen.
- Um gleichwohl keine Zeitverzögerung zu verursachen, werden HH-Mittel in Höhe von 0,7 Mio. EUR bereitgestellt, um die Planungen bis Leistungsphase 2 (Vorentwurf inkl. Vorplanungen und Fachgutachten) im ersten Halbjahr 2024 weiterzuführen. Anhand des Vorentwurfs kann eine Kostenschätzung erfolgen, die für die weiteren Entscheidungen erforderlich ist.
Mit dieser Vorgehensweise kann sowohl zeitlicher Druck als auch das Risiko der Verschwendung von Steuergeldern minimiert werden.
- Finanzplanung 2026 und 2027
Die Mindestzuführung aus dem Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt ist für die Jahre 2026 und 2027 nicht gesichert. Dies zeigt, dass eine strukturelle Verbesserung der Einnahmen- und Ausgabensituation insbesondere im Verwaltungshaushalt unausweichlich ist, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt Lindau gewährleisten zu können.
Bislang wird die Mindestzuführung nur über rechnerische Hebesatzerhöhungen bei der Grundsteuer dargestellt, die so nicht politisch durchsetzbar sein werden (2026: +141%-Punkte, 2027: +282%-Punkte). Gleichzeitig werden im Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung Rücklagen aufgebaut, da keine Beschlüsse für die Umsetzung eines Parkhauses vorliegen. In der Haushaltsgenehmigung 2023 wies das Landratsamt bereits kritisch darauf hin, dass die Mittel aus dem Regiebetrieb dem Kernhaushalt zuzuführen sind, wenn dort sonst die Mindestzuführung nicht erreicht wird und ggf. Kreditaufnahmen für Investitionen im Pflichtaufgabenbereich erforderlich werden könnten.
Die möglichen Verkaufserlöse in den Jahren 2025 bis 2027 wurden mit dem untersten möglichen Wert der geschätzten Preisspanne angesetzt. Realistisch kann jedoch ein mittlerer Wert innerhalb der Preisspanne angesetzt werden, ohne dabei zu optimistische Annahmen zu treffen. Dadurch kann der Darlehensbedarf 2025 und 2026 und dem zur Folge Zins und Tilgung in den Folgejahren 2026 bis 2027 reduziert werden. Für 2025 würden die Verkaufserlöse um 0,75 Mio. EUR, 2026 um 0,5 Mio. EUR und 2027 um rund 1,6 Mio. EUR steigen.
Im Finanzplan ist nicht nur die Einnahmenseite zu verbessern, sondern auch die Ausgabenseite zu betrachten. Allein aufgrund des demographischen Wandels ist bis 2027 eine Verringerung von Personalkosten im Umfang von etwa 20 Stellen zu erwarten. Hinzukommt die faktische Nichtbesetzung von Stellen auf Grund des allgemeinen Personalmangels. Bei Annahme von durchschnittlichen Kosten (EG 7 Stufe 3) reduzieren sich die Personalkosten im Finanzplan für 2027 um ca. 1,2 Mio. EUR.
Zudem wird die Verwaltung (einschließlich GTL) verpflichtet, eine Organisationsuntersuchung durchzuführen mit der Zielsetzung durch eine Reduktion von Aufgaben und den Abbau von Standards und Services angesichts des demographischen Wandels künftig mit weniger Stellenanteilen auszukommen.
Kritisch ist, dass das Defizit des Stadtverkehrs weiterhin nicht aus dem Verwaltungshaushalt beglichen werden kann. Der in den letzten Jahren dargestellte Ausgleich über Anteilsankäufe im Vermögenshaushalt wurde in den Haushaltsgenehmigungen durch das Landratsamt wiederholt kritisiert. Die Kritik ist nachvollziehbar. Die Problematik ist daher auch Gegenstand der Sondersitzung des Stadtrats zum Stadtbus im Januar 2024. Für den Haushalt 2024 ist jedoch noch keine andere Darstellung möglich. Für die Zukunft ist aber daher davon auszugehen, dass der Verwaltungshaushalt mit diesem Defizit zusätzlich belastet wird.
- Stattdessen werden die Gewinne aus dem RB Parkraumbewirtschaftung für 2026 und 2027 in Höhe von je 850.000 € (abzgl. KapESt. 136.000 €) entnommen und dem Kernhaushalt zugeführt.
- Die Ansätze für Verkaufserlöse für 2025 bis 2027 werden vom unteren zu erwartenden Wert auf einen mittleren Wert korrigiert.
- Für 2027 ist eine Reduzierung der Personalkosten um 1,2 Mio EUR zu erwarten.
- Die Verwaltung (einschließlich GTL) wird zur Durchführung einer Organisationsuntersuchung verpflichtet.
Die Änderungen sind in Haushaltsplan und Finanzplan bereits eingearbeitet.
Die Verwaltung wird das Landratsamt über den Haushaltskonsolidierungsprozess informiert halten, um die Bemühungen der Stadt für die Rechtsaufsicht transparent und nachvollziehbar zu machen.
Diskussionsverlauf
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons dankt dem stellvertretenden Leiter der Kämmerei, Herrn Pellot für die arbeitsintensiven Monate, seinen großen Einsatz und sein großes persönliches Engagement. Sie dankt an dieser Stelle auch Herrn Reutin, sowie allen Amts-, Abteilungs- und Sachgebietsleitern in den Verwaltung, denen in den letzten Wochen und Monaten viel abverlangt wurde.
Auch dankt sie ihren beiden Stellvertretern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Der stellvertretende Leiter der Stadtkämmerei, Herr Pellot, hält seine Haushaltsrede.
Es folgen die Haushaltsreden:
- Stadtrat Kaiser hält die Haushaltsrede der BL-Fraktion
Stadtrat Hummler hält die Haushaltrede der CSU-Fraktion
Stadträtin Rundel hält die Haushaltsrede der SPD-Fraktion
Bürgermeister Hotz hält die Haushaltsrede der JA-Fraktion
Stadtrat Brombeiß hält die Haushaltsrede der FB-Fraktion
Stadtrat Jöckel hält die Haushaltsrede der FDP
Stadtrat Freiberg hält die Haushaltsrede der BU
Stadtrat Reich hält die Haushaltsrede der FW
Stadtrat Müller hält die Haushaltsrede der LI
Stadträtin Norff hält die Haushaltsrede der ÖDP
Stadtrat Dr. Rothfuß hält die Haushaltsrede der AfD
Die Reden sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beschluss
- Der Stadtrat stimmt der beigefügten Haushaltssatzung 2024 sowie dem Haushaltsplan 2024 zu.
- Der Finanzplan 2023 bis 2027 ist dem Haushalt beizufügen.
- Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 13.980.000 EUR werden für folgende Maßnahmen eingegangen:
Fahrzeuge Feuerwehr
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470.000 EUR
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Museale Strukturen
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1.960.000 EUR
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Zuschüsse an Kitas
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6.500.000 EUR
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Kita Zech
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500.000 EUR
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Straßenbau/Instandsetzungen
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400.000 EUR
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Neugestaltung Köchlinstraße
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1.100.000 EUR
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Brückensanierungen/-erneuerungen
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500.000 EUR
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Straßenbau allgemein
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300.000 EUR
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Geh-/Radwege
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150.000 EUR
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Maßnahmen Nahmobilitätskonzept
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350.000 EUR
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Hochwasserfreilegung Ach
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1.750.000 EUR
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 13
Dokumente
Download Haushaltssatzung 2024.pdf
Download Finanzplan 2023 - 2027.pdf
Download 20231219_Haushalt 2024_Haushaltsrede Stadtrat_Pellot_ENDFASSUNG_2seitig.pdf
Download BL-Haushaltsrede_2024.pdf
Download HH-Rede CSU 20241219p.pdf
Download SPD-Haushaltsrede 2024.pdf
Download FB-HH-2024.pdf
Download FDP-Rede zum HH2024.pdf
Download BÜRGERUNION LINDAU Haushalz 2024 Stadtrat 19.12.2023.pdf
Download 2024 HH Rede FW Lindau.pdf
Download LI-HH-Rede zum HH 2024.pdf
Download Haushaltsrede 2024 -ÖDP.pdf
Download AfD_HH Rede RR 19.12.2023.pdf
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16. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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19.12.2023
|
ö
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beschließend
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16 |
Sachverhalt
Stadtrat Strauß möchte wissen, wie hoch die Summen der Bürgermeistervertreter für die Zeit der Mutterschutzvertretung sind.
Die Leiterin des Hauptamtes, Frau Bohnert, kann dies auswendig nicht sagen und liefert dies nach.
Datenstand vom 21.12.2023 16:32 Uhr