Datum: 16.04.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal der GTL
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, ca. 17:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Bekanntgaben
3 Freiraumkonzept / Landschaftsfinger - Sachstandsbericht
4 Verabschiedung von Stadtgärtner Meinrad Gfall (mündlicher Vortrag)
5 Neubau Berufsschulzentrum Lindau, Planungsstand
6 BP Nr. 124 "4-Linden-Quartier", 1. Änderung "Haus M"
7 BP68, 3. Änderung: Neuschaffung einer Wohnbaufläche
8 Lastenrad-Mietsystem: Betrieb und weiteres Vorgehen
9 Anfragen und Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.04.2024 ö beschließend 1
zum Seitenanfang

2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.04.2024 ö beschließend 2
zum Seitenanfang

3. Freiraumkonzept / Landschaftsfinger - Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.04.2024 ö informativ 3

Sachverhalt

Im Bau- und Umweltausschuss vom 11. Januar 2024 wurde über die weitere Bearbeitung des gesamtstädtischen Freiraumkonzeptes Lindau 2023 und die vertiefende Betrachtung von drei Lupenräumen auf dem Festland berichtet. Es wurde ein Überblick gegeben über die drei Bürgerbeteiligungen in Zech, Hoyren und Aeschach, die im November 2023 stattgefunden haben.
Die zahlreichen Hinweise der Bürger für die Lupenräume wurden gesammelt und vom Büro wgf in Absprache mit der Stadtplanung und GTL in die Planungen umgesetzt.

In der Sitzung wird zunächst ein Überblick gegeben, inwiefern das Freiraumkonzept insgesamt fortgeschrieben wird. Hierbei geht es um die übergeordneten Themen Vernetzen, Entlasten, Schützen, Gestalten. Die Themen werden weiter unten kurz erläutert. Das Thema „Gestalten“ wird bereits in den Lupenräumen konkretisiert. Über die anderen Themen soll ausführlich nach deren Fertigstellung im Stadtrat berichtet werden.

Schwerpunkt dieser Sitzung des Bau- und Umweltausschusses sind die Lupenräume. Es wird gezeigt, inwiefern die Anregungen der Bürger in den Planungen Eingang gefunden haben. Beim jeweiligen Lupenraum ist vermerkt, ob diese zeichnerisch berücksichtigt wurden. Wenn in der Auflistung nichts vermerkt ist, konnte die jeweilige Anregung in den Plänen aus unterschiedlichen Gründen nicht zeichnerisch konkretisiert werden.
Einige Anregungen können auch von der GTL im Rahmen der jährlichen Unterhaltsarbeiten berücksichtigt werden (Bsp. Ausstattung, Mülleimer, Beleuchtung, Grillplätze).

In der Sitzung wird zudem mündlich über die Veranstaltung „Ergebnisvorstellung zur Bürgerbeteiligung Landschaftsfinger“ berichtet, die am 10. April 2024 stattgefunden hat. 

Vernetzen
Vor dem Hintergrund des anhaltenden Wachstums der Stadt werden in den Landschaftsfingern zukünftig mehr Menschen nach Bewegungs- und Entspannungsmöglichkeiten suchen. Der Ausbau alter und neuer Wege bestimmt, ob und wie Landschaft wahrgenommen wird. Die Wertschätzung der Landschaft wird durch die Erlebbarkeit gesteigert und der Erhalt der Frei- und Grünflächen zwischen den einzelnen Ortsteilen auf dem Festland kann besser gesichert werden.

Entlasten
„Entlasten“ bedeutet die Erarbeitung von Zielen zum Erhalt und zur Entwicklung stadtklimatisch bedeutsamer Räume im Freiraum der Stadt Lindau mit den Schwerpunkten 
  • Kaltluftentstehungsflächen und Abflussbahnen vor Bebauung zu schützen (z.B. landwirtschaftliche Flächen, Grünland, Golfplatz…)
  • Bestehende Entlastungsflächen zu erhalten und zu schützen (Grün- und Freiräume mit hohem Gehölz- und Baumbestand und Beschattung)
  • Flächen zu Entlastungsflächen aufzuwerten
  • Rückhalteflächen für Starkregenereignisse vorzuhalten.

Schützen
Ziel ist, die Landschaftsfinger durch geeignete Instrumente als Freiräume mit hoher Bedeutung für die Gliederung der Stadtteile, für die Erholung, für die Klimaanpassung und den Biotopverbund zu erhalten und zu schützen. Hier bieten die Bauleitplanung sowie andere Fachplanungen wichtige Steuerungsinstrumente:
Informell: Berücksichtigung der Landschaftsfinger in alle Planungen, Sensibilisierung der Bürgerschaft z.B. durch Information.
Formell: Berücksichtigung der Landschaftsfinger bei FNP-Änderungen und Fortschreibungen, in Bebauungsplanverfahren, Ausweisung von Schutzgebieten (z.B. Landschaftsschutzgebiete).

Gestalten
Ziel der Aktualisierung des Freiraumkonzeptes „Lindau 2030“ war von Anfang an möglichst konkrete Planungen zu erarbeiten, die zeitnah umgesetzt werden können. Dazu hat eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Stadtverwaltung und der Politik drei Schwerpunkte definiert: Zech mit dem „Max-Halbe-Weg“ und dem Sportplatz, den Hoyerberg mit Schlössle, Bismarckdenkmal und Torggel sowie den Bereich im Umfeld der ehemaligen Stadtgärtnerei / Christuskirche / Schloss Moos in Aeschach.
Alle drei Standorte haben eines gemeinsam: Es stehen in absehbarer Zukunft bauliche Veränderungen an, die die Landschaftsfinger in ihrem Umfeld tangieren. Jeder „Lupenraum“ hat seine landschaftlichen Vorzüge und soll durch gezielte Maßnahmen eine verbesserte Aufenthaltsqualität bekommen unter der Berücksichtigung der Belange der Klimaanpassung und Förderung der Biodiversität.

Fachliche Bewertung

ZECH (Landschaftsfinger „Am großen See - Östliches Bodenseeufer)
Der Freiraum „Max-Halbe-Weg“ zwischen den Kirchen St. Maria und Versöhnerkirche soll erhalten und als Naherholungsgebiet für alle Zecher ausgebaut werden. Der Schwerpunkt liegt hier auf einem verbesserten Angebot für Sport und Spiel für alle Altersklassen. Daneben laden alte und neue Sitzmöglichkeiten zum Verweilen im Schatten ein. 
Ein neuer Weg verbindet den Max-Halbe-Weg weiter zur Robert-Bosch-Straße und entlang der Kläranlage zur Leiblach und zum Zechwald, so dass ein neuer innerörtlicher Rundweg möglich wird.
Die vorgebrachten Wünsche aus der Bürgerbeteiligung vom 20. November 2023 im Treffpunkt Zech wurden wir folgt berücksichtigt:
Hartplatz Zech:
  • Nutzung als Wohnmobilstellplatz soll möglichst bald aufgegeben werden 
    >>> in Planung berücksichtigt, Ersatzstandort notwendig
  • Klärung der Zufahrt für den Platz   >>> in Planung berücksichtigt
  • Schaffung von Grillflächen, um Integration zu stärken   >>> GTL
  • Spielflächen schaffen (z.B. für Skater, Federball, Hüpfmöglichkeiten, Boule)
    >>> in Planung berücksichtigt
  • Nutzung als Festplatz
  • Kletterhalle (DAV), Klettergruppen müssen weit fahren, Bündelung mit Nutzungen der TSG, was die Infrastruktur angeht   >>> in Zukunftsvariante berücksichtigt
Brauner Hund:
  • Muss bleiben, ist eine Institution   >>> in Planung berücksichtigt
  • Verlagerung in neue Quartiersmitte Zechwaldareal wurde aber auch vorgeschlagen, Bebauung ist unschön   >>> in Zukunftsvariante berücksichtigt
  • Zustand des TSG Heimes ist verbesserungswürdig (z.B. Umkleide), TSG Bedarf abfragen   >>> in Zukunftsvariante berücksichtigt
  • Parkplätze verlegen (P Metzeler am Wochenende frei)   >>> in Zukunftsvariante berücksichtigt
Max-Halbe-Weg
  • Breite soll bleiben, zweiten geschwungenen Spazierweg schaffen, ist Inliner Strecke für Kinder   >>> in Planung berücksichtigt
  • wird als Umleitungsstrecke/Ausweichstelle für Stadtbus genutzt >>> in Planung berücksichtigt
  • nicht extra als Radweg ausbauen wegen Unfallrisiko    >>> in Planung berücksichtigt
Allgemein:
  • Maßnahmen von GTL am Spielplatz wurden sehr gelobt
  • Zweites Basketballfeld und zweites Minispielfeld wäre gut >>> in Planung berücksichtigt
  • Plätze für Jugendliche schaffen, Fresh-Conainer für Jugendliche integrieren   >>> in Planung teilweise berücksichtigt
  • Bäume zur Beschattung pflanzen (Obst- oder Nussbäume, die auch genutzt werden können) >>> in Planung berücksichtigt
  • Öffentlich zugängliches Wasser (Brunnen) mit Trinkwasser >>> in Planung berücksichtigt
  • Spielwiesen schaffen (Pflege) >>> in Planung berücksichtigt
  • Kopernikusplatz als Festplatz nutzen >>> in Planung berücksichtigt
  • Kinderfestgarage: Erhalt oder Ersatz
  • Beschattete/Überdachte Sitzplätze für Erwachsene schaffen, Liegen und Sitzgruppen aufstellen   >>> in Planung berücksichtigt
  • Beleuchtung der Wege optimieren   >>> GTL
  • Offene Gärten / Urban Gardening (Paletten, Hochbeete, Gestaltung durch Kinder)
  • „ungezwungene Gärten“ für Anwohner, keine Kleingartenanlage
  • Wegeverbindung Brauner Hund – Bregenzer Straße: Qualitätsverbesserung nötig >>> GTL
  • Parkmöglichkeiten an der Bregenzer Straße schaffen, so dass Autos bereits dort abgefangen werden und nicht in’s Viertel fahren >>> in Zukunftsvariante berücksichtigt
  • Konflikt Fremdparker: oft stellen Radreisende tagelang ihre Fahrzeuge ab, Parkplätze sollten für Anwohner und Besucher beschränkt sein
  • Geschlossene Mülleimer aufstellen (wegen Krähen) >>> GTL
  • Öffentliche Toilette
  • Keine Radwegeverbindung Richtung Leiblach ausweisen, wegen Konfliktpotential Radreisende / Fußgänger, Kinder >>> in Planung berücksichtigt
  • Anwohner schätzen in Zech das gute soziale Miteinander, die Ruhe (größere Verkehrswege sind außerhalb, das soll auch so bleiben), die Nähe zum See, der braune Hund ist für viele der zentrale Punkt

HOYERBERG (Landschaftsfinger „Berg und Tal“)
Der Hoyerberg ist der Aussichtsberg der Lindauer schlechthin und wird nach der erfolgreichen Sanierung des Schlössle noch mehr Menschen anziehen. Um für die Zukunft gewappnet zu sein, soll der Hoyerberg, vom Torggel über das Bismarckdenkmal und das Schlössle durch die Sanierung alter Wege und die Neuanlage neuer Wege mit Sitzmöglichkeiten als Panorama-Rundweg noch mehr erlebbar werden. Neben der bekannten Aussicht ist der Hoyerberg als Drumlin mit Extensivwiesen und Streuobst-Bäumen ein besonderes Juwel im Lindauer Naturraum. 
Wenn es gelingt, gemeinsam mit einem heimischen Winzer unterhalb des Schlössles einen Weinberg anzulegen, dann könnte auch ein „Lindauer Stadtwein“ angebaut werden.
Die vorgebrachten Wünsche aus der Bürgerbeteiligung vom 21. November 2023 im Torggel wurden wie folgt berücksichtigt:
  • Wiesental sollte mitbetrachtet werden
  • Wasserläufe als Potentiale, sollten in das Konzept integriert werden, Hochwasserschutz (v.a. Wiesental) mitbeleuchten
  • Gewässerrenaturierung in Kombination mit Biotopverbund in Angriff nehmen, dafür gibt es Fördermittel
  • Landschaftsraum hat hier negative Veränderungen erfahren durch Infrastruktur Bahn (Lärmschutz)
  • Wegebestand muss überholt werden >>> in Planung berücksichtigt
  • Wege v.a. für Fußgänger optimieren, Hoyerberg soll zu Fuß erwandert werden können >>> in Planung berücksichtigt
  • Erschließung Hoyerbergschlössle soll verbessert werden, für alle Verkehrsarten >>> in Planung berücksichtigt
  • Hoyerbergschlössle-Umwegung muss barrierefrei sein >>> in Planung berücksichtigt
  • Treppe zum Hoyerberg sollte untergliedert werden mit Podesten >>> in Planung berücksichtigt
  • Rundweg um Hoyerberg mit Stationen wäre gut >>> in Planung berücksichtigt
  • Wegeverbindung Richtung Norden / Schönau verbessern
  • Mehr Verweilmöglichkeiten schaffen (z.B. Bänke, auch überdachte Bänke/Pergolen) >>> in Planung berücksichtigt
  • Kulturlandschaft soll gestärkt werden, Weinbau reinbringen, Obstbau ist aber sehr wichtig, v.a. alte Sorten Streuobst, Streuobstwiesen integrieren >>> in Planung berücksichtigt
  • Großes Potential, weil dieser Bereich vom bürgerschaftlichen Engagement lebt (Hoyerbergschlössle, Torggel)
  • Hoyerbergschlössle: Kulturgeschichte sollte mitbetrachtet werden
  • Platz um den Torggel sollte aufgewertet werden >>> in Planung berücksichtigt
  • Bismarckdenkmal in den Fokus rücken und aufwerten, hier Sitzmöglichkeiten schaffen >>> in Planung berücksichtigt
  • Öffentliche Toilette fehlt
  • Positiv ist, dass viele Flächen der Stadt gehören
  • Schaffung von Gemeinschaftsgärten >>> in Planung berücksichtigt
  • Pflege der Flächen überdenken, Beweidung >>> GTL
  • Bodolz in Überlegungen miteinbeziehen

AESCHACH (Landschaftsfinger „Von Drumlin zu Drumlin“)
Der Bereich der ehemaligen Stadtgärtnerei war bisher ein abgesperrter, nicht zugänglicher Raum. Durch die neue Bebauung und das Freiraumkonzept wird eine neue Durchgängigkeit in N-S-Richtung und O-W-Richtung geschaffen, die den Aeschacher Bürgerinnen und Bürgern ein Spazieren durch die Reste des Parks der Villa Engel ermöglicht. Damit der alte Baumbestand möglichst geschützt bleibt und nicht der Verkehrssicherheit zum Opfer fällt, werden die Aufenthaltsbereiche für Spielen und Ruhen eher in einem kleineren Rahmen gestaltet. Die neue Parkanlage ist umso wichtiger, da Aeschach seinen Bürgern nur sehr wenige öffentliche Grünflächen bietet (alter und neuer Friedhof, Holdereggenpark).
Die vorgebrachten Wünsche aus der Bürgerbeteiligung vom 30. November 2023 im Veranstaltungsraum LUV wurden wir folgt berücksichtigt:
  • Durchgängigkeit sichern (O-W und N-S) >>> in Planung berücksichtigt
  • Querspange nördlich Schloss Moos fehlt >>> in Planung berücksichtigt
  • Bestehende Wegeverbindungen (auch Trampelpfade) verbessern /reaktivieren, auch am Entenberg >>> GTL
  • Zugänglichkeit für alle (Barrierefreiheit!)
  • Querung Ludwig-Kick-Straße verbessern, v.a. Radwege Richtung Schulen >>> GTL
  • Verkehrssicherungspflicht bei neuen Wegen zu den privaten Grundstücken beachten
  • Baumbestand schützen, Bäume pflanzen >>> in Planung berücksichtigt
  • Naturerlebnis ermöglichen / Wildnis erhalten >>> in Planung berücksichtigt
  • Grünes Klassenzimmer erhalten und gestalterisch integrieren
  • gute Durchgrünung der neuen Bebauung sicherstellen >>> Bebauungsplan
  • Urban Gardening
  • Trenngrün zum Obstbau schaffen
  • in der Umgebung von Hochbuch fehlen gliedernde Elemente in der Landschaft
  • Treffpunkt/Versammlungsraum schaffen (z.B. Cafe im Palmenhaus, Villa Engel)
  • Angebote für Jugendliche schaffen >>> z.T. in Planung berücksichtigt
  • Angebote für Senioren schaffen (z.B. Boule, Trimm-Dich-Pfad) >>> in Planung berücksichtigt
  • Freiluftbühne >>> in Planung berücksichtigt (Sitzstufen)
  • Biergarten in Aeschach fehlt
  • Strukturen für Naherholung stärken (Sitzmöglichkeiten, Wege, Sportgeräte, Mülleimer, öffentliche Toilette) >>> GTL
  • (Durchgangs-) Radverkehr aus neuem Park heraushalten
  • Spielmöglichkeiten schaffen >>> in Planung berücksichtigt
  • Trinkwasserbrunnen / Wasserspiel / Wassertretbecken

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Vorgehensweise zustimmend zur Kenntnis.

Dokumente
Download 2400402_E_Zech-A0_200_2_Zukunftsvar.pdf
Download 2400402_E_Zech-A0_200_5.pdf
Download 240307_E_Hoyerberg-A0_200_3.pdf
Download 240402_E_Aeschach-A0_200_1.pdf
Download 240402_E_Aeschach-A0_200_2.pdf
Download 240402_E_Hoyerberg-A0_200_1.pdf
Download 240402_E_Hoyerberg-A0_200_2.pdf
Download 240402_E_Zech-A0_200_1.pdf
Download 240402_E_Zech-A0_200_2.pdf
Download 240402_E_Zech-A0_200_3.pdf
Download 240402_E_Zech-A0_200_3_Zukunftsvar.pdf
Download 240402_E_Zech-A0_200_4.pdf
Download 240402_E_Zech-A0_200_4_Zukunftsvar.pdf

zum Seitenanfang

4. Verabschiedung von Stadtgärtner Meinrad Gfall (mündlicher Vortrag)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.04.2024 ö beschließend 4
zum Seitenanfang

5. Neubau Berufsschulzentrum Lindau, Planungsstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.04.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

1.        Vorhaben
Geplant ist der Neubau des Berufschulzentrums (BFZ), das aus sechs Gebäudeeinheiten besteht und hofartig um einen zentralen Freiraum angesiedelt wird. 

Kern ist eine kammartige Struktur in Verlauf West-Ost, die vier Gebäude nach Süden und ein quadratisches Gebäude nach Norden anbindet. Die Geschossigkeit ist dreigeschossig mit Höhen bis 14,90 m vorgesehen. Der östlichste Gebäudeteil erreicht wegen höherer Geschosshöhen im 2. OG voraussichtlich eine Attikahöhe bis 17,90 m. Die Kammstruktur soll als erstes gebaut werden, während im Bestandsgebäude noch beschult wird. Nach Abbruch des Bestands soll schließlich die Turnhalle errichtet werden.

  1.        Bestand

Das Schulzentrum in Aeschach besteht aus dem Bogy im Norden, das 1959 den Beginn der Entwicklung als Schulstandort mit Bezug zu Reutiner Straße bildete. Das BSZ (1982) führte den Charakter von Solitärbauten im Landschaftsraum weiter und nahm mit seiner Nordkante räumlich Bezug auf den grünen Innenraum des Bogy. 

Titelbild der Festschrift 1982

Eingangsbereich und Vorplatz 1982, Quelle: Festschrift 1982, S. 41

Insbesondere die gegliederte Dachlandschaft des BFZ hob sich von der pavillonartigen Architektur des Bogy ab. 

In westlicher Richtung bilden die zugehörigen freistehenden Turnhallen einen Übergang zur Realschule des Landkreises, die ab 2008 entstand. Das Areal wurde zuletzt im Kern um ein Wohnheim und eine Mensa mit zugehörigen Freiraum erweitert.

Das gesamte Areal ist geprägt durch einen wirksamen Bestand an Altbäumen, wobei besonders die Platanen vor dem Eingangsbereich und östlich der Turnhalle auffallen.

Das BSZ ist trotz seiner Ausdehnung in Ost-West Richtung mit maximal 130 m als freistehender Solitär erkennbar. 

Bereits zur Erbauungszeit waren ein Atrium, Freiräume und die Sportflächen südlich der Gebäude in Verbindung mit einer großzügigen öffentlichen Durchwegung angelegt. Auch die Nord-Süd Durchquerung ist an drei Stellen möglich. So bettet sich das Areal insgesamt, trotz seiner großen Flächenausdehnung und der starken Solitärbaukörper, als Stadtbaustein selbstverständlich in den Stadtteil Aeschach ein.


3. Neuplanung 
Im Entwurf dominiert nun eine kammartige Struktur, die funktional und in der Grundrissfigur nachvollziehbar aufgebaut ist. Die städtebauliche Setzung ist so gewählt, dass im Westen die Campusachse am städtischen Vereinsheim endet. Auch am östlichen Ende der Campusachse fehlen räumliche Bezüge. 

Der geplante Baukörper wird überwiegend südlich des bestehenden BFZ-Gebäudes positioniert. Dieser Bereich ist mit Freiflächen, Wegen und Nebengebäuden baulich vorgeprägt. Das gesamte Areal des Aeschacher Schulzentrums ist Teil des Landschaftsfingers und darin überwiegend Teil der Aufmerksamkeitsbereiche (s. Freiraumkonzept S. 33), deren Nutzung nicht im Widerspruch zu den Zielsetzungen der Landschaftsfinger steht. In Zusammenhang mit der Bauleitplanung bestehen hier Gestaltungsspielräume. 

Um die Freiräume bestmöglich zu schützen empfiehlt das Stadtbauamt Lindau daher, die Baukörper nach Norden zu verschieben und auch die Parkplatzflächen für eine Überbauung zu nutzen. Die Baukörper sollten einen räumlichen Bezug zu den umgebenden Bestandsbauten aufweisen und in der Adressbildung klarer formuliert werden. Durch eine Positionierung des Gebäudes nach Norden könnten die Freiräume und Sportflächen in Richtung Freiraum orientiert werden, was einen besseren Übergang nach Süden schaffen würde.

Der Landkreis hat diese Möglichkeit geprüft und kommt zu dem Ergebnis dass dies nicht möglich sei, da im alten BFZ-Gebäude der Unterricht parallel zur Neuerrichtung des neuen Schulgebäudes erfolgen muss. Daher wurde die Positionierung unmittelbar südlich des bestehenden Schulgebäudes gewählt.

Wegen der Lage im Landschaftsfinger „Von Drumlin zu Drumlin“ ist aus Sicht der Stadt in jedem Falle ein übergeordnetes Freiraumkonzept für das gesamte Schulzentrum zwischen Reutiner Straße, Achstraße, Rainhausgasse und Ludwig-Kick-Straße zu erstellen. In ihm sollte auch abgebildet werden, wie künftig die öffentlichen Durchwegungen für Fußgänger und Radfahrer in Nord- Süd-Richtung (Hauptroute Kategorie 1 laut Nahmobilitätskonzept) und Ost-West-Richtung (Hauptroute Kategorie 2 laut Nahmobilitätskonzept) in der Qualität und den Breiten des Bestands realisiert werden sollen.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die städtebauliche Lösung hinter dem Zwang der Errichtung eines Neubaus bei gleichzeitiger Bestandserhaltung und Beschulung zurücktritt. Das ist aus Sicht des Landkreises auch nachvollziehbar. Das Stadtbauamt weist jedoch darauf hin, dass der Neubau als Jahrhundertprojekt später allein an seiner räumlich-architektonischen Wirkung und nicht an ehemaligen, dann nicht mehr ablesbaren, logistischen Zwangspunkten bzw. Grundstückszuschnitten bewertet werden wird.

Wie bereits zum Zeitpunkt der Sanierung der Tiefgarage des LRA, kann voraussichtlich die Fläche rund um das städtische Vereinsheim als temporärer Parkplatz für die Baustellenphase genutzt werden.

4.        FNP und planungsrechtliche Grundlagen
Der FNP stellt nur im nördlichen Bereich Fläche für Schule dar, im südlichen Bereich Fläche für sportliche Zwecke, der Landschaftsplan stellt einen Grünzug und eine Kaltluftschneise dar. 

Je nach Lage der Baukörper handelt es sich um einen Grenzbereich zwischen § 34 und § 35 BauGB. Der vorgelegte Entwurf mit Stand vom 23.02.2024, 27.02.2024 und 06.03.2024 ist im Hinblick auf das Einfügen in die Umgebungsbebauung als baulicher Grenzfall zu werten.

Fachliche Bewertung

Da die Planung sich an der 2020 im Stadtrat vorgestellten Variante „L-Winkel“ orientiert, für welche der Stadtrat als erste Reaktion Zustimmung signalisiert hat, wird die Überschreitung der o.g. Achse hingenommen. 

Aufgrund der Vorprägung des Gebietes kann das Vorhaben im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens bearbeitet werden. Städtische Steuerungsinstrumente können im Baugenehmigungsverfahren jedoch nur bedingt angewandt werden. Üblicherweise sind solche Projekte daher mittels eines Bebauungsplanverfahrens zu behandeln.

Bei der weiteren Bearbeitung sind die Gesichtspunkte Nutzung des Regenwassers (Stichwort Schwammstadt), Energiekonzept, Grünflächenverschlechterungsverbot, Abstand zum Rainhaus und Erhalt des Baumbestandes zu betrachten.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
-
-
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
-

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben mit Stand der Pläne vom 23.02.2024, 27.02.2024 und 06.03.2024 zu. Das Vorhaben wird voraussichtlich auf der Grundlage des 
§ 34 BauGB geprüft.

Dokumente
Download Luftbild.pdf
Download Außenanlagenplan_240306.pdf
Download Lageplan_240227.pdf
Download Grundrissplan_EG_240223.pdf
Download Grundrissplan_1 OG_240223.pdf
Download Grundrissplan_2 OG_240223.pdf
Download Grundrissplan_Dach_240223.pdf
Download Schnitte_240223.pdf
Download Perspektive_240221.pdf

zum Seitenanfang

6. BP Nr. 124 "4-Linden-Quartier", 1. Änderung "Haus M"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.04.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 124 „4-Linden-Quartier“ ist seit dem 08.05.2021 rechtsverbindlich. Das Bauvorhaben befindet sich aktuell in der Umsetzung. Der Vorhabenträger I+R des Vier-Linden-Quartiers sieht auf Grund der Nichtverwertbarkeit der derzeitig vorgesehenen Nutzungsmischung des Haus M im Bauabschnitt 2 den Zwang, das Gebäude einer anderen Nutzung zuzuführen. Geplant ist für das Haus M eine Nutzung als Büro-, Dienstleistungs-, Gastronomie- und Handelsstandort (jeweils und /oder). Es zeigt sich, dass in der aktuellen Marktlage für eine Mischnutzung „nicht Wohnen“ mit „Wohnen“ keine ausreichende Nachfrage besteht. Somit wird die Änderung des im Bebauungsplan vorgesehenen Mischgebietes in ein eingeschränktes Gewerbegebiet erforderlich, für das es eine Nachfrage gibt. Das Gebäude M wird im äußeren Erscheinungsbild und in seinen Maßen nicht verändert. Eine erste Emissionsschutzbetrachtung wurde bereits durchgeführt und lässt keine negativen Auswirkungen erwarten. Untersucht wurde der Gewerbe- u. Verkehrslärm nach RLS-90 und RLS-19. 

Fachliche Bewertung

Durch den Wegfall der geplanten Wohnungen im Haus M ist der Gebietscharakter als Mischgebiet nicht mehr gegeben, da der Wohnungsanteil zu gering ist. Somit ist eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Der Vorhaben- und Erschließungsplan, sowie auch der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 124 „4-Linden-Quartier“ sind entsprechend zu ergänzen. Die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und dem Flächennutzungsplan in diesem Bereich wird von der Stadtverwaltung empfohlen.

Das Gesamtkonzept des 4-Linden-Quartiers mit einem Mix aus wohnbaulichen und gewerblichen, sowie sozialen Nutzungen wird durch die Bebauungsplanänderung nicht beeinträchtigt.  

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben zu und empfiehlt dem Stadtrat eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 124 „4-Linden-Quartier“ sowie eine Änderung des Flächen­nutzungs­planes in dem betreffenden Bereich. 

Dokumente
Download Anlage 1 Auschnitt vBP 124 - Haus M.pdf
Download Anlage 2 Auszug Vorhaben- und Erschließungsplan "Haus M".pdf

zum Seitenanfang

7. BP68, 3. Änderung: Neuschaffung einer Wohnbaufläche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.04.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Vorhabenbereich
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Aeschach zwischen dem Kleinen See und der Bahnlinie (Lindau Insel – Reutin). Es umfasst die Flurstücke 48/16 und 48/17 (Teilfläche) mit einer Gesamtfläche von 1.665 m². Die genaue Lage und Abgrenzung des Vorhabenbereiches ergibt sich aus der zeichnerischen Darstellung (s. Anlage).

Aktuell wird der Großteil der Fläche als Spielplatz genutzt. An der Westseite des Kinder­spiel­platzes befindet sich ein öffentlicher Verbindungsweg durch das Quartier.

Ziel und Anlass
Ziel der Planung ist, den Kinderspielplatz an den Kleinen See vorzuverlegen und auf der Freifläche mit der Zweckbestimmung Kinder­spielplatz durch eine ent­sprechende Änderung der planungsrechtlichen Fest­set­zungen eine Wohnnutzung zu ermöglichen. Mit der Umwandlung der Freifläche in ein allge­meines Wohngebiet (WA) soll konsequent das Ziel einer Innentwicklung zur Schaffung von Wohn­bau­land verfolgt werden. Die neue Bebauung soll sich dabei hinsichtlich ihrer städte­baulichen Gestaltung der umliegenden Be­bau­ung anpassen.

Das Vorhaben soll verknüpft werden an die Bedingung, dass – vor Stilllegung des aktuellen Spielplatzes – ein neuer Spielplatz im Bereich des Aeschacher Ufers (Umfeld Minigolfplatz, Karl-Bever-Platz in ca. 300 - 400 Meter Entfernung) für Kinder in der Altersgruppe bis 6 bzw. 12 Jahre zu errichten ist. Gemäß den Angaben der DIN 18034 ist die Erreichbarkeit eines Spielplatzes im Alter von bis zu 6 Jahren in max. 6 Minuten bzw. 200 Meter Entfernung sicherzustellen. Die Erreichbarkeit für Spielplätze in der Altersgruppe bis 12 Jahre sollte bei max. 10 Minuten bzw. 400 Meter Fußweg liegen. Aufgrund der Verpflichtung dauerhaft einen Spielplatz am Aeschacher Ufer zu etablieren und dem Spielplatz am Sina-Kinkelin-Platz, welcher in 750 m fußläufig zu erreichen ist, ist der Bedarf an Spiel­flächen in diesem Bereich für die Zukunft gedeckt und der Erhalt des Standortes am Alpengarten nicht zwingend notwendig. 

Rahmenbedingungen

Bestand: 
Der bestehende Spielplatz am Aeschacher Ufer wurde bereits 2020 im Rahmen der Umsiedlung der alten Straßenwalze (ehem. am Sina-Kinkelin-Platz) aufgewertet bzw. vergrößert. Der flächenmäßig größere Altbestand des Spielplatzes erfüllt die Anforderungen an die Sicherheit der Spielgeräte, jedoch sind diese sanierungsbedürftig. In den nächsten 2-3 Jahren sollte eine Investition getätigt werden, anderenfalls müssen diese dann außer Betrieb ge­nommen werden. 
Der vorhandene Kinder­spiel­platz ist am südlichen und östlichen Rand gut mit Gehölzen mit Baumbestand eingegrünt. Die Bäume weisen ein mittleres Alter auf und sind aufgrund ihrer Funktionen für das Mikro­klima und die gestalterische Wirkung prinzipiell erhaltenswert.

Rechtsverbindlicher Bebauungsplanes Nr. 68 „Aeschacher Ufer“:
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan (rechtskräftig seit 1969) setzt eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kinderspiel­platz fest. Im westlichen Teilbereich der Vorhabenfläche wird ein Gehweg dargestellt. Umgeben wird das Vorhabengebiet durch ein allgemeines Wohn­gebiet.
Aufgrund der Erklärung eines Baudenkmales erfolgt 1992 eine 1. Änderung des Be­bau­ungsplans in einem Teilbereich (Fl.-Nr. 56). Eine weitere Änderung des Bebauungsplanes wird aktuell zur Regulierung der Ferienwohnungen erarbeitet.

Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan stellt in dem Bereich des Flurstückes 48/16 eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz dar. Das westliche der beiden Grundstücke stellte eine Wohn­baufläche dar, welche ebenfalls in der Umgebung dargestellt wird. 

Gesamtstädtisches Freiraumkonzept (FRK) Lindau 2023:
Der Bereich des Spielplatzes liegt nicht direkt in einem Landschaftsfinger, ist im Gesamt­städtischen Freiraumkonzept Lindau 2023 aber grün gekennzeichnet und befindet sich zwischen den Grünflächen des Landschaftsfingers „Am großen See“ im Umfeld des Karl-Bever-Platzes und dem Umfeld des Lotzbeckparkes. Als Ziele sind hier im FRK die „Opti­mierung Wegeführung des Bodenseeradwegs“, „Vernetzung und Attraktivierung der Fuß­wege“ sowie „Sichtfenster See prüfen“ enthalten.

Landschaftsplan:
Das Plangebiet ist im Landschaftsplan als Spielplatzfläche enthalten. Zudem ist der Straßen­raum des Aeschacher Ufers mit dem Ziel „Begrünung Straßenraum mit Bäumen“ enthalten.
Landschaftsschutz / Naturschutz:
Im Plangebiet befinden sich keine Flächen, die naturschutzfachlich unter Schutz stehen. Südlich des Plangebietes liegt das Landschaftsschutzgebiet „Bayerisches Bodenseeufer“. Die Verbote und Erlaubnisvorbehalte der LSG Verordnung beziehen sich auf die Flächen des LSG, so dass es hier zu keinen Konflikten kommen dürfte.
In der Umgebung befinden sich Flächen der europäischen Schutzgebietskulisse Natura 2000: In westlicher Richtung befindet sich in ca. 400 Meter das Vogelschutzgebiet 8423-401-01. In östlicher Richtung befindet sich in ca. 700 Meter das FFH-Gebiet 8423-301-02 Boden­see­ufer sowie das Vogelschutzgebiet 8423-401-02. Aufgrund der Entfernung und da­zwischen­liegender intensiver Nutzung als Wohnbauflächen etc. hat eine bauliche Ent­wicklung vermutlich keine negativen Auswirkungen auf die Erhaltungsziele dieser Schutz­ge­biete. Eine FFH-Verträglichkeitsvorprüfung könnte aber erforderlich werden.
Aufgrund des Baumbestandes wird vermutlich auch eine artenschutzrechtliche Vorprüfung (Fledermäuse, Vögel) nötig.

Altlasten:
Die Fläche ist im Altlastenkataster geführt. Es handelt sich um den Altstandort „Alpengarten“, ehemaliger Betriebsstandort Holzgewerbe / Baugewerbe. Ein Bodengutachten wird er­for­derlich sein.

Nahmobilitätskonzept: 
Der Vorhabenbereich liegt am Bodenseeradweg des Nahmobilitätskonzeptes. Dessen Bevor­rangung soll künftig baulich klarer gestaltet und erkennbar gemacht werden.

Planung
Um im Vorhabenbereich wie umgrenzend eine Wohnbebauung umsetzen zu können, muss durch eine Bebauungsplan­än­de­rung ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Der Nutzungskatalog der BauNVO des Allgemeinen Wohn­ge­bietes soll beschränkt werden, dass zum Beispiel keine Tankstellen und Betriebe des Beherbergungsgewerbes zulässig sein sollen. 

Die Gebäudehöhe eines neuen Baukörpers soll sich harmonisch in die bestehende Be­bau­ung einfügen. Der Bestand ist mit 3-4 geschossigen Wohngebäuden sowie an einer zen­tralen Stelle mit einem 5-geschossigen Baukörper zuzüglich zurück­gesetztem 6. Geschoss aus­gebildet. Südlich der Straße „Aeschacher Ufer“ sind 2-geschossige Wohnhäuser älterer Bau­art mit hohen Geschosshöhen vorzufinden, die durch ihre hohen Dächer etwa einem 3-ge­schossigen Wohnhaus entsprechen. Für das Vorhaben sind 4 Geschosse vorstellbar. 

Die Zufahrt erfolgt über die südliche Straße „Aeschacher Ufer“, wobei der Baumbestand zur Straße nach Möglichkeit er­halten werden soll. Der ruhende Verkehr soll voraussichtlich in einer Tiefgarage untergerbacht werden. Zu beachten ist hierbei, dass keine Konflikte mit dem Bodenseeradweg entstehen.
 
Als relevant und erhaltenswert wird zudem die Nord-Süd Durchwegung entlang des jetzigen Kinderspielplatzes eingeschätzt, sodass diese Teilfläche voraussichtlich nicht als Wohnfläche entwickelbar und verkäuflich ist.

Verfahren
Das Bebauungsplanänderungsverfahren wird angesichts von umweltrelevanten Thematiken voraussichtlich im Vollverfahren durchgeführt. 
Aufgrund der aktuellen Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kinder­spiel­platz muss der Flächennutzungs­plan parallel geändert werden. 

Für den Einstieg in das Verfahren wird ein Scoping-Termin mit zuständigen Fachbehörden vor­ge­schlagen. Dieser dient zur Klärung der notwendigen Gutachten und deren Umfang. Anschließend sind der Aufstellungsbeschluss sowie ein Beschluss zur frühzeitigen Offenlage im Stadtrat vorgesehen. 

Fachliche Bewertung

Aus Sicht des Stadtbauamtes kann der geplanten Änderung des Bebauungsplanes sowie der parallelen Flächennutzungsplanänderung zugestimmt werden. Das Vorhaben entspricht dem Ziel der Innenentwicklung durch die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum in einem bereits bestehenden Wohnquartier. Durch die Verlegung des Spielplatzes an das Aeschacher Ufer und den vorhandenen Spielplatz am Sina-Kinkelin-Platz wird der Standort am Alpengarten entbehrlich und kann einer Wohn­nutzung zugeführt werden. Das Vorhaben soll sich hierbei mit Art und Maß in die vorhandene Struktur einfügen und der bestehende Verbindungsweg soll beibehalten werden.

Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag

  1. Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, für die Verlegung des Spielplatzes vom Alpengarten an das Aeschacher Ufer eine Planung auszuarbeiten.
 
  1. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben einer Wohnbebauung am Alpengarten zu und empfiehlt dem Stadtrat eine Änderung des Bebauungsplanes „Aeschacher Ufer“ sowie eine Änderung des Flächen­nutzungs­planes auf den Weg zu bringen, wobei eine Bebauung erst erfolgen soll, wenn zuvor eine Verlegung des Spielplatzes an das Aeschacher Ufer erfolgt ist. 

Dokumente
Download Anlage 1: Lageplan.pdf
Download Anlage 2: Luftbild.pdf
Download Anlage 3: BP 68.pdf
Download Anlage 4: FNP.pdf

zum Seitenanfang

8. Lastenrad-Mietsystem: Betrieb und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.04.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Stadt Lindau hat sich im Jahr 2020 für das Modellprojekt „Lastenrad mieten, Kommunen entlasten“ des Freistaates mit Erfolg beworben und für die Errichtung eine Förderung in Höhe von 90 % der Kosten erhalten. Die laufenden Kosten des Betriebs sollten im Folgenden überwiegend durch die Mieteinnahmen gedeckt werden.

Der GTL-Werkausschuss beauftragte die Verwaltung in der Sitzung vom 23.09.2020 mit dem Aufbau eines Lastenrad-Mietsystems (LMS). 
 
Die Lieferung von Lastenrädern, Stationen inkl. Ladeinfrastruktur sowie den Betrieb und Wartung des Lastenrad-Mietsystems wurden an die Firma Sigo GmbH, in Juni 2021 vergeben.
 
Im September 2022 startete das Lastenradmietsystem mit acht über das Stadtgebiet verteilten Stationen mit jeweils zwei Lastenfahrrädern. 

Ein Betreibervertrag wurde am 14.9.2022 für die ersten zwei Jahre mit der Firma Sigo abgeschlossen. Die Stadt muss bis 6 Monate vor Ablauf, also spätestens bis 13. Mai 2024 entscheiden, ob der Vertrag um weitere zwei Jahre entsprechend den Regelungen und im Umfang der Ausschreibung verlängert werden soll. 

Fachliche Bewertung

  1. Modellprojekt und Auswirkung

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StmB) hat als Träger des Modellprojekts die Firma die TINK GmbH mit der Beratung und Gesamtkoordination des Projekts beauftragt. Zu den Aufgaben von TINK gehörten die Projektleitung sowie die Beratung der Modellkommunen in allen Projektphasen, was der Stadt Lindau im Laufe des Projekts zugutekam.
 
Das Modellprojekt wurde in folgende Phasen unterteilt:

  • Planungsphase
  • Ausschreibungsphase
  • Bauphase
  • Einführungsphase
  • Verstetigungsphase
  
Nach rund eineinhalb Jahren seit der Inbetriebnahme ist die Bilanz des Systems positiv zu bewerten. Die Lindauerinnen und Lindauern nutzen die Lastenräder rege. Seit der Inbetriebnahme im September 2022 bis Ende Februar 2024 wurden insgesamt 2.510 Mietvorgänge registriert und bereits ca. 15.000 Kilometer mit den Lastenrädern zurückgelegt. Eine Umfrage der Stadt Lindau unter den Nutzerinnen und Nutzern ergab, dass sie bei 60 Prozent aller Fahrten mit dem Lastenrad eine Autofahrt ersetzt hätten. Somit hat das Projekt ein wichtiges Ziel der Stadt, den innerörtlichen Verkehr zu entlasten, erfüllt. Ein vollautomatisches Lastenradmietsystem ist für die Bürgerinnen und Bürger sehr komfortabel: Sie sparen sich Anschaffungskosten und Platz, gleichzeitig sind die Räder einfach zu mieten, jederzeit und kurzfristig verfügbar.
 
Auch die anderen sechs, am Projekt beteiligten Kommunen Cadolzburg, Freising, Lechbruck, Marktredwitz, Passau und Würzburg haben positive Erfahrungen mit dem Lastenrad-Mietsystem gemacht. Je nach Kommune gaben zwischen 51 und 77 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer an, dass sie mit der Lastenrad-Fahrt eine Autofahrt ersetzt hätten. Allein im Zeitraum Januar bis September 2023 wurden in den sieben Kommunen mindestens 9.000 Autofahrten vermieden. 
 
Das Modellprojekt hat die Stärken, aber auch Herausforderungen von Lastenrad-Mietsystemen aufgezeigt. Herausforderungen gab es zum Beispiel hinsichtlich die Ausschreibungsphase (Projekt mit Modellcharakter) und bei der Eindämmung von unsachgemäßem Gebrauch der Räder. Der Freistaat Bayern hat Lindau mit insgesamt 133.219,74 Euro bei der Einrichtung ihrer Mietsysteme unterstützt. Dies entspricht 90 Prozent der Gesamtinvestitionskosten (148.021,93 €).
 
Das Modellprojekt des Freistaats wurde am 31.12.2023 erfolgreich abgeschlossen. Die Zweckbindung wurde vom StMB wie folgt vorgegeben „Transporträder einschließlich der ggf. geförderten Stationen unterliegen einer Zweckbindung bis zum Ablauf der Projektlaufzeit (31.12.2023). Wenn nach Ablauf der Projektlaufzeit einzelne Räder veräußert werden, steht dem Freistaat der Veräußerungserlös zu. Für die Stellplätze gilt das vorstehend Ausgeführte entsprechend.“
 
Somit dürfen die Städte selber entscheiden, ob das LMS weiterführen wollen, was derzeit von allen Modellkommunen geplant ist.
 
  1. Betrieb und folgende Kosten

Die Firma Sigo wurde gemäß Ausschreibung mit dem Betrieb für zwei Jahre mit einer Verlängerungsoption für weitere zwei Jahre beauftragt.

Dem Betreiber obliegt die Unterhaltung und Reinigung von den Rädern und anderem Zubehör des Systems sowie die Verkehrssicherungspflicht. Zudem stellt der Betreiber folgende Basisleistungen für den Betrieb und die Unterhaltung des Lastenrad-Mietsystems in der Stadt Lindau bereit: 

  • Kontrolle, Pflege, Wartung und Reparatur der 16 Lastenräder
  • Nachweis geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstahl oder mutwilliger Zerstörung von Lastenrädern und Stationen (Obhutspflicht)
 
Die offizielle Inbetriebnahme fand am 14.9.2022 statt, an dem auch der Betreibervertrag in Kraft trat.

Damit endet die Erstlaufzeit nach §§ 187 Abs.1, 188 Abs.2 BGB am 14. September 2024. Die Stadt muss somit spätestens bis zum 13. Mai 2024 mitteilen, ob sie den Vertrag um weitere zwei Jahre entsprechend den Regelungen und im Umfang der Ausschreibung verlängern möchte. Die Kosten im laufenden Betrieb belaufen sich dabei auf 29.960 EUR / Jahr; das entspricht 1.872 EUR / Lastenrad.
 
Wie in der Vorlage aus 2020 dargestellt, war geplant, die Betriebskosten mit Nutzerentgelten zu decken. Allerdings sind die Nutzerentgelte sehr gering, so dass keine Kostendeckung möglich ist. So hat der Betreiber letztes Jahr lediglich ca. 4.600 EUR an Nutzerentgelten erhalten, was nicht ausreicht, die laufenden Kosten zu decken. Um die Betriebskosten dauerhaft zu reduzieren, müssen andere Maßnahmen ergriffen werden.

Als Konsolidierungsmaßnahme hat die Stadtverwaltung bereits für das Jahr 2024 die Zuschüsse für die Beschaffung von Lastenräder eingestellt und somit eine Einsparung im Höhe vom 20.000 €/ Jahr erreicht. Als gegenwertige Leistung wurden nur die Betriebskosten für das Lastenradmietsystem im Verwaltungshaushalt belassen, diese Anpassung wurde von Kämmerei und Finanzausschuss positiv aufgenommen.

  1. Maßnahmen und Strategie um Betriebskosten zu reduzieren

Um die Betriebskosten kurz- und langfristig nachhaltig zu reduzieren, wollen Verwaltung und sigo folgende Maßnahmen gemeinsam eingehen:
 
  1. Werbeeinnahmen über Verkauf der Folierung :

Es müssen Partner identifiziert werden, die einen Werbevertrag für die Folierung auf den Rädern mit sigo abschließen. Optimal wird ein oder mehrere Vertragspartner gefunden, die den Marktpreis von bis zu 80 € pro Rad pro Monat für jede Folierung bezahlen. Das Sparpotenzial liegt hier also bei 10T€ bis 15 T€ pro Jahr.
 
  1. Tarifanpassung : 

Zurzeit sind die Lastenräder rund um die Uhr verfügbar. Die erste halbe Stunde ist kostenlos, dann kostet jede angefangene halbe Stunde 1,50 Euro. Um mehr Einnahmen zu generieren, empfiehlt der Betreiber ab dem 01.05.2024 die neuen Nutzerendgeldpreise einzuführen (sigo Standartpreise in Deutschland). Sigo führt derzeit eine Simulation der Einnahmen mit neuer Nutzerentgeldberechnung durch, um die Potenziale genau zu beziffern. Die möglichen Einnahmen werden die Betriebskosten direkt amortisieren
 
  1. Akquise von neuen Projektpartnern:

Es sollen Partner in Lindau gefunden werden, die langfristig als Stationspaten die Betriebskosten und Positionierung der Station inkl. zwei Räder übernehmen. Ziel ist der Erhalt aller Räder in Lindau und ggf. die Verlagerung der Standorte zu den Grundstücken der Paten (z.B. Landkreis, Wohnungswirtschaft). Die Abstimmungen dazu stehen aus.

Mit diesen Maßnahmen sollen die Betriebskosten nachhaltig reduziert werden. Falls diese Maßnahmen nicht funktionieren oder nicht die gewünschten Einsparungen erzielen, bleibt die Möglichkeit, nicht-wirtschaftliche Stationen einzustellen und so die Kosten wirksam zu reduzieren.
 
Fazit
Das Lastenrad-Mietsystem ist ein gelungenes Serviceangebot, welches von Seiten der Stadt zur Verfügung gestellt wird. Für die Stadt Lindau bietet das System die einzigartige Möglichkeit, mit innovativen Lösungen die Mobilitätswende aktiv zu gestalten. Hierdurch werden diese umweltfreundliche Mobilitätsart als Teil der Radverkehrsförderung gefördert ohne, dass sich die Nutzer ein teures Lastenrad beschaffen müssen. 
 
Nun befindet sich die Stadt aktuell in einem Konsolidierungsprozess und ist zwingend zu Einsparungen angehalten. Dies umfasst auch die Betriebskosten für das LMS, die bis jetzt als Radverkehrsförderung und freiwillige Aufgabe bereitgestellt wurden. Mit den hier genannten Maßnahmen möchte die Verwaltung die o.g. Maßnahmen gemeinsam mit dem Betreiber umsetzen, um die Betriebskosten zu reduzieren.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
-
15.000€
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
-





Beschlussvorschlag

  1. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Umsetzung der o.g. Maßnahmen (1-
       3) zu den Kosteneinsparungen.

  1. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss, die nötigen 
       Finanzmittel für den Betrieb des Lastenrad-Mietsystems im Verwaltungshaushalt 
       2025 /26 bereitzustellen.

zum Seitenanfang

9. Anfragen und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.04.2024 ö beschließend 9
Datenstand vom 11.04.2024 08:31 Uhr