Datum: 26.11.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Lindau
Öffentliche Sitzung, 16:05 Uhr bis 17:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen Eissporthalle
3 Parkhaus am Karl-Bever-Platz

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1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Finanzausschusses und 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (Sondersitzung) Teil II 26.11.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Oberbürgermeisterin eröffnet die gemeinsame öffentliche Sonder-Sitzung des Finanz- und Bau- und Umweltausschusses.

Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Es gibt keine Einwendungen gegen die vorliegende Tagesordnung, die daher als genehmigt gilt. 

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2. Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen Eissporthalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Finanzausschusses und 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (Sondersitzung) Teil II 26.11.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

1.        Einführung

Die Eissporthalle Lindau ist seit ihrer Entstehung als offene Eisbahn nach und nach zu der heutigen Form weiterentwickelt worden. Aus diesem Grund stellt sie baulich eine Kompromisslösung dar. Die Eissporthalle wurde über die Zeit mit den jeweils vorhandenen Mitteln schrittweise den akuten Erfordernissen angepasst, was naturgemäß dazu führt, dass das Gebäude nicht mit einer modernen oder „aus einem Guss“ heraus entstandenen Eissporthalle verglichen werden kann.

Dies zeigt sich insbesondere an dem hohen Energiebedarf der Anlage. Die Eissporthalle ist kein komplett geschlossener Baukörper. Nach Süden ist die Fassade teilweise offen. Auch ist das Dach nicht gedämmt. Dies führt durch den beständigen Luftaustausch zu einer hohen Luftfeuchtigkeit im Gebäude, was zeitweise zu Nebelbildung im Eisfeldbereich und zu erschwerten Nutzungsbedingungen der Eisfläche insgesamt führt. Auch besteht im Gebäude eine starke Kondenswasserbildung, die auf die Eisfläche wirkt und zu einem erhöhten Unterhalt derselben führt.

Ganz besonders zeigt sich dieses raumklimatische und damit auch einhergehende energetische Defizit der Eissporthalle an den hohen Energiekosten. Diese belaufen sich auf rund 220.000 € / Jahr. Dieses Defizit trägt die Stadt. Dies stellt eine kontinuierliche Belastung des städtischen Haushalts dar und wurde im Konsolidierungsprozess in diesem Jahr entsprechend thematisiert. Die Energiekosten variieren von Jahr zu Jahr etwas, abhängig davon, ob Herbst- und Frühling eher warm oder kalt sind. Klar ist, dass dieser Zustand im Hinblick auf Klimaschutz und Haushaltskonsolidierung so nicht auf Dauer aufrechterhalten werden kann. Deswegen sind grundsätzliche Entscheidungen zum weiteren Vorgehen in Bezug auf die Eissporthalle erforderlich.

Trotz ihrer baulichen Defizite ist die Eissporthalle für den Eissport in Lindau von zentraler Bedeutung. Neben der Möglichkeit, Schlittschuh zu fahren, bietet die Eissporthalle Veranstaltungen wie die Eislaufdisco, Public Viewing und ermöglicht Schulsport für Lindauer und auswärtige Schulen. Sie ist aber auch das Heimstadion der Lindau Islanders, die als Profiverein in der Oberliga Süd spielen.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Eissporthalle von Herbst bis Frühjahr gut belegt ist und einen nennenswerten Beitrag zum Freizeitangebot in der Stadt beiträgt.

2.        Optionen bezüglich des grundlegenden Umgangs mit der Eissporthalle

2.1        Entwicklungsthema Eichwald Nord
Die Eissporthalle ist funktionaler Bestandteil des Gesamtareals Eichwald, das auch die Therme Lindau und das Eichwaldbad umfasst. Sie alle dienen der Freizeitnutzung, die diesen sensiblen Landschaftsbereich maßgeblich prägt. Daher ist die Eissporthalle bei der Frage, wie das Gebiet Eichwaldquartier entwickelt werden soll, mit zu betrachten und in Abwägung zu stellen.

Für das Gebiet Eichwaldquartier führt die Stadt Lindau aktuell einen Prozess mit dem Bau- und Umweltausschuss durch, in dem die Frage geklärt werden soll, wie eine friedliche und zwischen den einzelnen Betroffenen weitgehend einvernehmliche Entwicklung des Eichwaldquartiers gelingen kann. Zwar hat der Bau- und Umweltausschuss in einer Sondersitzung am 01.07.2024 bereits entschieden, dass die Flächen des Eichwaldquartiers entwickelt werden sollen, allerdings ist die Frage des „Wie“ noch zu offen. Für diese Klärung soll eine Anhörung und Diskussion aller relevanten Betroffenen im Bau- und Umweltausschuss erfolgen. Deren Nutzungsabsichten sollen dann diskutiert und möglichst in einem Strukturkonzept dargestellt werden. Dieses soll dann die Grundlage für die Entscheidung und den Beschluss des Bau- und Umweltausschuss dienen und klarstellen, wie eine Entwicklung des Eichwaldquartiers erfolgen kann.

Im Zuge der Betroffenenbeteiligung werden auch der Förderverein Eissportarena Lindau e.V. angehört. Es soll ermittelt werden, wie der Verein die Entwicklung des Eissports in Lindau bewertet und ob seitens des Vereins der Wunsch sowie die finanzielle wie organisatorische Möglichkeit bestehen, eine neue Eissporthalle im Eichwaldquartier zu errichten. Maßgeblich wird hier auch der Flächeneigentümer, die Schauer und Co. GmbH zu beteiligen sein, welche einer Nutzung der Flächen im Eichwaldquartier zustimmen muss. 

Sollte eine ernsthafte Entwicklungsabsicht des Fördervereins Eissportarena Lindau e.V. und etwaiger weiterer Vereine sowie der Schauer & Co GmbH gegeben sein, könnte im Eichwaldquartier eine neue Eissporthalle errichtet werden. Aufgrund der finanziellen Lage der Stadt kann ein solches Projekt jedoch nicht durch die Stadt Lindau (B) finanziert, gebaut oder organisiert werden. 

Der bisherige Standort der Eissportarena würde im Fall eines Neubaus im Eichwaldquartier aufgegeben. Sodann wäre politisch zu entscheiden, ob und wenn ja, wie die freiwerdende Fläche anschließend genutzt werden soll. Seitens der Therme Lindau wurde signalisiert, dass Interesse an einer Erweiterung besteht. Diesbezüglich fanden noch keine Gespräche oder Zusagen seitens der Stadt statt. 

2.2        Sanierungsoption

Eine weitere Möglichkeit zum Umgang mit der Eissporthalle ist deren energetische Sanierung. Aktuell läuft auf Initiative des Fördervereins ein Studienprojekt der Hochschule Biberach mit der Frage, wie die Eissporthalle energetisch saniert werden kann. Die Ergebnisse werden im März 2025 erwartet. Auf deren Grundlage beabsichtigt der Verein, selbst ein Sanierungskonzept erstellen zu lassen, das klären soll, ob und mit welchem Aufwand die Eissporthalle modernisiert und auf ein energetisch zu vertretendes Maß umgebaut werden kann. Mit dem Konzept wird bis Jahresmitte 2025 gerechnet.

Die Ergebnisse dieser Untersuchung können ebenfalls als Orientierung dafür dienen, wie hoch die städtische Kostentragung (Zuschuss, Übernahme Energiekosten) perspektivisch aussehen kann. Grundsätzlich ist diese Frage aber losgelöst zu beantworten und abhängig von der Frage, was der städtische Haushalt zulässt und welche Zielgruppen gefördert werden sollen.

2.3        Synthetische Eislaufbahn 

Als dritte Option besteht die Möglichkeit politisch zu klären, welche Zielgruppe mit der städtischen Förderung des Eissports erreicht werden soll. Derzeit umfasst das Freizeit-Angebot der Eissportarena 
 
  • Profisport
  • Schulsport
  • Kinder- und Jugendarbeit 
  • Publikumslauf, Eisdisco für Bürgerinnen und Bürger

Wenn der Umfang des Angebots auf ein energie- und kostensparenderes Niveau reduziert würde, bestünden verschiedene Möglichkeiten, baulich darauf zu reagieren. Dies könnte z.B. über die Reduzierung der Eissporthalle auf ein Basisangebot mit einer Kunststoffeisbahn erfolgen. Darauf könnten mit verhältnismäßig geringem finanziellen Aufwand weiterhin Eislaufen für Kinder und Jugendliche, Publikumslauf, Eisdisco u.ä. Freizeitaktivitäten angeboten werden, jedoch kein Profisport, da Kunststoffeisbahnen für Wettbewerbe nicht zugelassen sind. 

Die bestehende Eissporthalle müsste dann nicht aufwendig saniert werden. Ein großer Teil der bestehenden Infrastruktur wie Mannschaftsräume, Logen und VIP-Bereiche wären nicht mehr vonnöten und könnten ggfs. rückgebaut werden. 

3.        Belange des Haushaltes

3.1        Finanzierbarkeit der Eissporthalle aus Sicht des Haushaltes 

Im Haushaltsplan 2024 weist der Unterabschnitt 563 – Eissportarena eine Unterdeckung von 349.000 € aus (Abschreibungen und kalkulatorische Kosten nicht einberechnet). Wegen der noch unvollständigen Ausgabenerfassung 2022 weist die Jahresrechnung 2022 ein Defizit von rund 300.000 € aus. Für das Jahr 2023 dagegen ergab sich in der Jahresrechnung ein Zuschussbedarf von 430.000 €.

Größte Ausgabenposten sind neben der Energie für die Kälteerzeugung (etwa 210.000 €), das Betreiberentgelt (knapp 110.000 €), die Miete für die Kälteanlage (rund 40.000 €) und die Instandhaltungspauschale (mehr als 36.000 €). Auf der Einnahmenseite steht allein die Pachteinnahme und Betriebskostenerstattung, mit welcher nur knapp ein Sechstel der Ausgaben gedeckt werden können. An Betriebskosten werden neben Steuer und Versicherung, Wasser- und Abwasser abgerechnet.

Aus Sicht der Kämmerei ist hervorzuheben, dass sich der Zuschussbedarf im Lauf der Jahre von 188.000 € im Jahr 2012 auf 430.000 € im Jahr 2019 weit mehr als verdoppelt hat, was u.a. auch auf die steigenden Anforderungen des Profisports zurückzuführen ist. 

In den Corona-Jahren, besonders 2020, stieg dieses Defizit nochmal deutlich an. Unter Einbeziehung von Abschreibungen und kalkulatorische Kosten bleibt die jährliche Unterdeckung seither auf dem Niveau von über 400.000 €.

Für den Haushalt stellt die Eissportarena in der jetzigen Form eine hohe Belastung dar. Durch die Preissteigerungen bei Energie hat sich dies nochmals erhöht. Angesichts der ohnehin angespannten Haushaltslage und der anstehenden Aufgaben im Pflichtaufgabenbereich (insbesondere Schulen), muss auch dieser freiwillige Bereich ein Beitrag zur Entlastung des Verwaltungshaushaltes leisten.

3.2        Auftrag aus dem Konsolidierungsprozess / Potenziale 

Im Haushaltskonsolidierungsprozess wurden einige Potenziale im Bereich der Eissportarena auch in Verbindung mit dem gesamten Thermen-Gelände identifiziert:

  • AG 05.126 – Entwicklung Therme Nord mit Verlagerung und Privatisierung Eissportarena, Verkauf/Erbbaurecht Grundstück für Thermenerweiterung:
Hierin liegt die eher mittel- bis langfristige Perspektive, die bereits unter 2.1 Entwicklung Eichwald Nord dargestellt wurde. Je nach dem besteht die Möglichkeit eines privatfinanzierten Neubaus der Eishalle bei gleichzeitiger Freiwerdung und etwaiger Vermarktungsmöglichkeit des bisherigen Standorts.

  • AG 04.028 – Senkung Ausgaben und Deckelung insbesondere Energiekosten und Kälteanlage: Unter 2.2 Sanierungsoptionen wurde erläutert, dass derzeit Prüfungen laufen, um die bestehende Eissportarena energisch zu optimieren und so die laufenden Kosten zu senken. Eine Finanzierung hierzu ist noch nicht geklärt.

  • AG 04.038 – Kältezeiten reduzieren, um Stromkosten zu senken:
Bereits 2023 wurden die Zeiten im August/September und März/April reduziert. Ebenso die Eisdicke. Wegen der für den Profisport erforderlichen Eiszeiten für den Ligabetrieb und Training hierfür erscheint das mögliche weitere Einsparpotenzial hier eher gering. Zudem besteht auch eine große Abhängigkeit von der Wetterlage, die sich auf den Energieverbrauch auswirkt.

3.3        Verhältnis der Zuschüsse an die Eissporthalle und den Förderverein im Vergleich zu der Förderung anderer Lindauer Vereine

Bezogen auf den jährlichen Sportetat (Vereinszuschüsse, Defizitausgleiche) der Stadt Lindau (B) von insgesamt rund 900.000 €, erhält die Eissportarena bzw. der Förderverein mit knapp 44% hiervon den mit Abstand größten Anteil. 

Wie oben beschrieben, fallen hier insbesondere die Energiekosten für die Kälteanlage sowie die Miete für die Kälteanlage ins Gewicht. Daneben bedeuten Instandhaltungspauschale und Betreiberentgelt noch weitere größere Ausgabeposten. 

Bei Gesamtbetrachtung aller Vereinszuschüsse (Sport, Kultur, Musik, Heimatpflege usw.) ist festzustellen, dass neben der Eissportarena nur der Verein der städtischen Musikschule einen Zuschuss/Defizitausgleich im siebenstelligen Bereich erhält. 

Alle anderen Lindauer Vereine liegen deutlich darunter. Zuschüsse zwischen 10.000 € und 100.000 € bzw. zwischen 5.000 € und 10.000 € erhalten pro Jahr je rund 15 Vereine. Der Großteil der Zuschüsse liegt bei unter 5.000 € bzw. sogar unter 1.000 € pro Verein und verteilt sich auf insgesamt rund 60 Zuschussnehmer.

Bei der Neubetrachtung und künftigen Begrenzung der Zuschusshöhe sollte in Anlehnung an die Sportförderrichtlinien eine Gleichbehandlung zu anderen Sportvereinen untersucht und ggfs. herbeigeführt werden. Dazu ist zu Beginn des Jahres 2025 von der Verwaltung ein Workshop im Finanzausschuss vorzubereiten, in dem die Eckpunkte für Sportförderung nach Sportförderrichtlinien für die Eissportarena Anwendung finden könnten, wie die Herkunft der Nutzer, Wohnorte der Mitglieder u.a.

4.        Nutzerstruktur

4.1        Belegung der Eissporthalle

Der Belegungsplan der Eissportsaison 2024/2025 zeigt eine täglich durchgehende Nutzung von 8.00 Uhr bis 22.30 Uhr auf. Lediglich am Samstag beginnt der Betrieb erst um 8.15 Uhr und am Sonntag um 9.00 Uhr.

Werktags findet von 8.00 Uhr bis 9.15 Uhr Schulsport für Lindauer Schulen statt. Von 9.45 Uhr bis 12.00 Uhr nutzen dann Kindergärten, Schulen des Umlandes und weiterführende Schulen des Landkreises die Eissporthalle. Montags und mittwochs findet auch nachmittags bis 14.30 Uhr Eissport durch weiterführende Schulen und Schulen aus dem Umland statt. Nach dem Schulsport ist dienstags, donnerstags und freitags Zeitfenster von 1,5 Stunden für den Publikumslauf gegeben, anschließend findet wochentags der Trainingsbetrieb des EV Lindaus statt. Ab 21.15 Uhr bis 22.30 Uhr steht die Eissporthalle dann Hobbyeisläufern zur Verfügung. Am Samstag wird die Belegung durch die Eislaufdisco ergänzt. Diese findet in zwei Blöcken, als Mini-Eislaufdisco und Publikumslauf von 13.30 Uhr bis 16.15 Uhr und abends von 19.45 Uhr bis 22.00 Uhr statt. 

4.2        Ausnutzung der Eissporthalle

Der Belegungsplan (Anlage) zeigt, dass die Eissporthalle durchgängig genutzt wird. Insbesondere Schulnutzung und Eishockeytraining nehmen dabei den größten einzelnen Zeitanteil ein. Auch wenn gerade für die externe Schulnutzung keine Übersicht über deren Herkunft erstellt werden konnte, zeigt sich, dass hier von einem regionalen Einzugsbereich auszugehen ist. Gerade die Eislaufdisco bietet Jugendlichen am Samstagabend eine gut genutzte Beschäftigungsmöglichkeit.


4.3        Profisport Eishockey: Vorgaben und sportliche Entwicklung

Eine besondere Bedeutung hat die Eissporthalle natürlich für den Profisport. Die Eissporthalle ist Heimstadion der Lindau Islanders. Diese spielen in der Oberliga Süd, dass die dritte Profiliga in Bayern darstellt. Damit spielen sie hochklassiger als die städtischen Fußballvereine. 

Entsprechend sind verschiedene technische und bauliche Kriterien einzuhalten. Standardeisflächen haben eine Größe von 60 x 30 m (nach IIHF-Standards; möglich aber im Profibetrieb unüblich wäre auch eine Reduzierung auf das nordamerikanische Maß von 60 x 25 m) mit einem Eckenradius von 8 m und mit einer Eisdicke von 2,5 bis 4 cm. Die Kühlung der Eisfläche muss, auch an warmen Wintertagen bei -4° bis -6° Celsius liegen. Anforderungen bestehen speziell also bei der Kühlung, aber auch bei der Regulierung der Luftfeuchtigkeit und bei der Beleuchtung. Gerade im Bereich der Luftfeuchtigkeit besteht durch die Seenähe und die Öffnungen im Gebäude Handlungsbedarf. Zudem muss die Spielfeldbande ersetzt werden, da diese ebenfalls nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht.

Neben diversen technischen und baulichen Anforderungen benötigt der Profibereich aber auch weitere Infrastruktur. Dieses sind Umkleiden, Lager und Werkräume zur Aufbereitung der Sportgeräte, ausreichende Sitz- und Stehplätze sowie ein gastronomisches Angebot. Zwar konnte in die Eissporthalle vor kurzem ein moderner VIP-Räum geschaffen werden, hinsichtlich der anderen Ausstattungsmerkmale bietet die Eissporthalle eher ein Basisangebot. 

Der Profisport hat sich seit Gründung des Vereins EV Lindau im Jahr 1976 beständig etabliert. 1988 wurde er Vize-Meister in der Baden-Württemberg-Liga, 1989 erfolgte der Aufstieg in die Regionalliga Südwest. 1991 wurde der Eishockeyverein Vizemeister in derselben, 1995 kam dann der erste Aufstieg in die Bayernliga. Ab 1997 nannte sich der Verein EV Lindau Islanders. 2015 wurde der EV Lindau Islanders dann Meister der Bayernliga und spielt im Profibetrieb seit 2016 in der Oberliga. 2017 und 2018 wurden die Islanders bayerischer Vizemeister, 2019 konnten sie das erste Mal an den Playoffs in der Oberliga Süd teilnehmen. Aktuell steht der Verein auf dem 8. Platz und damit im Mittelfeld der Tabelle der Oberliga Süd. 

Fachliche Bewertung

1.        Neubau- oder Sanierungsoptionen

Die Entwicklung des Eichwaldquartiers bietet, je nach Ergebnis des laufenden Beteiligungsprozesses und der daraus resultierenden Entscheidung des Bau- und Umweltausschusses die Möglichkeit, die Eissporthalle neu zu errichten und so den Eissport, auch im Profibereich, mit moderner Infrastruktur zu sichern. Zwischen Verein und Flächeneigentümer ist zu klären, wie dies finanziert und organisiert werden kann. 

Alternativ stünde mit der Option der energetischen Sanierung ein Weg, das bestehende Angebot aufrecht zu erhalten und zu verbessern. 

Eine Reduzierung des Angebotes z.B. durch eine synthetische Eisbahn würde lediglich als Basisangebot fungieren und keinen Profisport mehr zulassen: Der Profiverein würde auf eine andere Anlage ausweichen müssen.

Die Stadt muss daher zeitnah klären:
a)        welche Zielgruppe im Bereich Eissport gefördert werden soll
b)        welcher Zuschüsse bzw. Defizitübernahmen finanziell langfristig möglich sind

2.        Bewertung der Optionen aus Sicht des Haushalts

Gemäß Beschluss aus dem Konsolidierungsprozess sind die städtischen Zuschüsse und Defizitübernahmen im freiwilligen Bereich zu reduzieren, um den Haushalt der Stadt Lindau spürbar zu entlasten und die dringend notwendigen Investitionen insbesondere in die städtischen Schulen zu ermöglichen. Diese Frage ist zu Allererst politisch zu beantworten und zwar im Hinblick auf 

a)        die Prioritätensetzung im Haushalt
b)        die Zielsetzung bei der Förderung des (Eis)Sportes in Lindau

Vereinfacht gesagt sind alle Maßnahmen, die konkret den Haushalt entlasten positiv zu werten. Dies kann, je nach Organisation- und Finanzierungsstruktur ein Neubau im Bereich Eichwaldquartier bedeuten, aber auch eine Sanierung der bestehenden Halle könnte die Betriebskosten der Eissporthalle deutlich senken und damit eine Reduzierung des städtischen Zuschusses rechtfertigen. Im Hinblick auf die dringenden, anstehenden investiven Aufgaben, z.B. im Schulbereich, ist derzeit nicht erkennbar, wie und wann ein städtischer Investitionsanteil, über das o.g. Maß hinaus, abgebildet werden kann.

3.        Sportförderrichtlinie der Stadt Lindau

3.1        Förderrahmen
Die Stadt Lindau verfügt über eine Sportförderrichtlinie vom 29.03.2022. Diese regelt, wie Vereine im Stadtgebiet von der Stadt bezuschusst werden. Die Sportförderrichtlinie legt dabei verschiedene Kriterien fest, von denen Folgende für die Förderung des Eissportes in Lindau relevant sind:

§ 1 Allgemeines:
  • Es werden gemeinnützige Sportvereine gefördert
  • Der Umfang der Förderung bemisst sich aus den in der Richtlinie aufgeführten Kriterien und der im Haushalt vorgesehenen Mittel. 
  • Es handelt sich um freiwillige Leistungen der Stadt Lindau.
  • Kommerziell betriebener Sport wird nicht gefördert.

§ 2 Fördervoraussetzungen:
  • Mitglied des BLSV
  • Sitz in Lindau
  • Mindestens 50 Mitglieder; davon mind. 10% Mitgliederanteil < 26 Jahre  
  • Hauptaufgabe ist satzungsgemäß Amateursport
  • Bestehen > 2 Jahre

§ 3 Freiwilliger städtischer Zuschuss:
  • Basisbetrag 15.000 €; dieser Betrag wir gewichtet nach Kinder/Jugend (6-fach); Erwachsene 27-65 Jahre (1-fach), Senioren > 65 Jahre (2-fach)
  • Der freiwillige Zuschuss gilt nur für Mitglieder mit Wohnort Lindau.
  • Pachtzuschüsse auf Antrag und nur nach Gremienbeschluss

§ 4 Zuschüsse zu Baumaßnahmen:
  • Zuschüsse zu Neuerrichtungen, Erweiterungen, Verbesserungen und Wiederherstellung von Dauersportanlagen als freiwillige Maßnahmen und nur im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel
  • Anlagen müssen auch dem Schul-, Breiten- und Freizeitsport zur Verfügung stehen
  • Förderung nur für Anlagen, die unmittelbar dem Sport dienen
  • Voraussetzung: Angemessene Eigenleistung des Vereins und Kostenbeteiligung der Dachverbände

Der EV Lindau erfüllt diese Kriterien und erhält für die Eisbahnnutzung im Hinblick auf die Nutzung durch den Breiten- und Freizeitsportes Fördermittel aus der städtischen Sportförderung.

3.2        Zuschüsse der Stadt an den EV Lindau
Die städtischen Zuschüsse für den EVL aus Sportfördermitteln beliefen sich 2023 auf einen Betrag von insges. 33.662,05. Im Jahr 2024 betrug der städtische Zuschuss an den Verein bis einschließlich Oktober insgesamt 30.239,78 €.

3.3        Konsequenzen für den Haushalt
Anhand der Zahlen zeigt sich, dass die städtische Sportförderung gem. Sportförderrichtlinie sich in dem Maß bewegen, die auch anderen Vereinen entsprechender Größe zur Verfügung gestellt werden. Die städtische Förderung des Eissportes ist daher nicht verantwortlich für die erheblichen Gesamtkosten der Eissports von circa 400.000 €/Jahr, welche die Stadt Lindau zu tragen hat. Ursächlich ist hierfür der Umstand, dass die Eissporthalle eine Liegenschaft der Stadt ist und so Energiekosten (etwa 210.000 €), das Betreiberentgelt (knapp 110.000 €), die Miete für die Kälteanlage (rund 40.000 €) und die Instandhaltungspauschale (mehr als 36.000 €) im städtischen Haushalt auflaufen. Bei der angestrebten Entlastung des städtischen Haushaltes muss also an diesen Kosten angesetzt werden.

Dafür ist eine Grundsatzentscheidung notwendig, welchen Beitrag die Stadt weiterhin für den Unterhalt der Eissporthalle aufwenden kann. Wie unter Punkt 2. Erläutert, ist diese Frage politisch zu klären. Die Verwaltung schlägt daher zu Jahresbeginn 2025 einen Workshop mit dem Finanzausschuss vor, bei dem diese Frage im Hinblick auf die aktuellen Haushaltsanmeldungen diskutiert und bewertet wird. Darin soll diskutiert und festgelegt werden, wie hoch der jährliche Zuschuss ausfallen soll. Dieser Beschluss ist notwendig für die Umsetzung des Konsolidierungsbeschlusses, einen deutlich geringeren Zuschuss mit dem EV Lindau zu vereinbaren.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

X positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Diskussionsverlauf

Stadtrat Brombeiß beantragt Rederecht für Bernd Wucher (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Förderverein Eissportarena Lindau e.V).

Oberbürgermeisterin weist darauf hin, dass es grundsätzlich kein Rederecht für Dritte gibt, findet es in Anbetracht der Situation, für angemessen, sofern keine Einwände aus dem Gremium bestehen.
Es werden keine Einwände erhoben. Daher erteilt die Oberbürgermeisterin, Bernd Wucher das Rederecht und bittet nach der Präsentation der Stadtverwaltung, Bernd Wucher aus Sicht des Vereins, die Situation darzustellen.

Leiter des Stadtbauamtes Kay Koschka berichtet über den aktuellen Sachstand der Eissportarena aus Sicht des Bauamtes und die Stadtkämmerin Birgitt Richter aus Sicht der Kämmerei anhand der Präsentation.

Oberbürgermeisterin lobt den Verein für die Einsparbemühungen und das Engagement und übergibt das Wort an Bernd Wucher.

Bernd Wucher findet die Vorlage unglücklich, daher war es ihm ein Anliegen bei der Sitzung sprechen zu können und die Arbeit des Fördervereins den Stadträten erläutern zu können. Wie der Belegungsplan zeigt, ist die Eissportarena sehr gut ausgelastet. Die Eissportarena wird von vielen Interessengruppen genutzt und nicht nur Profisportlern.
Der Verein hat vor 16 Jahren die Arbeit aufgenommen und viel bewegt und verwirklicht; z. B. die Fassade wurde auf eigene Kosten und mit Ehrenamtlichen renoviert.
Allen ist bewusst, dass die Haushaltslage bei der Stadt angespannt ist, jedoch braucht der Verein, eine Planungssicherheit, da auch Arbeitsplätze davon abhängen.
Der Verein ist an einer Kooperation mit der Stadt interessiert, aber wenn der Verein mehr Verantwortung übernehmen soll, dann brauchen sie auch mehr Freiheiten, wie z. B. bei der Gestaltung der Eintrittspreise.
Oberbürgermeisterin bedankt sich beim Bernd Wucher und versichert, dass Zuschüsse nicht ohne vorherige Ankündigung gestrichen werden. Für nächstes Jahr ist der Zuschuss im Haushalt eingeplant.

Alle Stadträtinnen und Stadträte sind sich einig, dass der Eissport im bisherigen Umfang erhalten werden soll.

Die CSU-Fraktion stellt den Antrag, Beschlussvorschlag 2) und 3) zu streichen und wie folgt zu ersetzen:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Förderverein Eissportarena ein Konzept zum Weiterbetrieb der Eissportarena zu erarbeiten. Dieses Konzept, bei welchem die Kostenoptimierung für die kommenden Jahre wesentlicher Bestandteil sein soll, ist so zu gestalten, dass ein Weiterbetrieb für die nächsten Jahre bis zum konkreten Vorliegen eines Bau- und Finanzierungskonzeptes für ein neues Eisstadion vorliegt. 

Stadtrat Prof. Dr. Schöffel meint, man solle bei anderen Städten, die eine Eishalle haben, nachfragen, wie sie mit dem Kostenproblem umgehen.

Stadtrat Obermayr ist der Meinung, man solle zuerst den Zuschussbedarf für alle Sportarten prüfen und den finanziellen Rahmen feststellen und dann erst in Abstimmung gehen. Außerdem solle der Förderverein prüfen, ob er Drittmittel akquirieren kann.

Es entfacht sich eine Diskussion, ob im Beschlussvorschlag aufgenommen werden soll, dass bei der Abstimmung zwischen Verwaltung und Förderverein, die Mitglieder des Finanzausschusses dabei sein sollen und ob dies im Rahmen eines Workshops stattfinden muss.

Oberbürgermeisterin fügt an, dass der CSU-Vorschlag einen Workshop nicht ausschließt. Es geht darum, dass die Abstimmung mit dem Förderverein läuft. Über das Ergebnis wird in jeden Fall der Finanzausschuss entscheiden müssen. Ein Neubau des Eisstadions solle nicht von der Stadt geplant oder errichtet werden.

Stadtrat Müller ist es ein Anliegen, dass auch eine Sanierung der Eissportarena untersucht wird und nicht nur ein Neubau.

Beschluss

CSU-Antrag:
1. Der Sachverhalt dient der Kenntnisnahme.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Förderverein Eissportarena ein Konzept zum Weiterbetrieb der Eissportarena zu erarbeiten. Dieses Konzept, bei welchem die Kostenoptimierung für die kommenden Jahre wesentlicher Bestandteil sein soll, ist so zu gestalten, dass ein Weiterbetrieb für die nächsten Jahre bis zum konkreten Vorliegen eines Bau- und Finanzierungskonzeptes für ein neues Eisstadion vorliegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Parkhaus am Karl-Bever-Platz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Finanzausschusses und 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (Sondersitzung) Teil II 26.11.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung und im Hinblick auf die anstehenden Beratungen zur Aufstellung des Haushalts 2025 ist Klarheit darüber zu schaffen, ob ein Parkhaus (hier künftig PH) am Karl-Bever-Platz (hier künftig KBP) zeitnah gebaut werden soll bzw. welchem Parkhaus (KPB oder Bahnhof Reutin) im Vermögenshaushalt des Regiebetriebes Parkraumbewirtschaftung (hier künftig RPB) Vorrang einzuräumen ist.

Die erforderliche Baugenehmigung für das PH KBP liegt vor. Damit ist der diesbezügliche Arbeitsauftrag durch die Verwaltung abgearbeitet. 

Aktuell ist jedoch noch ein Prüfauftrag anhängig, ob der RPB nicht zusammen mit dem Stadtverkehr in eine Mobilitätsgesellschaft bei den Stadtwerken Lindau (B) integriert werden soll, um künftig zur Finanzierung des Stadtbusses beizutragen. Dieser Auftrag wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 16.10.2024 erteilt.

Fachliche Bewertung

  1. Bereits gefasste Beschlüsse bzgl eines Parkhauses am Karl-Bever-Platz 
zu Planung und Bau sowie den Nutzergruppen (aus Bürgerbeteiligungsprozess, Mobilitätskonzept)

       Beschlüsse StR 21.07.2021:
Am KBP sind sichere Parkplätze für Anwohner, Beschäftigte und Übernachtungsgäste zu schaffen. 

Für das Ziel eines autoarmen Inselkerns ist der Bedarf an Stellplätzen auf dem KBP         neu zu prüfen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf für Kurzzeitbesucher im Rahmen eines
ganzheitlichen Verkehrskonzeptes unter Berücksichtigung aller Verkehrsmittel zu
prüfen.
Für Tagestouristen sind Standorte für feste Auffangparkplätze (P+R) außerhalb der
Insel und KBP zu planen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Von den Auffangparkplätzen ist ein fester Shuttleservice einzurichten.

Der ÖPNV ist zu aktualisieren, zu verbessern und zu vernetzen.

Das Parkleitsystem ist entsprechend dem Konzept, das die Verteilung der
Nutzergruppen auf die Parkplätze regelt, zu optimieren und fortzuentwickeln.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verkehrsplanungsbüro mit der Fortschreibung
des Parkraumkonzepts 2017 und einer entsprechenden Bedarfsermittlung zu beauftragen.

Für Parkplätze soll ein PH / Parkdeck in modularer Bauweise und begrünter Außenfassade näher untersucht werden (Kosten, Nutzen), das umnutzbar oder rückbaubar ist.

  • Beschluss StR 07.12.2021:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Variante 2 (PH) mit ca. 500 Stellplätzen hinsichtlich der Leistungsphasen 1 und 2 einschließlich einer Kostenberechnung auszuarbeiten und auf dieser Basis eine GU-Ausschreibung durchzuführen.

  • Beschluss StR 19.07.2022: 
Das Stadtbauamt wird in Zusammenarbeit mit dem RPB beauftragt, ein geeignetes Planungsbüro für die Genehmigungsplanung und die EU-weite Generalunternehmer-ausschreibung zu beauftragen sowie alle notwendigen Unterlagen erstellen zu lassen. Die Finanzmittel sind zu kalkulieren und im Haushalt des RPB bereitzustellen.

  • Beschluss Haushaltsberatungen RPB 2023 (StR 01.03.2023) und RPB 2024 (StR 19.12.2023):  
Mittel für PH KBP wurden jeweils nicht eingestellt. Damalige Begründung: Planung des Baus PH am KBP ist bis Fertigstellung Genehmigungsplanung beauftragt. Genehmigungsplanung dauert voraussichtlich bis ca. Ende 2023. Für Planungskosten stehen noch Haushaltsausgabereste zur Verfügung. Im Jahr 2024 könnte – noch zu beschließen – Vergabeverfahren und EU-weite GU-Ausschreibung durchgeführt werden. Baubeginn könnte dann voraussichtlich ca. Anfang 2025 stattfinden. Akt. Finanzsituation der Stadt reicht jedoch derzeit nicht für alle politisch gewollten Investitionen (Mittelschule, PH KBP, PH am Bahnhof Reutin u.a.) aus. Daher ist zunächst im Rahmen Haushaltskonsolidierung eine Grundsatzentscheidung zu treffen, welchem Investitionsvorhaben Vorrang zu geben ist und wie dieses finanziert werden soll. Da zudem verkehrlich die neue Quartiersgarage auf der Hinteren Insel voraussichtlich noch etwas länger zur Verfügung steht, sind derzeit keine Umsetzungskosten für ein PH KBP im Finanzplan vorgesehen. 

  • Beschluss StR 20.03.2024: Parkraumanalyse und Parkplatz-Bedarfsermittlung
Der Stadtrat beschließt die Erkenntnisse aus dem Parkraumkonzept als Grundlage für die weiteren Entscheidungen im Bereich Mobilität zu berücksichtigen.

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzbarkeit der im Konzept empfohlenen Maßnahmen sukzessive zu prüfen und umsetzbare Maßnahmen in den fachlich zuständigen Ausschüssen vorzustellen.

  • Beschluss StR 25.07.2024 zur HH-Konsolidierung
Weitere qualitative Potentiale wie PH KBP und Eissportarena sind vertieft zu         prüfen und als Entscheidungsgrundlagen den jeweils zuständigen politischen         Gremien vorzulegen.

  • Beschluss StR 16.10.2024: Gründung Mobilitätsgesellschaft
Die Stadt Lindau (Bodensee) beschließt im Zuge des neuen Stadtbuskonzeptes zur zukünftigen Ausgestaltung des Stadtverkehrs Lindau (B) das Strukturmodell 2 „Direktvergabe der Stadt Lindau an die SVL als integrierter Mobilitätsdienstleister “ als favorisiertes Modell.

Der Stadtrat beauftragt die Stadtwerke Lindau GmbH und die Stadtverwaltung das Modell 2 zu verfolgen und im nächsten Schritt eine Rentabilitätsbetrachtung für Modell 2 vorzunehmen. 

2. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Vollkostenrechnung)

2.1 Derzeitige (Ausgangs)-Situation/ Fakten 

Aktuell: Parkplatz P3 mit 254 Stellplätzen, Parkgebühr derzeit 1,80 € / h, gebührenpflichtige Parkzeit täglich von 8 bis 20 Uhr, Bewohner und Beschäftigte können mit Parkausweis parken (Bewohner zahlen 60 €, Beschäftigte 250 € im Jahr), sonstige Nutzergruppen: Kurzzeitbesucher und Tagesgäste.

Jährliche Einnahmen aus den Kassenautomaten derzeit ca. 800.000 € brutto, jährliche Ausgaben ca. 100.000 € brutto (Datenleitungen, Wartung, Betreuung Hauptsaison, GTL).

Künftig: PH mit 507 Stellplätzen, Nutzungsdauer 30 Jahre
Es ist von einem geschätzten Investitionskostenvolumen in Höhe von ca. 13,2 Mio. € brutto auszugehen. Unter Berücksichtigung einer bis Ende 2025 voraussichtlich erwirtschafteten Rücklage in Höhe von 2,9 Mio. € ergibt sich hieraus ein Kreditbedarf von 10,365 Mio. €.

Der geschätzte Zeitrahmen von Vergabe Funktionalausschreibung bis Inbetriebnahme beträgt 2,5 - 3 Jahre (Erarbeitung GU-Ausschreibung, Vergabe, EU-weite Ausschreibung PH, Auftragserteilung, Vorlaufzeit Industrie, Durchführung Projekt). Während der Bauphase fällt der Parkplatz P3 für ca. 1 Jahr weg.

Berücksichtigung von Folgekosten: Bewirtschaftung, höherer (technischer) Unterhalt / Instandhaltung, Betreuung

Gemäß Mobilitätskonzept und Fortschreibung Parkraumkonzept wird eine Mischnutzung des PH KBP empfohlen (gesicherte Parkplätze für Bewohner, Beschäftigte, sonstige Parkberechtigte).

Einnahmeausfälle und Verlagerungseffekte während der Bauzeit sowie Einnahmensteigerung nach Erhöhung der verfügbaren Parkplätze am KBP sind zu berücksichtigen.

2.2. Betrachtungsvarianten 

(Für welche Nutzergruppen steht das Parkhaus mit welchen Konditionen zur Verfügung?) 

Es gibt theoretisch mehrere Betriebsvarianten. In der Entscheidungsklausur zur HH-Konsolidierung wurden die zu betrachtenden Varianten definiert.

Variante 1 (Unter maximalwirtschaftlichen Annahmen auf Basis der bisherigen Auslastungszahlen) 

Annahme: Keine Festlegung bzgl. Nutzergruppen (keine Jahreskarten), also maximalwirtschaftlich, alle 507 PP stehen für jedermann zur Verfügung, Höhe Benutzungsentgelt wie in der Entscheidungsklausur zur Konsolidierung festgelegt (1,80 / 2,00 / 2,20 € / Std.). 
 
Variante 2 (entspricht den Beschlussfassungen gemäß Mobilitätskonzept, Bürgerbeteiligungsprozess und Empfehlung Fortschreibung Parkraumkonzept),

Annahme: gesicherte Parkplätze für Bewohner, Beschäftigte und evtl. Übernachtungsgäste als Nutzergruppen

2.3 Wirtschaftliche Bewertung

(siehe Anlage 1 - 3 und 4 - 6 , sowie Zusammenfassung Wirtschaftlichkeits-berechnungen Anlage 7)

Es ist darauf hinzuweisen, dass 
  • die Einnahmen dauerhaft auf Basis der genannten Stundensätze ohne Gebührenerhöhungen angesetzt wurden. 
  • bei den Ausgaben 3 % jährliche Kostensteigerung sowie 1 % Instandhaltungsrücklage berücksichtigt wurde.
  • ein PH mit seinen notwendigen technischen Ausstattung und einem zusätzlichen Aufwand für Reinigung und Hausmeister deutlich höhere laufende Ausgaben verursacht als ein ebenerdiger Parkplatz.

Variante 1 (Anlage 1 - 3):
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung hat ergeben, dass zwar bereits nach ca. 3 Jahren nach Baubeginn bei den Varianten 2,20 € oder 2,00 €/Std. bzw. 5 Jahren beim heutigen Tarif 1,80 €/Std. wieder „schwarze Zahlen“ geschrieben werden könnten. Jedoch sind die heute erwirtschafteten Einnahmen auf dem KBP (= rentierliche Investition) selbst in der Variante 1 mit einer Parkgebühr von 2,20 € je Stunde erst nach kompletter Darlehenstilgung, demnach nach ca. 17 Jahren zu erwarten.

Vergleich zum PH Inselhalle: 
Auch beim Parkhaus Inselhalle wurde im Jahr 2015 eine Amortisationszeit von 17 Jahren prognostiziert. Der schnellere „Schuldenabbau“ des RPB resultiert letztlich aus den Gesamteinnahmen aller Parkplätze des RPB insgesamt.

Variante 2 (Anlage 4 - 6):
Das Parken von Bewohnern / Beschäftigten, insbesondere auf Basis der derzeit als eher gering zu bezeichnenden Gebühren für Jahreskarten, senkt die Wirtschaftlichkeit am KBP deutlich. Rechnerisch sorgt eine Kapazitätserhöhung nach Parkraumkonzept am KBP bei einer gleichbleibenden Parksituation nur für die Abdeckung von Bedarfen für Besucher, Beschäftigte, Gewerbetreibende / Sonstige sowie 113 Kurzzeitparker und 92 Tagestouristen. Heute stehen 254 Parkplätze für Kurzzeitparker und Tagestouristen zur Verfügung. Wenn man Bewohner und Beschäftigte am KBP explizit bevorrechtigen wollte, ist die Frage was man durch den Bau eines PH wirklich gewinnt. Die rechnerischen Bedarfe für Bewohner und Beschäftigte könnten auch heute schon am P3 im Bestand abgebildet werden. 

Bei einem z.B. autofreien Schrannenplatz, Reichsplatz und Paradiesplatz würde man die Bedarfe für Bewohner und Beschäftigte trotzdem noch mit einem P3 im Bestand decken können. Dessen Erweiterung wird dann nur für Kurzzeitbesucher / Sonstige benötigt.

Bei einer autofreien Insel bräuchte man die Kapazitätserhöhung am KBP, da sonst die Bedarfe schon allein der Bewohner nur durch den KBP im Bestand und die Quartiersgarage nicht abgedeckt werden könnte.

Vor diesem Hintergrund wurde zur Verdeutlichung der schlechten Wirtschaftlichkeit bei der Variante 2 nur eine Annahme von 150 gesicherten Parkplätzen für die Nutzergruppen Bewohner und Beschäftigte zu Grunde gelegt. Weitergehende Reservierungen des KPB für Bewohner und Beschäftigte wären mit den heutigen Gebühren für Jahresparkkarten völlig unrealistisch.

Vergleich zur Beibehaltung Status Quo (ohne optionale Gewinnabführung an den Kernhaushalt):

Die jährlichen Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung fließen zweckgebunden in die Rücklage des RPB und dienen der späteren Investition in ein PH oder der angedachten Mobilitätsgesellschaft. 

Höhere Gewinne bedeuten höhere Umsatzsteuerzahlungen, ein späterer Invest mit höherer Rücklage bedeutet geringere Kreditaufnahmen und Zins-/Tilgungsleistungen.

3. Bewertung eines PH am KBP aus Sicht der Verkehrs- und Mobilitätsplanung 

Vorteile des KBP
  • Guter P-Standort für Bewohner- und Beschäftigtenparkplätze und ggf. Kunden (Kurzzeitparker), evtl. Übernachtungsgäste

  • 253 zusätzliche PP ermöglichen einen wichtigen Schritt zum Ziel „autoarme Insel“ / Befreiung der Altstadt-Plätze von parkenden Fahrzeugen 

Probleme mit dem Standort KBP
  • läuft dem Mobilitätskonzept entgegen (PH am Bahnhof Reutin hätte gemäß Mobilitätskonzept Priorität). Das KLiMo verfolgt maßgeblich das Ziel, dass andere Verkehrsmittel eine attraktive Alternative zum Pkw darstellen, sodass der Kfz-Verkehr insgesamt reduziert wird. Besonders in sensiblen Bereichen, wie z.B. der Insel soll Verkehr verträglich abgewickelt werden. In diesem Zuge sollen Parksuchverkehre weitestgehend minimiert werden. Die Einrichtung von P+R-Plätzen zum „Auslagern“ von Touristenverkehren soll eine deutliche Entlastung für die Insel bringen. 

  • Mehr Parkplätze ziehen mehr Verkehr an, heute schon hohe Belastung des Europaplatzes, Verkehrsqualität sinkt.
Anmerkung: PH macht Zufahrt bis zur Insel noch attraktiver, noch mehr Verkehr zwischen dem KV Berliner Platz – Kolpingstraße und insbesondere im Nadelöhr Inselstraße; womöglich Überlastung des Europaplatzes allein schon wegen des zusätzlichen Fußgänger- und saisonal hohen Radfahreraufkommens (= Einschätzung Polizei und SVB) Verkehrsgutachten Stahl 2015 für eine Parkhaus mit 
       728 Stellplätzen = QSV C – befriedigend (bei Netzdurchtrennung Ladestraße!).
       928 – 1.040 Stellplätze = QSV D – ausreichend , darüber QSV E – mangelhaft.

Erforderlichkeit der Netzdurchtrennung (ggf. mit Feuerwehr-Senkpoller) sollte bei einem PH-Beschluss nochmals geprüft werden, da laut Zählstelle der Fahrräder an der Achbrücke aktuell weiterhin ca. 1.000 Fahrzeuge pro Tag durch die Ladestraße / Bregenzer Straße fahren (wohl überwiegend Schleichverkehr). 

  • Erreichbarkeit der Insel wird beeinträchtigt, mehr Stau auf der Kolpingstraße und Inselzufahrt.

  • Stadtbus hat bereits heute erhebliche Probleme auf Ast Berliner-Platz bis Inselstraße wegen Stau während der Hauptsaison; dieser Streckenabschnitt ist bereits heute einer der Hauptgründe für Verspätungen im Stadtbusnetz. Mit einer Öffnung des Parkhauses KBP würde dieser Zustand auf Jahre hin verfestigt, was den Stadtbus erheblich benachteiligt. 
  • Standort als Auffangparkplatz für touristischen Verkehr ungeeignet. Das P+R-Konzept soll vorwiegend Touristen bereits am Stadtrand abfangen. Das Parkraumkonzept der Stadt hat zum Ziel, einerseits touristische Tagesbesucher darin zu unterstützen, nicht mit dem Auto in die Stadt zu fahren. Andererseits muss die Insel für Kunden des Einzelhandels und der Dienstleister auch mit dem Auto erreichbar und attraktiv bleiben. Deswegen ist es sinnvoller, im Zuge der Nutzergruppentrennung den touristischen Verehr z.B. am Berliner Platz abzufangen und so mit einer guten ÖPNV-Anbindung eine Entlastung der Zufahrts- und Parkierungssituation am Karl-Bever-Platz und inselnah zu erreichen. Damit wird die Insel für ortsnahe Kunden aus dem Stadtgebiet und den Umlandgemeinden wieder attraktiver (ggü Tagestouristen).

  • Nutzung gemäß Bürgerbeteiligung soll mit Fokus auf Anwohner, Beschäftigte und Übernachtungsgäste erfolgen. Das Ziel der beteiligten Bürger ist es, dass der Autoverkehr auf der Insel dauerhaft reduziert wird.

4. Berücksichtigung der Wechselwirkungen in den dargestellten Betrachtungsvarianten im Hinblick auf Stadtbus, Bahnhof Reutin, Mobilitätskonzept, Verkauf P2 Bauhof

4.1 Verknüpfung zu und Chancen des Berliner Platzes
  • Das PH Berliner Platz (Mobilitätsdrehscheibe) ist das wesentliche und zentrale Element des Mobilität- und Parkraumkonzeptes der Stadt Lindau. Ohne eine Verlagerung und frühzeitigen Auffangens des Verkehrs kann die Verkehrsqualität in Lindau nicht verbessert werden.

  • Der Berliner Platz soll zu einer Mobilitätsdrehscheibe umgebaut werden. Hier soll der Umstieg vom Schienenpersonennahverkehr und -fernverkehr und dem Pkw auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes erfolgen.

  • Der Bau eines PH am Reutiner Bahnhof erfüllt die Anforderungen der Bürgerbeteiligung zum KBP.

  • PH Berliner Platz ist ein Katalysator und hat multifunktionale Nutzungen. 

  • Aufnahme Stadt- und Regionalbus im EG plus Bedarf vernünftige Fernbus-H (ZOB) sowie Schienenersatzverkehr

  • Ordnung und qualitative Aufwertung des Bahnhofsumfelds Berliner Platz
  • Auffangparkplätze für touristischen Verkehr; gute P&R-Anbindung mit Bahn und Bus

  • Abfangen der touristischen Verkehre vor dem Berliner Platz, dadurch Entlastung des Bereiches Berliner Platz bis Inselstraße / Europaplatz

  • Optimierung und Attraktivierung des Stadtbusses durch Verlagerung ZUP

  • Verbesserung der Pünktlichkeit des Stadtbusses

  • Möglichkeit zur Nutzergruppensteuerung

4.2 Risiken bei der Realisierung des PH am Berliner Platzes
  • Berliner Platz ist von der fachlichen Aufgabenstellung hochkomplex

  • Belange von Verkehr, Städtebau und Bahn sowie Abhängigkeiten mit der Leistbarkeit des Stadtbusses müssen synchronisiert werden. 

  • Ablauf von Wettbewerbsverfahren, Bauleitplanung und Ausschreibung / Genehmigungen für den Hoch- und Tiefbau zeitaufwändig.

  • Bis PH Berliner Platz (potentiell ca. 500 + Parkplätze, aktuell 175 P (+325)) realisiert werden kann, dauert dies sicherlich noch ca. 6 - 8 Jahre.

  • P2 Bauhof (ca. 390 P) kann erst später aufgelöst und verkauft werden (Gegenfinanzierung).

  • Finanzierungsbedarf des PH Berliner Platz vermutlich höher als beim PH KBP. Zuschüsse (GVFG-Mittel) werden für den ZUP im EG beansprucht.

  • Ein komplett neues Parkleitsystem mit Kombitickets für die Tagestouristen sowie einer CityCard für Einheimische und die lokale Umgebung müssen etabliert werden; somit könnten die zu erwartende Erträge geringer ausfallen. Dies bedeutet aber auch eine einmalige Chance für ein zukunftsweisendes Parkierungssystem, das die Erreichbarkeit für Einheimische gewährleistet und touristischen Verkehr effektiv steuert, und somit eine langfristige und nachhaltige Lösung des originären Lindauer Verkehrsproblems.

4.3 Mobilitätsgesellschaft
Mit den Beschlüssen vom 16.10.2024 wurde klargestellt, dass am Berliner Platz eine Mobilitätsdrehscheibe inkl. ZUP erstellt werden soll, unabhängig von der Frage der Aufgabenträgerschaft. Damit ist dieser konzeptionell gesetzt und steht jedenfalls finanziell, aber ggfs auch verkehrlich in Konkurrenz zum PH am KBP. Aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung ergibt sich, dass das PH am KBP in einem erforderlichen zeitlichem Umfang zwar nach 3 Jahren schon wieder schwarze Zahlen schreiben könnte. Ein vergleichbarer Gewinn wie mit heutigen Einnahmen am KBP in Höhe von ca. 700.000 € könnte aber erst wieder nach ca. 17 Jahren erzielt werden.

Für ein PH am KBP sollte daher heute noch keine verbindliche Entscheidung getroffen werden. Zunächst müsste die Gründung der Mobilitätsgesellschaft und deren Kriterien mit den SWLi vereinbart werden. In dem Zuge ist, gemäß Auftrag des Stadtrates, eine Rentierlichkeitsberechnung beizufügen, in der auch der Invest für die Mobilitätsdrehscheibe aufgeführt ist. Es ist dann aufzuzeigen, ob ein zweites PH am KBP überhaupt leistbar ist. 

Das PH am KBP müsste zum jetzigen Zeitpunkt auch über den Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung finanziert werden. D.h. eine Übernahme des Betriebs in die Mobilitätsgesellschaft, mit einem erhöhten Schuldenstand eines PH am KBP, würde 

  1. die Entscheidung der künftigen Mobilitätsgesellschaft für den Bau der Mobilitätsdrehscheibe am Berliner Platz aus wirtschaftlichen Gründen potenziell deutlich erschweren oder gar verunmöglichen (Schuldenstand durch PH KBP).

  1. die Einnahmen aus dem RPB zu einem großen Teil in die Tilgung des PH zufließen lassen und nicht mehr dem Stadtbus zur Verfügung stehen (die durch das PH KPB zusätzlich entstehenden ca. 253 PP werden das PH alleine nicht finanzieren können). Damit würde die Gründung der Mobilitätsgesellschaft erst einmal wenig Sinn ergeben. 

5. Zusammenfassung

Ein PH am KBP erwirtschaftet erst nach ca. 17 Jahren wieder Einnahmen vergleichbar dem heutigen Niveau der Einnahmen des Parkplatzes KBP. Statt ca. 700.000 € Gewinn verbleiben nach 3 Jahren lediglich ca. 241.000 € Gewinn, welcher bis zur Amortisation (letzte Tilgung) sukzessive auf 319.000 € ansteigt.  Diese Mindereinnahmen stellen für den RPB bzw. eine künftige Mobilitätsgesellschaft ein Investitionshemmnis dar, ein PH am Berliner Platz zu finanzieren. 
Aus Sicht der Verwaltung sollte aus den vorgenannten Gründen daher aktuell von einem Umsetzungsbeschluss für den Bau eines PH am KBP Abstand genommen werden.

Mit der Ausweisung eines Großteils der Parkplätze im Altstadtkern ab Barfüßerplatz als ausschließliche Bewohnerparkplätze (7/24) sowie mit der Schaffung der Quartiersgarage auf der Hinteren Insel wurden die Rahmenbedingungen für das Parken von Bewohnern und Beschäftigten der Insel zuletzt bereits deutlich verbessert. 

Weitere Verbesserungsmaßnahmen auf Basis des fortgeschriebenen Parkraumkonzeptes werden derzeit noch geprüft. In der Zwischenzeit könnten höhere Rücklagen angespart und die notwendige Kreditaufnahme reduziert werden. Des Weiteren kann dann bei der weiteren Entscheidung auch das Ergebnis der aktuellen Prüfung einer Mobilitätsgesellschaft einfließen.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Auf Grund der negativen Auswirkungen eines für alle Nutzergruppen offenen Parkhauses am Karl-Bever-Platz für den Stadtbus ist hier dem Parkhaus am Berliner Platz den Vorzug zu geben. Durch das Abfangen des touristischen Verkehrs am Berliner Platz mit sicheren Parkplätzen und sicheren Parkplätzen für einheimische und lokale Nutzergruppen kann Park-Such-Verkehr vermieden werden.

Beschluss

Die Ausführungen der Verwaltung dienen der Kenntnisnahme. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage 1 Variante 1 - 1,80 Euro.pdf
Download Anlage 2 Variante 1 - 2,00 Euro.pdf
Download Anlage 3 Variante 1 - 2,20 Euro.pdf
Download Anlage 4 Variante 2 - 1,80 Euro.pdf
Download Anlage 5 Variante 2 - 2,00 Euro.pdf
Download Anlage 6 Variante 2 - 2,20 Euro.pdf
Download Anlage 7 Zusammenfassung.pdf

Datenstand vom 11.12.2024 12:05 Uhr