Datum: 28.09.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Lindau
Öffentliche Sitzung, 17:08 Uhr bis 18:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
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Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons eröffnet die 4. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses und begrüßt die anwesenden Zuhörer. Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Es gibt keine Einwendungen gegen die vorliegende Tagesordnung die daher als genehmigt gilt.
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2. Bekanntgaben
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Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt
In der heutigen Sitzung gibt es zwei Bekanntgaben:
- Abteilungsleiter der Bauordnung und Bauverwaltung Herr Kaserer gibt bekannt, dass seit dem 28.09.2023 vier weitere Online-Dienste verfügbar sind.
Die Bürger können nun folgende Anträge über das Online-Portal ausfüllen:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Gastronomie und Einzelhandel
- Anbringung / Aufstellung von Plakaten oder Transparenten
- Straßenmusik
Diese Dienste finden Sie auf unserer Internetseite:
- Bauamtsleiter Herr Koschka informiert über das Sturmereignis vom 24.08.2023 und die Betroffenheit der städtischen Gebäude.
Dokumente
Download Sturmereignis.pdf
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3. Entwicklung des Zechwaldareals in Zech
Gremium
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Sitzung
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Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt
Am nordwestlichen Rand der bebauten Bereiche des Stadtteils Zech liegt das ehemalige Kunertareal. Es entstand 1950 als Gründung von Heinrich Kunert und war eine Feinstrumpffabrik. Die Produktion fand bis 1998 statt, danach wurde das Areal von mehreren und teils wechselnden gewerblichen Nutzern weiterverwendet.
Momentan beherbergt es eine Mischung aus Einzelhandel, anderem Gewerbe, Lagerflächen, Flächen mit Leerstand und freiberuflichen Mietern.
Im April 2019 wurde das Eigentum von der Kunert Holding GmbH & Co. KG verkauft an die Rhomberg Bau GmbH. Diese hat ihren Deutschland-Sitz auf dem Zechwald-Areal in Lindau und ist vornehmlich in den Geschäftsbereichen Immobilienentwicklung und Bauträgergeschäft tätig. Die Rhomberg Bau GmbH bezeichnet das Gebiet als „Zechwaldareal“.
Es hat eine Größe von 3,2 ha und grenzt unmittelbar an den Landschaftsfinger „Am großen See (östliches Bodenseeufer)“ an. Im Flächennutzungsplan ist es als gewerbliche Baufläche dargestellt.
Baurechtlich liegt der Bereich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Dorniersiedlung“ aus dem Jahr 2006, der hier wegen der angrenzenden Wohnbebauung gewerbliche Nutzung in Form eines eingeschränkten Gewerbegebietes festsetzt.
Fachliche Bewertung
Der Stadtteil Zech war in der Außensicht lange Zeit ein als benachteiligt wahrgenommener Stadtteil. Dies galt hinsichtlich der Wohnqualität, der sozialen Infrastruktur, der Lärm- und Immissionsbeeinträchtigungen und der peripheren Lage zum Zentrum Insel.
In den letzten Jahren konnte durch vielfältige Investitionen Privater, der GWG, anderen sozialer Träger, durch das städtische Projekt soziale Stadt ab 2001 und vor allem durch ein engagiertes soziales Miteinander dieses Bild verändert werden hin zu einem sich gut entwickelnden Stadtteil. Dennoch sind die lagebedingten Nachteile und das Fehlen einer gebauten und funktionalen Mitte bis heute spürbar. Das Stadtbauamt möchte hier anknüpfen und das Projekt nutzen, um Zech weiter in Richtung eines lebendigen Stadtteils mit hoher Gestaltungsqualität und guten Freiräumen zu vervollkommnen.
Die Stadtplanung des Stadtbauamtes empfiehlt den Prozess der Entwicklung des Zechwaldareals gemeinsam mit der Stadtbevölkerung des Stadtteiles und den Projektbeteiligen zu führen. Dabei sollen die Schwerpunkte der baulichen Entwicklung, das Nutzungskonzept, die Freiraumgestaltung und die Lage und Qualität der öffentlichen Räume nicht vordefiniert, sondern mit Hilfe der Beteiligung der ZecherInnen und Zecher und der Stakeholder herausgearbeitet werden. Die Ziele des Stadtbauamtes sind daher momentan zwangsläufig nur übergeordneter bzw. allgemeiner Natur:
- Schaffen eines Stadteilareales mit gemischten Nutzungen im Sinne der Stadt der kurzen Wege,
Erhalt eines Nahversorgers für Lebensmittel,
Erhöhen des Anteils der Grünflächen,
Minimieren des Anteils an PKW-Stellplatzflächen,
Konzipieren des Areals im Sinne der Idee der Schwammstadt und
Anteile sozialer Nutzungen bzw. vom Nutzungen für das Allgemeinwohl.
Der Projektentwickler schlägt für die BürgerInnenbeteiligung vor, mit Hilfe des Büros Clavis aus Bregenz in mehreren Planungsdialogen zu arbeiten. In welcher Form das genau geschehen soll, wird Astrid Kühn-Ulrich in der Sitzung erläutern.
Die Ergebnisse der BürgerInnenbeteiligung sollen als Grundlage der Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbes dienen, der im Anschluss erfolgen soll. Es ist beabsichtigt, das so gefundene bauliche Konzept in der Folge in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu überführen und damit Baurecht zu schaffen.
Mit dem Projektpartner sind Kostenübernahmeverträge abzuschließen, so dass die Kosten der Entwicklung nicht von der Stadt Lindau übernommen werden müssen. Bei der Stadt Lindau verbleibt jedoch der Personalaufwand der beteiligten Fachämter.
Diskussionsverlauf
Der Vortrag wurde von Herr Weiner von der Firma Rhomberg gehalten.
Das Gremium ist sich einig, dass das Gewerbeflächennutzungskonzept auf jeden Fall durchgesetzt werden muss, damit man keine (schon versiegelten) Flächen als Gewerbegebiet verliert. Außerdem liegen die Flächen schon länger brach und es wird für gut befunden, dass das Projekt nun angegangen wird.
Es wird um folgenden Zusatz im Beschluss gebeten:
Der Bau- und Umweltausschuss stellt klar, dass dort im nennenswerten Umfang Gewerbeflächen bleiben. Die Bauverwaltung wird Empfehlungen ausarbeiten und das wird nochmal abgestimmt.
Beschluss
- Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Ziele einer städtebaulichen Entwicklung des Zechwaldareals gemeinsam mit der Bevölkerung des Stadtteils Zech und dem Projektpartner zu entwickeln.
Dazu ist eine BürgerInnenbeteiligung durchzuführen, die Ergebnisse sind dem Stadtrat zum Beschluss vorzustellen.
Die kooperativ erarbeiteten, und vom Stadtrat autorisierten, Ergebnisse sind Grundlage eines sich anschließenden städtebaulichen Wettbewerbes.
Der Bau- und Umweltausschuss stellt klar, dass dort im nennenswerten Umfang Gewerbeflächen bleiben. Die Bauverwaltung wird Empfehlungen ausarbeiten und es erneut vortragen und zur Abstimmung bringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Wohnresidenz Am Schönbühl - Öffnung der Gastronomie für externe Gäste mit Ausschankgenehmigung in der Bodenseeloge Lindau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt
Die Wohnresidenz auf Schönbühl wird seit Juli 2021 von neuen Betreibern gepachtet, der Betreibergesellschaft Bodensee Wohnservice GmbH (BWS). Zu diesem Zeitpunkt war der Zustand der ehemaligen Bodenseeresidenz bereits desolat. Zum einen wurde das Angebot für die Bewohner der Anlage durch den vorigen Betreiber auf ein Minimum reduziert, zum anderen wurde die Anlage seit dem Bau im Jahr 1999 nicht in Stand gehalten.
Zusammen mit der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist es das Ziel der BWS, ein Aushängeschild für altersgerechtes Wohnen am bayerischen Bodensee zu schaffen und der Wohnresidenz auf Schönbühl und dem Erbe von Graf Nostitz nach Jahren der Schieflage ein positives Image zurückzugeben. Teile der Anlage wurden bereits saniert, der Onlineauftritt erneuert und das Logo neu gestaltet. Ziel ist es, die Anlage umfangreich zu sanieren und zu modernisieren.
Die nächsten Schritte sind es, die Wohnungen und Allgemeinflächen auf den neuesten Stand zu bringen, um anschließend bis zu 140 Senioren in einem gepflegten und ansprechenden Umfeld zu beherbergen. Das Serviceangebot soll verbessert, ausgebaut und entsprechend den individuellen Anforderungen der Bewohner zur Kaltmiete hinzubuchbar sein.
Dreh- und Angelpunkt hierfür, ist eine funktionierende und qualitativ hochwertige Gastronomie. Neben dem bereits angebotenen Frühstück und Mittagsmenü für die Bewohner, soll das Restaurant zukünftig auch à la carte Gerichte und ein Abendmenü, sowie einen Service am Nachmittag anbieten.
Derzeit steht die Hälfte der 79 Wohnungen leer. Dies schränkt das Angebot für die aktuellen Bewohner ein, da sich die Einnahmen nicht mit den Kosten decken. Eine Sanierung ist daher unumgänglich um den Betrieb wieder wirtschaftlich führen zu können.
Insgesamt bietet die Bodenseeloge verschiedene Serviceleistungen wie Verpflegung, Reinigung, Notruf, einen Concierge Service etc. an.
Gastronomie
Von Montag bis Sonntag wird im Restaurant Frühstück und Mittagessen angeboten. Lediglich zwei Bewohner nehmen das Frühstücksangebot war, die anderen Bewohner verpflegen sich selbst in der Wohnung, die über eine vollausgestattete Küche verfügt. Durchschnittlich essen 25 Bewohner im Restaurant täglich zu Mittag, dies entspricht etwa 50% aller Bewohner. Für Zubereitung und Service werden aktuell vier Vollzeit- und zwei Teilzeitkräfte beschäftigt. In Zukunft werden mindestens acht Vollzeit- und vier Teilzeitkräfte benötigt.
ln den noch mit der vorigen Betreibergesellschaft geschlossenen Pauschalmietverträgen, ist die Mittagsverpflegung in der Miete inkludiert. Die BWS plant die Verträge umzustellen, wobei dann die Serviceleistungen (Mahlzeiten u. sonstige Leistungen) einzeln zur Kaltmiete hinzubuchbar sein sollen.
Problemstellung
Die Nachfrage der im Haus lebenden Gäste reicht, auch bei einer theoretischen Vollbelegung mit 140 Bewohnern für einen wirtschaftlichen Betrieb, nicht aus. Von einer externen Öffnung der Gastronomie versprechen sich die Betreiber eine höhere Rentabilität, Ausnutzung freier Kapazitäten und eine Gewährleistung der Angebote für die Bewohner auf hohem Niveau.
Die BWS erhofft sich durch die Öffnung eine Erleichterung beim Akquirieren von Personal für die Gastronomie, da bei einer in sich geschlossenen Gastronomie der Zuverdienst durch Trinkgeld nahezu wegfällt. Es wird vom Betreiber jedoch eine Ausgleichszahlung geleistet.
Dem Stadtbauamt liegen keine Informationen dazu vor, inwiefern die Öffnung der Gastronomie mit den Mietern der Altenwohnungen abgestimmt wurde.
Ziel und Zweck der Öffnung
Gemäß Aussage der Betreiber werden die Bewohner der Bodenseeloge auch bei einer möglichen Öffnung weiterhin oberste Priorität und immer einen festen Platz im Restaurant haben. Zudem führen die Betreiber aus, dass bei kostendeckendem Gastronomiebetrieb auch mehr Spielraum in Bezug auf die Qualität der Speisen (Regionalität, Saisonalität) bestehe.
Zum Tagesgeschäft durch die hausinternen Gäste sollen lediglich einige wenige Tische mit externen Gästen aufgenommen werden. Dies soll gezielt über Tischreservierungen gesteuert werden. Das für die Öffentlichkeit zugängliche Restaurant soll der Dreh- und Angelpunkt für ein Miteinander und einen bereichernden kommunikativen Austausch in der Bodenseeloge darstellen und soll die vom Zentrum abgeschiedene Wohnresidenz beleben.
Durch die räumliche Abgeschlossenheit des Restaurants innerhalb der Anlage, kann der öffentliche Betrieb ohne Störung der Bewohner in ihrem gewohnten Tagesablauf und Umfeld stattfinden.
Aufgrund der geografischen Lage wird vom Antragsteller keine unmittelbare Konkurrenz zu anderen Gastronomien in und um Lindau gesehen. Die notwendige Infrastruktur, wie Toiletten und Mitarbeiterräume usw. sind bereits vorhanden, so dass keine Umbaumaßnahmen und/oder Erweiterungen notwendig sind. Die Größe des Restaurants, der Terrasse, der Küche, der Kühl- und Lagerräume ist ausreichend, um auch bei einer zukünftig kalkulierten Auslastung durch Bewohner von ca. 80% noch weitere Gäste von Extern im Restaurant bewirten zu können. Mittels Tischreservierungen kann deren Anzahl ebenfalls gezielt gesteuert werden.
Die erforderlichen Stellplätze für eine Öffnung können gemäß der aktuell gültigen Stellplatzsatzung der Stadt Lindau vom 05.05.2020 nachgewiesen werden.
Ausblick in die Zukunft
Gemäß eines Exposés der übergeordneten Betreibergesellschaft trivium ist für die Bodenseeloge in Zukunft noch ein Kleinhotel mit 14 Zimmern geplant sowie ein Ansuchen auf Errichtung eines Parkdecks. Ein Kleinhotel sowie ein Parkdeck sind durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 106 jedoch nicht gedeckt. Hierfür wäre eine Bebauungsplan-Änderung notwendig, die vom Stadtbauamt nicht angestrebt wird. Es wurde den Betreibern bereits kommuniziert, dass eine Bebauungsplan-Änderung für die Verwirklichung der Planungswünsche nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Die Öffnung des Restaurants ist ein Baustein in der Planung der trivium, die noch in Form einer Befreiung auf den rechtsverbindlichen Bebauungsplan ermöglicht werden kann.
Fachliche Bewertung
Das Vorhaben liegt innerhalb des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 106 „Schloss Schönbühl“, rechtsverbindlich seit 31.10.1998. Als Art der baulichen Nutzung ist ein Sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Schulungs- und geriatrische Wohneinrichtung“ festgesetzt. Gemäß Festsetzung sind hier nur Altenwohnungen mit hierfür notwendigen Zusatzeinrichtung zulässig (gastronomische Versorgung, Therapieeinrichtungen, Sport-, und Schwimmanlagen, kulturelle Einrichtungen, Geschäfts- und Verwaltungsräume, technische Anlagen und Gästezimmer). Außerdem sind Tagungs- und Schulungsräume mit Gastronomie zulässig.
Die vorhandene Gastronomie ist demnach bisher nur den Schulungs- und Wohneinrichtungen zugeordnet.
Nun soll die vorhandene Gastronomie auch für die Öffentlichkeit geöffnet werden. Hierfür ist der vorliegende Antrag auf Nutzungsänderung mit Befreiung von der Art der baulichen Nutzung vom Bebauungsplan erforderlich.
Die Erteilung der Befreiung bedeutet eine bewusste Auflösung der eng gefassten Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung als in sich geschlossene Anlage für Altenwohnungen und Schulungen. Der Charakter wird aufgebrochen. Seitens des Stadtbauamtes bestehen hinsichtlich der Öffnung dahingehend Bedenken, dass das Ruhebedürfnis der bisherigen Bewohner der Altenwohnungen nicht mehr gewahrt werden kann.
Das Stadtbauamt würde diesen Weg jedoch mitgehen, da die Probleme in dem Haus groß zu sein scheinen und die Betreiber (BWS) deutlich gemacht haben, dass sie die Öffnung als Weg aus der Krise ansehen. Die Betreiber wollen gleichzeitig auch die übrigen Angebote für die Bewohner wieder ausbauen. Somit bleibt die Eigenschaft einer geriatrischen Wohneinrichtung dennoch erhalten, zumindest außerhalb des Restaurants.
Das Stadtbauamt Lindau empfiehlt dennoch, der Nutzungsänderung zur Öffnung der Gastronomie für die Öffentlichkeit aus dem Grund zuzustimmen, weil es das Konzept der Altenwohnungen auch unterstützt und deren Betrieb weiterhin ermöglichen soll.
Zur Sicherung der Funktion als geriatrische Einrichtung und um einer illegalen Nutzung als Ferienwohnanlage bzw. Beherbergungsbetrieb entgegenzutreten, sind weitere Schritte notwendig. So haben sich die Eigentümervertretung, bestehend aus Bodensee Wohnservice GmbH, der Schönbühl Immobilien GmbH sowie die Verwaltung FKV Hotel- und Dienstleistungs mbH dazu bereiterklärt, eine Verpflichtungserklärung vor Erteilung der Baugenehmigung abzugeben, dass sie keine Wohnräume an einen ständig wechselnden Kreis von Gästen gegen Entgelt vorübergehend zur Unterkunft zur Verfügung stellen (Ferienwohnung) oder eine beherbergungsähnliche Nutzung vorzunehmen. Ausnahme sind die bereits zugestandenen Wohneinheiten, die ausschließlich für Angehörige der Bewohner und für Probewohnen genutzt werden können.
Diese Verpflichtungserklärung wird vor Erteilung der Baugenehmigung schriftlich vorgelegt und die Zustimmung des Bau- und Umweltausschusses erfolgt unter dem Vorbehalt dieser Verpflichtungserklärung.
Diskussionsverlauf
Aus der Diskussion im Gremium geht hervor, dass die Mitglieder sich einig sind, dass der weitere Verlauf der Bodenseeloge kritisch weiterbeobachtet wird. Es ist nicht gewollt, dass sich scheibchenweise ein Hotelbetrieb ohne Konzept einschleicht.
Die Öffnung des Restaurants für Außenstehende wird für gut befunden. So wird der Alltag für die Bewohner ereignisreicher gestaltet.
Beschluss
1.) Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Nutzungsänderung mit Befreiung auf die Art der baulichen Nutzung zu. Öffnung der Gastronomie für die Öffentlichkeit zu.
2.) Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Antragsteller eine Verpflichtungserklärung vor Erteilung der Baugenehmigung abgegeben, keine Wohnräume an einen ständig wechselnden Kreis von Gästen gegen Entgelt vorübergehend zur Unterkunft zur Verfügung zu stellen (Ferienwohnung) oder eine beherbergungsähnliche Nutzung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Dokumente
Download 2023-09-22 - Verpflichtungserklärung an Stadtbauamt.pdf
Download Bodenseeloge_Lageplan.pdf
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5. Sachstandsbericht zu den Bebauungspänen BP Nr. 65, 1. Änderung "Gewerbegebiet Priel" und BP Nr. 129 "Alte Stadtgärtnerei"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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28.09.2023
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informativ
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5 |
Sachverhalt
Aktueller Projektstand BP Nr. 65 „Lehrgut Priel“, 1. Änderung „Gewerbegebiet Priel“
Nachdem der Stadtrat der Stadt Lindau (B) am 25.05.2022 in seiner Sitzung den erneuten Aufstellungsbeschluss für den BP Nr. 65 „Lehrgut Priel“, 1. Änderung „Gewerbegebiet Priel“ gefasst hat, wurde im Zeitraum vom 25.07.2022 bis 09.09.2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden durchgeführt.
Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen wurden zum Vorentwurf einige Änderungen vorgenommen und am 15.02.2023 durch den Bau- und Umweltausschuss vorberaten. Mit folgendem Ergebnis:
- andere Verkehrsführung im östlichen Teil mit Abrücken der Erschließungsstraße vom Giebelbach (Einhaltung des Gewässerrandstreifens mind. 5 Meter)
(damit einhergehend) die Anpassung der Zuschnitte der Gewerbeflächen
die Reduzierung der maximalen Gebäudehöhen im nördlichen Teil der Gewerbeflächen.
Aufgrund der weitergehenden Bearbeitung der vorgebrachten Stellungnahmen der frühzeitigen Auslegung und in Vorbereitung der Sitzung des Stadtrats am 26.04.2023 wurden folgende Planänderungen und -ergänzungen vorgenommen:
- Die zulässigen Gebäudehöhen sowie -längen werden reduziert. Die Gebäudehöhe im westlichen MI wird angepasst.
- Das GE 2 wird vergrößert, so dass eine Grundstückstiefe von 30 m ermöglicht wird
- Die Straße wird vom Gewässer nach Westen abgerückt, so dass ein Gewässerrandstreifen von mindestens 5 m gesichert werden kann
- Der östliche Erschließungsstrang wird zur Einbahnstraße und in der Breite verringert auf eine Fahrspur mit überfahrbarem Gehweg
- Im Südosten wird die Ausbuchtung der Erschließung begradigt, so dass ein neues GE 4 entsteht
- Öffentliche Grünflächen um GE 1 und 2 werden zu privaten Grünflächen.
In der Sitzung am 26.04.2023 wurde vom Stadtrat der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Eine aktuelle hydraulische Berechnung des Giebelbaches lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor (s.u.).
In den Stellungnahmen wurde sowohl von privaten Einwendern als auch von Behörden auf die Hochwassergefährdung im Gebiet hingewiesen. Im Hochwasserkonzept aus dem Jahr 2022 wurde der Giebelbach/Tobelbach als offene Maßnahme betrachtet. Aufgrund von Aussagen der internen Fachplaner wurde davon ausgegangen, dass sich die hydraulische Situation im Gewässer durch die neue Planung nicht verschlechtern wird. Im Mai 2023 wurde dann ersichtlich, dass für den Planbereich veraltete Berechnungen vorlagen. Zudem ist (Forderung des Wasserwirtschaftsamtes) mittlerweile bei Neuplanungen ein Klimafaktor (+15%) miteinzuberechnen. Um sicherzustellen, dass durch die neue Versiegelung tatsächlich keine Verschlechterung im Plangebiet auftritt, wurde deswegen von der GWG eine Neuberechnung der hydraulischen Verhältnisse des Giebeldachs/Tobelbachs beauftragt. Das Ergebnis der Berechnungen wurde vom beauftragen Ingenieurbüro für Juni 2023 angekündigt. Tatsächlich lagen vorläufige Ergebnisse (nach mehrmaligen Aufforderungen der Stadtplanung) aber erst im August vor. Nach Aussage des Planungsbüros waren auch beim Stand vom August 2023 noch Sachverhalte ungeklärt, wie z.B. die Situation am Durchlass unter der Friedrichshafener Straße. Hier muss noch geprüft werden, ob das Wasser bei Rückstau vor dem Durchlass Richtung Westen abfließt und dort Konflikte hervorrufen kann.
Die vorläufigen Ergebnisse der Berechnung vom August und damit einhergehenden zeichnerischen Darstellung sind:
- Das Gewerbebiet braucht zum Schutz gegen Hochwasserereignisse einen Damm bzw. eine Geländemodellierung, der ausnahmsweise auch Bestandteil des Gewässerrandstreifens werden könnte
- Die Gewässerplanung benötigt so viel Platz, dass sie in die derzeitige Planung des Bebauungsplanes hineinragt (Straße, Grünstreifen und Gewerbefläche)
- Bei einer Verlegung des Gewässers in Richtung Osten (Wäldchen) ist ein stärkerer Eingriff in Gehölzbestände zu erwarten und ggf. der Artenschutz betroffen
Die weiteren Schritte sehen daher wie folgt aus:
- Die Gewässerplanung und Geländemodellierung muss mit dem Ingenieurbüro, UNB und GWG besprochen werden
Bei unerheblichem Planänderungsbedarf
- Aktuell wird geprüft, ob nur die Straße angehoben werden muss; dann könnte der Bebauungsplan vorrausichtlich direkt öffentlich ausgelegt werden; die Begründung und ggf. der Umweltbericht sind zu ergänzen
Bei erheblichem Planänderungsbedarf:
- Sobald eine abgestimmte und von allen akzeptierte Variante vorliegt, wird der aktuelle Entwurf des Bebauungsplans überarbeitet
- Der Umweltbericht als Teil der Begründung muss geändert werden, um die veränderte Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung durch die Änderung von öffentlicher zu privater Grünfläche sowie die Gewässerüberplanung mit einhergehender Geländemodellierung zu berücksichtigen
- Sollte das Gewässer Richtung Osten verlegt werden, muss geprüft werden, wie der Artenschutz durch Gehölzverluste betroffen ist.
- Die aktualisierten Unterlagen müssen dann möglicherweise nochmals dem Stadtrat zum erneuten Auslegungsbeschluss vorgelegt.
Aktueller Projektstand BP Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“
Die Stadt Lindau ist Eigentümerin der Grundstücke Flurnummern 156, 156/1, 157, 158 der Gemarkung Aeschach. Es handelt sich dabei um das Areal der ehemaligen Stadtgärtnerei. Dieses soll zum Zwecke der Wohnbebauung, insbesondere für bezahlbaren Wohnraum, an die GWG Lindau verkauft werden.
Grundlage des zu schaffenden Planungsrechts ist der Grundsatzbeschluss der Stadt vom 25.05.2017. Die Stadt beabsichtigt für das unter Ziff. 1 genannte Areal die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ zur Schaffung zusätzlichen Baurechts.
Die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs wurden in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 14.04.2021 vorgestellt und bestätigt.
In der Stadtratssitzung vom 29.03.2023 wurde der begleitende städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan Nr.129 „Alte Stadtgärtnerei“ vorgestellt.
Die Freiraumplanung und der Bebauungsplanvorentwurf werden derzeit vom Planungsbüro Ramboll/Dreiseitl und OPLA erneut überarbeitet, da dem Schutz des wertvollen Baumbestands eine besonders hohe Bedeutung beigemessen wird und eine vormals angedachte Wegeführung einen zu hohen Baumverlust bedeutet hätte. Für die geplante Rad- und Fußwegverbindung musste daher nochmals eine optimierte Wegführung erarbeitet werden, um möglichst viele der Bestandsbäume erhalten zu können.
Für die alte Eiche im zentralen Bereich des geplanten Wohngebiets soll ein Gutachten zur Wirtschaftlichkeit der Erhaltung erstellt werden; durch die Lage im Bereich der Tiefgarage ist die Vitalität der Eiche langfristig vermutlich nicht gesichert. Im Falle einer Fällung muss eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 3:1 in hoher Qualität und bereits hoher Dimension (Stammdurchmesser) umgesetzt werden.
Der Bebauungsplanvorentwurf soll dem Stadtrat im Oktober 2023 zum Aufstellungsbeschluss vorgestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Deckungsvorschlag
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6. Nutzungsänderung landwirtsch. Saisonarbeiterunterkunft in Hotelmitarbeiterunterkunft, Kellereiweg
Gremium
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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28.09.2023
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Das betreffende Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Das ursprünglich i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegierte Vorhaben soll nun einer sonstigen Nutzung dienen. Es werden keine baulichen Veränderungen vorgenommen, sondern lediglich der Benutzerkreis der Bewohner geändert.
Fachliche Bewertung
Es handelt sich um ein Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB, welches zulässig ist, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.
Bei dem Vorhaben handelt es sich zusätzlich um ein teilprivilegiertes Vorhaben i.S.d. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB, sodass die öffentlichen Belange „Darstellungen des Flächennutzungsplans oder eines Landschaftsplans, die Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft oder die Befürchtung der Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung“ nicht entgegengehalten werden können.
Gem. § 35 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist das Vorhaben zulässig.
Durch das Vorhaben werden keine zu berücksichtigende öffentliche Belange i.S.d. § 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt und die Erschließung ist bereits gesichert.
Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB sind erfüllt, die Verpflichtungserklärung gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g) BauGB, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen, wurde vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Genehmigung des Vorhabens gem. § 35 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download 2023-09_Krasniqi_Anhang-BV_Redacted.pdf
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7. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt
Anfrage von Stadtrat K r ü h n :
- In der Zeitung stand, dass die Stadt nicht bei dem Tag des öffentlichen Denkmals teilnimmt. Seine Frage ist nun, ob im nächsten Jahr wieder teilgenommen wird und warum nicht an die heimischen Vereine herangetreten wurde.
Herr K o s c h k a gibt an, dass die untere Denkmalschutzbehörde leider sehr ausgelastet ist und man derzeit noch nicht sagen könne, ob die Stadt Lindau bei dem nächsten Tag des öffentlichen Denkmals dabei sein wird, da es ein organisatorischer Aufwand ist.
Oberbürgermeisterin Frau Dr. A l f o n s schlägt vor, dass sich Stadtrat K r ü h n und Herr K o s c h k a sich zusammen schließen, wenn es in die Organisationphase geht und an die Lindauer Vereine herantreten, ob diese bereit wären zu unterstützen.
Es gibt keine weiteren Anfragen und Oberbürgermeisterin Frau Dr. A l f o n s schließt die öffentliche Sitzung um 18.23 Uhr und wünscht der Presse, sowie den Zuschauern einen angenehmen Abend.
Datenstand vom 21.02.2024 08:13 Uhr