Datum: 05.10.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Seminarraum der GTL
Gremium: Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau
Körperschaft: Stadt Lindau
Öffentliche Sitzung, 17:03 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:21 Uhr bis 19:46 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Werkausschusses GTL
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05.10.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s eröffnet die 4. Öffentliche Sitzung des Werkausschusses der Garten und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) 2023 und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Sie begrüßt die Mitglieder des Gremiums, die Vertreter der Verwaltung, die Zuhörer sowie die Vertreter der Presse.
Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben. Die Tagesordnung gilt somit als genehmigt.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Werkausschusses GTL
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05.10.2023
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ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt
Keine Bekanntgaben
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3. Festsetzung kalkulatorischer Zinssatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Werkausschusses GTL
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05.10.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 KommHV ist für kostenrechnende Einrichtungen in der Betriebskostenabrechnung eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals zu berücksichtigen.
Der Zinssatz sollte sich an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren (VV Nr. 6 zu § 12 KommHV).
Fachliche Bewertung
Zur Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes werden von der GTL der Durchschnitt der Umlaufrenditen der letzten 10 Jahre herangezogen, die von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht werden.
Auf Grundlage der Berechnungen der Umlaufrendite von 2013-2022 ergibt sich ein Zinssatz in Höhe von 0,500 %.
Der Durchschnittszinssatz des Darlehensportfolios der GTL betrug zum 20.09.2023 2,438 %.
Der daraus errechnete Mittelwert beträgt 1,469 %.
Vor diesem Hintergrund wird ab dem Wirtschaftsjahr 2023 ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 1,50 % (gleich wie in 2022) vorgeschlagen.
Kalkulatorische Zinssätze seit 2011:
2011 5,00 %
2012 4,75 %
2013 4,75 %
2014 4,25 %
2015 4,00 %
2016 3,25 %
2017 3,25 %
2018 3,00 %
2019 2,00 %
2020 1,50 %
2021 1,00 %
2022 1,50 %
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Stadtrat F e h r e r wundert sich, dass die Zinsen nicht höher sind, da es in den letzten Monaten mehrere Zinserhöhungen gab.
Berichterstatter L a u erklärt, dass für die Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes 2023 die Zinssätze bis zum Jahr 2022 herangezogen werden.
Beschluss
Der Werkausschuss beschließt für die GTL den kalkulatorischen Zinssatz für das betriebsnotwendige Kapital ab dem 01.01.2023 auf 1,50 % festzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Klärwerk 2040 - Übernahme der Klärschlammtrocknungsanlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Werkausschusses GTL
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05.10.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
In der Werkausschusssitzung vom 08.05.2023 wurde die Werkleitung der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) mit der Beauftragung von Planungsleistungen für das Heizungssystem der Kläranlage und zur Aufnahme der Verhandlungen über die Übernahme der Hackschnitzelheizung ermächtigt. Hintergrund sind die Ergebnisse der Energiestudie der Kläranlage aus dem Jahr 2022, die eine übergreifende Betrachtung aller Energieströme auf der Kläranlage zur effizienteren und nachhaltigeren Energieproduktion und –verwertung nahe legt.
Die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf die Klärschlammtrocknung geben Anlass, die Verantwortlichkeiten und Besitzverhältnisse zu überdenken. Im Sommer 2023 traten aufgrund einer defekten Abluftreinigung massive Geruchsbelästigungen durch die Klärschlamm-trocknung auf, was zu einer weitgehenden Stilllegung der Anlage geführt hat. Das Landratsamt Lindau hat die GTL als Grundstückseigentümer aufgefordert die Probleme des Betreibers aus dem Weg zu räumen. Das bedeutet, dass die GTL die Verantwortung trägt, aber keinerlei Durchgriff auf den Betrieb der Anlage hat, weil die Anlage dem Betreiber gehört. Jeder Betreiberfehler kann sich direkt auf die Kläranlage auswirken.
Die Begutachtung des Biofilters durch das ISWA Institut Stuttgart und die Firma BUB (Braunschweiger Umwelt-Biotechnik GmbH) machen klar, dass die Abluftbehandlung bei 100% Auslastung der Trocknungsanlage nicht groß genug dimensioniert ist und somit Nachbesserungsbedarf besteht. Der Betreiber hat bereits in den letzten beiden Jahren innerhalb des Pilotbetriebs in die Optimierung der Anlage investiert und signalisiert Engpässe in der weiteren Finanzierung von Anpassungen und des Betriebs. Das bringt Probleme für die Entsorgungssicherheit und die damit verbundenen Kosten für die Klärschlammentsorgung der Kläranlage mit sich.
Die Abteilung GT-Abwasser strebt deshalb eine Übernahme der Trocknungsanlage und damit eine klare Regelung der Verantwortung für den Betrieb der Anlage an. Die bisherigen Erfahrungen mit der Anlage zeigen, dass die entsprechenden Klärschlammmengen mit dieser Anlage getrocknet werden können, was zu Einsparungen bei der Entsorgung beiträgt und unter Umständen langfristig für weitere Entwicklung im Bereich Erneuerbare Energien dienlich sein kann.
Fachliche Bewertung
Der Betreiber gibt an, für den Bau der Trocknungsanlage inklusive der Hackschnitzelheizung insgesamt eine Investition von rund 1,7 Mio. € brutto getätigt zu haben. Die vereinbarte Vertragslaufzeit lag bei 10 Jahren, so dass heute, nach zwei Jahren Betrieb eine Amortisationszeit von 8 Jahren und ein Kapitalzins von 3,0 % bei der Kaufpreisberechnung anzusetzen ist.
Im derzeitigen Angebot des Betreibers wurden die bisherige Nutzungsdauer sowie Abschläge für anstehende Investitionen (Abluftbehandlung) bereits berücksichtigt. Daraus ergibt sich eine Angebotssumme für den Erwerb der Anlage in Höhe von 1,15 Mio. € brutto. Für die Nachrüstung der notwendigen Abluftbehandlung sind Kosten in Höhe von rund 150.000 € brutto anzusetzen. Der bestehende Kreditrahmen vom Betreiber in Höhe von 609.201,90 € könnte zu einem Zinssatz in Höhe von 1,4 % übernommen werden, so dass fast die Hälfte der Investition zu sehr guten Konditionen getätigt werden könnte.
Die laufenden Betriebskosten, die bisher schon von der Abteilung GT-Abwasser getragen werden, fallen für Hackschnitzel (Wärmebereitstellung) und Strom (Beschickung der Anlage, Wendetechnik, Trockenschlammaustrag, Gebläse Abluft), sowie die finale Entsorgung des Klärschlammgranulats an. Tritt die GTL als Betreiber auf, kommen zusätzliche Kosten für Instandhaltung und Wartung, sowie Versicherung zu den bisherigen Kosten hinzu.
In der Zusammenschau ergeben bei den getroffenen Annahmen folgende Zahlen:
Anlagendaten
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Jahresmenge Filterkuchen
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3.400
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t/a
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Feststoffgehalt Filterkuchen
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25
|
%
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TR eff.
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850
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t/a
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Endfeststoffgehalt
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92
|
%
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Klärschlamm mit Endfeststoffgehalt
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924
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t/a
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Wassermenge total
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|
2.550
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t/a
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Zu verdampfende Wassermenge
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2.476
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t/a
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Spez. Verdampfungsleistung
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20,00
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t/(m²*a)
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Erf. Trocknungsfläche
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248
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m²
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Energie
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Erforderliche Thermische Gesamtenergie
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2.327.522
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kWh/a
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Erforderliche th. Energie pro 1/t Wasser
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940
|
kWh
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Erforderliche el. Energie pro 1/t Wasser
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45
|
kWh
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elektrische Energie
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111.424
|
kWh/a
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Thermische Anschlussleistung Mittel
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548
|
kW
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Thermische Leistung
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2.212
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W/m²
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Anlagekosten
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Anlagekosten, komplett, inkl. Steuerung und Investition in Abluft
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1.300.000
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EUR
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Amortisationszeit
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|
8
|
a
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Kapitalzinsen
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3,0
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%
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Total Anlagenkosten (inkl. Amortisation):
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185.193
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EUR/a
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Betriebskosten
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Stundenlohnkosten
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40,00
|
/h
|
Spez. Arbeitsaufwand
|
|
0,3
|
h/d
|
Arbeitsaufwand (300 d/a)
|
|
3.600
|
/a
|
Spez. Ersatzteilaufwand
|
|
2,0
|
%
|
Ersatzteilkosten
|
|
26.000
|
/a
|
jährliche Kosten thermische Energie
|
|
46.550
|
/a
|
jährliche Kosten elektrische Energie
|
|
61.283
|
/a
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Kosten für Abluftreinigung 3,5 €/t Schlamminput
|
|
11.900
|
/a
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Total Betriebs-/Energiekosten
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|
149.334
|
/a
|
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|
|
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Entsorgungskosten Filterkuchen (aktuell)
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|
|
Kosten pro t Filterkuchen
|
|
148,75
|
/t
|
Schlammmenge pro Jahr
|
|
3.400
|
t/a
|
Total pro Jahr
|
|
505.750
|
/a
|
|
|
|
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Entsorgungskosten Trockenschlamm
|
|
|
|
Kosten pro t Trockenschlamm
|
|
80,00
|
/t
|
Schlammmenge pro Jahr
|
|
924
|
t/a
|
Total pro Jahr
|
|
73.913
|
/a
|
|
|
|
|
Summe jährliche Kosten mit Trocknung
|
|
408.000
|
/a
|
Summe jährliche Kosten ohne Trocknung
|
|
505.750
|
/a
|
Differenz
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|
97.750
|
/a
|
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|
Spezifische Kosten ex KA mit Trocknung
|
|
120,00
|
/t
|
Spezifische Kosten ex KA ohne Trocknung
|
|
148,75
|
/t
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Einsparung im Lebenszyklus (8 Jahre)
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782.000
|
EUR
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Konservativ gerechnet amortisiert sich die Anschaffung der Klärschlammtrocknungsanlage innerhalb der begrenzten Laufzeit (8 Jahre), die Einsparung liegt pro Jahr bei ca. 75.000 € brutto.
In Hinblick auf die bessere Kontrolle über den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung ist mit einer längeren Laufzeit zu rechnen, so dass realistischer Weise mehr als eine Millionen Euro eingespart werden können. Die Einbindung der Klärschlammtrocknung in das allgemeine Energie- und Wärmesystem des Klärwerks verspricht weitere Synergieeffekte, wie auch schon die Energiestudie (aqua & waste aus 2022) aufgezeigt hat.
Für die Wartung der Trocknungsanlage und der Heizung, sowie die Lieferung der Hackschnitzel wären entsprechende Unternehmer kurzfristig zu binden.
Im Wirtschaftsplan 2023 sind Investitionen von insgesamt 8,65 Mio. € für die Abteilung GT-Abwasser berücksichtigt, wovon bisher rund 3,6 Mio. € verfügt wurden. Bis Jahresende sind noch Investitionen in Höhe von rund 3,2 Mio. € brutto zu erwarten, so dass ein „Jahresüberschuss“ wegen nicht getätigter / verzögerter Investitionen in Höhe von 1,85 Mio. € brutto zu erwarten ist. Die Investition in Höhe von 1,3 Mio. € brutto für den Kauf der Trocknungsanlage, sowie die Anpassung der Abluftbehandlung wären somit über den Wirtschaftsplan 2023 abgedeckt.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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|
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|
Diskussionsverlauf
Berichterstatterin D r. B u r g h a r d geht noch einmal auf das Geruchsproblem im Frühjahr ein, was durch den überlasteten Biofilter der Klärschlammtrocknungsanlage verursacht wurde. Sie erklärt kurz, welche Massnahmen sie durchgeführt haben, um das Problem zu beseitigen und welche Vorteile die GTL durch eine Übernahme der Trocknungsanlage von den externen Betreibern hätte.
Stadtrat B ü c h e l e fragt, ob die Gewährleistung greift, wenn die Anlage nicht optimal funktioniert.
Berichterstatterin D r. B u r g h a r d teilt mit, dass die Anlage in 2021 in Betrieb gegangen ist und damit die 2-jährige Gewährleistung abgelaufen ist. Aktuell läuft ein Verfahren gegen den Lieferanten des Biofilters, um den Mangel zu beheben. Wenn dies erfolgreich ist, gibt es eine Erstattung an die GTL.
Stadtrat M ü l l e r fragt, wie der getrocknete Schlamm weiter verwendet wird.
Berichterstatterin D r. B u r g h a r d informiert, dass aktuell die Verbrennung in einer Zementfabrik erfolgt, die den getrockneten Schlamm als CO2 abgabefreien Brennstoff einsetzen. Der Heizwert liegt in der Größenordnung von Braunkohle.
Stadtrat S t r a u ß stimmt Berichterstatterin D r. B u r g h a r d zu , dass es Vorteile hat die Anlage selber zu besitzen. Solange es einen Betreiber gibt, ist nicht garantiert, dass dieser auftretende Probleme ernsthaft löst. Geht die Anlage in das Vermögen der GTL werden Unstimmigkeiten schneller und gewissenhafter behoben.
Berichterstatterin D r. B u r g h a r d ergänzt, dass die Geruchsbelastung im Frühjahr sich sukzessive aufgebaut hat. Die Betreiberin wurde informiert, hat sich aber zurückgehalten, weil sie die Kosten gesehen hat.
Stadtrat R e i c h sieht anhand der Vorlage von Berichterstatterin D r. B u r g h a r d , dass die Anlage dieses Jahr noch innerhalb des Wirtschaftsplans finanzierbar ist. Aber wie sieht das nächstes Jahr aus.
Berichterstatterin D r. B u r g h a r d antwortet, dass sie die Kosten aller Anlagenteile ohnehin jedes Jahr neu im Wirtschaftsplan einstellen muss.
Stadtrat R e i c h sieht bei Erwerb der Anlage, dass die Technik länger, als die noch zu verbleibene Laufzeit erhalten bleibt und dadurch Kompetenz und Wissen bei GT-Abwasser aufgebaut wird. Er findet den Vorschlag, die Anlage zu erwerben, sehr positiv.
Beschluss
- Der Werkausschuss beschließt den Kauf der Klärschlammtrocknungsanlage bis zu einem Kaufpreis in Höhe von 1.150.000 € brutto.
Der Werkausschuss ermächtigt die Werkleitung, die Leistung für die Nachrüstung der Abluftbehandlung bis zu einer Höhe von maximal 200.000 € brutto zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Ersatzbeschaffung BHKW - Ermächtigung zur Vergabe
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Werkausschusses GTL
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05.10.2023
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
In der Werkausschusssitzung vom 29.09.2022 wurde die Neuanschaffung eines Blockheizkraftwerks (BHKW) für die Kläranlage beschlossen. Im vergangenen Jahr wurden die entsprechenden Planungen vorangetrieben, sowie die Ausschreibung vorbereitet und veröffentlicht. Das Konzept sieht für den künftigen Betrieb zwei BHKWs mit je 150 kW elektrischer Leistung vor, um das einzelne Aggregat in den meisten Zeiten im optimalen Betriebspunkt zu fahren. Die Auslegung des neuen BHKWs beläuft sich also auf 150 kW elektrisch, um das bestehende BHKW zu ergänzen. Eine redundante Auslegung ist erforderlich, um diesen wichtigen Anlagenteil effizient nutzen zu können und Verluste über die Gasfackel zu vermeiden. Das bestehende Aggregat wird weiter betrieben, um den Lebenszyklus auszunutzen, doch gleichzeitig wird die Anschaffung eines Ersatzaggregats vorangetrieben. So kann die Kläranlage mittelfristig zwei neue BHKW Anlagen redundant aber bei Bedarf auch ergänzend für höhere Leistungsabgaben betreiben. Bei einem vorzeitigen Ausfall der älteren Maschine würde zumindest das neue Aggregat die Energieversorgung eingeschränkt sicherstellen.
Fachliche Bewertung
Im Zuge der Planung wurden Vorgaben aus dem aktualisierten Explosionsschutzdokument (2023) der Kläranlage berücksichtigt, so dass beide BHKW Standorte mit einem Gassensor ausgestattet werden, die wiederum in der zentralen Gaswarnstation der Kläranlage angeschlossen werden und bei Bedarf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen auslösen. In diesem Zusammenhang stellte sich heraus, dass die bestehende, alte Gaswarnanlage bald vom Hersteller abgekündigt wird, so dass eine Erweiterung an dieser Stelle keinen Sinn mehr macht. In Abstimmung mit dem Planer wurden nun der Austausch der kompletten Gaswarnanlage, sowie die Anbindung der bestehenden Sensoren und die Beschaffung der fehlenden Sensoren in die Ausschreibung mit aufgenommen.
Weiterhin wurden die Kostenschätzungen noch einmal auf Basis der letzten Preisentwicklungen angepasst. Der Kostenrahmen für das BHKW inklusive der Gaswarnanlage beläuft sich nun auf insgesamt rund 600.000 € brutto. Wie anhand der Kostenschätzung zu erkennen ist, steigen die Kosten vom einen auf das andere Jahr sehr rapide an. Daher ist es unheimlich wichtig, dass die Modernisierung der Kläranlage weiter vorangetrieben wird und keine Zeit verloren geht.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Stadtrat S t r a u ß fragt nach, ob bei dieser Anlage diesmal wieder zusätzliche Kosten zu erwarten sind. Die letzte Anlage kostete plötzlich 70.000 € mehr.
Berichterstatterin D r. B u r g h a r d antwortet, dass dieses Budget zusätzliche Anlagengruppen wie die neue Gaswarnanlage und die Messung der Gasqualität berücksichtigt. Die vorhandene Gasreinigung wird weiter verwendet.
Stadtrat K a i s e r fragt nach, ob es sich hierbei um ein weiteres BHKW handelt, was zu dem bestehenden dazu kommt?
Berichterstatterin D r. B u r g h a r d bejaht die Frage. Ziel ist die Redundanz der Anlagen zu gewährleiten. Außerdem wird in den kommenden Jahren eine Steigerung der Gasproduktion angestrebt.
Beschluss
Der Werkausschuss ermächtigt die Werkleitung, die Vergabe für das Blockheizkraftwerk inkl. neuer zentraler Gaswarnanlage bis zu einer Wertgrenze in Höhe von 600.000 € brutto zu tätigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Bodensee Fahrradstraße (BA III + IV) - Baubeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Werkausschusses GTL
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05.10.2023
|
ö
|
beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Bodenseeradweg ist einer der beliebtesten Radwege Mitteleuropas. Mit ca. 273 Kilometer umrundet der Bodenseeradweg fast durchwegs in Ufernähe den gesamten Bodensee. Ziel dieses Vorhabens ist die Aufwertung von insgesamt 3,0 km innerstädtischer Straßen und die Einrichtung von sogenannten Fahrradstraßen.
Der 1. und 2. Bauabschnitt befinden sich aktuell in der baulichen Umsetzung sowie zeitlich und kostenmäßig annähernd im vorgesehenen Rahmen.
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 10.11.2022 den Planungsbeschluss für den 3. und 4. Bauabschnitt (Eichwaldstraße, Felix-Wankel-Straße und Fraunhoferstraße) gefasst. Darauf aufbauend wurde seitens der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) eine Planung erstellt, in der die Anforderungen weiterer Beteiligter und anliegender Nutzungen eingeflossen sind.
Fachliche Bewertung
Eine Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße. Sie soll die Attraktivität des Radverkehrs steigern und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr schaffen. In Fahrradstraßen können, wenn dies (wie vorliegend in Teilen beabsichtigt) durch Zusatzzeichen erlaubt ist, auch Kraftfahrzeuge fahren. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Durch die Markierung und Beschilderung wird die Besonderheit der Fahrradstraße für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar.
Das Projekt wird mit insgesamt 80 % auf die förderfähigen Kosten bezuschusst. Für die Stadt Lindau bietet die Förderzusage die einzigartige Möglichkeit, die beiden wichtigen Themen „Straßenerhaltung“ und „Radverkehrsförderung“ zu verbinden. Einerseits würde man den Radverkehr fördern, andererseits den Investitionsstau im Straßenbau reduzieren.
Planungsziele
Durch den Ausbau zu Fahrradstraßen soll die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessert werden. Zudem werden die Attraktivität und die Leistungsfähigkeit auf der wichtigsten Radhauptroute im Stadtgebiet gesteigert. Mit der attraktiven Straßenraumgestaltung werden das Mobilitätsangebot und die Aufenthaltsqualität für Radfahrer und Fußgänger deutlich verbessert und die baulichen Mängel im Straßenzustand behoben.
Beschreibung der Maßnahme
Gemeinsam mit dem Büro Besch & Partner aus Feldkirch haben die GTL in einem ersten Schritt die Planung verfeinert und erarbeiten derzeit auf dem Ergebnis dieses Entwurfes in Eigenleistung bauliche Lösungen. Die Belange und Anregungen der betroffenen Anlieger und weiterer Projektbeteiligter werden im Planungsprozess bewertet und fließen nach Möglichkeit in die laufende Planung ein. Besonderes Augenmerk gilt einer verträglichen Einbindung in den sensiblen Natur- und Landschaftsraum entlang des Wäsenparks, über weite Strecken innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes.
- Eichwaldstraße
Im Umfeld der Villa Leuchtenberg vom Anschluss Bahlsenbrücke her kommend ist die Führung der Fahrradstraße im Korridor der vorhandenen Straßenführung vorgesehen. Der nordostseitige Gehweg soll verbreitert und in durchlässiger Bauweise hergestellt werden. Der Zugangsbereich Horst-Stern-Ufer als auch die Kreuzungssituation sollen baulich und durch Markierungen kenntlich gemacht werden.
Entlang des bereits ausgebauten Bereichs vor der Villa Leuchtenberg soll die Fahrradstraße auf dem Bestand geführt und durch Markierungen ergänzt werden. Ab dem seinerzeitigen Ausbauende ist vorgesehen den nordöstlichen Gehweg an den seeseitigen Rand der Fahrradstraße zu verlegen und die Oberflächenneigung anzupassen um die Verkehrsflächen zuverlässig entwässern zu können.
Durch die südwestseitige Anordnung des Gehweges können die fußläufigen Anknüpfungspunkte an den Wäsen ausreichend angebunden werden.
Am Ende der Eichwaldstraße ist geplant den motorisierten Individualverkehr (MIV) mit einer neuen Verkehrsführung über den Parkplatz in Richtung Felix-Wankel-Straße anzubinden. Hierdurch kann der Parkplatz wartungsärmer und effektiver gestaltet werden. Die Fahrradstraße kann zukünftig gegenüber dieser Anbindung bevorrechtigt und die Einmündungssituation übersichtlich gestaltet werden. Als Gesamtbreite wird 5,50m Fahrradstraße (inkl. MIV) zuzüglich einem 2,00m breiten baulich abgesetzten Gehweg angenommen. Die Längsparkplätze sollen in diesem Zuge gänzlich aufgelöst werden.
- Felix-Wankel-Straße
Hier soll die Fahrradstraße als gemeinsamer Geh- und Radweg mit zukünftig 5,00 m Nutzbreite fortgeführt werden. Aufgrund des Baumbestandes und dem gegenüberliegenden Landschaftsschutzgebiet könnten größere Ausbaubreiten nur unter massiven Eingriffen umgesetzt werden. Da jedoch der MIV bis zur Einmündung Felix-Wankel-Gebäude / Obrist zahlenmäßig zu vernachlässigen ist und ab hier in östlicher Richtung wie im Bestand unterbunden werden soll, wird dies seitens der GTL als ausreichend betrachtet.
- Fraunhofer Straße
Im Übergang zur bzw. entlang der Fraunhoferstraße soll der durch die Nutzungen Campingplatz, Kleingartenanlage, Hafen, Tierheim bedingte motorisierte Erschließungsverkehr bzw. der ruhende Verkehr neu geordnet werden. Hierdurch sollen Beeinträchtigungen und Gefährdungen für den vorherrschenden nicht motorisierten Verkehr minimiert werden.
Als Nutzbreite sind für diesen Abschnitt 5,00 m bis unmittelbar vor der Leiblachbrücke zur gemeinsamen Nutzung vorgesehen.
Projektablauf/ -beteiligte
Im Planungsprozess eingebunden waren und werden neben den Anliegern und der Unteren Naturschutzbehörde auch die anderen Fachabteilungen der GTL, die Feuerwehr, die Polizei, die Straßenverkehrsbehörde, die Stadtwerke Lindau, die Liegenschaftsabteilung, der Mobilitätsbeauftragte sowie die Stadtplanung. Mit den nun vorliegenden Entwürfen können aus Sicht der GTL die geplanten Ziele und die Forderungen aller am Projekt Beteiligten erreicht werden.
Nach dem Baubeschluss durch den Stadtrat sollen noch ausstehende Genehmigungen eingeholt und daraufhin die Ausführungsplanung erstellt sowie die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet und veröffentlicht werden. Je nach Witterung soll dann im Frühjahr 2024 mit der Maßnahme begonnen werden. Eine Fertigstellung wird bis Herbst 2024 angestrebt.
Kosten und Finanzierung
Nach aktueller Kostenermittlung wird von Projektkosten in Höhe von rund 1.600.000 € brutto ausgegangen. Die erforderlichen Mittel werden im Vermögenshaushalt 2024 eingeplant.
Zusammenfassung / Fazit
Durch die bauliche Umgestaltung wird eine erhebliche Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und der Verkehrssicherheit erzielt und ein wichtiger Beitrag zur Mobilitätswende erbracht.
Aus Sicht der GTL ist die Umsetzung dieser Maßnahmen zwingend weiterzuverfolgen, da ansonsten bisher umgesetzte Bauabschnitte in alleiniger Finanzierung durch die Stadt Lindau abgewickelt und bereits ausgezahlte Fördermittel zurückgeführt werden müssen.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Stadtrat M ü l l e r hätte gerne einen Plan gesehen, damit er sich die Maßnahme besser vorstellen kann.
Berichterstatter D i e t r i c h stellt den Sachverhalt entsprechend der Präsentation vor. Er erklärt die Bauabschnitte III und IV und wo die Fahrradstraße zukünftig entlang laufen wird.
Stadtrat F e h r e r fragt bei Folie 19, wieso der Verlauf der Straße so kompliziert ist.
Berichterstatter D i e t r i c h antwortet, dass bei der gewünschten Bevorrechtigung des Radverkehrs entlang der Fahrradstraße der über die Bahnschranke kommende Verkehr warten müsste. Hierdurch entsteht eine Rückstaugefahr die von der Deutschen Bahn grundsätzlich abgelehnt wird. Ähnlich verhält es sich im Bereich BÜ Innerer Siedlerweg.
Stadtrat M ü l l e r fragt nach, ob die gelb eingezeichnete Linie ein gemeinsamer Geh- und Radweg ist. Und wenn ja, würde das bedeuten, dass die Fahrradstraße breiter gebaut wird. Er findet eine gemeinsame Wegführung von Fußgängern und Radfahrern nicht vorteilhaft. Der Gehweg entlang der Villa Leuchtenberg macht Sinn, aber danach kann der Fußgängerweg vernachlässigt werden, da ein Gehweg zum See führt, der von den Fußgängern hauptsächlich genutzt wird.
Berichterstatter D i e t r i c h erklärt anhand Folie19 der Präsentation, dass Geh- und Radweg getrennt sind, aber nicht durch einen Grünstreifen sondern durch Wahrnehmungsmarkierungen. Er bestätigt, dass der Fußgängerfluss in den Wäsen zum See abbiegt, was bedeutet, dass der Fußgänger im Verlauf der Straße Richtung Osten eher untergeordnet ist.
Stadtrat H ü b l e r möchte gerne wissen, wem die Grundstücke ab dem Felix-Wankel-Gebäude gehören. Aktuell sei die Verkehrsführung etwas ungünstig. Für Fußgänger und Fahrradfahrer ist der Weg zu eng. Er findet, dass hier ein separater Fußweg hingehört. Außerdem ist er gegen die Lösung die Stellplätze für Autos zu reduzieren. Der Parkplatz wurde damals eingeführt, damit nicht mehr entlang der Straße geparkt wird. Obendrein sollte der Kostenaspekt bei dieser Lösung nicht ignoriert werden.
Stadtrat H ü b l e r könnte sich eine Netzdurchtrennung vorstellen. Dann würde diese Straße nur noch von den Anwohnern genutzt werden und nicht mehr als Schleichweg für Autofahrer. Damit wäre diese Planung Im Bereich des Parkplatz Wäsen auch nicht mehr nötig.
Stadtrat S t r a u ß findet ebenfalls eine Netzdurchtrennung vernünftig, da der Durchfahrtsverkehr dadurch entfällt und auch die Ladestraße nicht mehr als Schleichweg genutzt wird. Ansonsten lobt er die Planung, da diese gut durchdacht ist. Deshalb sollten die Stadträte bei der Planung auch nicht zu viel eingreifen, sondern diese den Fachleuten überlassen. Stadtrat S t r a u ß sieht eher bei der Frauenhofer Straße, die zwischen Campingplatz und Landesgrenze liegt, ein größeres Problem. Durch die vielen Fahrradfahrer kommen die Schrebergartenbesitzer kaum aus ihren Gärten raus, ohne umgefahren zu werden. Hier wäre es sinnvoll den Radweg zu verbreitern, wenn es möglich ist.
Berichterstatter D i e t r i c h erklärt die Eigentumsverhältnisse. Südlich der Straße gehören die Grundstücke dem Land Bayern und nördlich vom Radweg der Stadt Lindau. Aber es ist alles Landschaftsschutzgebiet. Es gab bereits Verhandlungen, aber ohne Erfolg.
Werkleiter H u m m l e r ergänzt, dass aus rein rechtlicher Sicht nicht die Bestimmungen übertreten werden dürfen.
Berichterstatter D i e t r i c h verweist noch einmal darauf, dass es bei dieser Sitzung darum geht eine Entscheidung zu fällen, um weiter voran zu kommen.
Berichterstatter D i e t r i c h erklärt, dass die Ausbaubreite in der Felix-Wankel-Straße – fünf Meter beträgt, aber die Themen Landschaftsschutz-gebiet und Bäume eine Einschränkung darstellen und die mögliche Ausbaubreite begrenzen.
Berichterstatter D i e t r i c h geht in seiner Präsentation auf den anliegenden Campingplatz ein, der durch Rangieren der Campingwagen und Rücksichtslosigkeit der Radler eine weitere Herausforderung darstellt. Hinzu kommt der durch den Bahnübergang verursachte Rückstau.
Stadtrat B ü c h e l e findet die Planung gut durchdacht. Bis auf einige Punkte. Durch den Wegfall der Parkplätze beim Campingplatz fallen die Parkgebühren weg. Wenn die Parkplätze in den Campingplatz reinverlegt werden, fehlen dort wiederrum Plätze, was zu Verdiensteinbußen führt.
Berichterstatter D i e t r i c h weist darauf hin, dass der Campingplatz ursächlich für die Konflikte sei. Die Verdiensteinbußen seien eine Sache, aber wenn ein Unfall passiert, ist das wesentlich schlimmer. Auch die Polizei beäugt die Situation kritisch.
Für Berichterstatter D i e t r i c h hat das Sicherheitsthema eindeutig Vorrang. Daher sei zu prüfen inwieweit die Kurzzeitstellfläche die Wohnmobile innerhalb des Campingplatzgeländes untergebracht werden kann.
Stadtrat B ü c h e l e harkt nach, ob die im Plan dargestellten PKW-Stellplätze dann kostenpflichtig seien.
Berichterstatter D i e t r i c h antwortet, dass diese der Kompensation entfallender Stellplätze im Bereich der Kleingartenanlage vorzubehalten seien.
Stadtrat R e i c h hat drei Fragen. Erstens möchte er wissen, ob bei der Umfahrung der PKW bevorrechtigt ist, obwohl es eine Fahrradstraße ist.
Werkleiter H u m m l e r antwortet, dass das eben nicht der Fall ist.
Stadtrat R e i c h findet, dass dadurch der falsche Anreiz gesetzt wird. Eigentlich wollte man mehr Ruhe reinbringen, aber durch den PKW Anteil wird wieder eine Unruhe geschaffen.
Die zweite Frage von Stadtrat R e i c h betrifft den Geh- und Radweg. Es sollte versucht werden einen Meter zu gewinnen und er stimmt in dem Fall Stadtrat H ü b l e r zu, dass diese Lösung einen Mehrwert bringt.
Und drittens, ob dem Bürger kommuniziert wird, welchen Mehrwert und welche Probleme es gibt.
Stadtrat R u n d e l hat zwei Fragen. Erstens möchte sie wissen, ob schon Gespräche mit dem Campingplatz geführt worden sind und zweitens, ob es nicht besser wäre, ab September zu bauen, wenn die Touristenmassen weg sind.
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s informiert kurz, dass die Fragen gesammelt werden.
Stadtrat K a i s e r findet die Planung grundsätzlich gut und es ist erkennbar, dass mitgedacht wird. Die Lösung für den Bahnübergang Eichelwaldstraße begrüßt er, auch wenn die 50 Parkplätze, die damals genehmigt worden sind, stark umkämpft waren. Er kann sich eine Netztrennung als gute Lösung vorstellen, um die Schleichwegfahrer zu minimieren.
Aufgrund der Konflikte durch schnell fahrende Radfahrer und der Zugänge zu den Schrebergartenparzellen sei eine Anordnung der Zugänge von Norden her zu prüfen.
Stadtrat F r e i b e r g findet die Planung in Ordnung, aber trotzdem gibt es Rückfragen, wie bei der Fahrradstraße in Bad Schachen. Auf der einen Seite macht den Bürgern die Planung der Straße Sorgen, in der Fußgänger und Radfahrer diese zusammen benutzen.
Und was die Maßnahme angeht, stellt sich die Frage, ob in einer Haushaltkonsolidierung eine realistische Chance besteht, die Baumaßnahmen bis 2024 zu beenden. Stadtrat F r e i b e r g sieht keine realistische Chance und schlägt vor das Projekt auf 2-3 Jahre zu schieben.
Stadtrat N ü b e r l i n findet den Plan auf der einen Seite gut durchdacht, aber nichts destotrotz werden Parkplätze benötigt.
Stadtrat R e i c h differenziert noch einmal zwischen keiner Netzunterbrechung, wo in dem Fall über eine Umgehung der Straße nachgedacht werden kann. Sollte es aber zu einer Netzunterbrechung kommen, ist die Parkplatzsituation entschärft. Wichtig ist aus seiner Sicht, dass Parkplätze zu Verfügung stehen.
Stadtrat R e i c h findet es sinnvoll, die Gärten weiter hinten noch mit in das Parkplatz- und Campingthema einzubeziehen, um aufeinander zuzugehen und nicht gegeneinander zu arbeiten. Interessant wäre es auch zu wissen, wieviel Leute dort regelmäßig langfahren. Ansonsten sieht er den Bodenseeradweg als eine gute Investition für die Zukunft.
Stadtrat H ü b l e r geht noch einmal auf das Thema Campingplatz ein. Er findet es gut, die Parkplätze nach vorne zu bringen. Die Wohnmobile brauchen hingegen eine andere Lösung. Er stimmt zu, dass der Zeltplatz gut angenommen wird.
Stadtrat H ü b l e r beantragt eine Netzdurchtrennung zu machen.
Stadtrat M ü l l e r findet, dass es so geregelt werden sollte, dass nur die Wohnmobilfahrer warten, um auf dem Campingplatz zu kommen.
Den Parkplatz am Wäsen sieht er auch stark frequentiert und findet eine Umfahrung unnötig.
Stadtrat M ü l l e r stellt den Antrag, dass die Umfahrung rausfällt.
Bürgermeister H o t z hat kein gutes Gefühl, wenn die Parkplätze am Campingplatz weggenommen werden. Sollten diese aber ersetzt werden, kann er damit leben. Er hält es für ungeschickt jetzt Anträge zu formulieren. Anregungen wären konstruktiver. Vielleicht kann man z.B. den Campingplatz größer machen, weil er gut genutzt wird.
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s stimmt zu, dass in dieser Sitzung keine Anträge durchgehauen werden sollten, sondern dass Tendenzen und Anregungen mitgenommen werden.
Werkleiter H u m m l e r geht nun auf die gestellten Fragen der Stadträte ein. Es werden alle Punkte in die Dezembersitzung mitgenommen. Die entfallenden Parkplätze in den Wäsen seinen zu vernachlässigen, da lediglich die Erschließungstrasse verschoben wird. Die Netzdurchtrennung wird planerisch überprüft und in der nächsten Werkausschusssitzung vorgestellt. Mit dem Campingplatz gab es bereits Gespräche, jedoch ohne Einigung. Aus Sicht der GTL sollte der Vorplatz bzw. Zufahrtsbereich als Eingangsplatz oder „Plaza“ besser gestaltet werden, was gleichzeitig positive Auswirkungen auf die Aufenthaltsqualität und das Umfeld der Gastronomie hätte.
Die Grundstücke neben der Felix-Wankel-Straße sind Landschaftsschutzgebiet. Für den Bodenseeradweg reicht eine Breite von 5m, daher ist es nicht notwendig diesen zu verbreitern. Eine Bürgerinfo ist vorgesehen.
Werkleiter H u m m l e r würde auch lieber im Winter bauen, aber das ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Z.B. sind die Asphaltwerke von Dezember bis März geschlossen. Die Bauarbeiten würden so auf 4-5 Monate reduziert werden. Zudem gibt der Förderbescheid vor, dass die Straße bis Ende 2024 fertiggestellt werden muss. Das hängt mit dem Haushalt der Bundesregierung zusammen. Der Förderer behält sich vor die Förderung zurück zu ziehen, falls nicht in dem geplanten Zeitrahmen gebaut wird. Sollte die Förderung wegfallen, kostet es der Stadt mehr, als wenn wir weiterbauen.
Für Werkleiter H u m m l e r geht es darum, die Zustimmung des Werkausschusses zu bekommen. Es sollte Vertrauen da sein, dass die GTL die Durchführung fachlich gut durchführt. Werkleiter H u m m l e r nimmt die Punkte noch einmal mit.
Stadtrat M ü l l e r bittet um die Zusendung der Pläne.
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s teilt mit, dass nicht jetzt über die Netzabtrennung abgestimmt wird, sondern dass das Thema in die nächste Werkausschusssitzung mitgenommen wird. Die ganzen Themen sollen beim nächsten Mal in Zusammenhang betrachtet werden um dann gesamtheitlich abstimmen zu können.
Stadtrat M ü l l e r fragt was eine Netzdurchtrennung ist.
Werkleiter H u m m l e r erklärt, dass bei einer Netzdurchtrennung der motorisierte Individualverkehr unterbunden werde. Lediglich Rettungsdienste sollen durchfahren können. Dies wird durch bauliche Einrichtungen gewährleistet.
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7. Maßnahmen aus Nahmobilitätskonzept (GRW Bregenzer Straße) - Baubeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Werkausschusses GTL
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05.10.2023
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Eine weitere wichtige Maßnahme auf dem Weg zu einem durchgängigen Radhauptroutennetz für Lindau, wie es im Nahmobilitätskonzept entwickelt und festgelegt wurde, ist die Maßnahme M45 - Ausbau des heutigen Gehwegs zu einem leistungsfähigen, attraktiven und für Radfahrer bevorrechtigten Geh- und Radweg.
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 10.11.2022 den Planungsbeschluss zum Bau eines Geh- und Radweges Bereich zwischen Binsenweg und Autopartners gefasst und die Werkleitung beauftragt, auf Basis des vorgestellten Konzeptes die weiteren Planungsschritte durchzuführen.
Darauf aufbauend wurde seitens der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) eine Planung erstellt, in der die Anforderungen weiterer Beteiligter und anliegender Nutzungen eingeflossen sind.
Fachliche Bewertung
Durch den Ausbau des vorhandenen Gehweges zu einem gemeinsamen Geh- und Radweg mit ausreichender Breite soll in diesem Bereich eine attraktive und effektive Radwegeverbindung und Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessert werden.
Gemeinsam mit dem Büro Besch & Partner aus Feldkirch haben die GTL in einem ersten Schritt die Planung verfeinert und erarbeiten derzeit auf dem Ergebnis dieses Entwurfes in Eigenleistung bauliche Lösungen. Die Belange und Anregungen der betroffenen Anlieger und weiterer Projektbeteiligter werden im Planungsprozess bewertet und fließen nach Möglichkeit in die laufende Planung ein. Besonderes Augenmerk gilt dabei einer verträglichen Einbindung verschiedener Querungssituationen in anliegende Grundstücke sowie Straßen.
Projektablauf/ -beteiligte
Im Planungsprozess eingebunden waren und werden neben den Anliegern auch die anderen Fachabteilungen der GTL, die Feuerwehr, die Polizei, die Straßenverkehrsbehörde, die Stadtwerke Lindau, die Liegenschaftsabteilung, der Mobilitätsbeauftragte sowie die Stadtplanung. Mit dem Staatlichen Bauamt Kempten (StBaKe) werden maßgebliche Randbedingungen und Schnittstellen definiert. Mit den nun vorliegenden Entwürfen können aus Sicht der GTL die geplanten Ziele und die Forderungen aller am Projekt Beteiligten erreicht werden.
Nach dem Baubeschluss durch den Werkausschuss sollen im Frühjahr 2024 die Ausführungsplanung erstellt sowie die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet und veröffentlicht werden. Je nach Witterung sollen dann im Herbst 2024 mit der Maßnahme begonnen werden. Eine Fertigstellung wird bis Jahresmitte 2025 angestrebt. Es ist vorgesehen die Arbeiten nach Möglichkeit im Zuge von Deckensanierungsarbeiten durch das StBaKe, welche für 2025 vorgesehen sind umzusetzen.
Kosten und Finanzierung
Nach aktueller Kostenermittlung wird von Projektkosten in Höhe von rund 750.000 € brutto ausgegangen. Seitens des StBaKe wurde eine anteilige Finanzierung zu 50% in Aussicht gestellt. Der zu erwartende Eigenanteil der Stadt Lindau an den Erstellungskosten liegt demnach bei 375.000 € brutto. Die erforderlichen Mittel werden im Vermögenshaushalt 2024 eingeplant. In der weiteren Planung werden mögliche Förderungen geprüft, welche nach Aussage durch das StBaKe derzeit bei bis zu 75% des Eigenanteils liegen dürften.
Zusammenfassung / Fazit
Durch die bauliche Umgestaltung wird eine erhebliche Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und der Verkehrssicherheit erzielt und ein wichtiger Beitrag zur Mobilitätswende erbracht.
Aus Sicht der GTL ist die Umsetzung dieser Maßnahmen angesichts der in Aussicht gestellten Beteiligung Dritter und guter Förderbedingungen dringend angeraten.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Stadtrat S t r a u ß beschreibt den Fahrradweg, als den gefährlichsten im Stadtgebiet und hofft, dass in der heutigen Werkausschusssitzung der Baubeschluss gefasst wird.
Stadtrat F r e i b e r g weist darauf hin, dass alle Stadträte über die finanzielle Lage des Haushalts Bescheid wissen. Der Bau des Geh- und Radweges kann zwar beschlossen werden, aber macht es Sinn, wenn die Maßnahme im Finanzausschuss wieder gestrichen wird.
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s antwortet, dass der Finanzausschuss auch etwas entlastet werden muss.
Stadtrat M ü l l e r ist der Meinung, dass parallel dazu eine Fahrradstraße gebaut wird, wo die Fahrradfahrer langfahren können. Er ist dafür den Beschluss zurück zu stellen.
Stadtrat K a i s e r merkt an, dass das Staatliche Bauamt Kempten die Sanierung der Straße in Verbindung mit dem Geh- und Radweg machen möchte. Der Radfahrweg bis zum Binsenweg ist gut gelungen. Die restliche Straße sieht er als gefährlich.
Berichterstatter D i e t r i c h weist darauf hin, dass der Radweg stark frequentiert wird, und für die Sanierung eine Förderung bis zu 75% möglich ist.
Stadtrat H ü b l e r äußert die Bedenken, wenn heute zugestimmt wird und der Finanzausschuss sich aber dagegen ausspricht, wurde drei Monate umsonst gearbeitet.
Berichterstatter D i e t r i c h erklärt, dass der Eigenteil für die Stadt am Ende bei rund 100.000 € liegt (je nach Kostenentwicklung).
Werkleiter H u m m l e r ergänzt, dass es eine Verpflichtungsermächtigung für diese Maßnahme gibt. Man ist von höherer Summe ausgegangen. Der Werkausschuss hat durch den Planungsbeschluss indirekt schon ja gesagt. Und man darf den Unterhalt der Straße nicht vergessen. In etwa acht Jahren ist der Betrag von 100.000 € aufgefressen und der Weg ist immer noch schlecht.
Werkleiter H u m m l e r ist der Meinung, dass der Radweg dringend saniert werden muss, da er von vielen Radfahrer morgens vom Bahnhof zur Arbeitsstelle genutzt wird. Aber natürlich darf die Haushaltslage nicht ignoriert werden.
Stadtrat R e i c h bedankt sich bei Berichterstatter D i e t r i c h für die gute Ausarbeitung. Da in den letzten Jahren wenig gemacht wurde, ist es zu einem Sanierungsstau gekommen. Die Bürger haben wenig Verständnis dafür, wenn die Straße zweimal aufgerissen wird. Und außerdem hat das Gremium die Baumaßnahme beauftragt. Sein Vorschlag ist, heute zu zustimmen. Im Finanzausschuss kann immer noch dagegen gestimmt werden. Das Thema von vornherein auszuschließen sei der falsche Weg.
Bürgermeister H o t z hat festgestellt, dass der Weg viel genutzt wird, auch wenn er es vorher nicht gedacht hätte. Er findet es besser den Weg zeitnah zu finanzieren, als Zuschüsse für Lastfahrräder bereitzustellen, wovon nur wenige Bürger profitieren können. Nachdem die Summe 100.000 € nun klar ist, sollte nicht weiter darüber diskutiert werden.
Stadtrat S t r a u ß geht es mehr um die Sicherheit. Es wird immer gewollt, dass der Arbeitnehmer sicher auf dem Fahrrad zu seiner Arbeitsstelle kommt, aber es werden keine Wege dafür angeboten.
Stadtrat M ü l l e r teilt mit, dass er inzwischen seine Meinung geändert hat, aber noch zwei Fragen hat. Erstens wie sicher ist es, dass die Förderung 75% beträgt. Und zweitens wie werden die Gefahrenstellen durch den neuen Radweg bei Obi entschärft.
Werkleiter H u m m l e r erklärt, dass aktuell durch die Finanzierung eine Förderaussicht bis zu 75% besteht. Wenn die Maßnahmen aber zurückgestellt werden, ist es nicht sicher, ob dieses Angebot nächstes Jahr noch steht.
Berichterstatter D i e t r i c h geht auf die Thematik Querung und Einmündung ein, die bisher viel diskutiert wurde. Wo es möglich ist sei in der Planung ein ausreichend breiter Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Geh- und Radweg berücksichtigt. Im Bereich der Einmündungen sei jeweils eine PKW-Aufstelllänge zur Fahrbahn berücksichtigt, so dass Fahrzeuglenker dort warten können und Blickkontakt mit den bevorrechtigten Radfahrern aufnehmen können
Stadtrat H ü b l e r fragt, ob es hilfreich wäre getrennte zu- und Ausfahrten im Bereich des OBI-Geländes zu schaffen.
Werkleiter H u m m l e r antwortet, dass auf einem Privatgrundstück diese Verkehrsregelung nicht angeordnet werden kann. Es handelt sich um genehmigte Zu- und Ausfahrten. Bei Änderungen sei man daher auf das Entgegenkommen des Grundstückseigentümers angewiesen.
Stadtrat F r e i b e r g möchte gerne wissen, wie kurzfristig diese Förderung erreichbar ist.
Werkleiter H u m m l e r erklärt, dass der Antrag auf Förderung eingereicht wird, sobald die Planungen vorliegen. Bei Oberreitnau z.B. ging der Förderantrag innerhalb von zwei bis drei Monaten durch.
Stadtrat F r e i b e r g irritiert die Summe von 375.000 €.
Werkleiter H u m m l e r erklärt, dass es sich dabei um die Summe handelt die vorfinanziert wird und auch so im Haushalt bereit stehen muss. Nach Abschluss der Maßnahme können dann entsprechende Fördermittel vereinnahmt werden.
Stadtrat M ü l l e r hat Befürchtung, dass besonders die Pedelac Fahrer zu schnell fahren und fragt, ob es Möglichkeiten gibt die Geschwindigkeit zu reduzieren.
Berichterstatter D i e t r i c h erläutert, dass dies durch die klarere Bevorrechtigung der Radfahrer und bessere Regelungen an den Konfliktpunkten relativiert werde.
Beschluss
Der Werkausschuss beschließt den Bau des Geh- und Radweges vom Binsenweg bis zur Kreuzung bei Autopartners und empfiehlt dem Finanzausschuss die erforderlichen Mittel im Vermögenshaushalt 2024 zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Bauwerkserhaltungsmanagement - Sachstandsbericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Werkausschusses GTL
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05.10.2023
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.06.2020 die Werkleitung der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau damit beauftragt, ein Bauwerkserhaltungsmanagement aufzubauen. Das Erhaltungsmanagement ist die Basis für eine wirtschaftliche Erhaltung des Bauwerksbestands. Aufbauend auf den Ergebnissen der regelmäßig stattfindenden Brückenprüfungen werden die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen geplant, die Kosten geschätzt und der Zeitraum für die Maßnahmendurchführung vorgeschlagen. Durch die systematische Vorgehensweise wird der finanzielle Gesamtaufwand der Bauwerkserhaltung planbar.
Fachliche Bewertung
Ziel des Bauwerkserhaltungsmanagements
Die Ergebnisse der Brückenprüfungen aus dem Jahr 2022 wurden im Brückenzustandsbericht (siehe Anlage) zusammengestellt. Im Zustandsbericht wurden die notwendigen Maßnahmen ermittelt und die Sanierungskosten geschätzt. Die daraus resultierenden Maßnahmen wurden dann nach ihrer Dringlichkeit bewertet (umgehende, kurzfristige, mittelfristige, langfristige). Dadurch wird einerseits der notwendige Aufwand über mehrere Jahre planbar, zum anderen ergeben sich Gesamtkosten für den langfristigen Erhalt des Bauwerkbestands.
Beschreibung der kurzfristig notwendigen Maßnahmen
Größtenteils handelt sich bei den kurzfristigen Maßnahmen um die Ergänzung von fehlenden Sicherheitseinrichtungen. Außerdem müssen kleinere Abdichtungsarbeiten durchgeführt und Brückenbeläge erneuert werden, um die Dauerhaftigkeit der Bauwerke zu gewährleisten.
Projektablauf
Die aus dem Bauwerkserhaltungsmanagement resultierenden Maßnahmen werden teilweise an eine externe Fachfirma vergeben, teilweise aber auch GTL-intern umgesetzt werden. Die Ausführung erster Sofortmaßnahmen soll kurzfristig erfolgen. Die kurzfristig erforderlichen Maßnahmen sollten bis Ende 2025 folgen. Notwendige Sperrungen etc. werden direkt mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.
Die Beschlüsse zur Umsetzung der mittel- bis langfristigen Maßnahmen sowie zu größeren Einzelmaßnahmen sollen zu gegebener Zeit gefasst werden.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen an den aktuell betrachteten 37 Bauwerken stellen sich wie folgt dar:
- Sofortmaßnahmen (2023) ca. 24.000 € brutto
Kurzfristige Maßnahmen (2025) ca. 364.000 € brutto
Mittelfristige Maßnahmen (bis 2028) ca. 1.234.000 € brutto
Langfristige Maßnahmen (ab 2028) ca. 316.000 € brutto
Die Mittel für die Sofortmaßnahmen sind im Vermögenshaushalt 2023 der Stadt Lindau bereits berücksichtigt.
Zusammenfassung / Fazit
Wie an den Investitionskosten ersichtlich ist, besteht immer noch ein sehr hoher Sanierungsaufwand an den städtischen Ingenieurbauwerken. Um einer Vergrößerung des Sanierungsstaus vorzubeugen, sollten die notwendigen Haushaltsmittel jährlich im notwendigen Umfang zur Verfügung gestellt werden. Nur so kann der Sanierungsstau zielorientiert abgebaut und die städtische Infrastruktur langfristig erhalten werden.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Die Mitglieder des Werkausschusses verzichten auf einen Sachvortrag.
Keine Wortmeldung.
Beschluss
- Der Werkausschuss beschließt das Bauwerkserhaltungsmanagement.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss, für die Umsetzung der kurzfristigen Maßnahmen auf der Haushaltsstelle 63000.96200 „Brückensanierungen/ -erneuerungen“ 364.000 € im Vermögenshaushalt 2023 zu berücksichtigen, um die dringend notwendigen Maßnahmen an verschiedenen Brücken durchführen zu können.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss, die für die mittelfristigen und langfristigen Maßnahmen erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 1.550.000 € zur Erhaltung der Ingenieurbauwerke in die Finanzplanung der Folgejahre aufzunehmen.
Der Werkausschuss beschließt, das Bauwerk 0004 „Camping Zech“ und 00010a „Breite Straße“ zu erneuern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Hübler ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
Dokumente
Download GTL-2023-10-05-TOPÖ08-Bauwerkserhaltungsmanagement_Anlage.pdf
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9. Fahrradabstellanlagen Insel - Beschluss vom 25.03.2021 (mündl. Vortrag)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Werkausschusses GTL
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05.10.2023
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ö
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informativ
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9 |
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Werkleiter H u m m l e r stellt den Sachverhalt entsprechend der Präsentation vor.
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s weist darauf hin, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt nur darum geht, den Beschluss von 25.03.2021 aufzuheben.
Stadtrat R e i c h schlägt die Wiese südlich vom Finanzamt vor.
Werkleiter H u m m l e r teilt mit, wenn das Finanzamt zustimmt, dann können dort weitere Fahrradständer hinkommen. Weitere Fahrradständer sind bei der Werft geplant, aber das ist noch nicht final durchgeplant.
Stadtrat M ü l l e r fragt, ob eine der Alternativen beim Bahnhof ist und wo sind die Fahrradständer dann geplant.
Werkleiter H u m m l e r erklärt, dass die Kurzparkplätze beim Bayrischen Hof im Sommer für Fahrradständer genutzt werden sollen, um zur Spitzenentlastung beizutragen. Dieser Beschluss muss aber im Hauptausschuss gefasst werden, weil dadurch Stellplätze entfallen.
Beschluss
Der Werkausschuss hebt den Beschluss vom 25.03.2021 in Bezug auf die noch nicht umgesetzten Standorte für die Fahrradabstellanlagen auf der Insel auf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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10. Sturmereignis in Lindau vom 24. auf den 25.08.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Werkausschusses GTL
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05.10.2023
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Am 24.08.2023 zog ein heftiges Unwetter über die Stadt Lindau (B) hinweg und verursachte erhebliche Schäden. Zusammen mit mehreren Dienstleistern sowie mit Unterstützung der Feuerwehr und THW wurden die Sturmschäden mittlerweile weitestgehend beseitigt.
Nach aktuellen Erkenntnissen, sind etwa 70 Bäume umgestürzt, weitere 15 Bäume mussten vorsorglich gefällt werden. Des Weiteren sind zusätzlich 800 Bäume beschädigt worden. Die Schadensbilder reichen von Astbruch, Ausreißen der Kronensicherungen bis zu Anhebungen am Wurzelteller.
Darüber hinaus sind ebenfalls etliche Schäden am Stadtmobiliar (Bänke, Geländer, Mülleimer, Holzbarrieren, div. Beschilderungen etc.), an Asphaltflächen durch entwurzelte Bäume sowie an weiteren Wegen und Straßen entstanden, die nun nach und nach repariert oder ersetzt werden müssen.
Fachliche Bewertung
Durch die umgefallenen Bäume sind insbesondere im Wäsen, im Bereich der Kneipanlage, im Giebelbach und im Lindenhofpark durch Freistellung der Bäume aufwendige Kroneneinkürzungen bzw. Fällungen erforderlich. Die dadurch entstehenden Luftschneisen sollten zeitnah durch Nachpflanzungen geschlossen werden, um das Risiko weiterer Kronenausbrüche und umstürzen von weiteren Bäumen zu reduzieren. Des Weiteren soll ein Zusammenwachsen der Wurzeln ermöglicht werden, um dauerhaft die Standsicherheit zu gewährleisten und auch insbesondere in Ufernahen Bereichen eine Uferbefestigung wiederherzustellen. Durch die Schädigung der ca. 800 weiteren Bäume ist es ebenfalls zwingend erforderlich weitere Maßnahmen wie beispielsweise Kronensicherungen und Kronenanpassungen umgehend vorzunehmen. Dies ist auch aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich, um geöffnete Baumkronen wieder gegen die Windlasten zu sichern.
Um dies umzusetzen werden in 2024 zusätzlich 50.000 € brutto für außerplanmäßige Baumpflegemaßnahmen, sowie weitere 50.000 € brutto für die Nachpflanzungen benötigt. Des Weiteren wird empfohlen, im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Vermögenshaushalt 2024 die für die Umsetzung des Freiraumkonzepts „Uferpark Wäsen“ vorgesehene Mittelverwendung zu priorisieren. Hierdurch können anteilig Wege, Flächen und Einbauten fachgerecht wiederhergestellt werden, welche durch das Sturmereignis sowie die anschließenden Rodungs- und Aufräumarbeiten beschädigt worden sind und zudem wesentliche Bestandteile des Freiraumkonzepts umgesetzt werden.
Bisher sind bereits erhebliche Kosten rund um das Sturmereignis aufgelaufen. Eine genaue Bezifferung kann erst nach Abschluss aller Maßnahmen und Kontrollen erfolgen. Der finanzielle Schaden wird sich im Zuge des Jahresabschlusses 2023 bemerkbar machen. Die städtische Versicherung greift in diesem Fall nur bei Schadensfällen gegenüber Dritten, Bäume selbst oder Stadtmobiliar sind daher nicht versichert. Die städtischen Gebäude hingegen sind über die jeweilige Gebäudeversicherung abgedeckt.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s bedankt sich noch einmal bei den Mitarbeitern der GTL für ihren unermüdlichen Einsatz nach dem Sturmereignis und lobt die tolle Arbeit.
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s berichtet, dass die Stadtverwaltung
Dankesschreiben von betroffenen Campern erhalten hat. Als Dankeschön für die schnelle Hilfe und sofortige Unterstützung möchten sie gerne an die Feuerwehr, das rotes Kreuz und die GTL spenden.
Beschluss
- Der Werkausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss, die im Wirtschaftsplan der GTL berücksichtigten Mittel zur teilweisen Wiederaufforstung und der erforderlichen zusätzlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen i.H.v. insgesamt 100.000€ im Haushalt 2024 zu berücksichtigen.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss die Bereitstellung geplanter Haushaltsmittel auf der Haushaltsstelle 58000.95760 Uferpark Wäsen zur Wiederherstellung von Wegen, Flächen und Einbauten zu priorisieren.
Der Werkausschuss nimmt zur Kenntnis, dass durch das Sturmereignis erhebliche Mehrkosten bei den Garten- und Tiefbaubetrieben aufgelaufen sind und diese das Jahresergebnis 2023 maßgeblich beeinträchtigen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Freiberg, Stadtrat Kaiser und Stdtrat Fehrer sind zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
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11. Baumzustandsbericht - Fällliste
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Werkausschusses GTL
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05.10.2023
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Bereits in der Werkausschusssitzung vom 03.07.2023 wurde über die Lindauer Bäume im Klimawandel, deren Bedeutung und der Schwierigkeit in der Baumpflege berichtet. Im Lindauer Stadtgebiet sind lt. dem von den Garten- und Tiefbaubetrieben Lindau (GTL) geführten Baumkataster ca. 70-80 % der Bäume in einem guten bis befriedigenden Zustand.
Der Lindauer Baumbestand wird von den GTL regelmäßig kontrolliert und der Zustand der Bäume dokumentiert. Bis zum Sturmereignis dieses Jahres hatten wir aus den normalen Kontrollen heraus etwas weniger Fällungen als die letzten Jahre. Gutachten und/oder externe Baumuntersuchungen wie z.B. Zugversuche wurden dieses Jahr nicht in Auftrag gegeben. Hier hat es sich bewährt eine starke Baumpflegtruppe in der Kontrolle und der praktischen Durchführung mit modern ausgestattetem Arbeitsgerät vorzuhalten.
Fachliche Bewertung
Baumfällungen mit Sonderfällungen nach Sturmereignis im August
Wie in den vergangenen Jahren auch, legt die Abteilung GT-Unterhalt der Unteren Naturschutzbehörde die Fällliste für das Winterhalbjahr 2023/2024 mit den notwendigen Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherheit vor. Durch die vergangenen Baumkontrollen im Jahr 2023 sind wieder Bäume mit Schadsymptomen festgestellt worden die eine Fällung erforderlich machen. Allgemein sind Triebsterben, Sonnenbrand, Trockenstress, Insektenbefall, Pilze oder zu kleine Baumstandorte für ein Absterben der Bäume als Schadsymptome verantwortlich.
Vor allem Schadorganismen wie Hallimasch Pilz und Eschentriebsterben sind dieses Jahr vermehrt zu beobachten. Der mögliche Fällzeitraum erstreckt sich in der Zeit vom 01. Oktober 2023 bis zum 28. Februar 2024.
Wir unterscheiden zwischen der Fällung von Einzelbäumen, Ortsbildprägend oder nicht, und Bäumen die in Gruppen gefasst/dokumentiert sind aus denen Einzelne entnommen werden müssen:
Ortsbildprägende Großbäume an Einzelstandorten ca. 10 Stück
- Mehrere Linden an der Kneippanlage
Linde im Lindenhofweg/Allee
Kastanie in Grünanlage Giebelbach
Platane in Allee der Bregenzer Str Richtung Grenzsiedlung
Prägende Großbäume ca. 10 Stück
- Eschen am Oberrengersweilewg
- Kastanie im Lotzbeckpark
- Linde im Lindenhofpark am Horn
- Esche am Haus Fuchs
- Linde am Spielplatz Röntgenstraße
- Weide im Kieshafen Zech
- Mehrere Weiden am Tennisplatz Reutin und am Verbindungsweg zum Gewerbegebiet
Sonstige Groß- und Kleinbäume ca. 40 Stück
- Mehrere Eschen am Sportplatz Oberreitnau
- Mehrere Eschen im Wäsen
- Mehrere Eschen am Friedhof Aeschach
- Erle am Spielplatz Sonnenhalde
- Mehrere Erlen in der Von-Behring-Straße
- Mehrere Fichten im Tobel des Friedhof Aeschach
- Mehrere Eschen am Sportplatz Stadion am Gewässerlauf (Ach)
- Im Begleitgrün allgemein mehrere Ahorn, Eschen und Fichten
Bäume innerhalb zusammengefassten Gruppen jeweils 3-5 Bäume ca. 30 Stück
- Zech Leiblachdamm
- Überwiegend Weiden im Bereich der Bahnlinie, auch Biberbäume
- Zech Grenzsiedlung
- Zech Tierheim
- Zech Kläranlage
- Landschaftspark Wäsen Uferpark mit Iriswiese
- In weiteren Stadtteilen
- mehrere Bäume im Dunkelbuchweg am Trimm-Pfad
- Fichte, Ahorn und Esche Lade- und Eichwaldstraße
Zu fällende Bäume aus Baumkontrollen bis 2023 ca. 90 Stück
Von diesen ca. 90 Bäumen wurden durch den Sturm schon ca. 10 Bäume so stark beschädigt dass diese im Zuge der Aufräumarbeiten zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit schon gefällt wurden.
Zusätzlicher Ausfall an Bäumen
nach dem verheerenden Sturmereignis im August, weitere ca. 90 Stück
Ortsbildprägende Großbäume
- mehrere Weiden und Pappeln im Landschaftspark Wäsen
- mehrere Linden am Uferweg Kneipp Anlage
- eine Rotbuche in Grünfläche zur alten Minigolfanlage
- Kastanie in Grünanlage Uferweg am Giebelbach
- Eiche an Grünmüllstation Giebelbach/Kleingartenanlage
- Esche und Birke am Giebelbach/Kleingartenanlage zur/auf Tennishalle
- Linde im Lindenhofpark am Horn
- vier Linden im Lindenhofweg
Zusätzlicher Ausfall von Jungbäumen aus Baumpflanzungen
der letzten 5 Jahre im gesamten Stadtgebiet ca. 30 Stück
Gesamtausfall an Bäumen 2023 ca. 200-230 Stück
Baumnachpflanzungen
Wir empfehlen wie die Jahre zuvor auch möglichst viele Bereiche von entfallenen Baumstandorten nach zu pflanzen. Allerdings nur in Bereichen die langfristig Sinn machen und der Standort dies ermöglicht. In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf die Baumspendenaktion der GTL aufmerksam machen (Infoflyer_BaumspendenGTL.pdf (gtl-lindau.de)).
Im diesjährigen Haushalt wurden die benötigten Mittel für Ersatzpflanzungen nach Fällungen im Zuge der Haushaltskonsolidierung nicht genehmigt. Für das Jahr 2024 sind im Wirtschaftsplan der GTL wieder Mittel in Höhe von 50.000 € brutto für die Ersatzpflanzungen, sowie 50.000 € brutto für die Klimabäume eingeplant.
Baumpflanzungen 2023/2024 im gesamten Stadtgebiet ohne Projekt Klimabäume
- Noch fehlende Baumpflanzungen aus Fällungen 2022/2023 ca. 30 Stück
- Nachpflanzungen aus diesjährigen Fällungen 2023/2024 ca. 60 Stück
- Nachpflanzungen/Ersatzpflanzungen nach Ausfällen von
Jungbäumen in den letzten 5 Jahren ca. 30 Stück
Gesamt Bedarf Nachpflanzungen ca. 210 Stück
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Stadtrat S t r a u ß möchte gerne informiert werden, ob die vielen Baumspenden auch tatsächlich schnell in Baumpflanzungen umgesetzt werden und nicht nur ein bisschen gepflanzt wird.
Werkleiter H u m m l e r antwortet, dass noch in diesem Jahr Baumpflanzungen angestrebt werden. Aber durch Mitarbeiterausfälle gibt es Probleme bei der zeitnahen Durchführung.
Stadtrat H ü b l e r fragt, ob es denkbar wäre einen Nahrungswald zu setzten?
Stadtrat H ü b l e r erklärt dem Werkausschuss, dass ein Nahrungswald, nach dem Vorbild eines natürlichen Waldes gestaltet wird, mit dem Ziel, Nahrung zu produzieren.
Werkleiter H u m m l e r antwortet, dass ein Nahrungswald noch nicht vorgesehen ist. Bislang steht er auf keiner Agenda und wird auch nicht als Projekt umgesetzt.
Stadtrat R e i c h findet den Baumspendenflyer super und fragt, ob es diesen auch digital gibt, damit man ihn weiter verbreiten kann.
Werkleiter H u m m l e r teilt mit, dass es auf der GTL Homepage die Möglichkeit gibt, den Flyer als pdf runterzuladen.
Beschluss
Der Werkausschuss nimmt den Baumzustandsbericht 2023/2024 zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss, die für die Ersatzpflanzungen und Klimabäume notwendigen Mittel im Haushalt 2024 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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12. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Werkausschusses GTL
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05.10.2023
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ö
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beschließend
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12 |
Diskussionsverlauf
Stadtrat S t r a u ß fragt, wie weit die Gespräche zwischen den GTL und Herrn Schauer bzgl. Eichenhain sind.
Werkleiter H u m m l e r berichtet, dass es aktuell Aussage gegen Aussage steht. Die GTL hat in den letzten Tagen die Bäume kontrolliert und festgestellt, dass Gefahr besteht und die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet ist. Sie werden Angebote einholen, die sie Herrn Schauer vorlegen und ihm erklären, dass er für die Pflege zuständig ist. Die Kommunikation läuft hauptsächlich über die Liegenschaftsabteilung, da diese der Vertragspartner ist.
Stadtrat S t r a u ß hält es für sinnvoll, wenn jemand extra für Herrn Schauer zuständig ist, um sich mit ihm auseinanderzusetzen. Die Verwaltung soll sich darüber Gedanken machen.
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s antwortet, dass diese bereits geschehen ist. Sie hat Herrn Lau gebeten, sich der Sache anzunehmen, da das Beteiligungsmanagement für den Prozess verantwortlich ist.
Stadtrat R e i c h lobt die positive Entwicklung der hinteren Insel. Der Sportpark wird sehr gut angenommen. Aber ein Trinkbrunnen fehlt und eine kleine kalte Dusche. Er fragt nach, ob da eine Leitung hingelegt wurde und ob man diese aktivieren kann. Er bittet die GTL sich diesem Thema anzunehmen.
Werkleiter H u m m l e r erklärt, dass die GTL bereits im Zuge des Baus des Interimsparkplatzes dort eine Leitung verlegt hat. Es gibt bereits einen Termin mit dem Geschäftsführer der Lindauer Stadtwerke Herrn Rösch zu dem Thema Trinkbrunnen. Eine Rückmeldung zu dem Thema wird es beim nächsten Werkausschuss geben. Werkleiter Hummler sieht die Zuständigkeit eher bei den Stadtwerken Lindau als örtlichen Wasserversorger.
Stadtrat R e i c h macht auf die Gefahrenstelle bei der Ausfahrt Feuerwache auf der Insel aufmerksam. Er hat einen Alarm mitbekommen und findet die Ausfahrt extrem gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer. Er fragt, ob es die Möglichkeit gibt, dort ein Warnschild mit z.B. „Achtung Feuerwehr“ hinzustellen oder eine Warnleuchte auf Höhe Parktheater anzubringen.
Werkleiter H u m m l e r nimmt den Punkt mit und wird mit der Verkehrsbehörde sprechen, da diese für Signale verantwortlich sind.
Stadtrat F r e i b e r g fragt nach, wie der Sachstand Kameraüberwachung der Grünabfallboxen ist.
Berichterstatter B a u e r antwortet, dass die Überwachung der Grünabfallboxen noch nicht in Betrieb ist. Die Kameras sollten eigentlich schon längst installiert worden sein. Sie wurden gekauft, verschickt, aber sind noch nicht geliefert. Leider haben die Berichte nichts bewirkt und die Situation ist eher schlechter geworden. Wenn sich daran nichts ändern, hält sich ZAK vor, alle Grünabfallboxen zu schließen. Nach wie vor hat der ZAK hier die Federführung.
Stadtrat H ü b l e r fragt nach wie sich die Situation durch die Schließung einiger Wertstoffinsel im letzten Jahr entwickelt hat.
Berichterstatter B a u e r antwortet, dass die Füllmengen nicht reduziert wurden. Der Brennpunkt ist hauptsächlich auf der Insel. Die Gastronomie entsorgt dort ihre Abfälle. Es werden weiterhin Stichproben gemacht. Die Entlohnung vom ZAK für die Reinigung der Wertstoffinseln beträgt ca. 40.000 €. Der tatsächliche Aufwand der GTL liegt bei ca. 100.000 €. Eigentlich müsste das Geld von ZAK nachgefordert werden. Lt. ZAK erfolgt dies nach Gebührenordnung und Lindau erhält schon den maximalen Betrag.
Werkleiter H u m m l e r bitte die Stadträte, die im Kreistag sitzen, dieses Thema mitzunehmen und aktiv anzusprechen. Aus seiner Sicht kann es nicht sein, dass die Zuschüsse in den letzten 30 Jahren nicht erhöht worden sind.
Stadtrat H ü b l e r fragt, ob das rechtlich überhaupt möglich ist.
Berichterstatter B a u e r erklärt, dass die Stadt Lindau verpflichtet ist, die Plätze um die Boxen sauber zu halten.
Der öffentliche Teil der Werkausschusssitzung endet um 19:20 Uhr
Datenstand vom 21.01.2025 09:25 Uhr